Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition will Verschärfung
Ende des Familiennachzugs: Geflüchtete sollen keine Möglichkeiten mehr haben, Familienangehörige nachzuholen.
dpa/taz | Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.
„Von daher heute ein entscheidender Tag bei der Frage der Reduzierung von illegaler Migration und im Kampf gegen die Überforderung der Integrationssysteme, der Aufnahmesysteme“, sagte Dobrindt. Er erklärte, die fehlende Lösung der Aufgabe Migration habe maßgeblich zur gesellschaftlichen Polarisierung beigetragen. Dem wolle er entgegenwirken.
Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen. Beide Vorhaben sollen nach Vorstellungen Dobrindts noch im Juni auch den Bundesrat passieren.
Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.
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