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Verfassungsklage von ARD und ZDFKarlsruhe muss die unbeliebte Entscheidung treffen

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag erhöhen, zieren sich aber noch. Die Politik wälzt die Entscheidung offenbar auf das Bundesverfassungsgericht ab.

Ein Garant für gesicherte Informationen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der auch bezahlt werden muss Foto: Sebastian Kahnert/dpa

E s gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann. Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht. Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass ARD und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Rich­te­r:in­nen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss.

Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF). Die Prüfung ist durchaus streng, die Sender müssen Abstriche machen. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländern dann umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. Es genügt auch nicht, dass nur ein Bundesland mit dieser Begründung eine Erhöhung ablehnt. Vielmehr müssen sich alle Länder dabei einig sein.

Die Bundesländer verletzen in diesen Monaten eindeutig ihre verfassungsrechtlichen Pflichten. So hat die KEF schon im Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die nächsten vier Jahre um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, doch noch immer gibt es keinen entsprechenden Staatsvertrag der Länder. Selbst wenn beim nächsten Ländergipfel am 12. Dezember ein Staatsvertrag beschlossen würde, ist es faktisch ausgeschlossen, dass die 16 Landesparlamente diesem Vertrag noch bis Jahresende zustimmen.

Länder müssen Vorgabe des Verfassungsgerichts beachten

Die Lage ist also noch deutlich konfrontativer als vor vier Jahren. Damals fehlte nur die Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Diesmal sind alle Bundesländer kollektiv säumig.

Die Länder können sich dabei nicht auf die geplanten Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk berufen. Spareffekte wären erst 2028 spürbar, hat die KEF-Kommission berechnet. Bis dahin gilt die KEF-Empfehlung.

Die Länder wollen zwar kurzfristig noch das Verfahren zur Berechnung des Rundfunkbeitrags ändern. Doch zum einen kommt das Manöver viel zu spät. Zum anderen müssen die Länder dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten. Eine bloße Indexierung des Rundfunkbeitrags, etwa anhand der Inflation, wäre zum Beispiel nicht möglich, denn so könnte keine funktionsgerechte Finanzierung (inklusive Entwicklungsgarantie) der Rundfunkanstalten sichergestellt werden.

Andere Vorschläge sollen die Beschlussfassung der Länder vereinfachen, etwa indem sie auf Einstimmigkeit verzichten und Mehrheitsbeschlüsse zulassen. Dies wäre zwar ebenso möglich, wie der Verzicht auf eine Beteiligung der Landtage. Eine schnelle Beschlussfassung ist aber auch auf diese Weise nicht gesichert, schließlich sind Landesregierungen nicht per se kooperativer als Landtage. Außerdem müsste dieses neue Verfahren erst von allen Landtagen ratifiziert werden. Die Landtage müssten also ihrer Ausschaltung zuerst zustimmen. Dazu haben sie vermutlich wenig Lust.

Es wird also darauf hinauslaufen, dass – wie 2021 – erneut das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss. Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre Entscheidung den Rich­te­r:in­nen zu überlassen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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30 Kommentare

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  • Ich kann mich den anderen Forist:innen nur anschließen und zusammenfassen: Grundsätzlich ist ein ÖRR eine gute Sache, ABER hier haben wir es mit einer sozial ungerechten Flat Tax zu tun, die einen gewaltigen Wasserkopf und seichtes Entertainment mit Geld vollpumpt, die niemand braucht bzw. kaum noch jemand schaut. Ist das ÖRR oder kann das weg?

  • Das ist vor der Bundestagswahl ein Wahlgeschenk an die AFD

  • Wo gehen denn diese jährlichen Milliardenbeträge hin?



    Die fünf guten Arte Dokus jährlich sollen also die Rechtfertigung für 227 Euro sein, die jeder arbeitende Bürger dieses Landes aufbringen muss; und das unabhängig von seinem Gehalt?

    80 Prozent der Netflix-Produktionen sind sozialkritischer, als ein "unbequemer" deutscher Fernsehfilm und der Streamingdienst kostet zudem weniger.



    Das britische BBC bekommt es als älteste öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt der Welt irgendwie hin, großartige Filme zu produzieren.

    In diesen Labershows auf ZDF und ARD werden die immergleichen Politdarsteller eingeladen und dann auf unglaublich oberflächlichem Niveau die Themen der Woche zu diskutieren.

    Das Problem sind hier nicht die Rechten, die selbstverständlich bei ihren Forderungen ungute Hintergedanken hegen.



    Natürlich sollte niemand bei Verstand, ein privates Medienimperium wie unter Berlusconi in Italien als Ersatz für den ÖRR bevorzugen.

    Das Legitimationproblem des ÖRR ist dennoch Hausgemachtes und beruht auf mangelnder Transparenz und Qualität. ARD und ZDF sind die reichsten ÖRR-Sender der Welt. Für 7.25 Milliarden Euro für 2023 bekamen wir von ARD welches Highlight zu sehen?

  • Der Preis wäre zu verkraften wenn die Qualität, übrigens auch die rein technische, nicht so mies wäre.

  • Wenn der ÖRR mit dem ( haufenweise) vorhandenen Geld nicht reicht MUSS er halt sparen. Die Gehälter der Führungskräfte halbieren, Großverdiener wie Lanz, Welke, Lichter, Böhmermann rauswerfen, sinnlose Sendungen wie die Anstalt, heute - show, Kochsendungen ersatzlos streichen. Teure Produktionen wie Tatort, sinnbefreite Musik Abendsendungen einstampfen. Dann noch ein paar Einsparungen bei Sportübertragungen, und schon ist Geld da ohne Ende.

    • @Günter Witte:

      Und was bleibt dann noch übrig aus den Bahnstrecken nachts?

  • Das Problem ist doch, dass die Bedeutung des ÖRR leider stark zurückgeht gegenüber anderen digitalen Medien. Die für die Meinungsbildung und -freiheit vor allem im lokalen Bereich mindestens ebenso wichtigen Printmedien erhalten keine vergleichbare Förderung, sie sind existenziell gefährdet, aber das BVerfG hilft ihnen nicht. Und der Rundfunkbeitrag ist für alle gleich, ob arm oder reich, aufgrund des bürokratischen Antragsprocederes müssen im Ergebnis sogar viele Mittellose zumindest zeitweilig zahlen.



    Die Finanzierung des ÖRR sollte aus Steuermitteln erfolgen, das wäre sozial sehr viel gerechter. Für die Meinungsbildung relevante Printmedien sollten ebenfalls staatliche Förderung erhalten.

  • Wirklich diesen Schrott, mit eingebauter Selbstbedienung und auch noch der Teuerste der ganzen Welt !!



    Ich schaue seit 1988 diesen Schrott nicht an und muss trotzdem bezahlen. Wirklich??

    • @Arjun G. G.:

      Nennt sich "Bereitstellungs-Gebühr" :D :D :D

      Ist auf jeden Fall ein nachhaltiges Geschäftsmodell.

  • Der Politik fehlt einfach eine Vision und der Mut für eine umfassende Reform des ÖRR.

    Über 30 Jahre nach der Öffnung für private Sendeanstalten und nachdem es unzählige Ton- und Filmmedienangebote über Satellit und Internet gibt, wäre es längst an der Zeit gewesen, den Programmauftrag des ÖRR enger zufassen. Stattdesssen hat man den Verantwortlichen freie Hand gelassen, die im (wirtschaftlichen) Eigeninteresse ihr Angebot systematisch ausgeweitet haben, gefüllt zum Großteil mit seichtem Infotainment.

    Angst habe die PolitkerInnen vor der Macht, die die ÖRR als Meinungsmacher und Wirtschaftsfaktor haben. Angst haben sie auch vor WählerInnen, die als Publikum an das Angebot der ÖRR gewöhnt sind und jede Kürzung am Infotainment über nehmen würden. Angst haben sie auch vor einem Publikum eines ÖRR der tatsächlich Bildungsangebote machen würde, die zur Kritik erziehen, und echter Meinungsvielfalt Raum bieten würde.

    So wird wohl alles beim alten bleiben: der ÖRR stopft sein Nest mit Geldscheinen und die BeitragszahlerInnen sorgen für die auskömmliche Grundfinanzierung.

  • Der Gang nach Karlsruhe scheint generell mehr als politischer Notausgang genutzt zu werden. Was da mittlerweile so alles landet. Vielleicht sollte man lieber die Anzahl der Parlamente verkleinern und das Verfassungsgericht stattdessen vergrößern.

  • 58 cent. Das muß man erstmal wirken lassen.



    Alles ist teurer geworden, viel teurer und ja jede Ausgabe zählt, aber der Kampf um 58 cent, zeigt doch, dass es um anderes als um Geld geht. Kulturkampf von rechts.



    Um Inhalte geht es jedenfalls nicht, dann würde man darüber diskutieren und nicht über die Beitragshöhe.

    • @nutzer:

      "Kulturkampf von rechts", so ein Blödsinn. Es geht um jährlich 227,28 Euro für eine von immer größer werdenden Teil der Bevölkerung nicht genutzten Minderleistung, die aus allem Unterhaltung macht.



      Wer sich solide informieren will, liest die großen angloamerikanischen Zeitungen.

      • @Kabelbrand Höllenfeuer:

        Ich würde es vorziehen,wenn ARD und ZDF wenigstens "ordentlich" in links/progressiv und rechts/konservativ aufgeteilt wären.Dann könnten wir Bürger:innen uns bei strittigen Sachverhalten einfacher über die Argumente beider Seiten informieren.Ich denke nicht,dass jemand dann nur links oder nur rechts schaut,sondern wissen will,was beide Sender zu sagen haben.



        Beispielsweise Ukraine-Krieg,was sagen/wollen/machen die Rechten,was sagen/wollen/machen die Linken,Schuldenbremse,Lina E.,Vermögenssteuer usw.. Diese Aufteilung kann zwar durchaus polarisierend sein,bildet aber meiner Meinung nach die gegenwärtige Realität ab und vielleicht haben ja doch beide Seiten gute Argumente.Viele werden sich dann letztendlich, meine ich, in der Mitte wiederfinden.



        Ich persönlich gehe nicht davon aus,dass die Mehrheit der Bürger:innen dann nur einseitig rechts oder links konsumiert (schon,weil sie sich über die andere Seite besser ärgern und aufregen können ;-)) und ein gutes Argument dringt vielleicht doch durch.



        Unterschwellige Manipulation wird dadurch evtl. auch reduziert,weil die Sender transparent in rechts und links aufgeteilt sind und somit offen sein dürfen,innerhalb der Strafgesetzgebung.

    • @nutzer:

      Ich kann mir vorstellen, dass es darum geht, dem ÖRR nicht einfach immer nur mehr Geld zukommen zu lassen, "weiter so", obwohl von manchen anscheinend Reformbedarf gesehen wird.

      Mir würde ein ÖRR gefallen, der sich auf Bildung und Politik beschränkt. Das wäre wirklich toll, wenn für dieses viele (?) Geld mehr Inlands- und Auslandskorrespondenten bezahlt und vielleicht auch Whistleblower vergütet und geschützt werden können, mehr Investigativ-Journalismus ermöglicht würde.

      Als Nicht-Fachfrau stelle ich mir vor, dass so eine Art etabliertes "Whistleblower-Investigativ-Journalismus"-Veröffentlichungsmedium eine hilfreiche Sache für die Demokratie in Deutschland, Europa und evtl. weltweit wäre. Vielleicht ist damit zusätzlich Geld zu verdienen und die taz würde dort auch regelmäßig den ihr gebührenden Platz beanspruchen können.

      Die Kosten bzw. Mehrkosten kann ich nicht einschätzen.

    • @nutzer:

      "...aber der Kampf um 58 cent, zeigt doch, dass es um anderes als um Geld geht."



      Es geht um 58 Cent vor dem Hintergrund, dass die Rundfunkgebühren sowieso schon unangemessen hoch sind. Wie die Mieten.



      Wenn Mieten gedeckelt werden ist das gut, wenn Rundfunkbeiträge gedeckelt werden, ist das schlecht.

    • @nutzer:

      58 cent pro Monat mal... 30 Millionen? Von denen nur noch ein Teil die öffentlich rechtlichen überhaupt nutzt. Natürlich geht es ums Geld. Und es geht darum, dass es überhaupt keinen Grund gibt, standartisiert zu erhöhen. Der Automatismus der Erhöhung ist schon ein Fehler an sich.



      Es ist völlig überflüssig, 2 große TV Sender plus dritte zu haben. Das stammt aus einer Zeit, als es noch keine privaten gab. Damals war das durchaus sinnvoll. Heute? Kann man es problemlos halbieren.

    • @nutzer:

      Ab wann wäre denn Ihrer Ansicht nach Unmut über eine stetig weiter steigende Kopfsteuer angebracht und kein Kulturkampf? Zwei Euro im Monat sind für die große Mehrheit auch nicht viel Geld. Oder 5.

      • @nihilist:

        Schon recht. Ich merke die Abbuchung auch nicht.



        Ich würde aber auch so gar nichts vermissen wenn der komplette öffentliche R weg ist.



        NDR 2 war das letzte, was ich intensiv genutzt habe. Davor noch Tatort. Warum also für etwas zahlen, was seinen Wert verloren hat?

        Ich bestreite, dass der Mehrwert noch da ist. Von daher: halbieren des Bestandes und der Kosten. Und mal schauen ob die Demokratie ernsthaft darüber leidet.

        • @Dr. Idiotas:

          Ich würd mal unterstellen, das ich mit Anfang 30 hier einer der Jüngeren bin und in meinem Umfeld sind diverse Formate der Öffentlichen ziemlich beliebt.



          Tatort und Böhmermann vorneweg, aber auch die Anstalt und die heute show.



          Es gibt doch einen Haufen Kulturschaffender, die dort ausgebildet werden oder eine Plattform bekommen.

          Der Wert des örr besteht mMn auch darin, der gesamten Medienlandschaft einen Qualitätsstandard aufzudrücken und das Niveau halbwegs über Wasser zu halten.



          Ich bevorzuge journalistische Sorgfaltspflicht vor honey boo boo.

          In Zeiten der gesellschaftlichen Regression sollten wir uns an Kultur und Bildung klammern, solange wir können.

  • Gewählte Abgeordnete sind ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet und keine Abnicker .In dem Sinne hoffe ich, daß ARD und ZDF einen Nasenstüber bekommen werden.



    Btw, das einloggen ging plötzlich ratz fatz.

  • Eine GEZ-Erhöhung als verfassungsrechtliche Pflicht darzustellen halte ich für übertrieben.

  • Es ist immer wieder erstaunlich, was das Bundesverfassungsgericht seit 1949 aus dem Grundgesetz gemacht hat. Im Grundgesetz steht nur ein einziger Satz, nämlich Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, der lautet: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

    Und daraus wird nicht nur hergeleitet, dass es einen Rundfunkbeitrag geben müsse (einen "Pressebeitrag" oder "Filmbeitrag" gibt es übrigens nicht), sondern auch, dass dieser Beitrag so hoch sein müsse, wie es die KEF empfiehlt. Von einer KEF steht übrigens kein Wort im Grundgesetz. Und erst recht steht im Grundgesetz nicht, dass eine solche Kommission mehr Macht haben müsse als sämtliche demokratisch gewählten Landesparlamente zusammen.

    • @Budzylein:

      Ergänzung:



      1. Im Grundgesetz steht natürlich mehr als ein Satz. Aber nur ein Satz über den Rundfunk.



      2. Das Grundgesetz garantiert z. B. auch eine unabhängige Justiz. Aber über die Finanzierung der Justiz entscheiden die gewählten Parlamente bei der Verabschiedung des jeweiligen Haushalts, keine Kommission. Und dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht noch nie etwas einzuwenden.

    • @Budzylein:

      Und noch erstaunlicher ist, dass das ursprüngliche Bezahlmodell nur ein GEZ-Beitrag (Abo) für das tatsächliche Nutzen von TV und/oder Radio vorgesehen hatte. Im Rahmen der schwierigen Beweisführung -Verschlüssen war damals nicht möglich- galt die juristische Sonderregel, dass "Besitz eines funktionsfähigen Empfängers" gleich Nutzer galt.

      Um eine Gebührenmaximierung zu erreichen, wurden dann durch das willkürliche Online-Stellen von ÖRR-Beiträgen auf einmal alle potentiell internetfähige Geräte zu kostenpflichtigen Rundfunkgeräten umdefiniert, egal ob die Rechner privat oder geschäftlich genutzt wurden.



      Da dies ein zuviel an Tollheit war, es könnte ggf. Verschlüsselungspflicht als Nutzungsfreischaltung drohen, wurde vorsorglich die allgemeine Rundfunksteuer eingeführt. Und damit das Ganze auch Toll und Wichtig klingt, zur Demoktratieabgabe geadelt.

  • Politik muss als gescheitert angesehen werden wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

    Und soweit ist es offenbar.

    Und wenn das Schule macht muss man zwar noch nicht das politische System in Frage stellen aber man muss intensiv darüber nachdenken wie man die Funktionsfähigkeit wieder herstellt.

    • @Bolzkopf:

      Guter Punkt. Danke.

  • "Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. "

    Sind teure Sportrechte für die Demokratie unverzichtbar ?



    Sind die teuren Senderstrukturen für die Demokratie unverzichtbar ?



    Sind die Unmenge an seichten Unterhaltungsfilme und Krimis für die Demokratie unverzichtbar?



    Müssen ARD und ZDF immer getrennt in Kompaniestärke durch die Welt jetten, wie gerade beim G20-Gipfel in Rio?



    Müssen Figuren wie Böhmermann, Lanz, Plassberg, Will, Illner, Miosga etc. mit überteuerten Produktionsaufträgen unbedingt zu Multimillionären gemacht werden ?

    Die englische BBC kommt mit der Hälfte des Geldes aus, das in Deutschland ARD und ZDF nicht ausreicht.

    • @Don Geraldo:

      Bei Böhmermann finde ich schon....nee Spaß, komplett Ihrer Meinung