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Den Haager Haftbefehl gegen NetanjahuMamdani will, darf aber nicht

New Yorks Bürgermeister würde Israels Ministerpräsidenten Netanjahu gern verhaften lassen, wenn er zur UN-Generalversammlung reist. Doch er hat dazu keine Befugnis.

Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani würde gerne den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) gegen Benjamin Netanjahu vollstrecken, wenn Netanjahu im September zur UN-Generalversammlung nach New York kommt. Doch das geht nicht: Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass die Stadt New York dazu keine Befugnis habe, sagte Mamdani in einem am Dienstag in Onlinenetzwerken verbreiteten Video.

Mamdani hatte am Samstag das New York Police Department mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. US-Präsident Donald Trump ließ am Montag allerdings verlauten: Netanjahu werde in den USA ganz sicher nicht verhaftet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall und zum Umgang mit IStGH-Haftbefehlen.

Um welchen Haftbefehl geht es?

Eine Vorprüfungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) hat im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant beschlossen. Beide werden wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Kriegsführung in Gaza verdächtigt. Der Haftbefehl konnte bisher noch nicht vollstreckt werden.

Sind die USA verpflichtet, den IStGH-Haftbefehl zu vollstrecken?

Nein. Der Internationale Strafgerichtshof beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag (Römisches Statut), den 125 Staaten ratifiziert haben. Die USA gehören nicht dazu. Nur die Vertragsstaaten des IStGH sind verpflichtet, seine Haftbefehle umzusetzen.

Ist die New Yorker Polizei berechtigt, Benjamin Netanjahu festzunehmen?

Nein. Als Staatschef eines anderen Staates genießt Netanjahu in den USA Immunität und darf nicht festgenommen werden. Dies gilt erst recht für Sitzungen der Vereinten Nationen im New Yorker UN-Hauptquartier, für die zusätzliche Immunitätsgarantien gelten. Zwar gilt laut Römischem Statut die Immunität von Staatschefs nicht, wenn sie wegen Kriegsverbrechen und anderer Menschheitsverbrechen verfolgt werden. Diese Regel des Römischen Statuts berechtigt aber nur Vertragsstaaten zur Strafverfolgung von Staatschefs, nicht die USA.

In den USA kommt hinzu, dass die Zusammenarbeit mit dem IStGH nach US-Recht sogar verboten und strafbar ist. Dies besagt seit 2001 der American Service Members’ Protection Act, der nicht nur US-Bürger, sondern auch Bürger verbündeter Staaten wie Israel vor IStGH-Strafverfolgung schützt. Dass Zohran Mamdani angesichts dieser Rechtslage auf die Idee kommt, er könne Benjamin Netanjahu in den USA festnehmen und an den IStGH überstellen lassen, ist sehr verwunderlich.

Wie ist der Umgang mit Netanjahu in IStGH-Vertragsstaaten?

Alle 125 IStGH-Vertragsstaaten sind verpflichtet, Netanjahu festzunehmen. Allerdings halten sich viele Vertragsstaaten nicht daran. In Ungarn war Netanjahu im April 2025 zu Besuch, ohne dass er behelligt wurde. Ungarns damaliger Ministerpräsident Viktor Orbán kündigte sogar den Austritt Ungarns aus dem Römischen Statut an, der allerdings nicht für bereits laufende Ermittlungen gegolten hätte. Ungarns neue Regierung unter Peter Magyar hat den Austritt inzwischen zurückgenommen.

2025 erklärten auch andere EU-Staaten wie Frankreich, Polen und Deutschland, dass sie Netanjahu im Falle einer Einreise nicht festnehmen würden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Netanjahu sogar direkt nach seinem Wahlsieg im Februar 2025 eingeladen, nach Deutschland zu kommen, was zu Zweifeln an seinem Rechtsstaatsverständnis führte.

Welche Folgen hatte der IstGH-Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin?

Eine Vorverfahrenskammer des IStGH hat im März 2023 einen Haftbefehl gegen Putin erlassen, weil er für das Kriegsverbrechen der Entführung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich gemacht wurde. Seitdem muss er in IStGH-Vertragsstaaten mit Verhaftung rechnen und reist dort in der Regel nicht hin. An einem Treffen des Brics-Staatenbündnisses im August 2023 in Südafrika nahm Putin nur per Videokonferenz teil. Allerdings reiste er im September 2023 in den IStGH-Vertragsstaat Mongolei, wo er nicht festgenommen wurde.

Was droht IStGH-Vertragsstaaten, wenn sie IStGH-Haftbefehle ignorieren?

Nicht viel. Bisher wurden sie allenfalls von der Vertragsstaaten-Konferenz gerügt. Der erste entsprechende Fall betraf den damaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir, der unter anderem in die IStGH-Vertragsstaaten Kenia, Südafrika und Jordanien reiste, ohne dass er festgenommen wurde.

Welche amtierenden Staatschefs wurden bereits aufgrund eines IStGH-Haftbefehls festgenommen?

Keiner. Der damalige kenianische Präsident Uhuru Kenyatta erschien 2014 aufgrund einer Vorladung freiwillig vor dem IStGH. Ende 2014 wurde die Anklage zurückgezogen. Die Ex-Präsidenten Laurent Gbagbo (Elfenbeinküste) und Rodrigo Duterte (Phillippinen) wurden erst nach dem Ende ihrer Amtszeit festgenommen und 2011 respektive 2025 nach Den Haag überstellt.

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9 Kommentare

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  • "Mamdani will, darf aber nicht"



    Die Überschrift könnte man so zu fast allen 'Vorhaben' Mamdanis schreiben...



    Wie zu erwarten wurde es sehr schnell sehr still um Mamdani, da er bisher beinahe alles schuldig bleibt, was er im Wahlkampf so vollmundig versprochen hat.



    Natürlich liegt es immer nicht an ihm selbst, sondern mal an der Gouverneurin Kathy Hochul, mal am Bauamt, sowieso immer am Geld und jetzt halt an der fehlenden Befugnis...🤷



    Das Blaue vom Himmel zu versprechen um dann umso größer zu enttäuschen ist leider trauriger Alltag in der Politik geworden - unabhängig von der politischen Ausrichtung.



    Merz versprach, er werde alles anders machen. Mamdani versprach, er werde alles anders machen. Starmer versprach, er werde alles anders machen.



    Überall Wolkenkuckuckusheim versprochen und wenig bis nichts geliefert.



    Mehr Demut und vor allem mehr liefern statt hohler Versprechen wäre wohl weltweit die beste Medizin gegen Kettensägen, Trump und Alice.

  • Heiße Luft, wie so viel von Mamdanis Politik. Am Ende ist er eben nur Trumps Spiegelbild.

    Die viel interessantere Frage internationalen Rechts ist, ob sich Staaten vertraglich darauf einigen können, die Souveränität anderer Staaten zu verletzen. Denn das ist was die Festnahme eines Staatsoberhaupts durch IStGH-Vertragsstaaten bedeuten würde. Deswegen will hier auch niemand einen Präzidensfall schaffen.

    Sollte die Antwort "Ja" lauten, wären auch Verträge wie der Hitler-Stalin-Pakt zur Aufteilung Polens nicht prinzipiell Unrecht.

    • @N. Ietsche:

      Ein Regime, das gerade ein Staatsoberhaupt entführt und ein anderes ermordet hat, macht sich sicher keine Gedanken um einen Präzedenzfall. Hier wird ein Komplize geschützt, nichts weiter. Und auch wenn es in Forendiskussionen ohne reductio ad Hitlerum nicht mehr zu gehen scheint: dass der Vergleich zwischen einem Paket, in dem es unter anderem um die Aufteilung eines Drittstaates ging, kaum mit der Verhaftung eines gesuchten Kriegsverbrechers vergleichbar ist, sollte eigentlich auf der Hand liegen.

      • @O.F.:

        Ich habe überhaupt keinen Vergleich gezogen. Beides ist nicht verhleichbar.

        Gesucht wird Nethanyahu als Kriegsverbrecher von einer internationalen Organisation, der sein Staat nicht beigetreten ist. Wenn das in Zeiten der Vereinten Nationen geht, dann kann die Souveränität von Staaten ohne deren Zustimmung eingeschränkt werden. Und das hat weitreichende Konsequenzen auf prinzipieller Ebene und Auswirkungen auf ganz andere Dinge, die sonst nichts miteinander zu tun haben. Übrigens auch auf die Souveränität Palästinas und die Inhaftierung und Aburteilung von Palästinensern.

        Der Vergleich wäre Milosevic, der von einem durch die Vereinten Nationen geschaffenen Tribunal angeklagt wurde. Sein Staat war Mitglied eben jener Organisation.

  • Wozu ist das Römischen Statut gut, wenn sich niemand daran hält?

    • @Il_Leopardo:

      Merkwürdige Frage. Da die USA den Vertrag nicht unterzeichnet haben, können sich die USA auch nicht daran halten, den es gilt ohne Einschränkung die Immunität. Fraglich ist eher, auf welcher Grundlage Herr Mamdani im Wahlkampf verlautete, dass er Herrn Netanjahu verhaften lassen würde. Für das jetzige Ergebnis brauchte es jedenfalls kein Gutachten.

      • @DiMa:

        Nun könnte ich gehässig sein und fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Amis denn andere Staatschefs entführen oder gleich ermorden. Aber um beim gegenwärtigen Fall zu bleiben: sie könnten sich z.B. auf das Weltrechtsprinzip berufen oder irgendeinen anderen Grund konstruieren, um Netanjahu entweder in den USA vor Gericht zu stellen oder an Den Haag auszuliefern. Dass das nicht geschieht, ist keine Frage des Möglichen, sondern des Willens (nota bene: in dem Artikel oben geht es nur darum, dass ein Bürgermeister keine Verhaftung anordnen kann, nicht darum, dass es grundsätzlich unmöglich wäre).

      • @DiMa:

        Ich meinte Ungarn. Aber auch andere EU-Staaten wie Frankreich, Polen und Deutschland, die 2025 erklärten, dass sie Netanjahu im Falle einer Einreise nicht festnehmen würden.

      • @DiMa:

        Auf welcher Grundlage? Mamdani ist Populist, da wird sich um rechtliche Grundlagen wenig geschert, da nehmen sich rechte und linke Populisten wenig.