Äußerung nach Bullen-Attacke: Strafanzeige gegen „Animal Peace“

Tierrechtler lobten das „Heldentum“ eines Bullen, der zwei Menschen tötete. Nun geht eine Bauern-Vereinigung juristisch gegen die AktivistInnen vor.

Bulle

Kann gefährlich werden: ein Bulle Foto: imago images/Rech

BERLIN taz | Ihr Tod ist gut einen Monat her. Ein 60-jähriger Bauer und sein etwa 80-jähriger Vater waren von einem Bullen attackiert worden. Das Tier, das ein Kalb verteidigen wollte, gehörte der Familie aus der Oberpfalz. In einem Facebook-Post rühmte die Tierrechtsorganisation Animal Peace daraufhin das „Heldentum“ des Tiers. Die AktivistInnen formulierten zudem etwas ungelenk die Hoffnung, dass „viele weitere Rinder in den Aufstand der Geknechteten folgen“. Gegen diesen Post hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nun Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg erstattet.

Der Facebook-Beitrag sei eine „abartige Hetze und Herabwürdigung des Verstorbenen“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL zur taz. In einer Pressemitteilung schreibt der Verein, in dem vornehmlich kleinere bäuerliche Betriebe organisiert sind: Das Statement sei geeignet, „das ansehen aller Vieh haltenden Bäuerinnen und Bauern zu treffen“. Derartige Verleumdungen seien „nicht zu akzeptieren“. Der nun formulierte Strafantrag, der der taz vorliegt, lautet auf Beleidigung, üble Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Es ist nicht das erste Mal, dass Animal Peace mit provokanten Aussagen von sich reden macht. Ein ähnlicher Facebook-Post hatte die TierschützerInnen bereits im Jahr 2015 ein Gerichtsverfahren eingebracht. Damals war ein Landwirt aus Nümbrecht-Nallingen in Nordrhein-Westfalen durch seinen Bullen tödlich verwundet worden. Die Tierrechtsorganisation meldete sich anschließend zu Wort – mit bekanntem Wortlaut: „Wir verneigen uns vor dem Helden der Freiheit“, „mögen viele weitere Rinder in den Aufstand der Geknechteten folgen.“

Das Verfahren wegen „Verunglimpfung des Andenken Verstorbener“, das auch damals unter anderem die AbL angestrebt hatte, wurde jedoch eingestellt. Die Tatbestände der Beleidigung und üblen Nachrede seien nicht erfüllt, hieß es damals vonseiten der Staatsanwaltschaft. Allerdings distanzierte sich damals auch die Veggie-Szene von den Aussagen.

Sowohl legale als auch illegale Mittel

Ob die aktuelle Anzeige anders endet, ist ungewiss. „Wir wollen uns so eine Unverschämtheit einfach nicht gefallen lassen“, kommentiert Janßen den rechtlichen Vorstoß. „Wir erkennen ja an, dass es auch berechtigte Kritik an Massentierhaltung gibt. Aber für viele Bauern, die sich davon abheben, ist das wie ein Schlag.“

Bis Redaktionsschluss waren die AktivistInnen für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Tierrechtsorganisation ist als gemeinnützig anerkannt und bedient sich bei ihren Aktionen sowohl legaler als auch illegaler Mittel. Nach eigenen Angaben fasst der Verein aus Frankfurt gut 5.000 Mitglieder. Aufsehen erregten die AktivistInnen mit ihrer Forderung der „Todesstrafe für die verantwortlichen unberechenbaren Mörder“ von Hund Chico. Der Bullterrier hatte im April 2018 seinen 27-jährigen Hundehalter und dessen 52-jährige Mutter totgebissen.

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