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Paragraf 218 im RechtsausschussCDU gegen Selbstbestimmung von Frauen

Die CDU will eine Abstimmung über die Liberalisierung des Abtreibungsrechts verhindern. Sie ist dabei auf Stimmen von FDP und AfD angewiesen.

Protest für die Abschaffung des Paragraphen 218 in Berlin Foto: Florian Boillot

Ein Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken sieht eine Legalisierung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen vor. Im Bundestag ist eine Mehrheit möglich. Doch zunächst wurde der Antrag in den Rechtsausschuss verwiesen. Wird er je wieder ins Plenum zurückkommen?

Der Gruppenantrag sieht vor, dass Paragraf 218 im Strafgesetzbuch entschärft wird. Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig rechtmäßig sein, wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach einer Pflichtberatung durchgeführt werden. Bisher gelten sie als rechtswidrig, aber straflos. Bei rechtmäßigen Abtreibungen könnte die Krankenkasse künftig die Kosten übernehmen. Außerdem besteht die Hoffnung, dass sich mehr Arztpraxen und Krankenhäuser bereit erklären, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Am Donnerstag letzter Woche fand im Bundestag die erste Beratung des Gesetzentwurfs statt. Danach wurde er wie üblich in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss. Die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf müsste dann wieder im Plenum des Bundestags stattfinden.

Eine Mehrheit im Plenum ist gut möglich. SPD, Grüne, Linke und SSW haben gemeinsam 353 Sitze. Es ist also denkbar, dass neben den 328 Un­ter­zeich­ne­r:in­nen noch mehr Stimmen aus diesem Lager kommen. Die zehn Abgeordneten der BSW-Gruppe wollen ebenfalls zustimmen, obwohl sie nicht unterzeichnen durften. Mindestens 15 FDP-Abgeordnete sind zwar für den Antrag, wollen darüber aber erst nach der Wahl abstimmen (wenn sie dem Bundestag voraussichtlich nicht mehr angehören). Sie stehen aber unter massivem Druck von Jungen Liberalen und FDP-Frauen, die eine sofortige Zustimmung fordern.

CDU will Abstimmung verhindern

Damit der 218-Gesetzentwurf beschlossen wird, genügt eine einfache Mehrheit im Bundestag. Es muss also nicht die absolute Mehrheit – 367 Abgeordnete – zustimmen. Vielmehr reicht es aus, dass es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt. Jede FDP- oder Unions-Abgeordnete, die sich enthält oder der Abstimmung fernbleibt, erhöht die Chancen auf die Annahme des Gesetzentwurfs.

Die CDU/CSU will daher verhindern, dass es zu einer Abstimmung im Plenum des Bundestags kommt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, stellte bereits offensiv infrage, ob der Antrag „jemals wieder aus dem Ausschuss rauskommt.“ Auch die In­itia­to­r:in­nen fürchten, dass der Antrag im Rechtsausschuss „versenkt“ wird. „Keine Schlussabstimmung ist auch eine Entscheidung – für den Status Quo“, warnt der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg.

Vorsitzende des Rechtsausschusses ist die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie kann eine Abstimmung im Ausschuss aber nicht verhindern. Wenn eine Fraktion die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs ins Plenum beantragt, muss sie den Antrag auf die Tagesordnung nehmen.

Die CDU/CSU könnte dann aber beantragen, die Überweisungs-Abstimmung zu vertagen. Unter den 39 Mitgliedern des Rechtsausschusses sind die 19 Mitglieder von SPD, Grünen und Linken für den Gesetzentwurf. Die CDU/CSU hat im Rechtsausschuss 11 Abgeordnete. Um die Abstimmung im Ausschuss zu verhindern, ist sie also auf die vollzählige Unterstützung ihres Antrags durch FDP (fünf Stimmen) und AfD (vier Stimmen) angewiesen. Wenn nur eine FDP-Abgeordnete sich enthält, ist der Vertagungsantrag abgelehnt. Damit die Rücküberweisung beschlossen wird, müssten sich zwei FDP-Abgeordnete enthalten.

Abstimmung im Ausschuss?

Die SPD-Frau Carmen Wegge weist darauf hin, dass es bei fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu ethischen Fragen – etwa zur Suizidhilfe oder zur Impfpflicht – normalerweise gar keine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses gibt. „Solche Gruppenanträge werden nach einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss einfach wieder ins Plenum zurücküberwiesen“, argumentiert Wegge. Dieses Verfahren ist allerdings nur eine parlamentarische Gepflogenheit und nicht rechtlich verbindlich.

Auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts dürfte nicht in Betracht kommen. 2017 entschied Karlsruhe, dass es eine politische Frage sei, wann ein Antrag abstimmungsreif ist, dies entscheide der Bundestag. Es gebe keine Pflicht, über alle vorliegenden Gesetzentwürfe innerhalb einer Wahlperiode zu entscheiden. Damals ging es um Gesetzentwürfe zur „Ehe für alle“, die mehrere Jahre nicht aus dem Ausschuss herauskamen, weil die (in dieser Frage uneinige) große Koalition eine Abstimmung im Plenum verhindern wollte.

Sollte der 218-Gesetzentwurf ins Plenum zurücküberwiesen werden, müsste er noch auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese wird im Ältestenrat des Bundestags vorbereitet. Normalerweise schlagen die Fraktionen Themen vor, die ihnen wichtig sind und die anderen Fraktionen akzeptieren dies. Im Streitfall müsste jedoch im Plenum des Bundestags über die Tagesordnung abgestimmt werden.

Bei der Abstimmung über die Bundestags-Tagesordnung entscheidet eine einfache Mehrheit. Wenn es im Plenum also eine Mehrheit für die Liberalisierung des Abtreibungsrechts gibt, dann dürfte diese Mehrheit auch das Thema auf die Tagesordnung setzen. Es kommt also auch hier darauf an, dass sich einige FDP-Abgeordnete zumindest enthalten.

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71 Kommentare

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  • Die CDU kann über passenden Nachwuchs nicht klagen.



    Kuban, der Kohl-Enkel, J. Winkel - alles "gediegene" Nachfolger der hand- und standfesten Vorgänger.

  • Liebe FDP- und CDU/CSU-Männer, ihr wollt den Paragraphen 218 und das Kind bei ungewollter Schwangerschaft unbedingt behalten? Könnt ihr haben - ganz für euch alleine. Mit einer Änderung. Künftig zielt das Strafrecht gegen die Samenspender. Eure Partnerin will kein Kind? Vielleicht könnt ihr sie überreden, die Schwangerschaft durchzuziehen? Per nötiger Gesetzesänderung seid ihr beim Nein der Frau zum Kind automatisch für die nächsten 20 Jahre totally cooler alleinerziehender Papa. Tipps gibts bei der Konfliktberatung. Easy. Luft und Liebe reichen für den 24/7 Sorgejob aus. Moralische Anerkennung eurer Parteien - geschenkt. Karriere und eigene Rente? Braucht ihr nicht. Kitaplätze, Schulbildung, soziale und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche - von euren Parteien für die alternativlose Anbetung der schwarzen Null stets als erste gekürzt, da lässt sich nichts ändern. Wisst ihr ja. Sind ja eure Parteien, die direkt nach der Geburt das Interesse an der Menschenwürde des Kindes wieder verlieren. Aber hey, ihr schafft das. Für die Zukunft unserer Gesellschaft, Stichwort Demografie, Fachkräftemangel, künftige Renten. Da ist das Strafrecht gegen Abtreibung alternativlos.

    • @Nina Janovich:

      "Liebe FDP- und CDU/CSU-Männer, ..."

      Na ja. Die Frauen in der CDU doch auch!

      Nur mit den Männern geht da gar nichts. Das ist daher auch kein Männer gegen Frauen Gedöns.

    • @Nina Janovich:

      Ich glaube nicht, dass Abtreibungsbeschränkungen ein so großes Problem wären, wenn die wesentliche Frage wäre, wer nach der Geburt den Unterhalt bezahlt. Freigabe zur Adoption allein schon würde dieses Problem im Zweifel lösen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gibt es jedenfalls mehr als Abtreibungen. Nur ist eben das AUCH nicht zumutbar - genausowenig wie in den meisten Fällen einer ungewollten Schwangerschaft die Mutter nach Geburt das Kind freiwillig dem Vater überlassen würde. Ihre "Schaut mal, was ihr davon habt, Männer!"-Argumentation geht daher aus meiner Sicht ins Leere.

      Es ist sicher eine gute Frage, was all die Abtreibungsgegner bereit wäre zu opfern, um die ganze soziale Infrastruktur bereitzustellen, die das Leben mit Kind nicht so beeinträchtigend machen. Nur mit DIESER Polemik kommen Sie da nicht hin.

  • Mündige, erwachsene Bürger - sollten ihre Familiengründung schon in erster Linie selbstbestimmen.



    Die große Verantwortung des Aufziehen von Kindern - werden auch bestenfalls diese Erwachsenen tragen müssen.



    Zur Verantwortung gehört eben auch - dem Nachwuchs eine liebevolle, menschengerechte Lebensführung bieten zu können.



    Vielleicht sollte einmal für die Einführung eines einen längst fälligen " Kinderführerschein " ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.



    Ich meine, für Hunde gibt es den doch auch schon seit längerem....



    Zudem könnte auch einmal über eine



    " Deckelung " von Geburten - pro Familie nachgedacht werden.

    • @Alex_der_Wunderer:

      "Mündige, erwachsene Bürger - sollten ihre Familiengründung schon in erster Linie selbstbestimmen. Die große Verantwortung des Aufziehen von Kindern - werden auch bestenfalls diese Erwachsenen tragen müssen.."

      Kinder nur diesen Erwachsenen zu überlassen ist der falsche Weg. Die vielen Fälle von Kindesmissbrauch zeigen, dass die Gesellschaft da ordentlich etwas mit zu reden hat und Regeln für "diese Erwachsenen" aufstellen muss.

  • Und jetzt tun wir alle mal überrascht. Die CDU war gegen den Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe und sie war auch gegen die Gleichstellung der Ehe. Als Begründung wird dann immer angegeben, dass es gegen ihr "christliches Menschenbild" verstößt. Ah ja. Also zum einen ist Deutschland eigentlich ein säkularer Staat, bedeutet, dass religiöse Ansichten in der Politik nichts zu suchen haben, und zum anderen würde ich echt mal gerne wissen, was die CDU so unter christlichen Werten versteht. Nächstenliebe, Barmherzigkeit oder Gerechtigkeit sind es definitiv nicht.

    • @Minelle:

      Der deutsche Staat hat aber keine strikte Trennung von Religion und Staat.



      Er wirkt vielmehr mit den Religionsgemeinschaften zusammen.



      Weil man davon ausgeht, dass der demokratische Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann.

      In so einem Staat haben Sie zwangsläufig religiöse Ansichten in der Politik.

      Ist dann auch das gute Recht dieser Leute.

    • @Minelle:

      Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit hat die CDSU an einen Fachausschuss verwiesen. Dort wird das dann behandelt und -vielleicht- irgendwann mal darüber abgestimmt....

      • @Perkele:

        Jupp, an den Opus Dei oder so.

  • taz: *Die CDU will eine Abstimmung über die Liberalisierung des Abtreibungsrechts verhindern. Sie ist dabei auf Stimmen von FDP und AfD angewiesen.*

    Bei jetzt schon 8 Milliarden Menschen weltweit, ist es natürlich sehr CDU/CSU-"christlich", dass noch mehr neue menschliche Erdenbewohner bei der bevorstehenden Apokalypse 'Klimawandel' dabei sein sollen. Der CDU/CSU geht es aber ohnehin nur darum, ihre alten konservativen Wähler 'bei Laune' zu halten. Das ist ja gerade das Problem, dass immer noch Menschen aus dem Gestern über die Zukunft der Menschen von morgen entscheiden, und demnächst so ein ewig Gestriger höchstwahrscheinlich sogar noch Bundeskanzler wird. Aus dem Grund wird es ja auch weiterhin keinen Klimaschutz in Deutschland geben und mündige Frauen sollen immer noch mit einem '§ 218 Abtreibungsverbot' bevormundet werden. Die Union hat wirklich eine sehr große Schnittmenge mit der AfD und deren Frauenbild (die "traditionelle" Frau aus dem letzten Jahrhundert). Da macht man sich schon seine Gedanken, wohin das alles noch führen wird. Und die freiheitsliebende FDP sollte mal im Fremdwörterduden nachschlagen, was das Wort 'Liberalisierung' bedeutet.

    • @Ricky-13:

      Haben Sie sich mal wirklich angeschaut, was heute im Gesetz steht und was diese Neuregelung an echten Änderungen bewirktt?? Sie klingen, als brächte der von der Union unterstützte Status Quo Verhältnisse wie in Texas, und die vorgeschlagenen Änderungen wären DER Befreiungsschlag, den Konservative befürchten müssten. Weder das Eine noch das andere ist der Fall: Wer abtreiben lassen will, kann das auch jetzt schon, ohne dass der Rechtssttat irgendwen dafür belangen kann, WENN die Bedingugen erfüllt sind. Und sind sie es nicht, würde der Abbruch nach der Neuregelung auch nicht legaler.

      Ich finde es im Gegenteil eher noch entmündigender, die strafbewehrte "Erwachsenenentscheidung", ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abtreibung vorliegen oder nicht, der Schwangeren zu nehmen und komplett dem Arzt zu übertragen, der den Abbruch vornehmen soll. Der wird sich im Übrigen bedanken und nochmal nachdenken, ob es das Risiko für ihn wirklich wert ist, die Leistung anzubieten.

      • @Normalo:

        Der status quo bringt es mit sich, dass der Schwangerschaftsabbruch an den medizinischen Hochschulen nicht vernünftig gelehrt wird und dass nur wenige Ärzte überhaupt bereit sind, ihn vorzunehmen. Eine mir sehr nahe stehende Person wurde mit 21Jahren trotz Verhütung mit der Spirale pünktlich zum Beginn ihres Studiums schwanger. Da man mit dieser Verhütungsmethode zum Teil gar keine Periode mehr hat, wurde die Schwangerschaft erst relativ spät bemerkt. Es bestand also Zeitdruck. Das Mädel hat eine geschlagene Woche verzweifelt durch die Gegend telefoniert um dann jedes Mal 150 km (einfache Strecke) zur Beratung und zum Abholen der Tabletten zu fahren, die man ihr mit nach Hause gab mit der Bemerkung, wenn es Probleme gäbe, könne sie ja wieder vorbei kommen. Das ist nicht ganz Texas, aber die Welt geht ja auch nicht gleich morgen unter - oder so

      • @Normalo:

        Sie legen sich hier aber mächtig für die CDU und einen unsinnigen Paragraphen ins Zeug. Hatten Sie mir nicht mal erzählt, dass Sie ein 'wertkonservativer Liberaler' sind? "Konvertieren" Sie jetzt zur konservativen Union (die weiterhin uralte und überholte Werte "konservieren" will), weil die FDP ein untergehendes Schiff ist? Die Liberalisierung von anachronistischen Gesetzen wäre doch im 21. Jahrhundert in einem aufgeklärten Land wie Deutschland langsam mal angebracht - oder? Ihr Einwand, dass man die rechtmäßige Abtreibung auf den Mediziner abwälzen möchte, stimmt natürlich ein Stück. Aber Politiker könnten da ja noch mal drüber nachdenken und einige Dinge begradigen - schließlich soll es ja auch ein paar intelligente Volksvertreter geben, die sogar im "Jetzt" und nicht im "Gestern" leben.

  • Derartige Klimmzüge mögen formal korrekt sein, doch wirklich demokratisch ist das nicht. Entweder ich stimme ab und nehme das Ergebnis hin oder ich stimme nicht ab und enthalte mich. Das würde einer ehrlichen Behandlung entsprechen, nicht solch ein Getrickse. So um die 20% der Menschen sind der Meinung der CDSUAFDP, der Rest möchte eine zeitgemäße Gestaltung des Paragraphen 218. Warum also wird die Abstimmung erschwert oder gar verhindert? Wovor haben die Initiatoren denn Angst?

    • @Perkele:

      Die "Initiatoren" (also die, das Gesetzgebungsverfahren initiiert haben) dürften Angst davor haben, dass der nächste Bundestag so gewählt wird, dass ihr Antrag erheblich weniger Chancen auf Erfolg hat. Also bringen sie ihn jetzt noch schnell auf den Weg, bevor ihnen jenes lästige Subjekt, das Demokratie immer wieder so blöd verkompliziert - der Wähler -, einen Strich durch die Agenda macht. Sie werden zugeben müssen, dass der Vorwurf, die Gegner des Antrags verhielten sich jetzt undemokratisch, vor diesem Hintergrund nicht einer gewissen Ironie entbehrt.

      Außerdem ist die Legislative weit stärker an die Verfassung gebunden als an aktuelle Umfrageergebnisse, und das aktuell geltende Verfassungsrecht befindet sich in ausdrücklichem Widerspruch zum Kernanliegen des Antrags, das grundsätzliche Abtreibungsverbot abzuschaffen. Von daher kann ich auch nichts Verwerfliches darin finden, die legalen Mittel der Geschäftsordnung zu nutzen, um einen möglichen Verfassungsbruch zu verhindern. Stellen Sie sich vor, es ginge z. B. um einen Versuch der Union, FDP, BSW und williger RGler, jetzt noch schnell eine Asylobergrenze zu normieren, bevor man dazu zwingend die Hilfe der AfD bräuchte. ;-)

      • @Normalo:

        Auch wenn es hier gebetsmühlenartig wiederholt wird- die Entscheidung des BVerfG darf und soll herausgefordert werden, etwas anderes zu behaupten ist schlicht irreführender Mumpitz.

        • @Croissant:

          Dass Rot-Grün das fraglos beabsichtigt (und auch schon die ministeriale Expertenkommission mit dieser Zielsetzung eingesetzt war), macht daraus keinen kategorischen Imperativ. Die übrigen Parteien können das sehr wohl zur Kenntnis nehmen und beschließen, diese Herausforderung nicht mitzutragen - oder zumindest nicht in dieser Hauruck-Manier.

          • @Normalo:

            Rot-grpn regiert Deutschland. Rot-grün darf Anträge stellen. Rot-gtün braucht eine einfache Mehrheit. Rot-grün braucht weder der CDU, noch der AfD zu erklären, warum es etwas macht.



            CDU darf dagegen stimmen, wenn es denn will.



            Der rest ist eine Aufgabe von Karlsruhe, nicht mehr und auch nicht weniger.

            • @Croissant:

              Es gibt umgekehrt keinerlei Recht der Regierung, dass ihre Ambitionen, eine bestehende Rechtsprechung herauszufordern, von den Parlamentariern unterstützt werden - egal ob im Plenum oder im Ausschuss. Wenn die Mitglieder des Rechtsausschusses mehrheitlich gegen eine Rücküberweisung sind, ist das genauso ihr Recht wie das der Bundestagsmitglieder insgesamt, nachher im Plenum für oder gegen den Entwurf zu stimmen.

              Ausschussmitgliedern - gerade des Rechtsausschusses - vorzuwerfen, dass sie das geltende Verfassungsrecht respektieren (und das Urteil von 1993 IST geltendes Verfassungsrecht), ist jedenfalls kein Argument - siehe Art. 1 Abs. 3 GG. Und, wie Herr Rath richtig schreibt, ist es ja nicht so, als könnte eine Ausschussminderheit die Abstimmung im Plenum verhindern. RRG haben kein eMehrheit im Plenum und im ausschuss halt auch nicht. Es kommt hier wie da auf die FDP-Leute an, und die haben genug Denkstoff, um in die eine oder andere Richtung zu tendieren.

              Problematisch wäre doch eher so eine "massive" Druckausübung auf Abgeordnete aus ihrem Parteiapparat, gegen ihr Gewissen abzustimmen. Es wäre kein Missbrauch des Verfahrens, wenn dieser Druck im Ausschuss nicht so verfinge.

              • @Normalo:

                Das geltende Verfassungsrecht ist kein Hindernis und das wissen Sie ja auch.



                Die Verweigerungshaltung einiger konservativen FDP und CDU Mitglieder ist alleine dem Umstand geschuldet, die eigenen ebenso konservativen Wähler nicht vergraulen zu wollen.



                Nebenbei ist die Idee eines tatbestandslosen, aber zugleich rechtswidrigen Abbruchs eine absolute juristische Farce in Anbetracht der Tatsache, dass Frauen seit Jahrzehnten selbst über diese Frage entscheiden.



                Dieser Tanz wird deshalb- und zwar nur deshalb- aufgeführt, um Frauen weiterhin ein schlechtes Gewissen einreden zu können, sie mit Wartefristen und Zwangsberatung zu gängeln. Einfach nur armseliges Geschwätz.

      • @Normalo:

        Diese Regierung ist im Amt und gewählt bis zum 23.2.2025. Es ist ein sehr deutlicher Unterschied eine Chance zu nutzen als sie mit undemokratischen (gleichwohl formal erlaubten) Mitteln zu vernichten. Warum stellt sich die Opposition nicht einem FAIREN Vergleich? Warum muss das Getrickse sein? Verfassungsbruch? Offen und fair kann gar kein Verfassungsbruch unterstellt werden. Das ist polemisch.

        • @Perkele:

          Sie sollten sich schon aussuchen, ob Sie formalistisch oder primär "teleologisch" argumentieren. Rosinenpicken und auf der formalen Rechtmäßigkeit dieser "Schnell noch vor der Wahl"-Hauruckaktion herumreiten, aber umgekehrt der Opposition nicht zugestehen, ihre formal ebenfalls legalen Hinderungs-"Chancen" zu nutzen, kommt etwas inkonsequent daher. An sich undemokratisch ist die Nutzung von demokratisch verabschiedeten Regelungen mal grundsätzlich nicht ("Checks and Balances"- schon mal gehört)?

          Und den Verfassungsbruch kann eine Parlamentsmehrheit sehr wohl "offen und fair" bewerkstelligen. Nach den geltenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes hat sie das z. B. bei den letzten beiden vom Parlament ausgehenden Liberalisierungsinitiativen zu 218ff getan (auch damals in der irrigen Hoffnung, das BVerfG werde schon folgen, wenn Umfragen und Volksvertreter nur mutig vorangehen), und gerene nochmal: Auch dieser Entwurf wäre nach dem Urteil von 1993 in einem zentralen Punkt verfassungswidrig. Man KANN es einmal mehr darauf ankommen lassen, aber es ist defintiv kein Pflichtverstoß, die geltende Verfassungsrechtslage zu akzeptieren und entsprechend zu handeln.

    • @Perkele:

      Ich hoffe, dass solche Aktionen der CDU sie doch nur zum Zweitplatzierten nach der Wahl machen...

  • "CDU gegen Selbstbestimmung von Frauen"



    Es geht bei diesem Thema eben nicht nur um die Selbstbestimmung der Frau, sondern auch um die Bestimmung des noch nicht geborenen Kindes. Ganz egal wie man zu diesem Thema nun genau stehen mag, kompliziert wie es ja nun ist, das sollte man doch grundsätzlich anerkennen.

    • @Encantado:

      Der Fötus / Fötus wird erst ab dem Zeitpunkt der Geburt zum Baby / Kind !

      • @Alex_der_Wunderer:

        Das ist genauso eine extreme und falsche Position wie die Gegenseite meint jede befruchtete Eizelle sei leben. Dann kann theoretisch Abtreibung erlauben wenn die wehen schon eingesetzt haben. Das will doch niemand.

        • @Machiavelli:

          Selbstredend will das niemand !



          Aber es schrecken einige Schwangeschaftsabruchgegner nicht dafür zurück,



          bei einer befruchten Eizelle vehement von einem ungeborenen " Kind " zu sprechen um damit etwas undifferenziert zu suggerieren.



          Übrigens spricht man nach der Befruchtung bis zur 9. Woche von Embryo , danach



          bis zur Geburt von Fötus.

  • Abtreibung ist legal in Deutschland. Es geht einzig und allein darum, dass höhere Töchter aus ideologischen Gründen unterprivilegierten Frauen etwas wegnehmen wollen: in diesem Fall die Beratungsstellen. Die CDU hatte bei diesem Thema tatsächlich eine ideologische Schlacht zu schlagen, aber die hat sie schon in den 70igern verloren.

    • @Claude Nuage:

      Bevor Sie hier Ihren Senf abgeben, sollten Sie sich doch mal besser mit den Fakten beschäftigen. Alles, was im Strafgesetzbuch verankert ist ist gleich Straftat ist gleich illegal.

    • @Claude Nuage:

      Es ist illegal, Bleibt aber straffrei. Dies hat zur Folge, dass der Eingriff an medizinischen Hochschuken nicht vernünftig gelehrt und auch nur von einer immer geringer werdenden Zahl von Ärzten durchgeführt wird. Betroffene telefonieren verweifelt durch die Gegend und fahren hunderte von Kilometern, wenn nicht gleich ins Ausland, um den Eingriff durchführen zu lassen. Ob das zumutbar ist, diskutiere ich nicht mit einem Menschen der persönlich nie in die Situation kommen kann.



      Eigentlich sollten solche Menschen auch nicht darüber abstimmen dürfen.

    • @Claude Nuage:

      "Es geht einzig und allein darum, dass höhere Töchter aus ideologischen Gründen unterprivilegierten Frauen etwas wegnehmen wollen: in diesem Fall die Beratungsstellen."

      Was für eine Aussage! "Unterprivilegierte" Frauen sind also ohne sogenannte Beratung nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen?



      Diese aufgezwungene Beratung wird von allen Frauen als Last und Bevormundung empfunden. Es liegt in der Einbildung eingefleischter Unionisten, dass sie von Frauen benötigt werden. Sie sind einzig und allein dazu da, die betroffenen Frauen zu schikanieren.

    • @Claude Nuage:

      Straffreiheit nach Beratungspflicht ist nicht gleich Legalität.

      • @hierbamala:

        Grundsätzlich ist legal, was nicht verboten ist. Und es ist schon ein sehr feiner Punkt, ob etwas, was ausdrücklich vom Tatbestand der Verbotsnorm ausgenommen ist, dann noch als "illegal" gelten kann. Freilich ist es wohl zumindest so beabsichtigt.

        Der einzige echte Unterschied besteht in der Frage, ob die Krankenkassen die Kosten eines Abbruchs übernehmen "dürften". Da bestehen aber auch ohne Verbotscharakter erhebliche Bedenken, denn die Krankenkassen sind nunmal für die Versorgung von Kranken gedacht, und Schwangere, so unerwünscht ihre Schwangerschaft auch sein mag, sind nicht per se krank.

        • @Normalo:

          Der Krankheitsbegriff steht im SGB und umfasst weitaus mehr als bloße Heilungseingriffe- daran wird es nicht scheitern, ansonsten müssten Sie die gesamten präventiven Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ebenfalls aus dem Katalog streichen.



          Außerdem ist eine Schwangerschaft gesundheits- und gelegentlich lebensgefährdend.

          • @Croissant:

            Bei Gesundheits- oder gar Lebensgefährdung sehe ich die medizinische Notwendigkeit und bin daher rückhaltlos dafür, dass die Kasse zahlt - und zur generellen Prävention solcher Gefahren durch ungewollte Schwangerschaften auch gerne für kassenfinanzierte Verhütung. Aber eine Behandlung zum Abbruch einer Schwangerschaft ohne jegliche Indikation? Nicht so sicher.

            • @Normalo:

              Was Sie befürworten, ist geltendes Recht. Nach § 218a Absatz 2 StGB ist ein mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommener Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Auch wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist, ist der Abbruch nicht rechtswidrig. Und die Kosten eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs sind gemäß § 24a Absatz 1 und 2 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen (wenn die Schwangere gesetzlich krankenversichert ist).

            • @Normalo:

              Verhütung ist ebenfalls keine Behandlung.



              Allerdings kann ich etwas behilflich sein, in dem ich darauf hinweise, dass bereits in diesem Augenblick die Krankenkassen für den Abbruch in Fällen der Mittellosigkeit aufkommen MÜSSEN.

  • Bin gar kein Fan der CDU, aber ich halte es für das Beste, dieses Thema nicht zwei Monate vor der Wahl auf eine solche Weise anzupacken.

    Wieso eine laut allem, was ich gelesen habe, im Ergebnis fast unveränderte Rechtslage mehr Ärzt*innen dazu bringen sollte, Abtreibungen anzubieten, verstehe ich auch nicht.

    • @Agarack:

      weil die derzeitige Rechtslage Ärzt*innen davon abhält es zu tun, zumal der Eingriff im Rahmen des Medizinstudiums auch nicht hinreichend behandelt und gelehrt wird.



      Lassen Sie sich oder ihrem Sohn den Blinddarm von jemandem entfernen, der es sich einmal in einem Buch oder einen Youtube-Video angeschaut hat?

    • @Agarack:

      Was meinen sie mit "auf diese Weise"? Das Abgeordnete mal einen Antrag unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit und ihrer Parteiführung gemeinsam erstellen? Einfach so, nur ihrem Gewissen verpflichtet? Da haben Sie natürlich Recht, wo kämen wir hin, wenn die das regelmäßig machen würden? Das würde ja vielleicht sogar die Demokratie stärken und die Rolle der Parteien schwächen. Das muss verhindert werden!



      (Dieser Beitrag ist Sarkasmus)

      • @Semon:

        Mit "auf diese Weise" meine ich, eine Reform, die wenige greifbare, praktische Neuerungen bietet, mit maximalem Getöse auf die Schnelle durchzupeitschen. Hier wird etwas maximal symbolisch aufgeladen, was meinem Verständnis nach nur zwei Änderungen in der Praxis bewirkt: Eine Verkürzung der Frist nach der verpflichtenden Beratung bis zur Abtreibung, und eine strafrechtliche Entlastung betroffener Frauen bei weiterhin bestehender Belastung der Ärzte. Dabei wird sich alle Mühe gegeben, die Debatte möglichst aufzublasen, was ich für schädlich halte.

        Mal ganz abgesehen davon: Wie viele Anträge "unabhängig von der Parteizugehörigkeit, nur dem Gewissen verpflichtet" kennen Sie, bei der von sieben Parteien im Bundestag nur von einer einzigen ein uneinheitliches Abstimmungsverhältnis realistisch erwartet werden kann?

        • @Agarack:

          Ich glaube eines der bisherigen Probleme ist, dass man Ärzte anzeigen kann sobald diese über die Behandlung informieren bzw. das Behandlungsangebot ins Internet stellen. Vor einiger Zeit gab es mal diesen Typen, der angeblich aus nicht-ideologischen Gründen reihenweise Ärzte verklagte. Mit der Entkriminalisierung sollte sich dieses Problem also auch erledigen und eventuell sind dann mehr Ärzte bereit solche Behandlungen anzubieten.



          Allerdings ist auch gerade bei.jedem Thema Wahlkampf, das stimmt schon.

          • @Genosse Luzifer:

            Dieses Problem ist mit der bereits erfolgten Streichung des § 219a StGB schon behoben. Anzeigen wie die, die Sie beschreiben, würden heute schon ins Leere gehen.

  • Was für ein unwürdiges Spiel. Wenn die CDU dagegen ist, dann soll sie halt dagegen stimmen. Aber was soll dieses bizarre Taktieren, die Abstimmung durch Hinhalten und Verzögern so lange hinaus zu zögern, bis sich möglicherweise die Mehrheiten ändern? Das Thema ist zu ernst für ein derart kindisches Verhalten.

    • @Karl Schmidt:

      Wären Sie auch so entrüstet, wenn Grüne oder SPD die Geschäftsordnung zur Verhinderung eines verfassungsrechtlich problematischen Herzensanliegen der Rechten (z. B. einer Asyl-Obergrenze) nutzen würden?

    • @Karl Schmidt:

      Als wenn es in CDUCSU beim 218 jemals nur um die Sachfrage gegangen wäre...Das Taktieren, Hinhalten, Verzögern, Ablehnen, Kompromissbereitschaft signalisieren, andere zur Ablehnung vorschieben begann bei den SchwarzBajuwaren schon, als die jetzt herrschenden politischen Spieler ihre Einschulung noch vor sich hatten.

  • es ist mir ein großes rätsel, daß auch frauen die cdu wählen.



    bin weiblich, 76j. alt + kämpfe, seit ich 18 bin gegen diesen nazi-paragraphen.



    den anfang machte die kaiserzeit



    "1871 Die § 218 bis 220 werden ins Strafgesetzbuch aufgenommen"



    www.radioeins.de/t...ch/geschichte.html



    wie ewig gestrig ist das denn?



    frauen, kein kreuzchen bei der union!

    • @Brot&Rosen:

      Verbale Abrüstung wäre hilfreich. Die heutige Gesetzeslage ist genau so wenig eine "Nazi-Vorschrift", wie ein Schwangerschaftsabbruch "Mord" ist, und die jetzt in Rede stehende Änderung ist ohnehin effektiv so wenig "bahnbrechend", dass die kontrastierenden Extrembegriffe ihm gerecht wurden. Eine nüchterne Diskussion über reale Effekte und verfassungsrechtliche Probleme (an denen ja schon die meisten früheren Anläufe zur "Entschärfung" des Abtreibungsverbots gescheitert sind) wäre daher deutlich hilfreicher als Überbietungswettbewerbe in Kraftausdrücken.

  • wie? die CDU von allen Parteien ist gegen Frauenrechte? das ist ja wohl kaum zu glauben!!!!1!! die sind doch sonst immer so progressiv. ich meine schaut euch doch an was die seit 1982 gerissen haben!!!!11!!

  • Ich finde bedauerlich, dass nie die offensichtliche rechtliche Krux benannt wird: Die Strafbarkeit ist direkte Folge von Art 1 GG. Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens über den Zeitpunkt der Menschwerdung in utero, die Empfängnis ist der frühestmögliche Zeitpunkt. Mit einer Legalisierung von Abtreibungen (egal bis zu welcher SSW) würde der Gesetzgeber willkürlich einen Zeitpunkt definieren,ab dem die Menschenwürde zu achten ist.



    Aufgrund der Geschichte bin ich davon überzeugt, dass kein Staat das Recht haben sollte, willkürlich darüber zu entscheiden, wer Mensch ist und wer nicht. Daher finde ich die Lösung des 218 die beste Herangehensweise an die Grundrechtsabwägung zwischen Frsu und Ungeborenem.

    • @RavensGrave:

      Es kann niemals einen wissenschaftlichen Konsens über die Frage, ab wann ein Zellklumpen ein Mensch ist geben. Denn das ist keine wissenschaftliche Frage sonder eine philosophische. Nach welchen Kriterien sollte die Wissenschaft so etwas entscheiden?



      Meine Philosophie Auffassung ist: Solange die Zellen nicht eigeständig leben können ist es kein Mensch.

      • @Semon:

        Umfasst das nicht eigenständig leben auch Personen die regelmäßig Medikamente einnehmen müsse oder künstlich beatmet werden müssen oder siamesische Zwillinge?

      • @Semon:

        Bis zu welchem Monat würden Sie die Grenze setzen ?

      • @Semon:

        Wie Sie richtig bemerken, ist das IHRE Auffassung, wo auch immer sie herkommt. Ich hoffe nur, dass Sie nicht Leben über die zumutbare Belastung definieren, die sein Schutzanspruch Anderen "aufbürden" kann. Man sollte sich der Abwägung schon stellen, statt sie durch ergebnisorientierte Festlegung der Prämissen zu prädeterminieren.

        Und man kann's halt auch anders sehen. Nachdem z. B. ich seinerzeit - einer Abtreibung durchaus aufgeschlossen -, das Ultraschallbild meines Sohnes in der 10. SSW ansehen durfte (der Junge wird bald volljährig, und ich bin sehr dankbar für den lichten Moment damals, in dem seine Mutter und ich die Möglichkeit einer Abtreibung endgültig über Bord geworfen haben - er selbst übrigens ziemlich sicher auch...), sehe ich den Zeitpunkt der "Menschwerdung" deutlich früher - und ganz sicher NICHT später als das Ende des ersten Trimesters. Und ich kann ehrlich gesagt auch niemandem stichhaltig widersprechen, der schon bei der Einnistung oder der Befruchtung von einem (werdenden) Menschen spricht: Tötung ist Vorenthalten von Leben, und DASS da ab der Befruchtung bereits ein einzigartiges Leben veranlagt ist, das durch den Schwangerschaftsabbruch verhindert wird.

        • @Normalo:

          Ich freue mich für Sie und Ihren Sohn, dass Sie diese Entscheidung damals treffen konnten, ohne ihr Leben völlig aus der Bahn zu katapultieren. Unglückseligerweise ist nicht jede Frau in dieser Lage. Unglückseligerweise bedeutet das Austragen und Aufziehen von Kindern nun einmal für Frauen das größere körperliche Risiko, ein höheres Armutsrisiko und auch einen wesentlich größeren Impakt auf ihr komplettes Leben. Sicher, theoretisch könnten Männer sich ebenso zurücknehmen und einschränken für die Brut, aber gelebte Realität ist es eben überwiegend nicht.

        • @Normalo:

          Na das war aber auch eine stark emotionale Entscheidung, die Meinung über Abtreibung zu ändern.



          Sicherlich schön, die Ultraschallaufnahmen aber einfach unsachlich und emotional.



          Wenn Emotionalität wirklich ein Argument darstellen soll, dann fragen wir uns, warum Tierversuche noch nicht verboten ist. Oder wird ein liebevoll bewegter Zellklumpen in der 10. Schwangerschaftswoche deswegen als wertvoller betrachtet, als ein Schimpanse im Tierversuch, weil es die eigenen Gene sind, die sich da mit bewegen? Weil sonderlich groß unterscheiden sich Embryonen von Menschen und Schimpansen nun nicht.

          • @Troll Eulenspiegel:

            Nuja, was ich da auf dem (bewegten) Ultraschallbild gesehen habe, war auch ganz objektiv schon merklich lebendig. Aber es war auch nur ein Beispiel, wie und warum man zu anderen Einschätzungen als der apodiktischen von @Semon - die man ja wohl genau so "subjektiv" schelten könnte. denn autonome Lebensfähigkeit ist nirgendwo sonst ein entscheidendes Kriterium für "Menschsein".

            Und warum soll Emotionalität nicht (auch) mitspielen? Um menschliches Leben - gerade in Bezug auf den ja nun ganz und gar nicht naturwissenschaftlichen Würdebegriff - in seiner Gänze zu erfassen, reichen "objektiv" festellbare Kriterien ohnehin nicht aus. Es IST in der Tat eine auch philosophische Frage, die letztlich Jeder nach subjektiven Krieterien beantworten wird, und wer behaupten kann, dass er das OHNE die Einbeziehung emotional bedingter Einschätzungen hinbekäme, dem unterstelle ich, dass er sich da ganz gewaltig Einen in die Tasche lügt.

            • @Normalo:

              Isses soo schwer, den Beteiligten (der Samenspender ist fein raus) ein Klima der Entkriminalisierung zu schaffen?



              Mit ner ned ganz vom Himmel gefallenen Zeitspanne, deren Anfang sich erst rückwärtig erklärt?



              Und mal am Rande@Tasche, wäre der Ultraschall-"Stream" einer von nem ähnlich entwickelten Säugetierfötus aus Gottes Vielfalt gewesen, ... ;)

        • @Normalo:

          ...sollte unstreitig sein. (Syntaxhimmel, hilf...)

      • @Semon:

        "Meine Philosophie Auffassung ist: Solange die Zellen nicht eigenständig leben können ist es kein Mensch."



        Sehr philosphisch. Sie sind demnach für aktive Sterbehilfe pflegebedürftiger alter Menschen?

        • @Encantado:

          @ Encantado



          Dann sind Sie sicher auch für selbstbestimmten Suizid ?

      • @Semon:

        Was heißt „eigenständig leben“? Insbesondere, wenn der medizinische Fortschritt einbezogen wird? Vor nicht allzu langer Zeit war es noch ein medizinisches Wunder, wenn ein nach 6 Monaten Frühgeborenes überlebt hat.

    • @RavensGrave:

      Ihren Beitrag finde ich sehr interessant, denn er regt zum Nachdenken an. (Rein intuitiv bin ich persönlich klar für eine körperliche Selbstbestimmung der Frau.) Wenn ich lese, dass Ihrer Meinung nach kein Staat das Recht haben sollte, willkürlich darüber zu entscheiden, wer Mensch ist und wer nicht, denke ich unweigerlich darüber nach, dass unser Grundgesetz kein Naturgesetz ist, sondern menschengemacht. Gesetze sind zudem dazu da, eine Gestaltung einer Gesellschaft - so, wie wir sie wollen - zu regeln und zu ermöglichen. Dass es da juristische Schwierigkeiten gibt, mag ja sein. Gefangen in unseren eigenen Gesetze sind wir aber nicht!

      Was meinen Sie dazu?

      • @stEm - yBerlastuNg:

        Natürlich ist auch die Entscheidung, sich NICHT anzumaßen, den frühesten Zeitpunkt des Eingreifens der Menschenwürde willkürlich festzulegen, eine willensgetragene. Wir könnten eine neue Verfassung beschließen, in der schwarz auf weiß drinsteht, Ab wann "Die Würde des Menschen ist unantastbar." davon ausgeht, dass ein Fötus oder Embryo ein Mensch ist. Nur würde ich unterstellen, dass die Diskussion über diesen Zeitpunkt ähnlich furchtlos verlaufen würde, bisher. Das BVerfG hat seinerzeit befunden, dass die Rechtsordnung grundsätzlich im Zweifel zugunsten der Existenz einer Menschenwürde entscheiden sollte, de facto aber einen recht großen Handlungsspielraum für die - ebenfalls um ihre Würde "kämpfende" Schwangere verordnet. An dem soll sich auch durch die jetzt vorgeschlagene Neuregelung sehr wenig ändern. Insofern ist schon fraglich, ob die gewaltigen Geschütze, die jetzt aufgefahren werden, dem tatsächlichen Inhalt der Neuregelung überhaupt gerecht werden.

    • @RavensGrave:

      Das ist auch meine Meinung.

      Wir alle sind uns darüber einig, dass es falsch ist, einen Menschen zu töten, erst recht einen, der sich nicht wehren kann.

      Ab wann ist ein Ungeborenes ein Mensch, ab wann ist eine Abtreibung also Unrecht?

      Der Gesetzgeber kann das einfach nicht festlegen. Und diese Frage wird auch deswegen, weil die Befürworter einer völligen Legalisierung das genau wissen, kaum je thematisiert. Sie könnten sich ja zum Beispiel auf das jüdische Gesetz berufen, nachdem ein Mensch erst dann lebt, wenn er den ersten Atemzug getan hat, also nach der Geburt. Aber das tut dann natürlich auch keiner, weil das letztlich genauso willkürlich ist wie jeder andere Zeitpunkt.

      • @Suryo:

        Bitte reden Sie für sich aber nicht für uns alle. Danke.

        • @stEm - yBerlastuNg:

          Tue ich das? Ich schreibe oben ausdrücklich, dass es meine Meinung ist.



          Im übrigen halte ich es für eine objektive Tatsache, dass kein Mensch objektiv sagen kann, wann menschliches Leben beginnt. Oder können Sie das?

          • @Suryo:

            Ja, tun Sie. Bei Phrasen wie "wir alle sind uns einig" stellen sich mir die Haare auf ...

          • @Suryo:

            Naja, es gibt schon einen objektiven Zeitpunkt: Die Verschmelzung von Ei und Spermazelle.

            In jenem Moment entsteht ein neues Genom, das den Menschen definiert. Die Zellen können der Person zugeordnet werden, das Genom ist dasselbe wie beim 90-jährigen Greis.

            Das ist der Moment, ab dem die Person existiert, als eigenständiger Mensch und z.B. auch nicht als Teil des Körpers der Mutter, die ein verwandtes, aber anderes Genom hat - it's not her body.

          • @Suryo:

            Richtig ! 👍



            Bei der Frage - ob die Seele schon vor , oder erst nach der Geburt, in den Menschen, wenn er Glück hat denn eine Seele zubekommen, " einfließt " , da ist sich die Menschheit ja auch noch nicht ganz einig 😉