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Drinnen wird gewohnt, draußen steht das Auto Foto: Jens Gyarmaty

Parkende AutosDieser Platz ist besetzt

Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.

U nsere Städte sind vollgestopft mit Autos. Ganze Straßenzüge sind vom sogenannten ruhenden Verkehr besetzt. Es scheint, als gehöre das Auto zur Stadt wie Möbel zur Wohnung.

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Doch das war nicht immer so. Es gab Zeiten in Deutschland, da war das Parken im öffentlichen Raum die Ausnahme und nicht die Regel. Zeiten, in denen die Zulassung für ein Auto explizit an den Besitz eines privaten Stellplatzes gekoppelt war. Was heute wie eine radikale Idee erscheint, war bis in die 1960er Jahre in Deutschland geltendes Recht. Erst ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1966 legalisierte das heute gängige Parken am Straßenrand und gewährte dem Auto ein Privileg, das bis heute unvermindert besteht.

Was war geschehen? Im Jahr 1957 entschloss sich ein Kaufmann aus Bremen, seinen Lieferwagen über Nacht einfach in der Nähe seiner Wohnung am Straßenrand abzustellen und nicht, wie es das damalige Gesetz verlangte, auf einem privaten Stellplatz. Schnell merkte das Bremer Ordnungsamt, dass hier ein Gesetzesverstoß vorlag und untersagte dem Fahrer auf Androhung eines Bußgelds das Parken auf der Straße. Doch der Falschparker zeigte sich uneinsichtig und parkte erneut am Straßenrand. Nach einer weiteren Abmahnung zog der Kaufmann vor Gericht und zettelte einen Rechtsstreit an, der über neun Jahre anhielt und vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden musste.

Der Rechtsstreit drehte sich im Kern um eine Frage: Fällt das dauerhafte Abstellen eines privaten Autos im öffentlichen Raum unter den sogenannten Gemeingebrauch oder nicht? Der Rechtsbegriff „Gemeingebrauch“ garantiert allen Menschen einen gleichen und kostenfreien Zugang zu öffentlichen Flächen wie Straßen oder Stadtparks. Das Prinzip: Jeder, der nicht gegen den Zweck des Gemeingebrauchs handelt, darf die öffentlichen Flächen nutzen.

Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften

Verstößt ein parkendes Auto also gegen den Zweck des Gemeinguts Straße? Bis 1966 beantwortete die deutsche Gesetzgebung diese Frage mit Ja.

Laut Straßenverkehrsordnung waren Straßen dem fließenden Verkehr vorbehalten und das Parken nur zum kurzen Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen erlaubt. Das längere Parken regelte weiterhin die Reichsgaragenordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­be­sit­ze­r:in­nen ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften.

Doch mit der rasanten Motorisierung nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Anforderung immer schwerer einzuhalten. Die Anzahl an Autos übertraf die der privaten Stellplätze, sodass frischgebackene Au­to­be­sit­ze­r:in­nen notgedrungen damit begannen, ihre Autos einfach am Straßenrand abzustellen. Vielerorts wurde dies von den Kommunen geduldet, auch wenn es streng genommen einen Verstoß gegen die geltende Rechtslage bedeutete.

Blech an Blech: die übliche städtische Perspektive Foto: Jens Gyarmaty

Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

Links Autos, rechts Autos, und in der Mitte der Platz für Autos, wenn sie nicht parken Foto: Jens Gyarmaty

Kaum ein richterlicher Urteilsspruch sollte für die Städte in den kommenden Jahrzehnten folgenreicher sein als das „Bremer Laternenparker-Urteil“. Mit der Billigung des dauerhaften Abstellens von Fahrzeugen am Straßenrand wurde dem Auto ein Privileg eingeräumt, das unser Stadtbild revolutionierte und sich tief in der deutschen Rechtsprechung verankert hat. Seit 1966 gilt: Das Parken ist überall im öffentlichen Raum erlaubt, und wer das Parken einschränken will, braucht dafür gute Gründe.

Die Beweislast liegt also bei der Gemeinde und nicht bei den Autobesitzer:innen. Mit dieser Rechtslage sehen sich alle Kommunen, die regulierend in den Parkraum eingreifen möchten, bis heute konfrontiert.

Doch ist ein 57 Jahre altes Urteil überhaupt noch zeitgemäß oder bedarf es angesichts der ökologischen Herausforderungen, vor der unsere Städte stehen, einer Korrektur?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Verkehrssoziologe Andreas Knie. „Dieses Urteil ist völlig aus der Zeit gefallen“, so Knie. „Von einem Staatsziel der Massenmotorisierung kann längst keine Rede mehr sein.“ Vielmehr sei angesichts des Pariser Klimaabkommens und des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 der Klimaschutz zum neuen wichtigen Staatsziel aufgestiegen.

Diese Argumentation könnte Grundlage für einen brisanten Präzedenzfall sein. Man stelle sich vor, so Andreas Knie, An­woh­ne­r:in­nen würden durch das Aufstellen von Sofas, Stühlen oder Tischen auf Parkplätzen die „kontrollierte Grenzüberschreitung“ wagen und die zu erwartende Ordnungswidrigkeit durch alle Instanzen anfechten. Die Gerichte wären plötzlich mit der Fragestellung konfrontiert, ob in Zeiten der Klimakrise die Definition des Autos als „Gemeingebrauch“ noch Gültigkeit besitzt und ob sie im Sinne des Staatsziels Klimaschutz neu gedeutet werden muss.

Tatsächlich wies das Bundesverwaltungsgericht bereits 1966 in seinem „Laternenparker- Urteil“ auf die wandelbare Natur des Begriffs „Gemeingebrauch“ hin und dass sich eine klare Definition nicht ein für alle Mal festlegen lasse. Die Zurückdrängung des Autos aus dem öffentlichen Raum könnte neben dem Klimaschutz auch mit den veränderten Verkehrsbedingungen begründet werden.

In Großstädten wie Berlin verliert das Auto zunehmend an Bedeutung und wird nur noch für etwa ein Viertel der Wege benutzt. Gleichzeitig stehen dem Autoverkehr in der Hauptstadt rund 70 Prozent aller Flächen zur Verfügung. Allein aus Sicht der Flächengerechtigkeit gehörten dem Auto deswegen seine Privilegien entzogen, so Professor Knie.

Anwohnerparken

Das Prinzip Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken, die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr wurde damit abgeschafft. Seitdem können die Länder oder – wenn es ihnen von ihren Ländern freigestellt wird – die Kommunen die Gebühren festlegen. Diese machen in sehr unterschiedlicher Weise davon Gebrauch.

Die großen Städte Hamburg verlangt eine Jahresgebühr von 70 Euro. Weil die Stadt einen Ruf als smart city zu verteidigen hat, gibt der Senat 5 Euro Rabatt, wenn der Ausweis online beantragt und selbst ausgedruckt wird. In München zahlt man für die 10 bis 15 Quadratmeter große Fläche, die ein parkendes Auto so braucht, 30 Euro. In Berlin ist das Draußenparken – ganz im Gegenteil zu den Mieten in der Stadt – immer noch schnäppchengleich billig: hier kostet es 10,20 Euro pro Jahr.

Preise in Bewegung Nicht überall gelten solche Dumpingangebote. In Ulm zahlt man 200 Euro, 2024 sollen es 300 Euro sein. Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein.

Doch was würde geschehen, wenn Gerichte den Argumenten aktivistischer An­woh­ne­r:in­nen folgen und dem Auto das Privileg des Gemeingebrauchs entziehen würden? Au­to­be­sit­ze­r:in­nen müssten sich von nun an einen privaten Stellplatz auf eigenem Grund oder in Parkhäusern suchen. Die Straßen würden vom stehenden Blech befreit und böten Platz für Grünflächen, Spielplätze oder die Gastronomie. Es würde eine Revolution unseres Stadtbilds bedeuten.

Was in Deutschland noch wie eine ferne Utopie klingt, ist in asiatischen Großstädten längst Realität. In Tokio, Hongkong oder Singapur ist die Zulassung eines Autos seit jeher an den Besitz eines Stellplatzes gebunden. Während der Anwohnerparkausweis in Berlin 10,20 Euro pro Jahr kostet, zahlt man in der japanischen Hauptstadt für einen privaten Stellplatz je nach Lage zwischen 63 bis 381 Euro im Monat. Etwas weniger radikal ist die Schweiz. Hier wurde die Beweislast umgekehrt: Im ganzen Land ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist explizit erlaubt.

Kann die Judikative, die die autogerechte Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten mitgeschaffen und verteidigt hat, wirklich als Helferin der Verkehrswende dienen? „Juristischen Aktivismus“ nennt man es, wenn Rich­te­r:in­nen mit Grundsatzentscheidungen Politik machen.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Das historische Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Regierung aufgefordert wurde, auch die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen, ist das beste Beispiel, wie Rich­te­r:in­nen auf den Lauf der Geschichte einwirken und ethische Grundsatzfragen in eine bestimmte Richtung lenken. Vielleicht braucht es daher auch bei der Verkehrswende aktivistische Richter:innen, die veränderte Verhältnisse anerkennen und alte Urteile revidieren, damit der Rechtsweg für die Verkehrswende geebnet werden kann.

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33 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • ...tja, wofür haben wir eigentlich Verkehrsminister...

  • Die "Reichsgaragenordnung" was für ein Wort.



    Eher wählen die Deutschen zu 100% AFD als dass sie ihre Einstellung zum Auto ändern.....

  • Interessanter Artikel.



    Aber ü40mio Autos haben Fakten geschaffen. Sie sind definitiv „gemeinwohl“. Zumindest gemein.



    Der Begriff ist aber so 50er, dass er neu diskutierte werden könnte. Was ist daran „wohl“? Der individuelle Raum?

    Anderseits, wenn gemeinwohl den Klimawandel beinhaltet, warum dann nicht auch Badewannen verbieten? Zuviel Wasser, Zuviel Energie. Und die „Brause“ aus den 50ern ist heute auch hochmodernen Duschwelten gewichen.

  • Eine Verbindung zwischen Wohnen und Arbeit ist zwingend notwendig. Wenn also der ÖPNV nicht (ausreichend) vorhanden ist und die Entfernungen nicht raudtauglich sind, dann MUSS ein Auto verfügbar sein.

    Wenn man jetzt die Autos radikal aus den Städten verdrängt, dann werden diese auch unattraktiver als Wohnort, sofern keine Parkhäuser vorhanden sind.



    In diesem Zuge werden nämlich Stellplätze erheblich teurer, immer etwas unter den öffentlichen Tarifen.

    Das sollte man zumindest bedenken, auch wenn autoreduzierte Städte natürlich attraktiver sind zum Wohnen - das schafft aber nicht automatisch Arbeitsplätze in Wohnnähe.

    • @Mitch Miller:

      "Eine Verbindung zwischen Wohnen und Arbeit ist zwingend notwendig. Wenn also der ÖPNV nicht (ausreichend) vorhanden ist und die Entfernungen nicht raudtauglich sind, dann MUSS ein Auto verfügbar sein.

      Wenn man jetzt die Autos radikal aus den Städten verdrängt, dann werden diese auch unattraktiver als Wohnort, sofern keine Parkhäuser vorhanden sind."

      Wer in der Stadt wohnt braucht kein Auto um zur Arbeit zu kommen und wer am Land wohnt hat mehr incentive in die Stadt zu ziehen. Freie Flächen können die Stadt attraktiveren und sinnvollen Nutzungen zugeführt werden. Die Stadt wird im Gegenteil attraktiver mit jedem Stellplatz weniger.

      • @Sebastian Klein:

        ...für unzählige Berufstätige gehört das Auto aber zum " Arbeitsplatz " - Gebietsleiter, Techniker, Außendienstler im Vertrieb, Kundenservice, Handwerker alles benötigen ihr Fahrzeug zur Ausübung ihres Berufs.



        Da macht es kaum einen Unterschied, wo sie ihren Wohnsitz nehmen, auf dem Land oder im Stadtbereich...



        Warum sind wohl die Autobahnen täglich ausgelastet?

  • In Bremen hat sich gezeigt: Bürger können erfolgreich vor Gericht gegen das illegale aufgesetzte Parken in ihren Straßen vorgehen. Warum findet das so wenig Nachahmer in DE.

  • Kommt hinzu, dass durch das behördenseits so beliebte Ver-U-Bahnen der Welt oft 5 oder 7 oberirdische Haltetsellen durch 2 oder 3 unterirdische ersetzt werden, mit entsprechend langen Wegen hin plus zeitraubend langen und beschwerlichen Ab- und Aufstiegen jedes Mal 3 Etagen runter und wieder rauf: Hasenbergl München, ehemalige Linien 12 und 13; Straßenbahn Linie 16/26 Harras -Hadern (und bis 1972 sogar incl. Lindwurmstraße ab Sendlinger Tor!); neu jetzt Kaiserstraße und Ettlinger Str. in Karlsruhe; lang schon Bielfeld; ... Das macht im Vergleich Kurz- und Mittelstrecke per Auto Tür-zu-Tür attraktiv, selbst da, wo mit Abschaffung des Oberflächen-ÖPNV heutzutage keine neuen Autofahrspuren oder Parkplätze mehr geschaffen werden. Nicht jeder kann Fahrrad. Ebenerdige Einstiege in Stadt-Bahnen erleichtern Kinderwagen Einkaufstrolley Rollstuhl Rollator das Leben, wenn das allerdings durch hohe Bahnsteige geschieht statt durch modernes Tieferlegen der Fahrzeuge (oberirdische "U-Bahn" Frankfurt), sind die Zugänge meist umwegig (nur von den Bahnsteigenden her), und allzuoft auch zu steil. Da solche Zustände auf Jahrzehnte festbetoniert sind und nach wie vor betoniert werden, bleibt Verzicht aufs "Auto" einfach für viele un-vorstellbar, für nicht wenige tatsächlich nicht machbar. Und damit stellen alle ihr Heiligs Blechle auch der eigenen Fortbewegung in den Weg.

  • "Vielerorts wurde dies von den Kommunen geduldet, auch wenn es streng genommen einen Verstoß gegen die geltende Rechtslage bedeutete". Setzen wir das doch mal rasch in die Präsensform: "Vielerorts wird ..." Und schon ham wir das Gehwegparken ! Kommt da auch bald ein Urteil zur umfassenden Legalisierung ? Die kommunalen Behörden scheinen genau auf ein solches zu warten- denn gegen das gesetzlich schlicht verbotene Gehwegeblockieren tun sie ganz genau: nichts. Und malen zudem noch dort munter Park-Streifen auf den Gehweg, wo gesetztwidrig ein viel zu schmaler Rest übrigbleibt für den fließeden Verkehr auf dem Gehweg. [1] Andererseits heuln die kommunen dann Krokodielstränen, dass ebendiese Bundes-Gesetze ihnen nach wie vor kaum erlauben, dem Auto, der Raserei oder beidem Verkehrsflächen zu entziehen (Zebrastreifen so gut wie verboten in Tempo-30-Zone, überhaupt Tempo 30, 20, 10 ...)



    Das Wort "Verkehr" übersetzen Behörden wie Gerichte nach wie vor meist mit "Auto" [2] Und von den Autoren der einschl. Gesetze wars wahrscheinlich auch immer genau so gemeint.



    [1] Da müssen nämlich, wo baulich die Voraussetzungen gegeben sind, i.e. der Gehweg bis zum Bordstein eigentlich breit genug dafür wäre, zwei sich Entgegenkommende mühelos aneinander vorbeigehen, - schieben, -rollatoren oder -fahren können.



    [2] Kleines Gegenbeispiel: das aktuelle Fahrradstraßenurteil in Berlin www.berliner-zeitu...lenbeck-li.2160625

  • Der öffentliche Raum ist auch eine jommunale Einnahmequelle für den Immobilienerwerb bzw einer Geschäfts/Gastroeröffnung. Man muss imaginäre Stellplätze kaufen.

  • Mir hat dieses "In Tokio, Hongkong oder Singapur ist die Zulassung eines Autos seit jeher an den Besitz eines Stellplatzes gebunden" einfach keine Ruhe gelassen. Als ob mit Stellplatzpflicht easy autofreie Städte zu machen wären... 🙄



    Ich hab lange genug u.a. auch in Singapur gelebt und empfand in keiner asiatischen Großstadt den Verkehr als utopisch angenehm oder auch nur irgendwie "autofrei" 🤔



    Also, auf die Schnelle verriet mir Doktor Google:



    Berlin hat ca 1,3 Mio Pkw bei 3,87 Mio Einwohner - Singapur etwas über 850.000 Pkw bei 5,95 Mio Einwohner.



    Klarer Sieger Singapur, aber:



    U-Bahn-Netz Berlin 146 km bei 1266 Waggons - U-Bahn-Netz Singapur aktuell ca. 230 km und mehr als 2600 Wagen - plus bis 2040 wird das Netz auf 450 (!!!) km verdoppelt und die Flotte soll auf über 4000 Wagen anwachsen - in Berlin gruben sie jahrelang für die 3 Kilometer Verlängerung der U5 vom Alex zum Hbf und der "200-Kilometer-Plan" aus dem Jahr 1955 (!!!) wird wohl nie realisiert... 🙄🙈



    #Deutschlandtempo



    Berlin hat über 200 Buslinien und 1572 Busse, Singapur circa 370 Buslinien und über 5800 (!!!) Busse...



    Fazit: Trotz DEUTLICH besser ausgebautem ÖPNV ist Singapur kein autofreies Utopia, nicht mal ansatzweise - und die Singapurer wurden nicht "ein Jahrhundert lang" zur Autoliebe erzogen, wie man es von den Deutschen gern behauptet... - und das ÖPNV-Netz wird im Rekordtempo ausgebaut und TROTZDEM steigt die Anzahl der Kfz's immer noch an - und das trotz horrender Kosten für PKWs, denn Kennzeichen werden in Singapur versteigert, die Kennzeichen gelten auch nur 10 Jahre und kosten mittlerweile mit allen Gebühren grob so um die 75.000€ umgerechnet, Tendenz stetig steigend - so viel zu Weisheiten a la "man muss Autos nur teurer machen, dann verzichten die Leute freiwillig darauf" - wer da glaubt unsere heimischen Autos mit ein paar Parkgebühren oder Stellplatzkosten wegzubekommen... - good luck with that 😂

  • Mein Statement im Artikel "Schränkt den Autoverkehr ein" möchte ich an dieser Stelle nicht kopieren.



    Kurz: es gibt EigentümerInnen, die auch eine Garage oder einen Stellplatz Ihr Eigen nennen.



    Es gibt Menschen, die auch aus finanziellen Gründen,



    " nur" zu Miete wohnen. Wer zahlt in der Regel für das Anwohnerparken? Der ärmere Teil der Bevölkerung.



    Dieser Ansatz ist genauso wenig durchdacht, wie ein Heizungsgesetz ohne Sozialkomponente.



    Arbeit wandert in die Speckgürtel und die ArbeiterInnen müssen sehen, wie sie dahin kommen.



    Der vielgelobte Durchschnittsberliner, der weniger Auto fährt, oder vielleicht gar keins hat, bestellt evtl. ja mal was. Das größte derzeitige Problem in der Verkehrsentwicklung sind Lieferdienste.



    Abgesehen vom der Post , die immerhin zur Hälfte elektrisch anliefert, dieseln die Anderen lustig vor sich hin. Das das Produkt aus China eingeflogen wird oder per Dampfer kommt macht das scheinbar ökologische Verhalten des/der Großstädterin schnell zunichte.

  • 1. Zum "Flächenfraß": Wäre das Parken nicht ab 1966 am Fahrbahnrand erlaubt worden, sondern weiterhin nur auf privaten Stellplätzen, dann wären diese Stellplätze im Zuge der Massenmotorisierung auch gebaut worden und hätten mindestens dieselben Flächen "gefressen", wahrscheinlich noch mehr, denn es muss für die privaten Stellplätze ja auch Zufahrten zur Straße geben.

    2. Die privaten Stellplätze sind aber vielerorts nicht gebaut worden und können mangels Fläche (weil alles mit Wohnhäusern bebaut ist) auch nicht mehr gebaut werden, sodass die Anwohner in den betreffenden Gebieten keine andere Möglichkeit haben, als am Straßenrand zu parken.

    3. Verböte man das Parken am Straßenrand, so könnten Anwohner, die keinen Stellplatz haben oder zwar einen haben, diesen aber für das eigene Auto benötigen, nicht mehr besucht werden, wenn es (wie in den meisten Gegenden der Fall) keine hinreichende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gibt. Das risse Familien und andere Privatbeziehungen auseinander und führte gerade für Menschen, die selbst nur noch eingeschränkt mobil sind, zur sozialen Isolation.

    4. Wäre das Parken am Straßenrand kein Gemeingebrauch, müsste dasselbe z. B. auch für das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen etc. auf dem Gehweg gelten. Und auch für Handwerker, Pflegedienste, Lieferanten usw., die dann nicht mehr in der Nähe von Wohnungen ohne Stellplatz parken dürften.

    5. Im Artikel heißt es: "Die Straßen würden vom stehenden Blech befreit und böten Platz für Grünflächen, Spielplätze oder die Gastronomie." Nein. Am Fahrbahnrand (auf Gehwegen ist Parken grundsätzlich nicht erlaubt, sondern nur, wenn es ausnahmsweise so ausgeschildert ist) gibt es weder Grünflächen noch Spielplätze noch Gastronomie. Der Rand einer Fahrbahn bietet, auch wenn er nicht zugeparkt ist, keine Aufenthaltsqualität, weil auf der Fahrbahn ja die Autos fahren. Und: Gastronomie auf der Straße wäre kein Gemeingebrauch, sondern kommerzielle Nutzung öffentlichen Raums durch Private.

  • Mit zirkulierenden öffentlich-rechtlichen Sammeltaxis alle PKWs ersetzen.

  • das war vor 100 Jahre mit den Pferdekutschen nicht anders. Nur- da gab es nicht ganz so viele Menschen, die zu erledigenden Wege waren wesentlich kürzer und es wurde sehr viel weniger konsumiert, weil noch nicht so viel da war.



    1925 waren es aber auch schon etwa 64 Millionen. Wir MÜSSEN also mobil sein, aber wie?

    Klar, der ÖPNV, aber das ist oft beschwerlich und zeitaufwendig. Zudem inzwischen im Kurzstreckenverkehr auch unbequem. Ich arbeite selbst im ÖPNV und in den Stoßzeiten könnten die Fahrzeuge gerne die doppelte Größe haben.



    Die Menschen stehen dicht beieinander, was sehr vielen sehr sehr unangenehm ist. Mir übrigens auch. Die Inneneinrichtung von Bussen und Straßenbahnen sind weitestgehend genormt. Ich glaube diese Normen wurden seit den 1950er Jahren nicht mehr überarbeitet? Die Menschen werden größer, aber dem wird keine Rechnung getragen. Immer noch sehr tiefe Sitze und wer als größerer Menschen Probleme hat wird das als sehr unangenehm empfinden. Wie ich ich übrigens auch.

    Dazu kommt: einkaufen mit dem ÖPNV? "Um die Ecke" gibt es doch heute kaum noch was. Also hin zur grünen Wiese. Mit dem Bus? Oh Gott, nur nicht. Schleppen der Einkäufe, Wohin damit im Bus oder der Straßenbahn? Dann doch lieber mit dem eigenen PKW. Anstatt 3 Stunden brauche ich damit nur eine Stunde. Selbst, wenn ich in mehrere Geschäfte will. Dann bräuchte ich mit dem ÖPNV noch länger.

    Individueller Verkehr wird sich also nicht vollkommen abschaffen lassen. Warum auch? Von Zeit zu Zeit liebe ich das Autofahren. Nicht mehr wie in jungen Jahren, aber ich mochte es schon immer zu cruisen. Mache ich jetzt schon allein aus Umweltschutzgründen fast nicht mehr. Eigentlich gar nicht mehr. Aber auch aus anderen Gründen.

    Ja, mein Auto steht auch viel zu oft einfach so rum. Das würde ich gerne ändern. Carsharing fände ich gut. Wenn es denn auch dort Autos gäbe, die ich bequem fahren kann. Und jederzeit bekomme, wenn ich sie haben will ( und nicht nur, wenn ich sie wirklich brauche).

    • @Marko Siebenpfeiffer:

      Nein, die Normen für die Fahrzeuginnenaustattung stammt nicht aus den 50ern und ist immer wieder modernisiert worden.

      Es gibt VDV-Richtlinien, und wenn man einen Stadtbus aus den 1960ern mit einem aus dem Jahr 2010 vergleicht wird man große Unterschiede feststellen. Weniger Sitzplätze, mehr Stehplätze z.B.

      Niederflur statt Hochflur.

      Und neuerdings auch die Beleuchtung. Jedes neu zugelassene Fahrzeug im ÖPNV muss mittlerweile, auch um Kriminalität zu senken, eine gewisse Mindesthelligkeit aufweisen.

      Ich werde weiterhin die Nachtbeleuchtung verwenden, sofern vorhanden, weil das Licht im Innenraum hell genug ist, um die Windschutzscheibe zu blenden. Was ein Sicherheitsrisiko für den Fahrer ist. Außerdem ist der Fahrgastraum dunkel genug, damit ein Krimineller keine Möglichkeit hat, die Tasche nach brauchbaren Wertgegenständen zu durchforsten.

  • Funfact:



    1 fahrendes Auto braucht ca 65 qm (30km/h) bis ca 140qm (50 km/h).



    Wo weniger Autos stehen, da können und werden mehr fahren.

    Wer die Wahlen in Berlin und Bremen verfolgt hat, bei beiden hat aufgrund von Last-Minute-Kamikaze-Aktionen der Grünen (Friedrichstr./'Brötchentaste') die Autofraktion massiv gewonnen, der kann über obigen Artikel nur den Kopf schütteln. Denn er weiß spätestens seit dem, wem der Kulturkampf gg das Auto nützt.

    Unsere Gesellschaft wird und wurde seit mehr als 100 Jahren auf Autonutzung getrimmt. Berufliche und private gesellschaftliche Teilhabe, körperliche Unversehrtheit (auch die der Liebsten wie Kinder) im öffentlichen Raum, ganze Lebensentwürfe (Haus im Grünen), alles hängt am Auto.

    Politik kann nicht jahrzehntelang Autobesitz zum Nonplusultra erklären (und ohne Ende subventionieren) - und dann von hü auf nü sagen, das wäre alles nicht so gemeint, Rolle rückwärts.



    Denn die Autogesellschaft ist Stein geworden, soll heißen, sie hat sich eine Umwelt in Stadt und Land geschaffen, in der man nur mit Auto leben bzw überleben kann.



    Unter diesen real existierenden Umständen das Auto zu verteuern, die Stellplätze abzubauen etc pp, das ist Selbst-Deligitimierung von Politik.

    Was gemacht werden muss: Unter weitgehender Berücksichtigung der von der Politik selbstgeschaffenen Abhängigkeit vom Kfz-Abusus attraktive Kfz-Alternativen bereitstellen.

    Beispiel:



    Der Bau sicherer Radwege ist notwendig, zuerst sollte wg schierer Notwendigkeit (Bildung, Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder), aber auch wg ungleich höherer Akzeptanz ein Schulradwegenetz umgesetzt werden - das soll und darf nicht zum Zweck des Rückbaus von Parkplätzen genutzt werden. Dieses Bedürfnis muss respektiert werden.



    Nicht falsch verstehen: urbaner Platz ist endlich, es werden nicht alle Parkplätze oder Kfz-Fahrstreifen 'gerettet' werden können.

    'Parkplätze weg' ist kein Ziel, man gewinnt nichts. Ausnahme: Man legt es darauf an, die Gesellschaft weiter zu polarisieren.

    • @Vorstadt-Strizzi:

      Naja, also mit 2 gesunden Beinen und einem halbwegs rollenden Drahtesel kann ich in meiner Großstadt gut ohne Auto leben und überleben. Ich kenne sogar eine ganze Menge Leute die das auch so handhaben. Welch grandiose Ersparnis.



      Arbeitgeber ziehen zwar die Brauen hoch, aber bisher hatte ich kein Problem auch ohne Führerschein Arbeit zu finden.



      Das gilt natürlich nicht für jeden, aber es könnten viele Menschen auf ihr Auto verzichten mit etwas gutem Willen.

    • @Vorstadt-Strizzi:

      Ja, wenn alles mit Autos zugepfastert ist, gibt es nur noch ruhenden Verkehr. Die Zukunft gehört der Privatdrohne für die Mobilität. Die können zum Parken an Heliumballons gehängt werden. Die müssten die Sonneneinstrahlung refeflektieren, das ist gut gegen den Treibhauseffekt. Wie man sieht: Mit Technologieoffenheit gibt es immer eine Lösung!

  • Der Artikel zitiert: „ … das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“ und geht im Weiteren auf diesen beschränkten Zeitraum nicht mehr ein.



    Dann wäre das dauernde Parken werktags von Montag bis Freitag tagsüber nicht erlaubt. Wieso werden auf dieser Grundlage die Kommunalhaushalte nicht saniert??

  • "Was in Deutschland noch wie eine ferne Utopie klingt, ist in asiatischen Großstädten längst Realität. In Tokio, Hongkong oder Singapur ist die Zulassung eines Autos seit jeher an den Besitz eines Stellplatzes gebunden."

    Finde ich klasse. Dann aber bitte VORHER auch den grandiosen Nahverkehr dieser Städte anbieten. Ich würde wirklich was dafür geben, nicht mit dem Auto zur Arbeit zu fahren - dort fährt aber schlicht weder ein Bus noch eine Bahn zuverlässlig hin und wieder weg.

  • Doch was würde geschehen, wenn Gerichte den Argumenten aktivistischer An­woh­ne­r:in­nen folgen und dem Auto das Privileg des Gemeingebrauchs entziehen würden?



    Au­to­be­sit­ze­r:in­nen müssten sich von nun an einen privaten Stellplatz auf eigenem Grund oder in Parkhäusern suchen. Die Straßen würden vom stehenden Blech befreit und böten Platz für Grünflächen, Spielplätze oder die Gastronomie.

    Seit wann ist denn eine Gastro Gemeingbrauch?

    • @eicke81:

      Gastro ist eine "Sondernutzung", für die bei der Kommune bezahlt wird, in Leipzig z.B. zwischen 10 und 36 €/qm im Jahr. Diese Gebühren kommen dann wiederum dem Gemeinwohl zugute (im Moment werden die Gebühren wg. der angenommenen wirtschaftlichen Coronafolgen erlassen).

  • Im Aussenbezirk einer benachbarten Kleinstadt darf faktisch nur ein Auto pro Haushalt geführt werden, mehr Parkberechtigungsscheine gibt es nicht; bzw keinen, wenn ein Haushalt über eine Garage verfügt.



    Wenn also beruflich zwei Fahrzeuge benötigt werden: Pech gehabt!



    Und wenn sich dort noch Besuch hin traut, muss das genutzte Fahzeug alle zwei Stunden bewegt werden, denn länger dürfen Fremde dort nicht parken.



    Hat eine hohe Abkehr von Grünstimmen für die nächsten Wahlen zur Folge...

    • @Vidocq:

      zumindest Besuch muss kein Problemsein, kostest aber: in Zürich Tagesbewilligung online 15 CHF/Tag, auch als analoger 10er Block erhältlich. Einfach, flexibel und teuer =wirksam.

      • @Newjoerg:

        Günstiger Als einen Tag bei der Verwandschaft in Friedrichshain oder im Wedding mit dem Auto zu verbringen.



        Die assozial teuren Parkzonen in kombination mit den verbot günstiger verbrenner macht den privaten Autoverkehr zu einer elitären Veranstaltung der wohlhabenden. Aber es lebe die Lenkung über den Preis - alles regelt der Markt.

    • @Vidocq:

      Das ist der Trugschluss, dem viele unterliegen. Bevor man PKWs de facto verbietet, sollte man Alternativen schaffen

  • Wieder mal ein rein urbanes Problem aus urbaner Sicht betrachtet - solche Probleme hätte man auf dem Land gerne... 🙄



    Selbst in Berlin fährt übrigens wochentags nachts kein ÖPNV - mit Ausnahme von ein paar Nachtbussen und vereinzelten Trams - U-Bahn und S-Bahn stehen still, Züge sowieso, wer da "zu spät" nach Hause will oder "zu früh" auf Arbeit 🤷‍♂️ - Pech gehabt - es sei denn er hat ein Auto.



    Anstatt stetig aufs Auto zu schimpfen sollte man viel mehr die Politik in die Pflicht nehmen - es ist ihre Aufgabe Alternativen zu schaffen. Das die Bevölkerung willig wäre zeigen Erfolgsgeschichten wie das Deutschland-Ticket, Fernbusse und co - aber es muss halt flächendeckend und rund um die Uhr verfügbar gemacht werden - wir sind eine 24/7 Gesellschaft, da braucht es auch eine 24/7 Mobilität - und die ist eben selbst in unseren Städten noch Utopie und auf dem Land - ohne Kommentar...



    "In Tokio, Hongkong oder Singapur ist die Zulassung eines Autos seit jeher an den Besitz eines Stellplatzes gebunden."



    Stimmt. Mir wäre lieb wenn aber auch noch die Info käme, dass dort Wohnkomplexe GRUNDSÄTZLICH mit Parkhaus gebaut werden 😯



    Und das gilt nicht nur für Luxusbauten. Eigentlich alles außer Sozialbauten hat in Singapur ein eigenes Parkhaus. Stockwerke 0 bis 10 Parkhaus, Stockwerke 11 bis 30 Wohnungen - so in etwa. In älteren Hochhäusern wurden und werden teilweise nachträglich die unteren Etagen entkernt - für Parkplätze.



    Mit Ausnahme des historischen Little Indias und der Chinatown habe ich es nie anders erlebt - in diesen beiden Stadtteilen wird übrigens (illegal) auf der Straße geparkt... 😉



    Wie das in Hong Kong ist weiß ich nicht, aus Tokio kenne ich es ähnlich mit Parkhäusern - wenn auch deutlich weniger krass.



    In Kuala Lumpur verhält es sich übrigens auch so - erst Parkhaus, dann Wohnungen... - immer grob im Verhältnis 1/3 Parkhaus, 2/3 der Etagen Wohnraum.



    Das lässt die angepriesene "ferne Utopie" dann doch gleich ganz anders erscheinen 🤷‍♂️

  • Lasst ruhig mal ne Autofahrerin gegenlesen ( wenigstens eine wird's doch in der Redaktion geben), wo soll ich mit meinen lebensnotwendigen Auto in Mitte hin ?

    • @Peace85:

      Wenn's "lebensnotwendig" ist, wird es eine Sondererlaubnis geben. Ansonsten: weg damit!

  • Die Entwicklung des Begriffes Gemeingebrauch vollzieht sich am tatsächlichen Gebrauch und nicht durch irgendwelche richterliche Einschränkungen. Erst wenn das Parken am Straßenrand zur Ausnahme statt Regel wird, könnte sich also etwas ändern.

    Der Senat fällt mit seinen Einschränkungen des Gemeingebrauchs immer wieder auf die Nase, zuletzt mit dem gewerblichen Carsharing.

  • Stimmt. Die parkenden Autos nehmen viel Platz weg. Aber da es immer noch keine zufriedenstellenden Angebote von öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland gibt, ist bspw. der Arbeitnehmer im Schichtdienst auf ein eigenes Auto angewiesen. Tokyo ist auch hier um Jahrzehnte voraus. Bevor man nun also sagt, das Auto muss weg, fahrt Bus oder Bahn, muss hier ein Angebot geschaffen werden. Vom Fernverkehr brauche ich hier gar nicht erst anfangen. Da wird der Besuch der Familie in 300 km Entfernung zur nervtötenden Odyssee. Wenn dann noch die lieben Kinder mitkommen, braucht man erst mal zusätzlich ne Woche Urlaub im sich zu erholen.

  • Schlimm, schlimm !