Sanktionen für Bürgergeldempfänger: 30 Prozent weniger als Minimum

Keine zwei Jahre nach Start des Bürgergelds verschärft die Ampel die Regeln. Wer zum Beispiel Termine versäumt, wird bestraft. Das ist ein Fehler.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, schaut nachdenklich

Verschäft die Bedingungen für das Bürgergeld: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Foto: Kay Nietfeld/dpa

Einst wollten Arbeitsminister Hubertus Heil und seine Sozialdemokraten die Stigmatisierung von Arbeitslosen beenden, den Fokus auf Qualifikationen und weniger auf erstbeste Hilfsjobs legen. Ein Geld für die Bürger sollte es sein, weg von der Stigmatisierung durch Hartz IV. „Das neue Bürgergeld bringt den Systemwechsel: mehr Respekt, mehr Vertrauen“ warb die SPD noch zu Beginn des Bürgergeldes 2023.

Doch die nun beschlossenen Verschärfungen haben wenig mit Respekt und Vertrauen zu tun. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 1 Prozent für einen Monat erhalten.

Das Signal ist klar: Niemand soll den Sozialstaat ausnutzen dürfen. Man stellt Arbeitslose erneut unter Generalverdacht. Doch in Wahrheit sind die Wirkungen von Sanktionen überschaubar. Forschungsergebnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass zwar kurzfristig mehr Leistungsbeziehende eine Arbeit aufnehmen, es sich aber häufiger um einfache Beschäftigungen handelt.

Langfristig gesehen seien Personen, denen Sanktionen auferlegt wurden, seltener erwerbstätig. Laut einer Langzeitstudie, die der Verein Sanktionsfrei in Auftrag gegeben hatte, wirken sich Leistungskürzungen außerdem negativ auf Gesundheit und Motivation aus.

Abschrecken statt motivieren

Wie so oft im Universum der Arbeitslosenhilfe geht es schlicht um Abschreckung: Im vergangenen Jahr wurden nur 3 von 100 Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r*in­nen sanktioniert. In den meisten Fällen verpassten sie Termine und lehnten nicht, wie etwa CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz behauptet, zumutbare Arbeitsangebote ab.

Statt „härtere Konsequenzen“ für Leis­tungs­emp­fän­ge­r*in­nen zu fordern, sollte die Ampel-Koalition ihre eigene Arbeitsverweigerung hinterfragen. Auf die Grundsicherung für Kinder warten Familien immer noch.

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Jahrgang 1999, studierte Wirtschaftspolitischen Journalismus in Dortmund und gründete ein Kulturmagazin für das Ruhrgebiet. Seit Oktober 2023 Taz-Volontärin.

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