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Moralkolumnist kündigt Mie­te­r:in­nenDie Gewissensfrage

Rainer Erlinger schrieb für die „Süddeutsche“ über Moral. Derweil warf er seine Berliner Mie­te­r:in­nen raus. Er möchte vier Wohnungen für sich.

Wie viel Wohnraum für Bücher und Übernachtungsgäste ist verhältnismäßig? Foto: imago

Ansprechpartner für Moralfragen war in der Süddeutschen Zeitung 16 Jahre lang „Dr. Dr. Rainer Erlinger“. Von 2002 bis 2018 beriet der zweifach promovierte Jurist und Arzt Le­se­r:in­nen – und machte daraus sogar einige Bücher. Erlinger beschäftigte sich mit Fragen wie: Darf man die Nachbarn auf ihren lauten Sex ansprechen? Darf ich vom Nachmieter eine Abstandszahlung verlangen für meine alte Waschmaschine? Darf ich Schulsachen im Discounter kaufen? Erlingers Antwort war meist ein „Jein“ – plus ein paar Büchertipps. 2018 endete die Kolumne.

Nun wirft Dr. Dr. Erlingers Handeln selbst moralische Fragen auf. Denn er will umziehen: Er habe zu wenig Platz allein in seiner Vierzimmerwohnung mit 140 Quadratmetern im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg. Und deswegen möchte er gern auf 240 Quadratmetern leben – in seinem mit öffentlichen Geldern sanierten Altbau in Berlin-Mitte.

Moralische Frage: Darf ich die dort zur Miete lebenden Menschen mit Eigenbedarfskündigungen rausschmeißen? Darf ich ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte entmieten, weil ich 240 Quadratmeter für einen Ankleideraum plane, für eine Bibliothek, einen Fitnessraum, vielleicht eine kleine Sauna und eine Einliegerwohnung für Gäste? Genau dies hat Erlinger im von Wohnungsnot geplagten Scheunenviertel in Mitte getan.

Mit Eigenbedarfskündigungen, Räumungsklagen und gerichtlichen Vergleichen ist Erlinger bereits drei von vier Mie­te­r:in­nen losgeworden. Nur eine Mieterin hatte sich bis zuletzt juristisch gewehrt.

Rainer Erlinger bei der Buchmesse im März 2011 Foto: Gerhard Leber/imago

Platz für Bücherregale

In der ersten Instanz hatte die Mieterin im August 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte noch gewonnen. Damals wurde Erlingers bereits zweite Räumungsklage abgewiesen, weil sein Eigenbedarf über angemessenen Wohnbedarf in gravierender Weise hinausging.

Erlinger ging in Berufung. Mit Erfolg: Nach einer dreistündigen Verhandlung ließ sich die Mieterin Mitte Januar auf einen Vergleich ein. Laut ihrem Prozessvertreter hat die 60-Jährige auch wegen ihres Gesundheitszustands der zivilgerichtlichen Einigung zugestimmt. Man könnte auch sagen: Erlinger hat sie rausgekauft. Wenn sie bis Ende Oktober auszieht, erhält sie 112.000 Euro, wie ihr Prozessvertreter der taz sagte.

Die einstige moralische Instanz der SZ hat es also voraussichtlich mit ihrem Geld geschafft, in einer Stadt mit eklatantem Wohnraummangel per Eigenbedarfskündigungen ein Mehrfami­lienhaus leer zu klagen. Erstmals kündigte er seinen Mie­te­r:in­nen im Juni 2017. Gegen zwei weitere Mieter erhob Erlinger Räumungsklagen, die in gerichtlichen Vergleichen endeten, wie aus einem der taz vorliegenden Urteil hervorgeht. Dabei waren die Kündigungen zumindest rechtlich fragwürdig – über die Sanierung des 1880 errichteten Altbaus bestand nach taz-Informationen ein öffentlicher Fördervertrag, von dem auch im Urteil die Rede ist. Demnach waren die Mie­te­r:in­nen bis Juni 2018 vor Eigenbedarfsansprüchen des Vermieters geschützt.

Erlinger sah das anders. In seinem Kündigungsschreiben von 2017 bedauerte Erlinger es zwar, kündigen zu müssen, wie es dort heißt. Aber die Kündigung sei unumgänglich, so das Anwaltsschreiben: „Derzeit lebt mein Mandant in einer ca. 140 m² großen 4-Zimmer-Wohnung. Der Wohnbedarf meines Mandanten geht jedoch darüber hinaus.“ Das Arbeitszimmer sei zu klein. Auch fehle Erlinger Platz für Besuch: „Die derzeit angemietete Wohnung verfügt nicht über ein Gästezimmer, sodass Gäste auf einem aufblasbaren Gästebett im Arbeitszimmer nächtigen müssen; ein für alle Beteiligten unschöner Zustand.“ Die angemietete Wohnung sei einfach zu klein geworden, heißt es. So verfüge Erlinger zudem „über eine beachtliche Anzahl Bücher, für die in den Regalen schlicht kein Platz mehr ist“. Platz für neue Regale sei aber auch keiner da: „Der Eigenbedarf meines Mandanten verdringlicht sich von Tag zu Tag.“

„Überhöhter Wohnbedarf“

Die Lösung für Erlinger: Mieter raus, Regale rein. Er beabsichtige, sein Mehrfamilienhaus umzugestalten: „… alle darin befindlichen Wohnungen werden zu einer Wohnung mit Arbeitsbereich zusammengelegt.“ Die Planungen für den Umbau hätten schon begonnen, wie es in der Kündigung heißt: Im Erdgeschoss/Hochparterre solle ein Gästebereich mit Bad entstehen, im ersten Stockwerk Erlingers privater Rückzugsbereich mit Schlaf-, Bade- und Ankleidezimmer. Im zweiten werde das Homeoffice mit Möglichkeit zum Empfang von Gästen eingerichtet – inklusive Gäste-WC, kleiner Teeküche und Kopierraum mit Fax. Im dritten Geschoss schließlich sei der private Wohnbereich mit Küche, Wohnzimmer und Dachterrasse geplant. Und nein, zwei oder drei Wohnungen reichten nicht aus. Erlinger brauche alle vier Wohnungen mit insgesamt 240 Quadratmetern für sich.

Während der Rechtsstreit über den Eigenbedarf läuft, antwortet Erlinger im Mai 2018 in seiner Kolumne auf die Frage von Jessica C. aus Frankfurt. Sie schreibt von einer Frau, die sich in einer überfüllten Bahn weigerte, den Platz neben sich freizugeben. Die Frau habe behauptet, als Vielfahrerin stehe ihr mehr Platz zu und sie brauche den zweiten Platz zum Käseessen. Dann habe sie einen Käse neben sich gelegt und sich hinter einer Zeitung versteckt. „Verdattert zog ich weiter, aber was hätte ich tun sollen?“, fragt Jessica C.

Erlinger antwortet: Laut Beförderungsbedingungen der Bahn stehe niemandem mehr als ein Platz zu. Es mache ihn traurig, dass es diese Regel überhaupt brauche. Es müsste selbstverständlich sein, dass bei Mangel die Plätze geteilt werden, schreibt er: „Was hätten Sie tun sollen? Die Dame irgendetwas zwischen höflich und bestimmt darauf hinweisen, dass sie für ihren Käse keinen Platz beanspruchen kann, und auf dem Platz bestehen. Nein, eigentlich ihr gehörig den Marsch blasen.“

Mit Blick auf den Wohnraummangel in Berlin hatte das Amtsgericht Mitte auch Erlingers Räumungsklage gegen die letzte Mieterin abgewiesen. Das Urteil liegt der taz vor. Darin heißt es: „Die alleinige Nutzung des über vier abgeschlossene Wohnungen verfügenden Gebäudes stellt einen derart überhöhten Wohnbedarf dar, dass unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung der Sozialbindung des Eigentums eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht gerechtfertigt ist.“

Vier Wohnungen verschwinden vom Markt

Bei dem Urteil ist laut Richter insbesondere der angespannte Berliner Wohnungsmarkt zu berücksichtigen, dem Erlinger im Scheunenviertel ja bereits drei Wohnungen entzogen hat. Für die Mieterin sei es kaum möglich, angemessenen Wohnraum in ihrem seit über 20 Jahren angestammten Kiez zu finden – eine besondere Härte sei zudem, dass die Kündigung während der Coronapandemie wirksam werde. Fraglich sei zudem, ob eine Nutzung des Erdgeschosses als Gästebereich überhaupt Eigenbedarf darstelle.

Ludwig Eben, der die Mieterin in dem Prozess vertreten hat, ist ihr ehemaliger Partner. Wohl auch deswegen lässt ihn der Fall nicht los: Zusammen mit dem Projekteverbund Mietshäuser Syndikat hat er einen laut der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eher wenig aussichtsreichen Antrag auf Enteignung nach Artikel 14 Grundgesetz gestellt, nach dem Eigentum verpflichtet und dem Wohle der Allgemeinheit dienen muss. Die Behörde verweist darauf, dass es kein Enteignungsgesetz gibt. Eben will widersprechen und seine Bemühungen fortsetzen.

Eben schätzt, dass Erlinger bei einem mieterfreien Verkauf des Hauses durch leistungsfreien Spekulations­gewinn einen mehrstelligen Millionenbetrag erzielen könnte. Dem Wohnungsmarkt würden vier weitere Wohnungen ­entzogen, obwohl 30.000 Menschen in Notunterkünften und 2.000 Ob­dachlose auf der Straße leben, sagt Eben.

Erlinger antwortete auf taz-Anfrage ausweichend. Er trete seit dem Ende seiner Kolumne kaum noch öffentlich in Erscheinung. Deswegen sei das Haus Privatsache. Die wirklich interessante Gewissensfrage, inwiefern es nämlich moralisch vertretbar ist, in einer von Wohnungsnot stark betroffenen Stadt ein Mehrfamilienhaus zu entmieten und allein zu bewohnen, beantwortete Erlinger nicht.

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56 Kommentare

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  • Und was lernen wir daraus: Eigenbedarfskündigungen abschaffen... Ganz simpel... Vielleicht gibt es dann noch ein Härtefallgremium für WohnungseigentümerInnen - paritätisch besetzt (Immobilenwirtschaft vs. Mietervereine).

  • ist schlimm. Aber seine Moral-Artikel in der Süddeutschen waren noch schlimmer.

  • Alle Kommentatoren und Autoren, die jetzt eine Doppelmoral anprangern, sollten Vorsicht walten lassen. Schnell geht solche Empörung nach hinten los.

    Bedenklich finde ich, dass hier sehr einseitig intime Details zu dem laufenden Verfahren verbreitet werden. Da steckt sicher auch Kalkül dahinter, zumindest wird hier Druck auf alle Verfahrensbeteiligten aufgebaut. Alles nur, weil sich hier jemand 100 qm mehr gönnt, die er ja vermutlich nicht alleine bewohnen wird. Auch will er keine Miete mehr zahlen.



    Vermutlich sind manche der Empörten schon mal ähnliche Wege gegangen. Wer ohne Schuld, werfe den ersten Stein ...

    • @TazTiz:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch schlenztein:

      “ "Alle würden das genau so machen. Alle!" © Uli Hoeneß “

      kurz - Von sich auf andere schließen wa!



      War schon immer ein heikles Geschäft •

  • Die Mieterin hat aber auch einen guten Schnitt gemacht, behaupte ich mal. 112.000 Euro fürs Freigeben einer Wohnung, die nur gemietet war - dafür kann sie fast schon was kaufen....(je nach Einkommen nicht nur fast, mit günstiger Finanzierung).

    • @Dr. McSchreck:

      Ach Gottchen leevs Lottchen - 🤑 -

      Jetzt sind die Heftpflaster-Bauchladen Händler (& drübber) am Start!



      &



      Der olle Lattenjoseph muß - völlig fehl am Platze - auch noch herhalten!



      Wie vernagelt-bigott is das denn?!! - 😱 -

      kurz - Eine Schweinerei - eine solche nennen! Geht völlig in Ordnung •

      • @Lowandorder:

        Die Frau wurde doch nicht zu dem Vergleich gezwungen. Es sind freie Menschen, die hier beide einen Vorteil erlangt habe. Für das Verlassen einer Mietwohnung über 100.000 Euro kassieren finde ich sehr vorteilhaft.

        • @Dr. McSchreck:

          Daß Sie - juristisch mindestens angehauchter - nicht kapieren wollen!



          Worum es geht - War mir schon vorher klar!

          kurz - Niemand behauptet doch - daß es sich um “Betteln mit der Waffe handelt“!



          Gellewelle.



          “Ist es auch Wahnsinn - so hat es doch -



          Methode!“



          “Wer‘s mach. Mach‘s ja mögen! Wer‘s aber nich mach! Der mach‘s ja wohl auch nich!“ …always at your servíce! 🥳

          • @Lowandorder:

            Über 100.000 zum Auszug und nicht mal tapezieren müssen. Da hätt ich auch ja gesagt.

  • Diese Bigotterie ist doch nichts Neues.

    So gut wie kein Befürworter einer unbegrenzten Aufnahme von Flüchtlingen hat jemals selbst einen Flüchtling bei sich aufgenommen; zu Fridays-for-Future lässt man sich von Papa mit dem SUV kutschieren (im eigenen Bekanntenkreis genau so erlebt); Grüne Politiker fahren Porsche, Linke tragen Luxusuhren, etc. p. p.

    Moralisch Handeln sollen schließlich vor allem die Anderen...

    • @Samvim:

      Klingt nach einer Rechtfertigung, selber auf alles scheißen zu dürfen.



      Außerdem sind für soziale Unterstützung keine Einzelpersonen zuständig oder überhaupt in der Lage, groß etwas zu verändern.



      Des Weiteren ist der Schluss von Einzelpersonen (deinen komischen Bekannten) auf eine größere Gruppe schlichtweg falsch.



      Und bevor Sie so etwas kontern: Ich habe keinen SUV, keinen Porsche und keine Luxusuhr.

      • @Übel Täter:

        Tja - hier geht es aber um eine Einzelperson.

  • Ich kann mich nur immer wieder Fragen wieviel Bubble verträgt der Realitätsbezug? Kann mensch tatsächlich der Überzeugung sein, dass 140qm exklusiv (im Sinne aussschließlich, nicht "gehoben") zu nutzen sei nicht zumutbar?



    Herr Doktor, bau Dir ein Hochbett, dann kannste drunner wieder n paar hundert Bücher vergammeln lassen, machen viele Leseratten so.

    Oder gehts Ihm um die dicken Intellektuellenklöten ...äh um eine repräsentative Außenwirkung?

    Dass er vorher so'n Zeitungsmoralist ("Moral, Moral ist wenn man Moraaalisch ist" Woyzek) war, ist doch eher egal. Jeder von uns trägt die Ethik doch dicker vor sich her als es die eigene Verhaltensweise hergibt. Das ist mMn auch nicht verwerflich, wir wachsen ja an den Aufgaben.

  • Wenn man einer Personengruppe nie trauen sollte, dann sind das Moralprediger. Bestätigt sich immer wieder.

    • @Fabian Wetzel:

      War auch mein erster Gedanke.

  • Um es in einem Comic zu kommentieren: Kotz! Brech! Würg!

  • Könnte glatt in einem Bunuel-Film vorkommen, der Vorgang. Als absurde Verballhornung der Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

  • Wenn etwas günstig ist nimmt mann gerne mehr davon.



    Beim Benzinpreis stimmen hier alle zu .... und bei den Mieten?

  • Ganz dem Motto: Was interessiert mich der "publizierte Blödsinn" von Gestern, mit dem ich das Geld verdient habe, das heute zum Auslöser für neues Beratungspotential geworden ist.



    Vermutlich gilt auch hier hinsichtlich der Süddeutschen Beiträge:



    "Wenn ich das so gesagt (geschrieben) habe, habe ich es so nicht gemeint".

    Nur die Besten widerstehen trotz Geldvermehrung einer negativen Veränderung Ihres Charakters. Das scheint auch hier leider der Fall zu sein. Fazit: Auch der tiefste Blick in die Bücher (Dr. Dr.) kann eine gesunde "Erziehungswirklichkeit" im frühen Alter nicht ersetzen.

    Vermutlich war die charakterliche Veränderung bereits in den Arbeitsergebnissen zu erkennen. Siehe Zugbeitrag. Wodurch ein Ende der Kolumne bei der Süddeutschen unvermeidlich war.

    Oder hat er es gar missverstanden in welchem Viertel er wohnt; Scheunenviertel. Das bedarf doch großen Wohn(t)räumen, oder nicht?

    Ich würde behaupten: bodenlose Dekadenz; beinahe wie der Palast von Putin; im Verhältnis versteht sich.

  • "Aber sind wir nicht (fast) alle viel zu gierig (in dieser süchtigen, kapitalistischen Gesellschaft)? Unterscheiden uns letztlich nur darin, wonach wir gieren?"

    Nein und nein. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

    Nächste Frage.

  • Hier mal eine These: Ist es möglich, dass solche Exzesse vorkommen, weil ökonomisch gut situierte Menschen im Leben vor allem eines, nämlich, dass sie ihren Willen praktisch immer durchsetzen können, lernen? Das Gericht urteilt: Nee, is nich'! er sagt sich: F**** euch, dann kauf ich sie eben raus! Ist das nicht andauernd so? Also z.B. wenn ein Herr Musk kein Interesse hat auf Umweltgutachten zu warten und Strafen einfach "einpreist"? Oder wenn ne eigene Insel oder Urlaub auf den Seychellen keinen Kick mehr gibt und man stattdessen, wider jede sinnvolle Überlegung, eben Weltraumurlaub macht? Oder wenn gerade die Menschen, die den größten ökologischen Fußabdruck haben, sich einfach nie nie nie irgendwo einschränken müssen und damit dem überwiegenden Rest der Menschheit irreparablen Schaden zufügt? Oder wenn BMW trotz staatlicher Gelder, riesige Dividenden ausschüttet...? Das passiert doch alles nur, weil Menschen mit Geld, die Machtmittel besitzen, sich zu nehmen was ihnen beliebt... ich möchte hier nur gaaanz vorsichtig auch auf das demokratische Problem dessen aufmerksam machen....

  • Ich verstehe die Aufregung nicht.

    Zunächst kann ich nicht einschätzen, ob 240 qm angemessen sind oder nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall - insbesondere auf die familiäre Situation des Eigentümers - an. Hierzu steht nichts im Artikel. Auch der ausgeübte Beruf und die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers spielen sicherlich eine Rolle.

    Der wesentliche Punkt ist doch, dass Herr Dr. Dr. Erlinger derzeit in einer Mietwohnung zur Miete wohnt und gleichzeitig Wohnungen besitzt, welche er derzeit vermietet. Der Gewinn aus der Vermietung der Wohnungen wird besteuert, während er die Kosten für die gemietete Wohnung nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil ansetzen kann. Unterstellt der Quadratmeterpreis ist in beiden Lagen identisch, reicht der Überschuss aus der Vermietung noch nicht einmal für den Unterhalt der kleineren angemieteten Wohnung aus. Ein solches Zuschussgeschäft ist auf Dauer unzumutbar.

    Insoweit ein klares "Jein".

    • 0G
      02881 (Profil gelöscht)
      @DiMa:

      "Zunächst kann ich nicht einschätzen, ob 240 qm angemessen sind oder nicht."

      Für eine Einzelperson? Machen Sie Witze? Fragen Sie mal die Hartzer was die dazu sagen...oder noch besser die für jene zuständige staatliche Institution.

      • @02881 (Profil gelöscht):

        Wissen Sie, dass er eine Einzelperson ist? Kennen Sie seine familiären Verhältnisse? Nur weil er möglicherweise Einzeleigentümer ist, bedeutet das ja nicht, dass er ledig und kinderlos ist.

        Hartz IV ist in solchen Fragen gerade kein Maßstab und es gibt auch keine "zuständige staatliche Institution", welche die Angemessenheit von Wohnraum festlegt.

    • @DiMa:

      Mit der Begründung Mietwohnung / Eigentum hätte eine Wohnung gereicht. Der Herr wollte aber nicht mit anderen in einem Haus zusammenwohnen, wo sollen da die Gästse und Bücher hin... Wer Ethik in Kolummnen lehrt, muss sich an seinem Handeln messen lassen.

      • @Hans aus Jena:

        Die 240 qm verteilen sich jedoch auf vier Wohnungen, somit im Schnitt auf 60 qm. Fraglich ist, ob eine Wohnung tatsächlich gereicht hätte (wie gesagt, ich kenne die familiären Verhältnisse nicht).

        Im übrigen sind Mieter bis zu 10 Jahre nach dem Kauf der Wohnung geschützt. Der Plan, die Wohnungen selbst zu nutzen, dürfte also schon sehr alt sein (ca. seit 2007). Nur weil sich die Wohnsituation zwischenzeitlich massgeblich geändert hat, muss der Eigentümer nicht zwangsläufig bis zum Sankt Nimmerleinstag in der Mietwohnung leben.

        Alles in allem ist somit auch kein unethisches Verhalten zu erkennen (soweit die tatsächlichen Verhältnisse angemessen sind).

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt auf!

    “ GCG: "Als Teilbereich der Philosophie ist die Ethik wie jede andere Wissenschaft zu betreiben, unabhängig von der eigenen Haltung." Jau. Die Wissenschaft vom Eigenbedarf setzt keine Morals voraus. Es gibt Menschen, die haben ihr Leben lang nur Ethik "betrieben". "Das loben die Menschen allerorten. Sind aber keine Weber geworden..." (frei nach Mephistopheles).



    Um das Platzproblem zu lösen, empfehle ich Digitalisieren. Einscannen. Dann passt das alles auf einen PC. Und mit einer feinen KI findet frauman alles ganz schnell.“

    kurz - anschließe mich.



    De Jung - uns Gummibärchen - is schlicht nicht vorne.



    Statt Balin - mal das gut teurere Zurch!



    “Das ist hier am Millionärshang der Trend. Du kannst hier täglich irgendwo “Zum Mitnehmen“ den Ganzen Goethe“ in Schweinsleder usw usf abgreifen!



    Das stellen die alles auf die Straße - hamse ja digital & Platz in ihren Suiten ohne Ende!“



    &



    Umberto Eco - “endlich keinen Tennisarm mehr vom Lexika rein/raus“ - reiste mit 25 Festplatten durch die Lande! (&! Ließ beim Zwischenstopp NY einen Interessierten abkupfern!;)

    So geht das

    unterm—— btw but not only



    Zum Bücherschreiben wg Steuernsparen - ja ja - ein andermal!



    Na Si’cher dat. Da mähtste nix - 🥳 -



    Normal!

    • @Lowandorder:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - Mr. IT =>

      “ Was Umberto Eco auf 25 Festplatten transportierte, passt heute vermutlich auf einen USB-Stick.“

      Na dann 🥳 & das hätte ganz prima zu seinen - La Bustina di Minerva - gepaßt!

    • @Lowandorder:

      Sorry - I forgot -

      Die feine Überschrift meines Sidekick -



      “ Die Wissenschaft vom Eigenbedarf.“



      Sei hiermit nachgereicht - 😂 -

      Über Leichen gehen - ist denn doch nicht jedermanns Sache! Newahr.



      Nö. Normal nich •

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Da war wohl die Moral des Kapitalismus, dass Eigentum vorgeht, stärker als das was der Verfasser als Moral unterstellt, aber leider nicht konkret ausführt.



    Dass Ehrlinger immer noch auf Moral pocht, würde sich klar zeigen, wenn ein paar Berliner*innen so amoralisch wären und die drei leeren Wohnungen einfach besetzten. Dann würde Ehrlinger seine kapitalistische Moral durchsetzen und der Staat würde ihm das mit seinem behaupteten Gewaltmonopol garantieren. Ganz ohne gerichtlichen Vergleich.

  • Oje, oje, das wirft kein gutes Licht auf den Dr. Dr..

    Trotzdem kein Grund seine Kolumne schlecht zu machen. Er hat mitnichten meistens mit "Jein" geantwortet und einen Büchertipp habe ich von ihm nie gelesen. Er hat mit viel Sachverstand oft mehrere ethische Sichtweisen auf das Problem dargestellt und dann zumeist konkret gesagt, welches Handeln er für angemessen hält. Oft hat er dabei auch mit viel Feingefühl den eigenen persönlichen Anteil des Ratsuchenden an einem Streit offengelegt, wenn dieser nur mit dem Finger auf seinen Kontrahenten gezeigt hat.

    Aber genug der Lobhudelei. Es ist kaum vorstellbar, wie er diese Vorgehensweise moralisch rechtfertigen könnte. Er müsste sich hier mal dringend fragen, was er sich denn als beratender Kolumnist selbst empfehlen würde. Es scheint ein weiteres Beispiel dafür zu sein, wie die Habgier über die Moral siegt.

    "They say money is the root of all evil



    I see money as the root of all people



    Cause we all follow paper trails, paper trails



    And everybody gotta pay their bills, pay their bills

    It's the dollar dollar bill, y'all



    It's the dollar dollar bill, it's the dollar bill that kills, y'all"

    Joey Bada$$, "Paper Trail$"

    Die Habgier tötet das Gewissen.

    "Aber hast du kein Gewissen, ja dann kannst du dich verpissen"

    Jan Delay, "Oh Johnny"

    Aber sind wir nicht (fast) alle viel zu gierig (in dieser süchtigen, kapitalistischen Gesellschaft)? Unterscheiden uns letztlich nur darin, wonach wir gieren?

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    und die moral von der geschicht':



    andere menschen interessieren nicht.

  • 2G
    27393 (Profil gelöscht)

    Sie wollen doch nicht ernsthaft negieren, dass hier die fehlende Glaubwürdigkeit ausschlaggebend ist. Man kann’s natürlich auch halten wie die SPD mit dem Neoliberalismus - will dann halt nur keiner mehr haben.

    • 2G
      27393 (Profil gelöscht)
      @27393 (Profil gelöscht):

      Zu lang mit dem Absenden gewartet; war gerichtet an GCG.

  • ist natürlich immer super lustig selbsterklärten Moralapostelen den Zerrspiegel ihrer ethischen Abgründe vorzuhalten.... und ja peinlich war die "Gewissenfrage" schon immer. Wer um alles in der Welt braucht einen Zeitungskolumnisten um sich der der eigenen Handlungen ethisch Rückzuversichern? Habe mich für die Leser*innen immer fremdgeschämt. Und ja eine Zeitung würde gut durch kritischen Journalismus und nicht durch biedere moralische Selbsterhöhung. Aber Schluss damit schon zu viele Worte über reinen Quark.

    Der eigentliche Skandal bleibt doch wie leicht esfür Vermieter in Berlin (sicher auch andernorts) ist, öffentliche Fördergelder einzuheimsen und dann die damit vertraglich gesetzten sozialen Auflagen mit juristischem Beistand und Unterstützung der Gerichte zu unterlaufen.



    Widerstand kommt den Eigentümer dann vielleicht etwas teurer, wird aber letztlich vom Gericht ausgebremst und sorgt dafür dass Eigentümer in der Konsequenz machen können was sie wollen. Da eben liegt das Problem und wir können sicher sein dass solche Vorfälle bei weniger promminenten Eigentümern auch zumeist ohne öffentlichen Aufschrei abgewickelt werden ....

    Es wird deutlich: Justitia ist recht einseitig blind wenn es um Miert*innenrechte geht.

  • Puh, das ist wahrhaft verabscheuungswürdig.



    Ich fand die Kolumnen immer ganz amüsant. Jetzt würde ich mich gern mal mit Herrn Dr. Dr. in einem intensiven Zweiergespräch amüsieren.

    Was für eine ekelhafte Argumentation.



    Wir leben zu viert auf 106 qm und fühlen uns vom Schicksal wahrhaft begünstigt. Und das mit einem sehr anständigen Einkommen. Der Mann hat jeden Boden verloren, oder ist das schon krankhaft? Vielleicht kann man auf Geschäftsfähigkeit prüfen...

    • @Annette Thomas:

      Die Lösung steht weiter untem im Text: vermutlich will Erlinger die Bude verkaufen und fett Gewinn machen, nachdem alles mit Hilfe des Steuerzahlers restauriert wurde. Die Argumentation riecht stark danach.

      Ethik und Moral hören halt dann auf, wenn man sich mit wenig Aufwand danach schön sonnen kann.



      Dummerweise ist niemand frei davon, im kleinen Maßstab macht das doch fast jeder: das Meiste herausholen. Das ist das Wesen des freien Kapitalismus.

      Und es sollte das Wesen eine Sozialstaats sein, so was zu verhindern - aber wie weit will man da gehen?

  • Hm, schwierig.



    Moral und Recht sind schon mal zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe. Der Vergleich mit der Frage wegen den Sitzplätzen in der U-Bahn hinkt gewaltig. Das ist öffentlicher Raum, da hat man sich an die Regeln der Verkehrsgesellschaft zu halten. Die Wohnungen, um die es geht, sind Privatbesitz und der Eigentümer beansprucht Eigenbedarf. Und ganz ehrlich, ich finde es grenzwertig, wenn mir ein Gericht vorschreiben soll, wie viele qm ich brauche oder nicht.



    Klar, Eigentum verpflichtet und da juristisch einzuschreiten, wo Wohnraum bewusst ungenutzt bleibt, halte ich für ok aber einem Eigentümer den Eigenbedarf streitig zu machen, halte ich für ein Unding. Erlinger mag, besonders durch seine journalistische Vergangenheit, unmoralisch oder unethisch handeln, aber im Recht ist er und sollte er auch bleiben.

    • @Stefan L.:

      Ja der Vergleich ist nicht besonders gut gewählt.



      Käme der Chef der Verkehrsbetriebe und scheuchte 3 Leute weg, damit er 4 Sitze für sich hat in einem Bus der von Steuergeldern finanziert wurde, wäre der Vergleich passender.



      Und die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs augenscheinlicher.

    • @Stefan L.:

      Zum Wohnraum-Eigenbedarf eines MENSCHEN - die sind da nämlich unabhängig der Eigentumsverhältnisse vor dem Gesetz nominell gleich - gibt es in der deutschen Sozialgesetzgebung konkrete Zahlen. Je nach Kommune sind es in der Regel so um die 50 plusminus 10 Quadratmeter.

      Und was das mit der U-Bahn angeht: I see what you did there, "Jessica C. aus F." Gut getrollt!

      Das Argument mit '"öffentlichem Raum" zieht nicht, denn die Beförderungsbedingungen schränken die Freizügigkeit ein, und wenn der Betreiber womöglich noch ein Privatunternehmen ist, dann ist ein "öffentliches Verkehrsmittel" eben kein "öffentlicher Raum" wie ein Bürgersteig oder so, sondern ein der Öffentlichkeit eingeschränkt freigegebener Raum im Privatbesitz: die Nutzung des Verkehrsmittels ist kein Grund- und Bürgerrecht, sondern ein vom Eigentümer gewährtes Privileg (wenn auch ein extrem weit gefasstes), und das "Hausrecht" hat immer noch der Verkehrsbetrieb - wenn Fahrgäste rausgeschmissen werden, beruft man sich nicht auf das Grundgesetz, sondern auf die (privatrechtlichen) AGB. Und da ist der Unterschied zu einer Wohnung, in die man einladen und aus der man rausschmeißen kann, wen man will, nur mehr ein gradueller und nicht mehr ein kategorischer.

      • @Ajuga:

        "..Wohnraum-Eigenbedarf eines MENSCHEN ... 50 plusminus 10 qm..."



        Die 50qm beziehen sich im Sozialgesetz auf "angemessenen Wohnraum" und für wie viele qm max. der Staat Unterstützung leisten muss. Zitat Wikipedia: "Der Staat muss auf der einen Seite das menschenwürdige Existenzminimum garantieren, auf der anderen Seite nicht „jedwede Unterkunft“ im Falle einer Bedürftigkeit finanzieren und die Mietkosten nicht unbegrenzt erstatten.Die Höhe der Aufwendungen für die Unterkunft wird wesentlich durch die Wohnfläche bestimmt."



        Das heisst noch lange nicht, dass der Staat bestimmt, wie viel Wohnraum ich privat besitzen und bewohnen darf.



        Ebenso hat mir niemand vorzuschreiben, ob ich allein oder mit Partner in 100 oder 400qm wohne. Wenn mir die Immobilie gehört, darf ich sie auch bewohnen. Ausserdem läuft der Eigenbedarfsanspruch in diesem Fall wohl schon sehr lange. Es ist ja nicht so, dass sich Herr Erlinger ein paar Rocker beauftragt hat, die Mieter zum Auszug zu "überreden".

        Der Vergleich mit der U-Bahn hinkt trotzdem. Ok, die Bahn ist kein öffentlicher Raum aber sie dient ausschliesslich dazu, Leute von A nach B zu befördern. Damit verdient der Betreiber sein Geld und liefert die Transportdienstleistung. Und er kann mich auch rausschmeissen, wenn ich seine AGB nicht einhalte.



        Wohnraum ist nicht ausschliesslich zur Vermietung gedacht. Der Eigentümer darf auch selber drin wohnen. Der Bahnbetreiber hingegen hat nicht den Wunsch, den ganzen Tag alleine seine U-Bahn zu benutzen.



        Ehrlich gesagt ist mir die Moral von Herrn Erlinger wurscht. Es geht darum, dass ein Immobilieneigentümer sein Recht auf Eigenbedarf durchsetzen und niemand ihm eine "angemessene" Wohnraumgröße vorschreiben darf.



        Wäre Herr Erlinger Versicherungsmakler oder Restaurantbesitzer, gäbe es die Diskussion hier gar nicht. Die rechtliche Situation bleibt trotzdem dieselbe.

  • Nur konsequent. Sollte sich mal ein Besuch zum sozial und moralisch gehandicapten Bewohner verirren, so ist auch nach der Pandemie ein größtmöglicher Abstand zu ihm möglich in den stillen Weiten des entmieteten Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte.

  • Man geht hier von der Erwartung und dem Anspruch aus, dass der Job, d. h. die Bücher, Kolumnen und Sendungen mit denen er Geld verdient, auch die Persönlichkeit und persönliche Einstellung wiederspiegeln. Gerade bei Fragen zur Ethik und Moral sind hier die Erwartung besonders hoch. Streng genommen hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun. Als Teilbereich der Philosophie ist die Ethik wie jede andere Wissenschaft zu betreiben, unabhängig von der eigenen Haltung.

    • @GCG:

      Herrlich. Wenns nach ehna ginge - bräuchte der feine Herr nichemal beichten (Deggendorf!) gehn!



      Nö. Alles im Lack!

      kurz - Naturellement darf n Pastor & n Richter auch mal Äppel klauen. Gelle.



      Aber silberne Löffel 🥄 sind halt n Genickbruch •



      Normal.

      unterm——



      Zum Glück ist ihre Ausfieselung des Kisten&Kästchendenkens so schön abwegig - daß es derb auffällt.

  • Man geht hier von der Erwartung und dem Anspruch aus, dass der Job, d. h. die Bücher, Kolumnen und Sendungen mit denen er Geld verdient, auch die Persönlichkeit und persönliche Einstellung wiederspiegeln. Gerade bei Fragen zur Ethik und Moral sind hier die Erwartung besonders hoch. Streng genommen hat das eine aber mit dem anderen nichts zu tun. Als Teilbereich der Philosophie ist die Ethik wie jede andere Wissenschaft zu betreiben, unabhängig von der eigenen Haltung.

    • @GCG:

      Wie wahr!



      Womöglich käme ja auch noch jemand drauf, von Polizei, Justiz, Politik, Geistlichkeit usw. zu erwarten, dass die sich auch an ihre eigenen Maßstäbe, Gesetze und Lehrmeinungen halten. Dabei ist das doch alles nur ein Job!

  • Nun ja, Wasser predigen und sich selber ein Schnäpsle gönnen. Also scheint es weder beim Jura, noch beim Medizinstudium, moralbildende Maßnahmen zu geben. Nach dem Motto, man kann alles machen was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn man ethisches Handeln nicht von Kind auf in der Familie lernt, dann nützen auch die vielen schönen Diplome nichts.



    Jemand, der zwei so schwere Studiengänge bis zur Promotion geschafft hat, zeichnet sich durch hohe akademische Kompetenz aus, was auch Respekt verdient. Kopf in die Bücher stecken und Lernen wird einen guten Teil seines bisherigen Erwachsenenlebens ausgemacht haben. Also relativ wenig Interaktion mit seinem sozialen Umfeld, ein Nerd? Was hat die SZ dazu bewogen ihn als den Obermoralist zu installieren? Haben die sich durch Dr.Dr. blenden lassen? Seine soziale Unerfahrenheit, also der Umgang mit richtigen Menschen, spiegelt sich ja sehr gut im Umgang mit den Mietern wieder. Ein grosser Mangel an Empathie.



    Gut, es gäbe aber ein Szenario welches so ein Handeln entschuldigen würde. Vielleicht hat er 8 Kinder und eine Frau und einen Hund. Da braucht man Platz. Sollte das der Fall sein, dann vergessen sie den ganzen Quatsch den ich da Oben geschrieben habe.

  • kann man bei der SZ so viel Geld verdienen?

    • @nutzer:

      s.u. BRAGO & Co.

      • @Lowandorder:

        Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) regelte von 1957 bis 2004 die Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten. Sie wurde am 26. Juli 1957 als Art. VIII des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften verkündet und am 1. Juli 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt.

    • @nutzer:

      Wenn er die Wohnung vor 2010 gekauft hat, waren die nicht so teuer. Damals war doch groß in Mode zu sagen: "Wie kann man so dumm sein und eine Wohnung kaufen. Miete ist viel günstiger."

  • Hörn mer doch mal & ich sag - die Augen - grr

    “ Die Gewissensfrage



    Seit mehr als fünfzehn Jahren beantwortet Dr. Dr. Rainer Erlinger knifflige Fragen der Alltagsmoral. Hier, auf unserer Website, gibt er auch einen Einblick in die Quellen, die er zum Beantworten einer Frage heranzieht. Sie finden sich jeweils unter den Antworten. Wie Erlinger grundsätzlich vorgeht und wieviele Fragen er im Lauf der Zeit bereits zugeschickt bekommen hat, erzählt er in diesem Video.“



    Wir dürfen gespannt sein. Newahr.



    Normal.

    unterm——-



    sz-magazin.sueddeu...die-gewissensfrage



    & Däh!



    “ 1995 beendete Erlinger die Arbeit als Mediziner, um sich intensiver auf sein erstes juristisches Staatsexamen vorbereiten zu können. Er arbeitet seit 1999 als Rechtsanwalt in München mit Schwerpunkt Medizinrecht. Er wurde in den Disziplinen Humanmedizin und Rechtswissenschaften promoviert.



    &



    Bekannt wurde Erlinger durch die wöchentlich erscheinende Kolumne Die Gewissensfrage, die er von 2002 bis 2018 für das Süddeutsche Zeitung Magazin schrieb. Hier beantwortete er Fragen von Lesern, die sich in einem moralischen Konflikt sehen. Aus der Kolumne entstanden seit 2005 fünf Bücher.…“



    & die zwei Richtigen - 👹 -



    “ 2006 moderierte er die Sendung richtig leben?! im WDR Fernsehen. Hier diskutierte er mit Gästen über moralische Alltagsfragen.



    & damit nicht genug -



    Gemeinsam mit dem Kolumnisten Harald Martenstein (Die Zeit) trat Erlinger 2008 und 2009 regelmäßig im Berliner Deutschen Theater auf. In ihrer Moral-Show diskutierten beide moralische Alltagsfragen und stellten sie dem Publikum zur Abstimmung.…“

    kurz - Das 🐖chen erkennste immer am Ringelschwänzchen •



    => “Er ist Jurist & auch sonst von sähr mäßiger Moral!“ & dehre



    (*65 wg „Tor zum Bayerischen Wald“ ;))

    unterm——-



    de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Erlinger

    • @Lowandorder:

      Mit anderen Worten: Wieviel richtiges Leben im falschen ist in unserer Republik möglich - definiert über den Status quo, meint der Macht- und Besitzverhältnisse sowie ihrer Spiegelung qua Jurisprudenz?

      • @Peter Bähr:

        Mit Verlaub - krieg nicht so recht klar -



        Ob & ggflls was genau Sie mich fragen wollen.

        • @Lowandorder:

          Ei, im rhetorischen Gewand nur meine Frage, wie auch flinkerhand geworfen in die Runde ...

          • @Peter Bähr:

            …dacht ich’s doch - 🤫 -