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Rechtlich gibt es diese Vergewaltigung nicht, doch für sie ist sie da Foto: Amélie Losier

Kneipe, Wein, K.-o.-Tropfen?Ein ganz normaler Typ

Ein Mann lädt sie zum Wein ein, dann hat sie einen Filmriss. Am Tag danach erfährt sie, dass er Sex mit ihr hatte. Sie sagt: Ich wurde vergewaltigt.

W ir waren im Restaurant, eine Freundin und ich, wir hatten uns viele Sachen zu sagen an diesem 13. November. Ich war schwer mitgenommen von einer kürzlich erlebten Fehlgeburt; nach zahlreichen medizinischen Fahrlässigkeiten war ich in der Notaufnahme gelandet und hatte den Embryo allein in meinem Krankenhauszimmer in Berlin verloren. Mein Bett stand neben dem einer im sechsten Monat schwangeren Frau, die meine Schmerzensschreie glücklicherweise nicht gehört hatte, weil sie gehörlos war.

Es gab also viel zu erzählen an diesem 13. November, ich wollte meiner Freundin erklären, was ich gefühlt hatte, ihr sagen, wie es mir im Moment ging, ich brauchte Trost.

Wir waren da, in diesem kleinen Restaurant nahe dem Kanal, das wir so mochten. Wir tranken Wein, wir aßen Tapas, das Essen war gut, das Restaurant klein und niedlich, die Fenster waren beschlagen, draußen war es kalt, drinnen hatten wir es warm. Die Deutschen haben dafür ein Wort: gemütlich.

Während einer Zigarettenpause war ein ganz normaler Typ aufgetaucht. Ein ganz normaler Typ, er spricht, er raucht Selbstgerollte, er stellt uns zwei oder drei Fragen, er ist ein bisschen mit den Besitzern des Restaurants befreundet. Bald kommen andere Gäste raus und rauchen auch, vielleicht wäre das alles nicht passiert, wenn man drinnen hätte rauchen können, wer weiß.

Die Leute rauchen und ich bleibe da, mit ihnen, auch wenn ich nicht mehr rauche. Wir reden, es ist ein intensiver, aber ein normaler Abend. Später wieder im Restaurant sitzt der normale Typ nicht weit weg von uns, mir und meiner Freundin. Er trinkt ein Glas Wein mit einer sehr schönen Farbe, ich frage ihn, was es für einer ist, er antwortet etwas und fügt hinzu: „Wenn du möchtest, bestelle ich dir ein Glas davon.“ Ich sage: Ja.

Das Letzte, an das sie sich erinnert, ist das Glas Wein, das er ihr brachte Foto: Amélie Losier

Stunden später wache ich auf. Es ist ungefähr 7 Uhr morgens und ich habe das Gefühl, in einem Flugzeug zu stecken, das eine Bruchlandung gemacht hat. In meinem Kopf dreht es sich, ich fühle mich benommen, ich weiß nicht, was hier los ist, ich bin nackt, liege in einem violetten, mir unbekannten Zimmer, der ganz normale Typ schläft neben mir. Er ist auch nackt, ich bin entgeistert und greife nach meinem Telefon. Eine Nachricht meiner Mitbewohnerin, die besorgt ist, weil sie mich nicht heimkommen gehört hat. Ich beruhige sie, indem ich ihr sage, alles sei gut, immerhin bin ich nicht tot.

Ich bin besorgt, mich nackt an diesem Ort wiederzufinden. Ich verspüre vor allem ein ungeheures Schuldgefühl. Denn seit einigen Wochen treffe ich mich mit einem Typen, ich mag ihn sehr und will ihn nicht betrügen. Nun scheint mir aber offensichtlich, dass sich in dieser Nacht mehr oder weniger sexuelle Dinge abgespielt haben, also bin ich beunruhigt.

Um mich zu beruhigen, schreibe ich an meine Mitbewohnerin: „Ich glaube, ich habe mit einem Typen geschlafen, aber gut, ich habe keinerlei Erinnerung daran, also kann man nicht wirklich sagen, dass ich es war, die das getan hat, oder?“

Der Typ wacht auf, ich frage ihn:

„Was ist passiert, haben wir miteinander geschlafen?“

„Ja, klar.“

„Aber das ist nicht möglich, ich habe keinerlei Erinnerung daran.“

„Aber doch.“

„Was genau ist passiert?“

„Also, wir sind hierhergekommen, es war ungefähr Mitternacht, du hast dich angezogen auf mein Bett gelegt, als wolltest du schlafen, aber du lagst verkehrt herum zum Kopfkissen, also habe ich dich herumgedreht, und dann haben wir miteinander geschlafen.“

Er fügt ein Detail hinzu, das seitdem in meiner Erinnerung festklebt, „ich habe dich von hinten genommen“, ich stelle mir vor, wie ich in Embryonalstellung auf der Seite liege, bewusstlos.

„Aber das ist nicht möglich, ich erinnere mich an nichts! Hast du ein Kondom benutzt?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

Zum Rauchen gingen an dem Abend alle vor die Tür Foto: Amélie Losier

„Weil ich keines zu Hause hatte.“

„Aber ich hatte gerade eine Fehlgeburt, ich darf jetzt nicht schwanger werden, das wäre gefährlich, und ich nehme die Pille nicht.“

„Keine Sorge, ich bin nicht in dir gekommen.“

Der ganz normale Typ ist ganz entspannt. Dass ich keine Erinnerungen an die Nacht habe, scheint ihn nicht zu überraschen. Er ist weder geschockt noch verunsichert. Ich stehe auf, ich suche meine Kleider, sie liegen auf einem Stuhl. Ich ziehe mich an, ich gehe aus dem Zimmer und sage „Tschüß“, er antwortet „Tschüß“.

Als ich die Treppen heruntersteige, bin ich etwas benommen, aber ich merke mir den Namen der Straße und suche die U-Bahn, ich fahre nach Hause und sitze ein paar Stunden einfach so auf dem Sofa in meinen Kleidern vom Vorabend. Ich sage ein Mittagessen mit einer Freundin ab, ich bleibe auf dem Sofa, ohne mich zu waschen und umzuziehen, und erst mit einem Austausch von ein paar Nachrichten mit meiner Freundin fängt alles richtig an. Erst jetzt beginne ich zu realisieren, was all das bedeutet.

Eine Freundin schreibt mir auf WhatsApp:

„War dein Abendessen gestern gut?“

Lange mied sie ihre Bürogemeinschaft, die in der Nähe seiner Wohnung liegt Foto: Amélie Losier

Ich: „Ja …“

Sie: „Warum die drei Punkte?“

Ich: „Na ja, es ist etwas Seltsames passiert.“

Zu dem Gefühl vom Morgen kommt ein Wort dazu: Vergewaltigung. Und es nimmt alles Fahrt auf: Ich gehe zum Arzt, der mich in die Notaufnahme schickt. Dort rufen sie die Polizei an, man testet mein Blut und meinen Urin, um zu wissen, ob mir Drogen gegeben wurden. Es ist aber zu spät, um K.-o.-Tropfen festzustellen, ich habe zu langsam reagiert. Sie sind nur bis maximal zwölf Stunden, nachdem sie in den Körper gelangt sind, nachweisbar.

Anders, als viele denken, knocken einen K.-o.-Tropfen nicht sofort aus. Es kommt auf die Dosis an, aber viele Betroffene können danach noch weiter laufen, tanzen, reden. Nebenwirkungen können Übelkeit und Schwindel sein. Die Substanz wirkt enthemmend und irgendwann einschläfernd. Eine klassische Folge ist ein Filmriss. Vieles davon trifft auf mich zu, aber ich werde es nie mit Sicherheit wissen.

Die Kriminalpolizei befragt mich, einmal, zweimal, dreimal, ich wiederhole die Geschichte, sie hören mir zu, nehmen meine Kleider für die Spurensicherung mit und geben mir Krankenschwestern-Kleider. Eine Gynäkologin des Krankenhauses untersucht mich mit Freundlichkeit und Mitgefühl, sie sagt: „Sie haben leichte Verletzungen an der Scheide“, ich bin erleichtert, das zu hören, ich habe den Eindruck, den Beweis dafür zu haben, dass mein Körper das nicht wollte.

Mein Kopf hat keine Erinnerung, nichts, nichts. Ich weiß nicht, ob ich wegen des Alkohols und der Emotionen einen Blackout hatte oder möglicherweise wegen K.-o.-Tropfen. Ich werde es niemals wissen. Was ich weiß: Ich habe schon ein paarmal in meinem Leben zu viel getrunken, aber ich hatte noch nie einen solchen Blackout wie in dieser Nacht. Diese Nacht hat sich anders angefühlt.

Was ich aber sicher weiß: Ich wollte nicht mit diesem Typen schlafen.

Ich wiederhole unablässig, dass ich mich an nichts erinnere, wie um mich zu rechtfertigen

Johanna Luyssen

Nach den Untersuchungen wird mir eine präventive Tritherapie gegen eine mögliche HIV-Infektion verschrieben. Tabletten alle zwölf Stunden, weil er kein Kondom zu Hause hatte.

Als ich ein paar Tage später in der Klinik im Wedding ankomme, wo ich mein Rezept erneuern muss, informiert man mich, dass die Behandlung nicht von meiner Krankenversicherung übernommen wird und die Tritherapie 900 Euro kostet. Ich weine. Die Angestellte fühlt sich offensichtlich unbehaglich angesichts meiner Tränen. Sie sagt mir: „Warten Sie, ich schaue nach.“ Sie kommt wieder: „Nein, alles gut, es wird übernommen.“

Die Polizei informiert mich, dass sie mich vorladen wird. Ich warte drei Monate ohne irgendeine Neuigkeit. An einem Februartag bekomme ich einen Brief der Staatsanwältin, der mir sagt: „Es steht nicht zu erwarten, dass ein Gericht allein aufgrund Ihrer bisherigen Angaben (…) zu einer Verurteilung gelangen würde, weil sie nicht zur polizeilichen Vernehmung erschienen sind.“

Der Brief ist in einem normalen Umschlag gekommen, er ist auf den 8. Februar datiert und wir haben heute den 14., es bleibt also nicht mehr als eine Woche. Ich habe die Vorladung der Polizei nie bekommen. Ich bin aufgelöst, aber mir wird von einem Freund geholfen, einem in Berlin sehr bekannten Anwalt, und ohne ihn wäre diese Geschichte im Februar zu Ende gewesen. Er verlangt eine neue Vorladung, die Einladung kommt dieses Mal an, ich antworte darauf, ich gehe hin. Vier Stunden lang erzähle ich der Kriminalpolizei erneut meine Geschichte. Von jetzt an habe ich eine Anwältin, sie ist großartig, sie hört mir zu, sie gibt mir Ratschläge und versteht mich. Sie ist geradeheraus, sie sagt mir: „Die Chancen sind gering, dass die Beschwerde erfolgreich ist.“

Im deutschen Recht reichte es bis 2016 nicht aus, dass ein Vergewaltigungsopfer bewies, dass es Nein gesagt hatte. Der Täter musste den Geschlechtsverkehr mit Gewalt oder Drohungen für Leib und Leben erzwungen oder eine schutzlose Lage ausgenutzt haben.

Das ist heute ein wenig anders. Aber in meinem Fall ist es so wie bei vielen Fällen kompliziert: eine Vergewaltigung, verübt in der Intimität eines Schlafzimmers, ohne Zeugen. Eine Frau, die Alkohol getrunken hat und sich an nichts erinnert. Aus dem Restaurant habe ich keinerlei Erinnerung, aber offenbar hat er mich geküsst, das ist es, was seine Freunde der Polizei bestätigt haben. Als ob dieser Kuss ein Passierschein für den Rest wäre, eine Bescheinigung für die Zustimmung zu allem, was folgte.

„Seit einem Jahr schlafe ich schlecht und wache alle zwei, drei Stunden auf.“ Foto: Amélie Losier

Meine Freundin hat ihn auch gesehen, diesen Kuss, er hat sie sehr überrascht. Generell fand sie mich sehr seltsam an diesem Abend, ich machte einen merkwürdigen Eindruck, benahm mich komisch. Sie war so beunruhigt, dass sie mir um 1 Uhr morgens eine SMS schrieb, die ich in den frühen Morgenstunden beantwortete mit: „Mach dir keine Sorgen, mein Häschen.“

Diese Nachricht wurde von der Justiz ebenfalls als Beweis dafür interpretiert, dass ich nicht vergewaltigt wurde, weil ich meiner Freundin sagte, dass alles in Ordnung sei. Sie hat sich große Vorwürfe gemacht, an dem Abend vor mir gegangen zu sein, sie hatte mir vorgeschlagen, mich nach Hause zu begleiten, was ich abgelehnt habe, auch wenn ich mich daran nicht erinnere. Ich habe ihr gesagt, dass es nicht sie sei, die sich für irgendetwas schuldig fühlen müsse.

Er, der sich als Einziger schuldig fühlen muss, hat nichts gesagt, als die Polizei kam, um ihn zu befragen. Er hat das Recht dazu. Er hat ganz einfach von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Wenn ich an ihn denke, denke ich an die Abwesenheit jeglicher Überraschung, als ich ihm sagte, dass ich mich an nichts erinnere, an nichts. Seine kalte Gleichgültigkeit, seine Gelassenheit, all das lässt mich immer noch erstarren.

Ich wiederhole unablässig, dass ich mich an nichts erinnere, wie um mich zu rechtfertigen. Ich kann mich an nichts festhalten, außer an diesem Satz.

Ein langer Brief des Staatsanwalts weist mich ein paar Tage später daraufhin, dass die von der Gynäkologin festgestellten vaginalen Läsionen ein Zeichen eines ungewünschten Verkehrs sein können, aber auch nicht zwangsläufig. Man betrachtet es also als Zeichen für nichts.

Der Brief sagt auch, dass ich eine große Menge Alkohol getrunken hatte, und dieser Umstand lasse – kombiniert mit meinem Verhalten (dem Kuss) – nicht den Rückschluss zu, dass es eine fehlende Zustimmung gegeben haben könne. Der Brief sagt, indem ich meine Freundinnen per SMS beruhigt habe, hätte ich gewissermaßen nachgewiesen, dass ich nicht vergewaltigt wurde, weil ich nicht bestätigt habe, es zu sein. Der Brief vertritt außerdem die Meinung, dass meine seltsame Stimmung nach dem erheblichen Alkoholkonsum an diesem Abend vom Gespräch über die Fehlgeburt erklärt werden könne.

Meine Anwältin schreibt mir schließlich: „Wir können weitermachen, aber die Erfolgschancen sind fast null. Und es wird Sie Geld kosten.“ Ich habe kein Geld. Der Fall wird also eingestellt.

Seit einem Jahr schlafe ich schlecht und wache alle zwei, drei Stunden auf, fast jede Nacht, manchmal schweißgebadet. Die Deckung herunterzulassen, mich dem Schlaf hinzugeben, beunruhigt mich. Ich habe seitdem Schwierigkeiten, neben anderen Menschen, egal ob Männer oder Freundinnen, zu schlafen. Vor allem da ich in der Nacht sehr unruhig bin. Manchmal wechsle ich in der U-Bahn das Wagenabteil, wenn ich einem Typen begegne, der ihm ähnelt. Wenn ich an ihn denke, empfinde ich Wut. Wut und Angst.

Wir können weitermachen, aber die Erfolgschancen sind fast null. Und es wird sie Geld kosten

Aus einem Schreiben der Anwältin

Ich habe meine Bürogemeinschaft monatelang gemieden, weil sie sich in der Nähe von seinem Zuhause befindet. Aber seit einigen Wochen gehe ich hin, ich mache es, ich wage es. Vieles andere schaffe ich noch nicht. Zum Beispiel lesen – ich habe noch nicht den Frieden, den es dafür braucht. Aber ich weiß, das wird wieder kommen. Ich schaffe es dagegen, zu schreiben, und das ist wichtig, weil es mein ganzes Leben ist.

Außerdem habe ich gemerkt: Ich bin nicht allein. Am 24. November, einige Tage später also, war ich in Paris und ich habe an der Place de l’Opéra gegen die Gewalt an Frauen demonstriert. Wir waren alle da – wir alle, #noustoutes, so heißt die Bewegung auf Französisch, die zur Demo aufgerufen hat. Und das hat mich getröstet.

Es ist ein Jahr her, und der Fall ist eingestellt. Diese Vergewaltigung existiert rechtlich nicht, aber sie ist da. Sie ist da, genauso wie die Geschichten, die mir seit einem Jahr Personen aus meinem Umfeld erzählen. Frauen und auch Männer, vergewaltigt, als sie Kinder waren oder Jugendliche – auch sie sind unsichtbar. Es gibt noch viele Geschichten wie meine.

Man wird ohne Zweifel sagen, dass es wichtig ist, dass die Justiz auch die Beschuldigten schützt, wenn es sich um Geschichten solcher Art handelt, die schwierig zu beweisen sind. Und das ist nicht falsch; aber man muss auch wissen, dass wir da sind. Wir, die unsichtbare Grauzone.

Seit diesem 13. November habe ich so was wie einen Feuerball in meinem Bauch, wenn ich an diese Vergewaltigung unter dem Radar, an diese Grauzone unter so vielen anderen, denke. Nirgendwo habe ich Frieden, außer wenn ich diese Zeilen schreibe.

Aus dem Französischen übersetzt von Eva Oer

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97 Kommentare

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  • Also ich lese aus dem Artikel vor allem Schuldgefühle, weil sie den aktuellen Lover betrogen hat, offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und in emotional labilem Zustand.

    Das kann passieren. Aber das ist dann erstmal ihr eigenes Problem, nicht das des One-Night-Stand-Partners.

  • " Ich verspüre vor allem ein ungeheures Schuldgefühl. Denn seit einigen Wochen treffe ich mich mit einem Typen, ich mag ihn sehr und will ihn nicht betrügen. Nun scheint mir aber offensichtlich, dass sich in dieser Nacht mehr oder weniger sexuelle Dinge abgespielt haben, also bin ich beunruhigt."

    "aber offenbar hat er mich geküsst, das ist es, was seine Freunde der Polizei bestätigt haben. Als ob dieser Kuss ein Passierschein für den Rest wäre, eine Bescheinigung für die Zustimmung zu allem, was folgte.



    (...)



    Meine Freundin hat ihn auch gesehen, diesen Kuss, er hat sie sehr überrascht."

    "Der Brief sagt auch, dass ich eine große Menge Alkohol getrunken hatte"

  • Ich finde das Verhalten der Schreiberin insgesamt naiv und seltsam. Dennoch war es eine Vergewaltigung. Denn, Sex its wie Tee, ein sehr gutes und witziges, aber ernst zu befolgendes Video aus England: www.youtube.com/watch?v=2ovcQgIN5G4

  • "Somit ist jeder GV unter Drogeneinfluss eine Vergewaltigung."

    Oha, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Verdammt bin ich oft vergewaltigt worden. Wußte gar nicht, wie toll sich so eine Vergewaltigung anfühlen kann. Aber wahrscheinlich wollte ich in Wirklichkeit gar keinen Sex, ich nbin nur ausgenutzt worden.

    Da muss ich jetzt wohl ein paar Mädels verklagen. Obwohl....die waren dann meistens auch nicht mehr ganz nüchtern. Was haben wir uns nur einander angetan?

    Am Besten wir verklagen uns gegenseitig oder noch besser, jeder der mal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Sex hatte, sollte sich selbst anzeigen. Dann brauchts auch weder Beweislastumkehr noch "in dubio pro reo". Hauptsache die Gesellschaft wird vor den ganzen VergewaltigeInnnen da draußen geschützt.

    • @Deep South:

      " 'Somit ist jeder GV unter Drogeneinfluss eine Vergewaltigung.'

      Oha, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Verdammt bin ich oft vergewaltigt worden [...]"

      Da ist es mal wieder, das "man kann nicht mehr wissen..." -- der dunkle Bruder von "man kann nicht mehr sagen..."

      Mensch: wie schwer ist es, sich an die Maxime zu halten "sei sensibel, sei kein Arschloch, und im Zweifelsfall halt nein"?

      Offensichtlich berauschter Mensch (Alkohol, GHB oder von mir aus Ringelblumenessenz) den ich nicht kenne? Helfen. Nicht vernaschen.

      Merke: Mitmensch. Nicht Beute (allerhöchstens in Rollenspielen, aber da empfiehlt es sich, vorher mal drüber gesprochen zu haben).

      Nur wenn ich mir ganz sicher bin, dass das auch im nüchternen Zustand die Zustimmung finden wird. Wenn nicht: helfen, nicht vernaschen. Mitmensch. Nicht Beute (ich weiss, aber mensch sagt, Wiederholung sei ein Prinzip der Pädagogik).

      Kann das wirklich so schwer sein?

      Müssen Sie das jetzt ins Lächerliche ziehen? Wenn ja: warum?

      • @tomás zerolo:

        Das ist nicht schwer zu verstehen, verringert aber die Anzahl potentieller Sexualpartnerinnen signifikant.

        • @Der Erwin:

          Richtig. Und?

      • @tomás zerolo:

        Sorry, der zitierte Satz lautete nicht:

        "Offensichtlich berauschter Mensch (Alkohol, GHB oder von mir aus Ringelblumenessenz) den ich nicht kenne?".

        Sondern: "Somit ist jeder GV unter Drogeneinfluss eine Vergewaltigung."

        Wenn ich mit meiner Freundinn nach ner Flasche Wein, ein paar Bier oder nem Joint noch völlig einvernehmlichen Sex hab, und das dann pauschal mit einem schwerwiegenden Gewaltverbrechen gleichgesetzt wird, dann verlangt mein Schmähzentrum nach öffentlicher Kundgabe.

        • @Deep South:

          Sie hängen sich an einem Detail im Original auf, statt sich mal inhaltlich auseinanderzusetzen.

          Klassischer Strohmann [1].

          [1] de.wikipedia.org/w...Strohmann-Argument

          • @tomás zerolo:

            Wieder falsch. Wie wärs denn einfach mal, genau zu lesen, bevor man losschießt? Ich hab nicht den (mutigen und nachdenklich machenden) Artikel oder die Autorin kritisiert, sondern einen Kommentar, der aufgrund einer haltlosen Behauptung ein irrwitziges Strafrecht einfordert.

            Ich muss gar keinen Strohmann aufbauen, weil du völlig aus der Luft argumentierst und mir Dinge vorwirfst, ohne die geringste Ahnung zu haben, wie ich mich Frauen gegenüber verhalte. Dieser ganze Abwasch von wegen "kein Arschloch sein, nicht vernaschen, Mitmensch, keine Beute" hat nullkommanix mit dem zu tun, was ich geschrieben und kritisiert habe.

            • @Deep South:

              Nein. Ich habe Sie schon verstanden.

              "Ich hab nicht den (mutigen und nachdenklich machenden) Artikel oder die Autorin kritisiert [...]"

              Das war mir schon klar.

              "...sondern ein Kommentar ..."

              Ja, auch das ist mir nicht entgangen: Du hast ja immerhin genug davon zitiert, dass mensch das in der Seite suchen kann.

              Der Strohmann besteht für mich darin, dass Du den einen Satz (vermutlich, müsste mensch noch fragen!) wörtlicher nimmst, als der vermutlich gemeint ist (ein Verdacht, der sich verstärkt, wenn mensch den ganzen Kontext [1] betrachtet.

              Dann haust Du mit Verve auf diesen (wahrscheinlichen) Strohmann ein und lenkst vom (wichtigen) Kern Wahrheit, der in der Originalaussage drinsteckt ab, dass wenn nämlich Dein/e potenzielle/r Sexpartner*In irgendwie bedudelt ist *erhöhte Wachsamkeit* gilt. Wenn's eine wildfremde Person ist, ist Sex vermutlich am besten Tabu, denn dann kannst Du nicht abschätzen, was ist.

              [1] Ja, auch darauf gehe ich gerne auf Anfrage ein.

              • @tomás zerolo:

                "dass Du den einen Satz (vermutlich, müsste mensch noch fragen!) wörtlicher nimmst, als der vermutlich gemeint ist (ein Verdacht, der sich verstärkt, wenn mensch den ganzen Kontext [1] betrachtet.Dann haust Du mit Verve auf diesen (wahrscheinlichen) Strohmann ein "

                Jo, genau. "Vermutlich, vermutlich, Verdacht, wahrscheinlich". Das ist die Grundlage, auf der du -warum auch immer- hier ein Fass aufmachst und mir mal eben Verständnis für mißbräuchliches Verhalten vorwirfst.

                Ich hab dir klar und deutlich geantwortet, wie ichs gemeint hab und wie ich zum Thema stehe. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

    • @Deep South:

      @ Cedea Trpimirovic

  • Der eigentliche Punkt ist, dass jemand, der zu sehr unter Drogeneinfluss steht (egal welche Droge, egal wie verabreicht), nicht einwilligen kann. Somit ist jeder GV unter Drogeneinfluss eine Vergewaltigung.

    (In den USA wird das seit Jahren so gehandhabt und hat schon einige Collegestudenten ins Verderben gerissen.)

    Und im Gegensatz zu anderen Schreibern reduziere ich das natürlich nicht auf die weibliche Person...

  • "Im „British Journal of Criminology“ war 2009 gar von einer „modernen Sage“ die Rede. Wissenschaftler der Universität von Kent hatten 200 Studenten zu ihren Erfahrungen mit K.o.-Tropfen befragt und sprachen daraufhin von einer „urban legend“, die von jungen Frauen befeuert werde, die nicht akzeptieren wollten, dass sie schlicht zu viel Alkohol getrunken hatten. Drei Viertel der Befragten hielten vergiftete Drinks für ein größeres Risiko als Trunkenheit, die Einnahme von Drogen oder einsame Spaziergänge in der Dunkelheit. Die Forscher verwiesen auch auf eine australische Studie. Danach fanden sich bei nicht einem von 97 jungen Patienten beiderlei Geschlechts, die wegen vermeintlich vergifteter Getränke binnen 19 Monaten zwei Krankenhäuser in Perth aufgesucht hatten, Hinweise auf den Missbrauch von K.o.-Tropfen."

    www.faz.net/aktuel...ohol-12086278.html

    • 6G
      6474 (Profil gelöscht)
      @Thomas Friedrich:

      Es war ein männlicher Bekannter von mir, der ohne Geldbeutel im europäischen Ausland im Krankenhaus gelandet ist und bei dem K.o-Tropfen nachgewiesen wurden.



      K.o-Tropfen werden auch eingesetzt um Menschen auszurauben.

      Ein anderer Bekanner beobachtete wie zwei Typen einer jungen Frau in einer Bar etwas ins Getränk kippten.



      Als er sich dann einmischte, ging es rund.

      Nein, leider keine Sage, sondern bittere Realität.

      Sicherlich gibt es auch Frauen mit Filmriss oder einfach nur enthemmte besoffene Frauen, die auf Alkohol aus ihrer braven Rolle ausbrechen und am nächsten Tag alles auf den Rausch schieben.

      Dennoch stellen K.o-Tropfen mittlerweile ein ernsthaftes Problem im Nachtleben dar und sind nebenbei bemerkt auch noch gefährlich.



      Das sollte man nicht bagatelisieren, sondern die Augen offen halten und vielleicht einfach auch mal nachfragen und nachhaken, wenn man sieht das eine Frau völlig besinnungslos mitgeschleppt wird.

    • @Thomas Friedrich:

      Was wollen Sie damit sagen? Sie haben gelesen, dass K.O.-Tropfen nur äußerst begrenzt nachweisbar ist? Was soll uns diese "urban legend" sagen - analog zu Miniröcken - "selbst schuld, trinkt halt weniger"?

      • @Uranus:

        Wahrscheinlich möchte Thomas Friedrich damit sagen, dass sehr viele Menschen die Wirkung von Alkohol unterschätzen und dann der Meinung sind, dass man ihnen irgendetwas ins Glas gemischt hätte.

        Man kann K.o.-Tropfen sehr wohl nachweisen indem man ein paar Wochen nach Einnahme eine Haarprobe untersucht.

        Auch dazu gibt es eine Studie, die zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist wie diese australische Studie. Bei über 100 untersuchten Haarproben waren genau ein einziges mal K.o.-Tropfen im Spiel und das bei einer Sensitivität des Tests von über 95 Prozent...

      • @Uranus:

        Dass letztere Haltung vom FAZ-Dunstkreis vertreten würde, wäre nicht gänzlich abwegig anzunehmen.

  • Leider kommen solche Sexualstraftaten häufiger vor. Die TäterInnen nutzen die Tatsache aus, dass sie ganz normal wirken und missbrauchen die Bereitschaft von Menschen aus, Anderen zu vertrauen für ihre kriminellen Zwecke. Wo auch immer diese scheinbar nette Tapaskneipe sich befindet, man sollte damit rechnen, dass dort jemand ist, der mit diesem Täter zusammen arbeitet.



    Es ist so wichtig, dass solche Erlebnisse geteilt werden. Nur wer besonders gut informiert ist, kann diesen Verbrechern die notwendigen Grenzen setzen.



    Die Justiz tut sich leider immer noch sehr schwer damit, die ganz banale und alltägliche Heimtücke solcher Sexualverbrecher zu erkennen, zu bewerten und zu ahnden.

    • @Angelika Oetken:

      Es ist weiterhin absolut unbewiesen, dass hier überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hat.

      • @fisch_kopp:

        Moin Fischkopp, ich empfehle Ihnen den Dlf-Hintergrund zum Thema (s. Kommentar von gestern, 22:42). Das aktuelle Strafrecht bzw. genau das Strafprozessrecht schützt die Täter. K.O.-Tropfen sind nicht nur kaum im Blut nachzuweisen, sie machen das Opfer auch gefällig. D.h. auf Videoaufnahmen sieht es so aus, als würde alles einvernehmlich geschehen. Manche machen sich das zur Strategie und filmen die Vergewaltigung daher. Auf Video schaut alles ok aus, aber das Opfer kann sich an nichts erinnern und muss sich das ganze sogar vor Gericht anschauen. In diesem Zusammenhang so harsch auf den alten Grundsatz in dubio pro reo zu beharren ist Hohn für die, die sowas erleiden mussten. Hals über Kopf in Aktivismus zu verfallen ist natürlich keine Lösung. Es ist aber offensichtlich eine große Herausforderung für den Rechtsstaat. Die ist schwierig zu meistern. Das Feature schließt mit folgender Perspektive:



        "Eine Untersuchung soll beim Verdacht auf eine Straftat künftig in allen Bundesländern von den Krankenkassen übernommen werden, anonym und ohne Anzeige bei der Polizei. Dann müssten Betroffene nach der Tat nicht direkt zur Polizei gehen, und hätten möglicherweise trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt gerichtsfeste Beweise für eine Straftat mit K.-o.-Tropfen."

        @Angelika Oetken:



        Die Justiz tut sich u.a. deshalb schwer damit, weil sie Verbrechen/Fälle nur gemäß der Gesetzeslage bewerten kann. Der Ball geht hier eindeutig an die Legislative.

        • @Marius:

          In diesem Zusammenhang so harsch auf den alten Grundsatz in dubio pro reo zu beharren ist Hohn für die, die sowas erleiden mussten

          Im Strafrecht gibt es den Grundsatz seit mindestens 2000 Jahren. Und bislang ist niemandem ein besserer eingefallen. Ja, er führt dazu, dass Steaftäter frei bleiben und er führt dazu, dass Unschuldige frei bleiben. Es ist also die Frage: Ist es Ihnen lieber einen Schuldigen frei zu sehen oder einen Unschuldigen hinter Gittern?

          • @Strolch:

            Es gibt die Öffentlichkeit und es gibt die Justiz. Die Justiz hat sich an Gesetze zu halten und da gilt natürlich weiterhin der Grundsatz in dubio pro reo. Die Öffentlichkeit und die Legislative haben die Aufgabe, offenkundige Probleme, wie nichtnachweisbare Vergewaltigungen mit k.o.-Tropfen, anzugehen und zu lösen. Da muss dieser Grundsatz in dubio pro reo nicht gelten. Wenn wir also davon ausgehen können, dass es eine nicht vernachlässigbare Zahl von Straftaten in diesem Bereich gibt, dann muss nach Möglichkeiten gesucht werden, das Strafprozessrecht so anzupassen, dass ein Beweis der Schuldigkeit möglich ist. Das Recht kann man aber nur dann anpassen, wenn man davon ausgeht, dass es auch Schuldige gibt, die bisher nach dem Grund in dubio pro reo freigesprochen wurden und werden.

            • @Marius:

              Sie haben Recht. Die Öffentlichkeit ist nicht an diesen Grundsatz gebunden. Sie können der Autorin glauben oder auch nicht. Aber am Ende drehen Sie sich im Kreis.

              dann muss nach Möglichkeiten gesucht werden, das Strafprozessrecht so anzupassen, dass ein Beweis der Schuldigkeit möglich ist

              Das ist der Punkt. Wenn zwei Personen allein in einem Raum sind, sind Beweise im Hinblick auf die Frage Einwilligung oder Vergewaltigung kaum möglich. Da bei einer unterschiedlichen Darstellung einer von beiden lügt. Wenn würden Sie den jetzt gerne verurteilen? Denjenigen, der angeblich vergewaltigt zu sein? Oder denjenigen der angeblich den Ruf des anderen zerstören möchte?

              Es gibt keine praktikable Lösung. Wenn nicht hätte sie schon jemand kund getan. Auch die schriftliche Einwilligung funktioniert nicht (unabhängig davon, dass diese Möglichkeit aus meiner Sicht nicht praktikabel ist). Denn dann können, wenn es diese nicht gibt, beide (!) den Vorwurf der Vergewaltigung erheben.

              Im Zivilrecht könnte möglicherweise etwas anderes gelten (z.B. wegen Entschädigung). Dort gibt es aber eine Beweislast für denjenigen, der etwas haben möchte. Man könnte diese höchstens erleichtern. Anhand welcher Kriterien wüsste ich aber nicht.

  • Ich drücke der Autorin meinen Respekt aus, dass sie - obwohl sie keine Gerechtigkeit erfahren hat - nicht in Wut verfällt, sondern die Schwierigkeit der Situation des Außenstehenden, der "nur" eine Zeugenaussage anerkennt.

    Mein Dank geht an Sie, dass sie für die Betroffenen der unsichtbaren Grauzone spricht.

    [Wobei mich der Begriff "Grauzone" stört, auch wenn ich weiß, was in dem Artikel gemeint ist. Mit Grauzone assoziere ich, man ist sich nicht sicher ob ein Verhalten eine Straftat ist oder nicht. Eine Vergewaltigung ist aber eine Straftat, die man häufig aber nicht beweisen kann.]

  • Beweislastumkehr geht nicht. Durchsuchung schon. Und ist die Sache fuer den Mann nun erledigt, oder bleibt ein Eintrag in seinen Akten, damit man bei mehreren derartigen Vorkommnissen, die jeweils einzeln als "nicht nachweisbar" gelten muessen, in der Gesamtschau zu einem anderen Ergebnis kommen kann?

  • " die Fenster waren beschlagen, draußen war es kalt, drinnen hatten wir es warm. Die Deutschen haben dafür ein Wort: gemütlich."

    Oder auch: Schlecht isolierende Einfachverglasung, auf Plaetzen vor dem Fenster zieht es kalt, erhoehte Heizkosten, klimaschaedigend.

  • 8G
    80198 (Profil gelöscht)

    [...]

    Beitrag gelöscht. Wir dulden keine gewaltvolle Sprache. Die Moderation

    • 9G
      93441 (Profil gelöscht)
      @80198 (Profil gelöscht):

      Unverständlich, dass das kaum passiert.



      Stattdessen rennen sie breit feixend durch die Gegend und leben ihr Leben.



      Sie sollten wenigstens Angst haben, dass doch noch was nachkommt.

    • @80198 (Profil gelöscht):

      Ganz toll jemanden zusammenzuschlagen, obwohl nicht mal klar ist, ob es überhaupt eine Tat gegeben hat.

      • 8G
        80198 (Profil gelöscht)
        @fisch_kopp:

        Den Auftrag zum Vermöbeln müßte das Opfer geben, nur das Opfer weiß, ob es Sex wollte oder nicht. "Ganz toll jemanden zu ficken, obwohl nicht mal klar ist, ob sie will"....

        • @80198 (Profil gelöscht):

          Ich habe keine Ahnung, ob das vermeintliche Opfer das im Suff nicht vielleicht doch wollte.

  • "Anders, als viele denken, knocken einen K.-o.-Tropfen nicht sofort aus. Es kommt auf die Dosis an, aber viele Betroffene können danach noch weiter laufen, tanzen, reden. Nebenwirkungen können Übelkeit und Schwindel sein. Die Substanz wirkt enthemmend und irgendwann einschläfernd."

    Das ist so nicht korrekt. Die Wirkung von GHB/GBL tritt nach 10 bis 20 Minuten ein. Die Art der Wirkung ist dosisabhängig. In einer niedrigen Dosis wirkt GHB/GBL in der Tat euphorisierend und man kann danach noch laufen, tanzen, reden. Bei dieser Dosis tritt allerdings definitiv keine vollständige retrograde Amnesie auf.

    Um eine vollständige retrograde Amnesie zu bekommen bedarf es einer Dosis bei der man innerhalb von 10 bis 20 Minuten nicht mehr in der Lage ist einen Fuß vor den anderen zu setzen. Von tanzen und reden ganz zu schweigen.

    "Es ist aber zu spät, um K.-o.-Tropfen festzustellen, ich habe zu langsam reagiert. Sie sind nur bis maximal zwölf Stunden, nachdem sie in den Körper gelangt sind, nachweisbar."

    Auch das stimmt so nicht. K.o.-Tropfen vom Typ GHB/GBL lassen sich nur bis maximal 12 Stunden nach dem Zeitpunkt der Einnahme in einer Blut- oder Urinprobe nachweisen. Im Gegensatz zu anderen Wirkstoffen wie Benzodiazepinen oder Barbituraten, die viel häufiger eingesetzt werden und noch nach Tagen nachzuweisen sind. Es ist allerdings problemlos möglich die Einnahme von GHB/GBL nachzuweisen, indem man ca. 4 Wochen nach dem Zeitpunkt der Einnahme eine Haarprobe untersucht.

    Schlüssig ist die Geschichte so wie sie hier zu lesen ist definitiv nicht.

    • @fisch_kopp:

      Sorry für die erschwerte Lesbarkeit. Ich hab definitiv Absätze gesetzt, aber dieses Kommentarsystem ist in der Mobilversion anscheinend zu blöd sie zu übernehmen.

      • @fisch_kopp:

        Ihre Erläuterungen sind für eine Rekonstruktion hilfreich.

        DIe Freundin hat Verhaltensänderungen bemerkt. Würde das bedeuten, dass zuerst mit einer niedrigen Konzentration gearbeitet wurde und erst nachdem die Freundin gegangen war, die Konzentration erhöht wurde?

        Sonst wäre nämlich das Problem, dass er - unbewiesen - KO Tropfen eingesetzt hätte, ohne sich sicher sein zu können, das Opfer zu bekommen. Schliesslich müssen erstmal die zwei Freundinnen auseinander dividiert werden. Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall hochgradiger Vorsatz.

        • @fly:

          GHB/GBL löst die gleichen Verhaltensänderungen aus, die auch Alkohol auslöst. Und wie auch bei Alkohol sind diese von Person zu Person unterschiedlich und auch von der vorherrschenden Stimmungslage abhängig. Manche reagieren aggressiv, manche euphorisch, andere fangen aus dem Nichts an zu weinen.



          Da bekannt ist, dass in diesem Fall auch größere Mengen Wein konsumiert wurden, hilft einem die Feststellung der Freundin, dass sie Verhaltensänderungen festgestellt hat überhaupt nicht.

          • @fisch_kopp:

            10 Sec gegooglet.



            www.frauennotruf-h...und_KO-Tropfen.pdf

            Anscheinend alles nur BlaBla.

            • 9G
              92489 (Profil gelöscht)
              @Upgrade:

              web.archive.org/we...Sexual_Assault.pdf

              Anscheinend kann man es in den Haaren nachweisen. Klar niemand sagt, dass es ghb gewesen sein muss, jedoch kann man glaub die meisten Sachen in den Haaren nachweisen. Inzwischen ist es natürlich vermutlich zu spät nach einem Jahr. Auf jeden Fall ist Filmriss nach ein bisschen wein schon verdächtig. Ich hatte das noch nie über mehr als ne halbe Stunde und ich trinke schon ganz gern.

              • @92489 (Profil gelöscht):

                Da steht aber auch:



                "This sensitive, specific, and reproducible method developed issuitable for the detection and quantification of GHB in human hair,as it was always possible to detect endogenous levels of the drug,whatever the specimen submitted for analysis.Hair analysis may be a useful adjunct to conventional drug test-ing in sexual assault. It should not be considered as an alternative to urinalysis, but as a complement. This technology may find use-ful applications, but the definition of legally defensible cut-off val-ues would require much more data."



                Der Artikel ist von 2003. Da drin steht u.a., dass jene Methode als Ergänzung nicht aber als Ersatz empfohlen wird. Im aktuellen DLF-Bericht heißt es zur Nachweis- und Verurteilungsproblematik: "Letztlich führten einer Untersuchung des Kriminologen Christian Pfeiffer zufolge weniger als zehn Prozent der angezeigten Sexualdelikte zu einem Urteil ... Setzen die mutmaßlichen Täter K.-o.-Tropfen ein, sinken die Chancen auf ein Urteil noch einmal dramatisch. Betroffene, Polizei und Staatsanwaltschaft stehen der Tatwaffe K.-o.-Tropfen häufig hilflos gegenüber. Denn nicht nur die Erinnerung der Geschädigten ist stark eingeschränkt, sondern auch der Zeitraum, in dem man K.-o.-Tropfen zum Beispiel mit einer Urin- oder Blutuntersuchung nachweisen kann."



                www.deutschlandfun...:article_id=463740

            • @Upgrade:

              Der Text ist uralt und stimmt hinten und vorne nicht (mehr).



              GHB/GBL mittels Haarprobe ist seit 2014 Standard. Dass man in der Haarprobe gezielt danach suchen muss stimmt. Auf andere Substanzen untersucht man eine Haarprobe bei dem Verdacht auf K.o.-Tropfen aber eh nicht, da diese viel länger im Blut/Urin nachweisbar sind.

              Aber schön, dass Sie Google bedienen können.

  • Vor ca. zwei Wochen kam im Dlf ein fundiertes Feature zu diesem Thema, was diese persönliche Perspektive sehr gut ergänzt und die strafrechtliche Problematik dahinter genau zeichnet.



    Wen es interessiert:



    www.deutschlandfun...:article_id=463740

    • @Marius:

      Danke für den Hinweis!

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    ein schlimmer anlass für einen guten text.



    von mehreren gläsern wein ohne andere zutaten einen filmriss zu bekommen scheint etwas unrealistisch.



    für die juristische nicht-weiterverfolgung dann als rechtferigung alkohol! alkohol! rufen ist ein bequemer ausweg.



    frauen, die in der öffentlichkeit wein trinken sind scheinbar in der offiziellen betrachtungsweise riskant unterwegs.

  • Hier steht und fällt nun einmal alles mit dem fehlenden Nachweis eines Betäubungsmittels - mal ganz abgesehen vom Alkohol. Grundsätzlich ist es sicher nicht in Ordnung, wenn jemand Geschlechtsverkehr mit jemandem hat, der nicht recht bei Bewusstsein ist, aber da sind die Grenzen oft fließend und nicht klar erkennbar. Ich persönlich würde so etwas grundsätzlich nicht machen, weil ich ohnehin ein ganz schlechtes Gefühl dabei hätte. Was kann man aus der Geschichte lernen? Vielleicht „nur“ dies: Hände weg vom Alkohol!

    • @Rainer B.:

      Das Beschriebene ist absolut typisch und bildet ab, was sich so ungezählte Male wiederholt. Dass SexualstraftäterInnen ihren Opfern heimlich betäubende Substanzen einflössen, wurde schon im Mittelalter beschrieben. Ich kann nur für mehr gesunde Skepsis plädieren, wo immer noch viel zu viel fahrlässiges Vertrauen propagiert wird. Und diese Vorbehalte sollte man auch Personen gegenüber hegen, denen man scheinbar vertrauen kann.

    • @Rainer B.:

      KO-Tropfen können auch in nichtalkoholischen Getränken serviert werden. Und dann?

      • @Frida Gold:

        Wer ganz sicher gehen will, konsumiert grundsätzlich keine offenen Getränke.

      • @Frida Gold:

        Dann wird man die Ursache für einen Blackout auch erst gar nicht auf zuviel Alkohol schieben können.

        • @Rainer B.:

          Also wollen wir jetzt Frauen den Alkohol verbieten oder sie sind selber schuld?

          Nach dem Motto.



          "Diese eine Vergewaltigung kann ich verstehen wenn die Frau wie ne Bitch raus geht"

          Vielleicht mehr Psychologische Gutachten. Die Substanz ist halt nur kurz nachweisbar und diese Vergewaltiger drausen Rumlaufen zu lassen ohne jegliche Konsequenz ist auch nicht besser als Jemanden versehentlich zu verurteilen.

          Vielleicht sollten wir die Strafen ändern, mehr verurteilen vielleicht auch zu unrecht (Als ob es hier jemals gerecht gewesen ist) und diesen Frauen das Gefühlt geben das ihnen geglaubt wird, was die Justiz derzeit nicht macht. Es ist doch untragbar für eine Vermeintlich offene Gesellschaft in der Praktisch jede Frau einmal im leben vergewaltigt wird.

          • @Upgrade:

            Es geht überhaupt nicht darum, Frauen irgendetwas zu verbieten, oder ihnen selbst die Schuld zu geben und es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob man der Frau nun glaubt, oder nicht. Gerichte können - aus gutem Grund - rechtmäßig immer nur dann einen Täter zu einer Strafe verurteilen, wenn Tat und Täterschaft hinreichend bewiesen wurde.



            Das ist hier leider nicht der Fall, weil:



            1. K.-o.-Tropfen gar nicht nachgewiesen werden konnten und



            2. nicht auszuschließen ist, dass die Frau so kurz nach einer psychisch sehr belastenden Fehlgeburt unter dem Einfluß von nicht wenig Alkohol nicht mehr zu 100% ich-konform handelte.

      • @Frida Gold:

        Dann war die Person aber nicht besoffen und der Alkoholpegel entfällt als Möglichkeit.

  • Ich möchte der Autorin ganz ausdrücklich für diesen Artikel danken. Insbesondere für den sehr offenen Umgang mit der eigenen Unsicherheit, das ist unglaublich mutig.

    Und das ist genau das, was uns weiterbringen kann.

    All diese Diskussion über Beweislastumkehr, was mensch sonst noch juristisch machen könnte, etc. muss natürlich auch geführt werden.

    Aber der ganze Knackpunkt ist: Empathie. Solidarität. Und da bringen uns solche Texte viel weiter.

    Nochmal: danke.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @tomás zerolo:

      Da schließe ich mich mal an.

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Ich auch.

        • @Angelika Oetken:

          Ich auch.

  • Vielleicht sollte wir generell einführen, dass unter dem Einfluss von Alkohohl der Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gedeutet werden darf. Dann muss Mann eben zwei mal drüber nachdenken ob Mann sich jede Betrunkene ins Bett hohlt.

    Wenn ich einer Frau meinen Körper anbiete bin ich sowieso schon in einem Vertrauensbereich bei dem ich nicht davon ausgehen würde das sie mich als Vergewaltiger hinstellen würde.

    Und wenn doch, dann habe ich halt Pech. Ich sitze lieber unschuldig im Gefängniss für einen sehr seltenen und unwarscheinlichen Fall als das diese ganzen Vergewaltiger, die das ja mit System machen jedesmal davonkommen. Sorry habe zu viele Freundinnen die mir von so etwas erzählt haben, dass ich schon das Gefühl habe das jede Frau mindestens einmal vergewaltigt wurde.

    Und falls eine Frau mit System Männern eine Vergewaltigung unterstellt dann ist das einfach wesentlich auffälliger.

    Bescheuerte Vergewaltigungskultur :(



    This guy was like, "Date rape isn't so bad; if it wasn't for date rape I'd never get laid."

    • @Upgrade:

      Heimtücke, Gewalt, Hinterlist und betäubende Substanzen anzuwenden, um den Körper eines anderen Menschen zur eigenen sexuellen Befriedigung missbrauchen zu können, ist tief in das traditionelle männliche Sexualrollenskript eingewoben. Aus triftigem Grund einer der Klassiker in Pornofilmen und Mythen.

    • 6G
      6474 (Profil gelöscht)
      @Upgrade:

      "Vielleicht sollte wir generell einführen, dass unter dem Einfluss von Alkohohl der Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gedeutet werden darf. Dann muss Mann eben zwei mal drüber nachdenken ob Mann sich jede Betrunkene ins Bett hohlt."

      ^Aua, da tut ja schon das Lesen weh. Wenn man Frauen wirklich den Verstand absprechen möchte und sie als hilflose Objekte dekradieren will, dann macht so ein Gesetz natürlich Sinn.

      "Wenn ich einer Frau meinen Körper anbiete bin ich sowieso schon in einem Vertrauensbereich..."

      ^Frauen "bieten" ihren Körper an? weird flex but ok...

      "Ich sitze lieber unschuldig im Gefängniss für einen sehr seltenen und unwarscheinlichen Fall als das diese ganzen Vergewaltiger, die das ja mit System machen jedesmal davonkommen."

      ^Hier gehts aber nicht nur um dich, du Held. Wer es gutheist das jemand Unschuldiges im Gefängnis sitzt, der hat ein beunruhigendes Verständnis von Recht. Ganz generell, egal um was es geht..

  • Warum wird seine Wohnung nicht durchsucht? Warum sein Umfeld nicht befragt. Es gibt möglichkeiten diese Leute zu überführen. Es sollte wenigstens alles probiert werden.

    • @slin klaf:

      Richtig, gabs bereits entsprechende Anschuldigungen, Wohnung mal umkrempeln, in ein "neutrales" Register aufnehmen, what ever. Einfach mal Druck aufbauen...

  • Auch wenn das hier richtig erscheinen mag ist Beweislastumkehr ganz sicher kein Konzept für eine bessere Justiz!

  • 9G
    91655 (Profil gelöscht)

    Es ist so schrecklich und so unnötig .... die Verbrechen, die meine Eltern und andere Erwachsene an mir und vielen Kindern begangen haben, mit lebenslangen Auswirkungen, sind auch heute nicht alle strafbar und tw. Auch nicht beweisbar und gerichtsfest.

    Und dann lesen wir im vorwurfsvollen Ton diesen Bericht und es triggert vor allem, weil keine Selbstkritik am dummen bis fahrlässigen Verhalten erwähnt wird ....

    Wieder ein Bericht, der nicht hilft, weil wir als Gesellschaft nicht die Justizregeln ändern dürfen, weil ein rechtloser Zustand immer mehr Opfer hätte, als unser jetziges Strafrecht der Aufklärung.



    Jede(r), der sich z. B. In einer psychologischen Ausnahmesituation in Alkohol stürzt und von Fremden Getränke annimmt o. ä. begibt sich in Gefahr!

    Ein Mann wird ggf. ausgeraubt oder abgestochen, eine Frau vergewaltigt ....

    Eigenverantwortung übernehmen ist keine Entschuldigung für die Täter*innen, sondern Selbstschutz!

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Psychologische Ausnahmesituationen haben es aber leider auch an sich, dass man sich nicht vernünftig verhält, sonst wären es keine psychologischen Ausnahmesituationen. Natürlich wäre es schlauer, dann keinen Alkohol zu trinken. Aber Alkohol zu trinken ist keine Aufforderung an andere, einem da KO-Tropfen reinzuträufeln und gegen den Willen den Beischlaf zu verziehen.

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Die Autorin wird sich bewusst sein dass es ein Fehler war das Getränk anzunehmen, im Nachhinein ist man immer schlauer. Und die Freundin wird sich ganz sicher auch vorwerfen dass sie nicht darauf bestanden hat mit nach Hause zu gehen.

      Also ich glaube hier Vorwürfe Richtung Opfer zu machen hilft nicht, auch wenn ich den Aufruf zu mehr Achtsamkeit und Eigenverantwortung verstehen kann.

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Sehe ich genauso

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Ich dachte erst, unter diesem Artikel wäre die Kommentarfunktion deaktiviert - wäre besser gewesen, in dem Fall müsste man hier kein derart widerliches Victim-Blaming lesen!

      • 0G
        08439 (Profil gelöscht)
        @Flipper:

        Vielleicht führen Sie mal aus, woran Sie es festmachen, dass Georg Van de Raetz dem Opfer die Schuld gibt...!?

        • @08439 (Profil gelöscht):

          Der Hinweis auf dummes bis Fahrlässiges verhalten bedeutet zu ende gedacht, dass der Kommentierende es in der Verantwortung des Opfers sieht die Tat zu verhindern. Ich bin mir nicht ganz sicher ob er das in letzter Konsequenz so meint, aber wie man darauf kommt er gäbe dem Opfer die (Mit-)Schuld idt doch sehr klar.

          • 0G
            08439 (Profil gelöscht)
            @Lev Bronštejn:

            Würden Sie, werter Trotzki, bei Dunkelheit durch ein Viertel gehen, in welchem Mord und Totschlag an der Nachtordnung sind? Und wenn sie es täten und dabei umkämen, wäre es dann nicht gerechtfertigt, sich über Ihre Fahrlässigkeit zu wundern? Wer sich in Gefahr begibt, weiß entweder um die Konsequenzen, ist naiv oder denkt, es würde ihm nichts passieren. Keine dieser Beweggründe lässt sich generell gegen Kritik feien.

            • @08439 (Profil gelöscht):

              Also ihr Vergleich ist schon sehr konstruiert und unpassend. Das Risiko in einem Krisengebiet nachts alleine herumzulaufen ist wohl ungleich höher als in einem gemütlichen Restaurant in Deutschland ein Glas Wein anzunehmen.

              Außerdem gibt es in ganz Deutschland kein Viertel in der Mord und Totschlag an der Tagesordnung ist.

              Und die meisten Vergewaltigungen passieren im Rahmen einer Beziehung, ist jetzt jeder selbst Schuld wenn er eine Beziehung eingeht? Hätte man ja wissen können...

              • 0G
                08439 (Profil gelöscht)
                @Franco:

                Sich von einem Fremden einladen zu lassen, ist nun mal ein gewisses Wagnis, ebenso wie eine Beziehung, wobei es bei letzterer auf die komplementäre Dispositione der Partner ankommt, die ein späteres Tatgeschehen begünstigen können.

                Dass die meisten Vergewaltigungen in Beziehungen passieren, wirft kein gutes Licht auf Beziehungen im Allgemeinen, müsste aber auch erst einmal belegt werden.

                Mir ging es um die Frage, ob Opfer von einer wie auch immer gearteten Mitschuld grundsätzlich zu exkulpieren seien, wenn sie die Gefahr "gesucht" haben.

                Ich verstehe nicht, warum bei diesem Thema generell davon ausgegangen wird, dass Opfer zu 0% an ihrem Opfersein schuldig sind. Bei anderen Tatbeständen wird da weitaus intensiver differenziert.

                Dass ich mit diesem Einwand Opferbeschuldigung betriebe, halte ich für schiere Ausflucht, zumal in einem Rechtsstaat, der sich durch Vorverurteilungen ad absurdum führen würde.

                • @08439 (Profil gelöscht):

                  Außerdem, bezogen auf "Ich verstehe nicht, warum bei diesem Thema generell davon ausgegangen wird, dass Opfer zu 0% an ihrem Opfersein schuldig sind. Bei anderen Tatbeständen wird da weitaus intensiver differenziert."

                  Zu wieviel Prozent ist denn "ein Glas Wein angenommen zu haben" Schuld der Frau? Kann der Täter in einer hypothetischen Gerichtsverhandlung sich darauf berufen und strafminderung verlangen? Genau das würde nämlich Mitschuld bedeuten.

                  • 0G
                    08439 (Profil gelöscht)
                    @Franco:

                    Darum geht es doch aber nicht, nicht nur, weil vor Gericht in diesem Fall ohnehin nichts nachgewiesen werden könnte. Es geht (mir jedenfalls) um die Erkenntnis, dass mensch sich gerade dann nicht mit Fremden einlassen sollte, wenn einem was auf der Seele liegt, das man besser mit Freunden oder mit sich selbst ausmacht.

                • @08439 (Profil gelöscht):

                  Die Daten können sie auf in den Statistiken des BKA selber nachvollziehen, ich habe es eben noch mal verifiziert:

                  9.234 Fälle* davon wurden 3.136 durch Partner oder Ex-Partner verübt.

                  *Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller



                  Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit



                  Todesfolge §§ 177, 178 StGB

                  www.bka.de/DE/Aktu...gebilder_node.html

                  • 0G
                    08439 (Profil gelöscht)
                    @Franco:

                    Das ist ca. ein Drittel, aber nicht die Mehrheit, oder?

            • @08439 (Profil gelöscht):

              Sag ich doch. Victim-Blaming.



              Also wer in einer deutschen Kneipe Wein trinkt, begibt sich in Gefahr und ist für die Konsequenzen selbst verantwortlich.



              "bei Dunkelheit durch ein Viertel gehen, in welchem Mord und Totschlag an der Nachtordnung sind" - wo haben Sie das denn bitte her?? Die Frau war in einem "gemütlichen" Restaurant in Dtl!



              Ergo, Frauen: Bleibt zu Hause, trinkt Tee und haltet die Hände schön über der Bettdecke, oder wie? Und wenn nicht seid Ihr für mögliche Folgen selbst verantwortlich? Das hat das gleiche intellektuelle und moralische Niveau wie die Aussage des Vergewaltigers, das Opfer warf selbst schuld, weil der Rock zu kurz war. Gehts noch?

              • 0G
                08439 (Profil gelöscht)
                @Flipper:

                Es geht um die Abwägung von Gefahr und nicht um ein "gemütliches" Setting. Was Sie mir in den Mund legen, habe ich nicht geschrieben. Dass Sie es so interpretieren, ist nicht mein Problem.

                • @08439 (Profil gelöscht):

                  Alles klar, mensch schreibt da mal was hin und an der (Interpretation der) Aussage sind dann die Lesenden schuld. Klasse! Hätten Sie eine Intention wäre das womöglich fahrlässig /zynisch/

                  • 0G
                    08439 (Profil gelöscht)
                    @Uranus:

                    Entschuldigen Sie, Uranus. Habe ich irgendwo geschrieben, dass das Opfer selbst Schuld war? Habe ich nicht. Mir derartiges zu unterstellen, ad hominem zu schießen, statt zu argumentieren, ist schlicht unverschämt und grenzt an Verleumdung. Natürlich hat der Lesende eine Verantwortung für das, was er interpretiert. Dass man heute gerne so tut, als hätte man diese nicht und läge die Verantwortung lediglich beim Schreiber, ist bestenfalls billig, schlechtenfalls bloß die Verschleierung autoritären Gehabes.

                    Im Übrigen würde ich mich über Argumente freuen. Die bringen Sie doch sonst so gerne. Hier scheint Ihre Voreingenommenheit diesen hinderlich.

                    • @08439 (Profil gelöscht):

                      Sie konstruieren aus Getränkeinladungen und Restaurantbesuchen ein "Wagnis" und schreiben dies nach Ihrem Vergleich "bei Dunkelheit durch ein Viertel gehen, in welchem Mord und Totschlag an der Nachtordnung sind". Sie fokussieren hier die Betroffene und ihr Verhalten und leiten daraus eine Mitschuld/-verantwortung ab, indem Sie von Fahrlässigkeit und Beweggründen schreiben, die kritikabel wären.



                      Ich würde sagen Rapeculture ist weder Entschuldigung von Rape noch von Anlass Mitschuld zu diskutieren. Ansonsten kommt es auch durchaus anders herüber, wenn seitens Beratungsstellen Frauen Hinweise gegeben werden, als wenn Männer Verhalten von Frauen kritisieren. U.a. Tomás Zerolos Vorschläge sind da wesentlich konstruktiver. An sich muss aber das Patriarchat weiter bekämpft werden.

                      • 0G
                        08439 (Profil gelöscht)
                        @Uranus:

                        Ich konstruiere kein Wagnis, sondern es ist ganz offenbar real, oder halten Sie die Geschichte für erfunden?

                        Mein Vergleich hinkt, wie alle Vergleiche, zeigt aber, dass es in der Tat Situationen gibt, in welchen man Opfern Fahrlässigkeit vorhalten kann.

                        Fahrlässigkeit bedingt eine nicht wahrgenommene Verantwortung für eigenes Tun oder Lassen.

                        Was Rapeculture sein soll, kann ich nur ahnen, tut aber hier nichts zur Sache, insofern es generell um verantwortungsvolles Verhalten geht, das man einem Erwachsenen (egal ob Mann oder Frau) erwarten darf und muss.

                        Dass es schlimm um eine Gesellschaft steht, in der frau Gefahr läuft, außer Gefecht gesetzt und vergewaltigt zu werden (Rapeculture?), beklage ich genauso wie Sie. Aber gerade das Wissen darum zwingt zur Wachsamkeit und lässt Vertrauensseligkeit als problematisch erscheinen. Dass es Gründe für letztere gibt, ist unmittelbar einsichtig, ändert aber nichts an der Fahrlässigkeit des Verhaltens.

                        Will man letzteres tabuisieren, wenn es um Frauen geht, ist das in meinen Augen eine paternalistische Sichtweise, die Frauen in letzter Konsequenz den Verstand abspricht und sie zu willenlosen Objekten degradiert.

                        Wir alle tun öfter Dinge, die nicht auf der Höhe unseres Verantwortungsbewusstsein sind, aber ein jeder wird sich fragen müssen, ob er wiederholen will, was sich als problematisch erwiesen hat. Allein die Reflexion post festum zeugt für den nicht zu leugnenden Anteil am Geschehen.

  • Viel Wert hat es nicht, aber Sie haben mein zutiefst empfundenes Mitgefühl... Schreiben Sie weiter, warnen Sie andere. Vielleicht sind es Beiträge, die auch Männer erreichen, die daraufhin ihre jeweilige soziale Umgebung zu Orten machen, an denen sich Täter nicht länger ungeächtet fühlen können.

  • Ich verstehe das Problem aber was wenn der Mann keine K.O. Tropfen benutzt hat? Was wenn Sie tatsächlich nur betrunken war? kompliziert und traurig...

    • @Eva Mendereze:

      Wenn eine Frau so betrunken ist, dass sie ohne Verhütung mit einem wildfremden Mann schläft, obwohl sie nicht verhütet und aufgrund einer kürzlichen Fehlgeburt auf keinen Fall schwanger werden darf, dann muss sie verdammt doll betrunken gewesen sein und man hat mit nicht entscheidungsfähigen Menschen nicht zu schlafen, ganz einfach.



      Wahrscheinlicher sind aber die KO-Tropfen...

    • @Eva Mendereze:

      Das folgende soll kein Angriff gegen Sie sein. Aber ich finde, Extrembeispiele bringen oft erstaunlich viel Klarheit. Also: Wenn ich den nächsten jungen Kerl halbkomatös vor einem Club liegen sehe, kann ich ihm getrost einen Dildo hineinstecken, weil er ja schließlich nicht nein gesagt hat?

    • @Eva Mendereze:

      Only Yes Means Yes. Egal ob 'nur' betrunken oder ausgeknockt - Sex mit einer willenlosen Person gleicht einer Vergewaltigung

  • schwierge Geschichte

    was soll man machen?

  • Solche furchtbaren Geschichten sprechen absolut dafür, endlich im Sexualstrafbereich die Beweislastumkehr einzuführen. Dann würde die Justiz solche Typen für viele, viele Jahre hinter Gitter schicken können.

    • @Aleyna:

      Ja es ist schrecklich was Frauen passiert.



      Man kann der Autorin nur wünschen, dass sich die Sache aufklärt.



      Aber wenn es käme wie Sie es wünschten, könnten Menschen ganz einfach aufgrund von Falschaussagen ins Gefängnis kommen. Man kann schlecht widerlegen, was nicht passiert ist.

    • @Aleyna:

      Das mag dem einen auf dem ersten Blick richtig erscheinen. Macht aber ein ganzes Fass neuer Probleme auf.

      Die Autorin ist sich in diesem Fall selbst nicht mal sicher ob sie mittels KO Tropfen vergewaltigt wurde. Und wie könnte der Mann denn beweisen dass er ihr keine KO tropfen gegeben hat?

      Artikel wie diese sind wichtig um ein Bewusstsein zu schaffen für das was passieren und wie man sich und andere davor schützen kann.

    • @Aleyna:

      Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde diese Geschichte schrecklich und bin auch der Meinung, dass Sexualstraftaten konsequenter verfolgt werden müssen aber halten sie eine Beweislastumkehr wirklich für sinnvoll und ist das überhaupt rechtlich möglich?

    • @Aleyna:

      "Beweislastumkehr ".



      Vor dem Vögeln nen Vertrag unterschreiben, endlich.

      Wir können den Sex aber auch gleich ganz verbieten.

      • @Flipper:

        Was soll denn das bringen? Im geschilderten Fall wurde ausdrücklich berücksichtigt, dass eine beruhigende SMS geschrieben wurde (gut, evtl vom Täter). Im Roofie Delirium kann man auch alles mögliche unterschreiben ohne sich daran erinnern zu können oder bei Besinnung zu sein.

        • @LeSti:

          Da würde ich als (Staats)anwalt den Schreibstil überprüfen lassen. Ich jedenfalls habe noch nie jemanden, erst recht keine weiblichen Freunde, "mein Häschen" genannt. Völlig abwegige Wortwahl, entspräche überhaupt nicht meinem Duktus. Bei sowas könnte man ansetzen.

      • @Flipper:

        Ja wie in den USA!



        Es wäre darüber hinaus nur konsequent noch zu verbieten und zu bestrafen andere emotional zu verletzen, was z.B. durch ein zufälliges Wort oder einem falschen Blick passieren kann.



        Die Leute kommen dann gar nicht mehr in Kontakt und haben Angst sie könnten was falsch machen, dann erübrigt sich das auch die Sache mit dem Sex!