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Brief an Ministerin Dorothee BärWir sind keine Gebärmaschinen

Es soll mehr Geld für die Erforschung von gynäkologischen Krankheiten geben. Doch wer Frauengesundheit verbessern will, muss auch Abtreibungen legalisieren.

Das Modell einer schwangeren Frau für den Anatomieunterricht aus Elfenbein, 17. Jahrhundert Foto: United Archives/WHA/action press

Liebe Frau Bär,

ich möchte Ihnen eine kurze Geschichte von mir erzählen. Höchstwahrscheinlich habe ich eine gynäkologische Erkrankung – eine Frauenkrankheit, wie Sie sagen würden – doch mit Sicherheit kann ich es nicht sagen, denn diagnostiziert wurde sie bislang nicht. Dabei gebe ich mir große Mühe, eine Diagnose zu bekommen, auch um Folgeerkrankungen zu verhindern. Ich lese mich ein, tausche mich mit anderen Erkrankten aus, notiere meine Symptome und mache Termine bei unterschiedlichen Ärzt_innen. Doch in den Praxen wird mir kaum geholfen. Vielmehr stoße ich dort auf Unverständnis. „Aber wieso wollen Sie denn eine Diagnose? Sie sind doch gar nicht ungewollt kinderlos.“

Ganz als gäbe es nur einen Grund, den Körper zu verstehen: Kinder in die Welt zu setzen. Andernfalls werde ich nicht ernst genommen. Ein Gefühl, das mir und anderen Frauen und Queers nicht fremd ist. Dass Männer in der Medizin priorisiert und alle anderen psychologisiert werden, ist durch verschiedene Studien belegt. Geht es um unsere Gesundheit, werden Schmerzen heruntergespielt, Diagnosen unnötig in die Länge gezogen und einfallslose Behandlungsmethoden vorgeschlagen („Nehmen Sie doch die Pille.“ oder „Versuchen Sie, Stress zu vermeiden!“).

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Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten, linken Meinungsspektrums.

Deswegen freue ich mich, dass Sie nun etwas ändern und entsprechende Gelder zur Verfügung stellen wollen. Das kommt zwar etwas spät und ich könnte ich Sie fragen, an wem es denn liegt, dass Deutschland in Bezug auf „Frauengesundheit“ noch „Entwicklungsland“ ist. Denn welche Partei war denn in den letzten Jahrzehnten am häufigsten an der Regierung beteiligt?

Aber Schwamm drüber. Es ist nie zu spät, einen Missstand zu beheben. Und ich glaube Ihnen, wenn Sie sich darüber ärgern, dass Medikation immer noch weitestgehend an Männern ausgerichtet, Krankheiten wie Endometriose und Lipödeme nicht ordentlich erforscht und Crashtest-Dummys erst seit Kurzem auch Frauenkörpern nachempfunden sind.

Doch wenn Ihnen wirklich an der Gesundheit der Hälfte der Bevölkerung gelegen ist, reicht es nicht aus, diese einzelnen Forschungsmissstände zu beheben. Sie müssen ein grundsätzliches Umdenken in Politik, Medizin und bei den Krankenkassen anstoßen. Gehandelt werden muss nach der Maxime: Die Gesundheit von Frauen und queeren Menschen zählt! Und auch dann, wenn sie keinen Kinderwunsch haben. Wir sind keine Gebärmaschinen.

Wer sich um die Gesundheit von Frauen und Queers sorgt, muss also dafür sorgen, dass sie selbst über ihre Körper bestimmen dürfen. Alles andere ist scheinheilig. Und zur körperlichen Selbstbestimmung gehört natürlich auch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist längst dafür, doch konservative Kräfte, wie Ihre Partei, sind es, die die Grundrechte bewusst weiter einschränken wollen.

Und es gibt weitere Maßnahmen, die gegen die medizinische Benachteiligung helfen würden: die kostenlose Bereitstellung von Verhütungsmitteln, eine weniger konservative Vorstellung davon, wessen Kinderwünsche unterstützt werden und welche Körper von gynäkologischen Krankheiten betroffen sein können. Aber auch verpflichtende Seminare für medizinisches Personal über den Zyklus und mögliche Erkrankungen von Frauen und Queers können Schmerzen lindern und im besten Fall Leben retten.

Die bessere Erforschung von Endometriose oder die Behebung des Versorgungsmangels für Menschen in den Wechseljahren sind gute Versprechen. Aber ich freue mich, wenn Sie die Gesundheit von Frauen und queeren Menschen radikal in allen Bereichen verbessern. Damit Betroffene in den Praxen nicht mehr abgespeist werden, sondern sie die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Schwarz

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82 Kommentare

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  • Was spricht dagegen wenn ich als Erzeuger, einer Austragung der Schwangerschaft meine Zustimmung gebe, die von mir geschwängerte Frau sich aber gegen eine Austagung entscheidet ? Die Frau trägt letztendlich in erster Line die Verantwortung für die gesundheitliche Erhaltung ihres Lebens selber ! Da sollte ich mich als Mann und Erzeuger ihrer Entscheidung anschließen und diese akzeptieren.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Es versteht sich eigentlich von selbst, dass schwangere Frauen nicht im Gnadenschatten ihres Mannes über eine Abtreibung entscheiden müssen sollen. Relativ kurz nach der Befruchtung fängt ein weiteres Herz im Bauch der Frau zu schlagen. Und um dessen Eigner geht es hier.

  • Booey. Dachte tazis könnten Hochreck! 🤸🤸‍♂️

    Klar 🎻🎻🎻🎻🎻🎻Orchester geht leichter!



    Newahr



    Normal

    Na Mahlzeit - dann wieder ♦️ einfach - suboptimal - wa •

  • Ein Aspekt scheint mir hier zu wenig bis gar keine Beachtung zu finden, nämlich die Gründe, eine Schwangerschaft beenden zu wollen.



    Ein Kind groß zu ziehen ist eine lebenslange Herausforderung, verbunden mit immensen Kosten, Verantwortung und Einschränkungen für das eigene Leben. Und da ist es dann doch meistens die Frau, die die A....karte hat. Während Männer sich oft genug aus ihrer Verantwortung stehlen oder sich im besten Fall mit Alimentenzahlungen quasi von der Verantwortung "freikaufen", bleibt die Frau/Mutter dann mit der doppelten Verantwortung zurück, steht als Alleinerziehende am Rand der Gesellschaft, ist armutsgefährdet und auch bei der Rente benachteiligt. Das muss man wollen ....



    Das Thema Vergewaltigung hab ich mal ausgeklammert. Da gibt es nichts zu diskutieren.

  • Ich bin der Ansicht, dass unser Abtreibungsrecht so, wie es ist, in Ordnung geht. Eine Legalisierung von Abtreibung würde in der Praxis wenig bringen, denn die ständig vorgetragene Argumentation, diese würde das Angebot an Abtreibungen deutlich erhöhen, überzeugt meiner Ansicht nach nicht - denn das Angebot an Abtreibungen war vor 20 Jahren nachweislich noch deutlich höher, obwohl die Rechtslage seitdem unverändert ist. Mal abgesehen davon, dass für eine Legalisierung das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung revidieren müsste, damit diese überhaupt möglich wäre - was aber nicht in Sicht ist, da seit der letzten Prüfung der Sachlage durch dieses keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind, die dessen Einschätzung verändern sollten.

    Meine Ansicht zu Abtreibungen ist: Ich halte Abtreibung (fast) immer für unmoralisch - aber zumindest unter bestimmten Umständen nicht für derart unmoralisch, dass ein staatliches Eingreifen in die körperliche Selbstbestimmung der Frau dadurch gerechtfertigt wäre. Überzeugend finde ich das klassische Paper "A Defense of Abortion" von J.J. Thomson, das diese Situation gut darlegt. Deshalb geht unsere aktuelle Rechtslage in Ordnung.

    • @Agarack:

      Ah, ein weiterer Mann ders ganz in Ordnung findet. Wie originell....

  • Interessant, daß auch in diesem Forum mal wieder viele Männer meinen, uns Frauen vorschreiben wollen, was wir mit unserem Körper zu tun oder zu lassen haben. Das sagt genug darüber aus, wie wenig wir als Frauen von diesen Männern respektiert werden.

    • @Irm mit Schirm. 100% Antifa:

      May be. But. Naja.



      Wenn frau derart doch eher subobtimal -



      ♦️ einfach vor sich hin schwadroniert -



      Is solches vllt ja nicht immmer - ganz unverständlich - wa.



      Gewiß Gewiß - Volkers - 🫦 - hat recht:



      “Der Mann soll der Dame Schirm sein!



      Aber nicht ihr Knirps!“ Woll



      &



      (Btw - hab weiter unten mal skizziert - was so im Rahmen von Recht&Gesetz von frauman so ins Kalkül zu ziehen sein könnte.



      & btw



      Ich sage das - entre nous only -



      als mitbegleitend bei vier Geburten;



      Ein Tod in der Geburt & 2 1/2 Abtreibungen.)

    • @Irm mit Schirm. 100% Antifa:

      Das sind alles konservative und rechte Provokateure, die im taz-Forum eine konservative und rechte Mehrheit schaffen wollen.

    • @Irm mit Schirm. 100% Antifa:

      Das sagt aber auch aus, dass FLINTA den Kontakt mit solchen cis-Männern vermeiden sollten.

  • Wenn man den Konflikt vom Lebensrecht des Ungeborenen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht einmal benennt, fällt es mir schwer Artikel darüber ernst zu nehmen.

    • @Peter Schütt:

      Ganz einfach, es gibt keinen Konflikt. Das Lebensrecht der Frau wiegt höher.

      • @Jonna:

        Kann frauman sicherlich grundsätzlich so sehen - so in Richtung von Frauke Brosius-Gersdorf.



        Aber wie lange auf dem ca



        9-monatigen Zeitstrahl?



        UAwg

      • @Jonna:

        Um das Lebensrecht der Frau geht es gar nicht. Die meisten Frauen sterben heutzutage glücklicherweise nicht mehr an einer Schwangerschaft. Der Konflikt besteht in aller Regel zwischen dem Lebensrecht eines Fötus und dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung einer Frau. Ginge es nur um die (relativ wenigen) Fälle, in denen eine Abtreibung aufgrund akuter Lebensgefahr der Schwangeren stattfindet, wäre das Thema weit weniger kontrovers.

        • @Agarack:

          Das Thema ist bereits recht wenig kontrovers.



          Für eine Liberalisierung sind 75-80%.



          Das geht durch sämtliche Parteien, selbst bei CDU/CSU Wählerinnen gibt es mehr als eine 3/4 Mehrheit und auch bei AFD Wählern sind es mehr als 2/3!

          Die Meinungen darüber wie weit die Liberalisieung gehen soll, DA gibt es recht große Unterschiede.

          Aber anders als oft durch die öffentliche Diskussion bei dem Thema suggeriert gibt es nur eine sehr kleine, aber laute Minderheit, die keine Lockerungen möchte, von Verschärfungen mal ganz zu schweigen.

          Forderungen wie: Straffreiheit, Informationsfreiheit und bessere Versorgung sind so wenig kontrovers wie KEIN anderes politisches Thema!

          • @sociajizzm:

            Wenn man das Opfer in der Debatte vollständig ausblendet, wäre so ein Konsens auch kein Wunder.

            Wenn man das gleiche in einer Diskussion über die Straflosigkeit von Femiziden machen würde, gäbe es allerdings irgendwann (vielleicht nach ein paar verständlichen Tyranninenmorden) auch dafür mal große Zustimmung. Das kann bei solchen Täter-Opfer-Verdrängungen schon mal passieren, wenn man die Opfer dermaßen marginalsiert. Man sollte es sich zumindest einmal überlegen.

    • @Peter Schütt:

      Und mir fällt es schwer solche Kommentare von Menschen, die von dem Thema nicht betroffenen sind , ernst zu nehmen.



      .



      Jede Frau darf für sich selbst entscheiden, ob sie abtreiben will oder nicht, ob sie es für sich persönlich grundsätzlich ablehnt, oder nicht.



      .



      Das ist wie mit Religion. Jede:r darf glauben, was er/sie will. Diesen Glauben anderen aufzwingen zu wollen ist übergriffig.



      .



      Mal ganz abgesehen davon, dass es in dem Artikel um WEIT mehr als nur um Schwangerschaftsabbruch geht.

    • @Peter Schütt:

      Das ist ohne Zweifel ein Manko. Allerdings fehlt ebenfalls die Bewertung der Stellung der jeweiligen schwangeren Frau innerhalb der Gesellschaft und die Betonung des Armutsrisikos von Alleinerziehenden sowie die mangelhafte Kinderbetreuung in diesem Land. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Ungleichheit in unserer Gesellschaft und der Zementierung des gesellschaftlichen Status, sollte man die Entscheidung gegen ein Kind nicht dem Hedonismus der jeweiligen zuschreiben.

  • Wir alle kommen aus dem Körper einer Frau und der Körper einer Frau gehört nur einer Frau.

    • @Powow:

      Gehört der Körper des Nasciturus dann dem Nasciturus? Erben kann er ja schon (§ 1923 Abs. 2 BGB) und sollte man ihm diese Lebensfiktion dann nicht umso mehr auch beim Lebensrecht zugestehen? Sollte das auch bei Eizellen oder Spermien gelten? Haben Frauen dann ein besseres Selbstbestimmungsrecht? Matrjoschka-ähnliche Trugschlüsse bringen jedenfalls auch keinen Erkenntnisgewinn: Alle Schüler kommen aus der Schule und die Schule gehört dem Staat. Soll der denen darin das Leben nehmen dürfen?

      • @Yes:

        Ein ungeborenes Kind wird in der Erbfolge als unsicherer Faktor berücksichtigt, erbt aber nur, wenn es lebend geboren wird. Ist das nicht letztendlich ein Beleg dafür, dass sogar Gesetzgeber und Rechtsprechung den Rechtsstatus eines ungeborenen Kindes nicht grundsätzlich als Person mit allen Rechten definieren?

        • @Webfalcon:

          Ja, das ist die Ausnahme von der Regel, die ja ohnehin keinen Verfassungsrang hat. Abgesehen davon, dass die Vorschrift auch und vielleicht sogar vorrangig dem Testierwillen des Erblassers dient, sollte man den Schutz des Ungeboren auch nicht unbedingt aus seiner (beschränkten) Rechtsfähigkeit ableiten, sondern vielmehr aufgrund seiner Subjektstellung als sich entwickelnder Mensch die Menschenwürde und den Schutz seines Lebens beachten. Und es spricht viel dafür, das bereits ab der Einnistung zu tun. Inwieweit man dem im Hinblick auf die Konflikte, in denen sich die Schwangere befindet, mit Strafandrohungen gerecht werden kann, ob das nowendig und angemessen ist und wie man es sonst tun könnte, ist die große Frage.

      • @Yes:

        Nein Frauen und Männer dürfen über den eigenen Körper bestimmen. Jede:r hat also das selbe Selbstbestimmungsrecht.



        .



        Könnten Männer das Kind selbst austragen und zur Welt bringen, wäre es etwas anderes.



        .



        So lange es keine "technische" Lösung gibt und Frauen die einzige Möglichkeit für Schwangerschaft/Geburt sind, ist die Situation moralisch Recht simpel.



        .



        Spermien und Eizellen greifen nicht in das Selbstbestimmungsrecht eines erwachsenen Menschen ein.



        .



        Hier gibt es keine Abwägung von Rechten.



        .



        Das gleiche gilt entsprechend auch bei dem "Beispiel" der Schule.

        • @sociajizzm:

          „Hier gibt es keine Abwägung von Rechten.“

          Da haben Sie insoweit recht, als dass die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) als „abwägungsfest“ gilt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ bedeutet, dass sie nicht gegen andere Verfassungsgüter abgewogen werden darf, da sie sonst eingeschränkt werden könnte. Die Menschenwürde kommt allerdings neben der Schwangeren auch dem ungeborenen Leben zu. Dessen Würde würde durch eine Legalisierung unzureichend geschützt, weil der Abbruch ihm sein gesamtes Dasein nimmt. Wenn nun aber auch ein Abtreibungsverbot wiederum die Würde der Schwangeren verletzte, hätte der Staat ein klassisches Dilemma. Dieses vermeidet das BVerfG, indem es die Würde der Schwangeren zwar als Ausgangspunkt für deren Freiheitsrechte nimmt, letztendlich aber nur diese Rechte gegen die auch nur aus der Menschenwürde des Ungeborenen abgeleiteten Schutzpflichten des Staates für sein Leben abwägt und dabei jedenfalls dem Lebensschutz den Vorrang vor den Freiheitsrechten der Schwangeren einräumt. Dies trifft auf breite Zustimmung, auch wenn es einige Gegenmeinungen gibt, von denen aber keine soweit geht, dass es lediglich auf die Unantastbarkeit der Würde der Schwangeren ankäme.

    • @Powow:

      Das ist zu einfach und wird der Fragestellung nicht gerecht.

  • Ich lebe in Kanada und Abtreibungen sind hier legal, sicher, gesetzlich unlimitiert und dekriminalisiert. Sie fallen unter das Gesundheitswesen.

    Und all diese Bedenken, die hauptsaechlich Maenner und religioese Extremisten haben bezueglich einer gigantischen Abtreibungswelle nach der Legalisierung, sind absolut unberechtigt.

    Die Kriminalisierung von Abtreibungen hat nur einen einzigen Grund: die Kontrolle ueber Frauen und deren Unterordnung. Sie wissen zu lassen, dass ihre Koerper der Kontrolle des Staates unterstehen.

    • @NovaBel:

      Amen!

  • Habe ich irgendwas verpasst?

    Ich dachte, es gibt Gründe, warum man schwanger wird, nicht "da ist auf einmal ein Kind in einem weiblichen Bauch" und dann muss sie es leider austragen.

    Das wird doch nicht ausgelost, da hat die Frau schon einen gewissen Einfluss darauf.

    • @Dr. McSchreck:

      Schon mal was von Vergewaltigungen gehoert? Oder ist da die Frau auch dran schuld?

      • @NovaBel:

        "Ein kriminologischer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch liegt vor, wenn die Schwangerschaft aus einem Sexualdelikt, zum Beispiel einer Vergewaltigung, resultiert (= sogenannte kriminologische Indikation). Im Fall der kriminologischen Indikation ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfindet." (© 2026 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

        Ich verstehe Ihre Anmerkung gerade nicht.

    • @Dr. McSchreck:

      "Habe ich irgendwas verpasst?"

      Ja. Die letzten 50 Jahre 😉

    • @Dr. McSchreck:

      Genauer gesagt, hat die Frau "AUCH" einen gewissen Einfluss darauf.



      Der andere Teil des Einflusses wird allzu gerne vergessen, verdrängt......

      • @Erfahrungssammler:

        Mir ist der andere Teil durchaus bewusst, der Artikel beschäftigt sich aber offenbar nur mit dem weiblichen Beteiligten bzw. dann natürlich "der weiblichen...."

    • @Dr. McSchreck:

      Sie meinen wohl Ursachen und nicht Gründe... Und davon mal abgesehen, gibt es Ursachen für so ziemlich alles (ausser sehr wenigen sich spontan ereignenden Sachen). Aus dem Vorhandensein von Ursachen kann man nicht darauf schliessen, dass etwas kiner Behandlung zugänglich sein *darf*. Beispiel: ein Loch im Zahn. Hat Ursachen, darf dennoch behandelt werden.

      • @DemianBronsky:

        Ein Loch im Zahn ist anders als eine Schwangerschaft eine Krankheit.

        Es gibt genug Mittel und Wege, eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden.

        • @DiMa:

          "...eine Krankheit."



          Das ist durchaus strittig. Wir haben aus irgendwelchen sentimentalen kulturellen Gründen die Schwangerschaft von Zuständen des Krankseins getrennt. Nüchtern betrachtet ist es ein Zustand, der einer Erkrankung sehr nahe kommt. Insbesondere aus der Sicht einer ungewollt schwanger gewordenen Person ist der Unterschied ggf. kaum von Belang. Das heißt freilich nicht, dass man tunlichst vermeiden sollte schwanger zu werden, wenn man es nicht will. Dieser Umstand ist allerdings kein valider Grund dafür Schwangerschaftsabbrüche zu reglementieren.

          • @DemianBronsky:

            Der Verlauf einer Schwangerschaft kann krankheitsähliche Symptome mit sich bringen, die Schwangerschaft selbst ist keine Krankheit.

          • @DemianBronsky:

            Also die Gesellschaft neigt dazu, Schwangere zu behandeln, als wären sie krank. Die meisten Schwangeren lehnen das mit den Worten ab: "Ich bin nicht krank. Ich bin "nur" schwanger."

      • @DemianBronsky:

        Mit dem Unterschied, dass Kariesbakterien nicht unter dem Schutz der Verfassung stehen, das menschliche Leben aber schon.

        • @Dr. McSchreck:

          Das mag ja sein. Aber Ihr obiges Argument war ein anderes. Hätten Sie geschrieben, man müsse das Leben schützen, hätte ich auch gar nicht gemeckert. Lebensschutz selbst ist relativ unstrittig. Der strittige Punkt ist, ab wann man es mit Leben zu tun hat und ob Lebensschutz immer vorrang hat (z.B. vor dem Schutz des Lebens der Schwangeren etc.). Aber Sie argumentierten, es sei das Vorhandensein von Ursachen, das motivierend für eine Reglementierung von Schwangerschaftsabbrüchen fungiert. Das ist ja nun offensichtlich für sich genommen nicht der Fall. Es müssen noch Weiteres hinzu kommen.

          • @DemianBronsky:

            Das stimmt, aber ich habe auf einen Artikel reagiert, der auch reichlich lückenhaft ist in dem von Ihnen beschriebenen Sinne…..

  • Der Legalisierungswunsch greift wie immer zu kurz.



    Bis wann soll die Abtreibung des Kindes legal sein? Der jetzige Stand bis zur 12 Woche hat ja unter anderen den Grund Kinder aufgrund ihres Geschlechts das Leben zu verwehren.

    • @Herbert Kowalski:

      Bis zum 9. Monat, bzw. bis zum Einsetzen der Wehen.



      Weil es gibt bestimmt Frauen, die wegen der enormen Schmerzen bei der Geburt es sich doch anders überlegen wollen, doch nicht auszutragen.



      Solange gilt: Mein Körper, meine Entscheidung.

    • @Herbert Kowalski:

      ...mit einem Blick auf die globalen Zustaende muss ich ehrlich sagen, dass mir ein Ueberschuss an Maedchen/Frauen sehr willkommen waere.

    • @Herbert Kowalski:

      Deutschland ist nicht China.

      Das es hier Abtreibungen wegen des Geschlechts, auch nur in irgendeinem repräsentativen Umfang gibt, halte ich für kompletten Bockmist.

      Quellen? Oder Bauchgefühl?

      • @sociajizzm:

        Gesetze macht man ja immer nur für das hier und jetzt, ohne an die Zukunft zu denken (*ironie*). Letztens gab's in der SZ schon einen Beitrag, dass immer mehr lieber ein Mädchen als einen Jungen hätten, Stichwort "gender disappointment". Die Möglichkeit sollte man für die Zukunft doch bitte durchaus berücksichtigen.

        • @AndreasM:

          Die Möglichkeit ist doch längst mit bedacht.



          Erlaubt ist eine Abtreibung nach Zwangsberatung bis zur 12 Woche.



          .



          Das Geschlecht kann aber erst ab der 14 Woche mit Ultraschall festgestellt werden. Ab der 10. mit nicht-invasivem Pränataltest, das Geschlecht darf aber in Deutschland NICHT offen kommuniziert werden, bis zur 14 Woche!



          .



          Der einfachste Kompromiss wäre somit:



          Vollständige Legalisierung von Abtreibung bis Woche 12



          Freiwillige Beratungsangebote.



          Das Geschlecht darf weiterhin frühestens nach Ablauf dieser Frist ab Woche 12,13,14 mitgeteilt werden.



          .



          Und natürlich weiterhin Ausnahmen für medizinische Notfälle.

          Auch in anderen EU Ländern gibt es bereits diese Einschränkung bei der Ermittlung des Geschlechts.

          In den Niederlanden bis zur 14 Woche.



          In Spanien bis zur 12 Woche.



          In Norwegen bis zur 12 Woche.



          In Frankreich ist es grundsätzlich nicht erlaubt das Geschlecht zu verraten, ohne Bezug zu Erbkrankheiten.

    • @Herbert Kowalski:

      Soviel ich weiss, ist das Toeten von Kindern in Deutschland generell verboten. Das Abtreiben von Kindern ist auch schwierig, da sie ja bereits geboren sind. Auch alte Menschen stehen unter Schutz, und alles dazwischen ebenso.

    • @Herbert Kowalski:

      Wat?

  • Die "kostenlose Bereitstellung von Verhütungsmitteln" ist ja eine Forderung, die nachvollziehbar ist. Aber mal theoretisch gedacht: Wie könnte so etwas ablaufen? Hängt man Automaten mit Kondomen auf? Ich kann mir bildlich vorstellen, wie viele Kondome dann auf der Straße landen.



    Ist die Pille dann kostenlos? Gute Idee, aber den gang zum Frauenarzt wird es nicht ersparen.



    Wie stellen Sie sich die Umsetzung vor, Frau Schwarz?

    • @Dirk Osygus:

      Lustig, dass Sie das erwähnen. In einer benachbarten Straße, wo ich wohne, mit vielen Restaurants und Kneipen, gibt es einen solchen Kondomautomaten. Es liegen auch überaschend wenige einfach auf den Straßen herum. Wobei es villeicht trotzdem besser ist, wenn die Pille immer noch in Apotheken ausgegeben wird.

      • @Tuff:

        Ja wie? Frequentiere ja aus verschiedensten Gründe seltenst



        Öffentliche Toiletten.



        Hab ich was verpaßt



        Aber da hingen doch immer - 🙀🧐



        Präserautomaten! Woll



        Daher ja auch der bekannte Schnack



        “Der war ja vllt drauf - als wollt ich‘m



        Präser auffem 🚽 verkaufen - wa!“

  • Liebe Frau Schwarz,

    Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die Gesundheit von Frauen und queeren Menschen zählt! Da haben Sie recht. Die Gesundheit und das Lebensrecht der Ungeborenen im Mutterleib zählt aber auch! Wie so oft in taz-Artikeln zum Thema Abtreibung werden diese menschlichen Wesen noch nicht mal erwähnt. Sehr einseitig, liebe Frau Schwarz.

    • @Winnetaz:

      Sie können das ungeborene aber nicht gegen den Willen der potenziellen Mutter schützen.

      Das führt nicht zum gewünschten Ergebniss, so sehr Sie sich das auch wünschen mögen.

      Im schlimmsten Fall viel eher zu ungewünschten Nebenwirkungen.

      Die einzige Möglichkeit wo die moralische Abwegung wieder eine Rolle spielen könnte, wäre die Erfindung einer künstlichen Gebärmutter mit der eine befruchtete Eizelle bis zur Geburt ausgetragen werden könnte.

      Oder vll. die Legalisierung von Leihmutterschaft mit kompletter staatlicher Kostenübernahme, mit Entschädigung für die Leihmutter und natürlich auch der gesammten Erziehung oder mit anschließender Adoption.

      Wobei sich da wieder ganz neue moralische Dilemmata eröffnen, wenn Leihmütter dann aus finanzieller Not handeln.

      Bleibt wohl nur die unkomplizierte Lösung. Bis Stichtag x komplett legalisieren und freiwillige Beratung zu finanzieller Unterstützung anbieten.

    • @Winnetaz:

      Sorry. Aber das Potenzial eines neuen Mnschen darf nicht über einem bereits existierenden Menschen stehen. Außerdem sind ungewollte Kinder ungeliebte Kinder, die esihr Leben lang schwerer haben als andere.

      • @Tuff:

        Es geht auch nicht um das "Potenzial" eines neuen Menschen (sonst müsste man ja auch Eizellen mit Lebensrechten versehen), sondern um bereits existierende Menschen, denn bereits ein Embryo ist unzweifelhaft ein menschliches Wesen. Die entscheidende Frage ist, ob einem Embryo dadurch Rechte zustehen oder nicht. Ihr zweites Argument ist sehr fragwürdig - denn es würde auch die Tötung ungewollter Neugeborener rechtfertigen.

        • @Agarack:

          Nein würde es nicht.

          Für Neugeborene gibt es Kinderklappen.

          Das kann auch auf Ungeborene ausgeweitet werden.

          Wäre das Kind auch außerhalb des Körpers der Mutter bereits lebensfähig ist es Mord.

          Ist es das nicht und gibt es auch keine Technologie um das Überleben zu ermöglichen trägt die Entscheidung die Schwangere allein.

          So einfach ist das.

          • @sociajizzm:

            Bei allem Respekt, Sie sollten über das Thema noch mal grundsätzlich nachdenken. Sie fordern gerade, (mutmaßlich) ohne es zu merken, ein deutlich restriktiveres Abtreibungsrecht, als wir es jetzt haben. Unser aktuelles Abtreibungsrecht sieht Ausnahmen für die Spätabtreibung von Kindern bis zur Geburt vor, um "die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden" (§218aStGB) - dies gilt bis zur Geburt, also lange, nachdem der Fötus lebensfähig ist. "Lebensfähigkeit außerhalb des Körpers der Mutter" ist zudem ethisch ein ungeeignetes Kriterium - erstens gibt es für "Lebensfähigkeit" keine harte Grenze, da Änderungen in der Technologie diese ständig verschieben, zweitens ist die Herstellung der Lebensfähigkeit eines Kindes durch das Warten weniger Wochen leicht möglich. Wenn Sie der Ansicht sind, es sei einer Frau zuzumuten, ein ungewolltes Kind in eine Babyklappe zu geben (was ein schwer traumatisches Erlebnis sein kann), passt es nicht dazu, dass Sie es im Gegenzug für unzumutbar halten, eine Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt der "Lebensfähigkeit" auszutragen.

            • @Agarack:

              Ausnahmen zum Schutz des Lebens der Schwangeren sind halte ich für so selbstverständlich, dass ich nicht dachte, dass das extra erwähnt werden muss.

              Ich meinte natürlich nur Fälle ohne medizinische Indikation.

              Aber danke für die Ergänzung. ^^

              • @sociajizzm:

                Sie sagten wörtlich: "Wäre das Kind auch außerhalb des Körpers der Mutter bereits lebensfähig ist es Mord.". In der jetzigen Rechtslage geht es keineswegs immer nur um das Leben der Schwangeren, wenn Spätabtreibungen vorgenommen werden, sondern eben auch um die "seelische Gesundheit". Das bedeutet, wenn eine Mutter z.B. geltend machen kann, dass das Gebären eines Kindes mit Down-Syndrom für sie seelisch unzumutbar wäre, bekommt sie eine Spätabtreibung. Das wäre der jetzigen Rechtslage nach legal - Ihrer (nicht meiner) Definition nach aber "Mord". Das sollte Ihnen zumindest zu denken geben (es ist einigermaßen vielsagend, dass Sie auf den Rest des Argumentes zudem gar nicht eingehen)

  • Inwiefern schadet eine Geld- oder Gefängnisstrafe der Frauengesundheit im Allgemeinen?

  • Dieses „Alles-oder-nichts“-Denken ist wenig zielführend. Entscheidend ist konkreter Fortschritt, nicht die Durchsetzung maximaler moralischer Positionen.

    • @Mendou:

      Wie wenig zielführend "Alles-oder-nichts"-Denken - vergleichbar mit "Schwarz-Weiß"-Denken ist, kann man seit Jahrzehnten immer deutlicher feststellen.



      Und der Plan ist ja, das künftig nur noch in Nullen und Einsen gedacht wird - dann ist es endgültig geschafft.

      • @Erfahrungssammler:

        Mit diesen Nullen und Einsen lassen sich Kontinuen und Spektren sehr gut modellieren, daran wird es nicht scheitern...

        • @DemianBronsky:

          Stimmt, aber vielleicht nicht immer und überall. Ein wenig Freiraum sollte dem Denken auch noch überlassen werden, obwohl selbst denken bei denen, die lieber für andere denken, nicht so gerne gesehen ist.

  • Abtreibungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bereits legal. Angesichts der damit einhergehenden Güterabwägung ist das auch vollkommen in Ordnung. Es gibt keinen Grund, Frauengesundheit durch das Thema Abtreibung zu blockieren.

    • @DiMa:

      Ich frage mich schon, warum bei solchen Themen so viele Männer mit ihrer Meinung hervorgekrochen kommen.



      Wer nicht betroffen ist und auch nicht betroffen sein kann, sollte sich zurückhalten und den Frauen die Entscheidung überlassen.

      Jede:r hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber eben nicht das Recht, über den Körper eines anderen selbstbestimmten Menschen zu entscheiden.

      Auch Frauen, die das anders sehen, sind übergriffig.

      Aber gerade von CIS-Männern sind solche Meinungsäußerungen besonders unangenehm.

      • @sociajizzm:

        Danke für die klaren Worte. Ich frage mich jedesmal bei dem Thema, mit welcher Übergriffigkeit diese Männer gegenüber uns Frauen agieren.

    • @DiMa:

      Nein, es ist nicht „legal“, es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

      • @Greebo:

        Siehe § 218a StGB (Quelle: www.gesetze-im-int.../stgb/__218a.html):

        "(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn..."

        Das nennt sich Tatbestandsausschluss und damit ist die Strafbarkeit hinfällig.

        Die von Ihnen genannte Rechtslage ist seit 30 Jahren hinfällig.

    • @DiMa:

      Nein, sie sind immer strafbar, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht als strafbar verfolgt.



      Das ist ein großer Unterschied.

      • @Life is Life:

        Siehe § 218a StGB (Quelle: www.gesetze-im-int.../stgb/__218a.html):

        "(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn..."

        Das nennt sich Tatbestandsausschluss und damit ist die Strafbarkeit hinfällig.

        Die von Ihnen genannte Rechtslage ist seit 30 Jahren hinfällig.

        • @DiMa:

          Trotzdem gehört das Thema Abtreibung grundsätzlich zum Thema Frauengesundheit dazu.



          Davon abgesehen, könnten von mir aus §218 bis §219b StGB komplett gestrichen oder komplett neu geschrieben werden. So wie sie sind, sind sie meiner Meinung nach nicht mit dem Leben, bzw. der Würde der Schwangeren vereinbar.

          • @Greebo:

            "Davon abgesehen, könnten von mir aus §218 bis §219b StGB komplett gestrichen oder komplett neu geschrieben werden"

            Dann aber bitte nicht so, wie beim letzten Versuch der "Abschaffung von §218" wo die von Ihnen kritisierte Strafbarkeit/Nichtverfolgung 1:1 ins Schwangerschaftskonfliktgesetz wandern sollte - zwar nicht betreffend die Schwangere, aber betreffend das medizinische Personal, das den Eingriff vornimmt...

          • @Greebo:

            Ihre Meinung ist ja vollkommen in Ordnung. Nur dann halt bitte ohne die ständige Wiederholung der Behauptung, dass die Abtreibung in Deutschland derzeit stets illegal ist.

            • @DiMa:

              Ein für mich juristisch recht kühner Dreh by



              🤖“Frauke Brosius-Gersdorf geriet wegen ihrer Position zum Schwangerschaftsabbruch in die Kritik, als sie für eine Expertenkommission vorschlug, Abtreibungen in der Frühphase (erste drei Monate) zu legalisieren, weil dies verfassungsrechtlich geboten sei, um einen Konflikt mit den Grundrechten der Schwangeren zu vermeiden. Ihr wurde vorgeworfen, Abtreibungen bis zur Geburt zu befürworten, was sie bei Markus Lanz widerlegte, indem sie klarstellte, sie sei für die Rechtmäßigkeit des Abbruchs in der Frühphase, aber gegen Spätabtreibungen, die weiterhin verboten bleiben sollten. …“



              Eh nü



              “…Ihre Haltung basierte auf der Auffassung, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gilt, um einen verfassungsrechtlichen Ausgleich zu ermöglichen, und nicht auf einer generellen Straffreiheit bis zur Geburt.“



              (Hab ich mit Verlaub bis hück noch nicht zuende gedacht)



              Btw - den “Mein-Bauch-gehört-mir



              Apologeten - sag ich nur - denkens das mal richtig zuende & dann hockenmer uns deswegen nochmals wieder zusammen - wa!

              • @Lowandorder:

                ... die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gilt ....

                dann gibt es keinen Grund, warum nicht auch Straffreiheit bis zu Geburt gilt.



                Denn welcher § soll denn zum Tragen kommen wenn nicht GG Art1 (1) mehr gilt, lt. Zitat ?

            • @DiMa:

              Ok, kann ich einsehen. Aber zugegebenermaßen hört sich für mich die Formulierung „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ nicht so sehr nach Legalität an sich an. Aber ich bin auch möglicherweise nicht bespnders gut im Verstehen von Juristendeutsch.