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4.100 Euro für FlughafenbesetzungLetzte Generation soll blechen

Die Polizei rückte an, als die Gruppe den Flughafen BER besetzte – dafür sollen Aktivist:innen zahlen. Sind sie aber eine kriminelle Vereinigung?

Am 18.05.2023 blockiert die Letzte Generation in Berlin wieder die Stadtautobahn Foto: Paul Zinken/dpa

Berlin taz | Die Aktion sorgte für Furore. Im November 2022 hatten Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation den Drahtzaun des Berliner Flughafens durchtrennt und sich auf dem Rollfeld festgeklebt. Der Flugverkehr musste zeitweilig eingestellt, 19 Flüge umgeleitet werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer „absolut inakzeptablen Eskalation“. Nun steht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Raum. Zudem sollen die Ak­ti­vis­t:in­nen für den damaligen Polizeieinsatz blechen.

Eine Sprecherin der Bundespolizei bestätigte der taz, wegen des Einsatzes neun Gebührenbescheide mit einer Forderungssumme von insgesamt rund 4.100 Euro erlassen zu haben. Die strafrechtlichen Ermittlungen liefen weiter. Die Vorwürfe: gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zu der Flughafenbesetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin, ebenso wie zu anderen Aktionen der Letzten Generation in Brandenburg – dem Abdrehen von Ventilen in der Raffinerie in Schwedt und einer Kartoffelbrei-Attacke im Barberini-Museum in Potsdam. Die Staatsanwaltschaft bündelte die Verfahren und ermittelt – bundesweit erstmalig – wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung. Im Dezember 2022 wurden deshalb die Wohnungen von 11 Beschuldigten in mehreren Städten durchsucht.

Justizminister Buschmann wehrt Kritik an Gerichten ab

Am 19. April wies das Landgericht Potsdam eine Beschwerde eines Beschuldigten dazu zurück und erklärte den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig – auch das ist eine Premiere. Der Beschluss wurde erst jetzt bekannt, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigte ihn der taz.

Kritik an der Entscheidung wehrte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ab: Die Gerichte seien unabhängig, twitterte er. Wenn die Letzte Generation als kriminell gilt, eröffnet das den Er­mitt­le­r:in­nen zahlreiche Befugnisse, die von Telekommunikationsüberwachung bis hin zur Ausforschung auch von Kontaktpersonen reichen.

In Berlin dagegen wird dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung deutlich widersprochen. Der taz liegt ein fünfseitiges Schreiben des zuständigen Oberstaatsanwalts Holger Brocke vor, das dieser im Januar als Antwort auf eine Anzeige gegen die Gruppe verfasste.

Demnach lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor, da die Gruppierung „nicht auf die Begehung hinreichend gewichtiger Straftaten gerichtet ist“.

Aktionen „symbolischen Charakters“

Brocke geht dabei auch auf jene in Brandenburg begangenen Straftaten ein: So sei es bei den Flughafenblockaden nicht „zu konkreten Gefährdungen des Luftverkehrs“ gekommen. Die vorherige Ankündigung der Aktion spreche „gegen einen entsprechenden Vorsatz“.

Auch gebe es „keinerlei Erkenntnisse“, dass die Raffinerie-Aktionen zu „nennenswerten Störungen von Anlagen oder Betrieben“ geführt hätten; letztlich seien diese „symbolischen Charakters“. Ebenso die Aktionen in den Museen, bei denen „die Bilder – ggf. mit Ausnahme des Rahmens – selbst nicht beschädigt wurden“.

Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft sagte, man gehe „nach wie vor nicht vom Vorliegen einer kriminellen Vereinigung aus“. Der Beschluss des Landgerichts Potsdam werde aber „in die fortlaufende Bewertung einfließen“.

In Bayern wird seit Monaten geprüft, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist, wie die Münchner Generalstaatsanwaltschaft der taz bestätigte. In München hatte die Gruppe Ende 2022 ebenfalls kurzzeitig den Flughafen betreten und sich nahe einer Rollbahn festgeklebt. Auch dazu laufen noch Ermittlungen.

In Sachsen erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, dass der Tatvorwurf der kriminellen Gruppierung in den dortigen Verfahren bisher keine Grundlage habe.

Berlin will Präventivgewahrsam verlängern

Unterdessen ist Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewillt, den Präventivgewahrsam von zwei auf fünf Tage zu verlängern – insbesondere wegen Aktionen der Letzten Generation, zu denen es in Berlin bislang 1.786 Verfahren gab. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde „zeitnah“ in das Parlament eingebracht, wie eine Sprecherin sagte.

Ein Sprecher von Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) erklärte, man werde dafür „Hand in Hand“ mit Spranger zusammenarbeiten. Gleichzeitig brauche es eine „grundsätzliche und sachliche Befassung mit dem Thema“ des verlängerten Präventivgewahrsams, „nicht die Fokussierung auf nur einen Sachverhalt“.

Die Letzte Generation gibt sich von all dem bisher ohnehin nicht beeindruckt und kündigte an, ihre Blockaden fortzusetzen – bis die Regierung ihr „fossiles Weiter-so endlich beendet“.

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37 Kommentare

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  • Vielen Dank für eure Beiträge. Wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Die Moderation

  • Wenn Personen auf ein Flughafengelände unbefugt vordringen und den Flugverkehr zum Erliegen bringen, müssen sie dafür geradestehen. Dabei dürfte der Gebührenbescheid über 4100 Euro noch das Geringste sein. Auch mögliche Haftstrafen stehen noch im Raum.

  • Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt sich in dieser Frage bewußt blind. Die Gewichtigkeit der Straftaten ergibt sich aus der jeweiligen maximalen Strafandrohung. Die regelmäßige Begehung von Nötigung und Sachbeschädigung reicht vollkommen aus. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages unlängst zu einem anderen Ergebnis gelangt ist (siehe www.bundestag.de/r...nigungen-data.pdf).

  • Der Polizeieinsatz war noch der billige Teil.

    Die Zivilklagen werden erst richtig teuer werden, weil der Flugverkehr eingestellt werden musste. Das wird der Flughafen bzw. die betroffenen Airlines sicher einklagen. Dagegen sind 4.000 EUR Peanuts.

  • So kann man Menschen auch in die Radikalisierung treiben.

  • Aus der Sicht eines juristischen Laien sehe ich die LG nicht als kriminelle Vereinigung. Die machen das ja nicht um sich materiell -finanziell zu bereichern. Ich verstehe und befürworte die grundsätzliche Motivation. Allerdings ist das Vorgehen der Aktivisten quasi mit Kanonen auf Spatzen schießen: Ein großer Aufwand für letztlich magere (Tempolimit, 9-Euro-Ticket) bis eher utopische Ziele (Klimarat). In einem Land das direkt für ca.2% des globalen CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Also selbst wenn die deutsche Emission völlig runtergefahren würde,hätte das keine Auswirkung auf die GLOBALE Klima, nicht mal auf das lokale /regionale.



    Natürlich macht auch Kleinvieh Mist ,wenn viele Länder ihre Emission reduzieren dann kommt da auch schon was zusammen. Einerseits ja, andererseits wäre es doch effektiver bei den Schwergewichten der globalen Emission vorrangig anzusetzen. Leider erfährt man wenig über Aktivitäten in den USA(14% Anteil), in China(30% Anteil) dürfte es erst gar keine geben.



    Bildhafter Vergleich:Ich sehe wenig Sinn darin mich einerseits für ein paar Quadratmeter Biotop aufzuopfern,während andererseits täglich ganze Wälder vernichtet werden.

    • @Mustardmaster:

      Ich stimme mit Ihnen überein, die Grenze zur kriminellen Vereinigung ist noch nicht überschritten, aber sie sind dichter dran als mir lieb sein kann.

      Die Absicht sich an kriminellen Taten finanziell zu bereichern ist keine Notwendigkeit um als kriminelle Vereinigung zu gelten. Politische und religiöse Extremisten stellen einige der gruseligsten kriminellen Vereinigungen ohne dass hier materielle/finanzielle Motive im Raum stehen

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Mustardmaster:

      Bitte beachten Sie: Eine kriminelle Vereinigung dient NICHT zwangsweise dazu, sich zu bereichern. Das gibt es auch, keine Frage, ist aber kein Muss. Denken Sie mal an Terroristen, NSU usw.

      Es geht darum gemeinschaftlich gezielt Straftaten zu Organisieren. Auch die Maxime spielt keine Rolle.

      Dieses Kriterium ist erfüllt. Punkt. Der einzige Unterschied zu zB Blockaden von Flüchtlingsunterkünften ist, dass die Täter damit gesellschaftlich Sinnvolle Vorhaben verknüpfen. Oh... Mhm... jetzt wo ich drüber nachdenke, doch nicht.

      Das Vorhandensein eine Kriminellen Vereinigung darf nicht im Ermessensspielraum eines Richters liegen.

      Die LG hat sich bewusst für derartige Aktionen entschieden, anstatt gegen diverse Handlungen der Politik zu klagen (wie es andere Organisationen machen) oder anders politisch tätig zu sein. Das Echo ist leider erwartbar und die Ignoranz zunehmend unverständlich.

  • 6G
    659554 (Profil gelöscht)

    Direkt unter diesem Artikel steht einer mit dem Titel "54° sind tödlich".



    Hallo FDP? Hallo SPD? Hallo CDU/CSU?

  • Und? Wann zahlen RWE, Lufthansa & Co auch Schadensersatz?

    Wann die Autofahrer*innen, nicht nur für die Schäden wegen CO2-Ausstosses, sondern für die vielen Folgekrankheiten wegen Stickoxide, Feinstaub, etc? Wegen der Lärmbelastung, des Flächenverbrauchs? Wegen der Unfalltoten?

    • @tomás zerolo:

      Wenn Sie die Autofahrer dran bekommen wollen, warum dann auch RWE, Lufthansa & Co? Das ergibt keinen Sinn.

      Wenn die Autofahrer Schuld sind, dann trifft die Schuld auch jeden der den Strom der RWE verbraucht und jeden der mit der Lufthansa fliegt - auch wenn das der letzte Flug des Lebens sein soll und man sich anschließend ganz dem Kampf gegen den Klimawandel verschreibt

    • @tomás zerolo:

      Sie sollten den Nutzen des Autoverkehrs gegenrechnen. Immerhin ging es uns noch nie so gut, die Lebenserwartung war noch nie so hoch wie heute.

  • Man mag bei der Kantorin aus Oldenburg, dem Jesuitenpater ein paar Euro eintreiben, sonst wird aber wenig bei Studenten zu holen sein. Ist ja eine Strategie der Aktiven. Entweder zahlt niemand, oder wohlsituierte Eltern bzw. deren Fonds, Stiftungen. Eine leere Drohung.

    • @Zuversicht:

      Genau. Deswegen Haftstrafen. Die müssen die persönlich absitzen.

  • Die Strafhöhe ist symbolisch zu verstehen und echt nett. In Bayern dürfte es eine Null mehr sein.

  • Wir hier nicht ein bisschen viel durcheinander gemischt? Die Aktion auf das Flughafengelände zu gelangen, kann der Betreiber als Einbruch geltend machen. Ebenso die Kosten für den Polizeieinsatz - in diesem Fall die Bundespolizei, welche im Dienst des Flughafenbetreibers agiert.



    Die Hinweise auf kriminelle Vereinigung und die anderen Straftaten haben damit wohl überhaupt nichts mit zu tun.

    • @Mopsfidel:

      "kann der Betreiber als Einbruch geltend machen."



      Das wage ich zu bezweifeln, sagen Sie mir doch mal den Paragrafen im StGB, der das ermöglichen soll!

      • @TheDigit:

        Das Vergehen heißt natürlich Hausfriedensbruch (StGB § 123 ).

        "Hierunter sind Örtlichkeiten zu verstehen, welche nach außen hin erkennbar umgrenzt und gegen unbefugtes Betreten geschützt sind....Zudem sind von der Norm Räume geschützt, die dem Zwecke des öffentlichen Dienstes bzw. Verkehrs dienen. Hierunter fallen beispielsweise Behördengebäude oder aber öffentliche Bahnhöfe"

        Aber genaugenommen ist der Aufhänger an einer Begrifflichkeit natürlich Rechthaberei.

        Und das hat für sich genommen, tatsächlich nichts mit dem Vorwurf einer kriminellen Vereinigung zu tun. Dafür würde auch eine Einzelperson bestraft weden.

      • @TheDigit:

        Dadurch das der Zaun durchtrennt wurde ist es zu einem Einbruch gekommen.

      • @TheDigit:

        Das ist sehr leicht, wenn auch streng genommen kein Einbruch, so doch glasklarer Hausfriedensbruch:

        Das betreten des sogenannten "befriedeten Besitztums eines anderen" (= juristische Definition eines umzäunten Grundstücks) ist als Hausfriedensbruch strafbar.

        Einfacher Strafantrag des Flughafenbetreibers reicht.

        Zivilrechtlich können dann auch noch alle Kosten der Aktion als Schadensersatz nach § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 123 StGB geltend gemacht werden.

  • Der Gebührenbescheid ist doch nicht der Rede wert. Demnächst werden sicher auch die Fluggesellschaften ihre Ansprüche geltend machen und das wird dann richig teuer.

    • @Dr. McSchreck:

      Hoffentlich!

  • Naja sie sind eine Vereinigung und sie verüben gemeinsam Straftaten. Das ist ja recht eindeutig. Bei einer kriminellen Vereinigung kommt es ja nicht darauf an, welche und warum...

    • @Nobodys Hero:

      Es ist keine kriminelle Vereinigung. Das zu behaupten ist böse Propaganda im Stile Dobrindt's.

      • @Perkele:

        Das sieht der wissenschaftlice Dienst des Bundestages anders. Siehe www.bundestag.de/r...inigungen-data.pdf

        Nur weil einem das aktuelle Strafrecht nicht passt muss man ja nicht gleich abfällig werden.

      • @Perkele:

        das sieht das Landgericht Potsdam aber anders. Und das zählt, und nicht das was sie denken. Oder betreibt das LG auch Dobrindt Propaganda.

    • @Nobodys Hero:

      Was ist denn eine Straftat? Der Mensch, der mit Brötchentaste zum Frühstück geht behindert doch auch? Wer so parkt, dass die Trambahn nicht durchfahren kann und die Fahrgäste warten müssen, bis der Besitzer ermittelt und herbeigerufen oder das Auto abgeschleppt ist?



      Kein Tempolimit einzuführen ist doch eine viel größere Straftat, nämlich Ermöglichen großer Umweltverschmutzung; das toppt das heimliche Ölablassen im Wald.



      Da fällt einem immer wieder ein: in paar Flaschenpfandzettelchen , die tagelang herrenlos rumlagen, eingelöst. Ein paar Millionchen, die der Lohn für ein Maskengeschäft waren, Aufwand der Geldeinstreicherin: Einige Telefonate.



      Welche Strafe wird Herr Lindner bekommen, wenn er doch mal jemanden überfährt? (Oh sorry, so was passiert halt)



      Der Schlusssatz aus der letzten "Anstalt".

      • @Zeit und Raum:

        Das steht in Gesetzen wsas eine Straftat ist. Parken auf dem Gehweg oder in einer feuerwehreinfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch diese ist strafbar und werden mit Bußgeldern belegt. Wer in einer feuerwehreinfahrt parkt oder ungerechtfertigt auf einem Behindertenparkpatz steht wird abgeschleppt. Das kostet 50 € Bußgeld und ca. 200 € Abschleppkosten.

        In Berklin dürfen Busfahrer, ganz ohne Polizei oder Ordnungsamt, Abschleper bestelen wenn PKW auf Busspuren stehen. Und die machen das auch.

        Aber Zäune durchschneiden, gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr, Flugzeuge mit Farbe besprühen ist keine Ordnungswidigkeit mehr. Wenn ein Autofahrer einen Zaun zerstört um auf einem privaten Grundstück zu parken, oder auf einer Landebahn eines Flughafens parkt, begeht der auch Straftaten. Die werden dann auch geahndet.

  • Die „ letzte Generation“ soll für Ihr Engagement zum Erhalt unserer Umwelt zahlen?



    Kurz gesagt, sie und wir alle werden bezahlen für das rücksichtslose Ausnutzenund zerstören unserer von der Natur geschenkten Lebensgrundlagen.



    Bei der Frage, wer bezahlt für was, Wer bezahlt für Rettung und Polizeieinsätze nach Unfällen durch Raserei im Autoverkehr? Wir bezahlen für politische Fehl Entscheidungen, die wissentlich was wissenschaftliche Belege getroffen werden und die Mensch und Natur leidet und Milliardenkosten aufwerfen? , Wer bezahlt für Rettung und Polizeieinsätze nach Unfällen durch Raserei im Autoverkehr?



    Wer bezahlt für massive politische FehlEntscheidungen, die wissentlich trotz bekannterwissenschaftlicher Belege getroffen werden und die Mensch und Natur leidet und Milliardenkosten aufbürden?



    Die Rechtsprechung muss sich hier neu aufstellen und neue Verantwortlichkeiten gesetzlich verantworten. Die Modelle von vor 100 Jahren der Gesetzgebung sind nicht mehr aktuell in ethischer und ökologischer und sozialer Hinsicht.



    Ursula Huber

    • @Huber Ursula:

      "Wer bezahlt für massive politische Fehlentscheidungen, die wissentlich trotz bekannter wissenschaftlicher Belege getroffen werden?"



      Es sei erneut der Hinweis gestattet, dass wir nach wie vor in einer Demokratie und nicht in einer Wissenschaftler-Autokratie leben. Deshalb sind politische Entscheidungen entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse auch nicht strafbewehrt.

    • @Huber Ursula:

      Das hat was mit Geld zutun und da agiert unsere Regierung ziemlich flexibel.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Huber Ursula:

      Bei selbst verschuldeten Einsätzen aufgrund von Grob fahrlässigen oder bewussten Handeln kann bereits seit Jahren der Verantwortliche zur Kasse gebeten werden.

      Das gilt für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei etc.

      Die hier berechneten Kosten entsprechend ausschließlich denen des Polizei Einsatzes. Hausfriedensbruch, Zerstörung fremden Eigentums usw. Sind gar nicht inkludiert.

      Die Kosten für den Klimawandel zahlt die Gesellschaft. Hauptsächlich allerdings die in Äquatornähe.

    • @Huber Ursula:

      "Die „ letzte Generation“ soll für Ihr Engagement zum Erhalt unserer Umwelt zahlen?"

      Nö. wegen: "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch"

  • Fangt doch erst einmal.mit den Einsätzen bei Fussballspielen an. Das wäre sinnvoll!

    • @R.A.:

      Die Vereine der Deutsche Fußballiga zahlen jährlich 1 Milliarde Steuernn und Sozialabgaben. In den Stadien müssen sie private Ordnungsdienste selbst bezalen. Was ausserhalb der Stadien passiert damit haben Vereine nichts zu tun. Da dürfen keine privaten Ordnungsdienste eingreifen. Und die Verursacher von Zb,Schlägereien zahlen in der Regel Geldstrafen in die Landeskassen

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @R.A.:

      1. Whataboutism.

      2. Mit der Aufforderung kommen sie ein paar Jahre zu spät.

    • @R.A.:

      Äpfel und Birnen... Bei Fußballspielen sind zurecht Polizeibeamte anwesend, genau wie bei jeder Menschenansammlung oder "Demo" auch. Nur sind die dort als Präventivmaßnahme da und nicht wie bei der LG um aktive Straftaten aufzulösen. Außerdem zahlen die ihre Strafen die die Fans verursachen auch, im Gegensatz zur LG.