piwik no script img

Klimaaktivistin war 18 Monate in Haft„Ella“ ist wieder frei

Die Klimaaktivistin, die nach Protesten inhaftiert wurde, hatte über Monate ihre Identität geheim gehalten. Nun wurde sie entlassen.

„Free Ella“: UnterstützerInnen demonstrieren in Frankfurt-Bockenheim im Juni 2021 Foto: Boris Rössler/dpa

Berlin taz | In der Klimabewegung hat sie den Spitznamen „Ella“, die Justizbehörde führte sie als „unbekannte weibliche Person 1“: Nach 18 Monaten Haft hat die Klimaaktivistin nun doch ihre Identität preisgegeben und ist wieder frei, wie mehrere ihrer Mit­strei­te­r:in­nen in den sozialen Medien bekannt gaben.

„Freudige Überraschung! Ella kommt heute frei, nachdem sie sich entschieden hat, ihre Identität preiszugeben“, twitterte der Frankfurter Aktivist und pensionierte Pfarrer Hans Christoph Stoodt am Montagmittag. Man empfange sie an einem Ausgang der betreffenden Justizvollzugsanstalt in Frankfurt.

„Kommt alle vorbei zur Begrüßungsparty an der JVA Preunungsheim“, schrieb die Klimaschutzgruppe Ende Gelände, ebenfalls auf Twitter. Die Anwältinnen der Aktivistin waren bis Redaktionsschluss nicht für ein Gespräch erreichbar.

„Ella“ war bei den Protesten um den Dannenröder Forst vor anderthalb Jahren festgenommen worden. Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen hatten gemeinsam mit lokalen Bürgerinitiativen vor Ort zu verhindern versucht, dass der Wald für eine Erweiterung der Bundesautobahn 49 gerodet wird. Die Polizei wollte die damals noch „unbekannte weibliche Person“ von einem besetzten Baum entfernen. Weil sie ihre Identität geheimhielt, blieb sie danach in U-Haft.

Ungereimtheiten beim Tathergang

Ein Richter des Amtsgerichts im hessischen Alsfeld sah es später im Juli 2021 als erwiesen an, dass „Ella“ in 15 Metern Höhe von einem Seil aus nach zwei Einsatzkräften getreten habe – einmal mit dem Fuß gegen den Kopf und einmal mit dem Knie ins Gesicht. Weil die Polizisten nur schwach gesichert gewesen seien, habe die Aktivistin ihren Tod billigend in Kauf genommen. Sie wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Später stellte sich heraus, dass die Beamten die Unwahrheit gesagt hatten. Auf Videos der Polizei ist eine bessere Sicherung zu sehen. Beide Polizisten korrigierten daraufhin ihre Aussagen und gaben an, sich nicht richtig erinnert zu haben. Einer von beiden war sich schließlich auch nicht mehr sicher, ob „Ella“ ihn getroffen habe. Ein Jahr und 9 Monate Gefängnis, urteilte danach das Landgericht Gießen Anfang April. Eine Bewährung war mangels Identitätsfeststellung damals nicht möglich.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

44 Kommentare

 / 
  • Es war ihr Ding und ihre Entscheidung. Geholfen hat es niemanden. Und die "Solidarität" hat ihr nichts gebracht außer "Ruhm und Ehre".

    Nun hat sie ihre Identität preisgegeben und wurde nun auf Bewährung freigelassen. That's all.

    Was für ein Gewese deswegen!

    Was ich aber nicht verstehe ist, wieso sie nach völlig unnötigen 18 Monaten nicht auch die restlichen drei Monate nicht auch noch abgesessen hat.

    • @Rudolf Fissner:

      Das liegt an der ungenauen Berichterstattung. Das eigentlich Urteil ist noch gar nicht rechtskräftig. Da läuft doch noch die Berufung. Da sie aber schon mehr als 2/3 der Strafe abgesessen hatte, hat das Landgericht jetzt den Haftbefehl ausgesetzt nachdem sie ihren irischen Pass vorgelegt hat und sie ist jetzt bis zur Berufungsverhandlung auf freiem Fuß.

      • @Šarru-kīnu:

        Eben. Sie hat ihren Schlüssel (ID) genutzt, den sie die ganze Zeit dabei hatte und raus war Sie. Da war nix mit neuen Urteilen o.ä.

        • @Rudolf Fissner:

          Sie scheinen nicht zu verstehen. Sie hätte bis zur Berufung weiter in Haft bleiben müssen notfalls bis zum Sankt Nimmerleinstag ganz unabhängig von der Höhe der eigentlichen Strafe im Prozess. Sie wäre nicht automatisch irgendwann entlassen worden sondern frühestens nach dem Berufungsverfahren. Sie hat jetzt den Joker gezogen weil immer noch nicht klar zu sein scheint, bis wann die Berufung jetzt verhandelt wird. Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal sehr langsam. Ich halte es da auch nicht für ganz so unwahrscheinlich, dass da extra noch etwas verzögert wurde.

          • @Šarru-kīnu:

            Ganz so ist es nicht. Spätestens an dem Tag, wo die noch nicht rechtskräftige Strafe abgelaufen wäre, hätte man sie freigelassen.

            Die Berufung ist auch schon durch, sie hat gegen die Berufung auch noch Revision einlegen lassen durch ihren Anwalt.

            Es ist aber völlig klar, dass der Haftgrund "Fluchtgefahr" fortbesteht(bestand), solange die Personalien nicht geklärt waren. Das ist halt das Risiko von "Aktivisten", die anonym bleiben wollen, dass dieser Haftgrund bei jeder Straftat vorliegt.

  • Hurräää !

    Headline: "Bundesrepublik Deutschschland läßt politische Gefangene frei"

    ... dem ist nichts hinzuzufügen ...

  • Das die Polizei sich nicht richtig erinnert und nach Vorlage von Bildmaterial korrigiert, ist ja leider nichts neues.



    Aber wieso verheimlicht die Aktivistin ihre Identität?

  • Ella me gusta mucho...si esta gente del estado aleman no hablan castellano tienen ke ir otra vez a la escuela de la vida...andale ella...felicidades ! -:))))))

  • Wenigstens ist Ella nun in Freiheit. Alles Gute für Ella!

  • Der Richter im 1. Prozeß VERWEIGERTE!!! die Sichtung der Videoaufnahmen, welche den Haupt-Vorwurf "billigende Inkaufnahme des Todes der Polizisten" schon zu diesem Zeitpunkt entkräftet hätten und bewiesen hätten , daß der Tatvorwurf nicht haltbar gewesen wäre. (Obwohl er und die Staatsanwaltschaft die Aufnahmen wohl vorliegen hatten). Dieses Beweismaterial "trage nichts zur Sache bei...".....

    Zu den Aussagen der Beamten (die sich offensichtlich aussuchen können was sie wollen, ohne dafür belangt zu werden). Es gab wohl zwei mögliche Strategien:



    A:



    Sie waren nicht doppelt gesichert und brachten sich und die zu bergende Person in absolute Lebensgefahr - zumindest nicht durch Ellas Tritte, sondern durch unprofessionelles, fahrlässiges Arbeiten.



    Wären die Beamten nicht doppelt gesichert gewesen, müsste die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen Fahrlässigkeit und der (lebens-) Gefährdung der zu bergenden Person ermitteln.



    Man holt niemanden in 15 Metern Höhe aus einem Baum ohne doppelte Sicherung!



    Das wär Wahnsinn!!!



    B:



    Sie waren doppelt gesichert, hätten das im 1. Prozess ausgesagt. Aber dann wäre der Hauptanklagepunkt obsolet und die lange U-Haft nicht rechtens gewesen.



    Also wohl erstmal Aussage A, dann Wechsel zu B.

    Zur Einschätzung der damaligen Situation: Kurz vor Ellas Bergung sind zwei Menschen durch Durchtrennen von Sicherheitsseilen - wohl durch Beamte- abgestürzt und u.a. mit gebrochen Wirbeln schwerstverletzt worden. Die Polizei hat am Anfang der Räumung sehr grob gearbeitet...

    • @Hoppla:

      Die U-Haft war vom ersten bis zum letzten Tag gerechtfertigt, weil jemand, den man nicht namentlich kennt, sich leicht dem Verfahren entziehen kann.

    • @Hoppla:

      Zumindest einzelne Beamte haben bis zum Schluss möglicherweise grob gearbeitet und wurden nicht von ihren Vorgesetzten zur Ordnung gerufen und bestraft. Also ist nichts gewesen? Es gibt Videos, die eine andere Sprache sprechen und die Linke hatte ja im Parlament ausführlich nachgefragt.



      Es sollte eine Petition eingereicht werden:



      Erklärung welche Gewalt gegen Demonstranten ausgeübt wurde und ein Danke an die friedlichen Demonstrant*innen..



      Polizei beruft sich auf ihrGewaltmonopol. Sie darf aber Gewalt nur im Notfall anwenden, Gewaltmonopol ist kein Freibrief und darf dies in einer Demokratie nie werden.



      Falls Verfehlungen von Polizisten festgestellt werden und ihre Vorgesetzten nicht belangt werden können, müßte ein Untersuchungsausschuss den verantwortlichen Innenminister überprüfen und zur Verantwortung ziehen, falls die Polizisten und Polizistinnen, die möglicherweise straffällig wurden, nicht greifbar sind.

      • @StefanMaria:

        "Zumindest einzelne Beamte haben bis zum Schluss möglicherweise grob gearbeitet ..."

        Gab es noch mehr Fußtritte außer gegen einen einzelnen Beamten?

  • taz: "Später stellte sich heraus, dass die Beamten die Unwahrheit gesagt hatten. Auf Videos der Polizei ist eine bessere Sicherung zu sehen. Beide Polizisten korrigierten daraufhin ihre Aussagen und gaben an, sich nicht richtig erinnert zu haben. Einer von beiden war sich schließlich auch nicht mehr sicher, ob „Ella“ ihn getroffen habe."

    Wohlgemerkt, das sind keine einfachen Polizisten, sondern Beamte vom SEK. Wenn ein SEK-Beamter sich nicht daran erinnern kann, was kurze Zeit vorher passiert ist, dass sollte man solche Leute vielleicht besser aus dem Dienst nehmen.

    "SEK-Beamte sind für Terrorismusbekämpfung, Geiselbefreiung und Zugriffe ausgebildet. Sie kommen bei besonderen Gefährdungslagen [...] als auch operativ zum Einsatz und sind ungefähr mit den SWAT-Teams der US-amerikanischen Polizei vergleichbar." [Wikipedia]

    Weshalb wurde eigentlich das SEK eingesetzt? Sind junge und harmlose Klimaaktivisten, die in Bäumen hocken, schon mit Terroristen zu vergleichen? Vielleicht hätte man da mal etwas mehr nachhaken sollen. Dann wäre vielleicht auch aufgefallen, dass in diesem kapitalistischen Land, wo anscheinend schon die Wirtschaft alles bestimmt, etwas nicht mehr stimmt.

    • @Ricky-13:

      Das SEK wird bessere Ausbildung haben, was das Klettern u.ä. angeht. Da sehe ich jetzt eher keinen Skandal.

    • @Ricky-13:

      Bei einem Unfall mit 5 Zeugen hört ein Richter auch fünf verschiedene Versionen des Unfalls.

      Das ist normal.

      So ist die menschliche Erinnerung strukturiert.

      Die Situation damals sorgte definitv für einen hohen Stresspegel auch bei den Beamten.

      Da erinnert man sich nicht präziser.

      Ein Richter weiß das.

      Weshalb sich der erste Richter sich weigerte, die Videos anzusehen, wird dann aber umso unverständlicher.

  • @NANYMOUSO

    Ja, korrekt.

  • "Später stellte sich heraus, dass die Beamten die Unwahrheit gesagt hatten. Auf Videos der Polizei ist eine bessere Sicherung zu sehen. Beide Polizisten korrigierten daraufhin ihre Aussagen und gaben an, sich nicht richtig erinnert zu haben. Einer von beiden war sich schließlich auch nicht mehr sicher, ob „Ella“ ihn getroffen habe. "

    -Nachfrage: Gilt das Recht auf "Irrtum" nur für die Polizei oder darf jeder Zeuge in einem Strafverfahren seine Aussage im Nachhinein der Beweislage anpassen ??

    • @Gerald Stolten:

      Ja, ne? Ist die Wahrheit sagen nicht im Gericht immer ganz, ganz wichtig? Die Cops werden doch jetzt sicher wegen Meineides belangt, oder? ;-/

      • @Uranus:

        Wurde denn jemand vereidigt?

    • @Gerald Stolten:

      Ganz so vage, wie der Artikel suggeriert, ist das Ganze dann doch nicht. Offensichtlich ist der Tatvorwurf des Tretens nicht entkräftet worden, lediglich das Treffen und die Sicherung sind strittig. Aber macht das am Ende einen Unterschied? Die Heldinnenverehrung ist zudem etwas zweifelhaft, für jemanden, der unseren Rechtsstaat ablehnt.

      • @Hans Wurst:

        gelogen haben die Beamten trozdem.

        "Falsche uneidliche Aussage. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

        • @Obscuritas:

          Wer sich in der Hauptverhandlung nicht mehr erinnert oder sich unsicher ist, hat nichts zu befürchten. Die Aussagen vorher waren weder vor Gericht noch unter Eid.

          Die Hauptverhandlung ist ja gerade dazu da, Widersprüchliches aufzuklären und der Wahrheit näher zu kommen. Ansonsten könnte man es ja bei den Ermittlungen belassen.

      • @Hans Wurst:

        Was an der Vorgehensweise der ausgerechnet Polizisten ist denn unseren Rechtsstaat bejahend, wenn diese Polizisten



        "Treffen und die Sicherung"



        zum Schaden eines unliebsamen Mitmenschen arglistig falsch darstellen. Man habe sich nicht mehr so richtig erinnern können, ist DER Klassiker bei dann aber rechtsstaatlich geschützt sein wollenden Polizeibeamten. Ich weiß, wovon ich rede.

  • Weitergehen, hier gibt's nichts zu sehen. In Russland oder Saudi-Barbarien funktioniert der "Rechtsstaat" schliesslich noch schlechter...

    • @darthkai:

      Wie soll man Bewährung geben - und überwachen - wenn die Personalien nicht klar sind?

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Dr. McSchreck:

        Das wurde weiter unten schon mehrfach dargestellt.



        Die Polizei vertraut bei derartigen Dingen NICHT dem mitgeführten Ausweis (der ist nicht fälschungssicher), sondern den Persönlichkeitsmerkmalen. oder kurz: dem Foto.

        Das Foto war da. Bei einer erneuten Inhaftierung hätte die Datenbank die Übereinstimmung gemeldet.

        Daher wäre Bewährung korrekt gewesen.

        • @83191 (Profil gelöscht):

          Sie meinen, man wird bei jeder Straftat erkennungsdienstlich behandelt? Und für die Bewährungsauflagen auch?

          Dann wissen Sie wenig über den Verlauf von Strafverfahren und Bewährung.

          • 8G
            83191 (Profil gelöscht)
            @Dr. McSchreck:

            Ja, natürlich rechne ich damit das Straftäter erkennungsdienstlich behandelt werden. Oder denken Sie die Polizei lässt einen laufen und stellt dann nach nem Tag fest, dass sie gar Keine Anschrift für Rechnung, Vorladung usw hat? Zumal davon auszugehen ist, dass die Person auch bei erneuter Fest- oder Ingewahrsamname die Identität geheim hält und dadurch auffällt.

            Ich vermute Sie verwechseln Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

            • @83191 (Profil gelöscht):

              Bei den meisten Straftaten lässt die Polizei sich den Ausweis zeigen oder klärt die Daten durch Anruf bei der Familie, wenn der Ausweis nicht mitgeführt wird. Fingerabdrücke und Fotos sind die absolute Ausnahme, stellen Sie sich vor, bei jedem Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein oder Schwarzfahren würde das gemacht....

              Heißt: wenn die Frau weitere Straftaten begeht unter ihrem regulären Namen, würde man nicht feststellen, dass sie unter Bewährung stand.

  • 6G
    655170 (Profil gelöscht)

    Das Urteil und das Verfahren sind korrekt - und dennoch eine Schande für den Rechtsstaat.



    Warum:



    Wir setzen voraus, dass das Urteil auf wahren Aussagen beruhte, also korrekt wat.



    Die Identität der Person war nicht festzustellen, aber die Persönlichkeitsmerkmale waren gesichert.



    Folglich hätte die Person zur Bewährung entlassen werden können.



    Gehen wir von einer Peroson aus, deren Identität und Identitätsmerkmale festgestellt sind und auf Bewährung freikommt.



    Kommt sie währen der Bewährungsfrist nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt, ist die Messe gelesen.



    Und bei einer Person, deren Identität nicht festgestellt ist, aber deren Identitätsmerkmale?



    Genauso.



    Kein Unterschied.



    Eine Schnade für einen Rechststaat, der zweiten Person ihre Freiheit zu nehmen.

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Sie meinen man sollte wegen einer Person zukünftig durchgehen bei den jedem Pipifax eine Identitätsfeststellung durchführen mit allem drum und dran, damit diese eine Person gegeben falls wieder erkannt werden kann?

      Bischen krass oder?

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Wie wollen Sie denn feststellen, ob die Person die Auflagen erfüllt und sich straffrei geführt hat, wenn die Personalien ungeklärt sind. Gerade bei jungen Menschen wird in der Regel ein Bewährungshelfer beigeordnet, an wen soll er schreiben. Man hat jeden Umzug zu melden, wie macht man das, wenn man gar keine Adresse angeben will?

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Gut, dass der Rechtsstaat letztendlich gesiegt hat und der Wille der Dame gebrochen wurde. Das hätte Sie auch viel früher haben können. Sie hat überhaupt nichts erreicht.

      • @Graustufen:

        "der Wille der Dame gebrochen"



        was für ein Rechtsverständnis haben Sie denn das ist ja gruselig

      • @Graustufen:

        Genau so ist es.

      • @Graustufen:

        Ich muß sagen, daß ich s o l c h e



        Kommentare mit Schütteln und



        Brechreiz lese! Und so etwas in der



        „Taz“! Ich bin einigermaßen entsetzt. . .

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Nein, das ist keine Schande. Das System Bewährung funktioniert einfach nicht anders und das können Sie auch verstehen. Personen mit Bewährungsstrafe müssen als Gegenleistung für ihre relative Freiheit gewisse Kontrolle möglich machen, z.B. regelmäßige Termine wahrnehmen. Werden diese Spielregeln nicht eingehalten, stehen bei einer namentlich bekannten Person erheblich mehr Möglichkeiten zur Fahndung zur Verfügung, als bei einer lediglich körperlich bekannten. Bankkonto eröffnen? A würde geschnappt, B nicht. Monatsticket kaufen? A würde geschnappt, B nicht. usw usw. Also übertreiben Sie doch bitte nicht.

    • @655170 (Profil gelöscht):

      Wie genau wollen Sie denn feststellen ob eine Person gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat wenn Sie deren Identität nicht kennen? Würde das nicht bedeuten bei allen Vorfällen egal welcher Art zukünftig bei allen Verdächtigen immer alle möglichen Identitätsmerkmale zu überprüfen? Es könnte ja jemand sein, der sich in der Vergangenheit der Identitätsfeststellung entzogen hat und um sicher zu gehen prüfen wir das jetzt bei jeder einzelnen Straftat? Das erscheint mir nicht praktikabel. Außerdem wird bei Fehlen des Nachweises eines festen Wohnsitzes nicht immer Fluchtgefahr angenommen, was gegen eine Bewährung spricht? Die Gefahr, dass sich jemand einem Verfahren entziehen will, ist bei vorliegender Weigerung der Identitätsbestimmung ja geradezu zwingend anzunehmen.

  • Eine gute Zeit vom Staat versorgt untergebracht. Manchem Flüchtling in diesem Land geht es schlechter.

  • Deutschland hat ein Problem mit der Justiz. Es wird Zeit Arbeitskreise in den Parlamenten einzurichten, in denen nicht nur Juristen sitzen. Außerdem musss eine unabhängige Kontrolle der Staatsanwaltschaften und der Polizei eingeführt werden, da sonst eine zu große Nähe zu politischem Opportunismus Gefahren heraufbeschwören könnte, die keine Demokratie will.



    Die Richter bemühen sich natürlich bei ihrem Wunsch nach Unabhängigkeit, sind aber möglicherweise zu oft überfordert und benötigen wahrscheinlich Unterstützung. Es sollten generell Überprüfungsmöglichkeiten von Urteilen durch außerjustizielle Strukturen geschaffen werden.



    Politiker, wenn ihr die Demokratie erhalten wollt, gibts viel zu tun!

    • @StefanMaria:

      Klingt nach "gesundem Volksempfinden", was sie beschreiben.

      Hatten wir schon mal...

  • Polizeirepression vom Feinsten.

    • @tomás zerolo:

      Nein, das ist lupenreine Justizrepression, sogar zweifach. Die Polizei hat nur getan, was ihr inzwischen zum Charakteristikum geworden ist. Sie hat vor Gericht gelogen.

      Die Justiz hat sich blind und taub gestellt um diese Lüge nicht (an-)erkennen zu müssen, bis es am Landgericht nicht mehr anders ging.



      Und nein, es ist nicht okay, dass ein Amtsgericht Rechtsbeugung begeht weil man ja "berufen kann".

      Zur zweifachen Justizrepression wird das Ganze, weil die Justiz sich weigert die Lüge der Polizisten zu Verfolgen. Das Signal ist klar: Vielleicht fliegt eine Lüge einmal auf, aber verlass dich darauf, dass wir die Lügner schützen werden.

      Justizrepression ist viel schlimmer, weil sie stets kalten Blutes geschieht.