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Erfolg gegen EigenbedarfskündigungenGericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren

Die Tochter wolle einziehen, behaupten Vermieter etwa – und schmeißen die Mieter raus. Tausende in Berlin sind betroffen. Jetzt stärkt ein Urteil ihre Rechte.

Mieter:in­nen, denen gekündigt wurde, müssen nicht gleich aufgeben Foto: imago/Lutz Wallroth

Berlin taz | Mehr als ein Jahrzehnt lang wohnte Ronny Stach (Name geändert) in einer Vierer-WG in der Kreuzberger Manteuffelstraße; 140 Quadratmeter für eine Warmmiete von zuletzt 1.300 Euro. Der Vermieter, zugleich Eigentümer des Hauses, kündigte der WG. Angeblich, weil seine Tochter mit ihrer Familie einziehen wollte – Eigenbedarf. „Wir haben das für vorgeschoben gehalten“, sagt Stach. Der Vermieter habe gleichzeitig begonnen, das Haus zu sanieren und das Dachgeschoss auszubauen: „Der wollte uns raushaben, um mehr Geld zu machen“, war sich Stach schon damals sicher.

Anderthalb Jahre nach ihrem Auszug – mit ihrem Einspruch vor dem Amtsgericht war die WG gescheitert – scheint sich Stachs Vermutung zu bewahrheiten. Der Vermieter teilte die Wohnung auf. In der einen Hälfte wohnen jetzt neue Mieter, die andere steht weiterhin leer. Von der Tochter, deren Bedarf nach großem Wohnraum in Kreuzberg so dringend schien, keine Spur. Alles spricht dafür: Der behauptete Eigenbedarf war vorgeschoben.

Doch vor Gericht waren die Aussichten auf Wiedergutmachung bislang überschaubar. Das Recht, die Wohnung, aus der man rechtswidrig geworfen wurde, wieder in Besitz zu nehmen, findet in der Praxis keine Anwendung. Das wird durch die neuen Mie­te­r:in­nen verunmöglicht. Stattdessen können Mie­te­r:in­nen in Fällen, in denen sich nicht vorher schon auf einen Vergleich geeinigt wurde, die Differenz zu ihrer neuen, höheren Miete einklagen, allerdings wird diese im Regelfall nur für dreieinhalb Jahre gewährt. Der Schaden für die Getäuschten bleibt.

Doch genau das könnte sich jetzt ändern: mit einem Urteil der 66. Zivilkammer des Berliner Landgerichts, zuständig für Kreuzberg und Lichtenberg. Erstmals entschied ein Gericht, dass durch behaupteten Eigenbedarf getäuschten, ehemaligen Mie­te­r:in­nen nicht nur ein zeitlich begrenzter Schadenersatzanspruch zusteht, sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.

Hintergrund ist ein Fall, ganz ähnlich dem von Stach: Ein Vermieter hatte einem Mieter gekündigt, weil seine Tochter einziehen sollte. 2018 musste er ausziehen, drei Jahre später waren dann neue Mieter eingezogen, nicht aber die Tochter. Der Altmieter hatte zunächst nur Schadenersatz für die Umzugskosten geltend machen können.

Mietdifferenz abgeschöpft

Das Landgericht aber geht nun darüber hinaus. Weil dem ehemaligen Mieter die Wohnung zwar weiterhin zustünde, dies aber nicht durchzusetzen sei, entschied es zunächst für dessen Auskunftsanspruch über die neue Miete. Auf dieser Grundlage zwingt das Gericht den Vermieter, die unrechtmäßig erzielten Gewinne an den früheren Mieter herauszugeben.

Das Jura-Portal Legal Tribune Online, das zuerst über die Entscheidung berichtete, schreibt: „Für Mieter eröffnen sich so neue Wege, um sich gegen rechtswidrige Kündigungen zur Wehr zu setzen.“ Die Rede ist von einem „bedeutsamen Schritt im Mietrecht“ mit möglichen „Signalwirkungen auf die gängige Praxis der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen“.

Erst Streit, dann Kündigung

Wie gängig Eigenbedarfskündigungen sind, weiß Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Allein bei seinem Verein landen jährlich bis zu 1.000 dieser Kündigungen auf dem Tisch; für ganz Berlin rechnet er mit schätzungsweise 10.000 pro Jahr – „ein gleichbleibend hohes Niveau seit vielen Jahren“ mit „existenzbedrohenden Folgen“ für Mieter:innen. Vorgeschoben sei der Eigenbedarf laut Bartels in „einem Viertel bis einem Drittel der Fälle“. Oftmals folgten Kündigungen unmittelbar auf Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter:innen, schon da dränge sich ein entsprechender Verdacht auf.

Potenziell können alle Mie­te­r:in­nen von Eigenbedarfskündigungen betroffen sein, oftmals passiert dies nach dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Wurde eine bisherige Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gibt es eine sieben- bis zehnjährige Frist, in der niemand anderes als der bisherige Mieter die Wohnung kaufen darf.

Danach aber kann ein Käufer sofort den Eigenbedarf anmelden – unabhängig davon, ob sich eine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet befindet. Seit 2021 kommt es aufgrund einer bis Ende 2025 befristeten Gesetzesänderung kaum noch zu solchen Aufteilungen ehemaliger Mietshäuser. Allerdings sind seit 2005 etwa 200.000 Berliner Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Viele davon stehen in den nächsten Jahren zum freien Verkauf.

„Ein bisschen revolutionär“

Die Entscheidung des Landgerichts findet Bartels „schon ein bisschen revolutionär“. Nun gelte es abzuwarten, „ob sich andere Kammern des Landgerichts der Einschätzung anschließen“. Eine endgültige Entscheidung werde erst der Bundesgerichtshof treffen. Zumindest Mie­te­r:in­nen in Friedrichshain und Lichtenberg aber „können sich jetzt freuen“, sagt Bartels. Wenn sie in zweiter Instanz vor dem Landgericht landen, könnten auch sie den Gewinn abschöpfen, der dem Vermieter aus der neuen Miete entsteht.

Im Fall von Eigenbedarfskündigungen ist die jüngste Entscheidung das dritte mieterfreundliche Urteil in diesem Jahr. Im Juli hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Cousins nicht zum Kreis der Familienangehörigen zählen, für die Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Wichtiger noch war ein Urteil der 67. Kammer des Berliner Landgerichts vom Jahresanfang. Damals wurde einer gekündigten Mieterin eine jahrelange Schonfrist eingeräumt, weil zwar die Kündigung rechtmäßig sei, ein Auszug aber eine unzumutbare Härte darstelle. Die Frau habe glaubhaft machen können, dass sie sich erfolglos um eine geeignete und bezahlbare Ersatzwohnung bemüht habe.

Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein plädiert unterdessen für Gesetzesänderungen. Am liebsten würde er Eigenbedarfskündigungen ganz verbieten lassen, zumindest aber für betagte Menschen oder solche, die schon lange in ihren Wohnungen leben. Möglich sei zudem, eine Karenzzeit ins Gesetz zu schreiben und den Kreis der Familienangehörigen auf wenige enge Verwandte zu beschränken. Grund zum Optimismus aber gibt es nicht: „Die Nöte der Menschen, die von Eigenbedarfskündigungen betroffen sind, sind in der Bundespolitik überhaupt nicht angekommen“, so Bartels.

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69 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • So wie bei dem Begriff Mietspiegel wie bei Sozialer Wohnungsbau sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Sie gaukeln einem etwas Positives vor. In Wirklichkeit ist das gröbste Täuschung. Die lächerliche Frist bei Sozialwohnungen von 20 Jahren, nach denen die Mieten explosionsartig steigen, ist ein Skandal. Auf dieser Basis sollte keine Förderung von Neubauten erfolgen!!!!!!

  • Ich fürchte, da wird sich zu früh gefreut: Das Urteil basiert auf einer sehr "kreativen" Rechtsauslegung von der in den weiteren Instanzen nichts übrig bleiben wird. Mal wieder

  • Ich schätze in Berlin gibt's demnächst mehr Wohnungen zum Kaufen und weniger zum Mieten.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      So ist es doch schon in den begehrten Stadteilen.

      Und diese Entwicklung ist schlimm für die nicht wohlhabenden und verschärft für diese das Wohnungsproblem weiter.

      Die Wohlhabenden kaufen sich einfach eine Wohnung und wenn sie dann umziehen verkaufen sie die bisherige und kaufen sich eine andere. Somit gibt es für diese kein Wohnungsproblem.

      Diese Entwicklung ist der Politik geschuldet. Letztendlich verschärft sie nur das Wohnungsproblem mit den Mietrechtsänderungen im letzten Jahrzehnt.

      Der Mietwohnungsbau kommt inzwischen vollkomen zum erlieben weil er aufgrund der 37% Staatlich verursachten Baukosten unrentabel ist und Vermietung zum heutigen Mietrecht ein hohes Risiko in sich trägt. Dazu müssen die Einnahmen noch mit bis zu 45% versteuert werden im gegensatz zum Kapitalertarg bei dem nur rund bis zu 30% anfallen. Diese diese Diskrepanz ist auch staatlich verschuldet.

  • Das ist eine quasi-Enteignung des Immobilienbesitzers - dass ein Mieter „Rechte“ an der wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie bekommt die er lediglich genutzt hat, er also an Gewinnen aus Miete (risikolos und ohne zu investieren) beteiligt wird als „Schadenersatz“ eines ihm quasi zustehenden Mietverhältnisses (und das nun auch noch unbefristet) kann es wohl nur in Deutschland und da nur in den Köpfen Berliner Richter geben.



    Im Prinzip wird damit ein günstiges Mietverhältnis zu einem sechser im Lotto, besser als das Investieren in Aktien und ETFs. Ein lebenslanges Anrecht auf günstiges Wohnen, finanziert entweder durch billige Miete vom Vermieter, oder als „Schadenersatz“ wenn gekündigt. Der Besitzer hat kaum noch Rechte am eigenen Eigentum, jede Vermietung wird zum Risiko. Wer genau soll unter solchen Vorzeichen eigentlich noch neuen Wohnraum schaffen wollen mit privatem Kapital?

    Das ist ein Verregelungsweg nach Absurdistan, kein Ausweg aus der Wohnungsnot, also ohnehin schon zu knappen Angebot. Insbesondere kleine Vermieter werden so vergrault, es bleiben die Immo-Firmen die den Verordnungs-Dschungel und die Risiken noch navigieren können - das macht den Mietmarkt schlimmer.

    • @hup:

      ich habe wirklich ein bisschen gebraucht, bis ich die ungeheuerlichkeit Ihrer - zunächst weit vom verhandlungsgegenstand entfernt stehenden - argumentation begriffen habe. aber beim letzten satz schnalzt es dann: alles, was Sie sagen, macht - wenn überhaupt - nur sinn, wenn der gezielte rechtsbruch - nämlich die vorgeschobene eigenbedarfskündigung - einfach als legitimes verwertungsinteresse (und nicht als gesetzesbruch und ausdruck krimineller energien) umgedeutet wird. da soll sich dann in ihren augen der "kleine vermieter" (eine kuriose kunstschöpfung by the way) schön dran orientieren, damit ihm seine altersvorsorge vom sauer verdienten lohn seines kaufkräftigeren neuen mieters finanziert wird, während der rausverdrängte mieter dann auf kosten der allgemeinheit untergebracht werden muss, z.B. indem aufgrund des verlustes an bezahlbaren wohnungen mal wieder die subjektförderung erhöht oder ausgeweitet wird, weil sonst die leute morgen einfach auf der straße landen würden. echt perfide...

    • @hup:

      „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘“



      Vermietung selbst ist schon ein Diebstahl an der Gesellschaft

    • @hup:

      Genau. Was haben diese Habenichtse von Mietern denn auch für Ansprüche: Gerchtigkeit? Fairness? So ein Pillepalle, blanker Kommunismus. Damit werden Vermieter geradezu in den Ruin getrieben, das geht doch wohl gar nicht....

    • @hup:

      Es geht ja darum Recht-widriges Verhalten der Besitzer folgerichtig zu bestrafen. Der Mieter hat ja den normalen berliner Kündigungsschutz. Vorsätzlich dem Mieter dieses Recht durch Betrug zu nehmen muss Konsequenzen haben. Und diese illegale Praxis zu verhindern, wird den Wohnungsmarkt nicht ruinieren. Das wäre ja noch schöner, wenn Vermieter sich gezwungen sehen illegal zu handeln um ihr überleben zu sichern.

  • Die Darstellung im Artikel ist leider nicht so deffirenziert. Es gab hier nur die Gerichtsentschidung dass der Auskunftsanspruch über die Höhe der neuen Miete begründet ist.

    Dieses hat das Gericht mit möglichen Sachadensersatzansprüchen begründet.

    Auch belegen die Details hier im Ganzen den groben Vosatz des Vermieters der sich in den meisten Fällen nicht nachweisen lassen wird.

    Ob ein Richter sich so weit aus dem Fenster hängen wird den Mietern einen solchen Schadensersatzanspruch in der beschibenen Form dann auch wirklich zusprechen ist mehr als fraglich.

    Erstaunlich ist auch das dieser Artikel fast 10 Monate nach Urteilsspruch erseint und dieser in Juristekreisen und Veröffentlichungn kaum Beachtung findet. Was dafür spricht das an diesem grosse Zweifel bestehen.

  • Ein sehr sinnvolles Urteil.



    So folgenreich es für den Ex-Vermieter auch ist - die Ursache ist schließlich seine Täuschung. Das Gericht verschafft der Ungültigkeit der Kündigung so erst Wirkung.



    Es wird spannend zu beobachten, inwieweit die Entscheidung Schule macht und ob sie bei Revisionen Bestand haben werden.

    Die am Ende erwähnte Forderung, Eigenbedarfskündigungen zu verbieten oder einzuschränken, ist hingegen absurd. Denn kommt das nicht einer Enteignung gleich?



    Warum sollte jemand, der eine Wohnung besitzt, sie nicht nutzen dürfen?

    Die Folge wäre schlichtweg, dass es keine privaten Vermieter mehr geben wird, sondern nur noch Immobilien-Firmen.



    Ob der Mieterbund wirklich darauf hinaus will?

  • Sehr schön!

  • Wer sich mit den Berliner Verhältnissen ein bisschen auskennt, der weiß, dass die Zivilkammer 66 "experimentierfreudig" ist.

    Negativ ausgedrückt: sie ignoriert teilweise die ständige Rechtsprechung des BGH und wurde von diesem teils schon etwas rüde zurückgepfiffen (Beispiel: www.lto.de/recht/n...gung-lg-berlin-ii).

    Ich befürchte, dies wird ein erneuter Fall dafür

    • @thd:

      Da wäre ich nicht so pessimistisch. Im letzten Streit zwischen der 66. Kammer und dem BGH ging es darum, dass die 66. sich dazu berufen fühlte, eine (offenbar) eindeutige gesetzgeberische Entscheidung durch eine Analogie zu ignorieren, nämlich dass die Zahlung der Miete in Verzug nur die außerordentliche Kündigung beseitigt. Die hier streitige Frage, ob der Gewinn des Vermieters als sog. rechtsgeschäftliches Surrogat herauszugeben ist, wird bei anderen Vertragstypen bejaht und wurde vom BGH auch noch nicht grundsätzlich abgelehnt.

      • @In aller Ruhe:

        Interessant. Danke für die Informationen!

    • @thd:

      Es ist, wenn alle Angaben stimmen, ein eindeutiger Fall von Missbrauch. Ich befürworte dieses Urteil. Ich selbst würde meine Mieter nie so behandeln und halte auch nichts davon, wenn Vermieter, die meinen, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen, damit einfach davonkommen, denn sie fügen auch allen ehrlichen Vermietern durch ihr Verhalten erheblichen Schaden zu. Das reicht von einem Image-Schaden bis hin zum Risiko, dass aufgrund dieses Fehlverhaltens das Mietrecht verschärft wird.

  • Und schon wieder. Man kann Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umwandeln, das ist ein Kategoriefehler. Achtzig Prozent aller Berliner Eigentumswohnungen sind Mietwohnungen. (Quelle: Taz!) Die Umwandlung ändert nur das Eigentum an einem ganzen Haus in eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern mit Gemeinschaftseigentumsanteilen. Am Mietverhältnis ändert das gar nichts und Eigenbedarf setzt, wie hier, die Aufteilung in Eigentumswohnungen nicht voraus.



    Daneben betrifft es hier wieder einmal die Art von "Opfern", die die Taz so liebt. Deutlich unter zehn Euro pro Quadratmeter brutto. In einem solchen Altbau können die Heizkosten kaum niedrig sein und für die Gebührenhabgier einer trotz Überschuldung hemmungslos Wohltaten verteilenden Kommune kann der Vermieter nichts. Was bleibt da an echter Miete noch übrig? Es ist ja nicht so, daß ein Vermieter keine Kosten hätte. Bei solchen Mieten macht er ziemlich sicher in der teuren Großstadt Berlin Verluste und subventioniert seine Mieter aus der eigenen Tasche.

    • @Axel Berger:

      ein blick auf die zu kostenmieten wirtschaftenden alten bestandsgenossenschaften in berlin und ihre miethöhen zeigt, dass die behauptung, vermietern entstünden durch die bewirtschaftung ihrer eigentums zu mieten von deutlich unter zehn euro dauerhaft schulden, jeder realen grundlage entbehrt.

      zudem sind die in Ihrem beispiel erwähnten heizkosten und gebühren in den betriebskosten (bruttokosten) und nicht in der nettokaltmiete enthalten. alles, was mit steigendem energiekosten zu tun hat, läßt sich auf die mieter*innen umlegen. auch von dieser seite droht also keine plötzliche oder schleichende "vermieterverarmung".

      vermieter dürften dann allerdings probleme bekommen, wenn sie ihre vermietete wohnung zu einen spekulationspreist gekauft und mit einem kredit mit kurzer zinsbindung finanziert haben. da lichtet sich dann spätestens das undurchschaubare dickicht der argumentation vom armen vermieter: es geht halt darum, die eigenen riskanten unternehmungen als etwas anderes auszugeben. als inakzeptable übervorteilung der mieter*innen, die man sich miteingekauft hat und deren verdrängung erst das eigene geschäft profitabel macht.

    • @Axel Berger:

      Naja, das stimmt nicht so ganz. Wird die Aufteilung von MFH in Eigentumswohnungen unterbunden, verringert sich das Risiko, eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten, für die Mieter erheblich. Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen besteht für deren Mieter die Gefahr, dass diese von Menschen mit dem Ziel gekauft werden, selbst darin zu wohnen. Dies ist beim Verkauf von MFH eher selten der Fall. Ein längeres Vorkaufsrecht der Mieter zu marktüblichen Konditionen kann das ein wenig lindern, ist aber für viele Mieter keine geeignete Lösung, da sie über zu wenig Eigenkapital verfügen.

      • @Aurego:

        Randnotiz: ich habe alle Immobilien ohne Eigenkapital gekauft sondern immer zu 100 Prozent fremdfinanziert. Auch die eigengenutzte.

      • @Aurego:

        "Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen besteht für deren Mieter die Gefahr, dass diese von Menschen mit dem Ziel gekauft werden, selbst darin zu wohnen."

        Was unterstehen sich solche Leute? Selbst einziehen und damit womöglich eine andere Wohnung frei machen? Da würde ja irgendeiner von den tausenden Wohnungssuchenden besser dastehen als einer aus dem alteingesessenen Mietadel...🤔😇

      • @Aurego:

        Sie haben recht. Deshalb gibt es bei der Umwandlung sehr lange Sperrfristen. Ein Mieter kann jederzeit frei kündigen, ein Vermieter nur unter ganz bestimmten Bedingungen und dann mit langen Fristen. Etliche Menschen kaufen eine kleine Wohnung für das eigene Alter und vermieten sie zunächst. Der Umzug mit Freigabe der weit größeren Wohnungen wird gerade hier doch immer gefordert.

        • @Axel Berger:

          Das Mietrecht auch Vermieterfreundlicher zu machen würde in vielen Fällen beiden Seiten helfen.

          Nach heutigen Mietrecht bindet man sich sogar über lebenslang an einen Mieter ohne wirkliche Möglichkeit diese Bindung zu lösen. Eigentlich müsste es hier zumindest auch so etwas wie eine Probezeit geben.

          Auch könnten man zb. definieren das der Mietvertrag automatisch nach 4 maligen Verstoss gegen Mieterverpflichtungen automatisch endet. Zeitmietverträge müssten auch zb. in natürlich nur sehr eingeschränkter Form möglich sein. Auch Einschränkungen wie, bis die Wohnung vom Eigentümer als Alterswohnsitz benötigt wird zb.

          Dann wäre von vorn herein Klarheit für den Mieter und Vermieter gegeben.

  • Ein winzig kleiner Splitter Gerechtigkeit.



    Ein viel zu kleiner Splitter !

    Bist du mal nicht angeschnallt oder windet sich dein Hund aus dem Halsband [und ist somit nicht angeleint] muss du vergleichsweise tief ins Porteponnaie greifen.

    Aber zockst du die Menschen ab passiert nichts.

    Nicht bei CumEx, nicht bei Wirecard und eben auch nicht bei Mietbetrug - und nichts anderes ist es.

    Und welche Partei krakehlt ständig nach verschärften Sanktionen bei Bürgergeldempfänger beschenken aber mit beiden Händen ihre Kumpanei ?

    Trau schau wem - besonders auf dem Wahlschein ...

    • @Bolzkopf:

      Noch mindestens einen Lebensbereich vergessen. Arbeitsrecht. Hier wurde zuletzt umgesetzt, dass Arbeitgeber bloß behaupten können, der Arbeitnehmer sei gar nicht krank, um Entgeltfortzahlung einzustellen. Der Arbeitnehmer hat dann zu beweisen, dass er krank war. Mir ist ein Fall bekannt in dem AUs und Einschätzungen von drei Ärzten dem Amtsgericht als Beweis nicht ausreichten. Eine psychische Erkrankung war damit nicht bewiesen. Die bloßen Behauptungen des Arbeitgebers reichten dem Gericht aus, um Arbeitsrecht außer Kraft zu setzen. Migrationshintergrund war vorhanden.

  • Das Urteil beruht auf einer Auslegung von § 285 BGB - danach kann man Ersatz für die unmöglich gewordene Leistung verlangen. Hier konnte die Wohnung nicht wieder herausgegeben werden. Es wird sich zeigen, ob der Bundesgerichtshof diese Auslegung folgt. Das kann man nämlich auch anders sehen. Von daher ist die Messe in diesem Zusammenhang noch nicht gesungen.

    Abwegig finde ich allerdings die Idee, Eigenbedarfskündigungen generell zu verbieten. Oder von jahrelangen Übergangsfristen abhängig zu machen. Große Unternehmen können ohnehin kein Eigenbedarf Geld machen und Privatpersonen ihre Wohnung zu entziehen zu Gunsten des Mieters ist meines Erachtens unverhältnismäßig.

    • @Peter Rabe:

      "Große Unternehmen können ohnehin kein Eigenbedarf Geld machen"

      Oh doch. Und wie! Einfach zum Schein an "Privat" verkaufen, also an Angehörige von Vorständen, in eine "private Vermögensverwaltung", oä. Dieselben Tricks wie beim verdeckten Leerstand.

      Gäbe es da keine rechtlichen Schlupflöcher, gäbe es mangels Profitabilität gar keinen nicht-privaten Wohnimmobilienmarkt.

    • @Peter Rabe:

      Man "entzieht" in diesem Fall die Wohnung ja nicht. Sie bleibt nur weiterhin an die Mieter vermietet, die darin ohnehin wohnen. Ein Vorkaufsrecht für die Mieter sollte beim Verkauf von Eigentumswohnungen zwingend gelten, ruhig auch für 2-5 Jahre.

      • @Aurego:

        Wenn ich in meiner eigenen Wohnung nie leben kann, dann ist sie mir entzogen.

        • @Peter Rabe:

          Nein, denn es gibt ja einen gültigen Mietvertrag, wenn Sie eine bereits vermietete Wohnung kaufen.

          • @Aurego:

            Und ich habe eine Wohnung gekauft und keine Beteiligung an einem Immobilienunternehmen. Also bin ich Eigentümer einer Wohnung und habe damit grundsätzlich das Recht, darin zu wohnen. Die Kündigungsmöglichkeiten sind aus sozialen Gründen begrenzt. Aber sie ganz abzuschaffen ist eine Entziehung der Nutzung meiner Wohnung. Da sich Mietverhältnisse sogar „vererben“ lassen, womöglich für immer.

    • @Peter Rabe:

      Sehe ich genau so. Wenn ich Wohnungen kaufe dann sind sie mein Eigentum. Darüber sollte eine gewisse Verfügungsgewalt bestehen, z.B. in der Form, dass ich sie für mich selbst nutzen oder meinen Kindern oder anderen Verwandten zur Nutzung überlassen kann.

      Eine zwischenzeitliche Vermietung an Dritte darf dieses Recht nicht aufheben.

      • @Tom Tailor:

        "Eine zwischenzeitliche Vermietung an Dritte darf dieses Recht nicht aufheben."

        Artikel 14 (2) Satz 2 GG sieht das anders.

        • @Ajuga:

          Mal unabhängig davon, dass dieser GG-Artikel sehr allgemein gehalten und das Mietrecht nicht berührt, steht er auch nicht im Widerspruch zu meiner Aussage.

          Denn wie das "Wohle der Allgemeinheit" im Bezug auf (vermietetes) Wohneigentum auszusehen hat, ist im GG nicht näher erläutert. Sie interpretieren es so, dass es zwangsläufig Dritten zur Vermietung zur Verfügung gestellt werden muss. Ich hingegen sage, auch dann wenn ich es nur meinen Verwandten zur Nutzung überlasse, dient dies dem Allgemeinwohl.

      • @Tom Tailor:

        Als Immobilieninvestor hat man ja nicht nur eine Wohnung, sondern mehrere. Es ist auch klug, zwischen selbst genutzten Immobilien und Anlageobjekten zu trennen.



        Die Verfügungsgewalt ist zunächst durch einen existierenden Mietvertrag eingeschränkt, denn Kauf bricht nicht Miete (BGB § 566). Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, BGB § 573 noch enger zu fassen und Kündigungen wegen Eigenbedarfs weiter einzuschränken. Allerdings muss der Eigenbedarf auch jetzt tatsächlich vorhanden sein und darf nicht vorgetäuscht werden.

        • @Aurego:

          Vielen Dank für Ihre Belehrung, wie ein "Immobilieninvestor" ideal zu investieren hat :D

          Tatsächlich habe auch ich mein Geld auf mehrere Anlageobjekte verteilt, aber an unterschiedlichen Standorten und nicht in derselben Stadt. Das hat sich über die Jahre so ergeben wenn irgendwo Schnäppchen zu machen waren oder mir ein Sonderangebot angetragen wurde.

          Meine Wohnungen in Hamburg habe ich aber von vornherein mit dem Ziel gekauft, das meine Kinder eines Tages darin wohnen können. Natürlich waren diese bei Erwerb vermietet, die Mietverhältnisse wechselten nach dem Kaufdatum allerdings mehrfach. Ein Kündigungsrecht auf Eigenbedarf behalte ich mir weiterhin vor, die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen sind diesbezüglich auch schon mehr als ausreichend.

          • @Tom Tailor:

            Meinen Sie nicht, dass Ihre Kinder lieber selbst entscheiden sollten, wie und wo sie wohnen wollen?

            • @Aurego:

              Wenn Sie richtig gelesen hätten wäre Ihnen aufgefallen das ich schrieb, "sie können dort wohnen" (wenn sie möchten), nicht "sie müssen dort wohnen".

              Ich behalte mir nur die Möglichkeit vor, dieses Recht anzuwenden, sofern der Bedarf entstehen sollte. Aus diesem Grund habe ich vor 10 Jahren die Investition getätigt.

          • @Tom Tailor:

            Und die Kinder, die "irgendwann" mal in diese in Deutschland verteilten Wohnungen einziehen sollen (wollen), sind noch im Kindergarten, in der Grundschule oder wie? Und die kennen natürlich alle diese Wohnungen und wollen auch alle da unbedingt rein - und in die jeweilige Stadt ziehen? So ist der Lebensweg Ihrer Kinder perfekt vorgezeichnet? Ist das so?

            • @Bernd Einhoff:

              Ich denke Sie interpretieren sehr viel in meine Aussagen hinein. :D

              Die in meiner Heimatstadt erworbenen Immobilien habe ich vor dem Hintergrund erworben, dass meine Kinder zumindest die Möglichkeit haben, dort einziehen zu können. Wenn sie es nicht tun auch gut - dann bleiben sie vermietet. Und natürlich kennen sie die Immobilien, immerhin haben wir zusammen schon einmal die eine oder andere Neuvermietung durchgeführt.

              Theoretisch ist nun sogar der Zeitpunkt gekommen wo die erste Wohnung in den Fokus der Begehrlichkeiten gekommen ist, aber noch wohnt es sich bei Mama+Papa bequemer :D

    • @Peter Rabe:

      Dem kann ich nur Zustimmen.

  • Das dass vorschieben einer Eigenbedarfskündigung verwerflich ist und aus Gewinnsucht getätigt wird ist unstrittig.



    Dennoch ist es oftmals die einzige Möglichkeit einem Mieter zu kündigen. Lesen Sie mal im Gesetz nach, welche Möglichkeiten Sie haben um einen Mieter zu kündigen. Da kommen Sie ganz schnell auf Null, ausser dieser zahlt die Miete nicht.



    Selbst übelste Beleidigungen muss man sich gefallen lassen, die Nachzahlung der Nebenkosten muss man Einklagen usw.. Ja wir haben Wohnungsnot, aber für können die Vermieter (insbesondere die wie ich nur eine Wohnung vermieten) nicht. Auch das sich manche Wohnkonzerne wie die Sau verhalten kann durch uns nicht gelöst werden. Wenn der Gesetzgeber eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde, würde es nicht zu diesen Eigenbedarfsklagen kommen. Hier wird extrem in das Eigentumsrecht eingegriffen und Vermieter immer alles Haie dargestellt. Ich werde nachdem mein Mieter ausgezogen ist auf jeden Fall nicht mehr vermieten, eher steht dann das Ding leer. Ich habe keinen Bock mehr auf den Ärger.

    • @Steffen Holzer:

      Ich bin dafür, Eigenbedarfskündigungen deutlich zu erschweren. Ich habe mit meinen MieterInnen keinerlei Probleme, muss mir keine Beleidigungen anhören und auch keine Betriebskostennachzahlungen einklagen (ich vermiete mehrere Wohnungen, auch in Berlin). Für Beleidigungen gilt ja auch eher das Straf- als das Mietrecht. Private Eigentümer stehen in Bezug auf rechtswidriges Verhalten den großen Immobilienunternehmen übrigens in nichts nach. Was ich da alles schon erlebt habe, spottet jeder Beschreibung.

  • Letzt endlich handelt es sich um Betrug an einem Vertragspartner. Zusätzlich zu der finanziellen Entschädigung sollte der Vermieter auch als Betrüger verurteilt werden und im Wiederholungsfall in den Bau gehen.

    • @Andreas J:

      DAS ist so ein super Vorschlag, dann wird eben noch weniger gebaut, vermietet etc. als es bereits jetzt geschieht. Ein bisschen gesamtwirtschaftliches Denken schadet in den seltensten Fällen.

      • @Leningrad:

        Die Vermieter, die sich so benehmen, sind nur selten diejenigen, die die Häuser gebaut haben ;) Insofern hat das Eine mit dem Anderen wenig zu tun.



        Und gegen Leerstand kann man Zweckentfremdungssatzungen einführen, die es in vielen Städten bereits gibt.

      • @Leningrad:

        Solange Wohnungen Spekulationsobjekte sind, wird sich nichts ändern. Die hier genannte Kündigung erfolgte offensichtlich aus Gründen der Erzielung einer höheren Miete. Das Mietrecht hierzulande unterstützt ja auch dieses Vorgehen.

        • @Minion68:

          Ganz so offensichtlich ist das nicht, wenn auch nicht unplausibel. Wir haben nichts als Hörensagen beruhend auf Mutmaßungen der Mieter, die bei einen so außergewöhnlich günstigen Mietverhältnis wie dem ihren kaum unvoreingenommen sein dürften. Anlaß zum genauen Hinsehen bietet das ganze auf jeden Fall, eine feststehende Tatsache ist es bei weitem nicht.

      • @Leningrad:

        Dem kann ich nicht folgen. Was soll verkehrt daran sein, Betrug mit Lügen, die dafür ja nachgewiesen werden müssen, angemessen zu bestrafen? Und ich sage das als Vermieter, der mit genug Pech selbst oder für meine Tochter in die Lage kommen könnte, Eigenbedarf an einer kleineren und günstigeren Wohnung zu haben.

      • @Leningrad:

        Es bauen die Falschen das Falsche für die Falschen. Wenn es also keinen privaten Wohnungsbau zu Vermietungszwecken mehr gäbe, wäre das eine tolle Nachricht - auch gesamtwirtschaftlich, denn es würde weniger Kapital in betongewordene Ausbeutung fließen und es würden Fachfirmen des Baugewerbes für öffentliche Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Genossenschaften haben übrigens keinen Eigenbedarf an ihren Wohnungen!

        • @My Sharona:

          "Genossenschaften haben übrigens keinen Eigenbedarf an ihren Wohnungen!"

          Die müssen aber auch rechnen können wie man an deren stark gebremstem Engagement im Neubau und Mietniveau oberhalb der "Altverträge des Mietadels" erkennen kann.

      • @Leningrad:

        Bis es dich trifft. Sofern du eine Mietswohnung hast.

        Weil wer hat dann schon Verständnis auf neoliberale Taschenspielertricks von Miethaien?

      • @Leningrad:

        Wenn von einer Nichtverfolgung von Betrug die Gesamtwohnungswirtschaft abhinge, wäre das schon fast wieder lustig. Ihr Argument führt - weiter gedacht - dahin, dass die Strafverfolgung all derjenigen eingeschränkt werden sollte, von denen andere abhängen. Das wäre dann ein Denken in etwas größeren Gesamtzusammenhängen.

      • @Leningrad:

        Grundbedürfnisse wie Wohnen rein Wirtschaftlich also Profitorientiert zu betrachten hilft wem? Dem Kapital oder der Gesellschaft? Gemeinwohlorientiertes denken schadet in den seltensten Fällen. Mal davon abgesehen ist und bleibt es Betrug. Vertragssicherheit ist eine der Säulen unserer Wirtschaft welche hier zu Profitmaximierung ausgehebelt wurde. Eigentum verpflichtet. Grundgesetz.

        • @Andreas J:

          Inwiefern ist es Gemeinwohl, wenn hier ein ganz außerordentlich privilegiertes Grüppchen zu Lasten eines privaten Vermieters für die Hälfte der ortsüblichen Miete wohnen kann und dieses Privileg für sich für alle Zeit sichern möchte?

          • @Axel Berger:

            Jetzt bin ich aber neugierig. Wer gehört den zu diesem ganz außerordentlich privilegierten Grüppchen, das für die Hälfte der ortsüblichen Miete wohnt?

            • @Andreas J:

              Siehe 13:53 h.

        • @Andreas J:

          „Grundbedürfnisse wie Wohnen rein Wirtschaftlich also Profitorientiert zu betrachten hilft wem?“

          Ich denke da an die Gebrüder ALDI, die mit dem Grundbedürfnis Lebensmittel zu Milliardären wurden.



          Städtische Unternehmen für für Grundbedürfnisse „Busse und Bahnen und Radio/TV“ machen ihre Manager in wenigen Jahren zu Millionären - die wollen alle Geld verdienen, möglichst viel Geld… nur Bestatter sind schlauer und schweigen über ihren Profit durch unsere Grundbedürfnisse; und nun?

          • @Allesheuchler:

            Wenn Aldi zu teuer ist gehe ich nach Netto oder Penny. Wenn der Strom zu teuer ist wechsle ich den Anbieter. Wenn Wohnen zu teuer ist macht man was? Billigere Wohnung suchen? Viel Spaß dabei.



            Einen Bestatter würde ich auch nicht gerade als Grundbedürfnis bezeichnen.

      • @Leningrad:

        hier Leningrads These: "Betrug im Mietrecht soll straffrei bleiben damit mehr gebaut wird." Auch wohlwollend kann ich den kausalen Zusammenhang nicht erkennen. Falls man den Denkansatz wagt jeder Mensch hätte ein Recht zu wohnen gelingt es auch viel eher den Renditewunsch des Vermieters einzuordnen. Wieso sollte eine "Investition" in eine vermietete Wohnung die verbriefte Option beinhalten die Wohnung wenig später zu entmieten um die Rendite zu erhöhen? Es handelt sich um eine vermietete Wohnung, warum soll das einseitig geändert werden dürfen? So oder so schöpft der Vermieter dauerhaft einen erheblichen Teil der Lebensleistung des Mietenden in Form von Miete und Vermietungsgewinn ab. Ich bin begeistert, dass sich deutsche Rechtssprechung auf die Seite der Menschen stellt und Ansätze aufzeigt die unverfrorene Gier des Besitzes zu zügeln. Weiter so ins Umweltrecht...

        • @Miteinander_:

          "Gewinn" wäre Miete nur dann, wenn ihr keine Kosten gegenüberstünden. Richtig ist, ein vermietetes Haus wirft auf lange Sicht, über dreißig Jahre, wenn es gut geht auch einen Gewinn ab. Meist geht es gut, aber bei weitem nicht immer und der Gewinn fällt weit kleiner aus, als viele sich das vorstellen mögen. Zudem kommt er eben erst am Ende dieses Amortisationszeitraumes. Ohne Bauherren, die bereit sind, so lange zu warten, gäbe es gar keine Wohnungen.

          • @Axel Berger:

            Sie scheinen nur einen sehr schlechten Überblick darüber zu haben, was eine vermietete Wohnung so abwirft, wenn man keinen Schrott gekauft hat. Da muss man nicht 30 Jahre warten, das geht wesentlich schneller. Nach 10 Jahren kann man Immobilien steuerfrei verkaufen - mit oder ohne Restdarlehen.



            Meine Eigenkapitalrendite liegt über 10%. Die meisten Immobilien, die die Besitzer wechseln, sind Bestandsimmobilien. Bauherren sind im Gesamtmarkt eher eine Randerscheinung.

          • @Axel Berger:

            Der Gewinn kommt monatlich (als Mieteinnahme), genau wie die Kosten (als Kreditraten) monatlich abgehen.

            • @My Sharona:

              Ein Gewinn wird erst dann erzielt wenn die Mieteinnahmen die Kredit-, Betriebs- und Instandhaltungskosten übersteigen.

              Vorher ist die Miete nur eine Einnahme, die im besten Fall regelmäßig fließt.

      • @Leningrad:

        Niemand braucht raffgierige Vermieter, die für jedes Prozent mehr Gewinn langjährige Mieter vor die Tür setzen.



        Man sollte den gesamten Wohnungsmarkt eh in die öffentliche Hand überführen, dann fallen Probleme wie Eigenbedarf automatisch weg.

        • @TeeTS:

          Damit deine Wohnung auch in den Top-Zustand wie unsere Straßen und Brücken, Schultoilettenoder Digitalisierungstand kommt?



          Verwaltet von denselben Kapazitäten die dir in Berlin auf nem Amt nen Termin machen oder das Personal in Kitas planen?

          Es gibt nen Grund warum nach dem Verkauf des öffentlichen Bestandes der neue private Inhaber in der Regel zunächst erstmal Geld reinsteckt.

          Ach und was gestern noch als Luxussanierung geschumpfen wurde (Fußbodenheizung und 3-fach Verglasung) gilt heute als "effizient"

        • @TeeTS:

          Schon wieder das Gespräch mit einem Mietervertreter in eben dieser Zeitung vergessen, nach dem es Mietern in Berliner Kommunalwohnungen noch schlechter geht als selbst beim Immobilienhai Vonovia? Aber gebascht werden immer wieder nur die kleinen Privatvermieter.

          • @Axel Berger:

            Das ist kein Wunder, denn manche dieser "kleinen Privatvermieter" verhalten sich noch schlimmer.