piwik no script img

Einbecker erschießt schlafende EhefrauFemizid oder Versehen?

In Göttingen steht ein Mann vor Gericht, der seine Frau erschossen hat. Die Verteidigung sagt, es sei ein Unfall gewesen.

Beistand für die Familie: Aktion der Initiative „Prozessbegleitung Besma A.“ vor dem Gericht Foto: Initiative „Prozessbegleitung Besma A.“

Göttingen taz | Besma A. wird erschossen, als sie am 14. April 2020 auf dem Sofa in ihrem Zuhause im niedersächsischen Einbeck liegt. Über Kopfhörer hört sie Musik, dabei schläft sie ein. Der Ehemann der 27-Jährigen, Cemal A., wählt den Notruf. Am Telefon erklärt er, dass er versehentlich seine Frau erschossen habe.

Beim Reinigen seiner halbautomatischen Waffe soll sich ein Schuss gelöst haben, der seine Frau mit einem Kopfschuss getötet habe. Er­mitt­le­r*in­nen stellten in der Tatnacht fest, dass er alkoholisiert war. Vor Gericht schweigt er. Seine Ver­tei­di­ge­r*in­nen sprechen von einem Unfall. Seit fast zwei Jahren verhandelt das Landgericht Göttingen den Fall.

Über WhatsApp pflegte Besma A. Kontakt zu ihrer Mutter und ihrer Schwester, die in den Niederlanden leben. In Chatnachrichten, Audioaufnahmen und Fotos, die zum Verhandlungsgegenstand wurden, soll sie sich ihnen anvertraut haben. Im Gericht war zu hören, wie die junge Frau berichtet: „Wenn er nicht immer bei der Arbeit wäre, hätte er einen von uns schon getötet.“ Und: „Er sagt 'Sei still du schmutzige Hündin’.“ Bei Auseinandersetzungen soll ihre Lippe geplatzt, sie soll getreten und mit Essen beworfen worden sein.

Die Verteidigung von Cemal A. zweifelt teilweise an der Echtheit der Aufnahmen. Auf Fotos sei sie nicht eindeutig zu identifizieren.

Verteidigung argumentiert mit Trunkenheit

Seit Mai 2021 begleitet die Initiative „Prozessbeobachtung Besma A.“ den Fall. Die Be­ob­ach­te­r*in­nen verstehen sich als Beistand für die Familie, solidarisieren sich in Form von Mahnwachen und fordern Fälle wie diesen als das zu benennen, was sie seien: Femizide. Tötungsdelikte an Frauen, die passieren, weil sie Frauen sind.

Eine der Ak­ti­vis­t*in­nen sagt: „Besma ist so weit entmenschlicht worden, dass selbst ihre Stimme in Frage gestellt wird.“ Die Verteidigung habe daran gezweifelt, dass es Besma war, die die Sprachnachrichten von ihrem eigenen Handy verschickte.

Manfred Koch vertritt als Anwalt der Nebenklage die Angehörigen von Besma. Er fällt mit emotionalen, manchmal flapsigen Aussagen auf. Die Argumente der Anwälte Gabriele Heinecke und Florian Melloh findet er „weltfremd“. Diese werfen der Nebenklage Polemik und Stimmungsmache vor.

Mehrfach kündigte Richter Jakubetz an, die Beweisaufnahme zu schließen. Im Interesse der Verteidigung schien das aber nicht zu sein: Sie wollte beweisen, dass der Beschuldigte schon vor der Tat betrunken gewesen war. Der Schuss könne aufgrund des Alkohols abgegeben worden sein.

Am Tatort fand sich eine leere Glühweinflasche und eine halbleere Flasche Rakı. Zum Zeitpunkt des Notrufs konnte sich Cemal A. aber klar verständigen. Später erbrach er sich mehrfach. Die Verteidigung hält eine kurzfristige „Ernüchterung durch die Tat“ für realistisch; durch den Schock, weshalb er zu diesem nüchtern klingenden Anruf in der Lage gewesen sein soll.

Cemal A. zeigte sich zu keinem Zeitpunkt betroffen. Familienangehörige unterstützten ihn von der Be­su­che­r*in­nen­tri­bü­ne aus. Zu Beginn jedes Verhandlungstages nickte er zurückhaltend in ihre Richtung, deutete manchmal Luftküsse an.

Es bleiben die wohl einzigen Gefühlsregungen bei 45 Prozessterminen. Anwalt Koch wirft ihm vor, sich auffallend empathielos zu verhalten. Dafür, dass er „seine geliebte Frau versehentlich getötet haben soll“. Seine Verteidigung hält dagegen. Vom „Monster-Narrativ“ halte man nichts.

Heinecke und Melloh wollten beweisen, dass die Eheleute einen harmonischen Umgang pflegten, einen Grund für Mord habe es sichtbar nicht gegeben. Private Foto- und Videoaufnahmen, die zu Anlässen wie Familienfeiern entstanden sind, sollten zeigen, dass Besma eine „moderne, gut gekleidete“ und keine „entrechtete Frau“ gewesen sei. In den Clips ist die Getötete in ausgelassener Stimmung, lächelnd, mit ihren drei Kindern und Familienangehörigen zu sehen.

Mithilfe einer Übersetzerin sagt Suad Ismail, Besmas Schwester, der taz per Videoanruf, dass die Aufnahme das einzige Material dieser Art sei und die Realität verzerre. Es sei üblich, dass eheliche Probleme nicht nach außen getragen würden – vor allem nicht, wenn ältere Personen und Kinder dabei seien. Weiter sagt sie: „Man konnte in diesen Szenen sehen, dass er nicht ein einziges Mal Besma angeguckt hat.“

In einer Sprachnachricht sagt die Getötete: „Es gibt nichts, was er mir nicht angetan hat.“ Ismail berichtet, dass Besma wusste, dass eine Waffe im Haus war. Aus Angst vor ihrem Mann habe sie sich nicht getraut, Hilfe zu suchen. Mit einer Petition fordert sie die Anerkennung des Todes ihrer Schwester als Femizid.

Staatsanwaltschaft plädiert auf vorsätzliche Tötung

Mitte November hat das Gericht die Beweisaufnahme geschlossen. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf vorsätzliche Tötung. Zweifellos sei die Ehe konfliktreich gewesen. Möglicherweise wegen einer befürchteten Trennung habe Cemal A. die Situation genutzt, in der seine Frau wehrlos auf der Couch gelegen habe. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe er den Großteil des Alkohols nach der Tat getrunken, um den Unfall vorzutäuschen. Für Mord und illegalen Waffenbesitz beantragte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft.

Koch stellte in seinem Plädoyer heraus: „Wir haben das Opfer als Zeuge.“ Die von Besma berichteten Erniedrigungen zu relativieren, sei fragwürdig. Er habe den Eindruck, dass die Verteidigung des Angeklagten so tue, als ob Besma die Vorwürfe gegen ihren Ehemann selbst konstruiert habe. Er sei der Auffassung, dass die junge Frau aus Şengal im Irak einem Femizid zum Opfer gefallen sei. Es war das erste Mal, dass der Begriff im Gerichtssaal fiel.

Die abschließenden Plädoyers werden am kommenden 12. Dezember gehalten. Wenn es in Deutschland Frauenrechte gebe, sagt Ismail, dann werde das Recht im Fall ihrer Schwester auf ihrer Seite stehen. Gerechtigkeit sei ohnehin nicht durch die Verurteilung von Cemal A. erreicht. Sie sagt: „Gerechtigkeit für Besma bedeutet, dass nie wieder eine Frau durch ihren Mann sterben muss.“

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • "Mit einer Petition fordert sie die Anerkennung des Todes ihrer Schwester als Femizid."

    Es zeigt, wie problematisch die Einführung des Begriffs Femizid ist.

    Er weckt Erwartungen, die nicht erfüllt werden können.

    Hier steht er für eine Art Qualitätssiegel. dass die Tat besonders grausam oder niederträchtig ist.

    Das ist sie auch.

    Nur wird niemand der Petition folgen, solange es kein Urteil gibt.

    Im Urteil wird eine Bewertung erfolgen.

    Ein Siegel braucht es dann nicht mehr.

  • Wie kann man jemanden 'aus Versehen' erschießen, wenn die Person wehrlos im Bett lag? Aber da er ja 'ein armer, unschuldiger Mann' ist wird mal wieder genau Nichts passieren...

    • @Tuff:

      Gehts auch ein wenig weniger polemisch und vorurteilsfrei?

    • @Tuff:

      Es ist mir immer ein Rätsel gewesen, wie man jemanden beim Reinigen einer Waffe erschießen kann. Es ist nicht das erste mal, daß so eine Ausrede für Mord herhalten muß. Beim Reinigen zerlegt man die Waffe und hält sie nicht fertiggeladen und entsichert in Richtung eines Menschen. Allein diese Dreistigkeit, das Gericht vera..... zu wollen, gehört zusätzlich bestraft. Und bei Strafverteidigern frage ich mich manchmal, wann die Grenze zur Komplizenschaft überschritten wird.

  • es liest sich ...

    als sei die ehefrau hingerichtet worden.