Neue Grundsicherung und Jobcenter: „Es gibt viele Wege, sich zu entziehen“
Harte Sanktionen nützen kaum, wenn jemand gar nicht arbeiten will. Aber sie könnten die Falschen treffen, sagt Jana Sieberg, Jobcenter-Personalrätin.
taz: Am 1. Juli soll das neue Gesetz zur Grundsicherung in Kraft treten. Begrüßen die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern die neuen Regelungen oder nicht?
Jana Sieberg: Die Reaktionen sind gemischt. Klar ist aber, dass sich wieder die Rechtsgrundlage ändert, was zu Mehrarbeit bei den Beschäftigten im Jobcenter führen wird. Das Gesetz sieht unter anderem strengere Mitwirkungspflichten und mehr Sanktionen vor. Wir müssen voraussichtlich mehr Termine machen, und der Verwaltungsaufwand wird ebenso steigen. Aber wir bekommen nicht mehr Personal. Wir haben Kolleg:innen, die betreuen 400 bis 500 Kund:innen. Die schaffen das gar nicht, die Menschen häufiger einzuladen.
taz: Künftig soll es schon möglich sein, 30 Prozent vom Regelsatz zu streichen, wenn eine Klient:in zweimal nicht zum Termin erschienen ist. Kommt er oder sie auch zum dritten Mal nicht, kann der Regelsatz ganz gestrichen werden und nach einem weiteren Monat des Nichterscheinens wird keine Miete mehr gezahlt vom Jobcenter. Welche Folgen erwarten Sie?
Sieberg: Für unsere Arbeit bedeutet das einen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Wir kennen diese kompletten Streichungen noch von früher, bei den unter 25-Jährigen. Wenn die mehrfach nicht im Jobcenter erschienen sind und nicht kooperierten, ist alles gestrichen worden, auch die Miete. Am Ende ist es darauf hinausgelaufen, dass manche Menschen wohnungslos wurden.
taz: Befürworter des neuen Gesetzes sagen, dass die verschärften Sanktionen womöglich präventiv wirken könnten, also einige Menschen dann eine Arbeit aufnehmen, weil sie Kürzungen befürchten.
Sieberg: Das kann sein. Ob es durch diesen Druck zu langfristigen Arbeitsaufnahmen kommt, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Gefahr besteht, dass die Sanktionen die Falschen treffen. Wer heute schon eine Arbeit nicht annehmen will, der stellt sich ja nicht hin und sagt der Sachbearbeiter:in im Jobcenter, die ihn auf Stellenanzeigen in der Zeitarbeit hingewiesen hat: „Ich verweigere die Aufnahme dieser Arbeit!“ Diese Verweigerung dürfte so kaum vorkommen. Wer nicht will, der kann sich auf andere Weise entziehen. Wer aber nicht kann, könnte durch die Sanktionen weitere Schwierigkeiten bekommen.
taz: In den sozialen Netzwerken liest man Tipps, wie man sich ungünstig präsentiert, wenn man einen Job nicht will – etwa indem man im Bewerbungsgespräch die eigenen Depressionen oder Krankschreibungen erwähnt. Um eine nachweisliche Arbeitsverweigerung der Bewerber:in handelt es sich dann nicht.
Sieberg: Wenn jemand nicht will, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu entziehen, daran wird auch das neue Gesetz mit den strengeren Regeln nichts ändern. Nur sieht die Realität in den Jobcentern eben ganz anders aus, als in der Politik häufig dargestellt. Die meisten Kund:innen dort haben mehrere Vermittlungshemmnisse, sie besitzen keine oder nur geringe Qualifikationen, haben gesundheitliche Einschränkungen, können nicht ausreichend Deutsch, sind schon älter. Ich würde sagen, bei einer Vielzahl der arbeitslosen Menschen in den Jobcentern besteht ein besonderer Handlungsbedarf. Darum geht es erst mal, bevor es um die Integration in Arbeit geht. Eine bessere Integrationsarbeit und somit auch die Vermittlung in Arbeit kann aber nur mit ausreichendem Personal und entsprechender finanzieller Ausstattung der Jobcenter funktionieren.
taz: Das klingt, als hätten die Sachbearbeiter:innen auch eine soziale Aufgabe …
Sieberg: Wir sind auch Sozialarbeiter:innen. Es gibt viele, die unsere Unterstützung brauchen und diese auch annehmen, und die sind dann auch dankbar, wenn sie eine Arbeitgeber:in finden, die ihnen eine Chance gibt. Denn das gehört auch zur Wahrheit dazu: Es muss auch den passenden Arbeitsmarkt geben.
taz: Werden die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern denn Hausbesuche machen, bevor sie Leistungen streichen? Um zu sehen, ob jemand vielleicht in einer zu schlechten Verfassung oder psychisch zu krank ist, um auf eine Einladung zu reagieren?
Sieberg: Für Hausbesuche in solchen Fällen der Terminversäumnisse ist bisher kein Personal vorgesehen. Es gibt Jobcenter, die haben einen sozialen Dienst, der könnte das machen. Aber in der Regel gibt es dafür keine Kapazitäten.
taz: Im Gesetz steht, die Jobcenter sollen Rücksicht nehmen, wenn Menschen psychisch erkrankt sind. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Sieberg: Es gibt Schulungen zum Thema der psychischen Erkrankungen, aber auch hier ist es so, dass die Mitarbeiter:innen in der Regel viel zu viele Kund:innen haben, um individuell auf sie eingehen zu können. Die Kolleg:innen verlassen sich dann eher auf ärztliche Atteste, die eine psychische Erkrankung dokumentieren.
taz: Gibt es eigentlich auch Sachbearbeiter:innen, die verschärfte Sanktionen gutheißen, weil sie sich über unwillige Klient:innen ärgern?
Sieberg: Ja, die gibt es auch. Wir hatten durchaus Kund:innen im Bürgergeld, die der Sachbearbeiter:in ins Gesicht gesagt haben: „Du kannst mir gar nichts!“ Einige Sachbearbeiter:innen haben Enttäuschungen erlebt, weil die Haltung im Bürgergeld von einigen Kund:innen ausgenutzt wurde. Solche negativen Beispiele bleiben im Kopf mehr hängen als die positiven Fälle, obwohl sie in der Minderzahl sind.
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