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Urteil im Göttinger Femizid-ProzessFemizid war Absicht, kein Versehen

Besma A. schlief, als ihr Ehemann sie mit einem Kopfschuss tötete. Ein Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Tötung nun zu 13 Jahren Haft.

Zeugin Malko Hasan (links) und Suad Ismail, die Schwester der Getöteten im Landgericht Göttingen Foto: Leon Enrique Montero

Göttingen taz | Besma A. wollte sich von ihrem Ehepartner trennen. So erzählt es ihre ältere Schwester, Suad Ismail, der taz in einem Videoanruf. Besma habe in ihrer Beziehung zu Cemal A. Gewalt erlebt. Sie habe sich aber nicht getraut, sich an Menschen zu wenden, die ihr hätten helfen können. Im April 2020 soll sie beim Musikhören auf dem Sofa eingeschlafen sein. Aufwachen wird die Mutter von drei Kindern nicht mehr. Ihr alkoholisierter Ehemann tötete sie mit einem Kopfschuss aus einer Waffe, die er vor einigen Jahren illegal erworben hatte.

Die Staatsanwaltschaft klagte den 51-jährigen Cemal A. wegen Mordes an. Nach Auffassung des Staatsanwalts habe er sich betrunken, um die Tat nach einem Unfall aussehen zu lassen. Seine Verteidigung beharrte auf ein tragisches Versehen beim Reinigen der Waffe. Um die Waffe verkaufen zu können, habe er sie reinigen wollen, als sich der Schuss löste.

Das Landgericht Göttingen urteilte nun, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung gehandelt haben muss. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass eine alkoholbedingte Schuldunfähigkeit bestanden habe. Trotzdem geht die Kammer davon aus, dass die Tat, wenn auch kurzfristig, geplant war. Dafür und für den illegalen Waffenbesitz wurde Cemal A. nun zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Besmas Schwester Ismail nahm selten am Prozess teil, da sie in der Niederlanden lebt. Zu Besma habe sie über WhatsApp Kontakt gepflegt, sagt sie. Der taz berichtet Ismail, dass ihre Schwester nicht selten über ihre Ehe geklagt habe. Sie erinnere sich daran, dass Besma von Drohungen ihres Mannes erzählt habe. Formulierungen wie: „Egal wohin du gehst, ich werde dich finden und dich umbringen“ sollen gefallen sein.

Die Verhandlung dauerte 54 Prozesstage

Zur Urteilsverkündung nach insgesamt 54 Prozesstagen reiste die Familie in Göttingen an. Die Stimmung ist sichtlich getrübt, schon vor dem Gericht bricht Besmas Mutter emotional zusammen. Im Moment der Urteilsverkündung zeichnet sich Ernüchterung im Gesicht des Angeklagten ab, Angehörige von Besma halten sich weinend im Arm. „Sie haben drei jungen Kindern die Mutter genommen. Sie haben einer Mutter ihr Kind genommen und den Kindern auch ihren Vater“, sagt der Richter dann zu Cemal A.

Florian Melloh und Gabriele Heinecke haben Cemal A. vertreten. Letztere verteidigte in der Vergangenheit unter anderem Ak­ti­vis­t*in­nen bei G20-Prozessen sowie die Angehörigen von Oury Jalloh. Im Schlussplädoyer rief Melloh dazu auf, die Situation nicht mit Spekulationen aufzuladen: Einzelheiten zum Abend konnten nicht geklärt werden. Ein Hauptmotiv liege nicht vor, so die Verteidigung – „außer man hat Vorurteile“.

Sie vertrat vor Gericht die Auffassung, dass Besma A. ein „modernes“, „westliches“ und „selbstbestimmtes“ Leben geführt habe. Die Aussagen ihrer Angehörigen, auch die von Suad Ismail, schätzte Melloh als „hochproblematisch“ ein: Als Hinterbliebene einer Verstorbenen argumentierten sie ihm zufolge im Eigeninteresse, sie seien Zeu­g*in­nen „vom Hörensagen“. Die Ehe von Besma und Cemal A. bezeugten sie vor allem auf Grundlage von Nachrichten, die wiederum nicht überprüfbar seien. Auch Fotos, die Verletzungen zeigten, zweifelte die Verteidigung an: Mal sei die Getötete nicht eindeutig zu identifizieren, mal könne es sich statt einer gewaltvollen Verletzung auch um Herpes handeln.

Das Landgericht befand die Erzählung von der im Grunde harmonischen Ehe jedoch als unwahr, Sprachnachrichten würden Streitigkeiten zwischen Cemal und Besma A. eindeutig belegen. Diese hätten sich durch die Coronapandemie und damit einhergehende Kurzarbeit noch weiter verschärft. In dem Verfahren, dass mehr als zwei Jahre andauerte, habe sich der Angeklagte auch „nicht besonders betroffen“ gezeigt, so das Gericht. Seine Familienangehörigen unterstützten ihn von der Tri­bü­ne aus. Zu Beginn der Verhandlungstage nickte er ihnen zu, manchmal deutete er Luftküsse an.

In der Hauptverhandlung brachte die Verteidigung immer wieder neue Beweisanträge ein. Seit Mai 2021 begleitet die feministische „Initiative Prozessbeobachtung Besma A.“ den Fall. Im Gespräch äußern Ak­ti­vis­t*in­nen die Vermutung, dass der Verteidigung so viel Raum gelassen wurde, um ihr keinen Grund zu geben, in Revision zu gehen.

Verteidigung moniert Vorverurteilung

In den Augen der beiden Ver­tei­di­ge­r*in­nen wiederum ist die Initiative eine Gruppe von Frauen, die von Anfang an gewusst haben will, dass es sich um einen Mord gehandelt habe – und zwar noch bevor die Beweisaufnahme begonnen hatte. Auch die Nebenklage, die die Angehörigen von Besma A. vertrat, habe so die „Presse gefüttert“.

Manfred Koch vertrat die Familie von Besma A. in der Nebenklage. Er versichert, dass er keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit habe. Ihre Aussagen stimmten mit denen der Getöteten überein, die in Form von Telefongesprächen selbst als Zeugin im Prozess zu hören gewesen war. Suad Ismail sagt: „Es war sehr anstrengend, dass es so lange gedauert hat.“

Für sie spiele die Strafe von Cemal A. im Grunde aber keine Rolle, sagte sie nach dem Urteil. Denn „er hat nicht nur Besma getötet. Er hat mich getötet, meine Mutter, sogar die Kinder von Besma. Er habe nicht eine Person, er hat Familien getötet.“ Gerechtigkeit für Besma A. gebe es ohnehin erst dann, wenn nie wieder eine Frau durch die Hand ihres Mannes sterbe.

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35 Kommentare

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  • Femizid?

    Die Ehefrau wurde also nicht aus persönlichen Motiven umgebracht, sondern nur weil sie eine (beliebige) Frau war?

  • Ich verstehe nicht, wieso Alkoholkonsum strafmildernd gewertet wird. Ist das bei anderen Drogen auch so? Strafverschärfend fände ich logisch. Jeder weiß doch, wir Alkohol wirken kann: Enthemmend. Bin selbst Alokoholiker, konnte den Absprung aber 1997 schaffen. Durch glückliche Umstände habe ich In den 20 Jahren vorher aber keine anderen Menschen direkt geschädigt.

    • @Matt Gekachelt:

      Vllt da mal nachlesen



      de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat



      &



      “ Eine Straftat liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit Strafe bedroht sein. Der/die Täter(in) muss bei vollem Bewusstsein, also schuldhaft gehandelt haben.“



      &



      “ Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar; fahrlässiges nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (§ 15 StGB). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen, Vergehen und Übertretung.[1] Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit[Anm 1] eingestuft.“



      de.wikipedia.org/w...ftat_(Deutschland)

  • Ok Ok. Vllt hilft das ja a weng weiter

    “Kritik am Urteil im Feminizid-Prozess am Landgericht Göttingen



    Cemal A. ist in Göttingen zu 13 Jahren Haft wegen Mordes an Besma A. verurteilt worden. Die AG Prozessbegleitung kritisiert, dass das Gericht es in der Urteilsbegründung unterlässt, die Tat als geschlechtsspezifischen Tötungsdelikt einzuordnen.



    anfdeutsch.com/fra...ht-gottingen-36551

  • Ok, ich bin dann mal rassistisch.



    Ein Mann erschiesst seine schlafende Frau mit einem illigalen Gewehr und muss für nur 13 Jahre ins Gefängnis.



    Er besitzt in Göttingen, nicht in der Wildnis Kanadas, ein Gewehr, illigalWozu?

    • @Frau Flieder:

      Warum der Herr eine Waffe hatte, wissen wir nicht.

      Vermutlich wurde der illegale Waffenbesitz aber irgendwo berücksichtigt, ansonsten hätten die Rechtsanwälte der Nebenklage arg gepennt.

    • @Frau Flieder:

      Wollen Sie denn damit sagen, daß der Täter ein mildes Urteil bekommen hat wegen seines Migrationshintergrundes? Daß kulturelle Hintergründe als strafmildernd herangezogen werden kommt wohl vor und ist meiner Meinug nach auch nicht grundsätzlich falsch aber hier sehe ich keine oder es werden zumindest keine im Artikel erwähnt.

    • @Frau Flieder:

      Wieso rassistisch?



      Ihr Kommentar und die Fragestellung passt doch zu jedem Mensch ( in diesem Fall Mann), egal woher er kommt oder welche Ethnie er zugehört.

  • „Es sei zwar nicht auszuschließen, dass eine alkoholbedingte Schuldunfähigkeit bestanden habe.“



    Mal unabhängig vom konkreten Fall: Ich verstehe nicht, wieso die deutsche Justiz grundsätzlich mildernde Umstände für Straftaten unter Alkoholeinfluss gewähren kann. Insofern fand ich die Regelung im StGB der ehemaligen DDR besser, wonach mildernde Umstände ausgeschlossen waren, wenn sich der Täter zuvor selbst in diesen Zustand gebracht hatte.

    • @Pfanni:

      Genau. Finde ich auch.

    • @Pfanni:

      Einfach "actio libera in causa" in die Suchmaschine eingeben, bei Wikipedia steht alles wunderbar und ausführlich erklärt.



      Wäre die Kammer von einer tatsächlichen (und nicht absichtlich herbeigeführten) Schuldunfähigkeit ausgegangen, dann hätte der Angeklagte nicht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden können, sondern nur wegen "Vollrausch" (§ 323a StGB) mit einer maximalen Strafe von 5 Jahren. Die Regelungen, die in der ehemaligen DDR galten, werden also auch in der BRD (-Nachfolge) angewendet.

    • @Pfanni:

      Es gibt auch heute den "vorsätzlichen Vollrausch" o. so ähnlich, der strafbar ist, v.a. in Kombination mit weiteren Straftaten.

    • @Pfanni:

      Wer dieses Gesetz gemacht muss wohl auch den Alkohol lieben. Ansonsten ist das nicht zu verstehen.



      Unfassbar, dass dieses Gesetz Bestand hat.

      • @Frau Flieder:

        So ist es.

  • 13 Jahre und nach 7 Jahren kommt er raus, wegen guter Führung. Das fühlt sich nicht gut an.

    • @V M:

      Was aber spräche dafür die Aussicht auf vorzeitige Entlassung, die übrigens frühestens nach 2/3 der Haftdauer möglich ist, durch gute Führung und Resozialisierungsaussichten zu streichen? Und genügt der Umstand, dass es sich gut anfühlt, dafür jemanden auf Jahre in eine Zelle zu sperren? Wenn die JVAs lediglich Endlager für Delinquent*innen sein sollen, denen man ohnehin keine Chance mehr zugesteht jemals wieder Teil der Gesellschaft werden zu dürfen, drängt sich die Frage nach der Wiedereinführung der Todesstrafe als logische Konsequenz recht dringend auf.

      • @Ingo Bernable:

        Diese Frau ist für immer tot.



        Die Kinder für immer traumatisiert.



        Warum soll der Verursacher der noch Luftlküsschen verteilt sein Leben einfach so weiterleben können?

        • @Frau Flieder:

          "Warum soll der Verursacher der noch Luftlküsschen verteilt sein Leben einfach so weiterleben können?"



          Wären sie denn dann bereit der Gerechtigkeit Genüge zu tun und mit dem Richtbeil Hand anzulegen?

        • @Frau Flieder:

          Eine ganze Reihe von Jahren im Knast verbringen ist nicht "einfach so weiterleben".

          Dessen Leben ist auch mehr oder weniger vorbei.

      • 6G
        652797 (Profil gelöscht)
        @Ingo Bernable:

        Wenn es sich um Delinquenten handelt haben Sie Recht. Hier handelt es sich aber um eiskalten und abartigen Mord.

        • @652797 (Profil gelöscht):

          Er ist wohl eher wegen Totschlags verurteilt worden, wenn ich die Strafe richtig lese.

          @Frau Flieder: Und eine wie auch immer höher geartete Strafe bringt dann genau was? Die Befriedigung der Rachsucht?

          Anschließe mich Ingo Bernable

          • @hierbamala:

            Nein, keine Rache. Gerechtigkeit und Abschreckung.

          • 6G
            652797 (Profil gelöscht)
            @hierbamala:

            "Er ist wohl eher wegen Totschlags verurteilt worden, wenn ich die Strafe richtig lese."



            Einen schlafenden Menschen mit einem Kopfschuss hinzurichten sollte IMMER als Mord gelten, egal ob der Täter alkoholisiert war oder nicht.

          • 6G
            652797 (Profil gelöscht)
            @hierbamala:

            Dann ist der nächste Brandanschlag auf eine Asylunterkunft wohl auch keine rechte Gewalttat mehr.



            Wenn jemand eine schlafende Frau erschießt ist das Mord, wie die Gerichte das handhaben ist ihre Sache. Mörder bleibt Mörder, Vergewaltiger bleibt vergewaltiger.



            Bei diesen beiden Verbrechen bin ich zu konservativ um die schlaffen Strafen zu befürworten.

          • @hierbamala:

            Könnte auch Mord mit verminderter Schuldfähigkeit und der entsprechenden Strafmilderung sein.

  • Und warum war das jetzt kein Mord?

    • @Horst Flugfeld:

      Wer sagt, dass es das nicht war?



      Das Gericht spricht von "vorsätzlicher Tötung" - es hat also entweder einen Mord oder einen Totschlag angenommen. Das Gericht geht jedoch aufgrund der Alkoholisierung wohl auch von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Bei Mord wird unter diesen Umständen die obligatorische lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 49 StGB auf eine zeitige Strafe gesenkt.

  • Man würde sich bei Berichten über solche Prozesse öfter mal mehr juristische Detailinformationen wünschen. Die "vorsätzliche Tötung" ist ja scheinbar eine Verurteilung wegen Totschlags. Wie erschieße ich denn aber jemand vorsätzlich im Schlaf ohne seine Wehrlosigkeit auszunutzen und damit ein Mordmerkmal zu erfüllen?

    • @Šarru-kīnu:

      Man sollte doch meinen, dass das Gericht das nach 54 Prozesstagen besser einschätzen kann, als es ein Artikel von 800 Wörtern ermöglicht. Es ist mal wieder das Selbe wie unter jedem Artikel zu einem verurteilten Gewaltverbrechen, jedes Tötungsdelikt ist Mord und jede Strafe unterhalb von Lebenslänglich mit SV ist zu milde. Vielleicht sollte man Urteilsfindung und Strafzumessung einfach den Kommentarspalten im Lande überlassen und dann mal schauen wie lange es dauert bis wieder allerorten die Scheiterhaufen brennen.

      • @Ingo Bernable:

        Angesichts des Antrages der Staatsanwaltschaft wird sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt haben. Im Rahmen einer ordentlichen Berichterstattung wäre insoweit eine tiefergehende Information wünschenswert.

        Sollte das Gericht angenommen haben, dass die Frau wegen des vorherigen Verhaltens des Mannes im Schlaf nicht arglos gewesen sein sollte, dann wäre dies eine ungerechtfertigte Begünstigung mordender Männer und damit ein klares Fehlurteil.

        Sollte es dagegen andere Gründe für den Ausschluss der Arglosigkeit gegeben haben, dann hätte hierüber auch berichtet werden sollen um solche Zweifel nicht aufkommen zu lassen.

      • @Ingo Bernable:

        Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt hier halt mehr als auf der Hand. Mich hätte deshalb die Begründung des Gerichts schon interessiert aber in dem Bereich gibt es so gut wie nie eine sachkundige Berichterstattung explizit nicht nur in der TAZ. Wahrscheinlich bezog sich der Vorsatz nur auf die Tötung aber nicht zweifelsfrei auf das Abfeuern der Waffe selbst? Die Begründung des Gerichts wäre halt an dem Punkt interessant gewesen, aber der Artikel lässt einfach nur jede Menge Interpretationsspielraum.

  • Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit, dieser Begriff hat aus meiner Sicht das Potential zum Unwort des Jahres.

    • @Jutta Kodrzynski:

      Exakt das wollte ich auch gerade schreiben. Man könnte es noch um "Drogen- und alkoholbedingte Schuldunfähigkeit" ergänzen.

  • Wenn ich vorsätzlich auf eine schlafende Person schieße, dann erfüllt das den Tatbestand der Heimtücke wegen Arglosigkeit. ("Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Lebens versieht.")

    Wieso wurde hier nicht auf Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe erkannt?

    • @DiMa:

      Sind ja selten einer Meinung - aber insgesamt ist das Ganze wirr - & dazu “Schuldunfähigkeit“ usw