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Nach Urteil zu „Compact“Tadel für Nancy Faeser

Nach dem vorläufigen Aussetzen des „Compact“-Verbots greift die FDP die Innenministerin an – Grüne und SPD springen ihr bei. Und das rechte Magazin?

Schaltete am Donnerstag auf Vorwärtsverteidigung: Innenministerin Nancy Faeser in Berlin Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin taz | Eigentlich sollte es eine Werbetermin für Nancy Faeser sein, am Donnerstag am Berliner Ostbahnhof. Die Bundesinnenministerin besuchte dort auf ihrer Sommer-Sicherheitstour die Bundespolizei und eine erstmals geschaffene Anlaufstelle für Frauen, die Gewalt erfahren haben. Das Thema ist Faeser wichtig, solche Vorfälle seien „unerträglich“, sagte die Sozialdemokratin. Dann aber kamen schnell die anderen Fragen. Die nach dem Compact-Verbot.

Im Juli hatte Faesers Ministerium das rechtsextreme Magazin von Verschwörungsbefeuerer und Putinfreund Jürgen Elsässer verbieten lassen. Am Mittwoch aber hob das Bundesverwaltungsgericht den sofortigen Vollzug des Verbots auf: Das Magazin genieße einen vorläufigen Rechtsschutz, da die Erfolgsaussichten seiner Klage gegen das Verbot „offen“ sei. Zwar ließen einzelne Texte Verletzungen der Menschenwürde und eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegen Verfassungsgrundsätze erkennen.

Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit gebe es aber „in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge“ in den Ausgaben. Es bestünden daher „Zweifel“, ob die verfassungsfeindlichen Artikel so prägend für das Magazin seien, um das Verbot zu rechtfertigen. Denn es gebe es ja auch mildere Mittel, wie presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote.

Faeser schwieg zunächst zu der Entscheidung, am Donnerstag schaltete sie auf Vorwärtsverteidigung. Das Verbot sei richtig, der Weg über das Vereinsgesetz auch nicht beanstandet worden, sagte sie im Berliner Ostbahnhof. Compact sei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und verbreite verfassungsfeindliche Agitation. Man habe dafür „umfassendes Beweismaterial“ vorgelegt. Dass das Bundesverwaltungsgericht vorläufig anders entschieden habe, sei ein im Rechtsstaat „ein ganz normaler Vorgang“, beteuerte Faeser. Der Ausgang im Hauptverfahren aber sei „offen“. Und, so die Innenministerin: „Wir werden weiter entschieden gegen Verfassungsfeinde vorgehen.“

Fall erledigt? Wohl kaum.

Fall erledigt? Wohl kaum. So muss sich die Ministerin weiter Kritik gefallen lassen, auch aus der Ampel selbst. FDP-Mann und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki polterte, die Entscheidung sei eine „Klatsche“ für Faeser. Sie werde vor den Wahlen im Osten „zur besten Wahlkämpferin der AfD“. Verliere sie auch im Hauptsacheverfahren, müsse Faeser zurücktreten.

Auch Kubickis Parteikollege Konstantin Kuhle sagte der taz, Faesers Ministerium sehe in Sachen Compact-Verbot „nicht gut aus“. Offenbar sei das Verbot nicht sorgfältig genug vorbereitet worden. „Dass sich dieses Magazin, dessen Protagonisten im Zentrum des organisierten Rechtsextremismus stehen, sich in eine Opferrolle begeben kann und nun vor Gericht punktet, schadet dem Kampf gegen den Rechtsextremismus ganz offensichtlich.“

Aus der Opposition kam ohnehin Kritik. Vertreter der Union attestierten Faeser handwerkliche Mängel beim Verbot, der vorläufige Gerichtserfolg für Compact werfe ein „verheerendes Licht“ auf ihre Sachkompetenz. Die AfD forderte direkt Faesers Rücktritt.

Jürgen Elsässer dagegen kostete seinen Punktsieg aus. Schon am Mittwoch reagierte er mit einem Video, in dem er mit seiner Frau und einem Mitarbeiter mit Sekt anstieß. Die Entscheidung sei der „größte Triumph in der Nachkriegsgeschichte“, tönte er großspurig und schmähte Fae­ser als „Diktatorin“. Am Donnerstag nahm Elsässer dann im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin Platz, nicht im großen Saal, sondern eingemietet in einem kleinen Nebenraum. Einen der Anwälte von Compact, Laurens Nothdurft, begrüßte er euphorisch: „Sie sind der Sieger.“

Nothdurft indes ist selbst ein Beispiel für das Netzwerk, in dem sich Compact bewegt: Er war früher Mitglied der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), eine von der Hitlerjugend inspirierten und 2009 verbotenen Jugendorganisation. Seit Juli ist der AfD-Politiker Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachsen-Anhalt.

„Unsere Justiz ist unabhängig und urteilt entsprechend“

Die August-Ausgabe sei bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots gedruckt worden und dann eingelagert worden, erklärte Elsässer. Da aber auch die Abonnentenkartei und Unterlagen beschlagnahmt worden seien, werde die Ausgabe über Einzelbestellungen ausgeliefert. Zuvor hatte Elsässer die Ausgabe digital allerdings schon unter anderem Namen vertrieben: Mit dem Titel „Näncy“, online bestellbar über die Seite des Querdenkerblatts „Demokratischer Widerstand“.

Der TV-Ableger von Compact könne vermutlich schneller wieder an den Start gehen als das Magazin, sagt Elsässer. Er bezeichnet das Verbot als Erfolg für Compact: Davor hätten vielleicht zwei Millionen Deutsche das Magazin gekannt, „jetzt dürften es 60 Millionen sein.“

Auch andere Rechtsextremisten feierten die Entscheidung. Von einer „politischen Sensation“ sprach AfD-Rechtsaußen Björn Höcke. Der Identitäre Martin Sellner jubelte über einen „großartigen Tag“. Das rechtsextreme Netzwerk „Ein Prozent“ kündigte an, Compact über einen „Solifonds“ ein neues Studio zu finanzieren.

Für Faesers erklärten Kampf gegen den Rechtsextremismus ist das Urteil vom Mittwoch ein Rückschlag. Ihr Ministerium wird seine Beweise gegen Compact nun noch mal ausbauen müssen – auch mit Material, das bei den Durchsuchungen am Verbotstag im Juli beschlagnahmt wurde.

Faeser bekam aber auch Unterstützung: Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte der taz, es sei bei Verboten immer so, dass diese gerichtlich überprüft und beanstandet werden können. „Unsere Justiz ist unabhängig und urteilt entsprechend. Und das ist gut so.“ Noch sei die Entscheidung vorläufig, wie das Hauptsacheverfahren ausgehe, bleibe abzuwarten. „Rücktrittsforderungen halte ich vor diesem Hintergrund für überzogen und nicht angemessen“, so Mihalic. Sie erwarte aber, dass das Innenministerium nun „mit der gebotenen Sorgfalt“ im Hauptverfahren alle Argumente für das Verbot darlege.

Auch SPD-Mann Sebastian Fiedler warnte, auf Erzählungen der Rechtsextremen „hereinzufallen“. Die Gerichtsentscheidung sei ja nur vorläufig, betonte auch er. Angesichts der zahlreichen Belege, wie Compact gegen die verfassungsgemäße Ordnung agitiere, sei das Verbot „geradezu zwingend“, so Fiedler zur taz. „Ich bin sicher, dass im Hauptsacheverfahren, nach Auswertung aller Beweismittel, das Verbot Bestand haben wird.“

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33 Kommentare

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  • Es ist das urteilende Gericht für sein abstruses Urteil zu tadeln, nicht die Ministerin.

  • "Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit gebe es aber „in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge“ in den Ausgaben. Es bestünden daher „Zweifel“, ob die verfassungsfeindlichen Artikel so prägend für das Magazin seien, um das Verbot zu rechtfertigen. "

    Mit Blick auf den Dreck, der dort veröffentlicht wurde, frage ich mich: Volksverhetzung ist nur solange verboten, wie ich das privat im Kleinen Kreis betreibe, aber wenn ich diese Hetze mit einer Zeitung vertreibe (also einen schön großen Radius dafür habe), dann ist es ok weil Presseschutz?

    Kann es sein, dass unsere Juristen oder Richter da nicht wirklich nachgedacht haben? Hat mal jemand kontrolliert, wer da solche Urteile fällt?

  • Wie dümmlich alle darauf reagieren. Statt einheitlich aufzutreten, was die Rechten indes tun, wird auf der anderen Seite immer nur nach "dem Schuldigen" gesucht. Es ist ein Trauerspiel, das sich immer und immer wieder wiederholt.

  • Mal sehen, was passiert, wenn das Gericht das Verbot der blauen Moschee aufhebt .

  • Die Juristen im Innenministerium müssen doch gewußt haben, dass das Verbot postwendend vor Gericht landet und welches Gericht das sein würde.



    Sie müssen die notwendigen Begründungen für ein solches Verbot kennen - und dem Verbot beistellen, so dass das Gericht schon beim -ebenfalls vorhersehbaren- Eilantrag auf Aufhebung genug Gründe hat ihn abzulehnen, weil keine Zweifel an der Rechtssicherheit der genannten Gründe existieren.



    Entweder haben sich die Juristen nicht darum gekümmert oder sie sind an dieser Aufgabe gescheitert- beides sollte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Diese -vermutlich beamteten- Juristen im Innenministerium haben damit keinen Schaden von der Bundesrepublik abgewendet, sondern einen Schaden hervorgerufen...

  • Na klar nutzt die Kirmespartei FDP auch diese Gelegenheit um sich bei den Rechten anzubiedern. Um ein paar Stimmen -vielleicht- von dort zu holen verrät dieser Verein die gemeinsamen Anstrengungen demokratisch Gesinnter, den Faschismus zu bekämpfen. Vor allem der Marktschreier aus SWH muss sich wieder mal hervortun. Wer diese Mätzchen nicht durchschaut, dem ist nicht zu helfen....

    • @Perkele:

      FDP Mätzchen? Ein Gericht hat entschieden, was fachkundige Juriste schon damals als Bedenken geäußert haben. Ein Magazin, dass man verbieten möchte aber nicht direkt kann, hintenrum über das Vereinsrecht zu bekämpfen, war von Beginn an fragwürdig.

    • @Perkele:

      Nicht zu helfen ist vor allem denen, die nicht erkennen, dass Faesers Law and Order Aktionismus genau diese Art von billigem Stimmenfang ist, der aufgrund seiner Schlampigkeit auch noch bei den Rechten die Korken knallen lässt und die (in der Sache durchaus berechtigten) Einwürfe solcher Pappnasen wie Kubicki überhaupt erst möglich macht.

    • @Perkele:

      Das will man auf Seiten der Faeser-Fraktion nur ungern höhren: dass so wie es ablief der AfD genutzt hat.

      Da legt man doch lieber die hermetisch abgeschlossenen Scheuklappen an, ignoriert das ganz einfach und definiert diesen Erfolg auch für die AFD vor den Wahlen in Ostdeutschland dann trotzdem irgendwie als Antifaschismus um.

      Hauptsache im Zeugnis steht "Er hat sich stets bemüht"

  • Die Entscheidung des Gerichts, immerhin die oberste Instanz für solche Verfahren und keine parteibuxhgefärbte oder ideologisch getrimmte Diskussionsrude, war zu erwarten. Die Innenministerin, die ihren Auftrag offensichtlich ausschließlich darin sieht, ihrer schon fast in Vergessenheit geratenen Ankündigung: "Für die Bekämpfung der AfD ist jedes Mittel recht", hat damit wohl den bisherigen Höhepunkt ihrer Peinlichkeiten erreicht - und selbst was sie zuvor abgeliefert hat, war schon bedenklich. Im Stadion in Katar mit einer Regenbogenarmbinde sitzen und die dortige Führung gegen sich aufbringen, Massenschlägerein in Freibädern durch Polizeipräsenz am Beckenrand verhindern wollen. Mit viel Erfolg konnte sie bislang noch nicht glänzen, aber der Rest auf der Regierungsbank macht es ja auch nicht wirklich besser. Wenn ich schon der Meinung bin, dass die Menschheit diese oder jene Zeitschrift nicht mehr lesen darf, dann muss dieses Verbot auch belastbar sein und nicht nur den Wunsch nach Selbstverwirklichung vor dem Absturz in die politische Bedeutungslosigkeit darstellen.

    • @Onkel Otto:

      Interessant. Die Entscheidung war zu erwarten? Hätte ich ehrlich gesagt nicht. Es sei denn, ich wüsste, dass ich AfD-nahe Richter dort beschäftige.

      Und zum Thema "keine parteibuchgefärbte oder ideologisch getrimmte Runde": es wäre zwar schön, wenn es so wäre, aber RichterInnen sind auch Menschen. Und nur weil jemand kein Parteibuch hat (das ist dort glaube ich sogar einfach nicht zugelassen), heißt das noch lange nicht, dass es nicht gewissen Meinungen gibt. RichterInnen sind nicht perfekt.

      Harmloses Beispiel gefällig?

      www.tagesschau.de/...n-richter-101.html

  • Ohne Not diesem Nischenmagazin zu einer Bekanntheit verholfen die es von alleine nie erreicht hätte...



    Bravo - dafür ist ein Tadel mehr als angebracht.

  • Das ist Rahmen dessen, was ein Richter an der Stelle überhaupt sagen darf (es muss ja "offen" sein, sonst könnte man gleich urteilen) eine sehr eindeutige Klatsche.



    Man hält sich nicht mal mit der Formalie des Vereinsrecht auf und sagt statt dessen dass es inhaltlich einfach nicht reicht. Verbot ist halt einfach der dickste Knüppel im Arsenal und darf nur im Extremfall benutzt werden. Und dafür ist das Blatt einfach zu nischen, zu unbedeutend und ja, auch zu harmlos.



    Aber das raffen die Autoritären irgendwie nicht.

  • ... ich muss noch Klopapier kaufen, jetzt denke ich dauernd an dieses komische Magazin und die FDP ...

  • "Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit gebe es aber „in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge“ in den Ausgaben."



    man mag es kaum glauben, aber auch Rechtsextreme reden übers Essen, Probleme mit Mutti und wer die Kinder heute abholt... sind sie deshalb nicht mehr rechtsextrem?

    • @nutzer:

      Sicher sind die immer noch rechtsextrem, das ist ja aber nicht verboten. Verboten ist es, aktiv auf einen Umsturz hinzuarbeiten. Das Gericht meinte, wenn weite Teile der Publikation aus dieser Sicht nicht zu beanstanden wären, dann bestünden Zweifel, ob ein komplettes Verbot verhältnismäßig ist.

      • @sonicprisma:

        Wieso sollte Elsässer ein solches Magazin herausgeben, wenn er keinen Umsturz anstrebt … aus purer Mildtätigkeit oder zum Amusement des Publikums? Er sagt es doch auch ganz offen, was für einen Staat er und seine Gesinnungsfreunde anstreben.



        Das Vertrauen in die Objektivität der Justiz habe ich längst verloren, was die Bekämpfung rechter verfassungsfeindlicher Bestrebungen betrifft.



        Und auf das liberale Meinungsfreiheit-Gewäsch kann ich gut und gerne verzichten, sogenannte Liberale pflegen in jedem noch so autokratischen System ihr Fähnchen in den Wind zu hängen.

  • Wer sich das Compact Magazin mal anschaut, wird sehen wie dieses Hasspressemagazin gegen demokratische Strukturen ist und zu Gewalt gegen gewählte Volksvertreter aufruft, das hat nichts mit Pressefreiheit zu tun.



    Frau Faeser hat richtig gehandelt, dank unabhängiger Richter, nicht das einer von denen ein Compact Abo besitzt, darf dieser Hass weiter veröffentlicht werden.

    • @Tino Winkler:

      Dank unabhängiger Richter muss in Deutschland auch das Innenministerium rechtskonform handeln. Diejenigen, die glauben, das Rechtsempfinden wichtiger als tatsächliches Recht ist, seien daran erinnert: Merz ante portas.

    • @Tino Winkler:

      Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht mehr, wie manche unserer Mitforisten in dieser Sache ticken - bei aller sonstigen Übereinstimmung in der Bekämpfung des Rechtsextremismus.



      Einige würden noch die Meinungsfreiheit derer verteidigen, die längst dabei sind, ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen.



      Falsch verstandener Liberalismus oder Laissez-faire?

  • Ob der Erfolg wirklich so groß für Compact ist, wage ich zu bezweifeln. Wäre es beim Verbot geblieben, hätte Jürgen Elsässer einfach unter einem neuen Namen wie "Fäncy" weitergemacht. Nun muss er sein Magazin aber weiter in der Spur der Doppeldeutigkeit halten und darf nicht ganz nach rechts abdriften, damit er vor Gericht nicht chancenlos wird. Zugleich müssen Verfahren in mehreren Instanzen bezahlt werden, die Osiegensquote dürfte nicht immer so klar wie jetzt sein. Es könnte ihm dies alles sein revolutionäres Konzept zerfasern und der Beschluss einen Phyrrussieg bedeuten.

  • Erst denken, dann handeln, Frau Faser



    Compact wird dies bis zum Erbrechen ausschlachten, Höcke sowieso. Genau so würde es auch passieren, wenn man voreilig die AfDummheit verbieten wollte.

  • Wer wundert sich wirklich. Das platziert man ein Gericht in der Nazihochburg Sachsens. Und dann urteilt das zufällig zu Gunsten von Nazis. Schön dass die endgültige Entscheidung im diesbezüglich eher unverdächtigen Karlsruhe oder Strassbourg fallen wird. Dort dürften die von ihrer Naziumgebung geprägten und entsprechend befangenen sächsischen Richter wenig Einfluss haben.

    • @Michael Dietrich:

      Na klar, alles Nazis in Sachsen. Und ich dachte, dass nur Faschos ein simples Weltbild haben. Das auch linke Rechtswissenschaftler bereits vor dem Urteil bedenken geäußert haben, geschenkt.

      Der Kampf gegen Rechts ist viel zu wichtig, um ihn plump anzugehen. Hier müssen wir alle zusammen klug agieren.

  • Ich weiss nicht, was dieses Gericht hat. Ist es nicht genug Wink des Weltgeists mit Zaunpfahl, dass der Anwalt von Compact Nothdurft heißt?

  • Es ist hinlänglich bekannt - daß ich als alter Fahrensmann VerwR a.D. diese Dame neben anderen für eine markante Ampelfehlbesetzung halte! Gelle.



    Schonn. But.



    Daß nun aber ausgerechnet die Inkarnation des Verrats an einstigen insbesondere freiheitlichen Werten - die FDP - sucht - auf ihrer trüben verzichtbaren Funzel!



    Eine ungenießbare Suppe zu köcheln! Woll



    Das schlägt nun aber doch das Schlampertfuder & die 👑 “dem alten 🤬“* in die Visage!



    Normal

    Na Mahlzeit

    unterm—-/*



    ©️ Peter Unfried sei Perle 👍🏻

    • @Lowandorder:

      Wieso soll ausgerechnet die FDP "die Inkarnation des Verrats an einstigen insbesondere freiheitlichen Werten" darstellen?



      Haben die SPD und die Grüne mit freiheitlichen Werten etwa nichts am Hut? Das wäre aber sehr bemerkenswert.

      Und ich muss sagen, gerade Kubicki hat sich sehr sehr liberal geschlagen, auch im Bundestag, gerade als es bei Zwangsmaßnahmen ging in der Ära Corona. Bezeichnend hier auch, daß man in der FDP da wirklich gerungen hat, die Fraktion war zerspalten, wo SPD und Grüne fast ausschließlich einer Meinung waren, und das mit zum Teil unterirdischen Reden vollkommen am Thema vorbei.

      • @Werner2:

        Werdnerns doch sei Redenschreiber! Gell

    • @Lowandorder:

      Das Hauptproblem ist also nicht, dass Faeser leichtfertig die sofortige Vollziehung angeordnet und unter wohl gegen §353d StGB verstoßender Weitergabe von Informationen unter Medienbegleitung die Vollstreckung inszeniert hat, sondern dass der Opportunist Kubicki herumpoltert? Kann man auch anders sehen.

      • @In aller Ruhe:

        Kubicki ist doch längst der Poltergeist im Keller der FDP, der ab und zu mit den alten Möbeln wackelt, damit man es im ganzen Haus hört.



        Und wir wissen alle, wie lange man es prokrastiniert, endlich mal den Keller aufzuräumen...



        Solange man die Kellertür zuläßt, kann man ihn rumpeln lassen.

  • Wer hätte das ahnen können.