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Verharmlosung von KriegsverbrechenGesetzesverschärfung im Eiltempo

Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.

Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als „Volkverhetzung“ strafbar Foto: Michele Tantussi/reuters

Berlin taz | Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als „Volkverhetzung“ strafbar. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ohne jede Ankündigung das Strafrecht verschärft. Dies betrifft zum Beispiel die Leugnung und Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Bisher war in der Bundesrepublik nur die Billigung von Straftaten aller Art (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar. Nun wurde in Paragraf 130 ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach ist auch die öffentliche Leugnung und „gröbliche“ Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar.

Einschränkend heißt es zwar, die Äußerung müsse „geeignet“ sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln. Letztlich entscheiden bei so unbestimmten Begriffen aber die Staatsanwaltschaften, welche Äußerungen verfolgt werden. Die Eignung, Hass zu erzeugen, kann in diesen aufgeheizten Zeiten schließlich leicht unterstellt werden.

Die Verschärfung des Strafrechts beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen „Formulierungshilfe“ des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP). Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss am Mittwoch, den Vorschlag in einem harmlosen Gesetz zum Bundeszentralregister unterzubringen.

So konnte auf eine erste Lesung verzichtet werden. Und schon einen Tag später hat der Bundestag die Änderung abschließend beschlossen – als letzten Tagesordnungspunkt kurz vor 23 Uhr. Dafür stimmten die Ampelfraktionen und die Union, dagegen AfD und Linke.

Verschärfung habe nichts mit Ukrainekrieg zu tun

Das Justizministerium betonte, die Verschärfung des Strafrechts habe nichts mit dem Ukrainekrieg zu tun. Man reagiere nur auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Deutschland habe einen EU-Rahmenbeschluss (zur Bekämpfung des Rassismus) von 2008 nicht deutlich genug umgesetzt. Es gehe nur um eine „Klarstellung“. Schon bisher sei die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen als Volksverhetzung strafbar gewesen, erklärte das Ministerium.

Davon ist bisher allerdings noch niemand ausgegangen und es sind auch keine entsprechenden Gerichtsurteile bekannt. Auch die Staatsanwaltschaften haben seit Februar zwar wegen Billigung des russischen ­Angriffskriegs ermittelt, aber nicht wegen Leugnung oder Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen. Faktisch handelt es sich also um eine Verschärfung.

Die beschlossene weitreichende Regelung wäre EU-rechtlich auch nicht zwingend gewesen. Denn der EU-Rahmenbeschluss von 2008 lässt den EU-Staaten durchaus gewisse Spielräume. So können sie etwa nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, die bereits durch ein internationales Gericht endgültig festgestellt wurden.

Darauf kommt es nun aber nicht an. Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.

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46 Kommentare

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    Die Moderation

  • Man muss sich fragen ,welche Absicht dahinter steckt, bestimmte Ansichten zu Kriegsgeschehen zu bestrafen und bestimmte Sichtweisen gesetzlich abzusichern.

    Letztendlich schiebt man mit so einem Gesetz jeglicher Recherche und Forschung von Journalisten und Historikern einen Riegel vor. Die stärkste politische Macht definiert, Ereignis xy sei ein Kriegsverbrechen. Wer dann den Gegenbeweis erbringen möchte, hat schon die Staatsanwaltschaft am Hals. Das darf nicht sein.

    Vermutlich würde heutzutage die Brutkastenlüge und die Täuschung über Saddams Massenvernichtungswaffen gar nicht mehr auffliegen, weil die recherchierenden Journalisten längst auf der Anklagebank säßen.

  • Im Klartext: Von nun an können alle, die den Genozid an die Armenier leugnen, wegen Volksverhetzung angeklagt werden. Gut so!

    • @Neville Longbottom:

      Das wird nicht passieren. Dazu ist das Gesetz nicht gemacht...

  • „Es genügt für die Strafverfolgung … , dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.“



    Ein womöglich gefährliches Unterfangen, das Rechtsstaatlichkeit aushebeln könnte.

    Etwa, wenn der zur Entscheidung berufene Staat selbst Kriegspartei (gewesen) ist.



    Zudem beispielsweise, wenn Staatsanwälte zu unterschiedlichen Einstufungen gelangen.







    Die Frage ist zudem, welche Ermittlungen des Staatsanwaltes notwendig geboten sind, um zu einer "Einstufung" zu gelangen.

    Wie ist rechtsstaatlich einzuordnen, wenn nach einer Verurteilung ein Gericht, insbesondere ein internationales, zur Entscheidung gelangt, dass das konkrete Kriegsverbrechen nicht vorliege.

    Aufzuwerfen ist zudem die Frage, ob die Unterstellung eines Kriegsverbrechens durch den Staatsanwalt eine Volksverhetzung begründen kann. Denn, solange keine rechtskräftige Verurteilung des kriegsverbrecherischen Landes vorliegt, kann es den hinreichenden Tatverdacht geben, wohl nicht aber eine Vorverurteilung.

  • Oje. Vermintes Gelände. Trotzdem: In einer freien Gesellschaft sollten keine Geschichtsbilder verboten sein, und jeder sollte leugnen dürfen, was er will - vom Holocaust abgesehen (dass die Leugnung des Holocaust strafbar ist, finde ich richtig). Davon abgesehen, sollten Einschränkungen der Meinungsfreiheit öffentlich erörtert und nicht in Artikelgesetzen versteckt werden. Dank an Herrn Rath für diesen wie immer nüchternen und sachkundigen Beitrag.

  • Liest sich eher wie eine Verbreiterung der Grundlage für repressive Hausdurchsuchungen ... um Verurteilungen wird es da eher nicht gehen ...

  • Wenn ich zukünftig sage, dass ich die Atombomben auf Japan und die Massenbombardements deutscher Städte im 2. Weltkrieg durch die Alliierten für ganz OK halte... Ist das dann strafbar? Oder wenn ich die Drohnen Angriffe in Afghanistan oder Guantanamo nicht vollends ablehne?

    • @MartinSemm:

      Nein, das ist nicht strafbar. Was ein Kriegsverbrechen ist oder nicht ist, wird nach politischer Interessenlage bestimmt. Danach richtet sich die Staatsanwaltschaft aus.

    • @MartinSemm:

      Wie ist es mit der Verharmlosung der Bombardierung ziviler Infrastruktur in ex-Jugoslawien/Serbien?



      Oder muss man dann nicht eigentlich auch jeden bestrafen, der nicht für die Freilassung Assanges ist, weil er die Kriegsverbrechen im Irak gröblich verharmlost?



      Solche Gesinnungsparagrafen sind nicht sinnvoll sondern schädlich.

  • Ab wann ist es denn eine "gröbliche" Verharmlosung? Wenn ich sage, dass die Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine schlimm sind, es aber dauernd mindestens ebenso schlimme gibt (in denen wir sogar unsere Finger drin haben), ist das schon eine Verharmlosung? Oder ist es vielmehr eine gröbliche Verharmlosung der anderen Kriegsverbrechen, wenn wir uns ausschließlich den Verbrechen gegen die Ukraine widmen und nicht denen, die z.B. im Jemen verübt werden?

    Zählt auch die kapitalistische Profitgeierei dazu, die Scholz gerade mit China betreibt? Wo man die Menschenrechtsverletzungen nicht verharmlost, sondern regelrecht ignoriert?

    Kommt Scholz jetzt vor Gericht? Bin gespannt!

  • 0G
    06455 (Profil gelöscht)

    Aufgrund dieses Gesetztes müsste Assange sofort freikommen und ein Auslierungsverfahren für Bush und seine Kriegsminister erfolgen.

    • @06455 (Profil gelöscht):

      Was hat das mit Assange zu tun?

      • 0G
        06455 (Profil gelöscht)
        @Suryo:

        Er hat Kriegsvverbrechen der USA öffentlich gemacht. Suchmaschine hilft weiter.

      • @Suryo:

        Er hat Kriegsverbrechen aufgedeckt.

        Und bitte jetzt nicht leugnen :-)

  • Kriegsverbrechen kommen auf allen Seiten vor - das liegt in der Natur militärischer Konflikte. Ganz besonders in bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen - man erinnere sich an den Zerfall Jugoslawiens. Aktuell ist Saudi Arabien tief im Kriegssumpf des Jemens verwickelt - wir liefern gerade mit Grüner Hilfe weitere Waffen. Im zerfallenen Libyen begehendie Scheinregierungen der Warlords Verbrechen - wir schauen weg, hauptsache es kommen keine Flüchtlingen übers Meer. Auch im Jugoslawien-Krieg wurden die Verbrechen der serbischen Seite an den Pranger gestellt. Die auf koratischer Seite dagegen erst spät....na ja, waren ja unsere 'Verbündeten'. Ach ja und von My Lai und Vietnam ganz zu schweigen..... Wenn es politisch opportun ist, wird weggeschaut, daran ändert der neue 'Gummi-Paragraph' nichts...

  • Ich fürchte, das wird die Geisteshaltung unangenehmer Zeitgenossen nicht verändern.



    Lasst sie krakelen und den russischen Zaren herbeiwünschen.

    Die Energie sollte lieber in den Krieg gegen Russland gesteckt werden.

    • @WeisNich:

      Du willst Energie in einen Krieg gegen ein anderes Land stecken?



      Hast du den Text der Gesetzesänderung nicht verstanden?

    • @WeisNich:

      Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

      Die Moderation

      • @Suryo:

        Okay, Beamte zum Beispiel muss man natürlich aus dem Dienst entfernen, wenn sie dem Feind nachkaufen.

  • Absolute Meinungsfreiheit ohne jegliche Beschränkung ist illusorisch ,da damit Beleidigung,Verleumdung,usw. Tor und Tür geöffnet wären.



    Auf der anderen Seite fragt man sich schon warum sich ein Grundgesetz mit so tollen Sachen wie Artikel 5 leistet, wenn "alles weitere regelnde Gesetze" ,dann schon manchmal fast das genaue Gegenteil der Grundaussage festlegen.



    Gesetze sind ja immer interpretationsabhängig , die Auslegung ändert sich auch immer wieder mit dem herrschenden Zeitgeist. Paragraph 130,Absatz 3 StGB bezieht sich ja nicht spezifisch nur auf "Holocaustleugnung",sondern auf die zur Störung des öffentlichen Frieden geeignete Billigung,Leugnung ,Verharmlosung von Handlungen unter der NS-Herrschaft. Was so einiges mehr umfasst.



    Wenn bspw. die AfD regieren würde,bräuchte sie die meisten Gesetze gar nicht verändern,sondern nur für die "richtige Auslegung" sorgen. Was mit entsprechender Personalpolitik kein großes Problem ist.

  • Das ist gar kein so schlechter Ansatz. Nur wird es spannend zu beobachten, wie die völlig unterfinanzierte Justiz damit umgeht. Einfach auf die bereits existierenden Stapelgebirge drauflegen - das wird es wohl werden....

  • Ein Grund mehr, konsequent für das Recht und die Funktionabilität von anonymen Meinsungsäußerungen im Netz einzutreten.

  • Da bin ich ja mal arg gespannt für wie viele Jahre Herr Norbert Röttgen fuer die Verharmlosung der amerikanischen Kriegsverbrechen während des Irakkrieges hinter Gittern muss.

    • @Tim Broich:

      Es gibt keine amerikanischen Kriegsverbrechen, auch wenn tatsächlich welche begangen werden. Es sind reine Machtfragen und niemals wird irgendein deutscher Ampel- oder Unionspolitiker die Amerikaner irgendwelcher Kriegsverbrechen bezichtigen.

    • @Tim Broich:

      Das gibt dann sowieso ein ziemlich volles Gefängnis.

    • @Tim Broich:

      👍👍

  • Fallen darunter auch alle, die auf Facebook eine Meldung über russische Kriegsverbrechen mit dem Deppensmiley kommentieren? Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein. Facebook selbst macht ja nichts gegen diese Widerlinge.

  • Manche Debatten kann und muss man sich sparen. Besonders solche, bei denen entweder Sonntagsgeseire oder Unappetitliches wie Fliegenschisse herauskommen.

    Transparenz ist kein Wert an sich.

    Die Würde des Menschen ist es. Da muss man nicht diskutieren und es ist auch nichts zu bekritteln.

  • Verharmlosung von Kriegsverbrechen ?



    Also wenn Putin seine Militärangriffe in der Ukraine, Spezialoperation nennt ? Oder wie habe ich Verharmlosung zu verstehen ?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Unser Einsatz in Afganistan lief unter humanitärer Hilfe könnte ich mich besinnen. Der Kreativität regierender Verbrecher und deren unterstützenden Medien ist schlicht keine Grenze gesetzt.

  • Die Zielsetzung ist doch als durchweg positiv zu bewerten.



    Was ist an einem Verfahren " intransparent", wenn Bundesjustizministerium, Rechtsausschuss und Bundestag involviert sind?



    Danke für die Info, die Krittelei ist aber unangebracht.

    • @Philippo1000:

      Was daran intransparant ist ?

      Finde die Frage jetzt etwas sehr weltfremd.

      Zu einer Uhrzeit zu der die Öffentlichkeit im Bett liegt



      unter einem Tagesordnungspunkt der mit dem Inhalt null und nichts zu tun hat



      Ohne weitere Ankündigung,



      ohne erste Lesung und vermutlich auch ohne Aussprache.

      Man darf sich allerdings fragen, warum die Beschlussfähigkeit des Bundestags nicht angezeifelt wurde.

      Ah so: Auf den Inhalt will ich garnicht eingehen!.

      Aber der Zweck heiligt halt nicht immer die Mittel.

      • @Bolzkopf:

        Tja, wer glaubt Politik ist in 8 Stunden vorbei, wird hier eines Besseren belehrt.



        Wer wann und wo anwesend ist, dürfen sich die Parlametarier selbst aussuchen.



        Zu "normalen " Uhrzeiten schauen Sie nonstop die Übertragung aus dem Bundestag- sehr löblich! Geerbt?

  • Steht in den Gesetz auch, wer die Einstufung Kriegsverbrechen und Völkermord vornimmt?

    Gibt es dazu ein Register der Regierung, der UN oder übernimmt das die Bildzeitung?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Würde dann im Prozess geklärt.

      • @Machiavelli:

        Also Anklage auf gut Glück und Urteil wenn möglich?

        Interessante Auffassung vom Rechtsstaat.

        Richtig ist, erst verbindlich festzulegen, was strafbar ist und dann die Leugnung unter Strafe zu stellen. So ist es eine Gummibestimmung, die passend gemacht werden kann. Kennt man aus Staaten mit wenig rechtstaatlichen Verständnis.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Aus dem Artikel: "Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft."

      • @Arne Babenhauserheide:

        Und worauf stützt sich der Staatsanwalt? Auf seine Tageslaune?

  • Ich habe in den letzten Jahren immer kritisiert, dass der Deutsche Bundestag eine Resolution zur Anerkennung bzw. Verurteilung des Völkermords extremistischer Türken an den Armeniern beschlossen hat, ohne zuvor die von Deutschen in ungefähr ähnlichem Zeitabstand begangenen Völkermorde per Resolution Völkermord zu nennen. Das war ein politischer faux pas der typisch deutschen Avanti-Dilletanti-mach-mal-Abgeordneten, denn dadurch war die Entschließung des Bundestages absolut wertlos für die deutsche Außenpolitik gegenüber der Türkei, denn die konnte sagen: Kehrt erst mal vor der eigenen Haustür.

    Das neue Gesetz von Bundesminister Buschmann macht seinem Namen insofern Ehre: Die Vertreter der Herero und Nama können die fehlende Erklärung des Bundestags zum einstigen Völkermord an ihren Völkern nun quasi einklagen, indem sie sämtliche Bundestagsabgeordneten nach den neuen Strafgesetzartikeln wegen Leugnung von Völkermord anklagen. Irgendwann verlieren die ja ihre Parlamentssitze und damit ihre Immunität. Und dann sind sie dran wegen Volksverhetzung. Da können sie sich nur rausziehen, wenn sie lieber jetzt als gleich die fehlende Resolution beschließen. Theoretisch müsste die Zustimmung 100% werden!

    Die Bundespolitik zieht es vor, sich hinter Erklärungen von Bundestagspräsident und Bundespräsident zurück zu ziehen. Fakt ist aber: Völkermordsopfernachkommenvölker wie Armenien bekommen es vom Souverän, dem Bundetag bescheinigt, wenn auch zum falschen Zeitpunkt, namibische Völker, deren koloniale "Schutzmacht" die Deutschen einmal waren, aber werden zweiter Klasse bedient.

    • @Uwe Kulick:

      Meines Wissens hat der Bundestag 2015 die Geschehnisse im heutigen Namibia als Völkermord bezeichnet ??

    • @Uwe Kulick:

      "...indem sie sämtliche Bundestagsabgeordneten nach den neuen Strafgesetzartikeln wegen Leugnung von Völkermord anklagen."



      Einschließlich derer, die den Antrag im BT im Sinne der namib. Völker stellten?

    • @Uwe Kulick:

      Was ist das denn für eine wirre Argumentation? Eine fehlende Resolution ist doch keine Leugnung. Eine Resolution ist im übrigen auch kein Gesetz. Und ein Gesetz lässt sich auch nicht per Strafrecht einklagen. Hier passt wirklich absolut gar nichts.

      • @Suryo:

        Naja, dass der BT in Richtung Türkei eine Resolution verabschiedete, es aber bzgl. auf Deutschlands Verbrechen in Namibia unterlässt, könnte zumindest als Verharmlosung gedeutet werden. Geschmäckle hat das schon - dabei geht´s wohl background um Wiedergutmachung.

    • @Uwe Kulick:

      Ihre rechtliche Deutung ist Quatsch.



      Wer nichts sagt, betreibt auch keine Volksverhetzung.



      Zudem bezweifle ich, dass die Strafanwendung auf Ereignisse der Geschichte anwendbar sind.

      • @Andi S:

        Grundsätzlich haben Sie natürlich recht. Ihre Aussage: Wer nichts sagt, betreibt auch keine Volksverhetzung, hat mich aber doch erschreckt. Die Frage ist doch, darf ich meine Meinung äußern und wo beginnt klar definiert die Strafbarkeit. Heute werden reine Meinungsäußerungen, welche vor 10 Jahren völlig legitim waren und auf Grund unserer demokratischen Ordnung auch aushaltbar, zu strafbewährten Taten gemacht. Der Grat zu einem Abrutsch in totalitäre Formen ist an der Stelle sehr schmal, weil die Definitionsgewalt teils bei der Regierung liegt und jegliche Form eines demokratischen Diskurses mit Angst belegt wird, bzw den Diskussionsrahmen in eng gefasste Narrative absteckt.