Letzte Generation vor Gericht: Selbstverteidigung gegen Klimakrise

Bühne Gerichtssaal: Henning Jeschke von der Letzten Generation verteidigte sich vor Gericht selbst und bekam eine Geldstrafe.

Aktivist Henning Jeschke sitzt beim Hungerstreik vor Bannern auf einer Wiese im Regierungsviertel

Verteidigte sich vor Gericht selbst: Henning Jeschke von der „Letzten Generation“

BERLIN taz | Henning Jeschke steht für sein Plädoyer auf, atmet schwer. Bevor der 22-jährige Student der Politikwissenschaft am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten anfängt zu sprechen, ringt er erstmals mit den Worten. Der Aktivist, eines der bekanntesten Gesichter der Gruppe „Aufstand der Letzten Generation“, wirkt plötzlich unsicher, obwohl er sich in den zwei Stunden zuvor eloquent selbst vor Gericht verteidigt hat.

In der langwierigen Verhandlung mit zahlreichen Beweisanträgen und Verhandlungspausen legte Jeschke das Ausmaß der Klimakrise dar, beantragte, Klimaexperten als Sachverständige zu laden und Jürgen Trittin zur Bewertung der Wirksamkeit der Aktionen zu hören. Es ging um Naturkatastrophen, Kipppunkte, kurzum: die Vernichtung der Menschheit. Und wie Jeschke vom „braven Jugendlichen zum zivil Ungehorsamen“ wurde und warum er am 24. Juni seine Hand auf der Seestraße in Berlin-Wedding festgeklebt hat, um den Verkehr zu blockieren. Und dass er es wieder täte.

Es ist das zweite von vielen Verfahren, die dem Amtsgericht Tiergarten nach mehreren Blockadewellen bevorstehen. Die Ak­ti­vis­t*in­nen hatten angekündigt, die Prozesse als Bühne nutzen zu wollen und gleichzeitig Aktionen fortzusetzen. Beim Amtsgericht Tiergarten sind derzeit noch über 20 Verfahren anhängig, viele stehen noch bevor.

Nachdem Staatsanwalt Tim Kaufmann sich trotz Jesch­kes Einlassungen dennoch für versuchte Nötigung für eine Geldstrafe ausgesprochen hat, sagt Jeschke ungläubig: „Ich bin echt schockiert. Menschen in Pakistan, die vor der Überschwemmung stehen, können nicht verhandeln, um …“, den Satz bringt Jeschke nicht zu Ende, ringt sichtlich mit den Tränen und sagt: „Jetzt ist die Zeit, mutig zu sein. Wir haben wenige Jahre!“

Zu­schaue­r*in­nen wischen sich Tränen aus dem Gesicht

Und dann schaut Jeschke die Richterin an und sagt: „Eine mutige Entscheidung kann eine Debatte auslösen.“ Sein Ton klingt nun flehentlich und verzweifelt: „Wenn Sie die Möglichkeit nicht nutzen, machen Sie sich zur Komplizin der Vernichtung der Menschen im globalen Süden. Auf unsere Gräber werden unsere Kinder spucken, wenn wir nicht handeln! Entscheiden Sie, auf welcher Seite der Geschichte Sie stehen!“

Nach seinem Plädoyer ist es kurz still im Saal, während Jesch­ke in seinen Stuhl sinkt und einen Schluck aus seiner Trinkflasche nimmt. Eine Aktivistin, die neben ihm sitzt, streicht ihm über den Rücken. Im Zuschauerraum wischen sich mehrere der rund 20 Ak­ti­vis­t*i­nen im Saal Tränen aus dem Gesicht. Jeschke sagt nach dem Schluck Wasser, deutlich leiser: „Entschuldigung, ich wollte niemanden unter Druck setzen … oder vielleicht doch.“

Die Richterin Juliane Gschwendtner verurteilt Jeschke danach trotzdem wegen versuchter Nötigung zu 20 Tagessätzen à 10 Euro. Ebenso muss er die Verfahrenskosten tragen und der Sekundenkleber wird als Tatmittel eingezogen. Sie entscheidet ganz so, wie Staatsanwalt Tim Kaufmann es zuvor beantragt hatte. Den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verwarf die Richterin während der Prozesses, weil die Aktion gewaltfrei war. Bei allem Verständnis für das politische Anliegen bleibe der Versuch der Nötigung strafbar, urteilte die Richterin. Gegen das Urteil kann Jeschke binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Nach dem Urteil umarmten sich die Ak­ti­vis­t*in­nen und sprechen sich gegenseitig Mut zu. Jesch­ke deutet an, trotz allem weiterzumachen. Er sagt: „Wir waren am Anfang 30, jetzt sind wir 500.“

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