Prozess gegen Klimaaktivist:innen: Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?
Das Landgericht Potsdam startet den Prozess gegen Aktivist:innen der Letzten Generation. Diese sehen eine politisch motivierte Kriminalisierung.
Das Landgericht Potsdam hat das Gerichtsverfahren gegen Klimaaktivist:innen der inzwischen aufgelösten Klimagruppe Letzte Generation eröffnet. Das gab die Gruppe am Montagmorgen bekannt. Demnach müssen sich nun fünf Mitglieder vor Gericht mit dem Vorwurf auseinandersetzen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Das entsprechende Schreiben vom Landgericht Potsdam liegt der taz vor, das Gericht war auf Anfrage zunächst nicht zu erreichen.
Potsdam ist damit das erste Gericht, das den Vorwurf tatsächlich vor eine:n Richter:in bringt. Parallel haben aber auch die Staatsanwaltschaften in Flensburg und München Anklage nach Paragraf 129 erhoben. Eigentlich soll mit dem Paragrafen gegen organisierte Kriminalität vorgegangen werden, etwa mafiöse Strukturen. Weil dieser der Polizei allerdings recht niedrigschwellig umfangreiche Observationsmaßnahmen ermöglicht, wird der Vorwurf auch immer wieder gegen politische Gruppen erhoben. Zur Anklage kommt es dabei selten.
Doch jetzt strebt die federführende Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen die Letzte Generation tatsächlich eine Verurteilung an. Sie sieht es also als erwiesen an, dass es der Zweck der Gruppe gewesen sei, Straftaten zu begehen.
Es handle sich um eine „Zäsur“, sagte Carla Hinrichs, die ehemalige Sprecherin der Gruppe, am Montag der taz. Hinrichs selbst ist im Münchener Verfahren angeklagt. Dass „eine so populäre Gruppe mit derart offener Gruppenstruktur“ nach dem Paragrafen 129 angeklagt werde, der die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt, zeige, „wohin der Rechtsstaat sich entwickelt“. Bei Verurteilung drohe jedem:r, der:die schon mal 5 Euro gespendet habe, ein Verfahren als Unterstützer:in einer kriminellen Vereinigung.
Ziviler Ungehorsam mit Kartoffelbrei
Die Letzte Generation hatte vor allem zwischen 2022 und 2023 mit zahlreichen Aktionen des zivilen Ungehorsams auf sich aufmerksam gemacht. Bundesweite Aufregung erzeugten insbesondere die Straßenblockaden in Berlin, bei denen sich Aktivist:innen auf die Fahrbahn klebten. Darüber hinaus traten die Aktivist:innen wiederholt mit Museumsaktionen in die Öffentlichkeit, etwa mit einem Kartoffelbrei-Wurf auf ein – unter Glas gesichertes – Monet-Gemälde im Potsdamer Museum Barberini im Oktober 2022. Das Ziel dabei: politischen Druck aufzubauen, um die Bundesregierung zum Handeln in der Klimakrise zu bewegen.
Reicht das, um der Gruppe vorzuwerfen, es sei ihr Ziel gewesen, Straftaten zu begehen? Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit wiederholt eine Einstufung als kriminelle Vereinigung abgelehnt. In Brandenburg kommen allerdings auch Vorwürfe dazu, die strafrechtlich höher anzusiedeln sind als Nötigung im Straßenverkehr oder Sachbeschädigung. So hatten Aktivist:innen auch Rollbahnen am Flughafen BER blockiert und waren in die PCK-Raffinerie in Schwedt eingedrungen, um Stellräder an einer Ölpipeline zuzudrehen.
Carla Hinrichs, frühere LG-Sprecherin
Laut der Gruppe haben die fünf Aktivist:innen, die nun angeklagt wurden, allerdings kaum etwas gemeinsam. „Es ist total willkürlich, wen es hier getroffen hat“, sagte Hinrichs der taz. Unter den Angeklagten sei etwa die Aktivistin Mirjam Herrmann, die durch den Kartoffelbrei-Wurf bekannt wurde, oder der Aktivist Henning Jeschke, der sich an Straßenblockaden beteiligt habe. Hinrichs Einschätzung: „Offenbar geht die Staatsanwaltschaft gegen eine willkürliche Handvoll Leute vor, um die gesamte Organisation zu kriminalisieren.“
Den Vorwurf selbst bezeichnete Hinrichs als „vollkommene Umkehr der Kausalität“. Die Letzte Generation habe den Staat mit dem demokratischen Mittel des zivilen Ungehorsams auf „seinen eigenen Rechtsbruch des fehlenden Klimaschutzes“ hinweisen wollen. „Ich kann meine Hand dafür ins Feuer legen, dass niemand von uns das Ziel hatte, Straftaten zu begehen“, sagte Hinrichs.
Die Brandenburger Behörden hatten sich von Beginn an durch ihre vehemente Strafverfolgung der Letzten Generation hervorgetan. Bereits im Dezember 2022 fanden bei Aktivist:innen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin Razzien statt. In der Folge meldeten sich dort Hunderte Menschen, um eine Selbstanzeige wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation aufzugeben. Die Telefone der Gruppe wurden überwacht, inklusive des Pressetelefons, wovon auch taz-Journalist:innen betroffen waren.
Der Verfolgungseifer hatte immer wieder die Debatte ausgelöst, inwiefern Behörden durch Negativberichterstattung etwa der Springer-Medien über die Klimaaktivist:innen und Aussagen von Politiker:innen unter Druck gesetzt wurden, Ergebnisse zu liefern. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte gesagt, der Rechtsstaat werde sich nicht „auf der Nase herumtanzen“ lassen. Nach der Kartoffelbrei-Aktion zog ein SPD-Politiker Taliban-Vergleiche. Die damalige Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) veröffentlichte einen Zeitungsbeitrag, in dem sie für eine Verfolgung nach Paragraf 129 argumentierte.
„Die Einschüchterung hat schon stattgefunden“
„Für uns ist klar, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt, das wegen des öffentlichen Drucks gegen uns eingeleitet wurde“, sagt nun Hinrichs. Sie ist der Überzeugung, dass dieser Druck den zivilgesellschaftlichen Prozess eingeschränkt hat. „Die Einschüchterung hat schon stattgefunden“, sagt sie. Ein „Demokratieproblem“ sieht sie nicht nur in dem jetzigen Gerichtsprozess, sondern auch in der „exekutiven Einschüchterung“ während der Hochphase der Bewegung.
Die Letzte Generation hat sich Ende 2024 aufgelöst. Aus ihr hervorgegangen sind zwei Gruppen: Die „Neue Generation“, die vor allem auf die Errichtung von Gesellschaftsräten setzt, sowie das „Widerstandskollektiv“, das näher an Zielrichtung der alten Gruppe zivilen Ungehorsam betreibt. Gegen keine der beiden neuen Gruppen richtet sich das Verfahren.
Ein Termin für einen Prozessauftakt ist noch nicht angesetzt. Es ist aber damit zu rechnen, dass der Prozess noch in diesem Jahr startet. Insbesondere, wenn er durch die Instanzen geht, könnte es Jahre dauern, bis es zu einem Urteil kommt.
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