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Strafbarkeit von HolocaustvergleichenWir brauchen keine Metaphernpolizei

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Holocaustvergleiche sind fast immer falsch – ein Schild mit dem Satz „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ strafbar zu machen, ist es auch.

Eine Geldstrafe wegen der Frage „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ bei einer Gaza-Demo? So entschied ein Berliner Gericht Foto: Ebrahim Noroozi/ AP

H olocaustvergleiche sind fast immer politisch falsch und moralisch empörend. Das gilt insbesondere, wenn das Verhalten Israels zum Holocaust in Bezug gesetzt wird. Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen. Hier geht es um den Kern der Meinungsfreiheit, die gerade abwegige und schockierende Auffassungen schützt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat jetzt eine junge Frau wegen Holocaustverharmlosung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie mit Bezug auf den Gazakrieg ein Schild trug: „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ Das Urteil zeigt exemplarisch, warum die Rechtsprechung zur Holocaustverharmlosung viel zu weit geht.

Es mag Fälle geben, da wird die Verharmlosung des Holocausts zu Recht bestraft, etwa wenn es um eine Teilleugnung geht („Es wurden viel weniger als sechs Millionen Juden getötet“). Bei Holocaustvergleichen steht die Dimension des Holocausts jedoch gerade nicht infrage. Sie werden nur benutzt, um die Ungeheuerlichkeit anderer (tatsächlicher oder vermeintlicher) Verbrechen aufzuzeigen, von Corona-Impfungen über die Massentierhaltung bis zum israelischen Vorgehen in Gaza.

Der Holocaust wird bei solchen Vergleichen zur (meist völlig unpassenden) politischen Metapher, als Ausdruck einer menschengemachten Hölle. Über die Angemessenheit solcher sprachlicher Verirrungen kann und sollte politisch und moralisch gestritten werden. In einem freiheitlichen Staat mit Rede- und Meinungsfreiheit sollten abwegige Metaphern aber kein Fall für die Polizei und für Strafgerichte sein.

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Das Berliner Urteil geht insbesondere fehl, weil es keine explizite Gleichsetzung von Gazakrieg und Holocaust betrifft, diese vielmehr nur unterstellt. Dabei ist laut Bundesverfassungsgericht bei Mehrdeutigkeiten im ­Zweifel eine nicht strafbare Bedeutung anzu­nehmen. Diese liegt hier nahe.

Wenn man aus dem Holocaust die Lehre zieht, dass die Menschenrechte immer und überall zu achten sind – auch in Gaza –, kann das nicht strafbar sein.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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43 Kommentare

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  • Aus Sicht der israelischen Regierung geht es bei der Vertreibung der Palästinenser um den von Gott versprochenen Lebensraum für das auserwählte Volk.

    Beim Holocaust ging es um die darwinistisch begründete industriell betriebene Ausrottung angeblich minderwertigen Lebens.

    Das unvergleichliche am Holocaust war nicht das Sendungsbewusstsein der Täter sondern der industriell betriebene Massenmord. Sendungsbewusstsein haben mutmaßliche Kriegsverbrecher wie Putin oder Netanjahu auch.

  • Es ist längst zu spät. Die Wortgoldwaage ist längst ausgepackt. Jegliche vom genehmigten Worthülsen werfen nicht akzeptierte Meinung. Wird martialisch, juristisch und moralisch entrüstet vernichtet.

  • Eine Frage, die einfach umgestellt ("Was haben wir aus dem Holocaust gelernt?") eine, wenn nicht die, Leitfrage der deutschen Erinnerungskultur sein könnte, auf ein Schild geschrieben und auf einer Demo gegen eindeutige Menschheitsverbrechen gezeigt, stellt also eine Straftat dar. Ist also die Antwort auf diese Frage, dass etwas erst vergleichbar sei, wenn es eine exakte Kopie des Holocausts darstellte? In manchen Kommentaren hier liest es sich fast so. Ich möchte daran erinnern, dass Vergleichen nicht Gleichsetzen ist. Vergleichen ist essenzielle Methode des Erkenntnisgewinns. Äpfeln mit Birnen zu vergleichen muss erlaubt sein, sonst erkennt man womöglich nicht, dass beides Früchte sind.

    • @Marvienkäfer:

      Das ist vollkommen richtig, ich sehe das ganz genau so!

  • "Über die Angemessenheit solcher sprachlicher Verirrungen kann und sollte politisch und moralisch gestritten werden. In einem freiheitlichen Staat mit Rede- und Meinungsfreiheit sollten abwegige Metaphern aber kein Fall für die Polizei und für Strafgerichte sein."



    Also die Idee, dass z.Bsp. (!) die "abwegigen" Holocaust Vergleiche von AfDlern zu Coronaimpfungen oder gelbe Sterne bei Querdenkern keinen verharmlosenden Charakter haben, ist schon ein sehr, sehr schmales Brett.



    Wenn mans ernst meint, mit der Singularität der industriellen Menschenvernichtung im Holocaust und der historischen Verantwortung, das Gedenken daran zu wahren, dann kann man nicht ernshaft der Meinung sein, dass man nach Belieben schiefe Vergleiche dazu ziehen kann.



    Eigentlich müsste man relativ deutlich sehen können, dass der fast schon selbstverständliche Gebrauch von Nazi/Holocaust/Völkermord Vergleichen als verbales Totschlagument dient, um jeglichen vernünftigen Diskurs abzuwürgen und gleichzeitig Unsagbares wieder sagbar zu machen. Eben die Strategie, die Extremisten bemühen umd die Demokratei auszuhöhlen. Das mag die Frau mit dem Pappschild nicht im Sinn gehabt haben, trägt aber trotzdem dazu bei.

    • @Deep South:

      Genau das

    • @Deep South:

      Das mit der Singularität ist ein schönes Märchen, das verneint, dass Menschen grundsätzlich zu solchen Untaten fähig sein können. Und zwar für alle Zukunft.

      Da können wir uns auch gleich das "Wehret den Anfängen" und das "Nie wieder" samt Forderungen des Völkerrechts sparen - singuläre Ereignisse brauchen das nicht.

      Menschenrechte und internationale Konventionen wurden allerdings bewusst mit Blick auf Nationalsozialismus, Holocaust, KZs, Zwangsarbeit, Millionen toter Zivilisten, Flucht und Vertreibung geschaffen.



      Und nirgends kann ich darin lesen, dass das etwa nicht für den Staat Israel gelten soll.

      Wie sollte das denn auch, wo es ganz deutlich um grundlegende Rechte geht - also unabhängig von Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, politischer Überzeugung?



      Das darf nicht parteiisch oder rassistisch sein. Auch nicht bei "positiven" Ausnahmen.

      Die Verfahren gegen Netanjahu und seine rechtsextreme und faschistoide Regierung werden sich sicher noch hinziehen.



      Doch sollte Justitia weiterhin blind sein dürfen, gibt es für mich nur das Ergebnis der Verurteilung.



      Dieses Urteil sollte besser vorher hinfällig sein.

    • @Deep South:

      Ich habe ein Problem mit der "Singularität" des Holocausts.

      Während ich zustimme, dass es eine industrielle, sogar nach Effizenzgesichtspunkten "optimierte" Menschenvernichtung nur in der deutschen Nazizeit gegeben hat, glaube ich gleichzeitig, dass es den Opfern egal sein dürfte, ob ein Genozid effizient, industriell oder schlecht organisiert ist.

      Ich bin der Meinung, die wichtigste Lehre aus diesem Geschehen ist gerade die Tatsache, dass normale, biedere Menschen dabei mitgespielt haben, also dass es leider zur menschlichen Natur gehört, solche furchtbaren Dinge zu tun. Für mich ist diese Erkenntnis nicht eine Relativierung, sondern macht den Holocaust tatsächlich noch viel furchtbarer, als wenn er tatsächlich ein singuläres, also niemals wiederholbares Ereignis gewesen wäre.

      Das wäre nämlich eine gefährlich falsche Auffassung.

      Leider kann es jederzeit und überall wieder passieren, und daher sollten wir lernen, die Anfänge als solche schnell zu erkennen.

      • @Fry:

        "Ich habe ein Problem mit der "Singularität" des Holocausts.

        Während ich zustimme, dass es eine industrielle, sogar nach Effizenzgesichtspunkten "optimierte" Menschenvernichtung nur in der deutschen Nazizeit gegeben hat, glaube ich gleichzeitig, dass es den Opfern egal sein dürfte, ob ein Genozid effizient, industriell oder schlecht organisiert ist."

        Genau deswegen darf man jeden Genozid als solchen bezeichnen, ihn aber nunmal nicht mit dem Holocaust gleichsetzen. Ist das so schwer zu verstehen? Den Holocaust in seiner Ausübung als singuläres Ereignis festzustellen bedeutet nicht andere schreckliche Genozide oder Verbrechen abzuwerten.

        Sie bringen in ihrem Kommentar eine These, sowie die dazu passende Gegenthese, und das ohne es zu merken.

  • Vor allem, ich habe die Aussage des Schildes überhaupt nicht als Relativierung oder Verharmlosung verstehen können, da sie in meiner Interpretation gar nicht aussagt, dass der Holocaust und Gaza in Gleichnis gesetzt werden, sondern durch die implizierte Frage selbstverständlich ausgesagt wird, ob wir denn nichts aus dem Holocaust gelernt haben, besonders in einem Deutschland, das diesbezüglich von ständiger Erinnerungskultur und „nie wieder“ geprägt ist. Ob wir nichts Übertragbares gelernt haben? Ob wir nichts über Menschenverachtung und Achtung vor dem menschlichen Leben ungeachtet der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, die Achtung der Menschenrechte und ihre Geltendmachung für alle Menschen, ebenso wie die Anerkennung und Achtung des Völkerrechts, das ebenso für alle Menschen gilt, gelernt haben und darüber, als Lehre aus dem eigenen Verbrechen, gezogen haben, jederzeit einerseits gegen das eine und andererseits immer bedingungslos für all die anderen aufgezählten Dinge einzustehen!

  • Welche Lehren darf man nun noch aus dem Holocaust ziehen und öffentlich kundtun ohne straffällig zu werden.?

    99% der mit "Nie Wieder" motivierten Aktionen und Bekundungen beziehen sich auf Gegebenheiten, die weit unter der Schwelle des Holocaust s liegen und auch nicht an die Kriegsverbrechen im Gaza heranreichen.

    Es ist dringend notwendig, dass das in einem weiteren Verfahren geklärt wird.

  • Der Autor verteidigt die inkriminierte Aussage mit dem Verweis "Der Holocaust wird bei solchen Vergleichen zur /.../ politischen Metapher". Das ist falsch. Wenn überhaupt, dann ist es eine Metonymie. So oder so, beides (die Metapher sogar noch mehr) sind Relativierungen der Bedeutug dessen, was als Gegenstand des Stilmittels herangezogen wird; und zwar qua Definition bereits. Relativierung in diesem Sinne bedeutet stets eine Abweichung von der eigentlichen Bedeutung. Das ist es auf jeden Fall. Somit sehe ich nicht, an welcher Stelle das Gericht vom Wortlaut des Gesetzes abgewichen sein soll. Der Verweis auf Meinungsfreiheit scheint hier nicht einschlägig, da das Versehen von Begriffen mit abweichenden, relativierenden Bedeutungen (wohlgemerkt nicht Wertungen!) eher einer Tatsachenaussage entspricht und nicht einer Meinung.

    • @DemianBronsky:

      Ihr Kommentar stellt eine interessante sprachlogische Analyse dar, blendet jedoch den politischen und juristischen Kontext völlig aus.



      Die Aussage „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine moralisch-politische Meinungsäußerung. Sie impliziert nicht, dass der Holocaust verharmlost wird, sondern dass sein Erinnerungswert durch heutiges Handeln infrage steht – ein Anliegen, das viele jüdische und nichtjüdische Stimmen weltweit teilen.



      Wenn jede ethische Bezugnahme auf den Holocaust als „Relativierung“ ausgelegt wird, bleibt von seinem moralischen Erbe nicht viel übrig. Dann darf man auch „Nie wieder“ nicht mehr sagen – denn das ist ebenso eine politische Übertragung.



      Wollen wir wirklich in einem Land leben, in dem es strafbar ist, Menschlichkeit aus der Geschichte abzuleiten?

    • @DemianBronsky:

      Sorry, ich kann in der hier inkriminierten Fragestellung einfach nicht die relativierende Bedeutung erkennen, die Sie hineininterpretieren. Da ist mir in Ihrem Kommentar einfach zu viel Sophisterei im Spiel.



      Sagen wir doch einfach, worum es wirklich geht: ein unliebsames Nachdenken über die Konsequenzen, die sich aus dem Gaza-Krieg für die deutsch-israelischen Beziehungen ergeben, soll unterbunden werden - wenn es sein muss mit strafrechtlichen Mitteln.



      Und wieder kann ich dabei nur mit Meron Mendel argumentieren:



      download.deutschla..._0650_aae9fc2e.mp3

      • @Abdurchdiemitte:

        Vielen Dank für den Hinweis auf dieses bemerkenswerte Interview. Endlich mal sachlich und mit dem Mut, moralische Fragen ins Bild zu rücken.

      • @Abdurchdiemitte:

        "ein unliebsames Nachdenken über die Konsequenzen /.../ soll unterbunden werden".

        Da ist mir in Ihrem Kommentar einfach zu viel Verschwörung drin...

        Ich bin mir nicht so sicher, wie Sie es anscheinend sind, dass hier ein großes Ding abgezogen wird, um bestimmte Entwicklungen zu verhindern. Es erscheint mir aber ziemlich unwahrscheinlich, dass dem Gericht es darum ging "unliebsame" gesellschaftliche Debatten zu killen. Mein Kommentar bezog sich allerdings auf das skrupulöse Auslegen des Gesetzeswortlautes. Ob das nun Sophisterei ist? Selbst wenn, wo wenn nicht da wo es drauf ankommt... Ich halte es jedenfalls für legitimer als Verschwörungen zu entfalten... Ich kann Meron Mendel auch meist zustimmen. Bis auf die paar mal, wo er m.E. zu arg vereifacht...

  • Devil’s advocate:



    Wenn man aus dem Holocaust als Einziges lernte, dass industrieller Massenmord tabu ist, dann hätte man schon etwas daraus gelernt.



    Insofern suggeriert die Frage „nichts gelernt?“, dass in Gaza jedes Greuel des Holocaust wiederholt wird.



    So lässt sich dann ein verharmlosende Gleichsetzung daraus konstruieren.



    Dieser Logik würde ich nicht zwingend folgen, sie scheint mir zu absolut.

    Das Argument des Artikels, dass diese Art von Vergleichen nur eine Seite auf das Gewicht der schwererwiegenden „aufzuwerten“ versuchen, sehe ich trotzdem kritisch.



    Gleichheit ist symmetrisch, der Versuch einer Aufwertung von Ungleichem auf der einen Seite impliziert immer auch eine Abwertung der anderen Seite.

  • Ja, danke, Christian Rath, für den einordnenden Kommentar … eine kritische Anmerkung habe ich dennoch: es verbietet sich ebenfalls, legitime Proteste gegen den Gazakrieg mit haltlosen Corona-Schwurbeleien in Verbindung zu bringen. Gewisse Kreise sind natürlich daran interessiert, genau das zu tun, um berechtigte Kritik an der israelischen Kriegsführung zu diskreditieren.



    Auf der Propagandaebene wird halt mit harten Bandagen gekämpft.

    • @Abdurchdiemitte:

      "... Gewisse Kreise sind natürlich daran interessiert, ..." Konsequent zu Ende gedacht hieße das ja, das Berliner Gericht habe auf Regierungsanweisung so entschieden. Dann aber mal Butter bei die Fische und bitte Belege. Ansonsten kenne ich derlei verschwörungstheoretisches Geraune nur aus der ganz anderen politischen Ecke.



      Ansonsten machen Sie es sich in Ihrer Argumentation arg einfach. Neben allem unsäglichem Geschwurbel gab es durchaus ernstzunehmende Kritik an den Corona-Maßnahmen (die ich dennoch nicht geteilt habe, um das klarzustellen) und die Pali-Szene besteht nicht - wie ich Ihnen ja eigenlich auch nicht erklären muss - nur aus Menschen edelster Gesinnung, denen es allein um Kritik an der israelischen Kriegsführung geht. Gerade in letzterer Gruppe bedient man sich nur zu gerne des erinnerungspolitischen Arguments, aber tatsächlich geht es ausschließlich darum, Israel einen Genozid vorzuwerfen. Mit der Holocaust-Gleichsetzung (die natürlich eine Relativierung ist; sie selber haben in einem frühren Beitrag zu Recht auf die Einzigartikeit des industr. Mordes hingewiesen) kaschiert man das ein wenig, meint aber dasselbe.

    • @Abdurchdiemitte:

      ...und da haben wir es wieder: "Gewisse Kreise"... Wer um Himmels Willen? Wer?

      • @DemianBronsky:

        Gerne bin ich Ihnen behilflich: na, Sie z.B., wenn Sie meine Position zum Thema in die Nähe von coronaschwurblerischen Verschwörungstheorien rücken.



        Kein feiner Zug.

        • @Abdurchdiemitte:

          Ich bitte um Entschuldigung, aber SIE haben insinuiert, das Gericht habe irgendwelche anderen eignen Ziele der Diskurslenkung. Und von "gewissen Kreisen" geschrieben, die irgendwas im Hintergrund deichseln. Also wenn das nicht Verschwörungsgeschurbel ist? (von Coronaschwurblern schrieb ich übrigens nicht!)

    • @Abdurchdiemitte:

      Es wird verglichen, dass sich beide Gruppen relativierender Holocaust Vergleiche punktuelle bedienen und bedient haben. Möchten Sie etwa leugnen, dass das passiert?

      • @Maxime Musterfrau:

        Nein, leugnen möchte ich nichts davon … obwohl ich mir hier mittlerweile so vorkomme wie Martin Luther vor dem Wormser Reichstag.



        Aber noch einmal: bei dem Plakat ging es NICHT um einen Vergleich des Gaza-Krieges mit dem Holocaust, sondern um eine Frage, die zu stellen ich etwa im Rahmen von Erinnerungsarbeit für selbstverständlich halte.



        Stellen Sie sich vor, diese Fragen dürften nicht gestellt werden - weil man per se eine Shoa-Relativierung in sie hineininterpretiert -, das würde doch einer Forderung nach „Schlussstrich ziehen“ nahekommen.



        Womit wir auch wieder bei der Kritik Mendels am regierungsamtlichen Verständnis der deutsch-israelischen Beziehungen sind, die ich weiter oben schon mit @DemianBronsky erörtert habe.

        • @Abdurchdiemitte:

          Ich frage dann nochmal, was soll es heißen, es sei kein Vergleich mit der Shoah, sondern eine legitime Frage zur Erinnerungsarbeit? Die Frage in diesem Zusammenhang (Gaza-Krieg) zu stellen, passiert doch nicht kontextfrei! Warum fragt man da nicht, haben wir denn nichts aus dem Falklandkrieg gelernt? Oder "Haben wir aus dem großen Kettensägenmassaker gelernt? Der Bezug zur Shoah ist eben der vom Gericht gesehene, nämlich, würde man aus der Shoah die richtige Lehre gezogen, würde man das Geschehen hier anders sehen bzw. verhindern etc. Was soll bitte hier diese Analogie? Nochmal zur Erinnerung, der herbeizitierte Holocaust ist nicht zufällig in dieser "Mahnung" aufgetaucht. Sonst hätte man ein beliebiges anderes Geschehen als Analogie nehmen können. Die ganze "Mahnung" basiert geradezu auf der Analogie. Und bisher konnte mir hier niemand eine alternative Deutung auch nur nennen...

    • @Abdurchdiemitte:

      Das unterschreibe ich vorbehaltlos.

  • " . . . . eine junge Frau wegen Holocaustverharmlosung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie mit Bezug auf den Gazakrieg ein Schild trug: „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“

    In Bezug auf den Gazakrieg mit so einem Schild umherzulaufen, zeigt nur eins, dass diese junge Dame aus dem Holocaust tatsächlich gar nichts gelernt hat. Oder vielleicht meint sie das aber auch ganz anders?

    Holocaust bedeutet die faktische Umsetzung der "Endlösung der Judenfrage".

    Sicher wäre die Hamas daran interessiert, schreiben ja auch ähnliches in ihrer Gründungscharta, ihre Chefs in Teheran sowieso.

    Vielleicht studieren sie weiterhin noch mal ganz ausführlich die "Protokolle der Weisen von Zion". Hitlers Inspiration für "Mein Kampf".

    Was meint denn jetzt eigentlich junge Dame so? Kann sie das erklären? Kriegt sie das auf die Reihe ohne die Tatsachen zu verdrehen? Doch die kann man ihr beibringen. Mehr Bildung braucht das Land.

    • @shantivanille:

      Dass eine junge Frau wegen einer simplen Frage – „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ – verurteilt wird, während hier im Kommentarbereich Menschen Gaza-Demonstrierende pauschal mit Antisemiten, „Mein Kampf“ und Verschwörungsfantasien über Zion gleichsetzen, ist bezeichnend.



      Der Holocaust war ein einzigartiges Menschheitsverbrechen. Aber die Lehre daraus darf nicht sein, jedes Unrecht mit Schweigen zu begegnen – besonders wenn eine Regierung wie die israelische unter Ben-Gvir und Smotrich offen rechtsextreme Gewaltpolitik betreibt. Wer daraus nichts lernen will, sollte vielleicht selbst nochmal nachlesen – und zwar nicht in den „Protokollen der Weisen von Zion“, sondern bei B’Tselem, Breaking the Silence oder dem Israel Democracy Institute.



      Was dieses Land wirklich braucht, ist nicht „mehr Bildung“ im autoritären Sinn, sondern mehr Mut zu Mitgefühl und weniger Doppelmoral.

    • @shantivanille:

      Das die israelische rechte Regierung die Lehren daraus ignoriert ist ja wohl offensichtlich. Warum sollte es strafbar sein darauf hinzuweisen? Menschen wie Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich nehmen kein Blatt vor den Mund und ihr politischer Werdegang und ihre rassistischen Einstellungen sind kein Geheimnis.

  • Ich halte es hingegen für einen Irrweg,



    Rechtsprechung zu relativieren.



    Wir haben gerade erlebt, wie das im Rahmen der Metoo Debatte und Herrn Gelbhaar auch ins Auge gehen kann.



    Wir haben eine unabhängige Justiz und brauchen eben keinen Pranger.



    Der sehr laxe Umgang mit Antisemitismus im linken Spektrum ist mir ein Dorn im Auge und ich finde die, aus dem rechten Spektrum bekannte Taktik, die Grenzen immer weiter zu verschieben nicht besser nur weil sie vielleicht "gut gemeint" ist.

    • @Philippo1000:

      Justiz braucht - wie alle staatlichen Stellen: Kritik. Richter und die Justiz sind nicht sakrosankt.

      Ganz im Gegenteil - speziell auch Richter und (die politisch weisungsgebundene StA) brauchen Gegenwind und das Korrektiv aus der restlichen Bevölkerung und sollten sich auch öfters mal auch rechtfertigen müssen. Die sind nicht Heilig.

    • @Philippo1000:

      Es ist kein laxer Umgang mit Antisemitismus sondern ein sehr bewusster Umgang mit Antisemitismus.

      Und der ist erschreckend.

  • "Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen"

    Das wird den Richtern in Berlin durchaus bewusst gewesen sein und es ist davon auszugehen, dass ihnen auch die Rechtsprechung der Obersten Gerichte geläufig ist, dieses hält sie jedoch nicht davon ab, eine Urteilsbegründung zu konstruieren und eine Strafe auszusprechen, die höchstwahrscheinlich bei einer Revision keinen Bestand hat.

    Der Grund für dieses Vorgehen dürfte in den politischen Gegebenheiten zu finden sein. Ähnlich wie bei den Klimaklebern sind auch Gaza Proteste politische Störenfriede.

    Das seit Corona auch politische Aspekte Auswirkungen auf die Rechtssprechung haben ist ein Trend der sich in den Gerichtsurteilen widerspiegelt. Vorweg marschieren dabei die Berliner und Bayern mit teilweise hanebüchenen Urteilsbegründungen.

    Das ist für einen Rechtsstaat eine besorgniserregende Entwicklung, denn in einer parlamentarischen Demokratie sollte nunmal der Grundsatz herrschen, dass sich die Justiz aus der Politik heraushält und die Politik keinen Einfluss auf die Justiz ausübt. Beides scheint momentan nicht immer gegeben zu sein.

    • @Sam Spade:

      Das war auch vor Coroa schon so.



      .



      Politische Aspekte haben schon immer eine Rolle gespielt. Richter:innen sind auch nur Menschen und somit sind komplett objektive Urteile zwar wünschenswert, aber in der Realität nie zu 100% möglich.



      .



      Schaut man zum Beispiel auf das Strafmaß und den Umgang der Justiz bei Gewalttaten von Rechtsradikalen vs Linksradikale wird dies recht schnell deutlich.



      Ein Linksradikaler Straftäter oder Täterin die Jemanden, der erste Hilfe leisten möchte, mit einem Messer attackiert, würde zum Bsp. nie mit "Selbstverteidigung" davon kommen, vor allem wenn dies eine Wiederholungstat ist.

      • @sociajizzm:

        Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob sich Teile der Justiz von rein subjektiven Empfindungen leiten lassen oder offensichtlich bewusst die aktuelle politische Willensbildung als Grundlage für eine Urteilsbegründung mit heranziehen.

        In ihren Ansichten hinsichtlich des Strafmaßes bei politisch motivierten Taten liegen sie leider nicht ganz richtig.

        Die Abweichungen bei Straftaten denen eine politische Motivation zugrunde liegt, sind gering und variieren höchstens unter Berücksichtigung des Gerichtsstandortes.

        Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass vielen rechten Straftaten keine politische Motivation zugeordnet wird. Das wirkt sich nämlich auf die Strafzumessung aus und so manches mildes Urteil kommt daraufhin zustande, welches ansonsten wesentlich höher ausfallen würde.

        Und da es anscheinend gute deutsche Tradition ist, Links als Gefahr für das System zu sehen, wird Straftaten eher ein politisch motivierter Hintergrund zugeordnet, sofern es auch nur das geringste Anzeichen dafür gibt, dass sie aus der linken Ecke stammen. Und dementsprechend höher fallen die Strafen dann auch aus.

  • Danke.

    Zumal der Satz, die Frage, mühsam in Richtung einer Relativierung interpretiert werden muss.

  • "Wenn man aus dem Holocaust die Lehre zieht, dass die Menschenrechte immer und überall zu achten sind – auch in Gaza –, kann das nicht strafbar sein."



    Unbestritten, aber das allein ist nicht der Kontext.



    "Dabei ist laut Bundesverfassungsgericht bei Mehrdeutigkeiten im ­Zweifel eine nicht strafbare Bedeutung anzu­nehmen. Diese liegt hier nahe."



    Wir hatten als Boomer vielleicht vielfach gelernt, dass Zurückhaltung gut tun kann. Im Ausland in der Öffentlichkeit miteinander Englisch sprechen, keinen Nationalstolz zulassen, bestimmte Themen umschiffen.



    Eine veröffentlichte Meinung aus einer intellektuellen journalistischen Feder in der taz war einmal so harsch formuliert, quasi als Warnung vor einem Tabu-Bruch:



    taz.de/!317427/



    Dort steht:



    "Du bist Deutscher, aus der Nummer kommst du noch in tausend Jahren nicht raus.



    Dieser moralische Imperativ gilt auch, wenn dein Opa nicht in der Wehrmacht dazu beitrug, dass hinter der Front die Gaskammern laufen konnten. Es gibt nämlich kein Deutschland ohne Auschwitz – kein Multikultideutschland, kein linkes Deutschland, kein besseres Deutschland, gar keins."



    Die Überschrift:



    "Nein, du darfst nicht"



    2014



    v. DENIZ YÜZEL



    No-Go nun im Diskurs?

  • Danke für diesen ausgewogenen, fairen Kommentar. Dem kann man nur zustimmen.

  • Holocaust Vergleiche sind auch nicht strafbar. Strafbar sind Gleichsetzungen in denen der Holocaust relativiert wird. Das hat natürlich auch für Rechtsradikale oder Corona Schwurbeler Gültigkeit. Und das soll auch so bleiben.

    • @Martin Sauer:

      Ich muss ehrlich gesagt gestehen, dass ich die juristischen Feinheiten nicht verstehe (im Gegensatz zu Ihnen).

      Aber ich hatte den Satz "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?" so wie Sie als Gleichsetzung interpretiert. Natürlich ist diese Deutung nicht die einzige, was vielleicht eine Schwäche des Urteils bedeutet.

      Der entscheidende Punkt ist aber: Was in Gaza geschieht, ist unsagbar. Es ist sicherlich ein moralisches Verbrechen und es widerspricht dem humanitären Völkerrecht. Hoffentlich werden Netanjahu und seine Regierung dafür eines Tages zur Rechenschaft gezogen.

      Würde man aber den Holocaust in einem anderen Fall, z.B. Russlands Angriffskrieg oder dem Geschehen im Sudan heranziehen? Nein, denn all diese furchtbaren Verbrechen sind kein gezielter, industrieller Massenmord.

      Und genau deswegen ist es eine unnötige Provokation, Israel "eines neuen Holocausts" zu bezichtigen. Und es ist eine historische Täter-Opfer-Umkehr.

      • @Stavros:

        Die Menschen in Gaza waren keine Täter während des Holocaust. Welche Täter-Opfer-Umkehr sehen Sie? Zudem geht es nicht um eine Gleichsetzung sondern um die Lehren aus dem Holocaust. Diese kann nicht sein, dass alle Verbrechen unterhalb der Schwelle des Holocausts hinzunehmen sind, denn wie Sie korrekt schreiben, hatte der Holocaust eine ganz eigene "Qualität" an Verbrechen.

        • @ZTUC:

          Natürlich können GAR keine Verbrechen hingenommen werden.

          Mit Täter-Opfer-Umkehr meine ich, dass "die Juden" bezichtigt werden, so zu handeln wie "damals die Deutschen". Das ist ein typisches antisemitisches Denkmuster im Umgang mit Israel, dient auch der Schuldabwehr.

          Obwohl, wie Sie ja implizieren, wir heutigen Deutschen keine Täter des Holocausts mehr sind. Und die Palästinenser schon gar nicht.

          Ich persönlich halte das israelische Vorgehen in Gaza -die vielen Toten, den Massenhunger - für ein schreckliches Verbrechen.

          Aber es ist eben kein Holocaust. Da bin ich ziemlich altmodisch: Wenn wir alles schrill bezeichnen, verlieren die Worte alle Bedeutung.