Boom von Balkonkraftwerken: Die Begeisterung nicht bremsen

Bei den Verbrauchern ist der Run auf Balkonsolaranlagen groß. Jetzt müssen Bund und Länder alles dafür tun, die Anbringung zu vereinfachen.

Robert Habeck spricht auf einer Konferenz im September in ein Mirkofon

Wenigstens etwas: Robert Habeck räumt bürokratische Hürden aus dem Weg Foto: Cathrin Mueller/reuters

Spätestens wenn Discounter ein Produkt verkaufen, ist klar: Es handelt sich um einen Massenmarkt. Solaranlagen für den Balkon sind mittlerweile zu Allerweltsprodukten geworden, Einzelhändler bieten sie für einige hundert Euro an. Bei Billigangeboten ist Vorsicht geboten, etwa weil sie mitunter nicht die Leistung erbringen, die versprochen wird.

Doch der Nachfrage schadet das offenbar nicht. Sehr viele Mie­te­r:in­nen und Eigentümer.innen wollen selbst Strom produzieren – sei es aus Umweltbewusstsein oder aus Furcht vor hohen Energiekosten. Das zeigt: Die Energiewende kommt im Bewusstsein der Bür­ge­r:in­nen voran. Gut so!

Der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck darf sich zu Recht auf die Schulter klopfen. Die starke Nachfrage nach Balkonkraftwerken ist maßgeblich sein Erfolg. Bür­ge­r:in­nen vertrauen darauf, dass er diese Art der Energiegewinnung erleichtern wird.

Tatsächlich: Habeck räumt viele bürokratische und technische Hindernisse aus dem Weg, die Menschen bislang davon abgehalten haben, sich eine Solaranlage für den Balkon anzuschaffen. Sonst wäre der Boom gar nicht möglich, der übrigens noch mehr Fahrt aufnehmen wird, wenn die angekündigten Vereinfachungen 2024 tatsächlich in Kraft treten.

In etlichen Kellern stehen eingepackte Balkonsolaranlagen, weil die Käu­fe­r:in­nen nicht wissen, ob sie sie anbringen dürfen oder nicht. Andere warten mit der Anschaffung, weil sie auf die neuen klaren Regeln warten. Noch immer gibt es unklare Fragen. Etwa zu Bauvorschriften, deren Vorgaben möglicherweise für die Verwendung von Glas ab einer bestimmten Geschosshöhe gelten – oder auch nicht.

Im deutschen Regeldickicht gibt es noch sehr viel zu lichten. Das ist nicht nur eine Aufgabe für die Bundesregierung, hier sind auch die Länder gefragt. Und: Der Gesetzgeber muss den Verbraucherschutz im Blick haben, damit Garantien eingehalten werden und Anlagen die versprochenen Leistungen auch bringen. Sonst droht die Begeisterung für die eigene Stromerzeugung in Enttäuschung umzuschlagen.

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