Der Klimaschmutzminister : Was macht eigentlich Carsten Schneider?
Die Bundesregierung bremst beherzt beim Klimaschutz. Noch schlimmer ist fast, dass sich der zuständige Minister nicht dafür zu interessieren scheint.
Foto: Robert Michael/dpa
B ereits nahezu 10.000 Menschen sind dieses Jahr hierzulande an Hitze gestorben – und der Sommer strebt erst noch seinem Höhepunkt entgegen. Befragt, ob der Kanzler die Hitze zur Chefsache machen wolle, erklärte sein Sprecher, eine Chefsache werde das Wetter auch nicht ändern. Aber das ist falsch: Eine Attributionsstudie [untersucht, inwieweit der Klimawandel die Häufigkeit und die Stärke einzelner Wetterextreme beeinflusst; d. Red.] des Deutschen Wetterdienstes hat ergeben, dass derartige Hitzebelastung ohne den Klimawandel gar nicht möglich wäre. Hier geht es also nicht ums Wetter.
Wenn sich schon der Kanzler nicht für zuständig erklärt, müsste es dann nicht wenigstens der zuständige Minister tun? Carsten Schneider von der SPD nennt sich Klimaschutzminister, für den Klimaschutz tut er aber praktisch nichts. Wie sonst ist es beispielsweise zu erklären, dass das Kabinett immer wieder neue Hürden gegen den Ausbau der Erneuerbaren in die Gesetzestexte schreibt? Dass der Klimaschutzminister Widerstand dagegen leistete, gar mit Rücktritt drohte, wenn er seine Mission in Gefahr sieht – davon ist bislang nichts überliefert.
Noch mal kurz die Fakten: Gesetz in Deutschland ist, dass das Land bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase produziert – verglichen mit 1990. Um das zu erreichen, sollen am Ende dieses Jahres – das ist ebenfalls Regierungsbeschluss – Windräder mit einer Leistung von 84 Gigawatt auf dem Boden stehen. Geschafft sind aber noch nicht einmal 70 Gigawatt.
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Doch statt sich jetzt dafür einzusetzen, dass der Windkraftausbau beschleunigt wird, hat die Regierung neue Investitionshürden auf den Weg gebracht – mit dem Segen des Bundesklimaschutzministers. Im Strafrecht, im Zivil-, Familien oder Wirtschaftsrecht sind die Dinge klar: Das Gesetz schreibt gesellschaftliche Normen vor, die für alle gelten. Wer dagegen verstößt, hat ein Problem. Wie aber verhält es sich mit Gesetzgebern, die Gesetze erlassen, die gegen geltende Gesetze verstoßen?
Natürlich, es kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden; in Bezug auf die Klimaziele läuft seit 2023 ein Verfahren. Bei allem Verständnis für die Gründlichkeit von Karlsruhe: Gesellschaftlich wäre es dringend geboten, dass sein Urteil endlich kommt. Sonst nämlich wacht der Klimaschutzminister am prognostizierten Ende seiner Amtszeit überrascht auf und muss eingestehen, dass das Ziel nun leider nicht mehr zu schaffen ist.
Mehr Tempo
Dabei macht Carsten Schneider gar nicht den Eindruck, als ob ihm irgendetwas an diesem Ziel liegt. 2025 waren die deutschen Emissionen noch nicht einmal 49 Prozent unter dem Niveau von 1990; um dennoch gesetzestreu zu sein, müssten jetzt jährlich gut 5 Prozent weggespart werden. Es waren in letzter Zeit 1 Prozent pro Jahr. Der Klimaschutzminister müsste Tempo anmahnen und in kurzer Taktfolge mit neuen Vorschlägen für Klimaschutzmaßnahmen aufwarten.
Aber Carsten Schneider schweigt. Er ist ein Klimaschmutzminister.
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