piwik no script img

Prozess gegen Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nenLetzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

Das Landgericht Potsdam startet den Prozess gegen Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation. Diese sehen eine politisch motivierte Kriminalisierung.

Hier für manche zu sehen: ganz viel kriminelle Energie Foto: Stefan Zeitz/imago

Das Landgericht Potsdam hat das Gerichtsverfahren gegen Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen der inzwischen aufgelösten Klimagruppe Letzte Generation eröffnet. Das gab die Gruppe am Montagmorgen bekannt. Demnach müssen sich nun fünf Mitglieder vor Gericht mit dem Vorwurf auseinandersetzen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Das entsprechende Schreiben vom Landgericht Potsdam liegt der taz vor, das Gericht war auf Anfrage zunächst nicht zu erreichen.

Potsdam ist damit das erste Gericht, das den Vorwurf tatsächlich vor ei­ne:n Rich­te­r:in bringt. Parallel haben aber auch die Staatsanwaltschaften in Flensburg und München Anklage nach Paragraf 129 erhoben. Eigentlich soll mit dem Paragrafen gegen organisierte Kriminalität vorgegangen werden, etwa mafiöse Strukturen. Weil dieser der Polizei allerdings recht niedrigschwellig umfangreiche Observationsmaßnahmen ermöglicht, wird der Vorwurf auch immer wieder gegen politische Gruppen erhoben. Zur Anklage kommt es dabei selten.

Doch jetzt strebt die federführende Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen die Letzte Generation tatsächlich eine Verurteilung an. Sie sieht es also als erwiesen an, dass es der Zweck der Gruppe gewesen sei, Straftaten zu begehen.

Es handle sich um eine „Zäsur“, sagte Carla Hinrichs, die ehemalige Sprecherin der Gruppe, am Montag der taz. Hinrichs selbst ist im Münchener Verfahren angeklagt. Dass „eine so populäre Gruppe mit derart offener Gruppenstruktur“ nach dem Paragrafen 129 angeklagt werde, der die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt, zeige, „wohin der Rechtsstaat sich entwickelt“. Bei Verurteilung drohe jedem:r, der:­die schon mal 5 Euro gespendet habe, ein Verfahren als Un­ter­stüt­ze­r:in einer kriminellen Vereinigung.

Ziviler Ungehorsam mit Kartoffelbrei

Die Letzte Generation hatte vor allem zwischen 2022 und 2023 mit zahlreichen Aktionen des zivilen Ungehorsams auf sich aufmerksam gemacht. Bundesweite Aufregung erzeugten insbesondere die Straßenblockaden in Berlin, bei denen sich Ak­ti­vis­t:in­nen auf die Fahrbahn klebten. Darüber hinaus traten die Ak­ti­vis­t:in­nen wiederholt mit Museumsaktionen in die Öffentlichkeit, etwa mit einem Kartoffelbrei-Wurf auf ein – unter Glas gesichertes – Monet-Gemälde im Potsdamer Museum Barberini im Oktober 2022. Das Ziel dabei: politischen Druck aufzubauen, um die Bundesregierung zum Handeln in der Klimakrise zu bewegen.

Reicht das, um der Gruppe vorzuwerfen, es sei ihr Ziel gewesen, Straftaten zu begehen? Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit wiederholt eine Einstufung als kriminelle Vereinigung abgelehnt. In Brandenburg kommen allerdings auch Vorwürfe dazu, die strafrechtlich höher anzusiedeln sind als Nötigung im Straßenverkehr oder Sachbeschädigung. So hatten Ak­ti­vis­t:in­nen auch Rollbahnen am Flughafen BER blockiert und waren in die PCK-Raffinerie in Schwedt eingedrungen, um Stellräder an einer Ölpipeline zuzudrehen.

Offenbar geht die Staatsanwaltschaft gegen eine willkürliche Handvoll Leute vor, um die gesamte Organisation zu kriminalisieren

Carla Hinrichs, frühere LG-Sprecherin

Laut der Gruppe haben die fünf Aktivist:innen, die nun angeklagt wurden, allerdings kaum etwas gemeinsam. „Es ist total willkürlich, wen es hier getroffen hat“, sagte Hinrichs der taz. Unter den Angeklagten sei etwa die Aktivistin Mirjam Herrmann, die durch den Kartoffelbrei-Wurf bekannt wurde, oder der Aktivist Henning Jeschke, der sich an Straßenblockaden beteiligt habe. Hinrichs Einschätzung: „Offenbar geht die Staatsanwaltschaft gegen eine willkürliche Handvoll Leute vor, um die gesamte Organisation zu kriminalisieren.“

Den Vorwurf selbst bezeichnete Hinrichs als „vollkommene Umkehr der Kausalität“. Die Letzte Generation habe den Staat mit dem demokratischen Mittel des zivilen Ungehorsams auf „seinen eigenen Rechtsbruch des fehlenden Klimaschutzes“ hinweisen wollen. „Ich kann meine Hand dafür ins Feuer legen, dass niemand von uns das Ziel hatte, Straftaten zu begehen“, sagte Hinrichs.

Die Brandenburger Behörden hatten sich von Beginn an durch ihre vehemente Strafverfolgung der Letzten Generation hervorgetan. Bereits im Dezember 2022 fanden bei Ak­ti­vis­t:in­nen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin Razzien statt. In der Folge meldeten sich dort Hunderte Menschen, um eine Selbstanzeige wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation aufzugeben. Die Telefone der Gruppe wurden überwacht, inklusive des Pressetelefons, wovon auch taz-Journalist:innen betroffen waren.

Der Verfolgungseifer hatte immer wieder die Debatte ausgelöst, inwiefern Behörden durch Negativberichterstattung etwa der Springer-Medien über die Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen und Aussagen von Po­li­ti­ke­r:in­nen unter Druck gesetzt wurden, Ergebnisse zu liefern. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte gesagt, der Rechtsstaat werde sich nicht „auf der Nase herumtanzen“ lassen. Nach der Kartoffelbrei-Aktion zog ein SPD-Politiker Taliban-Vergleiche. Die damalige Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) veröffentlichte einen Zeitungsbeitrag, in dem sie für eine Verfolgung nach Paragraf 129 argumentierte.

„Die Einschüchterung hat schon stattgefunden“

„Für uns ist klar, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt, das wegen des öffentlichen Drucks gegen uns eingeleitet wurde“, sagt nun Hinrichs. Sie ist der Überzeugung, dass dieser Druck den zivilgesellschaftlichen Prozess eingeschränkt hat. „Die Einschüchterung hat schon stattgefunden“, sagt sie. Ein „Demokratieproblem“ sieht sie nicht nur in dem jetzigen Gerichtsprozess, sondern auch in der „exekutiven Einschüchterung“ während der Hochphase der Bewegung.

Die Letzte Generation hat sich Ende 2024 aufgelöst. Aus ihr hervorgegangen sind zwei Gruppen: Die „Neue Generation“, die vor allem auf die Errichtung von Gesellschaftsräten setzt, sowie das „Widerstandskollektiv“, das näher an Zielrichtung der alten Gruppe zivilen Ungehorsam betreibt. Gegen keine der beiden neuen Gruppen richtet sich das Verfahren.

Ein Termin für einen Prozessauftakt ist noch nicht angesetzt. Es ist aber damit zu rechnen, dass der Prozess noch in diesem Jahr startet. Insbesondere, wenn er durch die Instanzen geht, könnte es Jahre dauern, bis es zu einem Urteil kommt.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

28 Kommentare

 / 
  • Wir stellen uns jetzt mal vor, dass Blaubraune, die glauben, Deutschland "retten" zu müssen, koordiniert, d.h. an verschiedenen Orten zu gleichen Zeiten die Zu- bzw. Ausgänge von Flüchtlingsunterkünften blockieren und damit Menschen nötigen.



    Dies, um auf die aus ihrer subjektiven Sicht hochgefährliche "Überfremdung" Ds aufmerksam zu machen.

    Diese Gruppen haben eine Hierachie mit einer Ebene, die Entscheidungen trifft und Gruppen die die Aktionen ausführen, von spontanem Fehlverhalten kann also keine Rede sein.

    Außer den Eingriffen in die Bewegungsfreiheit Geflüchteter fordert diese Gruppe auch ein Gremium von ausgelosten, nicht gewählten Bürgern, die über Gesetze mitentscheiden, stellt sich also klar gegen die im GG festgelegte FDG.

    Was würden die, die im Falle von Klimaaktivisten verlangen, die Justiz solle einfach anerkennen, dass der Zweck die Mittel heilige, wohl sagen, wenn ein Staatsanwalt in Sachsen die o.g. "Patrioten" nicht als kriminelle Vereinigung anklagen würde, weil sie ja eigentlich aus Sorge handeln und voll des guten Willens sein würden, wenn sie Straftaten nicht nur begehen, sondern zuvor auch akribisch planen?

    Keine Gesinnungsjustiz - für niemanden.

  • Ein Vorgesang: Selbstermächtigung à la Antigone zum Handeln gegen die gesetzten Gesetze bedarf schon eines deutlich ungerechten Systems. Auch Gandhi akzeptierte dann den britischen Knast.

    Aber natürlich weisen diejenigen auf eins der größten Versagen hin. Das Fliegen ist ja leider schlimmer für die Welt als eine halbe Stunde mal nicht. Etc etc.

    Und wenigstens dann analog zu den Hup-Blockaden-Bauern behandeln kann von der Justiz schon verlangt werden.

  • taz: *Dass „eine so populäre Gruppe mit derart offener Gruppenstruktur“ nach dem Paragrafen 129 angeklagt werde, der die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt, zeige, „wohin der Rechtsstaat sich entwickelt“.*

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht." (Kurt Tucholsky, Gesellschaftskritiker, Journalist und Schriftsteller, 1890-1935).

    Wenn man den ausufernden Kapitalismus bedroht und eine saubere Umwelt fordert, und sogar den Klimawandel anspricht, dann wird man halt als 'kriminelle Vereinigung' bezeichnet. Warum Staatsanwälte und Richter so etwas mitmachen, obwohl die sicherlich auch Kinder haben, ist zwar unbegreiflich, aber wie schon mein alter Physikprofessor damals sagte: "Da wo normale Menschen ein Hirn haben, haben Juristen ein Gesetzbuch" [Das trifft natürlich nicht auf alle Juristen zu, aber im Kern ist da schon viel Wahrheit drin].

    Und im Weißen Haus sitzt ein geldgieriger gefährlicher Clown, der sogar aus dem Weltklimarat IPCC und 65 weiteren internationalen Organisationen ausgetreten ist. Und in Deutschland? Nun ja, wir kennen ja alle den (ehemaligen?) BlackRock-Lobbyisten.

  • Die Flughafen Blockade fand ja nicht nur in Berlin statt. Die gleiche Aktion fand auch im Frankfurt. München und Hamburg statt. Solche Aktionen sind gefährliche Eingriffe im Flugverkehr und stellen eine Straftat dar.

    • @Stephan Heibges:

      Und? Es hätte was passieren können... und haben sie jemanden verletzt oder wurde in der Folge jemand verletzt. Was sind das nur für Kriminelle, die niemanden verletzen wollen?



      Klar geht das an Grenzen, denn es geht ja um Aufmerksamkeit in den Medien. Klar kann man sie für Straftatbestände verurteilen. Aber eine Gruppe Demonstrierender als eine kriminelle Vereinigung anzuklagen mit einem Paragraphen der für Mafia- Strukturen gedacht, statt gegen organisierten Steuerbetrug und Geldwäsche vorzugehen, weil die einen laut in den Medien sind, während die anderen leise hinter den Kulissen arbeiten: ist das nicht Doppelmoral. Wenn man Bauern, die nur für ihr Wohl Straßen blockieren, gut findet und eine in Teilen erwiesen rechtsradikale Partei wählt, statt etwas gegen sie zu tun, aber auf der anderen Seite ein paar Klimaaktivisten zu Terroristen und Kriminellen abstempeln will, was stimmt dann nicht hier?

    • @Stephan Heibges:

      Bei allen Respekt, aber das ist falsch und Blödsinn.



      Anwesenheit ist kein gefährlicher Eingriff. Egal ob festgeklebt oder mobil.



      Du kannst dich auch vor eine Rolltreppe stellen und sie so blockieren, damit die Leute die normale Treppe benutzen. Das ist auch kein gefährlicher Eingriff.



      So oder so: wenn eine Einzelperson etwas illegales tut, so ist doch noch lange nicht die ganze Organisation kriminell.



      Und zu demonstrieren ist Teil des deutschen Grundrechts. Das sollte man nicht vergessen.

  • Wir hatten so einen Prozess ja schon mal vor etlichen Jahren in Österreich. Da wurden Aktivisten, die sich um das Tierwohl sorgten, zur kriminellen Vereinigung hochgestylt. Ihr Verbrechen war es, dass sie bewiesen haben, dass sich Fleischproduzenten nicht einmal um bestehende Gesetze kümmerten, wenn sie gegen Tiere bis zum Schlachten auch noch brutal quälten oder Hühner, die Eier legten, in kleinen Käfigen geschunden und diese alle Wunden und schmerzen davontrugen. Dass Wildtiere, die man für Pelzmode züchtete, noch lebend den Balg abzog, das konnten sie auch alles mit Bildmaterial belegen.

    Der Prozess dauerte einige Jahre und sie wurden freigesprochen. Doch die zigtausende Euro Anwalts und Gerichtskosten haben die Aktivisten behalten dürfen. Ja, und das waren Beträge, die diese Menschen nachhaltig ruinierten.

    Der Ausgang des Prozesses war auch damals ziemlich klar. Es gibt zwar auch Gesetze gegen den Missbrauch des Gerichts. Das scheint aber nicht für Staatsanwälte zu gelten, die politisch motiviert solche Anklagen verfassen und auch nicht für Richter, die dafür sorgen, dass die Prozesse über Jahre, die Kosten Strafe nach erfolgtem Freispruch übrig lassen.

  • Ich denke, das Landgericht Potsdam wird damit nicht durchkommen. Aber darum geht es vielleicht auch gar nicht, sondern einfach nur darum, einen Warnschuss an alle zu richten, die in Zukunft auf die Idee kommen könnten, in irgend einer Form ebenfalls zivilen Ungehorsam zu leisten.

  • Niemand hatte das Ziel, Straftaten zu begehen und trotzdem ist es immer wieder passiert? Seltsam.

    Übrigens habe ich in den Zeiten, als es die LG noch gab, mal ein Interview mit jemand von denen gelesen, vielleicht sogar in der taz, dass es dort verschiedene Ebenen gab von Leuten, die eher organisatorisch aktiv waren und Ziele aussuchten und anderen, die eher Pressearbeit machten oder sich eben auf der Straße beteiligten. Herr Jeschke gehört dabei zu den Führungsmitgliedern wie auch Frau Hinrichs. Rein zufällig wurde dann wohl nicht ausgewählt, wen man anklagt.

    • @Dr. McSchreck:

      Nun gut, dass die Staatsanwaltschaft nach Bedeutung für die Orga statt nachStraftaten anklagt, wäre dann auch eher ein Beweis dafür, dass es darum geht, die Orga zu bekämpfen, als die kriminellen Taten zu verfolgen. Aber warum sind Bauern, die nur für ihr eigenes Wohl Straßen illegal blockieren, wobei glaube icf auch Leute und Sachen direkt beschädigt und Politiker verfolgt und eingeschüchtert wiurden, keine kriminellen Organisationen, aber Umweltaktivisten, die für das Wohl der gesamten Menschheit protestieren, doch?

    • @Dr. McSchreck:

      Frau Hinrichs ist nicht in dem Verfahren angeklagt, um das es in diesem Artikel geht („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) und dem sie eine willkürliche Auswahl der Beschuldigten vorwirft. Das gründliche Lesen von Artikeln ist empfehlenswert.

      • @Kawabunga:

        Sie ist wegen des gleichen Vorwurfs in München angeklagt. Steht auch im Artikel, glaube ich. Man kann wegen der gleichen Tat aber nur 1 x angeklagt werden.

  • Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, wird das die Gesellschaft weiter spalten und das Vertrauen in den Rechtsstaat bei einem signifikanten Teil der Bevölkerung massiv erschüttern.

    Dieses Verfahren zu betreiben, vor allem jetzt nach dem die Aktionen lange vorbei sind, ist der eigentliche Skandal.



    Offenbar soll hier ausschließlich ein zutiefst reaktionäres Bedürfnis nach Rache befriedigt werden.

    Nicht die Aktivisten gehören an den Pranger, sondern diejenigen, die die Instrumente des Rechsstaates mißbrauchen und dabei in kauf nehmen, das ganze Rechtssystem auszuhöhlen und unglaubwürdig zu machen.







    (und btw: wer eine "Klima RAF" verhindern will, sollte dieses Verfahren sofort stoppen. Hr Dobrindt kann nun beweisen ob er die Dynamik von Untergrunds- und Widerstandsbewegungen a la RAF wirklich verstanden hat und als Inneminister weiter denken kann, als in den Kategorien von Abschreckung und Repression. Denn, das zeigen die Erfahrungen nun mal: wer sinnvolle und notwendige politische Haltungen mit drakonischen Maßnahmen zu unterdrücken versucht, drängt einen Teil davon in den Untergrund..das war schon immer und überall so)..

    • @Wunderwelt:

      "Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, wird das die Gesellschaft weiter spalten und das Vertrauen in den Rechtsstaat bei einem signifikanten Teil der Bevölkerung massiv erschüttern."



      Sollte es hier zu keiner Verurteilung kommen, wird das die Gesellschaft weiter spalten und das Vertrauen in den Rechtsstaat bei einem anderen signifikanten Teil der Bevölkerung massiv erschüttern.

      Und nun?

    • @Wunderwelt:

      "Dieses Verfahren zu betreiben, vor allem jetzt nach dem die Aktionen lange vorbei sind, ist der eigentliche Skandal."

      Warum sollte das so sein? Strafrecht hat ja vor allem einen Sanktionscharakter. Daher ist es vollkommen unbeachtlich, ob ein etwaiger Täter zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise nochmals eine Straftat begehen wird oder nicht.

      Und ob eine Verurteilung nun dazu führen wird, die Gesellschaft zu spalten oder auch nicht, sollte weder Staatsanwälte noch Richter interessieren. Es gilt das geltende Recht anzuwenden.

  • Deutschland ein Rechtsstaat? Es wird kritisch!! Die Bauernlobby wird gar nicht belangt, obwohl die mit Traktoren folgenschwerde Unfälle auf der Autobahn verursacht haben- aus purem Eigeninteresse. Und was ist mit den Autoherstellern, die mit ihrer kriminellen Enegrie den Abgasskandal (aus reiner Gewinnsucht) zu vertreten haben? Wie bezeichnet man Betriebe, die klammheimlich ungereinigtes Wasser in die Flüsse einleiten um Kosten zu sparen? Das ist alles nicht der Rede wert, doch die Klimakids sind "eine kriminelle Vereinigung" weil sie sich NICHT um ihren eigenen Vorteil bemühen, sondern ums Allgemeinwohl! Hä??? Geht's noch???

    • @Perkele:

      Die Bauernproteste, welche ja oftmals ungleich wirkungsvoller, wichtige Infrastruktur (sprich Autobahnen und Auffahrten) stundenlang blockierten, kamen mir auch als erstes in den Sinn. Dabei ist die Landwirtschaft nachweislich einer der größten, wenn nicht sogar der größte Naturvernichter. Mir nach wie vor unerklärlich wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, muss ich wohl anerkennen wie viel Macht Springer und Co. nach wie vor besitzen.

    • @Perkele:

      Es wurden Vw-Manager und auch Bauern verurteilt. Allerdings haben die dann nicht im Gerichtssaal angekündigt, sie würde das gleiche morgen wieder tun, für das sie gerade verurteilt worden sind. Dafür waren die Strafen sogar recht milde.

      • @Dr. McSchreck:

        Sicherlich hat es ein paar Alibi-Urteile für die Aggros und Konzernchefs gegeben, doch im Vergleich der Strafen und den Taten die begangen wurden, ist das nun wirklich nicht vergleichbar. Einen jungen Menschen zu einer Haftstrafe OHNE BEWÄHRUNG zu verurteilen, weil er/sie ein "Vrbrechen" auf der Straße sitzend "begangen" hat, das ist völlig unangemessen, zumal niemand geschädigt wurde. Von den anderen habe ich bislang noch keinen im Knast gesehen - und es wird bei dieser derzeitigen Recht??sprechung auch nicht dazu kommen.

  • Ich war immer auf der Seite der "letzten Generation" - auch wenn ich jetzt nach diesem Bekenntnis ins Gefängnis muss.

    • @Il_Leopardo:

      Fürs Bekenntnis nicht, für verübte Straftaten und wenn ein Gericht das so befindet, schon - so wie jeder andere Mensch in diesem Land auch🤷



      Gesetze und Regeln in Deutschland besessen sich nicht nach individuellem Empfinden, sondern nach dem Fahrplan:



      Initiative, Erster Durchgang, Beratung/Ausschüsse, Verabschiedung, Zustimmung Bundesrat, Abschluss, Verkündung im Bundesgesetzblatt.



      So funktioniert Demokratie.



      Aktivismus KANN Initiativen anstoßen, aber niemals die Kette der Gesetzwerdung ersetzen.



      Wer handelt allein auf Grund seines Empfindens hat keine Legitimation im Rechtsstaat - aus guten Gründen.



      Mehrheiten muss man gewinnen, nicht durch Lautstärke suggerieren.



      Das gilt für die Widerlinge rechter Medien wie für die ehemalige LG

  • Gut das ich als Spender vorher eine Selbsanzeige gemacht habe, dass wird der Richter bestimmt strafmildernd bewerten. Dann werde ich wohl im Bergwerk - sie wissen schon, seltene Erden und so - den Wohlstand mehren helfen müssen. Die ersten Zeilen vom Steigerlied kann ich ja auch, bin also stimmlich schon mal dafür geeignet.



    Hoffe aber auf eine baldige Begnadigung durch unseren Bundespräsidenten und darauf, das er noch einen Tropfen sozialdemokratisches Blut in seinen Adern hat und noch weiß, dass eine Gesellschaft durch Solidarität zusammen gehalten wird, nicht durch Saus und Braus, der ja doch nur unsere Umwelt kaputt macht. Mehr möchte ich jetzt ohne Rückfrage bei einem Anwalt nicht schreiben.

  • Mir hätte die Einordnung eines Juristen weiter geholfen.

    Dass die ehemalige Sprecherin von LG das dooffindet, liegt in der Natur der Sache.

  • Frei nach Forrest Gump : Kriminell ist wer kriminelles tut

  • Die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung sind halt recht niedrigschwellig und ein Staatsanwalt, der sich mit einzelnen Taten befasst und dann zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen vorliegen, hat keine andere Wahl, als Anklage zu erheben.

    Ein Absehen aus politischen Gründen wäre Rechtsbeugung. Das Verfahren bleibt einfach abzuwarten.

    Insoweit sollte auch nicht so verharmlosen von "zivilem Ungehorsam" gesprochen werden.

    • @DiMa:

      § 129 Bildung krimineller Vereinigungen.



      .



      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.



      .



      Und weiter:



      .



      (3) Absatz 1 ist NICHT anzuwenden,



      wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist.

      ___________

      Die konkreten Straftaten der LG waren ja nicht der eigentliche Sinn der Organisation.



      Sonst müsste auch VW von einem als kriminelle Organisation verklagt werden, immerhin gab aus auch dort klar organisierte kriminelle Handlungen. Da diese sind jedoch nicht der eigentliche Sinn und Zweck des Unternehmens.

      • @sociajizzm:

        Mir war der Gesetzestext bei der Abfassung des Kommentars durchaus bekannt.

        Bei VW fehlt es daran, dass das Gesamtunternehmen auf die Begehung eines Betruges ausgerichtet ist oder war. Vier Manager reichen dafür schlichtweg aus.

  • Und – jede Wette – demnächst ist man im Willy-Brandt-Haus wieder völlig überrascht, bei Jungwählern zwischen Tierschutzpartei und yogischen Fliegern gelandet zu sein.