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Innenausschuss tagte zu CSD-Anschlag Auch Bayerns Vorbild hilft nicht weiter

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Auf der Suche nach Maßnahmen, um Terroranschläge zu verhindern, tun sich zahlreiche Probleme auf. Die Vorschläge Dobrindts versprechen überwiegend keine Lösung.

I nnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist unbeirrt. Im Innenausschuss des Bundestags, der sich am Dienstagnachmittag mit dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD beschäftigte, hielt Dobrindt an seinen drei zentralen Forderungen fest: Verschärfungen im Jugendstrafrecht, mehr Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern und eine „in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregelung“.

Über eine gewisse Verschärfung des Jugendstrafrechts kann man durchaus reden. Bei Heranwachsenden mit Terrorfantasien sollte die sogenannte Vorbewährung künftig ausgeschlossen sein. Die Vorbewährung ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. Sie kommt zum Einsatz, wenn eigentlich keine Bewährung möglich ist, weil die Sozialprognose zu ungünstig erscheint. Hier kann der Jugendrichter noch eine weitere Chance geben, sich in Freiheit durch Wohlverhalten die Möglichkeit der Bewährung zu verdienen.

So etwas hat sich bei Ladendieben und Kneipenschlägern durchaus bewährt, bei Terrorsympathisanten wie Abdul Ballout ist das Risiko aber zu groß, dass die erzieherische Großzügigkeit für einen Anschlag benutzt wird.

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Die elektronische Fußfessel ist dagegen kein taugliches Mittel zur Verhinderung von Terroranschlägen. Wer zum Attentat entschlossen ist, wird durch die elektronische Überwachung nicht daran gehindert, Morde zu begehen.

Auch eine bundeseinheitliche Präventivhaft ergibt wenig Sinn. Präventivhaft ist in Deutschland nur bei einer konkreten Gefahr und maximal zwei Monate, wie in Bayern, sonst jedoch nur einige Tage lang möglich. Selbst wenn alle Bundesländer sich an Bayerns Vorbild orientieren, was der Bund nicht erzwingen könnte, wäre dies bei einem entschlossenen Terroristen nur ein kurzer Aufschub.

Am wirkungsvollsten wäre natürlich eine Präventivhaft, die so lange andauert, bis von einem Islamisten sicher keine Gefahr mehr ausgeht, im Zweifel lebenslang. Dass dies völlig unverhältnismäßig wäre, liegt aber auf der Hand.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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3 Kommentare

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  • Volle Zustimmung zu den Schlussfolgerungen des Autors, mit einer möglichen Ausnahme.



    Ich würde den Einsatz einer Fußfessel nicht schon im Vorhinein als zwecklos festschreiben. Selbstverständlich ist eine Fußfessel kein Schutz vor einem Anschlag, der Träger kann natürlich ein Fahrzeug steuern und zur Waffe machen. Aber eine Fußfessel bzw. die damit verbundene Standortkontrolle bis hin zu komplexen Bewegungsprofilen ist eine Möglichkeit, den Behörden wichtige Informationen zugänglich zu machen. Bewegt sich die Person weiterhin in einem (z.B.) salafistischen Umfeld, hält er den Kontakt aufrecht zu Personen, die als Gefährder bekannt sind etc. Solche Informationen können es den Behörden ermöglichen, z.B. die Überwachung zu intensivieren oder sogar die Bewährung zu wiederrufen.



    Die Fußfessel allein ist dafür kaum ausreichend, die elektronische Kontrolle müsste dann natürlich auch auf sämtliche internetfähigen Geräte ausgedehnt werden, um auch den online-Kontakt zu kontrollieren. Ein Versuch wäre es auf jeden Fall wert...

  • Wo bleibt die Präventivhaft- Diskussion bei Fällen wie Christian Ulmen, den Gisele Pelicot- Vergewaltigungsnetzwerken, den Epstein- Netzwerken und Täter- Chatgruppen mit Berliner Medizinern und Doktoranden?

    Was dort gepostet und geplant wurde, inklusive der Beschaffung von Vergewaltigung-Drogen, ist Terrorismus an Frauen. An den Zustand haben wir uns aber gesellschaftlich so gewöhnt, dass wir gar nicht über Früh -Überwachung von Gefährdern reden. Stattdessen wird Betroffenheits - und Einzelfallrhetorik bemüht.

    Was all diese Täternetzwerke, egal ob religiöser Terror oder die Frauenhass- Chatgruppen, in denen Christian Ulmen unterwegs war, gemeinsam haben, ist, dass die Täter immer männlich sind. Nicht alle Männer sind Täter, aber Täter sind 99% Männer.

    Wenn wir schon von Prävention reden, dann sollten wir logischerweise den Kontroll-Blick insbesondere auf eine Geschlechtsgruppe richten und Gefährder früh identifizieren und unschädlich machen.

    Seltsamerweise verstummt dann die Diskussion um präventive Massnahmen ganz schnell!

  • Doch, Dobrindt ist einer der wenigen fähigen in der CDU, der schreitet zur Tat. Note 1 bis 2 von mir! Hätte ich nach dem Versagen als Verkehrsminister nicht erwartet! Die meisten andere aus der CDU bekommen 5 und 6 von mir, Reiche, Span, Linemann. (Merz jedoch 2-3). Bei der SPD alle eher so um Note 3, da fällt keiner besonders negativ auf.