Vorwürfe gegen die Polizei in Weimar: Wenn Fehler keine Folgen haben
Eine fadenscheinige Hausdurchsuchung, mutmaßlich übergriffige Beamt:innen, ein rechter Kommissar, der Dickpics verschickt. Wie kann das sein?
A ls Thekla Graf am 14. September 2017 abends nach Hause kommt, brennt Licht im Flur. Vor der Dachgeschosswohnung in der Weimarer Innenstadt, in der sie mit ihrer Mutter lebt, warten zwei Polizeibeamt:innen. Sie haben einen Durchsuchungsbeschluss, auf dem steht: Verdacht auf Diebstahl und Hehlerei.
Gesucht wird Thekla Grafs Cousine, sie soll ein Wakeboard im Wert von 500 Euro, eine Art Surfbrett, geklaut und im Internet zum Verkauf angeboten haben.
Thekla Graf ist damals 18. Sie sagt, dass die Cousine nicht bei ihr wohne, und fordert die Polizist:innen auf zu gehen. Es kommen sechs weitere Beamt:innen der Bereitschaftspolizei dazu. Graf lässt die Polizist:innen in ihre Wohnung – und erlebt anderthalb qualvolle Stunden. So schildert sie es heute.
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Graf sagt, sie habe sich ausziehen müssen und sei belästigt worden. Direkt im Anschluss hat Thekla Grafs Mutter Anzeige erstattet. Ermittelt wird wegen sexueller Nötigung, Diebstahl, Strafvereitelung im Amt und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Verfahren gegen sechs Polizeibeamt:innen laufen seitdem, gegen zwei Beamt:innen wurden sie eingestellt.
Thekla Graf und ihre Mutter halten die Durchsuchung an sich schon für rechtswidrig.
Was ist an jenem Abend in der Wohnung in Weimar passiert? Um den Vorwürfen nachzugehen, hat die taz interne Ermittlungsakten ausgewertet, mit Betroffenen gesprochen und ein Polizeivideo des Abends gesichtet. Die Recherchen zeigen: Das Problem geht weit über den Fall Thekla Graf hinaus. Der Polizist Tino M., der gemeinsam mit einer Kollegin den Einsatz leitete, hat wiederholt gegen Vorschriften verstoßen. In den Akten wird auf gravierende Missstände in der Behörde hingewiesen: Interne Ermittler kommen zu dem Schluss, dass es ein „erhebliches Führungsproblem“ innerhalb der Polizei Weimar gibt.
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Beamte aus Weimar ermittelt wird: Die taz konnte Prozessakten von 2012 sichten, in denen ebenfalls Misshandlungsvorwürfe gegen Weimarer Polizisten erhoben werden. Das Verfahren damals: eingestellt. Auch der Polizeivertrauensstelle des Landes Thüringen ist die Dienststelle als Problemfall bekannt.
Sollte die Weimarer Polizei tatsächlich ein Führungsproblem haben, dann trifft das auch den heutigen Bürgermeister der Stadt, Ralf Kirsten. Er leitete die Polizei bis 2018. Beide Fälle gehören in seinen Verantwortungsbereich.
Die Durchsuchung
Im Februar, mehr als zwei Jahre nach der Durchsuchung, kommen Thekla Graf und ihre Mutter in ein Café, um vom September 2017 zu erzählen. Ihre ehemalige Wohnung ist nur wenige Minuten entfernt. Die Grafs heißen in Wirklichkeit anders, sie wollen mit ihrem Namen nicht in die Öffentlichkeit. Thekla Graf fängt an zu weinen, als sie auf die Hausdurchsuchung zu sprechen kommt. Sie schluckt die Tränen runter.
Das Video, das der taz vorliegt, zeigt die Durchsuchung. Sechs Beamt:innen der Bereitschaftspolizei in Uniform sowie zwei Beamt:innen in Zivil drängen sich am Abend in die kleine Wohnung. Thekla Graf ist aufgebracht, zählt die Beamt:innen. Sie steht im Badezimmer, will in den Flur. Für ein paar Sekunden versperrt ihr die Einsatzleiterin den Weg, bis sie sie schließlich durchlässt. Graf weint und schreit, wirkt panisch.
Sie geht in ihr Zimmer, man sieht Fotos von ihr an der Wand, Arm in Arm mit Freundinnen; auf dem Schreibtisch Schulsachen. Die Kamera schwenkt. Im Flur grinst Einsatzleiter Tino M. seinen Kollegen an. Zu Graf sagt er: „Wir sind auch ganz ordentlich.“ Es klingt höhnisch.
Während die Kamera das Schlafzimmer der Mutter filmt, hört man Thekla Graf im Hintergrund rufen: „Können Sie bitte aufhören, mich anzufassen.“ Sehen kann man sie nicht. Thekla Graf sagt, sie sei von zwei Beamtinnen an Brüsten und Po angefasst worden, „nicht einfach durchsucht, sondern richtig angefasst“. Zwei männliche Beamte hätten zugeschaut. Sie habe geschrien und gefleht: „Bitte, bitte, hören Sie auf mich anzufassen, ich wurde vergewaltigt.“
Einige Jahre zuvor sei sie in ihrem damaligen Zuhause missbraucht worden. Auch deshalb sei die neue Wohnung ein wichtiger Schutzraum für sie gewesen, sagt sie heute.
Thekla Graf sagt, die beiden Beamtinnen hätten sie ins Bad gebracht. Sie habe sich ausziehen müssen. „Schuhe, Socken, Hose, dann auch T-Shirt.“ Und schließlich den BH. Eine Beamtin habe gesagt, sie könne den BH auch anlassen – wenn sie ihr sage, wo die gesuchte Frau sei, Grafs Cousine.
Die Videoaufnahme zeigt mit Unterbrechungen, wie jeder Winkel der ordentlichen Wohnung ruhig von den Beamt:innen durchsucht wird. Finden können sie nichts. Was das Video nicht beweist, sind Theklas Vorwürfe. Was man jedoch sehen kann: Im Verlauf des Videos wird das Badezimmer zweimal gefilmt – beim zweiten Mal liegt ein Berg Kleidung auf der Waschmaschine, der zuvor nicht da war.
Sandra Graf, Theklas Mutter, hat ordnerweise Dokumente zu dem Fall gesammelt. Als der junge Hund ihrer Tochter im Café freudig an ihr hochspringt, hält sie reflexartig die Tasche mit den Unterlagen in die Höhe. Erst kürzlich hat Thekla Graf den Hund angeschafft – als schützenden Begleiter.
In den Ordnern finden sich nicht nur Briefwechsel mit der Polizei, dem Bürgerbeauftragten und der Polizeivertrauensstelle, sondern auch psychiatrische Gutachten. Thekla Graf habe nach dem Vorfall apathisch gewirkt, sagt ihre Mutter. Sie brachte ihre Tochter in die Psychiatrie. Die Diagnose: eine „posttraumatische Belastungsstörung mit ausgeprägten dissoziativen Phasen nach Reaktivierung traumatischer Vorerfahrungen“. Sandra Graf sagt, ihre Tochter habe sich nach der Vergewaltigung wieder gut gefangen, nach der Hausdurchsuchung sei sie jedoch „nur noch traurig gewesen“.
Sandra Graf erzählt auch, die von der Polizei gesuchte Frau – Theklas Cousine – wohne nicht bei ihr, lediglich ihre Post gehe an ihre Adresse. Sie habe Probleme gehabt: Drogen, finanzielle Not, Kriminalität. Irgendwann sei sie obdachlos geworden. Die Familie habe sich dazu entschieden, sie nicht mehr finanziell zu stützen. „Hilfe zur Selbsthilfe nennen das die Beratungsstellen“, sagt Sandra Graf. Eine harte Maßnahme, die ihr auf lange Sicht guttun soll.
Mehrfach meldet sie der Polizei, dass die Verwandte nicht bei ihr wohnt. Telefonisch, schriftlich, zuletzt wenige Wochen vor der Hausdurchsuchung, nachdem die Einsatzleitenden schon einmal vor ihrer Haustür standen – ohne Durchsuchungsbeschluss. Sandra Graf zeigt Verbindungsnachweise von Telefonaten mit der Polizeiinspektion, die Notizen zu den Gesprächen.
Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.
Interne Akten, die der taz vorliegen, stützen ihre Aussage. Daraus geht hervor, dass am 30. Juni 2017 ein Vermerk im polizeilichen Informationssystem gemacht wurde. Auch auf dem in der Datenbank gespeicherten Personalausweis der gesuchten Frau steht: ohne festen Wohnsitz. Die Polizei Weimar müsste gewusst haben, dass sie nicht bei den Grafs wohnte.
Beamt:innen, die in der fraglichen Nacht im Einsatz waren, sagten hinterher aus, man habe bei der Einweisung die Information bekommen, dass auf Drogen geachtet werden solle. Den Durchsuchungsbeschluss hätten die Einsatzleitenden nicht gezeigt. Dass laut Beschluss lediglich Thekla Grafs Cousine und ein geklautes Wakeboard, nicht jedoch Drogen oder gar Thekla Graf selbst gesucht wurden, wussten die Bereitschaftpolizist:innen nicht.
Eine Beamtin sagte den Akten zufolge, sie sei „geschockt über die durch die Vernehmung gewonnenen Erkenntnisse“ und überzeugt davon, dass der Einsatz und die ergriffenen Maßnahmen rechtswidrig waren.
Der Einsatzleiter
Tino M. ist ein unauffälliger Mann. Groß, schlank, brauner Bart. Auf seinem Facebook-Profil zeigt er sich im Polohemd mit seiner Frau und den beiden Kindern und als glücklicher Betreiber eines mobilen Crêpes-Wagens. Und als Rechter und Rassist.
Er ist jemand, der offenkundig an dem rechtsextremen Motiv des Attentäters aus Hanau zweifelt und Hetze gegen Geflüchtete verbreitet. Der Fake News und Verschwörungstheorien teilt, Beiträge der AfD und der rechtsextremen Seite PI-News und sich mit „Rechts-Sein“ rühmt. Der ein Video teilt mit dem Titel: „DEUTSCHE WACHT AUF! WIR LEBEN BEREITS JETZT IN EINER DIKTATUR!“ und Beiträge, die vor einer „Asylflut im Schatten von Corona“ warnen.
Die internen Ermittlungen bringen ans Licht: Polizeikommissar Tino M., eigentlich mit Eigentumsdelikten betraut, hatte vor der Durchsuchung über Monate hinweg per WhatsApp Kontakt mit einer ebenfalls drogenabhängigen Freundin der gesuchten Cousine. Chatverläufe, die der taz vorliegen, belegen das. Im Austausch für Informationen aus dem Weimarer Drogenmilieu schickte Tino M. dem jungen Mädchen nicht nur polizeiinterne Details über Ermittlungen, sondern auch Fotos aus der Polizeidatenbank. Außerdem schickte er der damals 21-Jährigen nebst anzüglichen Äußerungen auch Fotos von seinen Genitalien.
„Meine kleine süße Hanna [Name geändert, Anmerkung der Redaktion]. Du sollst doch keine Drogen nehmen!!!“, schreibt M. „Ich gucke mal wegen fs.“ [Führerschein, Anmerkung der Redaktion], heißt es in den Chats. M. gibt preis, wann seine Kollegen im Einsatz sind, gibt Hanna Tipps, wie sie sich zu begangenen Straftaten verhalten soll. Er schickt Aktenzeichen, Fotos von Datenbanken. Als Hanna fragt, ob er ihr wegen eines Blitzerfotos helfen könne, schreibt M.: „Bei Drogen hätte ich was machen können (…) aber bei Verkehr ist es ein anderer Chef und der ist bescheuert.“
Wenige Tage nach der Hausdurchsuchung bei den Grafs schreibt M. an Hanna: „Die Eltern der Thekla haben sich aber bei der Staatsanwaltschaft und meinem Chef beschwert.“ Und er bekräftigt Thekla Grafs Aussage: „Das mit dem Ausziehen hat die Bepo [Bereitschaftspolizei, Anmerkung der Redaktion] gemacht im verschlossenen Bad.“
Aus Polizeikreisen heißt es, es habe bereits mehrfach Disziplinarverfahren gegen M. gegeben. In der Ausbildung soll er eine Notärztin als „geile Uschi“ bezeichnet haben. Trotz der Verfahren blieb der heute 43-Jährige im Amt.
M. selbst war zu den Vorwürfen nicht zu sprechen. Bei einem Kontaktversuch bei ihm zu Hause öffnet seine Frau die Tür und sagt, er sei „jetzt erst einmal eine Weile nicht da“. Die taz hinterlässt eine Telefonnummer. M. meldet sich nicht.
Wieso können Beamte wie Tino M. jahrelang bei der Weimarer Polizei tätig sein, ohne dass ihr Fehlverhalten Konsequenzen hat? Was sagt es über die Behörde aus, dass Missstände erst dann auffallen, wenn Bürger:innen wie Sandra Graf Anzeige erstatten?
Die internen Akten lassen darauf schließen, dass das „erhebliche Führungsproblem“ durchaus strukturell sein könnte – und die internen Kontrollmechanismen der Behörde versagen. Darauf weist auch ein anderer Fall hin: Fünf Jahre vor der Durchsuchung bei den Grafs wurde schon einmal gegen Beamte der Polizeiinspektion Weimar wegen eines fragwürdigen Einsatzes ermittelt.
Die Polizeiwache
Weimar, im April 2012. Auf dem nächtlichen Nachhauseweg werden vier junge Erwachsene von der Polizei aufgegriffen und mit auf die Wache genommen. Warum, wissen sie zu diesem Zeitpunkt nach eigener Aussage nicht. Unter den Festgenommenen ist die damals 22-jährige, in Ungarn geborene Emöke Kovács. Sie wird in eine Einzelzelle gebracht. Um Kovács zu schützen, ist ihr Name geändert.
In einem Schreiben ihrer Rechtsanwältin, das der taz vorliegt, heißt es, sie habe sich „bis auf die Unterwäsche ausziehen“ müssen. Beamte hätten „eindeutige Onanie-Bewegungen“ in Richtung von Kovács gemacht, außerdem hätten diese sie mehrfach rassistisch und sexistisch beleidigt. Ein Beamter habe gesagt: „Dir geht es in Deutschland viel zu gut, wir müssen dir wohl mal zeigen, was die in deinem Land mit dir machen würden!“
Emöke Kovács sagt weiter, ein Beamter habe ihr bei dem Versuch, ihr Handschellen anzulegen, mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Später habe man ihre Oberarme mit Handschellen fixiert, auf dem Rücken gefesselt, sie durch die Zelle gezerrt und auf sie eingetreten. Ein Beamter habe gesagt: „Ihr werdet euch noch wünschen, nie geboren zu sein, so klein werden wir euch kriegen.“ So steht es in dem Schreiben der Anwältin.
Am Morgen danach wird Kovács vernommen. Der Vorwurf: schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung. Sie sei hauptverdächtig für eine Tat, die zu diesem Zeitpunkt zwei Monate zurückliegt.
Am Folgetag stellen Ärzt:innen eine „längsverlaufende und tiefe 2 cm breite Schürfmarke über ges. Streckenseite“ am linken Unterarm sowie Schürfmarken am rechten Unterarm fest. Fotos der Wunde und das Attest liegen der taz vor.
Der Fall wird öffentlich. Die Polizist:innen werden angezeigt, gegen sie werden Ermittlungen aufgenommen. Die Vorwürfe: Körperverletzung im Amt, Beleidigung, Nötigung. Doch die internen Ermittlungen werden eingestellt, keiner der Beamten wird angeklagt.
Am 19. November 2012 erhalten stattdessen Emöke Kovács und die anderen Festgenommenen einen Strafbefehl. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat. Sie legen Einspruch ein.
Im Frühjahr 2015 stehen sie vor dem Amtsgericht Weimar. Eine Prozessbeobachtungsgruppe begleitet das Verfahren, darunter Rolf Gössner, Rechtsanwalt und damals Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er sagt, Kovács sei „offenbar zu Unrecht festgenommen, auf das Polizeirevier verbracht und dort über zehn Stunden in Gewahrsam gehalten worden“ – ohne richterliche Anordnung, die laut Thüringer Polizeiaufgabengesetz unverzüglich einzuholen ist.
Ein Mann, der dieselbe Nacht in Untersuchungshaft auf der Weimarer Wache verbracht hat wie Kovács, bestätigt laut der Prozessakten, Schreie gehört zu haben. Auch er sei geschlagen und getreten worden.
Der Prozess bringt außerdem zutage, dass die Polizeiprotokolle der Nacht fehlerhaft sind: Eigentlich muss die Polizei in einem Haftbuch genau protokollieren, wer wann in welche Zelle kommt. Doch das Gewahrsamsbuch verschwindet vor dem Prozess, stattdessen werden handschriftliche Kopien einer Beamtin vorgelegt. Eine Polizistin sagt aus, sie und ihre Kollegen seien eigens für den Prozess in Einzelgesprächen durch einen Lehrer der Polizeifachschule Meiningen geschult worden. Angeordnet von Polizeichef Kirsten persönlich, sagt die Beamtin. Sie hätten die Aussagen der anderen Kolleg:innen zudem vorab lesen dürfen. So steht es in den Mitschriften der Prozessbeobachtungsgruppe. Anwalt Gössner sagt, eine solche Zeugenschulung sei „skandalös, weil die Gefahr der Zeugenbeeinflussung und -absprache nicht auszuschließen“ sei.
Nach fünf Tagen wird der Prozess gegen Kovács und ihre Freunde ohne ein Urteil eingestellt.
Der Bürgermeister
In der ehemaligen Schule am Herderplatz hat Bürgermeister Ralf Kirsten sein Büro. Er ist parteilos. Lange war er Polizeichef in Weimar: Von 1998 bis 2003 und von 2009 bis 2018. Beide Fälle – die Festnahmen von Kovács und ihren Freunden 2012 und die Durchsuchung von Grafs Wohnung 2017 – fallen in seine Amtszeit. Er stimmt einem Gespräch zu. Er habe nichts zu verbergen, sagt er, lässt aber nicht zu, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Als Grund nennt er Zweifel an der Neutralität der taz.
Kirsten betont, dass er selbst es war, der 2012 Anzeige gegen seine Kollegen gestellt hat. Auf die fehlerhafte Führung des Haftbuchs habe er umgehend mit einer Anweisung reagiert. Ansonsten habe er mit dem Fall nichts mehr zu tun gehabt. Von den Vorwürfen, die Beamten hätten ihre Aussagen vor dem Prozess gelesen, wisse er nichts. Die Schulung „Polizeibeamte vor Gericht“ sei ein regulärer Lehrgang. Das Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen bestätigt das.
Mit der Durchsuchung bei Thekla Graf im Jahr 2017 sei er nie befasst gewesen, sagt Kirsten – außer, wenn auf dem Tisch irgendwelche Anweisungen lagen, die er unterschrieben habe. Er sei damals auch lange krank gewesen.
Die Ermittlungsakten werfen Fragen zu seiner Darstellung auf. Darin finden sich: ein Beschwerdebrief des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz aufgrund der Speicherung von Adressdaten von Thekla Grafs Cousine – adressiert an Polizeichef Kirsten. Eine von ihm unterschriebene Antwort darauf. Und: ein Vermerk über einen Termin zwischen internen Ermittlern und Ralf Kirsten am 19. 9. 2018 mit anschließendem Beratungsgespräch.
Zum Beschuldigten Tino M. will Ralf Kirsten öffentlich nichts sagen. Nur so viel: Auch, wenn er damals Behördenleiter war, so habe er keine Befugnisse für Personalentscheidungen gehabt. Die treffe das Innenministerium. Zu einem „erheblichen internen Führungsproblem“ in der Weimarer Polizeiinspektion, wie es in den Akten der Ermittler aus Erfurt steht, will Kirsten sich nicht äußern.
Die Vertrauensstelle
Um Missstände innerhalb der Polizei zu benennen und dagegen vorzugehen, bräuchte es eine Kontrollinstanz außerhalb der Behörde. Am ehesten hat in Thüringen Meike Herz diese Funktion, sie arbeitet in der Polizeivertrauensstelle des Landes. Wer sich über Polizist:innen beschweren will, kann sich an sie wenden. Für Herz ist es keine Überraschung, dass beide Fälle auf die Polizeiinspektion Weimar zurückzuführen sind, es sei eine „traditionell schwierige Dienststelle“, sagt sie.
Herz’ Büro liegt außerhalb des Erfurter Zentrums, nur ein bedrucktes A4-Papier an einem Seiteneingang weist auf die Vertrauensstelle hin. Eingerichtet vom Thüringer Innenministerium, soll die Anlaufstelle die „Führungs- und Fehlerkultur innerhalb der Thüringer Polizei“ fördern, wie es offiziell heißt. Meike Herz sagt, sie könne bei Problemen zwischen Bürger:innen und Polizei gut vermitteln. Geht es jedoch um interne Ermittlungen wie im Fall Graf, sagt Herz: „Da verlängere ich nur die Bearbeitungszeit.“
Die Beschwerde von Sandra Graf war ihr erster Fall, als die Stelle 2017 als Prestigeprojekt der rot-rot-grünen Landesregierung öffnete. Herz findet schon die Anordnung der Hausdurchsuchung fragwürdig: „Seit wann bekommt man wegen eines geklauten gebrauchten Wakeboards einen Hausdurchsuchungsbefehl?“ Zudem sei bekannt gewesen, dass es sich bei Thekla Graf nicht um die Verdächtige handelte. Herz fragt: „Hat jemand das Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeschafft?“
Meike Herz sagt, sie sei „eindeutig auf Seiten der Polizei“, sie will den Polizeiapparat nicht allgemein kritisieren. Und doch ist sie ernüchtert. In der Polizei finde man Beschwerdestellen meist überflüssig und habe bei der Schaffung der Vertrauensstelle vorgesorgt, sagt Herz: „Ich habe null Komma null Kompetenzen.“ Die Vertrauensstelle darf selbst nicht ermitteln. Herz kann Beschwerden also nur an die Polizei weitergeben – Polizeibeamt:innen ermitteln dann gegen ihre eigenen Kolleg:innen.
Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung in Thüringen unter Ministerpräsident Bodo Ramelow will das ändern. Künftig geplant: eigenständige Untersuchungsbefugnisse und eventuell sogar eine strukturelle Unabhängigkeit der Polizeivertrauensstelle. Doch bislang fehlt der Koalition für eine solche Änderung die Mehrheit im Landtag.
Die Folgen
Seit der Hausdurchsuchung 2017 ist für Thekla und Sandra Graf viel und doch wenig passiert. Viel, weil Sandra Graf Anzeigen gestellt, Gespräche geführt, Beschwerden eingereicht hat. Und wenig, weil kaum etwas davon irgendeine Veränderung bewirkt hat.
Thekla Graf, heute 21, ist noch immer in psychiatrischer Behandlung. Vor Polizist:innen habe sie Angst, sagt sie. Sie wünsche sich einfach nur, dass es bald vorbei ist. „Und ich mein Leben ganz normal weiterleben kann.“ Sie will studieren. Aus Weimar ist sie weggezogen.
Der heutige Leiter der Polizeiinspektion Weimar ist nicht bereit, zu den Vorwürfen Auskunft zu geben. Auch die internen Ermittler der Landespolizeidirektion wollen zu dem „erheblichen Führungsproblem“ in der Weimarer Polizei auf taz-Anfrage nichts sagen.
Anfang des Jahres hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Tino M. erhoben, Bestechlichkeit in drei und Verletzung des Dienstgeheimnisses in 32 Fällen. Am 28. September soll der Prozess vor dem Amtsgericht Erfurt starten.
Die Ermittlungen zur Hausdurchsuchung sind noch nicht abgeschlossen. Viel wird dabei wohl nicht herauskommen. Von der Staatsanwaltschaft heißt es: „Bei drei der vier noch Beschuldigten dürfte es keine Hinweise auf eine Straftat geben.“ Vermutlich muss dann nur Tino M. Konsequenzen befürchten. Wenn nicht am Ende die Ermittlungen gegen ihn fallen gelassen werden.
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