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Zurückgewiesene Geflüchtete in GörlitzAn der Grenze der Legalität

Eine Gruppe Jemeniten überquert die deutsch-polnische Grenze und möchte Asyl beantragen. Doch was tut die Bundespolizei? Schickt sie zurück.

Natürlicher Grenzverlauf: Die Neiße bei Görlitz trennt Deutschland und Polen Foto: Ingmar Björn Nolting/laif

Berlin taz | Als Mo* zusammen mit seinen zwei Weggefährten Anfang Juli die Altstadtbrücke in Görlitz in Sachsen überquert, ist er erleichtert. Hinter ihm das polnische Ufer, vor ihm, auf der anderen Seite, das deutsche. Das bedeutet: endlich in Sicherheit. Doch lange wird das Gefühl nicht anhalten. Gegen 19.30 Uhr, das wird die zuständige Polizeistelle später schreiben, werden „drei Personen an der Görlitzer Altstadtbrücke von einer Streife der Bundespolizei Ludwigsdorf, Revier Görlitz, festgestellt und kontrolliert“.

Er habe eine Odyssee hinter sich, sagt der studierte Buchhalter später am Telefon, an die er sich so erinnert: von Jemen nach Ägypten, von dort weiter mit dem Studentenvisum nach Russland, dann Richtung Belarus. An der Grenze wird er aufgegriffen und in ein belarussisches Gefängnis gebracht, gegen eine Kaution kommt er frei. Dann wieder nach Russland und erneut nach Belarus. Er erinnert sich an viel Stacheldraht. Polen durchqueren er und seine Weggefährten größtenteils zu Fuß. Die Rucksäcke mit dem Essen lassen sie zurück, die seien zu schwer gewesen. Kontrolliert worden seien sie, so sagt Mo, in Polen nicht. Deutschland sei das Ziel gewesen. Denn hier stehen die Chancen für Geflüchtete aus dem Jemen, wo seit sieben Jahren ein erbitterter Bürgerkrieg tobt, besser als in anderen EU-Staaten. Als die Polizei sie in Görlitz aufgreift, rechnen die Männer damit, dass jetzt ein zähes, aber vielversprechendes Asylverfahren beginnt.

Stattdessen wird die Polizei sie in weniger als 24 Stunden über die weiter südlich gelegene Stadtbrücke in Görlitz zurück nach Polen schicken. Zurückweisung nennt die Bundespolizei das. Legalisierte Pushbacks nennen das Ak­ti­vis­t*in­nen und Flüchtlingsräte. Mehrere Fälle dieser Art seien den Flüchtlingsräten in Sachsen und Brandenburg mittlerweile bekannt. Und die funktionieren so: Statt ein Asylverfahren einzuleiten und die Geflüchteten in eine Erstaufnahmeeinrichtung zu bringen, werden sie mit auf die Polizeiwache genommen. Nach Eingestehen des Tatbestandes der illegalen Einreise werden sie direkt wieder an die deutsch-polnische Grenze gebracht und erhalten ein Einreiseverbot. Zu Fuß laufen sie zurück nach Polen. Reisen sie erneut ein, folgt eine Strafanzeige.

Dabei steht das Recht auf Asyl, festgeschrieben in der Genfer Konvention von 1951, über dem nationalen Recht. Selbst wenn die Einreise illegal erfolgt: Der Asylantrag muss geprüft werden. Deutschland ist laut Dublin-Verfahren zuständig, sofern kein Eintrag in der Eurodac-Datenbank über die Einreise in einem anderen EU-Staat vorliegt.

Der Ton sei rau und unhöflich gewesen

Mo habe mehrfach gesagt, dass er Asyl beantragen wolle, sagt er im Nachhinein am Telefon. In den Dokumenten der Einreiseverweigerung, die der Redaktion vorliegen, ist das nicht vermerkt. Vorgeworfen werden ihm die „unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet“ sowie „der Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel/Duldung“.

Asyl in Deutschland

Grundsatz der NichtzurückweisungDer „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ ist ein Kernprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein geflüchteter Mensch darf nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sein „Leben oder seine Freiheit“ aufgrund der oben genannten Kriterien der Verfolgung gefährdet ist

Asyl in DeutschlandAsyl ist in Deutschland ein Grundrecht. Mit dem sogenannten „Asylkompromiss“ von 1993 wurde die „Drittstaatenregelung“ eingeführt. Wer durch einen anderen Staat der EU oder einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ einreist – was auf dem Landweg bei Deutschland immer der Fall ist –, muss dort Asyl beantragen.

Dublin-RegelungLaut der Dublin-Regelung von 2003, mittlerweile in dritter Überarbeitung, ist dasjenige Land zuständig, über das eine asylsuchende Person zuerst in die EU eingereist ist. Länder wie Griechenland und Italien kritisieren diese Regelung, während sich Berichte über untragbare Zustände in beispielsweise griechischen Erstaufnahme Lagern häufen. 2011 urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass wegen der dortigen Bedingungen nicht mehr nach Dublin-Regelung nach Griechenland abgeschoben werden darf. Auch Italien und weitere Grenzstaaten sind umstritten. Somit rücken auch Länder im Herzen der EU wieder in die Verantwortung. (ejh) mit bpb

Eine irakische Übersetzerin sei bei der Anhörung am Abend dabei gewesen, sagt Mo. Von Anfang an habe er ein ungutes Gefühl gehabt: „Der deutsche Polizeibeamte stellte eine Frage, die Dolmetscherin stellte acht“, sagt er. Der Ton sei rau und unhöflich gewesen. Den Namen der Frau erfährt er nicht. Warum er in Deutschland sei, habe sie wissen wollen. Mo habe auf den Krieg im Jemen verwiesen, den Hunger und die instabile politische Lage. Auch nach der Abgabe von Fingerabdrücken habe sie gefragt, sagt er. Er habe verneint, sagt, er habe auch in keinem anderen Land Fingerabdrücke abgegeben. Er könne ja zu seinem Bruder in Großbritannien gehen, sei ihm geraten worden. Mo kennt die Geschichten: Großbritannien plant nach Ruanda abzuschieben, wo Menschen weit weg von den europäischen Außengrenzen auf ihr Asylverfahren warten sollen.

Immer mehr Dokumente habe die Übersetzerin ihm im Namen der Behörde vorgelegt. Ihm sei gesagt worden, er müsse unterschreiben und dann sehe man weiter. Er solle nicht so viele Fragen stellen, dazu habe er nicht das Recht. „Ihr unterschreibt und dann sehen wir weiter“, an diesen Satz erinnert sich Mo noch sehr gut, sagt er. Die Dolmetscherin habe ihm erklärt, dass er hier in Deutschland keine Chance auf Asyl hätte.

Auf Nachfrage der taz beschreibt die Bundespolizeidirektion den Vorfall so: In den Diensträumen der Inspektion sei in Gegenwart einer Dolmetscherin eine Einreisebefragung durchgeführt worden. Dieser Fragebogen sei mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) abgestimmt. „Letztlich wurden alle Antworten, die im Rahmen dieser Einreisebefragung einzuholen waren, unverzüglich bewertet. Im Ergebnis dieser Bewertung lag in beiden Fällen kein Schutzersuchen nach vorliegender Definition vor. Somit wurde die Zurückweisung nach Polen angeordnet. Das weitere Verfahren wurde den zwei betreffenden Personen – im Beisein der Dolmetscherin – noch in der Dienststelle hinreichend erörtert.“

Freiwillige Ausreise oder Ausreise unter Zwang

Dave Schmidtke, Pressereferent des Flüchtlingsrats Sachsen, ist geschockt über dieses Vorgehen: „Gerade Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Jemen abzuweisen ist ein Novum“, sagt er, „auch wenn die Be­am­t*in­nen die Gruppe ein Papier unterschrieben ließen, dass sie angeblich keinen Asylantrag stellen wollten. Wir haben keine Zweifel daran, dass das Gesuch bewusst nicht gehört wurde. Damit ist der Vorgang nichts Geringeres als ein legalisierter Pushback. Hier wurde gegen internationales Recht verstoßen.“

Worauf Schmidtke anspielt, ist das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Auch das ist in Artikel 22 und 23 der Genfer Flüchtlingskonvention festgehalten, und da steht: Sobald Geflüchtete in ein Land eingereist sind, muss ihr Asylgesuch in diesem Land geprüft werden. Erst wenn eine Entscheidung über ihr Asylgesuch feststeht, dürfen sie in ein anderes Land gebracht werden.

Ob der Dolmetscherin und den Bundesbeamten dieses Gesetz bekannt ist oder nicht – in dieser Nacht Anfang Juli scheint es keine Rolle zu spielen. Es gehe jetzt zurück nach Polen, habe die Dolmetscherin ihm gesagt, erinnert sich Mo. Es seien Fotos von ihm gemacht worden, man habe seine Fingerabdrücke aufgenommen. Es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten, habe die Dolmetscherin gesagt: freiwillige Ausreise oder Ausreise unter Zwang. Es ist sieben Uhr morgens. Mo hat nur zwei Stunden geschlafen. Er unterschreibt die Dokumente, die er selbst nicht lesen kann.

Zurück auf der deutschen Seite der Grenze, wo er sich am Abend zuvor noch in Sicherheit fühlte, habe man ihm und einem weiteren Mitreisenden aus dem Jemen gesagt: Geht über die Brücke. Die Übersetzerin habe zuvor gesagt: Wenn ihr wieder nach Deutschland kommen solltet, geht ihr ins Gefängnis und werdet abgeschoben. Heute weiß Mo, dass das, was ihm in dieser Nacht passiert ist, nicht rechtmäßig war. Einen Monat hat er Zeit, Einspruch zu erheben. Dort, wo er jetzt ist, lebt er auf der Straße, schläft in Parks. Er überlegt, es erneut zu versuchen. „Deutschland ist mein Traum“, sagt Mo.

*Name geändert

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15 Kommentare

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  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Die Rechtslage ist doch entsprechend § 18 AsylG klar.

  • "Laut der Dublin-Regelung von 2003, mittlerweile in dritter Überarbeitung, ist dasjenige Land zuständig, über das eine asylsuchende Person zuerst in die EU eingereist ist." Ich verstehe das nicht. Die Leute kommen doch aus Polen. Ein Land, das gerade scharenweise Ukraineflüchtlinge aufnimmt. Warum kann man dort keinen Asylantrag stellen? Vielleicht gibt es gute Gründe, aber die sind im Artikel nicht genannt. Das ist schade.

    • @Assistenz Auslandsredaktion:

      Dieser Artikel hier taz.de/Streik-in-p...gslagern/!5856606/ beantwortet wohl Ihre Frage ein Stück weit:

      》„Sie behandeln uns wie Tiere“

      [...] Am Freitag vor Pfingsten kamen 22.300Menschen aus der Ukraine nach Polen, flüchtendvor dem russischen Angriff. Seit der begann, registrierte Polen 3,82 Millionen Einreisen von Ukrainer:innen. Sie dürfen sich frei bewegen und arbeiten, Freiwillige und der Staat bieten Unterkunft. Per Smartphone können die Ankommenden eine Starthilfe des UN-Flüchtlingswerks von monatlich umgerechnet 544 Euro für eine vierköpfige Familie beantragen.

      Das ist nicht für alle so. Ebenfalls am Samstag meldete der polnische Grenzschutz 14 „Versuche von Grenzübertritten“ aus dem Nachbarstaat Belarus, Menschen aus Afrika und Asien. Sie werden in der Regel für viele Monate in eines von landesweit rund zehn polnischen Internierungslagern gebracht. [...] Seit dem vergangenen Herbst sind die Lager mit rund 2.000 Menschen völlig überbelegt. Immer wieder traten Insassen deshalb in Hungerstreik, zuletzt gehäuft. Von einer „Welle“ sprach Ende Mai das polnische MagazinOKO.press, das Kontakt zu Streikenden in vier der Lager hält: Przemyśl, Wędrzyn, Krosno Odrzańskie und Lesznowola. Hilfsorganisationen wie das NGO-Netzwerk Grupa Granica warnen, dass die Streikenden mittlerweile in Lebensgefahr seien《

      Vielleicht auch etwas, das die Bundesregierung, etwa die Außenministerin, bei einem der nächsten deutsch-polnischen Treffen thematisieren könnte.

  • Die Bundespolizei fällt in die Zuständigkeit der Innenministerin.

    Aber wenn Außenministerin Baerbock gerade in Griechenland illegale Pushbacks thematisieren konnte (wenn auch äußerst zurückhaltend), ist nicht einzusehen, warum das hierzulande in dieser grundsätzlich außenpolitischen Lage nicht gehen soll:

    Die Grünen sind es, die unter dem label "werteorientiert" ihre Prioritäten falsch setzen, von Beginn an eine Haltung zu den Geflüchteten an der Grenze Belarus-Polen eingenommen haben, die fassungslos macht.

    Als Nouripour erklärte: „Die paar Leute, die jetzt in der Kälte stehen, die sind nicht das Problem. Das Problem ist der Erpressungsversuch.“ is.gd/t8mm6w ,sich empörte, Merkel habe durch ihr Telefonat Lukaschenko aufgewertet.

    Trotz polnischer Stacheldrahtverhaue, Wasserwerfern bei Minusgraden an der Grenze, einer Sperrzone gegen Journalist*innen und Rettungskräfte.

    Menschen, die im Niemandsland zugrunde gegangen sind.

    "Nyligen hittades en förfrusen och uttorkad gravid kvinna död i skogen" is.gd/x1vcFL (23.12.21) (eine Schwangere, verdurstet tot in den Wäldern aufgefunden. Um Weihnachten, als hierzulande in den Kirchen die Geschichte von diesen Eltern vorgelesen wurde, die keinen Platz in den Herbergen fand, von Maria, die ihr Kind in einem Stall zur Welt bringen musste. Konnte) - als Baerbock vor den UN zur Unterstützung für Ukraine sagte, es "gehe um unsere Kinder".

    Waffen, und immer mehr, schwerere Waffen...

    Klar, es sind die grauenhaften "Asylkompromisse", Dublin-Abkommen usw., die die europäischen Staaten mit Außengrenze überfordern - aber immerhin war es Schäuble von der CDU, der im November schon die Aufnahme der Geflüchteten gefordert hat m.faz.net/aktuell/...inge-17639059.html

    Wie konnten die Grünen solch ein Angebot aus der Opposition ausschlagen?

    tinyurl.com/3cxyypcw

  • Wenn Polizisten gegen die Menschenrechte verstoßen [auch aus einem angeblichen Irrtum heraus] muss das erbarmungslos geahndet werden.



    In Russland, in Nordkorea, in Syrien ... aber auch in Deutschland.

    Vllt bekommen wir ja mal eine Regierung die diese Menschenrechtsverletzungen nicht duldet, toleriert und damit fördert.

    Und das alles im Angesicht des unglaublichen Fachkräftemangels.



    Offenbar auch bei der Polizei ...

  • Auf welcher Seite der Grenze der Legalität befinden wir uns da genau?



    Bzw. wenn die Grenze quasi beliebig verschiebbar und völlig variabel ist, je nachdem, woher ein Flüchtling kommt und aus welchem Land er stammt, möglicherweise sogar mit einem Unterschied, welcher Ethnie er angehört, gibt es dann überhaupt noch eine Grenze oder gilt das schon als Staatswilkür?



    Die Frage ist für mich rhethorisch.

  • "Hinter ihm das polnische Ufer, vor ihm, auf der anderen Seite, das deutsche. Das bedeutet: endlich in Sicherheit."



    Ist Polen als EU-Mitglied unsicher?



    Gemäß zitiertem Dublin-Verfahren ist das erste EU-Land für den Asylantrag zuständig.



    "Deutschland sei das Ziel gewesen. Denn hier stehen die Chancen für Geflüchtete aus dem Jemen, wo seit sieben Jahren ein erbitterter Bürgerkrieg tobt, besser als in anderen EU-Staaten. "



    Kann ich zwar emotional verstehen, widerspricht aber genau der genannten Dublin-Verordnung.

    Man kann dies zwar emotional nicht korrekt finden, aber der Titel "An der Grenze der Legalität" ist stark übertrieben.

    • @Rudi Hamm:

      Polen ist deswegen unsicher wegen dem hohen Anteil an Fremdenfeindlichkeit. Einem weitaus höheren als in Deutschland. Es ist durchaus zutreffend.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Hm. Kanns sein, dass da ein bisserl viel Vorurteil dabei is?

        Wenns hier in anderen Fällen um die Bewertung von Fremdenfeindlichkeit geht, wird Sachsen und speziell der äußerste Osten nun eher selten als sicherer Ort für Flüchtlinge wahrgenommenn. Bei der letzten Landrats wahl im Landkreis Görlitz hat die AFD 35% bekommen, die CDU 56%.

        Glaub eher nicht, dass es auf polnischer Seite so viel mehr rechtes Potential gibt.

        Rein empathisch gesehen, mag man die Zurückweisung an der Grenze schäbig finden. Aber Polen generell als "unsicheres Land" zu qualifizieren ist einfach an jeder Realität vorbei.

  • "Deutschland ist laut Dublin-Verfahren zuständig, sofern kein Eintrag in der Eurodac-Datenbank über die Einreise in einem anderen EU-Staat vorliegt.".

    Naja, mal ehrlich Leute. Wenn jemand mitten in Frankfurt aufgegriffen wird, könnte es sein, dass er mit dem Flugzeug gekommen ist oder aus dem nichts aufgetaucht. Aber wenn man über eine Brücke aus Polen nach Deutschland läuft, ist es doch recht klar, dass die "Einreise [über] einen anderen EU-Staat" erfolgt ist: Nämlich denjenigen, wo die Brücke zur Hälfte steht.

  • Wen wundert‘s?

    Erinnere daran - daß die Umfirmierung des -



    BUNDESGRENZSCHUTZ - gemäß Art 30 Grundgesetz:



    IST POLIZEI LÄNDERSACHE!!



    Grundgesetzwidrig ist!



    UND - wie sich hier zeigt!



    Diese Grenzschützer - wie gelernt -



    Die exOder-Neiße-Grenze - „schützen!“



    Illegal - nach allem was hier zu lesen ist •



    “Der Grundsatz der Nichtzurückweisung, auch Nichtzurückweisungsprinzip oder (aus dem Französischen non-refoulement) Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein unter anderem im Völkerrecht verankerter Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, untersagt. Es ist als Grundprinzip des humanitären Umgangs mit Flüchtlingen als Völkergewohnheitsrecht anerkannt.“



    de.wikipedia.org/w...zur%C3%BCckweisung

  • Ein Asylanspruch muss geprüft werden, wenn er geltend gemacht wird. Naütrlich weiß man nicht, was die Übersetzerin möglicherweise falsch übersetzt hat, aber dem Anschein nach wurde kein Asylantrag gestellt.

    • @Dr. McSchreck:

      Schreck laß nach - da scheint doch die Sonne durch. Verfassungsgrundsatz:



      “Der wahre Wille ist im Verwaltungsrecht zu erforschen!“



      Das ist diesen “…das ist des Grenzers Sonnenschein - Schlach Hacken & Besoffensein“ - von berufswegen so fern - wie der fernste Planet.



      Brief&Siegel! Aber es finden sich bekanntlich höherenorts immer gern Gestalten Ihrer Provenienz - die menschenfeindlich die Betroffenen abbügeln - ins Unrecht setzen! Newahr.



      Normal Schonn. Woll.

      kurz - Will sagen!



      Ein einfaches Remonstrieren - also der Einwand “…ich wollte aber einen Asylantrag stellen!!“ REICHT!



      VERPFLICHTET JEDE BEHÖRDE ZUR RÜCKABWICKLUNG •



      Get it? Fein.

  • Evtl. sollte der Autor die GFK mal zur Hand nehmen, Artikel 22 und 23 haben ganz andere Themen. Artikel 32 und 33 behandeln das Verbot der Nichtzurückweisung und da steht auch was völlig anderes als hier dargestellt wird. Nach den Kriterien in 32 und 33 spricht rein faktisch erstmal nichts gegen die Ausweisung nach Polen, aber das was rechtlich möglich auch menschlich nötig ist steht auf einem anderen Blatt.