Deutsche Umwelthilfe und Erneuerbare: Klage wegen Balkon-Solarmodul

In München fordert eine Hausverwaltung von einem Mieter Gutachten wegen Solarmodulen. Die Deutsche Umwelthilfe will Klarheit und zieht vor Gericht.

Solaranlage an einem Balkon

Solaranlage an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses Foto: Chromorange/imago

FREIBURG taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht gemeinsam mit einem Mieter vor Gericht, dessen Hausverwaltung durch hohe Hürden das Anbringen von Balkonmodulen zur Solarstromerzeugung blockiert. Der Umweltverband erhofft sich von der Musterklage ein Grundsatzurteil, damit Mieter sich „endlich unkompliziert an der Energiewende beteiligen können“.

Im konkreten Fall handelt es sich um ein Paar aus Kiel, das seit November versucht, Module mit zusammen 600 Watt am heimischen Balkon anzubringen. Laut DUH hatte die Hausverwaltung das Projekt zunächst aus optischen Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Haus­elektrik.

„Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt nicht mehr rentieren“, so die DUH. Es bestehe „der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik“. Der klagende Mieter Matthias Weyland sagt, er sei „fassungslos“ und wolle sich „nicht länger ausbremsen“ lassen – weshalb er sich an die DUH wandte.

Der mit der Klage beauftragte Anwalt Dirk Legler hofft, mit dem Verfahren „mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen“. Es müsse klarer herausgearbeitet werden, welche Anforderungen an Balkonmodule und ihre Besitzer zu stellen sind. Eine sinnvolle Auflage sei zum Beispiel, dass der Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorweisen muss. Auch seien alle Vorgaben gemäß der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten. Außerdem könnten die Nutzer der Module verpflichtet werden, diese beim Auszug wieder zu demontieren.

DUH warnt vor „sinnlosen Hürden“

Weitere Anforderungen seien oft „sinnlose Hürden“, so die DUH. Der Verband verweist darauf, dass er permanent Mails bekomme, in denen Bürger über Blockaden klagen. Brandschutz, Elektrik und Statik seien die typischen Einwände, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Anwalt Legler hält ein Urteil vor dem Amtsgericht Anfang des kommenden Jahres für realistisch. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte dieses weitere Bürger im Land ermutigen, ihre Balkone zur Stromerzeugung zu nutzen.

Das Genre der Steckermodule boomt ohnehin bereits: Allein in diesem Jahr seien schon 137.000 neue – registrierte – Balkonkraftwerke in Betrieb gegangen, so die DUH. Die Gesamtzahl der registrierten Anlagen liege in Deutschland bei 230.000. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß auch noch viele unregistrierte. Die DUH schätzt, dass 20 Millionen Haushalte in Deutschland für ein Balkonkraftwerk geeignet sind, womit sich bei durchschnittlich installierten 400 Watt eine theoretische Kapazität von 8 Gigawatt ergibt.

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