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Amazon gegen BetriebsratEin Foto als Kündigungsgrund

Weil er Spritkosten für Treffen mit Politikern über seinen Arbeitgeber abgerechnet hat, hat Amazon den Betriebsrat Rainer Reising fristlos entlassen.

Immer da, wo Ver.di im Amazon-Betriebsrat sitzt, gibt es Kündigungen gegen Betriebsräte Foto: Jan Woitas/dpa

Verden taz | Kämpferisch gab sich Rainer Reising am Dienstagmittag in Verden: „Unser Kampf ist hier nicht zu Ende, ich stehe hier exemplarisch für circa 1,5 Millionen Arbeitnehmende, die Amazon weltweit hat“, sagte er, nachdem das dortige Arbeitsgericht seine Klage gegen eine Kündigung durch den Logistikkonzern Amazon abgewiesen hatte.

Wegen Spesenbetrugs und Arbeitszeitbetrugs hatte Amazon dem Betriebsrat Rainer Reising fristlos gekündigt. Zu Recht, entschied das Arbeitsgericht Verden.

Das Amazon-Lager in Achim gibt es seit 2021. 2022 hatte Reising dort den Betriebsrat mitgegründet. Zuletzt war er freigestellter Betriebsrat und Vertrauensperson in der Schwerbehindertenvertretung.

In dieser Funktion – und in Absprache mit seinem Arbeitgeber – nahm Reising im Februar an einem mehrtägigen Seminar zum Thema Schwerbehindertenvertretung in Köln teil und mietete für die Anfahrt einen Mietwagen auf Kosten seines Arbeitgebers, die Spritkosten rechnete er ebenfalls mit Amazon ab.

Treffen mit Weil und Heil statt Fortbildung

In der gleichen Woche nahm Reising jedoch auch an einem Treffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin und einem Treffen mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (beide SPD) in Hannover teil. Zugunsten der Treffen verpasste er die halbstündige Einführung und ein Nachmittagsmodul des Seminars.

Bei den Treffen – bei denen es laut Reising um Datenschutz, IT-Tools und den Umgang mit der Mitbestimmung in seinem Betrieb ging – entstanden Fotos mit den Politikern, die später in den sozialen Medien veröffentlicht wurden.

Diese Fotos riefen laut den Amazon-Anwält*innen einen Personalleiter von Amazon auf den Plan, der daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Drei Wochen später hatte Rainer Reising die fristlose, außerordentliche Kündigung auf dem Tisch.

Amazon wirft seinem ehemaligen Mitarbeiter vor, mit der Arbeitszeit betrogen zu haben, da er im unternehmensinternen Zeiterfassungssystem die offiziellen Zeiten des Seminars angegeben hatte, nicht aber seine tatsächliche Anwesenheit. Reising entgegnete, dass es sich um eine neue Form der Zeiterfassung gehandelt habe und er nicht gewusst habe, wie die Zeiten einzutragen seien. Zuvor seien bei ganztägiger Abwesenheit vom Betriebsort einfach pauschal acht Stunden eingetragen worden.

Zudem warf Amazon dem Betriebsrat vor, den Konzern um mehrere Hundert Euro an Spesen betrogen zu haben, da dieser die Tankbelege für seine Fahrten mit Amazon abgerechnet hatte, die laut Amazon nicht Teil seiner Aufgaben als Betriebsrat waren, sondern seine „privaten und gewerkschaftlichen Interessen“ betroffen haben. „Die Betriebsratsarbeit findet in erster Linie im Betrieb statt“, sagte ein Amazon-Anwalt dazu.

Reisings Anwalt hingegen nannte die Kündigung unverhältnismäßig. Er beharrte darauf, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied seine Arbeit selbst einteilen darf. Die Treffen mit den Politikern, zu denen zwar die Gewerkschaft eingeladen hatte, seien explizit dazu da gewesen Betriebsräte zusammenzuführen.

Auf die Frage, ob Treffen mit den Politikern nun zur Betriebsratsarbeit gehören oder nicht, wollte die Vorsitzende Richterin am Dienstag nicht eingehen. In ihrer Urteilsbegründung sagte sie, dass nach Erachten des Gerichts Gründe vorlägen, „die es für die Arbeitgeberin unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzuführen“ – und meinte damit die falsch angegebenen Arbeitszeiten und die falsch abgerechneten Tankbelege. Weil ein freigestellter Betriebsrat in seiner Arbeit sehr frei sei, „muss der Arbeitgeber vertrauen können, dass Sie richtige Angaben machen“, sagte sie und wandte sich dabei direkt an Rainer Reising.

„Die Kammer bewertet nicht, dass Reising als Gewerkschaftsmitglied aktiv geworden ist“, sagte Gerichtsdirektor Christian Hageböke der taz. Das Urteil sei keine Sanktion für das Treffen mit Minister Heil. Es gehe lediglich um die Pflichtverletzung, die Reising durch die Falschangabe seiner Arbeitszeiten und Fahrtwege gemacht habe.

Berufung angekündigt

Reising fand nach der Urteilsverkündung klare Worte: „Aufgeben ist keine Option“, sagte er und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Vor Gericht war Reising in einem schwarzen Kapuzenpullover mit dem Logo der Organisation „Amazon Workers International“ erschienen, bei der er selbst engagiert ist.

Etwa 30 Menschen von Ver.di, der IG Metall und der Stadtteilgewerkschaft „Solidarisch in Gröpelingen“ in Bremen hatten sich am Dienstagmorgen vor dem Arbeitsgericht in Verden versammelt, um Reising zu unterstützen. Nach der Urteilsverkündung skandierten sie „Make Amazon pay“ und „Auch wenn Jeff Bezos das nicht mag, wir woll’n den Tarifvertrag“.

Auch wenn Reising seine Arbeitszeiten und Dienstfahrten formal korrekt angegeben und abgerechnet hätte, hätten die An­wäl­t*in­nen des Konzerns eine Möglichkeit gefunden, ihn rauszuwerfen, glaubt Ver.di-Sekretär Nonni Morisse. Denn „Amazon hat aus unserer Sicht grundsätzlich ein Problem mit gewerkschaftlich aktiven Betriebsräten“. Es müsse „gesetzlich etwas geändert werden“, sagte er der taz. „Der Schutz für Betriebsräte muss ausgeweitet werden.“

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36 Kommentare

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  • Es ist Amazon...legal,illegal, scheissegal!



    Diese Firma hat denSpontispruch adoptiert und perfektioniert.

  • Ich bin im Übrigen erstaunt, dass Amazon nen Betriebsrat hat. Und, egal wie schwerwiegend, mich es nicht überrascht, dass alles getan wird, unliebsame Mitarbeiter eines Betriebsrates aus dem Betrieb zu entfernen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      wobei der unliebsame Mitarbeiter eben fleißig mitgeholfen hat.

  • Zu sicher gefühlt ? Zu selbstgefällig? Wird Spesen-und Arbeitszeitbetrug mit einer fristlosen Kündigung geahndet erfolgt regelmäßig eine Bestätigung von den Arbeitsgerichten. Eine vorgelagerte Zustimmung vom Betriebsrat ist zwar in der Praxis sehr selten, aber selbst bei einem BR-Widerspruch würde sich der AG diese Zustimmung vor Gericht ersetzen lassen. Das gilt dann quasi als Zustimmung.



    Übrigens: Gerne lässt der ein oder andere Arbeitgeber Fehlverhalten ungeahndet, um der/die Mitarbeiter:innen in Sicherheit zu wiegen. Das führt dann gelegentlich dazu nicht mehr korrekt € abzurechnen und Zeiten anzugeben...gerne wartet der AG dann auf die "Gunst" der Stunde um tätig zu werden.

  • 6G
    665119 (Profil gelöscht)

    Aaah, die linksliberale, globalisierungsfitte Schickeria hier... Da wird dem arbeitsscheuen Störenfried kein Pardon gegeben.

  • Wie blöd kann man als freigestellter Betriebsrat in einem so "gewerkschaftsfreundlichen" Betrieb wie Amazon nur sein.

    Es gehört zum kleinen 1x1 der Betriebsratsarbeit sich solche formellen Schnitzer nicht zu erlauben.

    • @Xanyd:

      Volle Zustimmung. Genau so ist es, leider. Bin mal wieder etwas unbeeindruckt von ver.di-Leuten und erlaube mir zu unterstellen, IG M oder BCE-geschulte Personen wären da sicherer unterwegs.

  • Also erst denn Arbeitgeber betrügen und sich dann wundern, wenn man entlassen wird?



    Und dann noch mit der lächerlichsten Ausrede kommen, die man wahrscheinlich erfinden kann…

  • Der Arbeitgeber hat gehandelt, der Betriebsrat hat der Entlassung des Kollegen zugestimmt, der Richter hat es geprüft und bestätigt…und wo soll nun das Problem sein?

  • Der Kündigungsgrund ist nicht ein Foto, sondern Arbeitszeitbetrug und Abrechnungsbetrug.

    Sprache ist nicht beliebig...

    • @Kawabunga:

      Das kommt darauf an: Wer durch ein Verhalten gegen Verbote verstößt, das vom "richtigen" politischen Standpunkt aus einen guten Zweck erfüllt, hat eigentlich immer noch das Recht, wenigstens nicht überführt zu werden... ;-)

  • Die Anwälte klingen im letzten Satz wie schlechte Verlierer - und mit dem "selbst wenn"-Satz geben sie zu, daß der Arbeitgeber objektiv einen Grund hatte, das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden. Und egal, wie man Betriebsräte weiter schützen will, im vorliegenden Fall wäre es wohl immer zu einer fristlosen Kündigung gekommen.

  • Sollte vor der fristlosen Kündigung nicht zuerst eine Abmahnung kommen ?

    • @Grauton:

      Bei schwerwiegenden Verfehlungen (Arbeitszeitschwindel, Spesenfalschabrechnung) nicht. Da genügt eine einmalige Handlung.

    • @Grauton:

      Das hängt von der Schwere des Verstoßes ab und darauf dürfte der Anwalt des Entlassenen wohl hinauswollen (dass der Verstoß wohl seiner Meinung nach nicht ausreichend schwer war).

  • Da ist er nicht der Erste, der darüber stolpert, dass er Betriebsratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit nicht trennen kann.

    Vermutlich leider auch nicht der Letzte.

    Ich staune, dass sich das bei Betriebsräten nicht rumspricht.

  • Also man verständigt sich mit seinem Arbeitgeber auf eine Fortbildungsmassnahme und die wird vom Arbeitgeber bezahlt, dann geht Mann teilweise nicht hin um etwas anderes in der Zeit zu machen und dann wundert man sich dass man gekündigt wird ? Krass? Warum hat er das nicht im Vorfeld mit seinem Vorgesetzten abgesprochen? Wäre doch das logischste gewesen. So hat sowohl der Arbeitgeber und das Arbeitsgericht recht!

  • Die im letzten Absatz aufgestellte Forderung nach einer Ausweitung des Schutzes von Betriebsräten macht deutlich, dass selbst Verdi bei der aktuellen Gesetzeslage nicht von einem Obsiegen ausgeht. Im Übrigen hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt.

    • @DiMa:

      Hast du eine Quelle zu deiner Behauptung "Im Übrigen hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt"?

      Eigentlich lernt man schon in der ersten Betriebsratsschulung, dass man einer Kündigung niemals keinesfalls absolut nie zustimmt.



      Entweder man widerspricht, oder man lässt die Widerspruchsfrist verstreichen.

      • @Limonadengrundstoff:

        Na klar; siehe taz.de/Amazon-Betriebsrat/!5961428/

        Und weshalb sollte ein konsensual agierender Betriebsrat bei Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen nicht zustimmen?

    • @DiMa:

      "Im Übrigen hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt."

      Was soll das denn heißen?

      Abgesehen davon, dass eine Kündigung nicht zustimmungspflichtig ist, ist er gegen sie vor Gericht gegangen. Wirkt so, als würde er ihr nicht zustimmen.

      • @pitpit pat:

        "Abgesehen davon, dass eine Kündigung nicht zustimmungspflichtig ist,..."

        Na dann schau doch mal in § 103 Abs.1 Be­trVG.

        Wenn bereits der übrige Betriebsrat zustimmt, scheinen gewichtige Gründe für eine Kündigung vorzuliegen.

        Ein Skandal scheint jedenfalls nicht gegeben zu sein. Blöd ist das Ganze halt nur für Verdi, wenn ein BR wegen der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung gehen muss.

        Anders als die taz zu meinen meint, ist auch das Foto nicht für die Kündigung massgeblich.

        • @DiMa:

          Ich bitte um Entschuldigung, ich habe in der früh tatsächlich nur an die einzelne Person und nicht an das Gremium Betriebsrat gedacht, der selbsverständlich um Zustimmung gefragt werden muss.

      • @pitpit pat:

        Selbstverständlich ist eine Kündigung Mitbestimmungspflichtig, siehe §102 Absatz 1 BetrVG.

        Nicht ER stimmt zu sondern das Gremium. Er ist ja nicht der einzige Betriebsrat, das Gremium besteht aus mehreren Leuten.

        Ein Arbeitszeitbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung denn die Vergältnismäßigkeit muss zwar geüprüft werden, der Vertrauensbruch ist aber so groß, dass vorher keine Abmahnung erfolgen muss.

        Die Ausrede "ich weiß nicht wie die Zeiten einzutragen sind" ist mehr als fadenscheinig. Dann fragt man nach, kann so schwer nicht sein.

        Leider hat der herr Reising dem BR von Amazon hiermit einen Bärendienst erwiesen.

        • @AlexMasterP:

          Der BR kann zwar mitbestimmen, jedoch wie §102 (3) geregelt. Der BR hat das Recht einer Kündigung zu widersprechen. Er muss nicht zustimmen!



          §102 (3) BetrVG:



          Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn

          1.



          der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,



          2.



          die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,



          3.



          der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,



          4.



          die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder



          5.



          eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat."

          • @Aah:

            Und? Trifft offensichtlich alles nicht zu, sonst hätten Sie ja widersprochen, nicht?

      • @pitpit pat:

        Ich finde jetzt den anderen Artikel nicht wieder, in dem das mit der Zustimmung ausführlicher erklärt wurde.

        Demnach hat nicht der Gekündigte als Person der Kündigung zugestimmt. Die Zustimmung kam vom Gremium Betriebsrat, also seinen netten Kollegen im BR.

        Da stellt sich natürlich die Frage, was da bei Amazon schief läuft, dass ein BR zustimmt, eines seiner Mitglieder mit der schärfsten Sanktionsmöglichkeit aus der Runde zu kicken.

        • @Der dreckich Katz:

          Könnte z.T. daran liegen, dass das betreffende BR-Mitglied hier tatsächlich einfach ordentlich Mist gebaut hat. Klar nimmt Amazon das dann gerne zum Anlass, Exempel zu statuieren. Ob der BR versucht hat, ein "milderes Mittel" zu finden, kann ich mangels Informationen nicht sagen.

          • @Kawabunga:

            Oder es könnte daran liegen, dass Amazon lange versucht hat, Betriebsräte generell zu verhindern, um dann handverlesene konzernnahe und gewerkschaftsfeindliche Alibi-KandidatInnen für die Wahl aufzustellen.



            Bei so einem anonymen Konzern geht das ja; in einer Hire-and-fire-Belegschaft kennen viele die Kandidierenden und ihre Positionen gar nicht, und entscheiden sich dann bei der Betriebsratswahl aus dem Bauch raus für Leute, die "sympathisch wirken".

            Bevor man dazu etwas sagt, sollte man also erst mal klären, wieviele der Betriebsräte "echt" sind, und wieviele Unionbuster von Jeff Bezos' Gnaden.

            Siehe auch www.tagesschau.de/...iebsraete-101.html

            Das unprofessionelle und rechtswidrige Verhalten in Sachen Arbeitnehmer*innenvertretung liegt ja nicht nur auf Seiten von Reising. Auch Amazon hat jahrelang gezeigt, dass sie das geltende Recht nur als einen Vorschlag ansehen, und nicht als bindend.

          • @Kawabunga:

            Jau klar - sich mit einem Bundesminister zu treffen ... klingt höchst verwerflich.

            • @Zebulon:

              Wenn dies auf Kosten des Arbeitgebers geht, klar.

  • Unternehmen lassen viel durchgehen, bei Arbeitszeitbetrug ist dann allerdings Schluss. Sollte der BR eigentlich am besten Wissen.

    • @SeppW:

      "Unternehmen lassen viel durchgehen"

      Sicher, und wenn Sie als Betriebsrat gern auf des Chefs Schoß sitzen, schickt er Ihnen sogar ne Karte zum Geburtstag.

    • @SeppW:

      Ist so lieb, das tleine Amazon ... ist allgemein bekannt dafür, fast alles "durchgehen" zu lassen. Hauptsache, den Angestellten geht es prima. Nicht wahr ?

      • @Zebulon:

        Taschentuch ? Zum Nase schnäuzen und Tränchen wegwischen ? Hier bitte.

        Willkommen im realen Leben, wo Arbeitszeitbetrug bei allen Arbeitgebern in den meisten Fällen mit einer Kündigung endet. Gut, es kann natürlich auch sein das Sie so was aus ihrem Arbeitsumfeld nicht kennen. Sind sie verbeamtet oder als Tarifkraft im ÖD tätig ? Dann kann ich Ihre Unwissenheit ein Stück weit nachvollziehen.

        • @SeppW:

          Auch im öffentlichen Dienst ist bei Arbeitszeitbetrug Schicht im Schacht, zumindest bei Tarifangestellten. Ob hier ein solcher vorlag, werden wir im Berufungsverfahren sehen.