Kritik von Fridays for Future: Fridays fordern Wissings Entlassung
Fridays for Future stellt ein eigenes Sofortprogramm für den Verkehr vor: Minister Volker Wissing müsse gehen – wegen „Arbeitsverweigerung“.
Das Sofortprogramm von FFF sieht ein Tempolimit von 120 auf Autobahnen und einen sofortigen Neu- und Ausbaustopp für Autobahnen und Bundesstraßen vor, unter anderem der von Wissing geplanten 144 neuen Autobahnprojekte. Zudem fordern die Klimaschützer:innen den Ausbau des öffentlichen Nah- und Radverkehrs sowie nach und nach die Abschaffung des motorisierten Individualverkehrs. Auch brauche es etwa eine Kerosinsteuer. Als letzten Punkt verlangt FFF die sofortige Entlassung Wissings wegen „Arbeitsverweigerung“. „Dafür würde er in jedem Unternehmen sofort gekündigt“, sagte Sprecher Terjung.
Der Verkehrssektor hat im vergangenen Jahr rund 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen – 11 Millionen Tonnen mehr, als das Klimaschutzgesetz zulässt. Im Frühjahr hatte die Bundesregierung eine Reform beschlossen: Nicht mehr die Ministerien selbst, sondern die ganze Regierung soll dafür verantwortlich sein, die verfehlten Klimaziele der Sektoren auszugleichen.
Damit habe Bundeskanzler Scholz Wissing einen Freifahrtschein erteilt, die Klimaziele zu ignorieren, kritisiert FFF. Noch gilt aber das alte Klimaschutzgesetz. Deshalb wirft FFF der Bundesregierung Gesetzesbruch vor. Ihr Verhalten sei „eines Rechtsstaates komplett unwürdig“, meint die Klimabewegung. Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND hätten deswegen fünf Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor einem Monat mit der Reform des Klimaschutzgesetzes auch ein Klimaschutzprogramm vorgestellt, das die Sofortprogramme der Ministerien ersetzen soll. Laut Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz hält die Bundesregierung die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes damit „rein formal-juristisch“ ein, da sie das Klimaschutzprogramm auch als Sofortprogramm nach dem Klimaschutzgesetz deklariert habe. „Die Klimaziele hält sie damit aber nicht ein.“ Das sei „ein erneuter Rechtsbruch der Bundesregierung“. In einem funktionierenden Rechtsstaat müsse das „klare Konsequenzen“ haben.
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