Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert: ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde ein
Es ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigt. ZDF und ARD haben jetzt rechtliche Schritte eingeleitet, um die Erhöhung durchzusetzen.
Foto: Christoph Hardt/imago
epd | ZDF und ARD haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht. ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte am Dienstag in Mainz mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibe dem ZDF keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, sagte: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung von ARD und ZDF.
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen.
Anpassung bis Januar 2025 nicht möglich
Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich im Oktober auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin verschoben. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Das ZDF teilte weiter mit, dass, nachdem die KEF bereits im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt habe, es Aufgabe der Länder gewesen sei, diesen letzten Schritt zu initiieren. „Auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich.“
Auch die ARD kritisierte, dass in den verbleibenden sechs Wochen des Jahres eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich sei.
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