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20.11.2024 , 06:14 Uhr
Die Medieninhalte der AfD sind völlig dilettantisch, hat sich mal jemand Krahs Videos aus seinem Büro angeschaut? Die Menschen stehen einfach zu den Inhalten. Auf den diesjährigen Schützenfesten und abseits davon wurde überall „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ gesungen. Die Linke verweigert sich der Erkenntnis, dass die Menschen nicht erst von der AfD durch metapolitische Spielchen überzeugt werden müssen.
zum Beitrag20.11.2024 , 05:49 Uhr
Wanderwitz zieht sich vor allem zurück, weil er in seinem Heimatverband isoliert und ohne Chance auf Wiederaufstellung ist. Dass er die Anfeindungen nicht mehr ertrüge, verkauft sich natürlich besser.
zum Beitrag18.11.2024 , 07:15 Uhr
„Sweet Baby Inc detected“ hat circa 458.000 Follower, da kann man natürlich grübeln, wieso stattdessen eine völlig unbekannte Liste gewählt wurde.
zum Beitrag02.11.2024 , 07:20 Uhr
„Pressefreiheit steht in der Verfassung; ich kann ja auch nicht meine Steuern kündigen, weil die Bundesregierung wieder mal unwürdig daherkommt.“
Die Pressefreiheit ist wie jedes Grundrecht primär „status negativus“ oder Abwehrrecht und es besteht Vertragsfreiheit, nicht Zwang aus Art. 2 Abs. 1 GG. Abgesehen davon halte ich es für Selbstüberschätzung, wenn Herr Augustin die taz im Rang der förderfähigen Qualitätszeitungen sieht.
zum Beitrag25.10.2024 , 08:04 Uhr
Doch, genau das ist passiert. Der Richter hat Eigenrechte der Natur anerkannt, um dann den Dieselfahrer höher zu entschädigen. Übrigens im zweiten Urteil schon.
zum Beitrag25.10.2024 , 08:03 Uhr
Die Entscheidung ist wie die erste schon handwerklich Quatsch: Art. 53 GRC legt die EMRK als Mindestniveau fest und verpflichtet nicht dazu, südamerikanisches Recht über „ökologische Personen“ zu betrachten. Art. 37 GRC stellt noch nicht mal ein Umweltgrundrecht der EU-Bürger dar, weniger noch ein Recht der Natur selbst. Die Entschädigung in Geld bemisst sich gemäß § 251 Abs. 1 BGB nach dem irreparablen Minderwert der Sache und nur danach, Strafschadenersatz kennt das deutsche Recht nichf. Etc., etc., etc., man lese in der Fachöffentlichkeit zum ersten Urteil.
Aber abgesehen davon: Dass der Fahrer eines dieselbetriebenen Protz-SUVs im Namen der Umwelt ein Mehr an Entschädigung erhält, ist geradezu himmelschreiend widersprüchlich.
Alles in allem: Ein Bärendienst.
zum Beitrag22.10.2024 , 08:06 Uhr
„Wirkliche Verbesserungen könne es aber nur durch eine echte Reform des Dublin-Systems geben, mit der die faktische Benachteiligung der EU-Länder im Süden und Südosten beendet und ein faires und solidarisches Aufnahmesystem für Flüchtlinge etabliert würde.“
Solange die Lebensbedingungen sich unterscheiden, werden die Menschen weiterziehen. Länder, die ärmer sind als Deutschland, werden die Menschen auch nicht daran hindern, weil sie sie ja nicht haben wollen. Wenn die Mehrheit der Menschen weniger Armutsmigration will, kann man die Bedingungen nicht auch noch verbessern.
zum Beitrag21.10.2024 , 12:42 Uhr
„Nur sexy Frauen sind relevant.“
Schon mal Geralt angeschaut? Auch nicht gerade Danny Devito, oder? Männliche Figuren in anderen Videospielen? Man könnte feststellen, dass die meisten Videospielfiguren übermäßig attraktiv sind. Und dass Frauen keine Videospiele spielen, liegt daran, dass sie sich für die Themen nicht interessieren, nicht an vermeintlicher Sexualisierung.
zum Beitrag27.09.2024 , 20:09 Uhr
„Aber bei einigen Teilnehmer:innen, denen die von uns identifizierten Keil-Themen wie EU-Mitgliedschaft, Maßnahmen gegen Fake-News und Investitionen in sozialen Wohnungsbau wichtig waren, konnte die Wahlbereitschaft für die AfD gesenkt werden.“
Da wollte also jemand die AfD wählen und hat sich vom Gegenteil überzeugen lassen, weil die CDU gegen Fake-News vorgehen und in den sozialen Wohnungsbau investieren will? Klingt nicht plausibel.
zum Beitrag04.09.2024 , 20:29 Uhr
„Die Norm sei im Laufe von 2022 „in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, sagt Richter Neuhäuser überzeugt, nicht nur zweifelnd.“
Die Überzeugung von der Nichtigkeit wird bei der Konkreten Normenkontrolle vorausgesetzt, Art. 100 Abs. 1 GG ist enger als Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG. Bei bloßen Zweifeln wäre der Antrag unzulässig. Zur Sache: Sehr gut, so kann das BVerfG seine Rechtsprechung hoffentlich korrigieren.
zum Beitrag20.08.2024 , 06:55 Uhr
„Die mit großem Abstand meisten Straftaten trafen dabei die Grünen, 1.727 Fälle.“
Hauptsächlich Ehrdelikte, mit Abstand die meiste Gewalt erfährt die AfD. Der Hinweis darf nicht fehlen. Im Übrigen wahrscheinlich auch nur eine ausgeprägtere Anzeigebereitschaft der Grünen wie Robert Habeck sie demonstriert hat.
zum Beitrag16.08.2024 , 18:26 Uhr
Frau Faeser hat die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 VwGO besonders angeordnet und als große Medieninszenierung umgesetzt. Darauf hätte sie völlig risikolos verzichten können.
zum Beitrag15.08.2024 , 20:30 Uhr
Das Hauptproblem ist also nicht, dass Faeser leichtfertig die sofortige Vollziehung angeordnet und unter wohl gegen §353d StGB verstoßender Weitergabe von Informationen unter Medienbegleitung die Vollstreckung inszeniert hat, sondern dass der Opportunist Kubicki herumpoltert? Kann man auch anders sehen.
zum Beitrag14.08.2024 , 17:21 Uhr
Völlig erwartbarer Beschluss bei offenen Erfolgsaussichten. Immerhin hat das BVerwG bereits klargestellt, dass es das VereinsG für anwendbar hält, sodass diese Frage wohl erst das BVerfG rechtlich klären wird.
zum Beitrag10.08.2024 , 20:16 Uhr
Das Lied zurückzugewinnen wird der Linken nicht gelingen. Will man dazu „Alerta, Alerta“ grölen? Der Reiz des Verbotenen, des Das-noch-sagen-Dürfens haftet der Linken nicht an. Es gibt kein linkes Motto, das so verpönt ist wie „Ausländer raus“.
zum Beitrag08.08.2024 , 06:49 Uhr
„Die weirdness von Vance und seinem Mitstreiter Donald Trump ist in den USA mittlerweile zum Meme geworden und damit auch zum Einflussfaktor im Wahlkampf.“
Das Meme ist genauso tot und geastroturfed wie „Kamala IS brat“ und „Kamala🥥“.
zum Beitrag07.08.2024 , 10:28 Uhr
„Man fragt sich: Wie entscheiden diese vier Menschen mit sicherem Aufenthaltsstatus über das Schicksal derer, die dieses Privileg nicht haben?“
Wieso können diese vier Menschen überhaupt wider eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung den Aufenthalt gestatten? Rechtsstaatlich genauso unsinnig wie das Begnadigungsrecht, die Kommissionen gehören abgeschafft.
zum Beitrag04.08.2024 , 09:10 Uhr
„Dann fährt man eben nur zwei oder dreimal im Leben nach Amerika und bleibt dann da für 2-3 Monate, und macht in den restlichen Jahren eher regionalen Urlaub.
Sollen dann alle sich arbeitslos melden oder bis zur Rente warten? Oder woher die Monate nehmen und nicht stehlen?
zum Beitrag02.08.2024 , 21:20 Uhr
Falsch. Der Pächter und der Verpächter sind beide Besitzer, §868 BGB. @WAAGE69 wollte aber nicht auf juristische Spitzfindigkeiten hinaus, sondern darauf, dass die Subvention nicht an den Verpächter oder Eigentümer geht, sondern den unmittelbaren Besitzer als Bewirtschafter.
zum Beitrag01.08.2024 , 19:42 Uhr
„Ergebnis: Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sähen bisher keine „Prüfung der Verfassungstreue eines Fördermittelempfängers“ vor.“
Was ja auch aberwitzig wäre, wo politische Haltung und Landwirtschaft nichts miteinander zu tun haben. Solange die Mittel nicht zweckentfremdet werden, gibt es keinen Anlass. Ein Staat, der Fördermittel so vergibt, ist undemokratisch.
zum Beitrag29.07.2024 , 08:25 Uhr
„nicht queerfeindlicher“? Für 2013 gibt Pew Research 87 % Akzeptanz Homosexueller in Deutschland und 4 % in Palästina an, Palästina gehört(e) zu den schwulenfeindlichsten Gebieten weltweit.
zum Beitrag27.07.2024 , 12:28 Uhr
Vielleicht wollen die Demokraten Trump erneut demütigen und beweisen, dass sie mit Kampagnengewalt jeden außer Hillary siegen lassen können.
zum Beitrag25.07.2024 , 18:49 Uhr
Diese „Haarspalterei“ ist Verfassungsrecht, man kann sie ändern oder einfach ignorieren. Wie man will.
zum Beitrag25.07.2024 , 09:02 Uhr
„Die Klimakrise, so wird durch ein Rechtsgutachten impliziert, das die FDP in Auftrag gegeben hat, ist bei aller Dringlichkeit doch politisches Alltagsgeschäft.“
Was ja völlig korrekt ist. Der Klimawandel selbst ist keine Naturkatastrophe im Wortsinne — das können nur seine Auswirkungen sein — und auch keine außergewöhnliche Notsituation, da ein politisches Problem für Jahrzehnte.
zum Beitrag18.07.2024 , 06:09 Uhr
"Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“, so Nancy Faeser, dieses Missverständnis stammt von dee Ministerin höchstselbst.
Abgesehen davon: Das Magazin wird sehr wohl mitverboten, weil nach § 11 VereinsG das Vermögen (wohl inklusive Marken) eingezogen wird und nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG die Verwendung des Kennzeichens „COMPACT“ pönalisiert ist. Man kann natürlich auch die „Taz, die Tageszeitung Verlagsgenossenschaft eG“ verbieten lassen und dann treffen wir uns bei ZON oder SPON und ich sage Ihnen, dass nur die Genossenschaft verboten wurde.
zum Beitrag17.07.2024 , 06:29 Uhr
„kein Aufruf jemanden zu töten“
§140 Nr. 2 StGB erfasst auch die Billigung einer begangenen Tat. „Vermutung für die freie Rede“ hin oder her, jedenfalls die Anschlussäußerung(„Ich finde es fantastisch...“) wird wohl die Strafbarkeit besiegelt haben. Damit hat er nicht zusammenhangslos seine Meinung bezüglich Mussolini oder Hitler ausgedrückt, sondern unmittelbar den Tod Trumps durch eine nach hiesigem Recht strafbare Tat gutgeheißen.
Bei womöglich strafbaren Äußerungen kann man dann über so eine Kündigung nachdenken.
zum Beitrag16.07.2024 , 18:57 Uhr
„Die Straftaten stünden in keinem Bezug zu Elis beruflicher Tätigkeit und lägen unterhalb der Grenze, welche im Beamtenstatusgesetz für einen Dienstausschluss festgeschrieben sind.“
Die Auskunftspflicht nach § 53 Abs. 1 BZRG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. b BZRG, wonach eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten nur bei Fehlen einer weiteren Strafe nicht einzutragen ist, dürfte allein entscheidend gewesen sein und bei entsprechender Falschaussage zur Anfechtung nach §§ 123 Abs. 1 Alt. 1, 142 Abs. 1, 143 Abs. 1 BGB berechtigt haben.
zum Beitrag16.07.2024 , 18:40 Uhr
„A. I. 1.: Diese Vorschrift gilt für (...) ausgenommen Gebietskörperschaften“ § 1 SächsGO: „Die Gemeinde ist rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.“
Diese VV gilt nicht für Gemeinden als selbständige mittelbare Staatsverwaltung, der Landesregierung steht diesbezüglich kein Aufsichtsrecht zu. Die VVsagt über die Rechtmäßigkeit der Regenbogenbeflaggung auch nichts aus, der Regenbogen ist offensichtlich etwas anderes als ein Nationalfeiertag.
zum Beitrag16.07.2024 , 18:31 Uhr
„Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen.“
Das ist korrekt. Es ist allerdings umstritten, ob das Presserecht als Zuständigkeit der Länder ein „Presseverbot über ein Vereinsverbot“ nicht sperrt.
zum Beitrag15.07.2024 , 09:53 Uhr
Ich. Es ist eine Unsitte, weil dem Bürgermeister nur privat und nicht in amtlicher Funktion die Meinungsfreiheit zusteht. Politische Symbole außer Staatssymbole(Landeswappen etc.) haben an Behörden nichts zu suchen.
zum Beitrag14.07.2024 , 16:52 Uhr
„Sein für die AfD angetretener Nachfolger Tim Lochner hatte dagegen schon im Wahlkampf angekündigt, die Regenbogenflagge vom Rathaus zu verbannen.“
Andere Symbole als Hoheitssymbole haben an Behördengebäuden nichts zu suchen, die Regenbogenflagge schon gar nicht.
zum Beitrag10.07.2024 , 06:12 Uhr
„Tatsächlich gab es einige Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen dem Fußball-Patriotismus und der Abwertung von Minderheiten in Deutschland herstellten.“
Wenn eine wahnwitzige These von irgendjemandem untersucht worden ist, ist der Beitrag natürlich „wissenschaftlich“ und jede Gegenrede ein „rechter Shitstorm“. Manichäischer geht's ja gar nicht.
zum Beitrag03.07.2024 , 22:14 Uhr
Notwendige und gute Polizeiarbeit. Nicht verbotene Versammlungen dürfen nicht blockiert werden, Punkt.
zum Beitrag23.06.2024 , 07:59 Uhr
Der Abbau von Subventionen für Alltagsgüter ist keine linke Politik, was an der Richtigkeit nichts ändert.
zum Beitrag21.06.2024 , 07:58 Uhr
Die Proponenten von „Ausländer raus“ beschränken sich unausgesprochen auf MENAPT-Migranten. Zwischen Teilen der AfD und Fidesz besteht unter anderem deshalb auch große Sympathie.
zum Beitrag14.06.2024 , 12:21 Uhr
Jordan Bardella ist Vorsitzender(!) des RN und vertritt bis heute die Theorie vom Großen Austausch, Remigration ist ein integraler Bestandteil dessen, können Sie (und die anderen) gerne nachlesen. Im Übrigen: Remigration bedeutet nicht „Deportation“ und hat es nie.
zum Beitrag13.06.2024 , 18:29 Uhr
Der Ausschluss der AfD war ein Manöver von Le Pen, die sich im nationalen Wahlkampf besser darstellen wollte. Die AfD-Fraktion hätte sich das auch denken können, hat aber lieber Krah ausgeschlossen und sich ein zweites Mal abweisen lassen. Selten dumm.
zum Beitrag13.06.2024 , 18:26 Uhr
Damit schlagen Sie dann natürlich Demokratie und Rechtsstaat kurz nach dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes in den Wind. Ist alles legitim, das Grundgesetz könnten wir als Volk ja auch ersetzen, nur dann bitte keine Klage, wenn andere das Recht brechen.
zum Beitrag13.06.2024 , 18:23 Uhr
„Er fordert alle auf, sich zu ermächtigen und aktiv zu werden, auch radikal aktiv. „Wenn es euch Spaß macht, Pipelines in die Luft zu sprengen, lasst euch nicht erwischen. Ich stelle mich euch nicht in den Weg.““
Könnte an §140 I Nr. 2 StGB kratzen, würde mir solche Aussagen sparen.
zum Beitrag12.06.2024 , 15:35 Uhr
Der Bürgermeister weiß einfach ganz genau, dass die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verlieren würde. Man kann sich aber natürlich wie Wetzlar und viele andere die Blöße geben und Geld verschwenden. Steht übrigens alles im Artikel.
zum Beitrag05.06.2024 , 12:40 Uhr
„Schließlich sei sie „keine Berufspolitikerin“, sondern eine, die Politik immer „von unten“ gemacht habe.“
Politik von unten, den Hammer aber wohl von oben geführt.
zum Beitrag04.06.2024 , 10:56 Uhr
Mich lässt es völlig kalt, wenn ein Mörder zurück nach Afghanistan gehen muss.
zum Beitrag04.06.2024 , 10:48 Uhr
„Unterscheiden wir zwischen Menschen?“
Selbstverständlich. Gefiele Ihnen ein ungebremster Zuzug putintreuer Russen? Wir bestimmen, wer bleiben darf, ganz einfach. Es gibt kein Jedermannrecht auf Einreise.
zum Beitrag03.06.2024 , 17:50 Uhr
„Familienpolitik ist gleich Bevölkerungspolitik. Nicht Zugewanderte sollen die demografische Krise der sinkenden Geburtenrate lösen, sondern Deutschland soll das selber schaffen. Deswegen wollen sie Anreize für junge Paare schaffen, eine Familie zu gründen.“
In welcher Denkwelt ist es sinnvoll, Geburtenrückgang durch Zuwanderung auszugleichen? Unter der — faktisch nicht haltbaren — Annahme, es würden tatsächlich netto taugliche Menschen einwandern, würde man diese dann ihrer Heimat entziehen. In jeder Hinsicht nur absurd.
zum Beitrag30.05.2024 , 13:52 Uhr
Wie die Leitung richtig darstellt, ist die universitäre Ausbildung im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG von höchster Bedeutung, da berufswahlentscheidend. Es kann daher nicht angehen, wegen bloßer Vergehen ohne Zusammenhang zur Hochschule zu exmatrikulieren. Es wird ja hoffentlich auch niemand Ladendiebe exmatrikulieren wollen.
zum Beitrag14.05.2024 , 08:42 Uhr
Berlin beweist, dass man maximale Chancengleichheit dadurch erreichen kann, dass Niveau für alle abzusenken.
zum Beitrag05.03.2024 , 16:45 Uhr
Reul als kriminell zu verunglimpfen dürfte jedenfalls mit der Entscheidung des OVG Münster, das der BrandschutzVO-Lüge-Lüge eine Absage erteilt und die Räumung bestätigt hat, überholt sein, oder?
zum Beitrag09.02.2024 , 11:48 Uhr
Für jemanden, der sich als Satiriker anpreist und gerne vor Millionenpublikum austeilt, ist Böhmermann in eigener Sache erstaunlich dünnhäutig.
zum Beitrag31.01.2024 , 09:05 Uhr
Dass das Ergebnis gewünscht ist, kann daran, dass die EU nicht zuständig ist, nichts ändern: Vergewaltigung ist keine „sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV und hat keine grenzüberschreitende Bedeutung im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 1 AEUV, anders als Menschenhandel, Zwangsprostitution und Kinderpornografie. Spräche man Vergewaltigung grenzüberschreitende Bedeutung zu, müsste die EU eher noch Diebstahl harmonisieren können.
zum Beitrag17.01.2024 , 11:56 Uhr
Sie haben leider schon geschrieben, was mir auf der Zunge lag. Schließe mich an. Wüsste gerne, wieso die Vorsitzende die Beweisanträge so beschieden hat.
zum Beitrag17.01.2024 , 11:26 Uhr
Hrn. Dr. Rath kann man juristisch vorbehaltlos zustimmen. Wer seine Wählbarkeit nicht nach dem politischen Strafrecht verloren hat, sollte dies erst recht nicht aufgrund einer Gesamtschau in einem „kleinen Parteiverbotsverfahren“ vor dem BVerfG können. §45 I StGB erfordert die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens, es wäre schlicht wertungswidersprüchlich. Das BVerfG kann ja auch keine Freiheits- oder Geldstrafe anordnen.
Selten aufgeworfen — auch hier nicht — wird der Streit darüber, ob der Verlust des passiven Wahlrechts nach §39 II BVerfGG möglich oder die Vorschrift schon verfassungswidrig ist. Art. 18 GG enthält eine abschließende Aufzählung der verwirkbaren Grundrechte, die Erweiterung auf Art. 38 II Hs. 2 GG als grundrechtsgleiches Recht darf man getrost als ergebnisorientierte Argumentation verwerfen.
zum Beitrag12.08.2023 , 15:50 Uhr
„Die Thüringer AfD ist eine gesichert rechtsextreme Bestrebung, das hat der Verfassungsschutz amtlich bestätigt.“
Die Einschätzung der Verfassungsschutzämter ist ohne Belang, der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 I iVm Art. 3 I GG gilt streng und verpflichtet alle öffentlichen Stellen. Ohne formelles Verbot ist die AfD wie jede andere nicht-verbotene Partei zu behandeln. Wer das nicht will, muss dann eben am Verbotsmonopol des Bundesverfassungsgerichts sägen.
zum Beitrag17.06.2023 , 20:17 Uhr
Rammstein ist Neue Deutsche Härte und kein Metal.
zum Beitrag18.05.2023 , 12:00 Uhr
Ist mir alles bekannt. §27 I Nr. 1 Alt. 1 VersFG BE enthält einen OWi-Tatbestand für die Nichtanmeldung und Durchführung und die Nrn. 4 und 5 für die Leitung/Teilnahme, sodass wegen dieser OWis aufgrund Störung der öffentlichen Sicherheit aufgelöst werden kann, das ist richtig. Aber in §26 finde ich keinen Straftatbestand für das Verhalten der LG nach Auflösung, anders als etwa in §27 VersG NRW. Dann wohl Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Mir ging es auch lediglich darum, dass die StA in den Blockaden keine Nötigung sieht und damit recht allein auf weiter Flur steht, abgesehen von einigen eifrigen Juristen.
zum Beitrag17.05.2023 , 16:42 Uhr
„Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben.“
Spannend, wie die StA (wohl auf Weisung) an der grundsätzlichen Straflosigkeit des Blockierens festhalten will. Wenn das Verhalten straflos ist, womit soll dann eine Auflösung begründet werden?
zum Beitrag03.04.2023 , 15:07 Uhr
Wozu braucht die Natur auch Rechtspersönlichkeit? Es genügt doch, anerkannten Einrichtungen eine Klagebefugnis bei der Verletzung von Umweltschutzvorschriften zuzugestehen.
Dagegen spricht auch nicht, dass Unternehmen(richtig: Unternehmensträger) Rechtspersönlichkeit haben können, denn diese bilden einen Willen, in der Regel im Geschäftsverkehr. Wo aber bildet etwa der Schwarzwald einen Willen? Wenn man einfach nur fingieren will, dass er unbedingt erhalten bleiben will, kann man das doch gleich durch gesetzliche Vorschriften tun.
zum Beitrag25.10.2022 , 18:12 Uhr
„Rechtsprofessor Joachim Wieland, der zweite Vertreter des Bundestags, argumentierte dagegen mit der wehrhaften Demokratie: „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat verwendet werden.“
Und die Feststellung dieser „Verwendung von Geld des Staates gegen den Staat“, was sich nur als verschleierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit verstehen lässt, obliegt nach Art. 21 Abs. 4 GG unzweifelhaft allein dem Bundesverfassungsgericht, da kann man sich auch nicht mit Fiskalhoheit oder ausgelutschten Phrasen herausreden.
Sich selbst Steuermilliarden für nutzlose Stipendiaten zuschachern und anderen unter Berufung auf Unrecht verwehren, wie durch und durch billig.
zum Beitrag22.10.2022 , 09:18 Uhr
Den strengen Nanny- und Bürokratenstaat Japan und das durch und durch korrupte Südkorea als liberal zu bezeichnen, ist mindestens mutig. Der US-Protektionismus mit seinen beachtlichen Sozialausgaben ist auch alles andere als liberal. Ziemlich eigenartige Einordnung.
zum Beitrag14.09.2022 , 11:24 Uhr
DUH und auch Greenpeace fallen immer wieder mit derartigen Klagen auf. Wohl kein Jurist hätte mit einem Klageerfolg gerechnet. Ist das Teil der Öffentlichkeitsarbeit, hat da jemand Einblick?
zum Beitrag14.09.2022 , 09:47 Uhr
Während der Coronakrise hat der Staat allerdings nur einzelne Branchen abgewürgt und Milliarden in nutzlose Schutzmaßnahmen versenkt. Der Gasmangel aber führt zu einer generellen Verteuerung und einem Rückgang der Wirtschaftdleistung, eine Ausweitung von Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld würde die Inflation also anheizen.
zum Beitrag15.08.2022 , 20:42 Uhr
rbb ist aber keine mittelständische GmbH, sondern vermeintlich Teil der Daseinsvorsorge und von Zwangsgebühren finanziert. Wenn sie derartige Annehmlichkeiten wünscht, soll sie doch dorthin wechseln.
zum Beitrag13.08.2022 , 13:49 Uhr
„Es eskaliert allerdings nicht zwischen Polizei und Protest. „Sie stören, klar, aber sie nehmen ihr Versammlungsrecht wahr“, meint Polizeisprecher Andreas Kreye. „Wenn das so weiterläuft wie im Augenblick, sind wir ganz entspannt.“ Straftaten werde man natürlich trotzdem nachgehen."
Es ist doch herzerwärmend, dass die Umwelt-„Aktivisten“ unter Polizeiaufsicht ihre Straftätchen begehen können, während die Innenminister der Länder schon einmal vor „den Staat delegitimierenden“ Protesten im Winter warnen. Könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass Erstere nur nützliche Idioten sind.
zum Beitrag11.08.2022 , 06:54 Uhr
Völlig lebensfremd. Die Mannstoppwirkung von Schusswaffen wirkt nicht unmittelbar, ein Angegriffener muss seine eigene Unversehrtheit nicht der eines mit einem Messer auf ihn Zustürmenden opfern.
zum Beitrag11.08.2022 , 06:47 Uhr
Die Verfehlungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sind nicht auf Geldverschwendung und Veruntreuung beschränkt. Die journalistische Qualität ist desaströs, völlig egal ob „Sommerinterviews“ zwischen Verhör und seichtem Plausch oder „Kommentare“ in der Tagesschau, die Preisanstiege jubeln und dem armen Staat noch etwas mehr Geld aus den Taschen der Bürger zuteilen wollen. Der Rundfunk erfüllt seine Aufgaben journalistisch nicht und gehört abgeschafft.
zum Beitrag11.08.2022 , 06:42 Uhr
Der Kommentar wurde entfernt. Unsere Netiquette können Sie hier nachlesen: taz.de/netiquette
Die Moderation
zum Beitrag10.08.2022 , 12:20 Uhr
„Frauen überschätzen die Inflation noch stärker als Männer“, schrieb sie erst im Mai in der FAZ.“
Mit derartigen Aussagen wird sie in der aktuellen Lage das Ansehen der Wirtschaftsweise nur noch erhöhen.
zum Beitrag05.08.2022 , 07:59 Uhr
5€ für eine Bratwurst, die mit Cheddar gestreckt wird, ich gratuliere dem Mann zu seinem ausgeprägten Geschäftssinn. Da fallen die 200 km Wegstrecke auch nicht mehr so ins Gewicht. Für die Geringverdiener bleibt ja der EDEKA nebenan.
zum Beitrag04.08.2022 , 07:56 Uhr
Indigen und schwarz zu sein schließen sich in Deutschland auch irgendwie aus. US-importierter Schwachsinn, mehr nicht.
zum Beitrag04.08.2022 , 07:56 Uhr
„Welche Rechtsgebiete und Kompetenzen im Studium gelehrt und geschult werden, ist stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, so die Juristin.“
Jaja, Ordnungsrecht, Handelsrecht und Kommunalrecht sind die Eckpfeiler des alles Andersartige hassenden widerlichen Deutschen. Da schwillt einem regelrecht der Kamm.
Jura ist ein generalistisches Studium, jedes Fach dient den Grundlagen. So dienen einzelne Delikte im Strafrecht auch der Veranschaulichung von AT-Problemen(§227 für Erfolgsqualifikationen, §243 für die fehlende Tatbestandsqualität von Regelbeispielen). Wer Verwaltungsrecht kann, sollte sich auch Asylrecht erschließen können.
Das Studium ist sowieso schon überfrachtet, viele Studenten verstecken sich hinter Spezialwissen. Das jetzt noch politisch motiviert durch weiteres Spezialwissen zu verstärken, ist eine völlig hirnrissige Idee.
zum Beitrag03.08.2022 , 17:40 Uhr
Jetzt darf nur niemand darauf hinweisen, dass diese vermeintlichen Inflationsbremsen durch Nichtdeckung von Kosten(9€-Ticket) oder Mangelausstattung(Krankenhäuser) erkauft werden und es im Zweifel danach doppelt draufgeschlagen wird. Wer da eine dauerhafte „Entlastung“ durch Helikoptergeld fordert, handelt schon fast böswillig.
zum Beitrag02.08.2022 , 17:09 Uhr
Tabak trägt eine Zollbanderole und ist originalverpackt. In losem Tee können auch größere Gegenstände verstaut werden, zwischen fertigen Teebeuteln kann man auch noch einen selbstbefüllten unterbringen.
zum Beitrag01.08.2022 , 06:59 Uhr
Die letzten zehn Minuten Reise nach Jerusalem mit Ball an der deutschen Eckfahne waren schon ein Trauerspiel für die deutsche Frauenmannschaft. Ob England jetzt die bessere Mannschaft war...
zum Beitrag20.07.2022 , 12:31 Uhr
Spannend. Von dringendem öffentlichen Interesse wären sicher auch die Namen kommunaler Abschleppunternehmen und Mensabetreiber, „No Pasta Assembly“ könnte sich die Organisation dann nennen.
zum Beitrag07.07.2022 , 17:52 Uhr
Nein, aber die Polizei von Uvalde hat vor Ort vollständig versagt und die Situation noch verschlimmert. Der Vergleich bezog sich auf Staatsversagen und Waffen als Ausrede, nicht die Bekanntheit des Täters vor der Tat.
zum Beitrag07.07.2022 , 17:50 Uhr
Die Charta ist nach Art. 51 I 1 GRCh nur bei volldeterminiertem Unionsrecht anwendbar. Gibt es denn eine Harmonisierungsvorschrift der Union für Abtreibung, sodass sich Mitgliedstaaten daran messen lassen müssten? Oder ist der Schutz vor (kompetenzlosem?) Unionsrecht gegen die Abtreibung bezweckt?
Mir leuchtet das nicht ein. Die Charta schützt nur vor a) übergriffigem Unionsrecht und b) der mitgliedstaatlichen Umsetzung.
zum Beitrag05.07.2022 , 17:41 Uhr
Ich verstehe nicht, wieso das Staatsversagen(Täter war den Sicherheitsbehörden bekannt) ignoriert und wie bei Uvalde auf Waffen abgestellt wird.
zum Beitrag03.07.2022 , 07:20 Uhr
„Okay then, that was always allowed.“ Genau das ist doch der Wille der Verfassung: Der (Landes-)Gesetzgeber soll diese Frage entscheiden. Man hat das Gefühl, simpelste Zusammenhänge würden nicht mehr verstanden.
zum Beitrag27.06.2022 , 10:31 Uhr
Ein linker Klassiker: einen Grenzzaun nach außen mit dem hoheitlichen Ausreiseverbot einschließlich Mauerschützen gleichsetzen. In der DDR haben auch keine bewaffneten Horden die Grenze erstürmt.
zum Beitrag25.06.2022 , 06:28 Uhr
Wahrscheinlich wird dem BVerfG gedämmert haben, wie es in seinem Klima-Beschluss wider alle selbst statuierte Grundrechtsdogmatik entschieden hat. Um die Büchse der Pandora, Gerichte faktisch zur Legislative umzuwidmen, wieder zu schließen, schweigt es sich daher aus.
zum Beitrag14.06.2022 , 09:14 Uhr
„Man kommt raus aus der eigenen Blase, trifft ganz andere Menschen, hilft Bürgern in Notlagen. Das baut Vorurteile ab und stärkt den Gemeinsinn.“
Ausgerechnet in diesen krisengeplagten Zeiten den jungen Bürgern nach schon zwei Jahren Corona-Gängelung und einer Anwartschaft auf eine marode Bundesrepublik jetzt auch noch unentgeltliche Arbeit zuzumuten, ist an Vermessenheit kaum zu überbieten. Steinmeier soll erst einmal selbst mit seinen Händen Wohl schaffen.
zum Beitrag22.05.2022 , 15:02 Uhr
„Dabei dauert das Lesen des Artikels 15 gar keine 441 Tage: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.““
Sehr richtig, Herr Joswig. Wozu braucht es überhaupt Juristen? Eigentlich kann man doch jede Rechtsvorschrift einfach zitieren und bei Problemen noch mal zitieren.
Im Ernst: Ich gehe ja mit Ihnen, dass die 441 Tage so sicherlich nicht notwendig waren, aber so ein plattes Normzitat ist das denkbar einfältigste Argument.
zum Beitrag20.05.2022 , 05:56 Uhr
Wie im Klima-Beschluss des BVerfG schon deutlich gemacht, soll den Staat eine Pflicht zur generationenübergreifenden Freiheitssicherung treffen. Diese Begründung fußt aber eben darauf, dass die Bundesrepublik a) hoheitlich die Gesamtemissionsmenge regulieren kann und b) überhaupt zum (intertemporalen) Grundrechtsschutz ihrer Bürger verpflichtet ist. Beides tritt auf VW nicht auch, auch nicht mittelbar. Auch ich rechne daher mit einer Klageabweisung.
zum Beitrag18.05.2022 , 23:49 Uhr
Dass die FDP sich auf die Nichteinführung der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung versteift, vervollständigt das Bild einer entkernten Lobbypartei.
zum Beitrag18.05.2022 , 23:44 Uhr
Spannend, der „bürgerliche Gewaltstaat und seine Gewalttätigkeit“ seien also prägend für unsere Verfassung. Das Hufeisen ablehnen und unterschwellig anarchische Gewalt befürworten, ist schon fast einrahmungswürdig.
zum Beitrag07.05.2022 , 16:10 Uhr
Hohle Phrasen, gespielte Empörung über ein fliegendes Ei, verbale Ausweichmänover, Frau Giffey ist so farblos und langweilig, dass man sie nicht mal unsympathisch finden kann.
zum Beitrag06.05.2022 , 14:19 Uhr
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Die Moderation
zum Beitrag03.05.2022 , 14:32 Uhr
Auf den Videoaufnahmen eines Passanten war eine rege Auseinandersetzung zu sehen, die durch die Fixierung und einen gezielten Faustschlag entschieden wurde. Leider ist das Vorgeschehen nicht festgehalten worden. Man darf gespannt sein.
zum Beitrag02.05.2022 , 13:50 Uhr
„Ursprünglich hatte man von einer Art Vorreiterrolle in der EU geträumt: Andere Länder würden sich sicher anschließen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass dies nicht der Fall sein dürfte.“
Und das aus dem Mund einer deutschen Journalistin, wo unsere Innenministerin doch mit ihrem Vorschlag so erfolgreich war...
zum Beitrag21.04.2022 , 14:10 Uhr
Ausgerechnet Cum-Ex-Olaf trauen Sie Integrität und Menschlichkeit zu? Frau Herrmanns Kommentar überzeugt auch mich in seiner Nüchternheit, aber so viel Vertrauen setze ich nicht in Scholz, der allzu oft nicht bloß abseits der Showbühne verhandelt, sondern etwas schlicht aussitzt.
zum Beitrag21.04.2022 , 14:06 Uhr
Sportler dazu zu zwingen, sich zu aktuellen Geschehnissen zu äußern, ist schlicht anmaßend. Soweit jemand nicht aktiv auffällt, sollte ihm sein Schweigen auch nicht zur Last werden dürfen.
zum Beitrag21.04.2022 , 09:32 Uhr
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, altbekannt. Die beiden Streifenbeamten in Hamburg, die wegen Verstößen gegen den Corona-Zwangsabstand den Gesetzesübertreter im Jenischpark fast überfahren hätten, hat auch nichts erwischt.
zum Beitrag14.02.2022 , 20:00 Uhr
Nachdem Herr Lindner fröhlich entgegen seiner eigenen Kritik in der Vergangenheit (voraussichtlich verfassungswidrig) ungenutzte Kredite aus der Pandemie für die wirtschaftliche Transformation umgewidmet hat und auch sonst darum bemüht ist, ex post möglichst heuchlerisch zu wirken, muss man sich wohl keine Sorgen darum machen, dass er für ein Quäntchen Macht nicht erneut den Wünschen der SPD folgt.
zum Beitrag10.02.2022 , 18:29 Uhr
Gerade jemand wie Herr Böhmermann, der beharrlich gegen sogenannte Menschenfeinde aus der AfD wegen ihrer vermeintlichen sprachlichen Verrohung und Weltanschauung ins Gefecht zieht, sollte doch nachvollziehen können, dass selbst bei für ihn günstigster Auslegung von Gedicht und Meinungsäußerungsfreiheit die Menschenwürde abwägungsfeindlich bleibt.
Vielleicht wenigstens lehrreich für ihn, so milde mit einer solchen Hasstirade davonzukommen.
zum Beitrag09.02.2022 , 11:12 Uhr
Absurd. Wer sich einmal die Konfrontationen bis hin zur Gewalt von Autofahrern angesehen hat, kann sich denken, wie erfolgreich diese Blockaden sind. Wie auch immer man zur Bewegung steht: Niemand wird Unterstützer, weil angeklebte Stundenten eine Autobahn blockieren. Bärendienst...
zum Beitrag08.02.2022 , 15:06 Uhr
Eine auch für den Laien verständliche Zusammenfassung der Streitigkeit, großes Lob an die taz. Die Angelegenheit ist juristisch nicht einfach und Herr Fischer-Lescano hat sich mit seinem Aufsatz auf dem VB keinen Gefallen getan. Auch Gärditz' erneute Stellungnahme lädt zum Denken (und Handeln?) ein.
zum Beitrag06.02.2022 , 21:25 Uhr
Schon die Prämissen, eine Überlastung hätte je gedroht oder wenigstens wegen der Impfquote eben nicht, werden vom Autor nicht belegt. Wer aber so harte Forderungen stellt, sollte auch harte Belege liefern. Jedoch: nichts. Schwach.
zum Beitrag06.02.2022 , 21:18 Uhr
Nein, Sie verstehen das leider völlig falsch. Das Eintreten für die fdGO ist Dienstpflicht kraft Richterverhältnis, ruht also wie dieses nach den §§5 ff. AbgG. Das bedeutet nur, dass bei Ruhen einer Pflicht auch kein Pflichtverstoß festgestellt werden kann. Abgeordnetenverhalten ist nicht Richterverhalten, kann also auch nicht so verwertet werden. Eigentlich schlüssig.
zum Beitrag01.02.2022 , 17:56 Uhr
Gegenwärtigen Autoritarismus damit zu rechtfertigen, dass es sich dabei eigentlich um geköderte Entscheidungen handeln würde, die einer zukünftigen rechtsextremen Regierung nützen, ist ein einmaliges Maß an kognitiver Dissonanz. Denken Sie doch noch mal darüber nach, wer aktuell autoritär auftritt.
zum Beitrag01.02.2022 , 17:53 Uhr
Damit zeichnet sich dann auch der Ausgang der Verfahren gegen einzelne Emittenten aus. Die dogmatisch wacklige Argumentation des BVerfG im Klimabeschluss begründet hiernach erst recht keine Pflicht Privater. So wie negative Immissionen über das öffentliche Baurecht und Immissionenrecht(v. a. BImSchG) geregelt sind, regeln die Landesgesetze und das Bundesgesetz CO2-Emissionen abschließend. RWE und Co. dürfen aufatmen.
zum Beitrag01.02.2022 , 08:31 Uhr
Ansammlungen vor Privathäusern von Politikern tun hier nichts zur Sache, lesen sie doch mal den Beschluss vor dem Kommentieren. Ausschlaggebend für das BVerfG war, dass Gesetzesverstöße wahrscheinlich sind und kein Versammlungsleiter benannt ist, was a) der Klage selbst nicht zu Begründetheit verhilft und b) der Versammlungsbehörde die Rechtsdurchsetzung wesentlich erschwert und dafür ihren Interessen erhebliches Gewicht verleiht. Beides spricht klar gegen eine einstweilige Anordnung.
Ob das Verbot grundsätzlich Bestand hat, ist aber keineswegs klar, mMn sogar unwahrscheinlich. Diese Rechtsfrage ist aber von erheblicher Bedeutung und gerade deshalb auch erst Gegenstand des Hauptsacheverfahrens.
zum Beitrag30.01.2022 , 14:46 Uhr
Aktuell sind doch gerade hinsichtlich der Impfung gewisse Phrasen wieder en vogue, deshalb möchte ich mit einer gewissen Süffisanz anmerken: Die Redefreiheit von Frau Cadwalladr endet dort, wo die Persönlichkeit von Herrn Banks betroffen ist. Deshalb ist es ihr auch nach einem Urteil gegen sie nicht versagt, weiter Behauptungen aufzustellen, sie muss nur eben die Konsequenzen tragen.
Vielleicht regt das ja den einen oder anderen zum Nachdenken über positive und negative Freiheiten an.
zum Beitrag18.01.2022 , 10:22 Uhr
Ausgerechnet „Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann?“ unter diesem Artikel zu nennen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wo dieses Spiel doch genauso nichts mit Schwarzen zu tun hat, sondern die frühkindliche Furcht vor dem Tod und Unbekannten verarbeiten soll.
zum Beitrag22.11.2021 , 15:37 Uhr
Lukaschenko hat diese Menschen mit Reisevisa in sein Land gelockt, um sie dann an die Grenze zu verbringen. Er weiß auch ganz genau, dass die geschäftsführende Bundeskanzlerin die EU nicht verbindlich nach außen vertreten hat und eine Aufnahme in der EU mehrheitlich abgelehnt wird. Man kann nur hoffen, dass Deutschland dem Erpresser gegenüber standhaft bleibt und den Polen für ihren Einsatz danken.
zum Beitrag22.11.2021 , 14:09 Uhr
Reddit ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits gibt es viele Nischensubreddits, die sich als eigenständiges Forum kaum halten würden, andererseits sind gerade die großen(r/news oder beliebige Länder-Subs z. B.) ein Minenfeld, in dem Moderatoren nach ihrem Gusto Inhalte löschen und fördern. Das könnte auch vor der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu Facebook und YouTube, die der unbeschränkten Moderationsfreiheit eine klare Ansage erteilt, noch interessant werden.
zum Beitrag21.11.2021 , 16:03 Uhr
1. Sturmgewehre sind per definitionem vollautomatisch, Rittenhouse führte (rechtmäßig) eine halbautomatische Jagdwaffe, die Bezeichnung ist widersprüchlich. Der Anklagepunkt wurde im Übrigen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
2. Auch hierzulande gilt, dass der Angegriffene sich in Notwehr aller Mittel bedienen darf, sogar tödlicher. Selbst eine illegale Waffe macht hier wie dort die Notwehr nicht nichtig. Notwehr ist auch keine Selbstjustiz: Der Handelnde vollstreckt nicht selbst ein Urteil, sondern wehrt eine Leibesgefahr ab.
3. Gegenüber Rittenhouse den Vorwurf der Provokation zu erheben, wenn er rechtmäßig(!) eine Waffe führt und auch niemanden damit bedroht, ist unhaltbar. Auf den Videos ist klar zu erkennen, dass Rittenhouse keine Feindseligkeit signalisiert.
Fazit: Der Kommentar mutet tendenziös an. So wird ein eigentlich unspektakulärer Fall nur weiter aufgeheizt. Befremdlich ist, dass deutsche Journalisten einen evident Nichtschuldigen verurteilt sehen wollen, um „ein Zeichen zu setzen“. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, umstrittenes Recht auszusetzen und sich in Aktivismus zu ergehen. Rittenhouse hat sich rechtmäßig verteidigt.
zum Beitrag20.11.2021 , 16:36 Uhr
Die Beratungspflicht mit Entmündigung gleichzusetzen, ist pure Polemik. Von mangelnder Bildung oder gar minderem Intellekt war auch nicht die Rede. Das werdende Leben kann sich nicht äußern und es ist ja wohl das Mindeste, dass vor dem Schwangerschaftsabbruch ein Gespräch stattfindet.
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