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Nicht gezahlte MindestlöhneDer Sozialbetrug der Arbeitgeber

Tobias Schulze

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Tobias Schulze

Tausende Unternehmen betrügen beim Mindestlohn – zum Schaden von Arbeitnehmern und Sozialkassen. Doch die CDU/CSU ist auf diesem Auge blind.

Besonders im Bereich Gastronomie zahlen zahlreiche Unternehmen den Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro nicht Foto: Marcus Brandt/dpa

E s ist ein Sozialbetrug mit immensem Ausmaß: Über 6.000 Verfahren hat der Zoll im letzten Jahr eingeleitet, weil seinen Fahndern bei Kontrollen der Verdacht kam, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten. Die Zahl, die jetzt durch eine Bundestagsanfrage der Linken publik wurde, wäre noch um ein Vielfaches höher, wenn der Zoll mehr Personal hätte und mehr Betriebe prüfen könnte. Verschiedene Befragungen legen nahe, dass Arbeitgeber das Mindestlohngesetz in Wirklichkeit millionenfach brechen.

Den offensichtlichsten Schaden haben dabei die direkt betroffenen Arbeitnehmer. Daneben belastet der Mindestlohnbetrug aber eben auch den Sozialstaat – und das auf mehreren Ebenen. Erstens, weil durch gedrückte Löhne mehr Menschen ihr Einkommen aufstocken müssen, also trotz Arbeit noch Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigen.

Zweitens, weil durch die gedrückten Löhne gleichzeitig weniger Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden. Drittens, weil die unterbezahlten Beschäftigten somit weniger Rentenansprüche erwerben – und im Alter wohl wieder ergänzende Transferleistungen benötigen.

Das Problem dürfte in Zukunft noch größer werden: Die Verschärfungen beim Bürgergeld, die im März durch den Bundestag gehen sollen, erhöhen den Druck auf Arbeitslose und mies Beschäftigte. Aus Angst vor Sanktionen könnte ihre Bereitschaft steigen, den Gesetzesbruch durch Arbeitgeber hinzunehmen.

Geringverdiener als Sündenböcke

Und die Sündenböcke der Sozialstaatsdebatte bleiben die Niedrigverdiener trotzdem. Gleichzeitig mit der Meldung über die Mindestlohnverstöße war am Wochenende CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit einer alten Leier in den Schlagzeilen: Durch Menschen, die wenige Stunden arbeiteten und zusätzlich Bürgergeld bezögen, entstünde „ein System, in dem legal Sozialleistungen abgegriffen werden“. Damit müsse Schluss sein.

Von Arbeitgebern aber, die illegal Arbeitskraft abgreifen und gleichzeitig den Sozialstaat belasten? Kein Wort. Die meisten Mindestlohnverfahren eröffnete der Zoll übrigens gegen Gastronomie- und Hotelbetriebe. Gegen die Lieblingsbranche der Union also, für die sie erst zum Jahreswechsel die Steuern senken ließ.

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Tobias Schulze
Parlamentskorrespondent
Geboren 1988, arbeitet seit 2013 für die taz. Schreibt als Parlamentskorrespondent unter anderem über die Grünen, deutsche Außenpolitik und militärische Themen. Leitete zuvor das Inlandsressort.
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2 Kommentare

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  • Das Arbeitsministerium (SPD) setzt via Rechtsverordnung den Mindeslohn fest, das Finanzministerium (SPD) ueberprueft die Einhaltung des Mindestlohns und Schuld ist die Union.

  • Was für Strafen drohen eigentlich Arbeitgebern, die Lohnbetrug begehen?