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Eklat im Thüringer LandtagPeinlicher Auftritt

David Muschenich
Kommentar von David Muschenich

In der turbulenten Sitzung im Thüringer Landtag gab AfD-Alterspräsident Treutler eine armselige Vorstellung. Das Gute: Demokratische Parteien arbeiteten zusammen.

Having a good time: Björn Höcke macht das Spektakel der AfD im Thüringer Landtag sichtlich Spaß Foto: Martin Schutt/dpa

D ie konstituierende Sitzung des Landtags in Thüringen hat gezeigt, wie die AfD mit Machtpositionen umgeht. Sie versucht, Grenzen zu verschieben, ihre Wi­der­sa­che­r:in­nen zum Schweigen zu bringen und ihren eigenen Einfluss mit allen Mitteln weiter auszubauen. Trotzdem war das Spektakel diese Woche – das mag jetzt überraschen – noch eine milde Variante. Denn mit dem 73-jährigen Jürgen Treutler vertrat die Partei keine starke, durchsetzungsfähige Persönlichkeit. Glück für Thüringens Demokratie.

Ein geschickter Alterspräsident hätte schon in der ersten Sitzung einen noch größeren Schaden angerichtet und die vermeintliche Opferrolle der AfD überzeugender gespielt. Treutler saß hingegen in weiten Teilen komplett unsicher auf dem Platz der Sitzungsleitung. Er hielt sich an seiner Rede fest, wiederholte stoisch seine einstudierten Sätze. Mit aufgesetzter Autorität versuchte er sich Gehör zu verschaffen.

Als er etwa einen ruhigen Moment nutzte, um jetzt mal Ruhe einzufordern, lachten die meisten Abgeordneten verwirrt auf. Weniger zum Lachen fanden sie dann, als er den Fraktionsvorsitzenden die Mikrophone abstellen wollte. Wobei er es dann nicht durchsetzte, die Mikrophone blieben an. Wie weit seine Rechte gehen, das reizte der AfD-Politiker nicht aus. In schneller Folge erteilte er dem CDU-Geschäftsführer Andreas Bühl zwei Ordnungsrufe.

Beim dritten hätte er Bühl des Saales verweisen müssen. Obwohl der CDUler unverändert den Alterspräsidenten unterbrach und ihn kritisierte, ihm sogar „Machtergreifung“ vorwarf, scheute sich Treutler offensichtlich vor dem dritten Ordnungsruf. Auch wenn es von den anderen Fraktionen hieß, Treutler habe nicht die Legitimation dafür, wäre das sicherlich ein weiterer Streitpunkt gewesen, den ein Gericht hätte klären müssen.

Im Kollektiv für die Demokratie

In seiner Unsicherheit blickte Treutler häufig Hilfe suchend zu seiner Fraktion. Und immer öfter eilte dann der AfD-Geschäftsführer Torben Braga nach vorn, um für den Alterspräsidenten die Verhandlungen zu übernehmen oder ihm selbst ein paar Worte mitzugeben. Die Fassade des unparteiischen Alterspräsidenten, der sich nur an die vorgegebenen Rechtsnormen hält, bröckelte zusehends. Treutler wiederholte, für alle offensichtlich, was seine Fraktion zu sagen hatte.

Die AfD geht offen mit ihren Zielen um. Je schlechter es der Gesellschaft geht, desto größer die Krise, desto besser für die Partei. Es war absehbar, auf welches Chaos der Thüringer Landtag zusteuert. Vor allem die CDU hat in der letzten Legislatur nicht dabei geholfen, es zu verhindern.

Allerdings: Bei der konstituierenden Sitzung schien es, als arbeiteten CDU, SPD, BSW und Linke zusammen, um die Demokratie gegen den plumpen Angriff der AfD zu verteidigen. Das ist ermutigend und lässt darauf hoffen, dass sie nun frühzeitig die richtigen Mittel ergreifen. Wer weiß, ob Thüringens Demokratie nochmal das Glück hat, dass die AfD nur mit ungeschickten Po­li­ti­ke­r:in­nen nach der Macht greift.

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David Muschenich
Korrespondent
Ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Korrespondent für die taz unterwegs. War Volontär bei der taz, nachdem er Journalismus an der Universität Leipzig sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Erfurt studiert hat.
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73 Kommentare

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  • Treutler hat nun vom Landesverfassungsgericht (auf 36 Seiten) unter anderem konkrete Vorgaben bekommen, wie er die konstituierende Sitzung heute zu leiten habe. Kaum anzunehmen, daß er das zuvor alles noch lesen wird ...

  • Weshalb haben die anderen Parteien denn nicht einfach in der vergangenen Legislaturperiode die Geschäftsordnung geändert? Der gestrige Eklat hätte einfach vermieden werden können, aber das hat man mal wieder verschlafen.

    • @Taugenichts:

      Das hat man nicht verschlafen, das hat die CDU nicht gewollt. Vermutlich weil sie gehofft hat, nach der Wahl in der Position zu sein, in der die AgD jetzt ist.

  • Zur Zusammenarbeit der demokratischen Parteien und zur Peinlichkeit der Akteure:



    Zur Rechtfertigung wird inzwischen auf das Urteil des BVerfG verwiesen. Hierbei wird jedoch übersehen, dass laut Urteil eine Partei (die AfD) nicht eine bestimmte Person durchsetzen kann, sie jedoch Anspruch auf den Posten, nur halt mit einem anderen Kandidaten besitzt.



    "b) Die Antragstellerin kann indes aus dem Recht auf Gleichbehandlung der Abgeordneten [...] beanspruchen, bei der Bestimmung der Ausschussvorsitze in einer Weise behandelt zu werden, die einer fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Vorschriften der GO [...] entspricht."

    Bin kein Freund der AfD, aber wenn die anderen Parteien erst versagen (die GO - im Gegensatz zu Brandenburg - nicht rechtzeitig ändern) und jetzt mit undemokratischen Mitteln versuchen die Demokratie zu retten, geht das nach hinten los ("Wasser auf die Mühlen"). Unerwähnt bleibt auch, dass der TOP zur Änderung der GO kurzfristig von der ehemaligen Präsidentin (Birgit Pommer, die Linke) eingefügt wurde, welche dem Landtag nicht mehr angehört. Dazu war sie augenscheinlich nicht befugt (=rechtswidrig).



    Die NZZ hat hierzu einen interessanten Artikel verfasst.

  • Es ist peinlich und zugleich auf offenbarend, was dort passiert ist. Normalerweise halten sich Alterpräsidenten sehr zurück und versuchen eben mit Würde, ihre Aufgaben wahrzunehmen, hier gab's dann eine Mischung aus Dreistheit, Ratlosig- und Hilflosigkeit. Es ist schwer zu verstehen, warum die AfD es nicht mal hier schafft, ein Aktion durchzuführen, die nicht allen aufstößt, die auch noch über weite Teile peinlich ist. Immerhin lässt dieser Mann in dieser Rolle ja dann die Hosen runter, der ist selbst mit so einer Position überfordert. Klar, finden das einige in der AfD auch noch gut, bzw. die kultivieren das vielleicht noch. Das Schlimme daran dürfte sein, dass die AfD-Wähler sich daran nicht stören. Es ist in deren politischer Kultur kein großes Problem, was einiges darüber sagt, wie sich diese Menschen definieren.

  • Leider ist Peinlichkeit, eine Frage der Perspektive und was oft nicht anerkannt wird, der afd sowie insgesamt der extremen Rechten geht es nicht um integeres Verhalten oder gar um logisch konsistente Argumentationen, es geht einzig darum das gesteckte Ziel zu erreichen, wenn dann einmal Peinlichkeit oder ähnliche Wertungskategorien dazugehören, ist das unwichtig.



    An genau dieser Fehleinschätzung hinkt die gesamte Wahrnehmung der afd in Medien und in der Bevölkerung, wir haben es nicht mit einer konsistent argumentierenden Partei zu tun, Regeln an die sich andere mehr oder weniger gebunden fühlen, sind für die afd nicht relevant, es wird genutzt was hilft und ignoriert was stört.

    • @nutzer:

      Sie haben vollkommen Recht.

      Vieles regt mich auch an unserer politischen Klasse auf: Oppotunismus, keine konsistente ethische Haltung, sogar Selbstbereicherungen (Stichworte: Nebentätigkeiten und Aufsichtsratsmandate!).

      Aber bei allen Nachteilen: Ich bin froh, dass es gewählte Parlamente gibt.

      Es war schon immer die Strategie der Faschisten, Parlamente als ineffiziente Quasselbuden zu diskreditieren.

      Nichts neues unter der Sonne ....

  • Leute, jetzt sagt mir nicht das war echt !

    Ich dachte: Geile Sitcom, Poetry-Slam, supercooles Kabarett.

    Ich hatte mir so auf die Schenkel geklopft und eigentlich nur gewartet dass Kasperle hinter dem Regnerpult hervorspringt.

    Und der Opi da am Mikrofon?



    Sagt nicht der war auch echt ?

    Nein, wie man sich doch irren kann ...

    • @Bolzkopf:

      Die sind echt. Und diese Clowns sind traurigerweise genau das, was 30% der ostdeutschen Wähler wollen.



      Marx dazu: "„Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce."

  • Ich habe mir das angesehen.

    Ich kann die Meinung des Kommentators nicht teilen, dass hier die Demokratie verteidigt wurde von z.B. der CDU gegen die AFD.

    Dann habe ich mir auch mal die Mühe gemacht, die Geschäftsordnung des Landtages zu lesen.

    Da steht nun mal, dass der Alterspräsident die erste Sitzung eröffnet und leitet und auch das Wort erteilt. Auch wenn er von der AFD ist! Wenn nun ein (oder mehrere Abgeordnete) dem Sitzungspräsidenten ständig in's Wort fallen und damit etwas durchsetzen wollen, nämlich die Änderung der Geschäftsordnung vor der eigentlichen Konstituierung des Landtages durch den Alterspräsidenten, dann ist das mitnichten eine Verteidigung der Demokratie, sondern eine Unverschämtheit.

    "Sprechen darf nur, wem die Präsidentin...das Wort erteilt hat. Abgeordnete, die



    zur Sache sprechen wollen, haben sich bei der Schriftfüh-



    rerin ...die ... die Redeliste führt, zu Wort zu melden."

    Tut mir leid, das muss man beim Namen nennen, auch wenn sich die anderen Parteien bei dieser Sitzung gegen die AFD richteten, war das eben nicht demokratisches, sondern ein äußerst unhöfliches und unangemessenes Verhalten.

    • @EIN MANN:

      Da sind Sie der AfD-Show auf den Leim gegangen. Der Mann hat von vornherein eine Rolle eingenommen, die ihm nicht zukommt, indem er z.B. Anträge zur Geschäftsordnung übergeht oder ewig lange seine eigene Rechtsauffassung referiert, obwohl er nur als Alterspräsident nur eine Formalität zu erledigen hat. Dadurch war es völlig angemessen, ihn damit nicht durchkommen zu lassen, was ja jetzt auch gerichtlich bestätigt wurde.

    • @EIN MANN:

      Ich habe mir das Trauerspiel auch angesehen und bin GERADE der Meinung, dass hier von den demokratischen Fraktionen die Demokratie verteidigt wurde.



      Wenn ich jetzt noch frech behauptete, das Zusammenspiel der übrigen Fraktionen im Erfurter Landtag gegen das Ansinnen der AfD sei sogar eine Sternstunde des Parlamentarismus gewesen, würde ich mir wahrscheinlich nur einen Satz heißer Ohren von den lieben Mitforisten einhandeln. Also lass ich’s lieber.😉



      Ja, und man muss sich darüber hinaus die Frage stellen, ob diese konstituierende Sitzung - vielmehr der gescheiterte Versuch, eine solche durchzuführen - nicht grundsätzlich als rechtswidrig einzuordnen ist. Ganz offensichtlich hat nicht ein sowieso sichtlich überforderter und inkompetenter AfD-Alterspräsident die Sitzung geführt, sondern (indirekt) dessen parlamentarischer Geschäftsführer Torben Braga. (Wer’s nicht glaubt, sollte sich eine Aufzeichnung der Live-Übertragung ansehen!) Und das sieht die Geschäftsordnung nun eindeutig NICHT vor.



      Sollte man jetzt auch mal juristisch prüfen.

    • @EIN MANN:

      " und damit etwas durchsetzen wollen, nämlich die Änderung der Geschäftsordnung vor der eigentlichen Konstituierung des Landtages durch den Alterspräsidenten"



      Der Zweck von Anträgen zur Geschäftsordnung ist es, die Geschäftordnung zu ändern. Es ist deshalb die Natur von Anträgen zur Geschäftsordnung, dass sie gestellt werden, BEVOR gemäß der Geschäftsordnung verfahren wird (d.h. in diesem Falle: die konstituierende Sitzung des Landtags durchgeführt und ein/e Präsident/in wird). Wann auch sonst?



      Deswegen heißen solche Anträge ja "Anträge zur Geschäftsordnung".

    • @EIN MANN:

      Zitat: "Abgeordnete, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei der Schriftführerin ...die ... die Redeliste führt, zu Wort zu melden."

      Das würde entweder voraussetzen, Schriftführer zu haben oder eben bedeuten, daß neben dem nicht gerade allseits genossenen Filibuster des Versammlungsleiters niemand zu Worte kommen dürfe, solange die Schriftführer(innen) nicht bestimmt sind, wie auch immer das dann bewerkstelligt würde).

      Vorschlag: Der Versammlungsleiter hält sich ans Protokoll und tut nicht so, als ob ihn seine Fraktion nie wieder ans Rednerpult treten ließe.

    • @EIN MANN:

      Sie machen das Theater der AfD mit und haben offenbar vergessen oder nicht mitgekriegt, was die AfD eigentlich möchte: das Parlament entmachten und selber herrschen.



      www.tagesschau.de/...t-landtag-102.html

    • @EIN MANN:

      mmh da haben sie nicht richtig gelesen. Da steht nichts von leiten. Er ernennt vorläufige Schriftführer und führt die Wahlt des echten Präsidenten durch. Er hatte die Tagesordnung sogar nun geändert. Wenn Sie sich auf die GO berufen, müssen Sie auch erwähnen, dass danach über einen Antrag zu entscheiden ist. Was er abgelehnt hat. Daneben hat er keine besondere Denokratische Legitimation wie etwa ein gewählter Präsident um überhaupt irgendwas zu bestimmen. Das hatte er jedoch gemacht. Heißt das nun, wenn der Alterspräsident fpr immer die erste Sitzung vertagt ist der Landtag nicht Arbeitsfähig? Über der GO steht immer noch die Verfassung und damit das Demokratieprinzip und die Selbstorganisation der freien und gleichen Abgeordneten

    • @EIN MANN:

      Leider haben Sie Recht, sehr schade, dass die AFD nicht argumentativ gestellt wurde und wird. Naja.

  • Gutes Titelbild



    Es zeigt wie Kasperle Höcke sich darüber auch noch amüsiert, wo er in Wirklichkeit doch er böse Wolf der Demokratie ist. Und die Reaktion beim Urteil ist auch klar, verliert die AfDummheit, acht sie auf korrupte Justiz, gewinnt sie, ist ihnen die Justiz plötzlich recht.

  • Was ich nicht verstehe: wieso hat nicht wenigstens die CDU einen "richtig Alten" auf einen sicheren Listenplatz gesetzt, damit der dann Alterspräsident wird.



    Ganz abgesehen von der Sache mit der Geschäftsordnung - auch das hätte man rechtzeitig in der alten Legislaturperiode eindeutig machen können...



    Man Eindruck (nicht nur von den Thüringer Parteien jenseits AfD und BSW): strategisches Denken kennt man nicht...

    • @Achim Schäfer:

      Die Grünen hatten den Fehler schon vor einem Jahr erkannt und einen Antrag auf Änderung gestellt. Die CDU war dagegen weil auch die Linken dafür gestimmt haben.

    • @Achim Schäfer:

      Was ich nicht verstehe: Wieso muss es einen "Alterspräsidenten" geben?

      Das Alter ist doch nicht die Lizenz für demokratische Integrität.

      • @Miles Parker:

        @Miles Absolut korrekt, der Alterspräsident hat aber nur die Aufgabe, die allererste Sitzung des neuen Parlaments zu leiten, also bevor die es die üblichen Aufgaben "verteilt" hat.



        Könnte man auch z.B. durch Wahl per Akklamation (dann würde vermutlich endlos dauern, wenn Parteien à la AfD beteiligt sind) oder durch Los bestimmen oder als letzte Aufgabe des vorherigen Parlamentspräsidenten.

      • @Miles Parker:

        Alter wurde früher - in der Regel zutreffend - mit Weisheit und Lebenserfahrung assoziiert und dafür geachtet. Es ist keine schlechte Idee, einem solchen Menschen die Leitung der ersten Sitzung anzuvertrauen, in der das Parlament seine Funktionäre bestimmen muß.

        Mit der fortschreitenden Radikalisierung der AgD beobachtet man aber, daß solche Werte keine Rolle mehr spielen.

  • Traurig finde ich, dass hier eine vermeintlich eindeutige juristische Frage vorgegaukelt wird.



    Man kann die AfD verachten, ihre juristische Argumentation ist aber nicht gerade abwegig, sondern in vielen Punkten sogar herrschende Meinung.

    Am Tag wurden aber nur zwei Meinungen präsentiert.



    Die eine, die mit der bisherigen Tradition und Übung bricht und teilweise strittig ist.



    Die andere, die in der Literatur dargestellt wird, eng am Wortlaut orientiert ist und bisher immer so gehandhabt wurde.

    Den sauberen juristischen Weg hat maßgeblich die CDU aus eigenem Machtkalkül versperrt.

    Die AfD hat die so geschaffene Situation nur zu ihrem Vorteil ausgeschöpft.

    Dramatisch wäre, wenn der VGH jetzt im Sinne der von der AfD vertretenen Rechtsauffassung entscheidet. Das Prinzip der Diskontinuität ist an diesem Punkt nicht unumstritten.

    • @Bernd Lauert:

      Ein Gericht spricht Recht, es entscheidet nicht in irgendjemandes Sinne.

      Freilich wird die AfD behaupten, daß ihre Rechtsauffassung bestätigt wurde. Das kann sie auch, weil man allenfalls die Antwort, den Beschluß, nicht aber die Frage, die Anträge, zu lesen bekommt ...

    • @Bernd Lauert:

      Die herrschende Rechtameinungs ist, dass Parlamente souverän sind und daher vorherige Geschäftsordnungen mit Ablauf der Legislaturperiode auslaufen, da sie sonst die verfassungsgemäße Souveränität des Parlaments beschränken.

  • Nicht überrascht, trotzdem erschüttert, fürchte ich, dass alles trotzdem die AfD stärkt.



    Wenn ich einen Rückschluss auf 1933 ziehe, könnte ich folgern: „Die Deutschen woll(t)en die Nazis."

    • @starsheep:

      Sorry was hat der jetzige Landtag in dem sich alle Demokraten gegen die AFD wenden mit 1933 zutun gar nichts.



      Besser die rechten Parteien mit offenem Visier bekämpfen als ewig die Nazi-Apokalypse zu beschwören.

  • Ich wäre froh, ich könnte dem Artikel zustimmen. Objektiv betrachtet stellt es sich für mich aber anders dar.

    Die AfD hat das getan, was ihr lt. Regelwerk zusteht. Die anderen Parteien haben versäumt im voraus die Regeln zu ändern und wollten dies nun in der Parlamentssitzung nachholen und haben somit den Eklat verursacht.

    Ich bin zwar froh, daß sie es gemacht haben, aber man muss auch ehrlich sagen: Den Eklat hat die AfD nicht verursacht. Auch wenn es mir schwer fällt, so ehrlich sollte man dann schon sein.

    • @Nobodys Hero:

      Da hat die AfD ja erfolgreich ihr Narrativ zu Ihnen durchgebracht. Das Verfassungsgericht hat soeben der CDU komplett recht gegeben.

      Objektivität ist was anderes als das Bauchgefühl eines Laien.

  • Auch unter dem Gesichtspunkt des Kampfes gegen die AfD halte ich das Vorgehen für falsch. Hätte man die Konstituierung nach Geschäftsordnung durchlaufen lassen hätte gerne 15-minütige Rede gehalten, die niemand interessiert, genauso wie alle anderen Eröffnungsreden von Parlamenten. Man hätte zwei Wahlvorschläge der AfD durchfallen lassen und dann eigene unterbreitet und dann unter dem neuen Landtagspräsidenten eine neue Geschäftsordnung verabschiedet. So kommt beim Wahl. Erfolg an den anderen Parteien gehen um Macht und Pöstchen und Einfluss Spielchen und nicht um die Umsetzung ihrer politischen Programme.

    • @Miriam:

      Wer die Position des Landtagspräsidenten als "Pöstchen" bezeichnet, hat von unserer Demokratie nicht wirklich viel verstanden.

  • Die einen schreiben dies, die anderen das....z.B. die NZZ :



    www.nzz.ch/meinung...icht-an-ld.1850225

    • @ton.reg:

      Die NZZ befürwortet in diesem Artikel eine Koalition aus AfD und CDU...

      • @Nansen:

        Hallo Nansen,



        ich bin wahrlich kein Freund der AfD, insbesondere deren Truppe in Thüringen. Aber es ist schon eine gewisse Scheinheiligkeit, wenn die CDU vorher eine Reform der Wahl ablehnt -in der Hoffnung nach der Wahl selbt das Vorschlagsrecht ausüben zu können- und dann eine überzogene Show abzuliefern....



        Eine gute Strategie um die AfD zu stärken...



        Wobei die Idee einer Koalition von Afd und CDU da eher helfen könnte. In Regierungsverantwortung könnte es durchaus einen pulverisierenden "Grünen"-Effekt haben.

        • @ton.reg:

          Mein Hinweis zum NZZ-Artikel soll nur heißen, dass die NZZ da einer AfD-freundlichen Agenda folgt und demzufolge vielleicht nicht besonders objektiv ist.

          Nebenbei: Sie werden sich noch umsehen, was eine AfD in Regierungsverantwortung so alles anrichten wird - egal in welcher Koalition.

  • Ich hab selbst schon einige Versammlungen geleitet von Parteitage über Gesellschafterversammlung bis zur Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften. Anträge, die Geschäftsordnung zu ändern. Bevor die Konstituierung der Versammlung beendet ist und ein Versammlungsleiter gewählt wurde, hätte ich als kommissarischer Versammlungsleiter abgelehnt. Auch vor dem Hintergrund, dass der älteste Abgeordnete selten der qualifizierteste für den Posten ist. Gerade eine so wichtige Frage wie die neue Geschäftsordnung sollte vor einem gewählten Versammlungsleiter verhandelt, werden. Ich kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Der Lanta kann sich eine neue Geschäftsordnung geben, kann einen neuen Landtagspräsidenten wählen, kann Gesetze verabschieden und Verfassungsänderung. Alles aber erst nach abgeschlossener Konstituierung und dazugehört eben die Eröffnungsrede des Alterspräsidenten, die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Wahl des Landtagspräsidenten. Danach ist meiner Auffassung nach der Landtag beschlussfähig und kann beschließen, was immer er will. Gegen demokratische Gepflogenheiten hat nicht der Alterspräsident verstoßen, er ist ja auch nur wegen Alter im Amt für 2 Stunden

    • @Miriam:

      Die gewählten Abgeordneten sollten sich keine neue Geschäftsordnung geben dürfen? Das wäre ein schlechter Witz.

    • @Miriam:

      Ihre Erfahrungen in allen Ehren. Aber:



      Wer ist denn da der Versammlungsleiter, der zu wählen wäre bevor über eine Änderung der Geschäftsordnung abzustimmen wäre? Nicht zufällig der Landtagspräsident?

    • @Miriam:

      Falsch. Die Geschäftsordnung, die sich vorherige Parlamente geben, haben keine Bindung für die neuen Parlamente, da es in deren Souveränität eingreifen würde, daher ist die Ansicht der AfD, sie müsste gemäß GeschäftsO erstnal die Parlamentspräsidenten wählen, hinfällig.

    • @Miriam:

      Naja, wenn die Mehrheit der frei und gleich gewählten Abgeordneten das so möchte, dann why not. Die Geschäftsordnung ist ein selbst auferlegtes Regelwerk der früheren Landtage. Zum Schutz des Demokratieprinzips und damit der höherrangigen Verfassung kann dieses jederzeit geändert werden. Dies hat sogar die AfD im Bundestag beantragt. Der Alterspräsident hat es schlichtweg abgelehnt die Beschlussfähigleit überhaupt herzustellen. Vielmehr hat er seine Stellung missbraucht um die Arbeit des Landtages zu behindern. Auch hat er eine Diskussion aller gleichen und freien Abgeordneten über die vielleicht unterschiedliche Rechtsauffassung abgelehnt und zu Gunsten seiner Partei, von welcher er ständig Zettel wie eine Marionette zugesteckt bekommen hat, agiert. Er ist wie alle Abgeordneten gewählt. Hat dadurch aber nicht mehr aber auch nicht weniger Rechte. Er hat es schlichtweg verweigert dem Protokoll zu folgen und hat sogar seine eigene Tagesordnung festgelegt, obwohl die GO dies anders vorsieht. Der Verwaltungsleiter und Kommentator zu GO hat ihm mehrmals gesagt, dass er Rechtsbruch begeht. Wie delusional muss man sein, um dieses undemokratische Verfahren weiter zu verteidigen?

  • Thüringen hat bekommen, was Thüringen gewählt hat. Und ich fürchte, wir werden noch viel mehr dieser üblen Machenschaften erleben.

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Um noch auf den letzten Absatz einzugehen:



    Man kann auch sagen, dass es der AFD (wieder mal) gelungen ist, sich als David gegen viele Goliaths darzustellen. Als einzige Opposition gegen das „Parteienkartell“

    Das zahlt leider voll auf ihre Erzählung ein. Und wird gerade das BSW vor große Probleme stellen, insbesondere bei gar nicht unwahrscheinlichen Neuwahlen.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Neuwahlen wird es, wenn überhaupt, allenfalls in Sachsen geben. Denn da sieht die Landesverfassung eine automatische Auflösung des Parlaments vor, falls die neue Regierung nicht fristgemäß gebildet ist.

      In Thüringen ist die bereits in der letzten Legislaturperiode geplante vorzeitige Auflösung des Landtages daran gescheitert, daß dafür doch keine Zweidrittelmehrheit zustande kam. Und da hat die AfD noch keine Sperrminorität gehabt.

      Solange sich der Landtag aber nicht konstituiert, wird es weder zur Wahl eines Ministerpräsidenten kommen - solange bleibt Ramelow im Amt - noch zu einer von der AfD abzusegnenden Auflösung des Parlaments, die Voraussetzung für Neuwahlen wäre.

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @dtx:

        Selbstverständlich haben Sie Recht mit der Sperrminorität in Thüringen und BB.



        Allerdings war die Situation 2021 in Thüringen eine andere. Politisch und organisatorisch.

        Egal, wie das Landesverfassungsgericht nun zur GO Frage urteilt, wird es eine Wahl des Landtagspräsidenten geben. Und somit auch eines Ministerpräsidenten.

        Dann erst! kommen die politischen Fragen und Standpunkte zum Tragen.



        Kiesewetter hat gestern auch schon Andeutungen gemacht, ob die CDU überhaupt kandidieren sollte…..



        Als erstes steht sowieso der Haushalt 2025 auf dem Plan und wie das BSW den Spaghat hinbekommen will, sehe ich nicht. Ohnehin bedarf es ja zusätzlich! ohnehin noch Stimmen der PDL…. .

        Nein, das hält nicht lange. Die AFD wird sie sich abzappeln lassen und dann Neuwahlen zustimmen.



        Eigentlich ist das BSW unrettbar verloren, wenn sie da auf der AntiAFD Seite mitspielen wollen.

        Bei Neuwahlen bleiben höchstwahrscheinlich die anderen bei den Stimmen, die sie schon/noch haben, bloß das BSW würde massiv an die AFD abgeben. Dann hat Höcke gewonnen.

        So meine These.

        • @611245 (Profil gelöscht):

          "bloß das BSW würde massiv an die AFD abgeben". - Wie kommen Sie zu der Einschätzung? Gemäß dem Versprechen von S.W. dass Sie der AfD die Wähler abspenstig machen würde? Fakt ist aber: Das BSW hat die meisten Stimmen aus dem linken Lager geholt.

        • @611245 (Profil gelöscht):

          1. Meiner Erinnerung nach hatte die CDU mit Ramelow das Abhalten von Neuwahlen vereinbart und dann gekniffen. Die Überzeugung, wieder reinzukommen, war doch nicht bei jedem so fest.

          2. Einerseits gibt es nun reichlich Rechtsprechung zu der Frage, ob der AfD irgendein Wahlamt infolge Geschäftsordnungsbestimmungen zustehe, das Ermessen der restlichen Parlamentarier zur Wahl quasi Null wäre. Andererseits hat sich die CDU das Dilemma selbst eingebrockt, weil sie die Anläufe der Grünen, die GO eindeutig zu fassen, torpedierte. Daß man dann den Antrag des "Hauptfeindes" wortwörtlich selber stellt, ist - zumindest für ältere Jahrgänge - parlamentarische Tradition. Verstand nicht jeder, wird auch kaum noch goutiert.

          3. Ist der aktuelle Koalitionspartner, wie in Sachsen, "Hauptfeind", ein unteilbares Amt, kann man auch das Original wählen.

          4. Will SW irgendwo mitarbeiten lassen oder nur die "Etablierten" vorführen? Mein Eindruck: Letzteres. Die will die zum Kaffeetrinken gehen und ingendwann mit den Schultern zucken lassen.



          Also Entzauberung ja, aber in den eigenen Reihen, sofern bspw. Frau Wolff als Eisenacher OB keine glatte Fehlbesetzung war (was ich nicht beurteilen kann).

          • 6G
            611245 (Profil gelöscht)
            @dtx:

            CDU und Linke Abgeordnete gingen ihm von der Stange. Wahrscheinlich aus demselben Grund, ja. Und die Stimmen der AFD wollte er ja nicht.



            Nunja. Ist Geschichte.

            Als ehem. Stadtrat der Linken ist mir das Prozedere, Anträge der Opposition erstmal abzulehnen und dann später selbst aufzugreifen durchaus geläufig ;)



            Was solls? Wenns der Sache dient war es mir egal.

            Was das BSW will, ist angesichts einer völlig fehlenden Parteidisziplin lediglich den Individuen überlassen. Die Piraten lassen grüßen.



            Frau Wolff hat sich IMHO überfahren und schlicht emotional instrumentalisieren lassen.



            Wiewohl sie das hätte besser wissen müssen, hat ja nun genug Erfahrung eigentlich. Wenn man eigenständige Politik machen will, muss man eben auch eigenständig auftreten und nicht auf jedes Stöckchen hüpfen, was jemand einem vorhält.

            • @611245 (Profil gelöscht):

              Das BSW ohne Parteidisziplin? Kaum Mitglieder, aber an die 90 Millionen auf den Konten (siehe statista, höchste Einzelspenden an Parteien 2024) und, im Moment, gute Aussichten auf Mandate in den anderen Parlamenten. Da muß die sich nicht sehenden Auges von ihren eigenen Leuten durch die Manege ziehen lassen.



              Und wenn schon: Was kommt aus dem Konrad-Adenauer-Haus und was aus der Sächsischen Staatskanzlei? Kretschmer 2021 in Moskau - schon wieder Wahlkampf?

              Im Übrigen, gerade beim Tagesspiegel gesehen:

              Zitat:



              Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) formulierte Wagenknecht am Freitag klare Bedingungen für eine Regierungsbeteiligung in Brandenburg: Dazu gehörten etwa ein Verzicht auf die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland oder die Schaffung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Nötig seien auch ein Corona-Amnestie-Gesetz und Entschädigungen für Menschen, die wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen verurteilt wurden. „Wenn die anderen sich nicht wirklich bewegen wollen, dann ist unser Wählerauftrag die Opposition“, sagte Wagenknecht dem RND (Zitat Ende)

              Die CDU hat schon abgewunken. Dietmar allein zu Haus ...

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Die AfD hat absolute Inkompetenz dargestellt. Eine andere Darstellung zeigt eigentlich nur, dass Sie zu viele AfD TikToks geschaut haben.

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @Montagsdepression:

        Normalerweise gehe ich nicht auf ad personam und Unterstellungen ein.



        Allerdings muss ich zu Ihrem ersten Satz etwas sagen. Einem höchst gefährlichen Gegner Inkompetenz und Dummheit zu unterstellen, ist der schlimmste Fehler, den man überhaupt machen kann. Gleich danach kommt Selbstüberschätzung.

        Kommt beides zusammen, hat man i.d.R. bereits verloren.

        • @611245 (Profil gelöscht):

          Zitat: "Einem höchst gefährlichen Gegner Inkompetenz und Dummheit zu unterstellen, ist der schlimmste Fehler, den man überhaupt machen kann."

          Hat aber Tradition. Daß dieses "laßt sie erst mal machen", daraus resultiert(e), scheint zwar vergessen, nur das Ergebnis noch nicht ganz. Wird aber bald. Wer 45 volljährig war, wäre jetzt hundert.

  • Im Kollektiv für die Demokratie?



    Hätte BSW zusammen mit CDU nicht das Regularium ändern wollen wäre nichts passiert.



    Der Alte hätte 2 AFD-Politiker vorgeschlagen und die Mehrheit hätte demokratisch die Möglichkeit gehabt sie abzulehnen. Dann hätten sie ihre eigenen Personen einer demokratischen Wahl aussetzen können.



    Mit diesem Affentheater haben sie der AfD nur in die Hände gespielt. Die demokratischen Gepflogenheiten zu verbiegen ist nicht die Lösung.



    2 Hampelmänner ablehnen, Wahl durchziehen, den Alten auf die Hinterbank schicken und die Tagesordnung durchziehen wäre der richtige Weg gewesen.



    Den Braunen eine Bühne zu ebnen ist entweder dumm, oder vorsätzlich.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Ramaz:

      In der Tat. Sie haben leider Recht.

  • Na dann mal viel Spaß mit den Spielchen der AgD.

  • So plump ist der Angriff auf die Demokratie nicht, sondern Teil eines Zersetzungsprozesses mit dem Ziel den Landtag auf Dauer lahmzulegen und somit die Handlungsunfähig der Demokraten zu demonstrieren. Dann werden die Rufe nach einer Partei die für klare Verhältnisse und Ordnung sorgt vermutlich noch lauter.

    Die demokratischen Parteien wären daher gut beraten nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zumindest für den thüringischen Landesverband der AfD ein Verbotsverfahren einzuleiten. Die Begleiterscheinungen das die AfD sich wieder propagandistisch als Opfer darstellt, sind angesichts der derzeitigen Verhältnisse verkraftbar.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Sam Spade:

      Das geht leider nicht.

      Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

      Das ginge also nur für zB. die CSU oder den SSW.

      Allerdings hätte die r2g Landesregierung via Bundesrat schon lange einen Antrag zur Gesamtpartei stellen können. Die ist nämlich antragsbefugt.

      • @611245 (Profil gelöscht):

        Es ist auch möglich den Antrag im Ausgangspunkt für die Gesamtpartei zu stellen mit der Zielsetzung, dass das BVerfG einen Verbotsausspruch von sich aus auf die betreffenden und besonders radikalen Landesverbände beschränkt. Dieses müsste man dann im Verlauf des Verfahrens durch eine entsprechende Spezifizierung des Vortrags flankieren.

        Siehe hierzu auch § 46 II BVerfGG

        • @Sam Spade:

          Fragt sich nur, wozu das gut wäre. Die handelnden Personen sind überwiegend - wenn nicht gar allesamt - keine thüringischen Eigengewächse, die an ihrer Scholle kleben würden.

          Das Ergebnis wäre, daß man dann, Beispiel Freie Sachsen, woanders eine Einheit mit gut bekannten Spielern hat, die man relativ problemlos einstufen kann.

        • 6G
          611245 (Profil gelöscht)
          @Sam Spade:

          In der Tat. Die einzige und entscheidende Frage ist ja (da das natürlich schon lange bekannt ist)

          Warum stellt niemand ebendiesen Antrag?



          Wozu die ganze„Machtergreifung“ Polemik, die ewigen und gleichen Forderungen nach einem Verbot, aber die, die es beantragen könnten und dürften, tun es einfach nicht? Seit mindestens zwei Jahren geht das nun schon so.

    • @Sam Spade:

      Wenn das Verbot aber misslingt, dann hat die AfDummheit quasi Narrenfreiheit und blüht in ihrer Opferrolle auf.

  • Eigentlich tun die anderen Parteien ja das Richtige aber der Wähler wird diesen Zirkus nicht goutieren nehme ich an. Hoffentlich gibt es auch was Substantielles. Wenn sich jetzt in der kommenden Periode alles nur noch um solche Nebenkriegsschauplätze dreht und die systemischen Probleme der Region nicht angegangen werden, ist die Machtergreifung bei den nächsten Wahlen sicher. Wähler können so nicht gewonnen, sondern nur eigene verloren werden.

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Ich habe das anders wahrgenommen. Gerade Treudlers Ruhe, sein Stoizismus (abgesehen von der Rede) bei der Sitzungsleitung kontrastierte stark mit den ebenso unaufgeforderten wie erregten Wortmeldungen der anderen.

    Drebes vom Stern kommentierte es eigentlich passend mit „Futter für die sozialen Medien der AFD“

    Dass er sich ans Manuskript klammert, ist logisch. Schließlich ist er kein Jurist. Braga hat hingegen öffentliches Recht studiert, lese ich.

    Im Ganzen machte Bühl die ganze „AFD-Faschismus“ Front nackig, als er von „Machtergreifung“ schwafelte. Genau so wie heute wieder Maiers Forderung nach AFD Verbot.



    Markige Worte, die völlig folgenlos bleiben.

    Der Bundestag hat allein rotrotgrün knapp 360 Abgeordnete. Und trotzdem hat Wanderwitz Mühe, auch nur 37 Leute zusammenzukratzen.

    Mihalic schiebt es ebenfalls auf die lange Bank. „Wir müssen dieser sehr konkreten Gefahr begegnen und im Dialog mit den anderen demokratischen Parteien sehr sorgfältig über das weitere Vorgehen sprechen.“

    Wie lange eigentlich noch und warum?

    • @611245 (Profil gelöscht):

      "Wie lange eigentlich noch und warum?"

      Berechtigte Frage. Das Bundesland Bremen hat kürzlich im Bundesrat einen Antrag über die Prüfung eines AfD Verbotsverfahrens gestellt. Nicht nur keine Mehrheit erhalten sondern gleich gar keine Unterstützung von den anderen Bundesländern. Der Bremer Bürgermeister war ziemlich konsterniert über die Begründungen seiner Amtskollegen.

      Und alleine kann Bremen die Initiative nicht ergreifen, da der Bremer Landesverband der AfD einzig auf dem Papier existiert. Da gibt es nichts zu verbieten, da die Bremer AfD sich selbst zerlegt hat.

      Es traut sich sonst einfach keiner den ersten Schritt zu machen.

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @Sam Spade:

        Interessant. Wusste ich nicht. Muss mal googeln.



        Welche Begründungen? Haben Sie eine detaillierte Quelle?

        Die Frage müsste ja dann mal die Journalistik an zumindest MV (rotrot) und Thüringen (immer noch r2g) stellen

        • @611245 (Profil gelöscht):

          Da gab es einen Beitrag bei Radio Bremen in der TV Sendung "buten und binnen".

          • 6G
            611245 (Profil gelöscht)
            @Sam Spade:

            Habs gefunden.

            „Überhaupt keine Unterstützung, nicht mal aus Thüringen“ so Bull.

            Und das bloß in nem Lokalmedium von 1min Länge…. .



            „Antifaschistisch“ ist man also bloß mit dem Munde. Und niemand berichtet drüber und stellt unangenehme Fragen….

            Dann ist das Thema AFD Verbot mit voller Absicht von Allen hintertrieben worden und jedwede neue Äusserung kann man getrost in die Rundablage kippen.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Sehe ich ebenso. Das Verhalten der CDU war dem hohen Haus eigentlich unwürdig. Rede ertragen, dann ordentlich abstimmen oder gleich das Verfassungsgericht anrufen. Aber nicht in vermeintlicher Hilflosigkeit eine Schmierenkomödie ablieferen.



      Erst Recht, wenn man weiss, dass die CDU durch ihr eigenes Kalkül Schuld daran ist. Hoch gepokert, tief gefallen. Hätte sie nicht mit der AfD abgestimmt, sondern mit der SPD, würde sich dieses Problem nicht stellen.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Ihr zweiter Satz war doch wohl ironisch gemeint, oder?

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @Kloetzchenschieber:

        Ironie verkneife ich mir in Schriftform. Das kommt oft nicht korrekt an.

        Nein, ich meine es ernst. Ich habe aufgegriffen, was auch der Autor bemerkte. Bloß habe ich es in einen anderen, meinen, Beobachtungskontext gesetzt.



        Ich versuche bei so was immer, mich nicht von persönlichen Gefühlen beeinflussen zu lassen und einen interessierten, aber nicht festgelegten Beobachter einzunehmen.



        Das hilft sehr, die tatsächliche Kraft und Wirkung eines Gegners einzuschätzen. Unterschätzung und Fehldeutung seiner Wirkung ist der schlimmste Fehler den man machen kann.

  • Ich bin nun nicht überrascht, einer von euch überrascht?

    • @Sanni:

      0,0 %. Traurig, dass das do vorhersehbar war. Aber den AfD Fans ging bestimmt einer ab. Zum Kotzen diese Partei

    • @Sanni:

      Nein.