piwik no script img

Ermittlungen gegen Dachdecker beendetStaatsanwaltschaft sieht keine Volksverhetzung

Wegen einer rassistischen Stellenanzeige in Sebnitz ermittelte die Staatsanwaltschaft. Anklagen will sie aber nicht. Das erstaunt Ex­per­t:in­nen.

Kundgebung in Sebnitz gegen Rassismus, am 21.4. 2025 Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Leipzig taz | Der Dachdeckermeister Ronny W. aus dem sächsischen Sebnitz hätte gerne neue Azubis; der Fachkräftemangel betrifft auch den Freistaat. Darum rief W. in einer ganzseitigen Anzeige des Sebnitzer Amtsblatt dazu auf, sich bei ihm für eine Ausbildung zu bewerben.

Allerdings ist W. offenbar wählerisch. Mit rassistischen und antisemitischen Begriffen schloss er Menschen von seinem Angebot aus. Im Folgenden nennt die taz diese diskriminierenden Begriffe. Wer das nicht lesen möchte, kann den nächsten Satz überspringen. In der Anzeige von Ronny W. stand: „Ausbildungsplatz ab 2026 aber: keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger“.

Volksverhetzung? Nein, sagt die Dresdner Staatsanwaltschaft – und hat die Ermittlungen vergangene Woche eingestellt. Das Angebot sei „geschmacklos und moralisch anstößig“, aber strafrechtlich nicht zu beanstanden. „Die Äußerungen sind als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen.“ W. rufe nicht zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ gegen Personengruppen auf und die drei Begriffe seien teils gar nicht bestimmten Personengruppen zuzuordnen.

Auf Nachfrage der taz, welche Begriffe nicht eindeutig Personengruppen zuzuordnen seien, antwortet die Staatsanwaltschaft: „Zeppelträger“ und „Hakennasen“.

Schon vor der NS-Zeit verbreitet

Expert:innen, etwa von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias), zeigen sich verwundert von dieser Begründung. „Wir halten die Einstellung für rechtlich fehlerhaft“, erklärt Rias Sachsen an diesem Freitag auf Anfrage der taz. Der Rias-Bundesverband prüfe juristische Schritte gegen die Einstellungsverfügung.

Es sei irritierend, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft den Begriff „Hakennase“ keiner Gruppe zuordnen könne. „Belege für die ‚jüdische Hakennase‘ als antisemitisches Stereotyp“ ließen sich bereits im Mittelalter finden, erklärt die Informationsstelle. In der deutschen Nazi-Diktatur sei die Zuschreibung zudem in Propaganda- oder Schulmaterial verbreitet gewesen.

Dass ein Dachdecker diese Bezeichnung im Jahr 2025 in einer Stellenanzeige verwende, zeige, „wie sich dieses antisemitische Stereotyp bis heute fortsetzt“. Er richte sich „ganz offensichtlich in einer die Menschenwürde verletzenden Weise an Jüdinnen:Juden“, findet Rias. Die NS-Wortwahl stelle Jü­din­nen:­Ju­den als „unterwertig dar und spricht ihnen letztlich das Lebensrecht in der Gemeinschaft ab“.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei aber kein Einzelfall. „Antisemitismus wird immer noch viel zu oft von der Justiz nicht ernst genommen“, bemängelt Rias. Das erschüttere das Vertrauen der jüdischen Community.

Auf eine weitere Perspektive des Falls weist Ferda Ataman hin. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung betont, dass jede Diskriminierung am Arbeitsmarkt verboten sei – egal ob strafrechtlich relevant oder nicht. Ob eine Stellenanzeige diskriminiere, „kann nur ein Gericht in einem zivilrechtlichen Prozess entscheiden“.

„Zivilrechtlich“ heißt jedoch: Nur Menschen, die sich bei Ronny W. auf eine Lehre zur Dach­de­cke­r:in hätten bewerben wollen, aber von seinem Ausschluss betroffen wären, könnten klagen. Ataman glaubt: „Den Mut, mit persönlicher Anschrift gegen mutmaßliche Rechtsradikale zu klagen, werden viele aber nicht aufbringen.“ Das zeige, weshalb „es ein Verbandsklagerecht und ein Klagerecht für Antidiskriminierungsstellen braucht.“

Handwerkskammer prüft auch nicht mehr

Als die Werbeanzeige im April öffentlich wurde, sorgte das bundesweit für Aufsehen. Bei der Dresdner Staatsanwaltschaft ging „eine Vielzahl“ an Strafanzeigen ein. Die Stadtverwaltung Sebnitz bezeichnete die Werbung als ausländerfeindlich. Der lokale Fußballverein, bei dem der Dachdecker Ronny W. über Jahre Sponsor war, löschte dessen Logo von der Website.

Auch der Präsident des Sächsischen Handwerktages, Uwe Nostiz, betonte dazu in einem Statement: „Wir als sächsisches Handwerk stehen für Toleranz, Weltoffenheit und Miteinander.“ Es schien, als habe die rassistische Stellenanzeige Folgen für Ronny W.

Laut der Sächsischen Zeitung prüfte die Handwerkskammer in der Folge, ob der Dachdecker – der einen von der Handwerkskammer zertifizierten Ausbildungsbetrieb führt – persönlich geeignet für Lehrlinge sei. Dann, kurz nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden, hieß es diese Woche: Es bestünden „keine hinreichenden Gründe mehr, die Ausbildungsberechtigung aufgrund mangelnder persönlicher Eignung zu entziehen“.

Es wäre das erste Mal gewesen, dass die Handwerkskammer in Sachsen einem Betrieb die persönliche Eignung aberkannt hätte. Der Freistaat braucht halt Fachkräfte und jeden, der sie schaffen kann. Daran ändert offenbar auch der Antisemitismus und Rassismus eines Dachdeckers nichts.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

33 Kommentare

 / 
  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Wieder einmal zeigt sich, wie schnell in Deutschland die Meinungsfreiheit unter ideologischen Vorbehalt gestellt wird. Ein Handwerksmeister spricht in einer überzogenen, provokanten Form Klartext – und sofort stehen Medien, NGOs und sogenannte „Experten“ Gewehr bei Fuß. Dabei wurde niemand angegriffen, niemand bedroht, niemand verletzt. Stattdessen wird eine offensichtlich satirisch gemeinte Anzeige zum Skandal hochgeschrieben, nur weil sie nicht in das Weltbild einer moralisierenden Elite passt. Die Staatsanwaltschaft hat völlig richtig entschieden: Keine Straftat. Kein Rassismus. Keine Volksverhetzung. Dass die taz nun versucht, mit historisch aufgeladenen Begriffen wie „NS-Vergleichen“ oder „antisemitischer Tradition“ zu arbeiten, zeigt nur, wie weit entfernt sie von einer nüchternen Betrachtung ist. Wer in Deutschland heute ironisch gegen politische Korrektheit protestiert, muss offenbar mit öffentlicher Hinrichtung rechnen – aber zum Glück nicht mit juristischer. Recht bleibt Recht, auch wenn es manchen nicht gefällt.

    • @Jörg Radestock:

      Klartext?

      Was meinen Sie?

      Dass Juden als Dachdecker unmöglich seien und Dachdecker Ronny aus Sebnitz leider ganz viele schlechte Erfahrungen mit jüdischen Azubis gemacht hat?

      Und seit wann ist es eigentlich wieder in Ordnung, ganze Gruppen pauschal als Hakennasen und Bimbos zu bezeichnen?

    • @Jörg Radestock:

      Ihr Kommentar soll wohl traurige, missglückte Satire & Ironie sein !



      Woran machen Sie an der veröffentlichten Anzeige im Sebnitzer Amtsblatt, die Satire & Ironie fest ?



      Ein Dachdecker - Handwerksmeister spricht in ihren Augen Klartext - Diffamierung, Ausgrenzung und Menschenverachtung ganzer Bevölkerungsgruppen , sind für Sie Klartext ?



      Mit Rechtsbewusstsein haben Sie es nicht so - oder ?

    • @Jörg Radestock:

      Da erkennt man die gelebte Deutsche Erinnerungskultur. Man will sich nicht daran erinnern, dass Juden seit dem 19. Jh. große Nasen und Hakennasen zugeschrieben wurden . Während der Nazi-Zeit wurden sie mit Hakennasen und verzerrten Gesichtszügen dargestellt. Auf Plakaten, im Stürmer. Auch keine Erinnerung? Wie die Staatsanwaltschaft in Dresden.

    • @Jörg Radestock:

      Wie kommen Sie darauf, dass „keine Bimbos und Hakennasen“ etwas mit Klartext sprechen zu tun hat?? Es war auch nicht ironisch, satirisch oder provokant vom Dachdecker gemeint. Wie kommen Sie darauf?

  • Umfassbar. Sachsen.

  • Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft sind eine Zumutung für einen Vertreter des Rechtsstaats.

    Es gibt genügend Rechtsprechung in der die Verwendung des Begriffs "Bimbo" von Gerichten als Volksverhetzung angesehen wurde. Beispiel Amtsgericht Tiergarten Berlin, 2007.

    Der Unterschied zur Meinungsfreiheit ist in § 130 StGB klar definiert. Das angreifen der Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe fällt unter Volksverhetzung. Beispielsweise wenn man eine Minderheit pauschal beschimpft, verleumdet oder verunglimpft.

    Da ist es für eine Anklageerhebung auch unherbelich, ob die zuständige Staatsanwaltschaft unfähig ist die beiden anderen Begriffe eindeutig zuzuordnen. Das kann im späteren Verlauf auch ein Gericht klären.

    Die Anzeige war geeignet den öffentlichen Frieden zu stören und der Begriff "Bimbo" stellt nach deutscher Rechtssprechung einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

    Alle anderen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft können darauf ausgelegt werden, dass die Sache bewusst nach eigenen Maßstäben statt nach Recht und Gesetz ausgelegt wird. Nennt sich dann nach § 339 StGB Rechtsbeugung und stellt eine Straftat dar.

  • Danke, dass Sie den Artikel so geschrieben haben, dass ich eine Chance hatte zu entscheiden, ob ich mich diese diskriminierenden Sprache aussetzen möchte.

  • Eine Schulung / Erziehung zu demokratischen Werte wäre wohl bei dem Dachdecker Ronny W. aus sächsischen Sebnitz dringlichst zu verordnen. In Deutschland muss wohl bald mal wieder in einigen Gegenden Entnazifiziert werden.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Erziehung zu demokratischen Werten können Sie verordnen?

      Fällt Ihnen das Paradoxon auf?

      • @rero:

        Hat er geschrieben, dass er das verordnet? Nein, er hat es im Passiv formuliert. Und ja, auch demokratische Instanzen können etwas verordnen, z.B. Nachschulungen, Arbeitsstunden etc usw..

      • @rero:

        Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen kann.

      • @rero:

        Damit musste sich die deutsche Bevölkerung im Westen Deutschlands, bei Einführung der repräsentativen Demokratie, nach 1945 auch auseinandersetzen ...

  • Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigten juristischen Schritte gegen die Einstellungsverfügung Erfolg haben werden.



    Irgendwie erinnert das Ganze an die Plakate der Nazis vom 3. Weg oder andere nicht nachvollziehbare Entscheidungen der sächsischen Justiz.



    Am besten scheint es zu sein, einen großen Bogen um Sachsen zu machen, um nicht aus irgendwelchen Gründen in die Fänge der dortigen Justiz zu geraten.

  • Zumindest sollte man den Betrieb von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen.

    • @Axel Schäfer:

      In Sachsen? Keine Chance, die Öffentlichen befördern dort eher noch den Umsatz dieses Kerls.

  • Wenn ehemalige Selbstverständlichkeiten auf breiter Front in Frage gestellt werden, ist es selten so, dass sie trotzdem einfach selbstverständlich bleiben.

    Das ist eine Art Erosion, die man nur ganz schlecht immer und überall verhindern kann, so wünschenswert es auch wäre.

    Und: Die Vermeidung von Begriffen wie "Bimbo" war immer nur in der veröffentlichten Meinung wirklich selbstverständlich. Bei Handwerkern z.B. hat man das durchgehend immer wieder gehört, da war gar nichts selbstverständlich. Da werden die Risse im Putz inzwischen nur immer größer.

    Wundert mich aber auch, dass das keine Volksverhetzung sein soll. Die Risse scheinen schon sehr weit zu reichen.

  • Die gehörten Experten mögen solche für das Thema Diskriminierung sein, für Jura sind sie es nicht. Aus juristischer Perspektive war die Entscheidung erwartbar, zumal ein Amtsblatt einen sehr überschaubaren Leserkreis hat. Man wird da kaum Menschen zum Hass aufstacheln können , sondern die meisten haben sich angewidert gezeigt und die wenigen anderen haben wohl schon vorher ihr abwegiges Menschenbild gepflegt.

    • @Dr. McSchreck:

      Ein Amtsblatt ist ja geradezu die Verkörperung von Öffentlichkeit.

    • @Dr. McSchreck:

      "Aus juristischer Perspektive war die Entscheidung erwartbar.."

      Für Sachsen mag das durchaus zutreffen, aber ansonsten wohl kaum.

      Die von ihnen angeführte Größe des Mediums hat damit nichts zu tun. Es geht einzig um den Bezug zur Öffentlichkeit und den stellt ein Amtsblatt her, egal in welcher Auflage und mit welcher Leserschaft.

      Er hätte statt einer Anzeige auch Plakate mit dem Text im öffentlichen Raum aufhängen können. Hätten dann noch weniger Leute zur Kenntnis genommen, ändert nur nichts am Tatbestand der Volksverhetzung.

      Bei Volksverhetzung geht es auch nicht einzig um Anstachelung oder Aufwiegelung oder Hass schüren sondern auch um Herabsetzung und Entwürdigung.

      Kurzer Auszug aus § 130 StGB



      Volksverhetzung, zur Auffrischung:



      ".. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.."

      Die Voraussetzung dürfte wohl erfüllt sein oder wo würden sie einen Begriff wie Bimbo verorten?

      • @Sam Spade:

        Ein Verlagshaus was in Deutschland so eine Anzeige durch die Presse laufen lässt ? Ich bitte Sie - da sind doch wohl Konsequenzen zu erwarten !

      • @Sam Spade:

        Zusatz wegen Zeilenmangel



        Da sich das Wort Bimbo zudem einer klar identifizierbaren Gruppe zu ordnen lässt, ist zudem der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt.

        Ein Staatsanwalt der das nicht erkennt, ist denkbar ungeeignet für einen solchen Posten. Und wenn er es nicht erkennen will, erst recht.

        • @Sam Spade:

          👍👍

        • @Sam Spade:

          Wenn mir dieses Wort ueber den Weg laeuft, dann praktisch immer mit der Bedeutung wie im Urban Dictionary definiert.



          Es ist ewig her, dass ich auf die rassistische Nutzung gestossen bin. Der Kontext im Zusammenhang mit den anderen beiden Begriffen laesst aber keine andere Interpretation zu.

          • @elektrozwerg:

            Das Wort Bimbo wird immer im Zusammenhang mit Rassismus oder Abwertung von Frauen genannt. Einen anderen Kontext gibt es nicht. Sie relativieren.

            • @Andreas J:

              Richtig, Abwertung von Frauen. Sie sollten dann schon ins UD schauen bevor Sie mir Relativierung vorwerfen.

              Und weil dieser Begriff demzufolge nicht eindeutig ist wie an anderer Stelle behauptet, habe ich auf den Kontext verwiesen.

    • @Dr. McSchreck:

      Wenn das Amtsblatt so verbreitet wird wie in Rheinland-Pfalz, dann kommt es als Wochenblatt der einzelnen Verbandsgemeinden auf Papier und kostenlos in alle Haushalte. Finanziert wird es teilweise durch regionale Werbeanzeigen aber auch Traueranzeigen oder Wohnungsanzeigen. Im Text werden Stellenanzeigen als Möglichkeit genannt.



      Es ist in Rheinland-Pfalz ein sehr wichtiges und äußerst reichweitenstarkes Informations- und Kommunikationsmedium.



      Ich frage mich außerdem, wie man als Verbandsgemeinde überhaupt so eine menschenverachtende, kranke Stellenazeige abdrucken konnte. Falls es ein solches Amtsblatt ist, wie ich es persönlich aus Rheinhessen und der Pfalz von zwei Standorten kenne.

      • @gleicher als verschieden:

        Die Verbandsgemeinde (ein Begriff, den es außerhalb von RLP so nirgends gibt) hat mit Anzeigen genau gar nichts zu tun, das steht auch garantiert so im Impressum.

        Die gehen direkt an den Verlag (für große Teile von RLP ist das der gleiche Verlag in der Nähe von Trier). Dank der digitalen Möglichkeiten kann es sein, dass die online eingegeben wird und das System nur prüft, ob ausreichende und korrekte Abrechnungsdaten vorhanden sind. Mit den (oft nur noch symbolischen) finanziellen Beiträgen der Gemeinden und den erzielten Anzeigenpreisen kann man in aller Regel froh sein, wenn Materialkosten und Austrägerlöhne gedeckt sind. Da prüft keiner mehr irgendwelche online eingegeben Anzeigen oder Beiträge, die Vereine o. ä. für den nichtamtlichen Teil ins Online-Redaktionssystem eingeben. Gleiches in dem großen Verlag am Rand der Region Stuttgart, der für große Teile Baden-Württembergs die Amtsblatt druckt...

  • Was sind denn Zeppelträger?

    • @PeterArt:

      Das werden wir leider nie wirklich rausfinden. Zeppel sind kleine Zöpfe auf sächsisch. Theoretisch könnte er von Juden über Frauen bis zu langhaarigen Männern alles mögliche meinen. Es gab auch die Theorie das so Maskenträger genannt werden, kann ich mir als Sachse aber weder herleiten noch hab ich das je gehört. Selbst die Freien Sachsen schienen das Wort nicht einordnen zu können, haben sich zumindest auf ihrem Telegramm Kanal darüber lustig gemacht.

  • Und immer ein Stückchen weiter nach Rechts. Bald ist da wieder ganz normal. Kann mich mal bitte jemand aus diesem Albtraum wecken.



    So langsam bekommt man ein Gefühl davon wie es vor 100 Jahren losgegangen ist.

    • @Captain Hornblower:

      Leider gibt es da wenig Hoffnung. Es ist schon längst normal, der geschilderte Vorfall ist doch nur die Spitze des Eisbergs.