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Internationale StrafverfolgungEin Schlag gegen das Völkerrecht

Mit Ungarn ist das erste Land Europas aus dem Internationalen Strafgerichtshof ausgetreten. Nun sind alle Augen auf Deutschland gerichtet.

Benjamin Netanjahu und Viktor Orbán am 3. April Foto: Denes Erdos/AP/dpa

Eigentlich hätte er ihn festnehmen müssen. Doch statt den israelischen Premier Benjamin Netanjahu an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auszuliefern, rollte sein ungarischer Amtskollege Viktor Orbán ihm am vorvergangenen Donnerstag den roten Teppich aus und kündigte an, die Mitgliedschaft Ungarns im IStGH aufzuheben. Der Gerichtshof sei ein „politisches Gericht“ geworden, so Orbán. Mit diesem Schritt wird Ungarn zum einzigen Land der EU, das das Römische Statut nicht mehr unterstützt. Das Römische Statut ist die vertragliche Grundlage des IStGH mit Sitz in Den Haag.

Der Chefankläger des Gerichts, Karim Khan, hatte im November 2024 einen internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen; zudem gegen den palästinensischen Hamas-Führer Mohammed Deif, der den Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober maßgeblich geplant haben soll. Deif wurde wohl im Juli vergangenen Jahres in Gaza getötet, seinen Tod bestätigte die Hamas erst im Januar. Der Vorwurf gegen Netanjahu: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in dem Krieg, der auf den Angriff der Hamas auf Israel folgte.

Netanjahu wird innerlich jubiliert haben, als Orbán den Austritt aus dem IStGH verkündete. Zu Hause versinkt der israelische Premier in einem ganzen Sumpf an Skandalen. Nur zwei Beispiele: Innenpolitisch wird er zunehmend durch die Affäre bedrängt, die derzeit unter dem Namen „Katar-Gate“ die israelische Presse bestimmt. Zwei seiner engen Mitarbeiter sollen Bestechungsgelder angenommen und dafür positive Nachrichten über Katar verbreitet haben. Indes steht Israels Armee unter heftiger internationaler Kritik für die Kriegsführung in Gaza. Zuletzt sorgte ein Angriff israelischer Soldaten auf einen Krankenwagen und ein Feuerwehrauto, bei dem 15 Menschen getötet wurden, international für Entsetzen.

Nichts davon hielt Netanjahu davon ab, sich vier Tage Zeit für seine Reise nach Ungarn zu nehmen, begleitet von seiner Frau Sara. Er spazierte mit Orbán an der Donau entlang und fand einen Verbündeten im Chef der rechtspopulistischen Fidesz-Regierung – deren immer wieder aufkommenden antisemitischen Rhetorik zum Trotz. Der Tag, an dem Orbán aus dem IStGH ausstieg, war für Netanjahu „ein bewegender Tag“, sagte dieser in der gemeinsamen Pressekonferenz.

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Es geht nicht nur um Netanjahu

Der Austritt Ungarns aus dem IStGH ist nicht der erste Schlag, den das internationale Recht in jüngster Zeit erfährt. Anfang Februar ordnete US-Präsident Donald Trump Sanktionen gegen das Gericht und seine Mitarbeiter an. Das Gericht habe „seine Macht missbraucht“, indem es „unbegründete Haftbefehle“ gegen den israelischen Ministerpräsidenten und den damaligen israelischen Verteidigungsminister erlassen hat.

Alexander Schwarz ist Co-Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights – und er ist denkbar besorgt. Für ihn steht fest, dass der Streit über den Haftbefehl gegen Netanjahu hinausreicht. Es gehe nicht nur um einen Mann, sondern um eine Ordnung, die illiberale Staaten wie Ungarn und die USA als Bedrohung ihrer Macht begreifen. „Der IStGH steht für Rechenschaft, für universelle Normen, für die Idee, dass niemand über dem Recht steht“, sagt Schwarz. „Genau das ist es, was sie delegitimieren wollen – in dem Moment, in dem es ihnen politisch unbequem wird.“

Dabei betont Schwarz, dass die internationale Strafjustiz auch ein Erbe der Nürnberger Prozesse gegen NS-Verbrecher ist. Diese beeinflussten die Entstehung der Völkermordkonvention, die 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Im gleichen Atemzug forderte sie einen internationalen Gerichtshof, um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit international ahnden zu können. Erst 2002 wurde die Forderung mit der Gründung des IStGH in die Tat umgesetzt – während des Kalten Kriegs war das Vorhaben am Widerstand von USA und Sowjetunion gescheitert.

Die Augen sind auf Deutschland gerichtet

Wenn nun die internationale Strafgerichtsbarkeit angefochten wird, steht laut Schwarz auch die europäische Nachkriegsordnung auf dem Spiel. Genau wie er fordern jetzt Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, dass die EU sich – wie sie es bislang getan hat – klar zum IStGH ­positioniert. Konkret hieße das etwa, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten, was für das Land zu Strafzahlungen führen könnte.

Indes fürchten die Verfechter des internationalen Rechts einen Schneeballeffekt von Ungarns Schritt auf andere Länder. Eigene ausführende Organe, um sein Mandat durchzusetzen, hat der IStGH nicht, er ist dabei auf die Mitgliedstaaten angewiesen. Und da wackelt es in Bezug auf Netanjahu.

Zwar haben einige Länder unmissverständlich angekündigt, dass sie den israelischen Premier verhaften würden, darunter Irland, Spanien und die Niederlande. Andere EU-Länder äußern sich jedoch weniger eindeutig. Frankreich hat bereits angekündigt, dass Netanjahu bei einem Besuch nicht verhaftet werden würde. Da Israel nicht Mitglied des IStGH sei, sollte Israels Premier immun gegen Strafverfolgung sein, hieß es im November aus dem französischen Außenministerium.

Diesem Argument steht entgegen, dass Palästina Mitglied des Gerichtshofs ist und Nichtmitglieder laut Römischem Statut auch dann belangt werden können, wenn sie Verbrechen auf dem Boden eines Mitgliedsstaates begehen. Wobei die entscheidende Frage dann lautet, wer Palästina als Staat anerkennt. Die Augen sind nun auch auf Deutschland gerichtet.

Der Kanzler in spe, Friedrich Merz, steckt in einem Dilemma. Noch am Wahlabend im Fe­bruar hatte er Netanjahu am Telefon versichert, er werde Mittel und Wege finden, damit dieser Deutschland ohne Festnahme besuchen könne. Es sei eine „abwegige Vorstellung, dass ein israelischer Ministerpräsident die Bundesrepublik Deutschland nicht besuchen kann“. Ein juristisches Schlupfloch gibt es für Merz nicht, so Schwarz. Es wäre schlichtweg ein eklatanter Völkerrechtsverstoß, würde Deutschland in einer Reihe mit illiberalen Staaten dem internationalen Recht weiter Schaden zufügen.

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72 Kommentare

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  • Natürlich muss Deutschland weiter an einer regelbasierten Weltordnung festhalten und arbeiten. Aber mindestens genau so natürlich darf Deutschland nicht weltöffentlich etwas tun, das viele Juden in Isreal und anderswo als feindlichen Akt oder zumindest grobe Übergriffigkeit verstünden. Erst recht darf es nicht die Anstachelung für Antisemiten weltweit liefern, die eine Verhaftung Netanjahus gerade hier im Lande zweifellos wäre. Es ist daher für Alle Beteiligten das beste, wenn israelische Premierminister erst wieder nach Deutschland reist, wenn er entweder nicht mehr Netanjahu heißt, oder sich der Haftbefehl erledigt hat.

    Und eins sollte klar sein: Es geht hier nicht um Netanjahu, es geht um den Kampf zwischen Nationalismus und Internationalismus. Für die Orbans, Trumps, Erdogans, Maduros und natürlich auch Putin und Xi ist so ein Gerichtshof ein Graus. Er steht für Alles, was sie NICHT wollen (Feste Werteordnung, Abgabe von Souveränität, verbindliche Verpflichtungen, Verantwortbarkeit von Staatschefs etc.). Netanjahu ist für Orban eigentlich nur ein nützlicher Zankapfel, um seinen Austritt zu forcieren. Das deutsch-isrealische Verhältnis darf da nicht reingezogen werden!

    • @Normalo:

      "Es ist daher für Alle Beteiligten das beste, wenn israelische Premierminister erst wieder nach Deutschland reist, wenn er entweder nicht mehr Netanjahu heißt, oder sich der Haftbefehl erledigt hat."

      Seh ich auch so. Merz kann sich mit Netanjahu auch in Frankreich treffen. Mit einem Staatsempfang in Deutschland würde er sich aktuell dermaßen in die Bredouille bringen, dass es ihn politisch den Kopf kosten könnte. Das wird er nicht riskieren. Und was der heute so erzählt, kann morgen schon ganz anders sein. Wie man ja jetzt schon einige Male sehen konnte.



      Und generell halte nicht viel von der Kleinmütigkeit eines bedingungslosen Staatsraisonsgequatsche und würde mir wünschen, dass man mit der aktuellen Regierung Israels härter ins Gericht geht. Aber die Festnahme eines israelischen Ministerpräsidenten -ausgerechnet in Deutschland- wäre nochmal ne ganz andere Baustelle.

    • @Normalo:

      Den Widerspruch zwischen dem Festhalten an einer regelbasierten Weltordnung mittels Vollstreckung eines rechtsgültigen Haftbefehls einerseits und der Nichtvollstreckung zwecks Rücksichtnahme auf eine vermeintlich empfundene Übergriffigkeit andererseits kann eine Vermeidung dieses Widerspruchs niemals auflösen.

      Hier muss man sich schon entscheiden. Beziehungsweise kann man zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland sich bereits entschieden hat: Nach dem der Haftbefehl für Putin offiziell begrüßt wurde, kann man sich eine Verhaftung Netanyahus nicht vorstellen. Die Delegitimierung besagter regelbasierter Weltordnung findet so bereits statt.

      Nebenbei bemerkt reiht sich Netanyahu nahtlos in Ihre Riege illiberaler Autokraten ein: Der Likud arbeitet auf Europaebene mit den "Patrioten für Europa" zusammen und die geplante Justizreform der aktuellen israelischen Regierung bedroht die Gewaltenteilung.

      Die von Ihnen beschriebene Instrumentalisierung Netanyahus durch Orban funktioniert in diesem Zusammenhang übrigens auch reibungslos in umgekehrter Richtung: Für Netanyahu ist Orban ein nützlicher Helfer in seinem Bestreben, den Haftbefehl gegen seine Person zu delegitimieren.

      • @JWW:

        Manchmal ist eben Pragmatismus gefragt. Wir wollen nicht diejenigen sein, die Netanjahu verhaften, sobald er in den Vollstreckungsbereich des Haftbefehls kommt, aber wir wollen auch nicht den IStGH düpieren. Was machen wir also? Sagen Netanjahu, er sollte vielleicht besser von Besuchen in Deutschland absehen, und bekunden dann öffentlich, nach Wegen zu suchen, ihn auch ohne Verhaftung empfangen zu können (was keine Zusage ist, so wie Orban zu handeln aber auch keine Kampfansage an Israels Regierung). Deshalb verwendet man als Diplomaten besser keine verbohrt schwarz-weiß denkenden Ideologen.

        • @Normalo:

          Die Frage der Durchsetzung eines rechtgültigen Haftbefehls für einen vermeintlichen Kriegsverbrecher als Pragmatismus abzutun ist nichts anderes als Rechtsbeugung.



          In Bezug auf internationales Recht und eine "regelbasierte Weltordnung" bedeutet Pragmatismus letztlich immer Delegitimierung besagter Ordnung.



          Schon allein die öffentlichkeitswirksame Äußerung des Bundeskanzlers in spe, man würde "Mittel und Wege" finden um den Haftbefehl zu umgehen, untergräbt den Anspruch auf die universelle Gültigkeit internationalen Rechts, auf dem der IStGH als Institution beruht.

          Den fundamentalen logischen Widerspruch zwischen dem von Ihnen formulierten Anspruch, Deutschland möge an der "regelbasierten Weltordnung festhalten und arbeiten", und dem Unwillen zur Vollstreckung eines Haftbefehls, der ein direktes Produkt eben dieser Weltordnung ist, können Sie auch weiterhin nicht auflösen.



          Darüber kann auch Ihr polemischer Aufruf, der die Durchsetzung internationalen Rechts mal eben mit dem Versuch, "Deutschland auf die Seite der aktiven Israelgegner zu zerren", gleichsetzen will, nicht hinwegtäuschen.

    • @Normalo:

      Dass die CDU vorzugsweise rechte bis rechtsextreme Regime in aller Welt unterstützt (Israel unter Netanjahu, Chile unter Pinochet, das Apartheid-Südafrika, Indonesien unter Suharto, usw.) ist eine Tradition, die von Strauß über Kohl bis Merz weiter gepflegt wird.

      Da macht das heutige Israel keine Ausnahme.

      Wäre Israel ein sozialistischer oder geostrategisch konkurrierender Staat, würde die CDU für Israel keinen Finger rühren.

      So viel zum Thema "Kampf gegen Diktatoren" und "regelbasierte Weltordnung". Oder auch zu "Völkerrecht" und "Menschenrechten".

      • @Uns Uwe:

        Israel ist seit seiner Gründung von CDU-Regierungen unterstützt worden, egal welcher Couleur die dortigen Regierungen waren. Sagen Ihnen so Namen wie Perez, Rabin, Olmert oder Brarak etwas? Haben die bei Kohl oder Merkel je kalte Schultern vorgefunden?

        Und mal die dicke Freund-Feind-Erkennungsbrille abgenommen: Meinen Sie im Ernst, ein moralisch weniger fragwürdig agierender Sozialist an der Spitze Israels wäre auch Merz nicht tausendmal lieber?

        • @Normalo:

          "Israel ist seit seiner Gründung von CDU-Regierungen unterstützt worden ..."

          Nein, das ist falsch. Lesen Sie mal folgenden Text, insbesondere die zwei Absätze von "Auch die Bundesrepublik profitierte von dem Abkommen ..." bis "... 1957 erhielt der SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer auf seiner Israelreise als erster Deutscher der Nachkriegszeit die Gelegenheit zu einer öffentlichen Ansprache vor einem israelischen Publikum."

          www.bpb.de/shop/ze...schen-anerkennung/

          Später nutzte auch die CDU die Kontakte zu Israel zur moralischen Rehabilitierung und Reinigung von der schweren Schuld Deutschlands.

          "Meinen Sie im Ernst, ein moralisch weniger fragwürdig agierender Sozialist an der Spitze Israels wäre auch Merz nicht tausendmal lieber?"

          Oh ja, weil doch der Blackrock-Aktivist und Linkenhasser Merz wie auch seine Partei so ausgesprochen menschen(rechts)freundlich sind, gelle?

          Sehen Sie sich die Empirie an, wie die CDU außenpolitisch zwischen linken und rechten Regimen fein unterschieden hat - ganz unabhängig von Menschenrechten. Diese Empirie ist eindeutig.

    • @Normalo:

      "Das deutsch-isrealische Verhältnis darf da nicht reingezogen werden"

      Typisch deutsch, wenn es unangenehm wird drückt man sich hier gerne vor der Verantwortung, schaut lieber weg und überlässt anderen die Drecksarbeit. So funktioniert das aber nicht. Das eine ist Politik, Diplomatie und vielleicht auch Völkerverständigung. Das andere ist die Durchsetzung geltenden Rechts und das sollte mit vorigen keine Schnittmengen haben.

      Justiz muss unabhängig und objektiv agieren und sollte möglichst neutral sein. Bei letzterem hapert es leider allzu häufig, besonders durch die indirekte Einflussnahme der Politik. Eine gefährliche Entwicklung, die nicht nur in den USA zu beobachten ist sondern auch vermehrt in Deutschland auftritt.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @Sam Spade:

        Die absolutistischen Argumente für den Haftbefehl gegen Netanjahu entbehren im modernen Völkerrecht einer tragfähigen Grundlage, und dies aus mehreren gewichtigen Gründen, die sowohl historische als auch prozessuale Aspekte umfassen.

        Denn die Geschichte der Juden ist von Jahrhunderten der Verfolgung und des Genozids kulminierend in der Shoah gezeichnet. Diese einzigartige historische Erfahrung hat ein tief verwurzeltes Bedürfnis nach Selbstverteidigung und dem Schutz des eigenen Staates hervorgebracht. Einen Haftbefehl gegen das Oberhaupt eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates zu erlassen, der sich in einem existentiellen Konflikt zur Verteidigung seiner Bürger gegen eine als terroristisch eingestufte Organisation befindet, birgt die Gefahr, das legitime Bedürfnis nach Selbstverteidigung zu untergraben und die historische Verletzlichkeit des jüdischen Volkes zu ignorieren.

        Wer in Deutschland, knapp 80 Jahre nach dem Ende des Holocausts, auf Kadavergehorsam gegenüber folgendschweren, voreingenommen erlassenen Dekrets pocht, sollte die Schulbank eventuell noch drücken.

        • @Michaela Dudley:

          Ganz schön gewagt, "Die absolutistischen Argumente für den Haftbefehl gegen Netanjahu entbehren im modernen Völkerrecht einer tragfähigen Grundlage". Die Grundlage ist völkerrechtlich klar und nach 25 GG versucht jede gegenteilige Behauptung den Verfassungsstaat zu verneinen.

        • @Michaela Dudley:

          Bei allem Respekt, die historischen Hintergründe und die "historische Verletzlichkeit des jüdischen Volkes" sind für den Erlass eines Haftbefehls nun wirklich kein Kriterium.

          Das Gericht hat geprüft und entschieden, dass es ausreichende Anhaltspunkte gibt, die einen Haftbefehl rechtfertigen. That's all!

          Ein Vorwurf ist das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung. Der andere Vorwurf betrifft Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche Tötungen, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.

          Beides sind Kriegsverbrechen und warum diese nach ihren Angaben im modernen Völkerrecht einer tragfähigen Grundlage entbehren sollten dürfte ihr Geheimnis bleiben, ebenso wie die "prozessualen Aspekte" die sie als gewichtige Gründe dagegen ins Feld führen.

          Zudem handelte es sich meinerseits auch nicht um absolutistische Argumente für einen Haftbefehl sondern für dessen Vollstreckung und das hat etwas mit Durchsetzung des Rechts zu tun und nichts mit Absolutismus.

          Das als Kadavergehorsam abzutun zeugt von einem sehr zweifelhaften Rechtsverständnis.

          • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
            @Sam Spade:

            Nein, das ist falsch. Eine leidenschaftliche Litanei ersetzt keine sachliche und sensible Prüfung. Die Menschheit muss sich vom Fundamentalismus abwenden und zum Fundament der Menschenwürde zurückkehren. Außerdem dürfen Antisemiten sollten niemals Freude an den Handlungen der deutschen Bundesregierung empfinden.

            Wer die historischen und nicht zuletzt die humanen Dimensionen außer Acht list, mutiert zum Stempelkissen-Roboter, und davon hat diese Welt leider keinen Mangel.

            • @Michaela Dudley:

              Das Gericht vertritt doch gerade die Menschenwürde, indem sie die Verantwortlichen, die diese Würde in den Dreck gezogen haben anklagt.

              Ihnen ist schon bekannt, dass die Beweislast ziemlich eindeutig und vielseitig ist. Von Videomaterial und Zeugen über Aussagen einzelner Regierungsmitglieder wird das gesamte Spektrum abgedeckt. Da braucht es keine Angaben der Hamas für.

              In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Nachtrag zum Völkerstrafrecht.

              Beim Vorwurf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist der Nachweis einer systematischen oder verbreiteten Begehung zu erbringen. Es zählt also vorderst die Gesamttat und dann die Einzelfälle. Da bestehen schon Zweifel, ob die Beweise dafür ausreichen.

              Bei Kriegsverbrechen wie Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung ist dem nicht so. Hier zählt der Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit. Es geht daher hauptsächlich nur noch darum den Vorsatz nachzuweisen und nicht zu klären, ob diese Form der Kriegsverbrechen tatsächlich stattgefunden haben. Das ist bereits ausführlich dokumentiert.

              Dürfte mit ein Grund dafür sein, warum sich die israelische Justiz scheut den Fall vom IStGH zu übernehmen.

            • @Michaela Dudley:

              Ich bin auch nach einer sachlichen und gerade nicht sensiblen Prüfung nicht darauf gekommen, wie man zum Fundament der Menschenwürde zurückkehrt, wenn man einen Haftbefehl gegen einen Politiker, der für schwerste Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, nicht vollstreckt - und das unter Missachtung internationaler Abkommen und deutscher Gesetze. Gerne erinnere ich ein weiteres Mal daran, dass auch Palästinenser Menschen sind.

        • @Michaela Dudley:

          Wollen Sie hier erzählen, dass die Reste der Hamas einem Staat der derart bewaffnet ist, wie Israel, tatsächlich "existenziell" gefährden könnte? Diese Terroristen können Schaden anrichten - fürchterlichen Schaden. Aber den Staat in seiner Existenz gefährden, das können sie nicht. Bei Weitem nicht. Einfach nur am Kopfschütteln.

          • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
            @Einfach-Jemand:

            Kurzantwort: Ja.

            • @Michaela Dudley:

              Die Hamas kann Israel mit Sicherheit nicht vernichten. auch wenn sie es gern täte.

              Viel gefährlicher für die Existenz Israels sind die Annexions- und Deportationspläne der aktuellen israelischen Regierung. Es besteht die reale Gefahr, dass die Stimmung in den arabischen Staaten endgültig kippt und diese aktiv in einen Krieg gegen Israel ziehen. Und dann haben es die IDF nicht nur mit ein paar tausend Milizionären ohne schwere Waffen zu tun, sondern mit großen, vom Westen aufgerüsteten, einigermaßen modernen Armeen. Das ist wäre dann eine ganz andere Art von Bedrohung.

              Genau genommen liegt es also im Interesse der israelischen Bevölkerung, wenn die IStGH Netanjahu hinter Schloss und Riegel bringt.

      • @Sam Spade:

        Es hat nichts mit Wegducken zu tun, sondern damit, dass Jene, die ihre bedingungslose Strenge und besondere Verantwortung für das Gute und Richtige immer DANN so vehement zum Einsatz bringen, wenn es gegen Israel geht, in Deutschland am falschen Platz sind. Andere Staaten machen es übrigens nicht anders. Sie werden Netanjahu (oder Putin) bei keinem der übrigen IStGH-Mitglieder zu Besuch sehen, selbst wenn die ihn liebend gern dahätten.

        Und diese ständigen Versuche, Deutschland auf die Seite der aktiven Israelgegner zu zerren, nerven einfach nur noch. Machen wir nicht. Kapiert's endlich.

        • @Normalo:

          Ich weiß nicht, wie Sie auf solch eine pauschale Unterstellung kommen, dass es einfach um Isrealgegner geht, die wir Alle nur unterstützen wollen. Klingt für mich nach etwas Ähnlichem wie "Nazi-" oder "Antisemitismus-Keule" als Argument. Nein, ein Unrecht berechtigt einfach nicht dazu, ein anderes Unrecht zu begehen oder gutzuheißen. So einfach ist das. Und wenn man im Konjunktiv ankündigt, dass man Netanjahu verhaften würde, wenn er denn käme, wird doch das Problem, dass er überhaupt kommt, von alleine erledigen: wird er nicht. Ich bin kein Diplomat, die sollen sich selbst eine "sanftere" Formulierung dafür ausdenken.

        • @Normalo:

          Dass Sie meinen, Menschen wären in Deutschland am falschen Platz, wenn Sie fordern, dass Deutschland seiner Verpflichtung nachkommt, einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher zu verhaften, ist befremdlich genug. Ich erinnere gerne daran, dass Deutschland auch durch ein eigenes Gesetz verpflichtet ist, mit dem IStGH zu kooperieren. Es geht hier also nicht um bedingungslose Strenge, sondern um Rechtstreue (die man in Ihren Kreisen ja gerne von anderen einfordert). Aber Ihre Einlassung leidet nicht nur an einem gehässigen Rechtsnihilismus, sondern auch an einem kaum zu begründenden Hegemonialanspruch: Sie sprechen von "wir". Nun steht, darf man Umfragen trauen, die deutsche Bevölkerung keineswegs geschlossen hinter Israels Strafexpedition, sondern ist mehr und mehr angestoßen von deren exzessiver Gewalt. Welches "wir" meinen Sie also? Das eines politischen Betriebs, dem Recht und Moral ebenso egal sind wie die öffentliche Meinung? Das wäre allerdings ein nicht unpassendes autoritäres Coming Out...

          • @O.F.:

            Sie haben nicht vertanden, wohin ich will: Es geht mir nicht darum, den IStGH zu düpieren, seinen Haftbefehl offen zu ignorieren und die juristische Aufarbeitung von israelischen Exzessen zu unterbinden. Aber ich fürchte extremen Schaden für das deutsch-israelische Verhältnis und die Situation von Juden bei uns und anderswo auf der Welt, wenn der Haftbefehl ausgerechnet in Deutschland von deutschen Behörden am amtierenden israelischen Regierungschef vollstreckt würde.

            Die Assoziationen, die das wecken würde, wären vielleicht nicht rational, aber sie wären REAL. Putin z. B. arbeitet seit Beginn der Unterstützungleistungen Deutschlands für die Ukraine innenpolitisch ganz hervorragend mit ähnlich gelagerten, überkommenen Täterbildern. Und die sind eben ganz speziell mit Deutschland verbunden und nicht mit anderen Zeichnerstaaten des Römischen Statuts.

            Daher sollte aus meiner Sicht auf der diplomatischen Linie sichergestellt werden, um zu verhindern, dass Netanjahu nach Deutschland kommt und der Haftbefehl an ihm vollstreckt werden müsste. Deutschland mag ihn nicht verhaften wollen, aber als Bühne für einen Stinkefinger an Den Haag wie in Ungarn darf es sich auch nicht hergeben.

        • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
          @Normalo:

          „Und diese ständigen Versuche, Deutschland auf die Seite der aktiven Israelgegner zu zerren, nerven einfach nur noch. Machen wir nicht. Kapiert's endlich.“

          Bravo. Danke vielmals. Wunderschön klar artikuliert.

        • @Normalo:

          PS und nochmal: Es geht beim Austritt Ungarns nicht um Netanjahu.

    • @Normalo:

      Das Empfinden eines Teiles der Juden sollte Deutschland in dieser Frage überhaupt gar nicht leiten. Wenn Netanjahu einreist, zwingt er Deutschland dazu, seine Verpflichtungen zu missachten. Das kann niemand, egal welcher Herkunft, von Deutschland verlangen und ich halte es für falsch, Israel da irgendwie zu bevorzugen.

      • @In aller Ruhe:

        Sehe ich anders. Kein Nachfahre oder Verwandter von Holocaust-Opfern sollte sich je von Deutschland verraten oder im Stich gelassen fühlen.

        Davon abgesehen denke ich ja nicht, dass Netanjahu einreisen wird. Er kann in der Tat von Merz oder Deutschland insgesamt kein freies Geleit verlangen, sondern wird sich damit zufrieden geben (müssen), dass Merz eine wohlwollende Ansage gemacht hat, die aber gleichzeitig eine implizite Aufforderung war, sie nicht real auf die Probe zu stellen. Auch so funktioniert Diplomatie.

        • @Normalo:

          "Sehe ich anders. Kein Nachfahre oder Verwandter von Holocaust-Opfern sollte sich je von Deutschland verraten.."

          Das hat weder etwas mit Verrat noch mit im Stich lassen zu tun. Sie selbst legen bestimmt auch Wert darauf, dass ihre Rechte gewahrt werden. Und wenn diese Rechte jetzt ausschließlich ihnen verweigert würden, dann würden sie doch zurecht darauf hinweisen, dass das Recht für alle gilt, also auch für sie. Gleiches Recht für alle, nichts anderes liegt hier vor.

  • Herr Merz, eine "abwegige Vorstellung" ist, dass Sie als künftiger Kanzler das Urteil eines Gerichtes missachten, dass u. a. als Folge der deutschen Verbrechen währen der Naziherrschaft geschaffen wurde. Deutschland hat seit den Gräueltaten vom 7. Oktober die Kriegsverbrechen Israels unterstützt (oder zumindest weggeschaut), aber das wäre wirklich der Gipfel der Unmenschlichkeit: Merz und Netanyahu beim Spaziergang an der Spree. Mit einem Grinsen im Gesicht.... Eine unerträgliche Vorstellung.

  • Merz würde doch nicht aus dem IStGH aussteigen, nur weil Netanjahu vorbeikommt! Das hieße ja, er müsste sich klar positionieren, eine Entscheidung treffen. Das machen deutsche Politiker nicht, die lavieren nur herum und labern irgendwelche schwammigen Entschuldigungen. Darum ändert sich hier auch nichts.

  • Merz muss unter Druck gesetzt werden:Das ist wichtig, daher zeichnet diese Petition und verbreite sie, bis 8. Mai sollten doch mehr Leute das zeichnen, oder wo sind wir hier schon gelandet ? weact.campact.de/p...e-recht-sabotieren

  • Der IStGH wird immer wieder diskreditiert, gerne auch hier in der Kommentarspalte, Zitat M. Dudley:

    "Die Ausweitung der Befugnisse des von Korruption und antisemitischer Voreingenommenheit gezeichneten IStGH droht, das Haager Tribunal umso mehr in einen Schutzpatron terroristischer Failed States zu verwandeln."

    Was Kommentierende hier schreiben, spielt natürlich erstmal keine Rolle.



    Leider ist inzwischen das verächtlich Machen, Diskreditieren und Ignorieren völkerrechtlicher Verträge und Institutionen durch einzelne Länder und Regierungen fast schon traurige Regel. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und sollte auch Jenen zu denken geben, die leichtfertig bereit sind, diese Errungenschaften in Frage zu stellen.

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @Klabauta:

      Da das wiedergegebene, kritisierte Zitat mir entstammt, möchte ich zur Kritik Stellung beziehen.

      Wem nützt es, wenn der Internationale Strafgerichtshof sich zu einem Protektorat propalästinensischer Interessen wandelt, indem die Hamas-“Regierung“ von der Haager Richterkammer mit auffallender Nachsicht behandelt wird?

      Angesichts der Tatsache, dass die Hamas eine Terrororganisation darstellt, die am 7. Oktober 2023 den infamsten, blutigsten Massenmordanschlag gegen das Judentum seit der Schoah verübte, stellt sich die Frage: Sollte solch eine barbarische Gräueltat dadurch legitimiert werden, dass jegliche bewaffnete Reaktion gegen diese Terroristen mit einer völkerrechtlich fragwürdigen Pedanterie gegeißelt wird?

      Aporpos Geiseln: Wo blieben sie eigentlich?

      Es ist der IStGH, der sich selbst diskreditiert. Denn viele der Angaben, welche die Basis des Vorwurfes gegen Israel bildet, entstammen direkt der Hamas, die sogar selbst zugibt, fehelerhafte Zahlren zugegeben zu haben. Ein Gericht, das trotzdem solche „Beweise“ zulässt, bekleckert sich nicht mit Ruhm, sondern beugt sich bereitweillig dem antisemitischen Zeitgeist.

      • @Michaela Dudley:

        Es ist ja nicht so, dass der IStGH nicht auch die Hamas angeklagt hätte:



        www.lto.de/recht/h...t-kriegsverbrechen

        Und eine Klage gegen Netanjahu und Galant ist auch noch keine Verurteilung.

        Welche Institution wäre denn Ihrer Meinung nach legitimiert, das Vorgehen sowohl der Hamas-Verantwortlichen als auch Netanjahus und Gallants zu untersuchen?

        • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
          @Klabauta:

          Keine Institution, die voreingenommen ist, wäre legitimiert, das Vorgehen Netanjahus und Gallants zu untersuchen.

          Die besessene Fixierung auf Israelis lässt tief blicken und diskreditiert den IStGH nicht nur in irgendeiner abstrakten moralischen Hinsicht, sondern auch nach rechtlichen Prinzipien. Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts und in verschiedenen Menschenrechtsabkommen verankert. Es beinhaltet die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts.

          Es ist übrigens nicht die Aufgabe Israels und dessen Verfechter:innen, ein geeignetes Tribunal zu finden, um die Sicherheit jüdischer Menschen unter dem Deckmantel angeblicher Legalität zu gefährden. Wer diese Hetzjagd gegen Israelis lauthals fordert und fördert, müsste sich endlich damit begnügen, dass es in der Real World kaum Möglichkeiten gibt, die Urteile eines Haager Trinunals universal zu vollstrecken.

  • Die EU ist ziemlich hilflos gegen Diktatoren.

  • Und sollte es wirklich dazu kommen, dass Merz einen gesuchten, offensichtlichen Kriegsverbrecher laufen lässt und tatsächlich das Gesetz bricht, dann wird hoffentlich ein Entrüstungssturm losbrechen. Und da geht's dann los: mit aller Kraft und Gewalt (!) werden Proteste dann unterdrückt und verhindert. Das kann man schon erahnen, wenn man den Umgang mit Kritik an den israelischen Kriegsverbrechen betrachtet. Man läuft der Verleumdung nach, dass alles (!!) nur Schuld der Palästinenser sei - was ganz und gar nicht wahr ist. BEIDE haben Schuld.

    • @Perkele:

      Vielen Dank, sie haben völlig Recht. Und Ihrer Ahnung, was bei einem Besuch Netanyahus hier los wäre, möchte ich auch zustimmen. Man kann nur hoffen, dass Merz nicht so dumm ist...oh... mein Fehler. Natürlich ist er das. Man darf gespannt sein.

  • Wie der Schlangenbeschwörer dessen Schlange keine Giftzähne (mehr) hat.

    Sieht mazialisch aus ist aber weitgehend ungefährlich (für den Schlangenbeschwörer)

  • Wird eigentlich auch irgendjemand aus der Hamas-Führung mit internationalem Haftbefehl verfolgt?

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @JohnReed:

      Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erließ einen Haftbefehl gegen den getöteten Hamas-Militärchef Mohammed Deif. Allerdings hat Deif sich bislang nicht posthum gestellt. Dies scheint aber sowieso keine Priorität für die israelkritische Community darzustellen. Vielmehr bezwecken die Free-Palestine-Bewegung und ihre Unterstützer im Haager Gericht mehrheitlich eher einen Freibrief für die Hamas, während sie von Israel einen höheren Standard fordern.

      • @Michaela Dudley:

        Die Haftbefehle gegen Deif (und weitere Hamas-Führer) wurden zu einem Zeitpunkt beantragt, als diese noch am Leben waren; als der Haftbefehl gegen Deif ausgestellt wurde, war dessen Tod noch nicht bestätigt (ein Verfahren, dass Ihnen als angeblicher Juristen geläufig sein sollte). Ihre Versuche, den IStGH zu diskreditieren, gegen also ins Leere.

      • @Michaela Dudley:

        "Allerdings hat Deif sich bislang nicht posthum gestellt."

        Wie geht so was? Séancen?

    • @JohnReed:

      Ja.



      „ Die der Hamas-Führung vorgeworfenen Völkerrechtsverbrechen beziehen sich auf drei Sachverhalte: Den Überfall am 7. Oktober 2023, die Geiselnahme an sich und die Behandlung der verschleppten Geiseln.

      Der Hamas-Führung wird in diesem Zusammenhang unter anderem das Menschlichkeitsverbrechen der Ausrottung (Art. 7 Abs. 1 lit. b) IStGH-Statut) vorgeworfen.

      Im Fokus stehen daneben das Kriegsverbrechen der Geiselnahme – im Blick auf die mindestens 245 Geiseln, welche die Hamas und andere Gruppen im Zuge ihres Angriffs nach Gaza verschleppt haben – und die gegen die Geiseln verübten sexuellen Gewaltverbrechen, die Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen darstellen.“

      Quelle: www.lto.de/recht/h...t-kriegsverbrechen

    • @JohnReed:

      Ja

  • Ich möchte Herrn Merz wünschen, dass er Rückgrat besitzt. Seine Aussage, dass Netanjahu in Deutschland nicht verhaftet wird, zeugt von Weitsicht gegenüber der einzigen Demokratie im Nahen Osten.



    Was man weder von der UNO noch vom IStGH behaupten kann.

    • @Dirk Osygus:

      Nur liegt es nicht in Friedrich Merz Einflussbereich die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls zu untersagen. Nennt sich auch Gewaltenteilung.

      Der Eingriff der Executive müsste zudem auf Bundes- und Landesebene erfolgen, denn da die Voraussetzungen eines Überstellungshaftbefehls vorliegen, sind auch die Staatsanwaltschaften und die Polizei gem. § 127 Abs. 2 StPO zur vorläufigen Festnahme ermächtigt. Bedeutet selbst die Unterlassung durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hätte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vollstreckung des Haftbefehls. Eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt wäre zudem rechtswidrig und würde in der Sache eine Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) darstellen. Das würde dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Ende der Kanzlerschaft von Friedrich Merz bedeuten.

      Friedrich Merz wollte eine Botschaft nach außen senden und hat sich dabei wie so häufig diletantisch verhalten. Besonders vor dem Hintergrund, dass er in grauer Vorzeit ja einmal Jura studiert hat, was zumindest für mich, bei der Häufung seiner politischen Vorschläge die gegen geltendes Recht verstoßen, verwunderlich ist.

    • @Dirk Osygus:

      Regeln müssen für Alle gelten, sonst sind sie nichts wert. Das muss als Grundsatz für Vertreter einer regelbasierten Weltordnung unantastbar bleiben und natürlich auch die Beachtung von Haftbefehlen des IStGH betreffen, über die man nicht glücklich ist.

      Freilich gibt es Ausnahmen in Extremfällen, und das Verhältnis Deutschland-Israel ist so einer. Ich könnte Merz verstehen, wenn er das gesagt hätte, um klarzustellen, dass Deutschland um keinen Preis etwas tun würde, das von vielen Juden in aller Welt als ein feindseliger Akt gegen Israel und sie selbst gesehen würde. Aber ich würde mir von meinem Kanzler zumindest erwarten, dass er sich vorher(!) von Netanjahu die Zusage geholt hat, diese Aussage nicht real auf die Probe zu stellen und nach Deutschland zu kommen.

      Anders sieht es bei Orban aus. Der WOLLTE den Stein des Anstoßes im Land, um den offenen Bruch zu zelebrieren. Das hat nichts mit den unterschiedlichen Meinungen diesen Haftbefehls zu tun, sondern schlicht darin, dass eine Einrichtung wie der IStGH dem autokratischen Nationalismus komplett anathema ist. Und dass er über Netanjahu den Stab bricht nicht über Putin, ist im Zweifel daheim besser zu verkaufen.

    • @Dirk Osygus:

      Was bringt eine Demokratie, wenn sie fortan das Völkerrecht bricht und Kriegsverbrechen begeht, die durch nichts, und auch nicht durch die Verbrechen vom 7. Oktober, zu rechtfertigen sind?

  • Kann man im Gazastreifen überhaupt noch von "Kriegführung" sprechen? Das klingt so, als ob es nur darum ginge, einen bewaffneten Feind niederzuringen. Die Zerstörung von Lebensgrundlagen, um eine ganze Bevölkerung dazu zu bringen, das Land zu verlassen - und das ist das erklärte Ziel - ist doch etwas anderes.

  • Für alle die in dieser Frage mit der deutschen Staatsreason argumentieren hier etwas zum Nachdenken:

    1. Der Schwur von Buchenwald:



    "Wir werden den Kampf erst aufgeben, wenn der letzte Schuldige vom Gericht aller Nationen verurteilt ist. – Die endgültige Zerschmetterung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ideal."

    Darauf ist das Völkerrecht aufgebaut, nur Feinde der Freiheit und des Friedens sind gegen ein Gericht der Völker.

    2, Artikel 1 Grundgesetz:

    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

    Dazu ist eigentlich nichts mehr zu sagen!

    • @Erwin1.:

      Art 19 Grundgesetz - GG -



      4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @Erwin1.:

      Das Argument der Menschenwürde darf keinesfalls als Vorwand für eine Hetzjagd dienen. Wer sich unkritisch dem Zeitgeist unterwirft, läuft Gefahr, dem Zynismus Tür und Tor zu öffnen.

      • @Michaela Dudley:

        Stimmt. Nur wer veranstaltet denn eine Hetzjagd? Der IStGH etwa?

    • @Erwin1.:

      Danke

  • Damals vom Gerichtshof am gleichen Tag sowohl den Angreifer, der ja zeitlich Monate zuvor völkerrechtswiedrig attackiert hatte, und gleichzeitig die Israelis in der Verteigungsposition, über deren Methoden durchaus verhandelt werden muss.



    Das so getan zu haben war und ist skandalös. Wenn der Ankläger so ungeschickt agiert, muss er sich über Gegenpositionen nicht wundern.



    Es ist eben Politik, da wird sowas eben bewertet und ausgenutzt. Das ist schlimm, so vorzugehen in Den Haag noch schlimmer. Warum hatte das damals eigentlich keine Konsequenzen für den Khan?

    • @Tom Farmer:

      Es geht um Kriegsverbrechen. Da spielt es keine Rolle, wer Angreifer und wer Verteidiger ist.

  • Mit dem Autokraten Orban hat sich Europa doch in jederlei Hinsicht ein faules Ei ins Nest gelegt. in Ungarn gibt es doch nur noch Wahl- und Meinungsuntersdrückung, Geldeinstecken in die Taschen des Orbanclans …. Der würde doch Putin zu gern umarmen.

    • @snowgoose:

      Naja zum Zeitpunkt des EU-Beitritts war Orban nicht MP und einen Ausschlussmechanismus gibt es halt in der EU nicht. Zudem gilt das Einstimmigkeitsprinzip für den Neubeitritt von Ländern, daher wäre das wahrscheinlich auch auf Ausschlüsse anzuwenden. Wobei es bei Orbans Anti-EU-Rhetorik bei gleichzeitiger Finanzabschöpfung und sonstiger Quertreiberei vielleicht einen Versuch wert wäre.

      • @Blutsbruder WinnePuh:

        Oder die EU fördert direkt in Umgehung der Regierung ungarische NGO`s welche nachweislich die Demokratie im Land unterstützen, um so die Demokratiebewegung zu stabilisieren mehr Möglichkeiten zu geben, gegen Autokraten im eingenen Land demokratisch entgegen zu treten. Allein die Überwachung der europäischen Staatshilfen würde mehr bewirken. Aber leider fehlt es hier aufgrund der fehlenden Unterstützung durch die EVP-Familie von Ursula von der Leyen und Manfred Weber. Somit haben diese auch die aktuelle Situation in Ungarn mit zu verantworten.

        • @Sonnenhaus:

          Quasi das "deutsche Modell" der Unterstützung der "demokratiefreundlichen" NGOs bei der EU etablieren? Also eine direkte Einmischung der EU in die nationale Poltik eines Mitgliedlandes.

          Das wäre ein Konjunkturprogramm für rechte Parteien. Die AfD ist ein Beispiel hierfür.

          Wollen Sie das?

    • @snowgoose:

      Die EU hat sich Orbán nicht "ins Nest gelegt". Ungarn war längst Mitglied, als er gewählt wurde. Dagegen hatte die EU kein Vetorecht.

  • Hat denn irgendjemand Zweifel, dass Merz grundsätzlich anders agieren wird als Orban?

    • @B. Iotox:

      Sogar starke Zweifel. Das werden Sie aber nicht daran merken, dass Netanjahu verhaftet wird oder Merz ihm das androht, sondern das Netanjahu ohne großes Federlesen und Säbelrasseln einfach auch zukünftig nicht nach Deutschland kommen wird.

    • @B. Iotox:

      Ja ich. Denn diese ewige Gleichmacherei ist das Gift, welches uns zersetzt.

      Alles Antidemokraten, Nazis, Rassisten, Hinterwäldler.... Da wird übrigens seltener gegendert.

      Jetzt mal ernsthaft, man muss Merz ja nun wirklich nicht mögen. Aber von Orban ist er dann doch merklich politisch entfernt.

      Der erhobene Zeigefinger gegenüber jedem/jeder mit anderer Meinung und Pauschalisierungen bringen nun gar nichts.

  • Solange Deutschland und andere EU-Staaten das internationale Völkerrecht waren wollen, ist wohl einen Besuch von Netanjahu in Deutschland und anderen EU-Staaten völlig ausgeschlossen.



    Ungarn hat selbstredend die Konsequenzen aus der Nichtachtung des IStGH zu tragen.

  • Na wie toll. Die französische Argumentation kann man dann ja auch 1 zu 1 auf Putin übertragen viele andere auf der Welt.



    Europa legt hier selbst die Axt an die internationale Rechtsordnung, die man nach eigenen Angaben ja doch immer verteidigt - wenn es gerade politisch opportun ist.

  • Nach dem xsten Artikel in den deutschen Medien, die sich mit dem IStGH und seinen Aufgaben beschäftigen, betreibe ich an dieser Stelle einmal Medienschelte.

    Die Aufgaben des IStGH beschränken sich nicht einzig auf die Anklage von potentiellen Kriegsverbrechern. Es ist zu begrüßen, wenn diese für ihre Taten zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Nur das könnten nationale Gerichte auch durchführen. Stichwort Weltrechtsprinzip.

    Die eigentliche strafprozessuale Revolution ist jedoch die besondere Form der Opferbeteiligung und Opferentschädigung.

    Erwähnt sei hier als Beispiel die Verurteilung des kongolesischen Generals Ntaganda der 2019 wegen schwerer Kriegsverbrechen zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

    Seinen Opfern wurde später eine Entschädigung von 30 Millionen Dollar zugesprochen.

    Diese beiden Komponenten machen die Bedeutung des IStGH aus. Bestrafung für die Täter und Entschädigung für die Opfer.

    Das wird hierzulande ausgeklammert und es entsteht der Eindruck, als würde sich ein Verfahren nur um den Täter drehen. Dabei sind die Verfahren gerade auch für die Opfer von existenzieller Bedeutung. Die meisten, wie jetzt die Palästinenser, stehen nämlich vor dem Nichts

    • @Sam Spade:

      Allerdings können die Entschädigungen nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die einzelnen Staaten den Haftbefehlen des Gerichtshofes auch nachkommen und diese vollziehen. Orban weis genau warum er das nicht tut, da er selbst in zukunft davon betroffen sein wird, und seine Freunde im Geiste und Unterstützer nicht im Stich lasen will, solange er damit seinen eigenen Hals retten kann.

    • @Sam Spade:

      Das hat mich auch besonders an den Aussagen von Merz und co. verärgert: das die Opfer von Kriegsverbrechen/ Verbrechen gegen die Menschlichkeit völlig ignoriert werden. Und für was?



      Man regt sich mehr über den Haftbefehl gegen Netanjahu auf, als darüber das er seit bald 6 Wochen 2 Millionen Menschen von allen Hilfslieferungen abschneidet und damit ja auch noch einen Grund für den Haftbefehl bestätigt, eine riesige völkerrechtswidrige Pufferzone in Gaza einrichtet und offen für die Vertreibung aller Palästinenser dort eintritt, Zehntausende im Westjordanland vertrieben wurden, Gebiete in Syrien besetzt worden, etc.!



      Zum Artikel: Man muss einfach sagen, das gerade Europa, das sich ja für die Einrichtung des IStGH stark gemacht hat, den Gerichtshof schon viel früher untergraben hat: Irak! Ich kann mich nicht erinnern das die europäischen Staaten da vereint aufgetreten sind und verlangt haben, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Solange Politik und Wirtschaft immer wichtiger sind als Opfer oder Gerechtigkeit, bleiben Universelle Menschenrechte ein Wunsch aber kein Recht!

    • @Sam Spade:

      Vor dem Nichts würde ich jetzt nicht sagen.

      Eher vor dem Untergang ...

    • @Sam Spade:

      Richtig! Vor allem gehen die Kriegsverbrechen weiter! Es ist einfach nur frappierend!

      • @Erwin1.:

        Ja, das Foltern der verschleppten Geiseln in den Tunnel, die Ermordung der eigenen Bevölkerung, wie Oday, wenn diese protestiert sind bestialisch. Ich wünsche mir, dass Hamas und die Regierung in Gaza alle sofort freilässt und sich entwaffnet, damit es wirklichen Frieden und freie Wahlen geben kann.