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Frauke Brosius-Gersdorf im Gespräch„Sagt den Töchtern, sie können alles werden“

Eine rechte Kampagne verhinderte, dass Brosius-Gersdorf Verfassungsrichterin wurde. Wie sie heute darauf blickt – und was sie sich für die Zukunft wünscht.

Sie sei durch die Ereignisse im Sommer 2025 politischer geworden, sagt Frauke Brosius-­Gersdorf Foto: Marlena Waldthausen/laif

taz: Frau Brosius-Gersdorf, wie linksradikal sind Sie?

Frauke Brosius-Gersdorf: Ich habe in den letzten Monaten fast jede Beschreibung abbekommen, von linksradikal über neoliberal bis hin zu faschistisch. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig. Letztlich kann ich nur alle ermuntern, JournalistInnen wie die Öffentlichkeit, sich sachlich zu informieren und ein vollständiges Bild über eine Person zu machen.

taz: Wie schauen Sie heute auf den vergangenen Sommer zurück?

Brosius-Gersdorf: Einerseits mit Erleichterung, dass es vorbei ist. Das war schon ein Ausnahmezustand in meinem Leben. Wochenlang Gegenstand der Berichterstattung und der politischen Debatte zu sein, das muss man erst mal aushalten. Niemand hatte vor meiner Nominierung mit so etwas gerechnet, ich auch nicht. Andererseits ist da aber auch Entsetzen. Gerade im Nachhinein ist klar geworden, wie wirkmächtig Kampagnen von verschiedenen Seiten ineinandergegriffen und die Politik vor sich hergetrieben haben.

taz: Wie organisiert war, was da passiert ist?

Brosius-Gersdorf: Der Thinktank Polisphere hat herausgearbeitet, dass – schon bevor mein Name allgemein publik wurde – verschiedene Kräfte getestet haben, welches meiner Themen in Politik und Öffentlichkeit besonders zündet. Als man merkte, dass sich das AfD-Verbotsverfahren nicht so gut eignete, kam der Schwangerschaftsabbruch. Das verfing besonders in Unionskreisen, also hat man das Thema groß gemacht. Das zeigt den Kampagnencharakter deutlich.

Im Interview: Frauke Brosius-Gersdorf

Die Juristin

Frauke Brosius-Gersdorf, 54, ist Verfassungsrechtlerin. Seit 2021 ist sie

. Bis 2024 arbeitete sie in einer von der Ampel eingesetzen Ex­per­t:in­nen­kom­mis­si­on mit, die einen Vorschlag erarbeitete, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu reformieren.

Die gescheiterte Wahl

2025 sollte Brosius-Gersdorf auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Auch die Union stimmte der Kandidatin zunächst zu. Doch eine Kampagne von Ab­trei­bungs­geg­ne­r:in­nen und rechten Medien übte massiven Druck auf die Abgeordneten der Unionsfraktion aus, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen. Die Abstimmung im Bundestag wurde kurzfristig vertagt. Später zog sie ihre Kandidatur zurück, um das Verfassungsgericht und die Koalition nicht zu beschädigen.

taz: Von wem gingen diese Kampagnen aus?

Brosius-Gersdorf: Es waren sehr stark rechtsnationale Kreise, die gegen mich agitiert haben. Man hatte Sorge, dass ich als Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mitzuständig sein würde für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Leider war die Fähigkeit dieser Kreise, zu verstehen, was ich gesagt hatte, offenbar eingeschränkt. Denn ich habe immer auf die hohen Hürden und Risiken hingewiesen, die mit einem Parteiverbotsverfahren verbunden sind.

taz: Wer steckte noch dahinter?

Brosius-Gersdorf: Katholische Kreise, die auf verschiedenen Wegen versucht haben, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ein Erzbischof sagte, ich sei ein Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung. Wir haben später telefoniert, er hat seine Aussage bedauert. Aber da ist insgesamt viel Unchristliches geschehen.

taz: Abgeordnete des Bundestags haben von einer Flut von Mails berichtet. Gingen die auch an Sie?

Brosius-Gersdorf: Die E-Mails mit der Aufforderung, mich nicht zu wählen, gingen an Accounts der Unionsfraktion. Vieles ging aber auch an meinen Lehrstuhl. Ich habe zum Beispiel anonym einen Haufen Bibeln geschickt bekommen, damit ich doch noch auf den rechten Weg zurückfinde. Die Hoffnung sollte man ja nie aufgeben. Und es wurden auch in sozialen Medien Unwahrheiten über meine wissenschaftlichen Positionen verbreitet, zum Beispiel zum Schwangerschaftsabbruch. Auch einzelne Leitmedien haben die Kampagne mitbetrieben. All das führte dazu, dass sich Abgeordnete der Unionsfraktion – einige, nicht alle – davon haben treiben lassen. Sie haben es nicht geschafft, sich sachlich zu informieren.

taz: Ist die Union noch Mitte der Gesellschaft?

Brosius-Gersdorf: Natürlich bewegen sich viele Abgeordnete in der Mitte und haben sich auch ein differenziertes Bild von mir gemacht. Aber es gibt eben auch Bestrebungen, liberale Tendenzen, die mir zugeschrieben wurden, abzulehnen. Getreu dem Motto: Merkel is over, jetzt wird wieder richtig konservative Politik gemacht. In diesem Machtkampf innerhalb der Union bin ich zwischen die Fronten geraten.

Als ich ins Fernsehen gegangen bin, war das auch für alle Frauen im Land. Ich wollte keine sein, die wochenlang mit dem Rücken an der Wand steht und sich mit Mist beschmeißen lässt

taz: Hatte die Kampagne eine misogyne Komponente?

Brosius-Gersdorf: Ich sehe das heute immer stärker. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich wollte am Anfang nicht, dass das Ganze zu sehr auf die Frauenschiene rutscht. Ich hatte Sorge, dass damit das eigentliche Problem – die Politisierung der Richterwahl – in den Hintergrund rückt. Aber natürlich gab es stark frauenfeindliche Komponenten. Sie müssen sich nur anschauen, wie in sozialen Medien gegen mich gehetzt wurde und wird.

taz: „Die Richterin des Grauens“, die „verbrannte Hexe“?

Brosius-Gersdorf: Da gibt es noch Schlimmeres, zutiefst sexistische und widerwärtige Äußerungen, die ich hier nicht wiedergeben werde. Gleichzeitig muss man sagen, dass es in der Kampagne zum Teil nicht um mich als Person ging.

taz: Sondern?

Brosius-Gersdorf: Man hat versucht, die bestehende Regierung auseinanderzutreiben. Wäre die Koalition zerbrochen, hätte die Option bestanden, dass die Unionsfraktion eine Minderheitsregierung bildet oder in eine Koalition mit der AfD gedrängt wird. Man wollte die Unionsfraktion dazu bringen, mich nicht zu wählen, während die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken geschlossen hinter mir standen. Ich habe meine Kandidatur auch deshalb zurückgezogen, weil ich verhindern wollte, dass die Regierung scheitert. Denn: Was wäre dann gekommen?

taz: Einer der Punkte, an denen sich die Kampagnen gegen Sie aufhängten, war der Schwangerschaftsabbruch. Ab März 2023 waren Sie Mitglied einer ExpertInnen-Kommission, die die Ampelregierung eingesetzt hatte. Die Kommission empfahl, dass Abbrüche in den ersten zwölf Wochen legal sein sollten. Hätten Sie sich damals vorstellen können, dass das Thema später so brisant für Sie werden könnte?

Brosius-Gersdorf: Nein, dazwischen lag ja einige Zeit. Vonseiten einzelner Abgeordneter der Unionsfraktion kam zwar schon damals Widerspruch gegen unseren Kommissionsbericht. Zwei Abgeordnete warfen uns vor, wir hätten geliefert wie bestellt …

taz: … etwa die heutige Forschungsministerin Dorothee Bär von der CSU …

Brosius-Gersdorf: … was eine Unverschämtheit gegenüber der Wissenschaft ist. So ist das eben, wenn man unabhängige Wissenschaft beauftragt: Da kommt manchmal etwas raus, was der Politik nicht passt. Aber damals wusste ich ja noch nicht, dass ich je für eine Richterinnenstelle und die Vizepräsidentschaft am Bundesverfassungsgericht nominiert werden würde. Deshalb gab es da für mich keinen Zusammenhang. Zumal ich mich mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch vorher nicht beschäftigt hatte. Ich setze mich eher mit solchen Dingen wie Sozialversicherungsrecht, Schulrecht und dem demografischen Wandel auseinander.

taz: Haben Sie mal bereut, zu Abbrüchen gearbeitet zu haben?

Brosius-Gersdorf: Das werden Sie nicht gerne hören, aber mich hat das Thema gar nicht so sehr interessiert. Ich fand dann allerdings die Arbeit, die wir als Kommission geleistet haben, interessant und wichtig. Ich habe in der intensiven Diskussion mit den hochkarätigen Kolleginnen auch dazugelernt, und ich stehe hinter jedem Punkt des Berichts. Wissenschaftlich bereue ich die Arbeit also nicht. Aber letztlich war das der Grund, dass ich nicht ans Bundesverfassungsgericht gekommen bin. Tja.

Mit wem auch immer ich aus der Bevölkerung gesprochen habe: Die haben unseren Vorschlag, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig zu stellen, verstanden

taz: Ist Ihre wissenschaftliche Position zu Abbrüchen auch Ihre private?

Brosius-Gersdorf: Ich war als Wissenschaftlerin zu dem Punkt gefragt und habe darauf eine rein juristische Perspektive – die, die ich verfassungsrechtlich für richtig halte.

taz: Die Kommission hat aufgezeigt, dass die ersten drei Monate einer Schwangerschaft in Deutschland verfassungsrechtlich nicht stimmig geregelt sind. Ein Abbruch ist derzeit illegal, bleibt aber unter bestimmten Auflagen straffrei.

Brosius-Gersdorf: Aus Sicht unserer Kommission besteht da Korrekturbedarf. Das ist das Ergebnis einer sehr komplexen Güterabwägung zwischen den Grundrechten der Schwangeren und denen des Embryos.

taz: Wollten die Deutschen einfach nicht hören, dass die Schwangere und der Embryo nicht zu jedem Zeitpunkt dieselbe Garantie auf Menschenwürde haben können?

Brosius-Gersdorf: Wir haben es als Kommission gewagt, auf ein Dilemma hinzuweisen: Die Menschenwürdegarantie gilt als unabwägbar. Wenn sie allerdings für das ungeborene Leben ab Einnistung gilt, wäre ein Schwangerschaftsabbruch in keinem Fall zulässig, auch dann nicht, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Der Abbruch bei medizinischer Indikation ist aber schon nach geltender Rechtslage zulässig, und zwar zeitlich unbeschränkt. Die Menschenwürdegarantie muss also entweder abwägbar sein oder für das ungeborene Leben nicht gelten. Es ist schade, dass es nicht gelungen ist, der Politik dieses Dilemma zu vermitteln.

wochentaz

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taz: Repräsentative Umfragen zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen die Kommissionsempfehlung teilen, dass Abbrüche in den ersten zwölf Wochen legal und straffrei sein sollten.

Brosius-Gersdorf: Es sind etwa drei Viertel der Bevölkerung, und zwar über Parteigrenzen hinweg, auch unter AnhängerInnen der AfD. Mit wem auch immer ich aus der Bevölkerung gesprochen habe: Die haben unseren Vorschlag, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig zu stellen, und die Gründe dafür verstanden. Das Problem war, dass das Unionskreisen teilweise nicht gelungen ist.

taz: Wie groß schätzen Sie den Einfluss der AfD auf die Unionsfraktion ein? Eine zentrale Figur der sogenannten Lebensschutzszene ist Beatrix von Storch, die Kanzler Friedrich Merz im Plenum unter Druck gesetzt hat, als es um Ihre Wahl ging.

Brosius-Gersdorf: Die AfD hat kräftig mitgemischt bei der Verhinderung meiner Richterwahl. Frau von Storch hat eine aktive Rolle gespielt.

taz: Sehen wir an den Ereignissen, dass die Wahl der VerfassungsrichterInnen reformiert werden muss?

Brosius-Gersdorf: Meine gescheiterte Wahl hat gezeigt, wie problematisch das jetzige Verfahren sein kann. Vorher bestand der politische Konsens, dass die KandidatInnen der anderen Fraktionen gewählt werden – es sei denn, es bestehen gravierende fachliche oder persönliche Einwände gegen sie, die dann frühzeitig geäußert wurden. Ich bin zwar mit Zweidrittelmehrheit durch den Richterwahlausschuss gekommen, trotzdem wurde die Wahl im Plenum abgesagt. Weil man die Befürchtung hatte, dass sie scheitert.

Wenn jetzt nichts geschieht, besteht die Gefahr, dass wir bei der nächsten Wahl in einigen Jahren sehen werden, welcher Schaden im letzten Sommer tatsächlich entstanden ist

taz: Wie ließe sich das ändern?

Brosius-Gersdorf: Bis 2015 hat nur der Richterwahlausschuss des Bundestags die RichterInnen gewählt. Die Frage ist, ob man zu diesem Verfahren zurückkehrt. Es könnte vorteilhaft sein, weil dann ausschließlich FachpolitikerInnen, also JuristInnen, über die Wahl entscheiden würden. Es geht ja nicht um ein politisches, sondern um ein juristisches Amt bei einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht. Das Gegenargument ist, dass dann die breite demokratische Legitimation aus dem Plenum fehlte.

taz: Wenn zu lange gezögert wird, besteht die Gefahr, dass es kommt wie in den USA: Dort hat eine autokratische Regierung die Besetzung des Obersten Gerichts beeinflusst, das dann unter anderem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch gekippt hat.

Brosius-Gersdorf: Es gäbe noch einen anderen Weg als Reformen: dass wir zurückkehren zum früheren politischen Konsens. So würden weder das Bundesverfassungsgericht noch die KandidatInnen beschädigt. Aber Sie haben recht: Wenn jetzt nichts geschieht, besteht die Gefahr, dass wir bei der nächsten Wahl in einigen Jahren sehen werden, welcher Schaden im letzten Sommer tatsächlich entstanden ist.

taz: Schon jetzt wird sich doch etwa keine Wissenschaftlerin mehr aufstellen lassen, die sich mit Abbrüchen beschäftigt hat.

Brosius-Gersdorf: Das ist die große Gefahr. Möglicherweise kommen keine WissenschaftlerInnen mehr ans Gericht oder nur sehr leise, angepasste Leute ohne kritikfähige Thesen. Aber was nützt eine Wissenschaft ohne Thesen? Mir wurde ja unter anderem vorgeworfen, dass ich meine wissenschaftlichen Positionen thesenstark in die Öffentlichkeit gebracht habe. Letztlich ist das eine Delegitimierung von Wissenschaft.

taz: Die nächste Wahl fürs Bundesverfassungsgericht ist erst 2030. Vielleicht gibt es aber schon im Herbst ein Problem: Dann sind Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Die AfD könnte in den Landtagen dort mehr als ein Drittel der Sitze bekommen. Was bedeutet das für die Verfassungsgerichte in den Ländern?

Brosius-Gersdorf: Es könnte dazu führen, dass Richterwahlen durch die AfD blockiert werden, wie es bereits in Thüringen passiert ist. Wir müssen darüber nachdenken, wie das verhindert werden kann. Aber es gibt da eine Schwierigkeit.

taz: Welche?

Brosius-Gersdorf: Nicht nur das Wahlverfahren, auch das Vorschlagsrecht muss möglicherweise reformiert werden, auch für das Bundesverfassungsgericht. Bisher dürfen nur Union, SPD, Grüne und FDP KandidatInnen für das Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Dabei ist die FDP gar nicht mehr im Bundestag.

taz: Was schlagen Sie vor?

Brosius-Gersdorf: Man kann die Auffassung vertreten: Jede Fraktion, die im Bundestag ist, muss ein Vorschlagsrecht haben. Diese Frage stellt sich entsprechend auch auf Landesebene. Aber das ist ein Tabu. Wenn man das anspricht, wird man in die rechte Ecke gerückt.

taz: Sie fordern, dass AfD und Linke ein Vorschlagsrecht für neue VerfassungsrichterInnen haben sollten?

Brosius-Gersdorf: Bei der AfD ist die Antwort nicht so einfach, weil sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Aber sie ist eben nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten, es gibt nicht einmal einen Verbotsantrag. Für die Linke: Ja. Die hätte im letzten Sommer übrigens gute Gründe gehabt, meine Wahl zu instrumentalisieren, das hat sie aber nicht getan.

Ich hoffe, ich bin einigermaßen dieselbe geblieben. Das war mir wichtig: mir als Mensch treu zu bleiben

taz: Welche Gründe meinen Sie?

Brosius-Gersdorf: Kurz vorher war eine Abgeordnete der Linken nicht ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt worden, also in das Gremium, das unsere Nachrichtendienste und das Bundesamt für Verfassungsschutz kontrolliert. Es ist deshalb in meinen Augen aktuell verfassungswidrig besetzt.

taz: Würden Sie der Linken empfehlen, dagegen zu klagen?

Brosius-Gersdorf: Ja, zumal die Wahl nun schon ein zweites Mal nicht geklappt hat. Natürlich kann es Gründe geben, KandidatInnen abzulehnen. Es geht schließlich um die Kontrolle der Geheimdienste, das müssen absolut vertrauenswürdige Personen sein im Ausschuss. Aber wenn man Zweifel daran hat, muss man die Gründe benennen und nicht einfach auf die sogenannte Brandmauer zur Linken verweisen. Im Grundsatz gilt nach unserer Verfassung, dass die Ausschüsse des Bundestags spiegelbildlich zur Stärke der Fraktionen im Plenum besetzt werden müssen.

taz: Zurück zu Ihnen: Sind Sie heute eine andere Person als vor dem vergangenen Sommer?

Brosius-Gersdorf: Ich bin eine politischere Person geworden.

taz: Haben sich auch Ihre Positionen verändert?

Brosius-Gersdorf: Das nicht. Aber ich nehme mit noch mehr Interesse und noch kritischer wahr, was in der Tagespolitik vor sich geht. Ich bin übrigens nie Mitglied einer Partei gewesen, um das auch mal klarzustellen. Ansonsten, hoffe ich, bin ich einigermaßen dieselbe geblieben. Das war mir wichtig: mir als Mensch treu zu bleiben.

taz: Haben Sie abgeschlossen mit der Richterwahl?

Brosius-Gersdorf: So schnell kann ich damit nicht abschließen, nein. Aber ich habe kein großes Bedürfnis mehr, noch viel darüber zu sprechen, was letztes Jahr passiert ist. Ich finde viel wichtiger, was wir daraus lernen können.

taz: Was denn?

Brosius-Gersdorf: Wir haben alle gemerkt, was nicht gut läuft in diesem Land. Dass Debatten mitunter nicht sachlich geführt werden, hat man neben der Aufregung um mich auch am Umgang mit Dunja Hayali nach ihren Äußerungen zu Charlie Kirk gesehen. Auch der Umgang mit Sophie von der Tann, die aus dem Nahen Osten berichtet, zeigt das. Wir brauchen eine andere Diskussionskultur. Das kann auch gelingen.

Wir alle sollten mit mehr Achtung und Respekt Andersdenkenden begegnen

taz: Wie?

Brosius-Gersdorf: Soziale Medien müssen stärker reguliert und kontrolliert werden, auch einzelne Leitmedien müssen sich hinterfragen, ob sie noch Qualitätsjournalismus machen und faktenbasiert berichten. Und wir alle sollten mit mehr Achtung und Respekt Andersdenkenden begegnen. Die Politik hat sich treiben lassen, auch von rechtsnationalen Kräften. Es ist gut, dass wir da aufgewacht sind und gemerkt haben, dass unsere Demokratie in Bedrängnis geraten kann.

taz: Haben Sie weiter vor, sich öffentlich einzumischen?

Brosius-Gersdorf: Ich habe meine Professur in Potsdam, die ich wieder mit Freude ausübe. Aber ich bin keine Wissenschaftlerin im Elfenbeinturm, die nur im stillen Kämmerlein vor sich hin forscht. Das muss nicht jeder so halten, aber ich persönlich finde die Transferfunktion der Wissenschaft wichtig. Sie können sicher sein, dass ich mich auch weiter einbringe.

Ich finde es wichtig, dass das, was ich erlebt habe, mich und andere nicht mundtot macht, gerade als Frau nicht. So leicht lasse ich mich nicht einschüchtern

taz: Stünden Sie noch als Richterin in herausgehobener Stellung zur Verfügung?

Brosius-Gersdorf: Eine Richterinnenstelle am Bundesverfassungsgericht wird wohl nicht mehr in Betracht kommen. Aber für interessante Positionen stehe ich selbstverständlich weiter zur Verfügung, vor allem, wenn das unserem Land nützt. Ich finde es wichtig, dass das, was ich erlebt habe, mich und andere nicht mundtot macht, gerade als Frau nicht. So leicht lasse ich mich nicht einschüchtern. Darf ich noch einen Wunsch äußern?

taz: Bitte!

Brosius-Gersdorf: Als ich ins Fernsehen gegangen bin, war das auch für alle Frauen im Land. Ich wollte keine sein, die wochenlang mit dem Rücken an der Wand steht und sich mit Mist beschmeißen lässt. Ich wünsche mir, dass sich junge Frauen nicht entmutigen lassen von dem, was mir passiert ist. Das darf nicht wieder passieren. Ich sage meinen Studierenden weiter: Steckt euch eure Ziele hoch! Und arbeitet hart dafür. Mir haben viele Eltern geschrieben, die sehr unglücklich waren mit meinem Rückzug. Sie haben gesagt: Was soll ich meinen Töchtern sagen?

taz: Was sagen Sie denen?

Brosius-Gersdorf: Ich wünsche mir, dass sie ihren Töchtern sagen: Sie können immer noch alles werden und erreichen in Deutschland. Verfassungsrichterin oder Bundeskanzlerin oder Vorstandsvorsitzende. Von dem, was mir passiert ist, sollte sich niemand entmutigen lassen. Jetzt erst recht.

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