Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Seehofer wittert Wahnsinn

Vor der Konferenz der Innenminister wird der Berliner Vorstoß gegen staatliche Diskriminierung scharf kritisiert – vor allem von CSU-Politikern.

Racial Profiling bei Kontrollen bald nicht mehr möglich? Berlin macht den Anfang Foto: Ben Kriemann/pop-eye/imago

BERLIN taz Während nach dem Tod von George Floyd weltweit Menschen gegen rassistische Polizeigewalt auf die Straße gehen, hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, das – erstmals in Deutschland – institutioneller Diskriminierung den Kampf ansagt.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das am Donnerstag in Kraft tritt, verbietet es VertreterInnen des Staates, Menschen „aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“ zu diskriminieren. Bei Zuwiderhandlung können Betroffene Schadenersatz erstreiten.

Kritik kam zunächst vor allem von der Polizei. Das LADG mache ihre Arbeit praktisch unmöglich, klagte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Monaten. Jeder Verdächtige könne nun „Diskriminierung“ schreien, Beamte müssten für alles Protokolle schreiben und Geldstrafen fürchten. Andere Bundesländer sollten keine PolizistInnen mehr zu „Großlagen“ nach Berlin schicken, lautete die Empfehlung.

Die Agitation hat gewirkt: Am Montag erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der Hauptstadt vorerst keine PolizistInnen mehr als Amtshilfe zu gewähren. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) polterte, das rot-rot-grüne Vorzeigeprojekt sei „im Grunde ein Wahnsinn“ und stelle PolizistInnen „unter Generalverdacht“. Andere Innenminister äußerten sich ähnlich. Am Mittwoch soll das LADG Thema auf der Innenministerkonferenz sein.

Berliner Senator weist Vorwürfe zurück

Im Zentrum der Kritik steht die „Beweiserleichterung“, von Kritikern „Beweislastumkehr“ genannt. Da nämlich eine Diskriminierung in der Regel kaum zu beweisen ist, muss der oder die Betreffende nur „Tatsachen glaubhaft“ machen, „ die das Vorliegen eines Verstoßes (...) überwiegend wahrscheinlich machen“. Dann, so das Gesetz, „obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen“.

Von einer „Beweislastumkehr“ könne aber nicht gesprochen werden, stellte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einem Brief an die Berliner Polizei fest. Die betreffende Person müsse ja mit „glaubhafter Tatsachendarstellung überzeugen“. An der Arbeit der KollegInnen werde sich gar nicht viel ändern, betonte er. „Sie haben den Eid auf die Verfassung geschworen. Die darin formulierten Diskriminierungsverbote und Verbote gegen Ungleichbehandlung sind Richtschnur für ihr Handeln.“

Die grüne Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic sagte der taz: „Wenn Betroffene keine Diskriminierung glaubhaft machen können, haben die Beamtinnen und Beamten auch nichts zu befürchten. Deswegen halte ich die ganze Debatte um das LADG für völlig überzogen.“

Die BefürworterInnen erwidern zudem, dass die „Beweiserleichterung“ seit 2006 im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) enthalten ist, das Klagen gegen Diskriminierungen im privaten Sektor ermöglicht, etwa im Arbeitsverhältnis oder bei der Wohnungssuche. Die damals von KritikerInnen befürchtete „Klageflut“ ist bis heute ausgeblieben.

Rassismus von staatlichen Stellen

Dass das LADG nötig und wichtig ist, steht für die BefürworterInnen außer Frage: Laut Céline Barry, Antidiskriminierungsberaterin beim Berliner Selbsthilfeverein für Schwarze Menschen EOTO, betrifft jede zweite Beschwerde, mit der Menschen zu ihr kommen, staatliches Handeln. „Darunter fallen Diskriminierungen durch die Polizei, Racial Profiling, aber auch missgünstige Behandlung, wenn die Polizei herbeigerufen wird“. Es gebe zudem Sacharbeiter in Behörden, die „rassistisch beleidigen und Antragsteller*innen ihre Rechte vorenthalten“, oder auch „diskriminierende Notenvergabe, Kriminalisierung oder Ausschlüsse seitens Lehrer*innen“.

Insgesamt sind daher zivilgesellschaftliche Gruppen, die seit zehn Jahren für ein solches Gesetz gekämpft haben, zufrieden. Besonders hervor heben sie die Möglichkeit des Verbandsklagerechts, die auch fürs AGG seit Langem gefordert wird. „Eine solche Möglichkeit ist zentral, weil viele Leute nicht die Möglichkeiten und Ressourcen haben, um ihr Recht alleine durchzusetzen“, sagt Lino Lino Agbalaka vom Vorstand des Migrationsrates.

Ob andere Bundesländer es Berlin nach der hysterischen Polizeidebatte gleichtun, wird sich zeigen. Die Regierungskoalitionen in Hessen, Brandenburg, Sachsen und Hamburg haben laut Antidiskriminierungsverband ADVD „eine Prüfung der rechtlichen Lücken und eine Auseinandersetzung mit einem LADG vereinbart“, wie ein Sprecher auf taz-Anfrage erklärte.

In Thüringen stehe ein solches Gesetz sogar in der Koalitionsvereinbarung. Hier sei jedoch aufgrund der Neuwahl in 2021 „eine Umsetzung unrealistisch“.

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