piwik no script img

Prozess gegen Lina E.Unerschütter­liche Anklage

Seit 2021 wurde gegen Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Angriffen auf Neonazis verhandelt. Die Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen.

Tausende solidarisieren sich mit Lina E. bei einer Demo in Leipzig im September 2021 Foto: AdoraPress/M. Golejewski

Dresden taz | Lina E. lässt sich nichts anmerken. Die 28-jährige Leipzigerin winkt am Morgen, wie immer, lächelnd ihren Bekannten im Publikum zu, als sie im Strickpullover den Saal des Oberlandesgerichts Dresden betritt. Als die Bundesanwaltschaft später Anklagevorwurf um Anklagevorwurf gegen die Studentin zusammenfasst, bleibt sie regungslos, macht nur aufmerksam Bleistiftnotizen.

Dabei ist für die Ankläger in ihrem Plädoyer klar: Der Prozess habe erwiesen, dass Lina E. Rädelsführerin einer kriminellen Vereinigung gewesen sei, die „massive Gewalt“ gegen Rechtsextreme verübt habe. Damit ist die Schlussphase des größten Prozesses eingeläutet, der seit Langem gegen die linksradikale Szene geführt wird. Seit zweieinhalb Jahren sitzt Lina E. bereits in Haft, seit September 2021 wird gegen sie und drei Mitangeklagte aus Leipzig und Berlin in Dresden verhandelt, inzwischen 92 Prozesstage lang.

Sechs Mal soll ihre Gruppe in Leipzig, Wurzen und Eisenach schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben, von Oktober 2018 bis Februar 2020: darunter auf den früheren NPDler Enrico B. oder den Eisenacher Kampfsportler und Szenekneipenwirt Leon R., der zwei Mal angegriffen wurde.

Der Prozess hatte über Monate um Indizien gerungen

Lina E. und ihr bis heute untergetauchter Partner Johann G. seien dabei zentral gewesen, betont Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn auch am Donnerstag. Sie hätten die Opfer mit ausgewählt, Fluchtfahrzeuge gestellt oder die Angriffe koordiniert. Tatsächlich wurde Lina E. nach dem zweiten Überfall in Eisenach auf Leon R., im Dezember 2019, in einem Fluchtauto erstmals festgenommen, dem ihrer Mutter – so kamen ihr die Ermittler auf die Spur.

Oberstaatsanwältin Geilhorn nutzt das Plädoyer ihrer Bundesanwaltschaft für eine grundsätzliche Mahnung. „Um das hier und heute in aller Deutlichkeit zu sagen, es gibt keine gute politische Gewalt“, betont sie. „Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.“ Die Angeklagten hätten das Recht in die eigene Hand genommen, aber letztlich nur eine Radikalisierung der Gegenseite ausgelöst. Diese Gewaltspirale müsse der Staat verhindern.

Tatsächlich hatte der Prozess über Monate um Indizien gerungen, ob die Angeklagten an den Taten beteiligt waren. Eine Tüte mit einer DNA-Mischspur, die zu Lina E. passen könnte. Ein Video aus einer Regionalbahn. Oder Fotos von einem Tatort auf einer Kamera, die bei Lina E. gefunden wurde. Indizien, welche die Verteidigung bis heute in Zweifel zieht. Ein Mitangeklagter, Philipp M., konnte für eine Tat gar ein Alibi präsentieren: Er war damals in Berlin in einer Kneipe, wie seine Handydaten belegten.

Dieses Alibi von Philipp M. lässt die Oberstaatsanwältin Geilhorn gelten – sonst bleibt sie bei ihrer Anklage: „Es gibt nicht den einen Beweis. Es gibt keine Smoking Gun.“ In der Zusammenschau aller Indizien sei Lina E. bei allen Taten überführt.

Der Kronzeuge wird als Vergewaltiger beschuldigt

Alle Angriffe teilten ein Tatmuster. Lina E.s Partner Johann G. sei mehrmals vor Ort gewesen. E. selbst habe sich auch im Alltag konspirativ verhalten, indem sie etwa zu Hause gleich 11 Handys vorhielt. Auch hätten ZeugInnen immer wieder eine Frau am Tatort geschildert. Im Publikum löst das immer wieder Unruhe und Kopfschütteln aus. „Bullshit“, zischt eine Frau.

Auch die Verteidigung kritisierte die Bundesanwaltschaft scharf. Dass diese trotz „der vielen Zweifel“ in der Beweisaufnahme unbeirrt an der Anklage festhalte, sei „abenteuerlich“, sagt Ulrich von Klinggräff, Anwalt von Lina E., der taz. „Das offenbart eine ungeheure Einseitigkeit und erhebliche Verdrängungsleistung.“ Sich auf eine Gesamtschau der Indizien zu berufen, sei ein „Totschlagargument“. Die Bundesanwaltschaft könne nicht als objektive Behörde gesehen werden.

Geilhorn beruft sich auch auf einen früheren Mitstreiter von Lina E., der im Prozess zum Kronzeugen avancierte: den Berliner Johannes D. Anders als Lina E. und die Mitangeklagten, die bis heute schweigen, packte dieser plötzlich aus. Der 30-Jährige war zuvor in der Szene als Vergewaltiger beschuldigt und geoutet worden.

Ein Urteil wird Anfang Mai erwartet

Auf Vermittlung des Verfassungsschutzes kooperierte er darauf mit der Polizei und beschuldigte Lina E. und Johann G. als zentrale Figuren der Gruppe. Mit Trainings habe man sich auf die Überfälle vorbereitet. Bei den angeklagten Angriffen selbst war Johannes D. indes nur bei einem einzigen dabei, beim zweiten Überfall auf Leon R. in Eisenach.

Die Verteidigung zieht auch die Aussagen von Johannes D. in Zweifel. Er sei kein neutraler Zeuge, könne Rachemotive haben. Auch habe er die Akten gekannt und vieles nur gemutmaßt. Geilhorn dagegen verteidigt den Kronzeugen, wenig überraschend: Dessen Aussagen seien glaubwürdig, konstant und ohne wesentliche Widersprüche. Eine Lügengeschichte sei „ausgeschlossen“.

Am frühen Donnerstagabend wurde das Plädoyer der Bundesanwaltschaft schließlich nach mehreren Stunden unterbrochen. Ihre geforderte Strafhöhe für die Angeklagten wird sie kommenden Mittwoch kundtun. Die Verteidigung soll dann im April plädieren, ein Urteil wird Anfang Mai erwartet. Dass auch das Gericht zumindest an Lina E.s zentrale Rolle glaubt, zeigt sich daran, dass sie nach zweieinhalb Jahren in U-Haft belassen wird – und damit eine noch weit längere Haftstrafe zu erwarten hat.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • Ein Mobiltelefon als Beweis für ein Alibi? Welchen Nieten ist man den vor Gericht ausgeliefert???



    Ansonsten: Bin voll und ganz bei den Ausführungen von Jim Hawkins.

  • Erst einmal:

    Solidarität mit Lina E.

    Und dann: Wie schön wäre es, würden Staatsanwaltschaften rechte Gewalt mit ähnlicher Akribie bearbeiten.

    Es gibt bekanntlich zahllose Beispiele dafür, dass sie das nicht tun.

    Militanter Antifaschismus ist nichts Neues. In den 80-er-Jahren war er weitaus verbreiteter als heutzutage.

    Wer sich für die Geschichte des militanten Antifaschismus dieser Zeit interessiert, dem empfehle ich das Buch:

    "Antifa heißt Angriff"

    "In den 80-er-Jahren gab es eine antifaschistische Organisierung, die dieses Motto praktisch werden ließ: Militante Antifaschisten greifen die Infrastruktur der Neonazis an, fackeln Druckereien ab, zerstören Fahrzeuge und Gebäude, erbeuten Mitgliederlisten, verseuchen Versammlungsorte mit Buttersäure. Bundesweit entwickeln Antifa-Gruppen ein Netzwerk, das Aktionen koordiniert, die Öffentlichkeit informiert und Antifaschismus auf die politische Agenda setzt - immer eng gekoppelt an Kommandomilitanz."

    Ene, mene Mist, es rappelt in der Kiste.

    • @Jim Hawkins:

      Der Fehler steckt im System



      Nicht dem Rechtsystem, sondern dass der Form der Gewalt.



      Situation der Notwehr führt gewöhnlich nicht zur Verurteilung.

  • Was soll das Geraune über den Kronzeugen " die Szene bezeichnet ihn als mutmasslichen Vergewaltiger" ? Gab es eine Anzeige bzw. Anklage etc ? Das hat nach meinem Rechtsverständniss erstmal nichts mit dem Prozess gegen Lina und ihren Gesinnungsgenossen zu tun.



    Ein schlauer Mensch hat mal gesagt: Alle Demokraten sind Antifaschisten aber nicht alle Antifaschisten sind Demokraten.

    • @Klempner Karl:

      Ich finde schon interessant, dass durch das Outing jemand zum Verräter wurde, durch dessen Verrat eine Verruteilung wahrscheinlich erst möglich wurde. Im Prozess musste er natürlich seine Neutralität und Unabhängigkeit von Staaatsanwaltschaft und LKA beteuern. Die ist natürlich gelogen, denn dass er dann aber trotz Verstoß gegen aktueller Bewährungsauflagen freigesprochen wird kann man hier nachlesen:

      www.soli-antifa-os...ohannes-domhoever/

    • @Klempner Karl:

      nein es gab keine Anzeige (weil das eine Kooperation mit der Staatsmacht wäre) Es gab auch keine Anklage, weil die Definition von Vergewaltigung in manchen linken Kreisen eine andere ist, als die juristische.



      Ohne die Hintergründe zu kennen oder zu bewerten, dies ist ein interner Vorwurf.

  • "Die Bundesanwaltschaft könne nicht als objektive Behörde gesehen werden"

    Ist ja auch so. Die Generalbundesanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Die sind nicht objektiv, sondern verfolgen ein Eigeninteresse/das Staatsinteresse.

    • @Kawabunga:

      Ja, sie verfolgen die Interessen des Staates, Deswegen heißen sie auch Staatsanwälte. ja und die sind weisungsgebunden, verurteilen aber nicht. Und Richter sind in Deutschland unabhängig.

      Ein Rechtsanwalt ist auch weisungsgebunden. an seinem Auftraggeber, Klienten.

      In der DDR hat bei Militärprozessen das Millitär den Staatsanwalt sowie die Verteidigung gestellt.

    • @Kawabunga:

      Die Staatsanwaltschaft ist der Ankläger also der Vertreter des Staates und der Gesetze. Er klagt an und richtet nicht.Der Staatsanwalt ist Partei genauso wie der Verteidiger. Urteile werden von unbefangenen Richtern gesprochen. Die Unbefangenheit kann von der Verteidigung in Zweifel gezogen werden und der Richter nach Prüfung ausgetauscht werden.

  • "Oberstaatsanwältin Geilhorn nutzt das Plädoyer .... für eine grundsätzliche Mahnung. „Um das hier und heute in aller Deutlichkeit zu sagen, es gibt keine gute politische Gewalt“,.... „Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.“ Die Angeklagten hätten das Recht in die eigene Hand genommen, aber letztlich nur eine Radikalisierung der Gegenseite ausgelöst. Diese Gewaltspirale müsse der Staat verhindern."



    Nochmal vorneweg, Gewalt und Selbstjustiz ist nicht die Lösung und nicht in Ordnung.



    Aber hier wird schon einiges auf den Kopf gestellt. Rechts terrorisiert seit Jahrzehnten, in manchen Gegenden ist es nicht ratsam sich als nichtrechter Jugendlicher frei und überall zu bewegen, als Nichtdeutscher sowieso. (Es ist nicht so, dass hinter jedem Baum ein Nazi steht, aber die Möglichkeit, jederzeit in gefährliche Situationen zu kommen ist präsent und real, und diese Bedrohung, das ist ein Kennzeichen von Terror)



    Eine massive Gegenantwort von Links ist nicht ansatzweise zu erkennen, dieses Beispiel hier ist das einzige medial bekannt gewordene (deshalb auch die Titulierung als "größter Prozess gegen" Links, es gab schlicht keinen anderen Anlass).



    Dass die Oberstaatsanwältin sich im Kampf zur Durchbrechung einer Gewaltspirale sieht.... da fehlen die Worte.



    Nochmal, strafbewehrte Taten müssen verfolgt werden, keine Frage, aber die Begründung, die dafür angeführt werden sollten sich auch an der Realität orientieren.



    Gewaltspiralen (so absurd wie dieser Begriff in diesem Zusammenhang ist) bekämpft man vor allem an den Wurzeln, in diesem Fall bei der rechten Gewalt.



    Dass linke Selbstjustiz geahndet wird, ist aus Sicht des Gewaltmonopols des Staates logisch und konsequent, aber nur eine Folge und nicht die Ursache des Problems.

    • @nutzer:

      Strafrecht fragt (zu Recht) nicht nach irgendwelchen numerischen Verhältnissen von Untaten, die politische Richtungen als Kollektive behandeln, sondern nach persönlicher Schuld. Denn nur dafür kann man jemanden als rechtsstaatlich belangen. Und wer meint, er sei als Gewalttäter, der es nicht schafft, sich auf echte Notwehr zu beschränken, NICHT (zumindest Mit-)Ursache des Problems, der hat nichts kapiert.

      • @Normalo:

        es geht doch nicht darum linke Gewalttaten zu legitimieren.



        Es geht darum zu fordern dass, die selbe Energie in die zahlenmäßig weit höheren Vorfälle von Rechts gesteckt werden soll.



        Es geht nicht um eine Bewertung der Rechtssprechung, es geht darum, dass Justiz die selbe Energie und das selbe Mißtrauen und die selbe Beharrlichkeit, auch bei dünner Beweislage bei rechten Straftaten zeigen muß. Und in dieser Bewertung ist die Anzahl der Taten eben schon ausschlaggebend. Da gibt es eine Schieflage und Verharmlosung, angefangen, dass bei rechten Straftaten, die Gesinnung als Motivation sehr oft negiert wird und Straftaten damit weit harmloser ausfallen. Während sie bei links als das herausstechende Merkmal thematisiert wird.



        Es geht nicht darum, diese linke Gruppe für unschuldig zu erklären, weil die andere Seite unendlich mehr Straftaten begangen hat, nein, es geht um die gleiche Ahndung rechter Straftaten.

        • @nutzer:

          Dann is ja jut. Ihr erstes Posting klang durchaus mehr nach "ungerechter Balance" der Gewalt uns "Ich will ja nichts rechtfertigen, ABER...".

          Dass rechte Gewalt bitteschön mit derselben Verve verfolgt gehört wie linke, ist selbstverständlich konsensfähig.

  • Ich lese in den ganzen Beiträgen von Herrn Litschko zu dem Prozess bisher nur heraus, dass er unerschütterlich auf seiten der Verteidigung steht.

    • @Hans aus Jena:

      ...und das ist auch gut so.



      Zu dem schließe ich mich den Kommentaren von @HUGO, @NUTZER u.a. an.



      Sie, werter Hans, können ja Compact, Welt und Co. lesen, sollten Sie Ihren potentiellen Tunnelblick befriedigen wollen. Danke K. Litschko, dass Sie Lina nicht vergessen.

    • @Hans aus Jena:

      weil der Artikel im Konjunktiv geschrieben wird, ohne Anklagevorwürfe als Fakten zu präsentieren und eine eindeutige Verurteilung auszudrücken?



      Das macht man so, bei nicht Verurteilten, das nennt sich Unschuldsvermutung und ist journalistischer Standard.

    • @Hans aus Jena:

      2,5 Jahre U-Haft und der Vorwurf "kriminelle Vereinigung", welcher wohl im Wesentlichen auf den Aussagen eines wackeligen Kronzeugen beruht, sind halt auch absurd für den Verdacht KV und Sachbeschädigung.

  • @STROLCH

    Sie haben aber ein seltsames Leseverständnis.

  • Da heißt es immer, Gewalt ist ein rein Rechtes Phänomen. Linke machen sowas nicht. Gleich zwei Kommentare zeigen auf (Nutzer und Philill01000) zeigen, dass sie Gewalt gut heißen. Schließlich muss man den Dumpfbacken mal aufzeigen, wer der Chef im Haus ist. Und wenn es den falschen trifft? Egal. Kollateralschaden.

    • @Strolch:

      Und die Verfolgung von rechter Gewalt ist kein Phänomen des Rechtsstaats. Wäre es um rechtsradikale Gewalt gegangen, wären wieder Akten geschreddert und vertuscht worden. Gegen Links wird immer schnell, hart und unbarmherzig geschossen.

      • @Jalella:

        Ist dem so? Gibt es da auch Belege? Bei den Rechten deckt die Polizei die linke Gewalt und tut nichts und bei den linken deckt die Polizei die rechten. Bei der Bild-Zeitung werden die Clanmitglieder gedeckt.

        Und hier findet sich unter einem Artikel, der Lina wegen (vermeintlicher) Gewalt vor Gericht steht nur ein: Die rechten sind viel schlimmer und so schlimm war das nicht. Na denn.

    • @Strolch:

      erstens halte ich Gewalt nicht für gut, zweitens habe ich diese Gedanken gehabt, weil ich meine gesamte Jugend vor diesen Bratzen weglaufen mußte UND von staatlicher Seite UND der Seite der Erwachsenen nur Verharmlosungen kamen.



      Es ist nicht so, dass einmal gezeigt werden soll(te) wer der Herr im Hause ist, wie Sie schreiben, es geht nicht um Macht, es geht um in Ruhe gelassen werden (und das gelingt mir als Deutschen noch einfach, Menschen die offensichtlich nichtdeutsch sind, ist das schlecht möglich) und da kommt und kam von staatsseite nichts. Kein offensives medienwirksames Vorgehen, das einmal eine Botschaft nach rechts sendet, hier ist Stop, es hat Konsequenzen. Stattdessen : Sozialstunden als Konsequenz, Einzeltätertheorie, da lässt sich nichts nachweisen... etc. die ganze Batterie an Verharmlosungen, das war und ist die Antwort auf einen Großteil von rechter Gewalt.



      Niemand braucht Selbstjustiz und ich wette bis auf ein paar Knallchargen will das auch keiner, wenn der Staat seiner Rolle gerecht wird. Wenn dann als Reaktion der Wunsch nach Reaktion als Wunschvorstellung entsteht, wundert Sie das? Und ich betone IN GEDANKEN!



      Dass das nicht richtig ist, ist klar, deshalb ist es auch keine Realität geworden.



      Ich wundere mich wie immerzu und ganz besonders dann auf die Gegenreaktion der "Nichtrechten" geschaut wird und der Zeigefinger gehoben wird, wehret den Anfängen und sieh: Die sind auch alles Fanatiker und Gewalttäter.... . Wo rechte Gewalt seit Jahrzehnten weit erntfernt vom Anfang ist, die steckt mittendrin....



      Absurd!



      Und ich habe geschrieben, ich vermisse diese Verve bei der Verfolgung rechter Gewalt, dieses Suchen nach Beweisen, dieses Nachweisen wollen mittels juristischer Beweise, was nichtjuristisch gesehen offensichtlich ist. Aber da fehlt sehr ,sehr oft der Wille.



      Ich habe nicht geschrieben, dass die Justiz nichts gegen linke Rechtsverstöße unternehmen soll.



      Ich will ein gleiches Vorgehen gegen rechts und zwar massiv!

      • @nutzer:

        Sehr gut! Bin ganz dabei. Auch Merkel hätte mal was dazu sagen können, all die Jahre die Klappe gehalten und nur weil auf einmal laut Umfrage die MEhrheit der Bevölkerung den Geflüchteten des grausamen Syrienkrieges (gebomt von ihrem Putin, Wandel-durch-Handel) helfen wollten, kam das "Wir schaffen das". Sonst nix. Zu keiner Hetzjagd auf Schwarze, zu keinem Todesfall, zu all den ermordeten durch NSU - hat sie sich mal in einer STadthalle im Osten blicken lassen, wenn nicht gerade Wahl war oder ein Interview gegeben? Die laschen Innenminister immer noch gedeckt. Die Faser ist die erste mit Biss. Ein Armutszeugnis das GAnze.

      • @nutzer:

        @STROLCH und noch eins, Gewalt in Gedanken, die auch sogleich wiede relativiert wird (bei mir und bei Phillippo1000) mit aktiver rechter Gewalt gleichzusetzen, das ist schon ganz dickes Ding!

        • @nutzer:

          Na dann. Sie schreiben unter einem Artikel in dem Lina angeklagt ist, rechte Menschen angegriffen zu haben:

          Dass man diesen rechten Dumpfbratzen einmal aufzeigt, was es für Konsequenzen haben kann, nun der Gedanke kam mir nicht nur einmal und der kam mir, weil es staatlicherseits eben nicht getan wird.

          Wie soll man Ihren Kommentar den sonst verstehen, als dass Sie es gut finden, was Lina E (vermeintlich) gemacht hat?

          "a lässt sich nichts nachweisen... etc." Ein anderer Nutzer forderte, dass der Grundsatz in dubio pro reo auch für Lina gilt. Richtig. Für Rechte nicht?

          Nebenbei schrieb ich, dass Sie Gewalt gut heißen und nicht "ausüben". Ich habe nichts gleichgesetzt. Ich habe nur gesagt, dass sie Sympathien für die (vermeintlichen) Taten von Lina haben. Und die haben Sie auch oder nicht?

  • Die Doppelmoral einiger sog. "Linker", die die Gewalt verharmlosen ist schon spannend.

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    Klimaterroristen, Linksterroristen - war on terrorism endlich auch in der deutschen Justiz.



    Nur etwas willkührlich, weil nicht auch gegen zB. NSU-Terroristen. Und scheinbar nicht eimal wirklich zu rechtfertigen.



    Wir waren doch eigentlich die Demokratie der Guten oder?

  • Die Verve, mit der hier Seitens der Justiz vorgegangen wird, vermisse ich bei den tausendfachen Überfällen von Neonazis auf andere Menschen. Und da geht es teilweise um Überfälle mit Todesfolge...



    Dass man diesen rechten Dumpfbratzen einmal aufzeigt, was es für Konsequenzen haben kann, nun der Gedanke kam mir nicht nur einmal und der kam mir, weil es staatlicherseits eben nicht getan wird.

    • @nutzer:

      "diesen rechten Dumpfbratzen" da kann ich Ihnen völlig recht geben. Die sind zu dritt schon eine kriminelle Vereinigung.



      Aus meiner Erfahrung von drei Übergriffen vermeide ich es in ostdeutschen Bundesländern meinen Urlaub zu verbringen.

    • @nutzer:

      "Dass man diesen rechten Dumpfbratzen einmal aufzeigt, was es für Konsequenzen haben kann, nun der Gedanke kam mir nicht nur einmal und der kam mir, weil es staatlicherseits eben nicht getan wird."



      Man sollte eben auch die Konsequenzen für einen selber bedenken,die das Aufzeigen von Konsequenzen bei anderen haben kann. Im richtigen Leben hat man eben selten die "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte zur Hand.



      Schon gar nicht wenn man nicht systemkonform handelt. Da darf man sich dann eben nicht erwischen lassen.

      • @Mustardmaster:

        genau. Diese Taten, sind sie denn so geschehen, haben juristische Konsequenzen und das muß auch gar nicht in Frage gestellt werden.



        Das mit dieser Diskussion der Fokus aber von rechter Gewalt auf eine angeblich linke Bedrohung gelenkt wird, das ist der eigentliche Irrsinn.



        Da wird schon sehr viel heiße Luft in den Ballon geblasen und eine Bedrohung herbeitheoretisiert, die real keinerlei Rolle spielt. Prozess abwarten, abhaken, fertig. Die gesellschaftliche Bedrohung kommt von rechts und das fast ausschließlich und fast immer in Form von Gewalt.

  • "Diese Gewaltspirale müsse der Staat verhindern."

    100% Zustimmung.



    Es gibt immer linke wie rechte Gegenstimmen, die auf den jeweils Anderen zeigen. Gewalt ist aber niemals zu rechtfertigen.

  • Man soll Nazis nicht wehtun - die sind schließlich lammfromm und wollen nur kuscheln!

    • @amigo:

      Nüscht verstanden, es geht überhaupt nicht darum. Egal ob Nazi, Links, Anarchist; Bockwurst-Fetischist, es geht darum: Gewalt ist ein NO GO.

  • Die Richterin wird hier wohl auch nicht moralisch verurteilen, sondern - wenn überhaupt - dann juristisch.

  • ""Diese Gewaltspirale müsse der Staat verhindern."" Wann fängt der Staat denn endlich bei der rechten Gewalt an. Und was die Staatsanwaltschaft und das Gericht auch berücksichtigen muss ist: In dubio pro reo. Oder wollen wir wieder in den Faschismus abgleiten?

    • @rolf -berlin:

      Es ist ja nun wirklich nicht(mehr) so, das rechte Gewalt und Umtriebe einfach mit einem Schulterzucken und heimlicher Sympathie zur Kenntnis genommen werden.



      Zweifel der Verteidigung alleine reichen nicht aus,bei 2 1/2 Jahre U-Haft werden auch nicht einfach mal so durchgezogen,da gibt es anscheinend genügend begründete Verdachtsmomente. Wenn sich diese nachträglich als nicht begründet stellen sollten ,ist das auch kein systemisches Versagen des Rechtsstaates mit der aufgehenden Hakenkreuzsonne im Hintergrund.

    • @rolf -berlin:

      Was mich wundert ist die fehlende Einschätzung der Prozesslage durch die taz. Haben die keine erfahrene Gerichtsreporter?



      Mir fehlt eine Einordnung der Indizien im Vergleich zu anderen Prozessen, den Stand der Beweiswürdigung. Vor kurzem hat der BGH explizit in einem Tötungsdelikt darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Schuld im Gesamtkontext und nicht je Einzelindiz zu bewerten ist. Hat das hier ggf. Auswirkungen?

      Einfach mal eine nüchterne globalgalaktische Durchdeklination wäre gut….

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @rolf -berlin:

      Der Staat langt bei Rechtsextremen genauso hin wie bei Linksextremen.

      "Ja aba aba die anderen" ist kein Argument.

    • @rolf -berlin:

      ...ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen, der König von England & unser Präsident haben doch heute eindringliche Reden von sich gegeben - die gingen doch durch und durch...

      • @Alex_der_Wunderer:

        Booey. In echt?!



        Es soll ja auch Menschen geben -



        Die sich in voller Absicht mit nem 🔨



        Auf den 👎 hauen! Woll. But.



        Die beede a 📺? Helzriches Beinkleid!



        Gute Besserung - wa.

  • Grundsätzlich bin ich gegen Gewalt.



    So bin ich auch gegen Krieg.



    Wenn allerdings eine Gesellschaft einen Krieg, der tausende Opfer fordert, unterstützt, wundere ich mich über die moralische Verurteilung in diesem Fall.



    Was Recht ist, muss Recht bleiben, Kampf gegen Rechts kann ich moralisch jedoch nicht verurteilen.

    • @Philippo1000:

      "Was Recht ist, muss Recht bleiben, Kampf gegen Rechts kann ich moralisch jedoch nicht verurteilen."

      Na,ist dann doch auch alles in Ordnung: Die Gerichtsverhandlung dreht sich um rechtliche ,nicht moralische Verstöße.

      • @Mustardmaster:

        Richtig. Genauso ist es.

    • @Philippo1000:

      Gut gesprochen.

    • @Philippo1000:

      Brutale Gewalt gegen Andersdenkende muss jeder anständige Mensch verurteilen. Als nächstes kommen die pösen Kapitalisten, die SUV Fahrer, die pösen Polizisten dran.

      Ich hoffe auf eine sehr sehr lange Freiheitsstrafe.

      • @Wombat:

        Deklinieren Sie doch bitte einmal in dieser Art und Weise die Eskalation rechter Gewat durch. Da bin ich gespannt, wo sie dann landen...