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Kritik an Spahns Intensivpflegegesetz„Dann will ich nicht mehr leben“

Wer 24-Stunden-Pflege mit Beatmung benötigt, soll künftig stationär versorgt werden. Betroffenenverbände laufen Sturm dagegen.

Mehr als 60 Personen mit und ohne Behinderungen protestierten gegen Spahns Gesetz Foto: Anna Spindelndreier/Gesellschaftsbilder.de

Berlin taz | Jan Grabowski, 53, lebt mit Ehefrau, Tochter und Enkelsohn zusammen. „Selbstbestimmung“ sei ihm wichtig, erklärt der Betriebswirt. Genauer gesagt schreibt er das Wort „Selbstbestimmung“, indem er mit den Augen über ein Buchstabenfeld wandert und die Buchstaben oder Silben nur durch den Blick aktiviert. Grabowski ist mit einem Dutzend anderer RollstuhlfahrerInnen zur Bürgersprechstunde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gekommen. Denn Spahn hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Schwerstkranke buchstäblich in Todesangst versetzt.

Kommt das Gesetz, teilt Grabowski mit, bedeute dies den „Tod“ für ihn. „T-o-d“, es dauert eine Weile, bis er das buchstabiert hat, denn die Sprach­erkennung des Computers hat dieses Wort nicht gleich parat. Das Gleiche wie Grabowski erklären auch andere RollstuhlfahrerInnen, die in das Gebäude der Bundespressekonferenz in Berlin-Mitte gekommen sind, darunter die Bauingenieurin Ulrike Ludewig. „Ich würde nicht mehr leben wollen“, buchstabiert Ludewig, 51. Die Architektin Anja Clement schreibt: „Ich selbst habe beschlossen, bei der Unterbringung in einer stationären Einrichtung meinem Leben ein Ende zu setzen.“

Wie kann das passieren, fragt man sich fassungslos an diesem Sonntag bei der Bürgersprechstunde, dass ein Minister den Referentenentwurf eines Gesetzes auf den Weg bringt, der Tausende Schwerstkranke in Panik versetzt? Denn man glaubt den InterviewpartnerInnen sofort, dass sie es ernst meinen mit der Ankündigung des Suizids, sollten sie ins Heim.

Alle drei RollstuhlfahrerInnen haben ALS, amyotrophe Lateralsklerose, eine degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems, die nach und nach zur Lähmung des ganzen Körpers führt. Irgendwann kann man sich nur noch durch Bewegen der Augen oder Lider verständigen, weil nur diese noch beweglich sind. Man kann als ALS-Kranke oder ALS-Kranker im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr schlucken, nicht mehr selbstständig atmen, braucht eine 24-Stunden-Betreuung, die einem buchstäblich alles von den Augen abliest. Jedes Jahr wird bei 2.000 Menschen diese Erkrankung neu diagnostiziert, im Schnitt überleben sie drei bis fünf Jahre.

„Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause!“

Viele ALS-Kranke gehören zu den Fällen der „außerklinischen Intensivpflege“, und diese Art der Pflege ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und Intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, dessen umstrittenen Entwurf der Gesundheitsminister jetzt vorgelegt hat (siehe Kasten).

Spahns Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz

Der Gesetzentwurf

Der Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass BeatmungspatientInnen nach dem Krankenhausaufenthalt besser betreut werden sollen. Demnach sollen die Qualitätsstandards in sogenannten Beatmungs-WGs erhöht werden. Um die stationäre Intensivpflege attraktiver zu machen, sollen die finanzielle Eigenanteile für Betroffene erheblich gesenkt werden. Außerdem soll das Wahlrecht von Reha-PatientInnen gestärkt werden: Entscheidet dieseR sich für eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung, müssen künftig nur noch 50 Prozent der Mehrkosten selbst getragen werden.

Der Widerstand

Vor allem eine neue Regelung sorgt für massive Proteste bei Betroffenen und Angehörigen: PatientInnen, die rund um die Uhr Intensivpflege benötigen, sollen in der Regel nicht mehr ambulant, also in den eigenen vier Wänden, sondern stationär oder in spezialisierten Wohneinheiten untergebracht werden. Lediglich Kinder und Jugendliche sind nicht davon betroffen. Erwachsene Betroffene hingegen sollen nur in Ausnahmefällen in der eigenen Wohnung bleiben können. In den ersten drei Jahren soll derweil ein Bestandsschutz gelten. Eine Online-Petition gegen den Gesetzesvorschlag sammelte in den ersten vier Tagen 50.000 Unterschriften. (dru)

Ein Passus erzeugt dabei so viel Aufruhr, dass eine Petition dagegen bereits mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt hat. Der Passus lautet: „Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen … oder in einer Wohneinheit …“ In der Erläuterung heißt es dazu: „Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen … oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten … erbracht.“

Der Proteststurm folgte: „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“, fordern Betroffenenverbände auf Twitter. Davon, dass Menschen mit Behinderungen „ins Heim abgeschoben“ werden sollen, ist die Rede.

Ganz so eindeutig und absolut ist es nicht, denn im Gesetzestext steht auch der Passus: Nur „wenn die Pflege in einer Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt oder in der Familie … erbracht werden“. Und weiter: „Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen.“ Diese Passagen bedeuten allerdings, dass die Krankenkassen eine „Zumutbarkeitsprüfung“ einschalten können.

„Aus anderen Gesetzen wissen wir, dass dies eine Willküröffnung für Sachbearbeiter ist, zumal die stationäre Versorgung als absoluter Regelfall festgelegt wird“, kritisiert der Betroffenenverband Abilitywatch in einer Erklärung. Eine stationäre Unterbringung in Heim oder Pflege-WG ist erheblich billiger für die Kassen als eine Rundumversorgung im Schichtdienst zu Hause.

Selbstständig atmen lernen, wenn man fördert

Für Grabowski, Ludewig und Clement wäre es das Ende, wenn ein Sachbearbeiter in den Krankenkassen die Verlegung in ein Heim oder in eine Pflege-WG anordnen könnte. Sie würden aus ihren Familien herausgerissen. In einer Pflege-WG wäre die Versorgung vielleicht nur eine 1:3-Betreuung. Es wäre niemand da, um Mitteilungen auf dem Computer zu überwachen oder auch bei Korrespondenz zu helfen. Ludewig, 51, alleinlebend, arbeitet mithilfe ihrer AssistentInnen noch als Bauingenieurin, sie prüfe „Projekte bei der Deutschen Bahn“, erzählt sie.

In der Bürgersprechstunde im Konferenzraum der Bundespressekonferenz wird Spahn mit dem Protest konfrontiert. Nur einige wenige Rollstuhlfahrer dürfen allerdings in den Konferenzraum, aus Sicherheitsgründen. Ein mobiles Saalmikrofon gibt es nicht, nur feststehende Mikrofone an Plätzen, die für die Rollstuhlfahrer beziehungsweise ihre AssistentInnen unerreichbar sind. Als ein Beatmungsgerät eines Kranken mit lautem Brummen anspringt, schaut man im Saal irritiert. Die allermeisten ZuhörerInnen hier haben andere Themen auf dem Herzen als die Intensivpflege. Man ist hier weit entfernt von der Welt von Menschen, die eingeschlossen sind in ihren Körpern und auf ihren Lidschlag oder ihre Augäpfel und immer einen anderen Menschen um sie herum angewiesen sind.

Spahn referiert erst mal, auch über die hohen Kosten der Intensivpflege. Bis zu 30.000 Euro im Monat könne eine häusliche 24-Stunden-Pflege mit Beatmung die Kassen kosten. Vier, fünf oder mehr Leute müssen rund um die Uhr im Schichtdienst eingesetzt werden. Spahn spricht von Problemen mit der „Qualität“ der Intensivpflege, die besser überwacht werden müsse.

Es ist eine Anspielung, denn in der Tat gab es in der Vergangenheit Betrügereien von Pflegediensten. Ambulante Dienste rechneten falsch ab. Eine künstliche Beatmung wird sehr hoch honoriert. Dienste oder auch Krankenhäuser bemühten sich zu wenig, PatientInnen von der künstlichen Beatmung wegzubringen, weil sie mit der Beatmung sehr viel mehr Geld verdienen, lautete ein Vorwurf. SchlaganfallpatientInnen können nach einer Beatmungsphase unter Umständen durchaus wieder selbstständig atmen lernen, wenn man sie dabei fördert.

Die stationäre Beatmungsentwöhnung müsse „verbessert“ werden, heißt es im Gesetzentwurf. Dort ist von „Fehlanreizen“ die Rede. Dass zweifelhafte Intensivpflegedienste sich eine goldene Nase verdienen mit der Behandlung von Schwerkranken, wird auch von Betroffenen nicht bestritten. „Einige Intensivpflegedienste bereichern sich schamlos in der Pflege von invasiv beatmeten Patienten“, erklärt auch Anja Clement. Sie ist Vorsitzende des Selbsthilfevereins ALS-mobil und hat die Krankheit wie Grabowski und Ludewig schon mehr als zehn Jahre lang.

Der Minister will sich nicht festlegen

Betrügereien oder schlechte Qualität zweifelhafter Pflegedienste ändern aber nichts am Versorgungsbedarf der Kranken. „ALS-Betroffene können nur ausreichend in einer 1-zu-1-Betreuung gepflegt werden“, so Clement, „unsere Betroffenen haben so viele Einschränkungen, dass sie ein festes Pflegeteam benötigen.“ Werde die Augensteuerung für den Computer und die Buchstabentafel zum Beispiel nicht richtig vom Pflegepersonal eingestellt, „wird der Betroffene bei vollen kognitiven Fähigkeiten in einen Zustand ähnlich dem Locked-in-Syndrom befördert“.

Das alles hätte Spahn eigentlich wissen können, bevor er die außerklinische Intensivpflege per Gesetz in Heimen oder Pflege-WGs zum Regelfall machen wollte. Doch stattdessen klagt Spahn in der Bürgersprechstunde über die Flut an Protesten in den sozialen Medien, die der Gesetzentwurf ausgelöst habe. Er betont, dass der Entwurf ohnehin erst mal in den Gremien diskutiert würde, sechs bis neun Monate lang. Man werde „alle Argumente aufgreifen, abwägen und schauen, wo wir falsch liegen“. Fast gewinnt man den Eindruck, der Minister wolle zurückrudern.

Aktivist Raul Krauthausen, Rollstuhlfahrer, stellt daraufhin die Frage, ob Spahn den umstrittenen Passus streichen wolle. Doch der Minister will sich nicht festlegen. Man müsse erst mal viele Fragen klären, zum Beispiel, „wie definiert man Zumutbarkeit“, sagt er. Spahn verweist auf Sozialverbände, die das Gesetz in Teilen befürworten, denn es enthält auch Passagen, die Kranke und Versicherte entlasten, etwa bei den Eigenanteilen, wenn ein Patient in die stationäre Versorgung geht.

Auch Grabowski mit seinem Assistenten Jens Matk hat es in den Konferenzraum geschafft. „Uns darf auf keinen Fall unsere Würde und Selbstbestimmung genommen werden“, buchstabiert er später. Und: „Ich bin stolz, in einem Land zu leben, das sich die Pflege leisten kann und will.“ Die 6.000 bis 8.000 ALS-PatientInnen in Deutschland, die immer einen anderen Menschen zum Leben brauchen, stehen auch noch für mehr als nur für sich selbst.

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48 Kommentare

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  • Ich bin 14 Jahre alt und habe Muskeldystrophie, genauso wie mein Onkel. Bei diesem ist die Krankheit schon viel weiter fortgeschritten als bei mir. Das heißt, er würde mit sofortiger Wirkung in ein Heim kommen, und bei mir wäre dies wohl in einigen Jahren auch der Fall. Hat Jens Spahn sich schon einmal Artikel 1 des Grundgesetzes durchgelesen? "Die Würde des Menschen ist unantastbar."



    Wo bleibt hier die Würde?



    Noch dazu hätte das ganze wenig mit Teilhabe zu tun.



    Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert[1][2] bereitgestellt werden.



    Steht so im Koalitionsvertrag.



    Jens Spahn hat womöglich viele Kompetenzen, doch an der sozialen fehlt es ihm ganz klar, und somit ist er aus meiner Sicht nicht für den Posten eines Gesundheitsministers geeignet.

  • Herr Spahn sind Sie's? Der Tod ⚰️ ist ein Meister aus Deutschland.



    www.celan-projekt....sfuge-deutsch.html



    Wer einmal mit Pfleger*innen in der Intensiv- und Beatmungspflege gesprochen hat, weiß, dass diese am Limit arbeiten, mit Burn-out nach wenigen Jahren ausscheiden und nie wieder in diesem Beruf arbeiten können.



    Was macht das wohl mit derart sensiblen und pflegebedürftigen Patienten, wenn zu wenig und zu überlastetes Personal vorhanden ist, Herr Spahn???



    Pflegeschlüssel und Personalschlüssel sind ja schon in der "normalen" Pflege mehr als unzulänglich.



    Was glauben Sie, Herr Spahn, wie werden dann wohl stätionär die Bedürfnisse dieser Menschen erfüllt werden? Gar nicht?



    Dass die Betroffenen lieber sterben wollen, als auf irgendeiner durch Personalmangel unmenschlichen Station dahinzuvegitieren, glaub' ich sofort.



    ABER Herr Spahn, Sie und Ihre Politik verhindern ja sogar das selbstbestimmte Sterben dieser Menschen.



    Der Mensch als Kostenfaktor. Schämen Sie sich! Und ändern Sie dieses Gesetz.



    Im Übrigen ist so viel Geld in Deutschland vorhanden, so wahnsinnig viel, dass die Kosten einfach so gar kein Argument sind. Gerechte Steuern helfen sofort weiter.



    de.wikipedia.org/w...ung_in_Deutschland



    Der Tod ⚰️ ist ein Meister aus Deutschland. Herr Spahn sind Sie's?

  • Bin seit seit über dreißig Jahren Altenpfleger in der stationären Pflege, hab sehr viel mit Demenzkranken zu tun.



    Trotz gegenteiliger Behauptungen verschlimmert sich die Situation weiterhin.



    Ich erlebe es ständig, daß Demenzkranke, die neu eingezogen sind, manchmal innerhalb von Tagen rapide abbauen, weil sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden.



    Wo bleibt deren Menschenwürde?



    Sorry, entweder gibt es eine eins- zu -eins 24-Stunden-Pflege für alle oder für niemanden.



    Daß wir uns hingegen tagsüber um bis zu 12 Bewoher uns nachts um bis zu 60 Bewohner kümmern müssen, verstößt eklatant gegen mein Gerechtigskeitssinn.



    Ein Freund von mir arbeitet in der eins-zu-eins Betreuung für Beatmungspatienten, deswegen weiß ich, daß die Betreung eines Demenzkranken in der Regel viel zeitintensiver ist als die Betreuung eines Beatmungspatienten.



    Das freigewordene Geld sollte erstmal dafür verwendet werden eine 24-Stunden-Betreuung für Sterbende sicherzustellen statt halbstündliches ins Zimmer rennen um nachzusehen ob der Bewohner noch lebt.

  • Ich leide an ALS. Volles Programm. Gelähmt im Rollstuhl und seit 4 Jahren beatmet. Bin komplett auf Hilfe angewiesen, betreut von meiner Frau und einem Intensivpflegedienst 23 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.



    Jens Spahn (und allen Gesetzgutfindern) würde ich gerne vorschlagen, er solle sich einmal in meine Lage versetzen: Gestraft zu sein mit ALS, gerne auch länger als auf eine Eiskübellänge. Dann stelle er sich vor, aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen und in ein Pflegeheim zwangsumgesiedelt zu werden. Ohne das, was ihm am wichtigsten ist, ohne seine Lieben. Und gewiss mit schlechterer Pflege, wenn eine Pflegekraft dann wieder für 4 Schwerstpflegebedürftige zuständig ist.



    Apropos, er solle sich mal überlegen, warum eigentlich die besten Intensivpflegekräfte den Krankenhäusern und Pflegeheimen mehr und mehr den Rücken kehren? Warum sie lieber in die 1 zu 1­-Pflege bei Pflegediensten gehen, Gehaltseinbußen eingeschlossen? Ob Jens Spahn dazu eine Idee hat? Glaubt er wirklich, die kommen alle wieder zurück, wenn Pflegedienste erfolgreich 'bekämpft' sind? Zitat meiner Pflegerin: „Dann lieber Ikea!“



    Jens Spahn macht auf mich den Eindruck des absoluten Strebers, der auch über Leichen geht. Und so hart das jetzt auch klingen mag, ich meine es genau so, wie es geschrieben ist. Einfach mal mit Beatmungspatienten reden, die heute daheim gepflegt werden, einfach mal fragen: „Würdest du ins Heim gehen?“ Man würden staunen, oder auch nicht, wie viele lieber tot wären.



    Ich würde antworten: „Seien Sie heute schon ganz herzlich eingeladen zum fröhlichen Stecker ziehen an dem Tag, wenn Jens Spahn mich aus meinem Zuhause raus schmeißt. Ins Heim geh ich nicht!

  • Ein etwas anderer Aspekt. Wer das Büchlein von Stephan Hebel: "Mutter Blamage" liest, weiß, dass Merkel Anderes tut oder tun lässt als sie sagt, ohne dass das sofort gemerkt wird. AKK ist da deutlich anders. Jens Spahn scheint mir wesentlich besser Merkel 2.0 zu sein als AKK

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Mir geht hier besonders eine Frage zu diesem Thema im Grenzbereich zwischen Leben und Sterben durch den Kopf:

    ist die Unterstützung eines Suizids (auch durch ein Gesetz) nicht strafbar?

    Sozial- und Wohlfahrtsverbände sind hier zur besonderen Wachsamkeit aufgerufen. Von den meisten Anwälten kann man keine Hilfe erwarten. Im Sozialrecht lässt sich - anders als etwa bei der Arzthaftung - nicht viel verdienen.

  • Warum sollte die Pflege im Heim billiger sein, als bei der ambulanten Pflege? Kein Pflegekonzern wird auf Gewinn verzichten. Falsche Abrechnungen sind ein justiziables Problem, für das die Patienten aber nicht zur Verantwortung zu ziehen sind.



    Bei Spahn merkt man das überkommende Junkerdenken, welches sich immer noch quer durch die Republik zieht. Selbstbestimmt leben oder sterben, ja zum Kind oder nicht? Junker Spahn entscheidet, was seine Bauern zu tun und zu lassen haben.

    • @Arne M:

      Sie sind ja naiv. Die ambulante Pflege wird auch von Konzernen durchgeführt und abgerechnet. Da wird genauso Geld verdient. Diakonie, DRK und lokale Pflegedienste sind doch gewinnorientierte Unternehmen. Die „Gemeinnützigkeit“ ist nur noch eine Frage der Besteuerung.

  • Zitat: „[...] im Gesetzestext steht auch der Passus: Nur ‚wenn die Pflege in einer Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt oder in der Familie … erbracht werden. […] Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen.‘“

    Der Trend geht eindeutig wieder in Richtung Willkür. Auch und gerade im Gesundheitswesen.

    Das Recht auf Selbstbestimmung wird offenbar von manchen Menschen als persönlicher Affront aufgefasst, der mit allen Mitteln zu unterbinden ist. Wenn die betroffenen Patienten eine gewisse „Panik“ verspüren angesichts der aktuellen „Ansage“ unseres Gesundheitsministers und seiner treuen Untergebenen, ist das durchaus verständlich für mich. Weder Jens Spahn noch einer seiner maßgeblichen Zu-Arbeiter*innen dürfte jemals einen schwerstkranken Angehörigen gepflegt haben oder auch nur pflegen wollen im Ernstfall.



    Der Tag hat 24 Stunden, keine mehr. Und wer Karriere machen will, muss einfach Prioritäten setzen. Woher also sollten Jens Spahn oder die verantwortlichen Verwaltungsleute die Sozialkompetenz nehmen, die für eine ganzheitliche Beurteilung ihrer Gesetzesvorlagen gebraucht wird? Diese Leute wissen gar nicht, was es bedeutet, wenn sie im Namen der Effizienz über die sprichwörtlichen Leichen gehen. Sie können es einfach nicht fühlen.

    Stimmt schon: Gib Leuten Macht, und du lernst sie kennen. Die Frage ist nur: Wie kriegt man den Mächtigen die Macht wieder abgenommen, wenn man sie kennen (und fürchten) gelernt hat?

  • mobilisiert, teilt, unterzeichnet ... macht Radau !!! Wir brauchen JEDEN einzelnen! So was darf nicht kommen! Die Selbstbestimmung darf nicht angetastet werden‼️ #RISG #nichtmeinGesetz www.change.org/intensivpflege

  • Na wie christlich ist denn diese "(CDU)"?



    Darauf kann der Papst Franziskus auch gespannt sein. Er hat den "Katholiken" 2016 einen Auftrag geschrieben: "Der Name Gottes ist Barmherzigkeit"



    Die Kirche (der christlichen Katholiken) ist dazu da den Weg zu bereiten, für die ursprüngliche Liebe, die die Barmherzigkeit Gottes ist!

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Peter Meisel:

      Im Portal verirrt? 'Der Wachturm' steht woanders.

      Dass Worte etwas anderes sind als Taten ... das wissen Sie schon? Und was 'Gottes' Engagement gegenüber den Ausgegrenzten dieser Welt angeht, da empfiehlt sich vor allem anderen der große Mantel des - barmherzigen - Schweigens.

    • @Peter Meisel:

      Der christlich-demokratische Jens Spahn wird sich halt denken: "Christen dürfen sich nicht umbringen. Und wenn sie es doch tun, kommen sie in die Hölle." Was der Mann nicht bedenkt, ist: Da wird er seine einstigen Opfer womöglich wieder treffen. Und dass es in der Hölle eine Sünder-Hierarchie gibt, ist ja nicht gesagt. ;-)

  • Was mich bei diesen Sachen wundert ist, warum wird sowas nicht von den Beteiligten verhandelt?

    Betroffene, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Krankenkassen und MDK (und was ich vergessen habe) sind doch damit konfrontiert und sollten Wissen worum es geht.

    Das bei einer Betrachtung der Kosten diese erst an zweiter Stelle stehen sollte und zuerst der Patient, ist heute das Problem. Alle Beteiligten der Verwaltungseite müssen heute mehr oder weniger Gewinne machen. Das heißt die Gesundheit und die Fürsorge stehen nicht mehr im Vordergrund. Sondern eben die Kosten.

    Zynisch wird es dann, wenn der Minister die Abrechnungsmissbrauchsfälle, die aufgrund solcher Vorgaben erst entstehen, als Grund nimmt, die Betroffenen schlechter zu versorgen.

    Das ist aber leider eine Entwicklung die unsere Gesundheitsversorgung (die wir bezahlen) seit den 90'ern geht und jeden mehr oder weniger betrifft.

    • @Struppi:

      Naja, die von Ihnen genannten Beteiligten sind eben alle am Geld verdienen in diesem Bereich. Der Kunde, Klient oder Patient wird daher umworben. Ob er auch gut bedient wird?

  • 0G
    06678 (Profil gelöscht)

    So viel ich weiss, war Herr Spahn schon als Staatssekretär im Finanzministerium jemand, der Dinge forderte, die nicht realisierbar waren, das musste man ihm stets ausgiebig und explitzit erklären und auslegen.

  • Am Ende ist es alles eine Frage der Ressourcen: wenn stationär mit dem gleichen Aufwand 3mal mehr Menschen versorgt werden können, dann ist es irgendwann das Gebot, es so zu machen. Klar ist das andere schöner. Aber das hieße, das Geld für andere Dinge fehlen wird.

    In Zeiten des Klimawandels ist zudem jeder Verbrauch von Ressourcen kritisch zu betrachten. Aber eine ambulante Pflege für über 35.000€ im Monat ist wahrscheinlich nicht klimaneutral.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @TazTiz:

      Der Mensch als Kostenfaktor. Gruselig.

      Möge dieser menschenfeindliche Ansatz zu Ihnen zurückkommen wie ein Bumerang. Ich drück Ihnen die Daumen.

    • @TazTiz:

      Dann müsste nach ihrer Logik auch über Herzoperationen bei über 70 jährigen diskutiert werden. Den kranken Menschen auf einen Kostenfaktor zu reduzieren, der zu viele Ressourcen verbraucht, hat schon was von Sozialdarwinismus. Und Jens Spahn ist der Entscheider welcher Kranker wie viele Ressourcen beanspruchen darf? Gehts noch?

      • @Andreas J:

        Unsinnige Polemik, die Sie und andere hier betreiben. Lobbycontrol hätte seine wahre Freude.

        Schon heute wird in jedem Krankenhaus (auf der Welt) täglich entschieden, wer die jeweils mögliche Maximaltherapie erhält und für wie lange.

        In der Pflege ist es so ähnlich bzw. wird immer ähnlicher werden.

        Wer anderes fordert, hat andere Interessen.

        Das Gesetz ermöglicht im begründeten Einzelfall die Pflege zu Hause. Den Kassen und dem MDK von vorneherein zu unterstellen, dass Leistungen zu Unrecht nicht genehmigt werden, ist leider auch Ausdruck einer Haltung, die die Begrenztheit von Ressourcen ausblendet.

        • @TazTiz:

          Wir leben in einem Land in dem unsinnige Operationen an der Tagesordnung sind. Medikamente sind hier teurer als im EU-Durchschnitt. Die Medizin wird immer mehr privatisiert und muss ordentlich Dividende abwerfen. Alles eine Verteilungsfrage. Sie argumentieren hier mit neoliberaler Kaltschnäuzigkeit.

        • @TazTiz:

          Die begrenzteste Ressource ist Mitmenschlichkeit. Wer was Anderes glaubt, hatte noch nie mit Krankenkassen zu tun.

    • @TazTiz:

      Ganz genau, und deswegen sind wir z.B. bei der landwirtschaftlichen Tierproduktion in der Massentierhaltung gelandet.

      Man könnte auch alle Säuglinge zentral in Heimen günstiger versorgen, so dass die Eltern ungestört ihren wirtschaftlichen Pflichten nachgehen können.

      Das gab es alles im Ansatz übrigens schon (Stichwort: Wochenkrippe).



      de.wikipedia.org/wiki/Wochenkrippe

      "Wochenkrippen waren in der DDR Kinderkrippen für Kinder im Alter von sechs Wochen bis zu drei Jahren.

      Die Kinder wurden am Montag in der Betreuungseinrichtung abgegeben und am Samstagmittag wieder abgeholt. Das Angebot galt vor allem für Eltern mit hoher zeitlicher Belastung wie Schichtarbeiter. Wochenkrippen wurden als kommunale oder betriebliche Einrichtungen betrieben.

      Wochenkrippen als eine Form der Krippenbetreuung unterstanden seit 1952 dem Ministerium für Gesundheitswesen, wohingegen die Kinderwochenheime als eine Einrichtung der Vorschulerziehung in der Verantwortung des Ministeriums der Volksbildung lagen."

      Wäre auch hinsichtlich der Impfpflicht praktisch, alle einfach in Reihe in Abwesenheit der Eltern geimpft. Menschen- und Grundrechte gelten ja sowieso nicht mehr.

      Und bevor Schwerstkranke für das Klima verantwortlich gemacht werden, würde ich doch sagen, gibt es bei Gesunden noch viele Optionen, klimaneutral(er) zu leben. Kleine Wohnung, kein bzw. kleines Auto, keine Plastikverpackungen, Geräte reparieren lassen, wenig kaufen, was nur tatsächlich zum (Über)leben gebraucht wird.

      • @Hanne:

        Schönes polemisches Geschrei: "Man könnte auch alle Säuglinge zentral in Heimen günstiger versorgen, so dass die Eltern ungestört ihren wirtschaftlichen Pflichten nachgehen können."

        Kann man eben nicht! Die DDR hat diese Krippen auch wieder abgeschafft. Die verminderte Bindung der Eltern an ihre Kinder war kein Vorteil für die Produktion. Billiger war es auch nicht, zudem brauchte man eben mehr Ressourcen wegen der doppelten Vorhaltung.

        Der "Schaden" an den Kindern ist hypothetisch, weil im Vergleich zu Kindern, die zuhause blieben oder normale Krippen besuchten, nicht nachweisbar ist.

    • @TazTiz:

      Der Klimawandel berechtigt nicht dazu , ausgerechnet bei den Schwächsten der Gesellschaft mit dem Ressourcensparen an zu fangen. So eine empathielose Argumentation macht mich echt fassungslos.

  • 0G
    07552 (Profil gelöscht)

    Selbst-Bestimmt leben in Deutschland?



    War das jemals moeglich?



    Solange andere Leute ueber einen selbst Buch fuehren, Akten schreiben und Zeugnins ablegen, kann man selbst bestimmt nur auf diese Leute einwirken



    und selbstbestimmt luegen als haette man kein Problem oder wuerde diesen ganzen Mist freiwillig mitmachen um selbst bestimmt nicht in der Psychatrie zu landen, ins Gefaegnis gesperrt zu werden oder fuer amerikanische Grosskonzerne den gut gelaunten Sklaven spielen zu muessen.



    Herrn Thomas Friedrich kann ich da nur Recht geben - wer dann eben selbst bestimmt aus welchen Gruenden auch immer NICHT mehr leben moechte, kann dies selbstbestimmt eben nicht tun.



    Da werde ich schon wieder ohnmaechtig, wie GEIL dieses Land doch ist, dass ich selbst-bestimmt nicht mal dieses Land verlassen darf, waehrend andere so erpicht darauf sind ihre geilen Diktaturen zu verlassen, um dann zu merken - HEY - Demokratie herrscht in Deutschland gar nicht, sondern KAPITAL-demokratie.



    DAS fuehrt wohl auch zu den Aeusserungen solcher Politiker, die aus GELDGRUENDEN solche Vorschlaege machen, diejenigen, die zu teuer und aufwendig sind fuer medizinische Tierversuche an Menschen 24 Std wegzusperren und dadurch neue Arbeitsbeschaffungmassnahmen zu bilden .( MIR platzt langsam die Hutschnur!

    • @07552 (Profil gelöscht):

      Wer hindert Sie denn daran, das Land zu verlassen?

      • @Devil's Advocate:

        Echt jetzt?!



        Wenn dir hier was nicht passt, dann geh' doch nach drüben?



        Wie sind Sie denn drauf??!!!!



        Es gibt ein GG in D!!!

  • Derselbe Spahn verweigert todkranken Patienten, die wirklich sterben wollen, den Zugang zu tödlichen Medikamenten, die ihnen laut Gerichtsurteil eigentlich zustehen.

    Wenn man Pech hat, dann kann man in diesem Land weder menschenwürdig leben noch menschenwürdig sterben.

  • Ich bin fassungslos über die geplante Neuregelung. Offenbar meint das Bundesgesundheitsministerium, mit der reinen Beatmung sei alles Notwendige getan. Dass es um Menschen geht, die denken, fühlen und mit Assistenz bzw. mit Hilfsmitteln auch kommunizieren und handeln können und wollen, wird völlig ausgeblendet. Als ginge es darum, möglichst billig eine lästige Pflicht zu erfüllen. Man fragt sich, ob das Ministerium nicht über Beamte verfügt, die das Grundgesetz kennen. In den Kommentaren von Doctor Bob und Nina Janovic wurde hierzu bereits das Wesentliche gesagt.

    Und um die Abzockerei mit häuslicher Beatmung durch ambulante Pflegedienste zu bekämpfen, muss wahrlich niemand ins Heim gesteckt werden. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, die Qualität der Leistungserbringung und die Abrechnungen zu prüfen. Wenn der Gesetzgeber diesbezüglich etwas tun will, muss er die Prüf- und Sanktionsbefugnisse der Krankenkassen erweitern und nicht die Patienten für das Fehlverhalten von Pflegediensten bestrafen.

  • Der Referentenentwurf ist ein klarer Bruch der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese gab der Bewegung aus den 80ern im Nachhinein Recht die mit dem Slogan "raus aus dem Heim" angefangen in Schweden über die USA auch Deutschland kam und von Anfang an auch von ALS Betroffenen mit geführt wurde. Es ist ja nicht jeder ein genialer Physiker wie Stephan Hawkin (ALS Betroffener) der mit seinem Lehrstuhl in theoretischer Physik und Buchveröffentlichungen genug Geld verdiente um sich die nötige 24-Stunden Pflege komplett selbst finanzieren zu können. Doch siehe da, die UN-Behindertenkonvention die 2008 in Kraft trat sagte nun in aller Deutlichkeit: auch Menschen mit hohem Pflegebedarf gehören zur Spezies Mensch für die die Menschenwürde und die Grundfreiheiten gelten und jede Diskriminierung ist demzufolge ein Angriff auf die Freiheit aller Menschen. Das Recht den eigenen Wohnort und die eigene Wohnort zu bestimmen gehört definitiv zu den Grundfreiheiten ebenso wie das Recht den eigenen Tagesablauf und eigene Aktivitäten selbst zu bestimmen. Ein Gesundheitsminister der Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen die Menschenwürde und Grundfreiheiten entziehen will - was per se gar nicht geht und vor keinem Gericht Bestand haben sollte - gehört sofort abgesetzt.



    www.behindertenrec...ehinderungen-3101/



    Präambel, Absatz c: "bekräftigend, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss, ..."

  • Spahn hat hier mal Recht.



    Wenn etwas schöner ist, aber die Gesellschaft eben das dreifache kostet, dann ist es nur schlüssig, diesen Komfortzustand auch privat finanzieren zu lassen.



    Bei limitierten Ressourcen ist abzuwägen, wo diese eingesetzt werden sollen.



    Andere Krankheiten werden auch nicht mit Bauchpinseln und Wellnessmassage ergänzend aufgepeppt.



    Auch ein schlimmes persönliches Schicksal berechtigt nicht zu unbegrenzten Inanspruchnahme gesellschaftlicher Ressourcen.

    • @mensch meier:

      Wir sprechen hier von 9 Cent am Tag pro Bundesbürger.

    • @mensch meier:

      Dann doch aber bitte gleich in Ihrem Sinne die kostengünstigere "Entsorgung" dieser "Verschwender gesellschaftlicher Ressourcen". Deutschland hat da bereits vielfältige und "erfolgreiche" Erfahrungen auf dem Gebiet der Euthanasie und dem Vernichten "unwerten Lebens".

      Wir schreddern jetzt endlich keine männlichen Küken mehr, dafür werden jetzt Menschen in Heime gesteckt, dürfen aber nicht selbst bestimmt sterben?!

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Hanne:

        Das mit der Entsorgung hätten Sie lieber verschwiegen.

        Die heutige Welt, die durch eine ökonomische Diktatur gegeisselt wird, ist nicht mehr arg weit von solchen Praktiken entfernt, für die selbst die große Fantasie der Poeten Huxley, Orwell, Wells et. al. nicht ausreichte.

        Ich habe das amtliche Geschacher nach dem Tod eines Mittellosen aus der Halbdistanz mitbekommen. Auf solche Dinge kommt kein empathiefähiger Mensch. Aber die sterben ja aus - wie weiland die Dinosaurier. Ganz ohne Meteoriteneinschlag, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

  • Och, da ist es wie mit der Pflicht für "eine" Impfung, macht man das Fass erstmal auf, wird ganz schnell noch einiges andere an Impfungen zur Pflicht.

    So wird es wohl auch mit "stationären" Behandlungen (sprich Heimen/Einrichtungen). Da können ratzfatz dann noch viele andere von betroffen sein, wo die Tür doch schon mal auf ist.

    Spahn ist auch so ein Typ, der beim anstehenden Machtwechsel nach braun-rechts ohne Probleme einfach auch dann in einer großen Koalition unter der AfD weiter Minister sein kann. Let's going on!

  • Sehr geehrter Herr Spahn,

    ich bin Krüppellesbe und seit über dreißig Jahren Behindertenaktivistin.



    Sie sind ein schwuler Gesundheitsminister.



    Ihr Gesetz missachtet die Würde aller beatmungspflichtigen Patient*innen.



    Und es weckt tiefe Ängste in allen andersfähigen Menschen, in Zukunft ohne jede Teilhabe in Heimen zu verschwinden.Das ist ein Dammbruch, den ich nicht hinnehmen möchte.Das, was Sie mit diesem Gesetz bekämpfen, ist nicht der Missbrauch eines immer unmenschlicheren Gesundheits – und Sozialwesens an Menschen mit Behinderungen.Das, was Sie mit diesem Gesetz bekämpfen, sind die Menschen mit Behinderungen und ihr Leben selbst.

    Dieser Beitrag wurde teilweise bearbeitet. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Die Moderation.

    Ihr grässlicher, selektierender und entwürdigender Umgang mit uns trifft alle Menschen mit Behinderungen völlig unabhängig von der sexuellen Orientierung.

    Ihr Gesetzentwurf tritt alles, wirklich alles mit Füßen, was Behindertenaktivist*innen in der BRD in den letzten dreißig Jahren als Würde, Selbstbestimmung und an Teilhabe und an Selbstverständnis erstritten haben. Und weil ich Krüppellesbe mit Asperger bin, geht das nicht nur gegen meine Ehre als andersfähige Frau überhaupt, sondern auch gegen meine Ehre als lesbische Behindertenaktivistin und damit gegen meine sexuelle Identität.

    Heime sind keine sicheren Orte für Frauen*Leben mit Behinderungen.Sie können dort viel leichter sexuell missbraucht und belästigt werden, als zu Hause. Im Heim können sie keine ungestörten Telefonate mit Hilfetelefonen und Frauenberatungsstellen führen. Denn dort ist das Telefon sehr oft auf einem öffentlichen Gang. In der eigenen Wohnung können sie das sehr wohl.Dort haben sie einen selbstbestimmten Zugang zu Gewaltschutzorganisationen, den sie im Heim niemals haben.

    In einer queren Community, die Selektionen eines schwulen Ministers akzeptiert, möchte ich nicht mehr leben. Das ist gegen meinen lesbischen Stolz !

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    UNschöne neue Zeit. Unter aller Sau.

    Mit dem Hinweis auf Artikel 11 GG ist (fast) alles gesagt.

    Geduldig ist das Papier, grausam die Wirklichkeit.

  • 9G
    94778 (Profil gelöscht)

    Ich denke, es gibt sowas wie ein Grundgesetz, in dem steht der sogenannte Freizügigkeitsartikel



    Ich hab mir mal die Mühe gemacht , ihn zu kopieren:

    Artikel 11



    Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

    Gibt's dazu eigentlich nich was zu sagen?

    Ach so!



    Wenn es eine " besondere Last " oder die " demokratische Grundordnung" in Gefahr ist....jemanden zu Hause mit Home Weaning zu beatmen...ja dann ..... dann müssen sie halt ins Heim und sich dort noch zusätzlich mit resistenten Krankenhauskeimen infizieren.



    Unwesentlich, dass man zu Hause vielleicht so angenommen wird, wie man ist, geliebt wird etc. Vertraute Umgebung...

    • @94778 (Profil gelöscht):

      Ohne den Entwurf inhaltlich in Schutz zu nehmen:

      Art. 11 GG enthält einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Also darf er - bei Erfüllung der Voraussetzungen - durch ein formelles Gesetz (was dieser Entwurf im Endergebnis wäre) eingeschränkt werden. Hierauf bei der ersten Ankündigung des Vorhabens einzugehen, wenn der Entwurf noch nicht einmal in den Gremien war, ist unnötig. Das Gesetz selbst muss aufgrund des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) letztendlich sowieso einen Passus enthalten, der auf das Eingreifen in das jeweilige Grundrechte verweist.

      Die besondere Last für die Allgemeinheit kann finanzieller Natur sein (ist im Artikel angesprochen). Dass in diesen Fällen der Mensch nicht im Mittelpunkt steht, sollte klar sein. "Liebe und vertraute Umgebung" sind weniger zu finden; eine unzureichende Lebensgrundlage eventiell schon. Am Ende ist für den Eingriff dann ohnehin noch einmal die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die angesprochene Zumutbarkeitsprüfung würde hier sicher stark reinspielen. Geht diese positiv aus, spricht rechtlich nichts gegen den Eingriff in Art. 11 GG (bzw. Art. 2 I GG für nicht-Deutsche).

      • 9G
        94778 (Profil gelöscht)
        @Devil's Advocate:

        Ich nelde mich nochmal, wie angekündigt.



        Gute Erklärung Ihrerseits.



        Aber "Die besondere Last für die Allgemeinheit kann finanzieller Natur sein ".



        Ich glaube, rein wirtschaftlich, ist es nicht unbedingt sicher, dass eine Intensivbetreuung zuhause teurer käme, als eine Betruung in einer Instituion.



        Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass die Einschränkungen im GG bzgl Freizügigkeit nur im Falle einer nationalen Krise gelten, auch bzgl der Belastung der Allgemeinheit.Aber da könnten Sie mich ja korrigieren.

      • 9G
        94778 (Profil gelöscht)
        @Devil's Advocate:

        .Besten Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. 🙂



        Ich werde mir Ihre Antwort noch mal in aller Ruhe durchlesen.



        Man hört den /die Jurist*in.

  • Der Artikel hält doch in der Mitte und gegen Ende die richtigen Antworten bereit. Es geht um die Frage der Zumutbarkeit und wie man diese definiert. Dazu kann man Vorgaben machen, zum Beispiel dürfte es klar sein, dass wer mit einer Familie lebt, nicht aus dieser herausgerissen wird, eine Suizidgefahr ist natürlich auch nicht zumutbar.

    Aber im Grundsatz ist die Idee nicht falsch.

  • Es wird Zeit für ein Gesetzt welches bestimmt, dass jeder der ein Ministeramt bekleidet zumindest ansatzweise Ahnung von dem entsprechenden Fachgebiet haben sollte.

    • @Marc T.:

      Danke!

    • @Marc T.:

      Spahn fehlt es schlicht und eindeutig an menschlich-sozial-kommunikativer Kompetenz.

      "Ahnung" kann man sich als Politiker besorgen, wenn man weiß wie und das auch will.

      Spahn aber rechnet nur immer irgendwie, verkündet Zahlen, vergisst dabei aber den Kontext oder kann komplexe Sachverhalte vielleicht auch nicht erfassen auf gewissen Ebenen.

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @Hanne:

        MACHT der Bilder!



        Herr Spahn(mit Ehepartner)



        Herr Grenell(mit Lebenspartner)



        +Hund-alle freudestrahlend(außer Hund)



        Ich versuche die Empathiefähigkeit von Herrn Spahn zu verstehen.

    • @Marc T.:

      Wieso, der Minister Spahn ist doch einwandfrei qualifiziert als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied eines Sparkassenverbandes, ehemaliger Beteiligter an einer Lobby-Agentur für Pharmaklienten und er scheint nohc immer an einer Firma beteiligt zu sein die Software für die Abgabe von Steuererklärungen entwickelt.

      Wer kann kompetenter sein als Gesundheitsminister? Ein Arzt etwa?