Fragwürdige Polizeitaktiken: Angst vor Rücken ist kein Grund zu quälen
Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Dass die Polizei einen Aktivisten der Letzten Generation via Schmerzgriff abführte, war rechtswidrig.
Dass die Berliner Polizei Schmerzgriffe anwendet, um friedliche Demonstrant:innen von der Straße zu transportieren, kann illegal sein. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Konkret hat das Gericht einen Berufungsantrag gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt, laut dem ein Schmerzgriff gegen einen Aktivisten der Letzten Generation rechtswidrig war.
Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025 erstmals die Anwendung eines Schmerzgriffes, von Kritiker:innen als Form der Folter bezeichnet, als unzulässig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um den damals 20-jährigen Aktivisten Lars Ritter, der sich im April 2023 an einer Straßenblockade der Letzten Generation auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte. Um ihn zum Gehen zu bewegen, hatten ihn Polizist:innen am Kiefer gepackt, ihm anschließend den Arm nach hinten verdreht und schließlich weggetragen. Videos zeigten, wie Ritter vor Schmerzen schreit.
Das Oberverwaltungsgericht argumentiert nun formal, nicht inhaltlich: Die Polizei habe laut Gericht nicht glaubhaft dargelegt, warum das Verwaltungsgericht von falschen Tatsachen ausgegangen sei – somit seien die Bedingungen für einen Berufungsprozess nicht erfüllt. Mit dem Beschluss ist das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts final rechtskräftig.
GdP sieht Polizei als Opfer von „Guerilla-Marketing“
Das Gericht entschied damals, dass der Schmerzgriff unverhältnismäßig war, weil die Polizist:innen Ritter einfach hätten wegtragen können. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er sich körperlich wehren würde. Obwohl sich das Urteil auf den Einzelfall bezog und sich nicht generell gegen die Anwendung von Schmerzgriffen richtete, sahen Unterstützer:innen von Ritter einen Grundsatzerfolg.
Joschka Seelinger, Rechtsanwalt Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Nun sehen sie sich bestätigt. „Jetzt ist klar, dass der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrierende rechtswidrig war“, sagte Joschka Seelinger zur taz, Rechtsanwalt Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der den Fall begleitet hat. Bisher habe sich das Land Berlin stets auf den Standpunkt gestellt, „dass Quälen in Ordnung ist, weil Polizisten beim Wegtragen keine Rückenschmerzen zugemutet werden können“. Nun sei klar, das mildeste Mittel sei immer das Wegtragen. Die GFF werde gemeinsam mit Ritter eine Schadensersatzklage vorbereiten.
Brüskiert gab sich dagegen die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sprecher Benjamin Jandro teilte mit, man habe die Entscheidung „zur Kenntnis genommen und werden sie für diesen konkreten Einzelfall akzeptieren müssen.“ Weiterhin sei es Polizist:innen aber erlaubt, Gewalt anzuwenden, um die „Regeln des Rechtsstaates“ durchzusetzen. Kein Recht gebe es dagegen darauf, „nach einer Straßenblockade sanft heruntergetragen zu werden“. Jendro sieht die Polizei als Opfer eines „Guerilla-Marketing“ der Letzten Generation, die gezielt versucht habe, die Polizei schlecht darzustellen.
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