piwik no script img

Diffamierungskampagne gegen Pro AsylFrontalangriff auf die Gewaltenteilung

Kommentar von Daniela Sepehri

Innenminister Dobrindt will sich nicht an die Gerichtsentscheidung halten. Gleichzeitig steht Pro Asyl unter Beschuss.

Nicht im Sinne des Bundesinnenministers fiel die Entscheidung im Berliner Verwaltungsgericht zu Gunsten dreier Asylsuchender aus Foto: Paul Zinken/dpa

E in Berliner Gericht entscheidet: Zurückweisungen von Geflüchteten an der deutschen Grenze sind rechtswidrig. Eine NGO unterstützt Betreffende bei der Klage. Was folgt, ist kein politischer Diskurs, sondern eine Kampagne gegen Zivilgesellschaft und unabhängige Justiz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigt an, sich nicht an die Gerichtsentscheidung zu halten – in derselben autoritären Logik, die wir von Donald Trump kennen: Gerichte zählen nur dann, wenn sie die eigene Haltung bestätigen.

Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Gewaltenteilung, das Fundament unserer Demokratie. In welchem Zustand befindet sich unser Rechtsstaat, wenn ein Mitglied der Bundesregierung offen zur Missachtung des Rechts aufruft? Dass Pro Asyl nun ins Visier rechter und konservativer Kampagnen gerät, ist kein Zufall. Die NGO hat es gewagt, die Durchsetzung geltenden Rechts zu ermöglichen. Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Gerichtsentscheidung erleben wir eine kon­zertierte Diffamierungskampagne.

Rechte Medien überschlagen sich mit Vorwürfen, Politiker der Union übernehmen sie bereitwillig. Heiko ­Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft reicht Strafanzeige gegen unbekannt ein und verweist darin mehrfach auf Pro Asyl – ein durchschaubarer Versuch, medial zu punkten, wo strafrechtlich nichts greifbar ist. Auch einer der Richter der Kammer wird von rechts angegriffen. Was wir erleben, ist keine Debatte über Asylpolitik, sondern eine Aus­ei­nan­der­set­zung über den Zustand unserer Demokratie.

Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn die Unterstützung von Geflüchteten kriminalisiert wird, Rechtsbrüche zur Staatsräson erklärt und NGOs unter Druck gesetzt werden? Wer Grundrechte verteidigt, ist kein Feind der Ordnung, sondern ihre letzte Verteidigungslinie. Es ist die Pflicht von NGOs, Missstände zu benennen, Rechte durchzusetzen und die Betreffenden zu unterstützen. Der Skandal sind nicht jene, die das Recht einfordern, sondern die, die es brechen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

39 Kommentare

 / 
  • Was ist den faktisch von den Vorwürfen Alexander Hoffmanns (Eine Person war bei den ersten beiden Einreiseversuchen volljährig, ist beim dritten Versuch minderjährig und hat Ausweisdokumente dabei, die Merkmale von Fälschungen aufweisen. Alle drei Personen verfügen über neue Handys, mit denen die Reiseroute nicht zurückverfolgbar ist) richtig?

  • Eine Bedrohung der Gewaltenteilung ist nicht gegeben und der Artikel entbehrt jeder Grundlage.

    Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfalentscheidung. Im Zweifel muss eine höchtsrichterliche rechtskräftige Entscheidung abgewartet werden.

    Problematischer sind dann doch eher sogenannte Nichtanwedungserlasse der Finanzverwaltung im Zuzsammenhang mit Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (siehe de.wikipedia.org/w...tanwendungserlass). Das könnte man für eine Skandal halten.

    • @DiMa:

      Das wissens doch auch! Newahr



      Meine Vorforisten liegen richtig.



      Daß dieser feine Herr Dobr🐂t gegen seinen Amtseid verstößt, indem er ja öffentlich erklärt - er werde sich an das im Beschluß niedergelegte plan as plan can be - nicht halten! Setzt den Hebel an den im GG garantierten Rechtsstaat an!

      Dase solches & ähnliches krudes hier in continuo einrücken! Newahr



      Bleibt die heute so beliebte Frage!



      Sinse ein Roboter? - What makes you tick?



      Normal

      • @Lowandorder:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt an



        “Sinse ein Roboter?"







        Da ein Roboter nicht weiß, dass er einer ist, wird er die Frage natürlich mit "Nein" beantworten.







        Glückauf!







        P.S:: Natürlich ist natürlich nicht natürlich.“‘

        Latürnlich nich.



        Latürnlich

    • @DiMa:

      "Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfalentscheidung"

      Auch BGH Entscheidungen mit Leitsätzen sind Einzelfallentscheidungen. Das ändert jedoch nichts an deren Allgemeingültigkeit.

      Gleiches gilt für das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht. Die Begründung ist nicht auf die Einzelfälle abgestellt sondern es wurden allgemeine Maßstäbe gesetzt, die besagen das Zurückweisungen an der Grenze gegen EU Recht verstoßen und damit rechtswidrig sind. Fehlen tut lediglich die formelle Bindungswirkung.

      Dennoch ist eine Regierung im rechtsstaatlichen Sinne angehalten gerichtliche Entscheidungen auch dann ernst zu nehmen, wenn sie keine Bindungswirkung entfalten.

      Erspart auch der Regierung einiges, da jetzt schon abzusehen ist, das weitere nationale Klagen folgen werden und damit wohl auch weitere juristische Niederlagen drohen.

      Denn ansonsten wird irgendwann der Punkt erreicht, wo selbst § 17 StGB (Verbotsirrtum) nicht mehr greift und dann wird es eng für die Beteiligten in Sachen Straffreiheit.

      • @Sam Spade:

        Das Urteil eines Verwaltungsgerichst - zumal in Eilentscheidungen - hat nie Allgemeingültigkeit, selbst wenn dessen Begründung nicht nur auf Einzelfälle abstellt und allgemein gehalten ist. EIne andere Kammer oder ein anderes Gericht können immer anders entscheiden.

        Die Fortbildung des Rechts erfolgt stets höchstricherlich, im Verwaltungsrecht halt in Leipzig, ggf. in Karlsruhe.

    • @DiMa:

      Eine komplette Fehleinschätzung. Die Rechtslage ist vollkommen klar und wurde vom Gericht bestätigt, selbstverständlich hat das grundlegende Bedeutung, nicht nur "vorläufig" und auch keine bloßer "Einzelfall". Dobrindt hat es auch gar nicht in der Hand, ob in dem Einzelfall noch ein Hauptsacheverfahren folgt, das höchstrichterlich entschieden werden könnte, das braucht es auch nicht. Wenn er gegen das Recht handelt, schafft er nur weitere "Einzelfälle", die ebenfalls offenkundig rechtswidrig sind. Lesen Sie bitte die Fachinformationen.



      www.lto.de/recht/h...e-news-faktencheck

      • @Günter Picart:

        >Die Rechtslage ist vollkommen klar und wurde vom Gericht bestätigt<

        Es gibt zumindest die Rechtsmeinung, dass es bei bekanntem EU-Ersteinreiseland an einem Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Zuständigkeit bezüglich des Asylverfahrens fehlt.

      • @Günter Picart:

        Die Eilentscheidung bindet nur für diesen Einzelfall. Darüber hinaus kann die Begründung für andere Entscheidungen als Rechtsauslegung herangezogen werden. Bindung für die Rechtsfrage hat es nur, wenn es das Bundesgericht ist.

      • @Günter Picart:

        In dem von Ihnen zitierten Artikel steht doch ausdrücklich: "Richtig ist, dass es sich bei den drei Beschlüssen um Einzelfall- sowie um Eilentscheidungen handelt."

        Die enstprechende Einzelfallentscheidung ist von den Behörden auch umgesetzt worden (die Kläger sind im Land). Daher kann von einem Angriff auf die Gewaltenteilung keine Rede sein. Die Autorin übertreibt gewaltig.

    • @DiMa:

      "Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel muss eine höchstrichterliche rechtskräftige Entscheidung abgewartet werden."



      Inwiefern hier großartig Zweifel vorliegen, lassen wir mal offen. Aber wo wartet Dobrindt jetzt irgendwas ab?

      • @Encantado:

        "Aber wo wartet Dobrindt jetzt irgendwas ab?"

        Habe ich behauptet oder auch nur im Ansatz suggeriert, dass Herr Dobrindt abwarten würde? Ich glaube eher nicht.

        Fakt ist eher, dass der behauptet Angriff auf die Gewaltenteilung gerade nicht vorliegt.

        Die Eizelfallentscheidung des Gerichts wurde umgesetzt.

        • @DiMa:

          "Habe ich behauptet oder auch nur im Ansatz suggeriert, dass Herr Dobrindt abwarten würde? Ich glaube eher nicht."



          'Das Urteil eines Gerichtes in einem Eilverfahren ist stets eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel muss eine höchstrichterliche rechtskräftige Entscheidung abgewartet werden.' Ihres Beitrags ist nach meinem semantischen Verständnis genau das. Aber na ja.



          "Fakt ist eher, dass der behauptet Angriff auf die Gewaltenteilung gerade nicht vorliegt."



          Genausowenig wie die Notlage, die Dobrindt vorschiebt.

    • @DiMa:

      Wenn man nicht massiv gegen die Nonchalance angeht, die die CSDU hier an den Tag legt -und klar, auch die AfD- dann ist das sehr schnell eine massive Bedrohung der Gewaltenteilung. Doch auch jetzt schon ist es ein verheerendes Beispiel gegenüber den Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten. Warum sollte ich als Winzling denn nicht dürfen, was die Elite mir vormacht? Was soll ich meinen Kids erzählen, die ja auch erleben, dass ein Minister macht was ihm passt und der 9jährige Stress bekommt, weil er im Laden ein paar Kaugummis geklaut hat??

  • "Ein Berliner Gericht entscheidet: Zurückweisungen von Geflüchteten an der deutschen Grenze sind rechtswidrig."

    Das ist so nicht ganz richtig.



    Das Gericht hat bei drei Geflüchteten entscheiden, daß deren Zurückweisung rechtswidrig war.



    Das Urteil ist noch nicht mal rechtskräftig, und selbst wenn es das wäre, gilt es nur für die drei Kläger in diesem konkreten Fall.

    Wer glaubt, ein einzelner Richter könnte jetzt der Regierung vorschreiben wie sie künftig in allen anderen Fällen zu handeln habe, hat das Prinzip Gewaltenteilung gar nicht verstanden.

    • @Don Geraldo:

      Das wird auch so im verlinkten TAZ Artikel beschrieben, aber in diesem Artikel verzerrt dargestellt.

      Auch wenn man das nicht gut finden mag, finde ich es nicht gut, dass man ähnliche Trumpretorik dagegen fährt, obwohl sich die Sachlage anders (Einzelentscheidung, es geht in die Hauptsache weil Eilverfahren...) darstellt.->



      "Ein Berliner Gericht entscheidet: Zurückweisungen von Geflüchteten an der deutschen Grenze sind rechtswidrig. "



      Denn das wurde nicht im allgemeinen festgestellt... sind wir nun bei FOX-News Niveau hier angekommen oder was ist hier los?

    • @Don Geraldo:

      Und es war kein Einzelrichter, sondern eine Kammer aus drei Richtern

    • @Don Geraldo:

      Doch, das Urteil ist rechtskräftig.

    • @Don Geraldo:

      "Das ist so nicht ganz richtig.



      Das Gericht hat bei drei Geflüchteten entscheiden, daß deren Zurückweisung rechtswidrig war."



      Korrekt. Die Entscheidung war jedoch so grundlegend, dass eine allgemeine Schlussfolgerung auf der Hand liegt. Weitere Klagen würden mit ziemlicher Sicherheit ziemlich ähnlich entschieden. Insofern ist die Darstellung zwar juristisch falsch, in der Sache aber durchaus richtig.

  • Hier wird das anders gesehen und das ist nicht als "rechtes Medium" bekannt ;) www.spiegel.de/pol...-baff-7e9dfe345249

    • @Eulennest:

      Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Nikolaus Blome ist heute beim Spiegel, was früher Jan Fleischhauer war - der konservative Exot im Kolumnistenstall. Seine Aufgabe es ist, die Leserschaft zu reizen, dass sie aufschreckt, mitdenkt, sich ärgert, diskutiert, vorallem aber: Klickt.

    • @Eulennest:

      Nicht bekannt? Also, so ganz mittig steht er jedenfalls nicht, und links erst recht nicht.

      • @Tetra Mint:

        Was ist bei Ihnen "mittig"? Der Freitag? ND?

    • @Eulennest:

      Nikolaus Blome steht ja wohl eher rechts.

      • @Andreas J:

        ...macht aber unabhängig von seiner Schubladenzugehörigkeit den validen Punkt, dass die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben dieses Urteils in eine europarechtliche Wüste führt. Denn die korrepondierende Rechtspflicht der Anlandungsstaaten, ihnen zufallende Asylverfahren auch durchzuführen (und die Bewerber für deren Dauer wieder zurückzunehmen), wird von diesen noch viel konsequenter ignoriert. Wenn ein internationales Verfahren nicht funktioniert, funktioniert es auch nicht, wenn sich nur manche Staaten einseitig daran halten. Das ist durchaus eine statthafte Erwägung.

        • @Normalo:

          Zustimmung . Blome argumentiert pragmatisch

        • @Normalo:

          "Denn die korrepondierende Rechtspflicht der Anlandungsstaaten, ihnen zufallende Asylverfahren auch durchzuführen (und die Bewerber für deren Dauer wieder zurückzunehmen), wird von diesen noch viel konsequenter ignoriert."

          Das Problem ist, dass die Dublin Abkommen zutiefst ungerecht sind, weil sie bei korrekter Umsetzung die Randstaaten der EU benachteiligen. Diese haben sich damals, als noch relativ Wenige kamen, über den Tisch ziehen lassen. Heute sind sie schlauer...

    • @Eulennest:

      "nicht als "rechtes Medium" bekannt" - das hier (zum Autor des Kommentars da) haben Sie aber schon gelesen?



      .



      》Nikolaus Blome,Jahrgang 1963, war bis Oktober 2019 stellvertretender Chefredakteur und Politikchef der »Bild«-Zeitung. Von 2013 bis 2015 leitete er als Mitglied der Chefredaktion das SPIEGEL-Hauptstadtbüro, zuvor war er schon einmal stellvertretender »Bild«-Chefredakteur. Seit August 2020 leitet er das Politikressort bei RTL und n-tv. Dort macht er auch einen wöchentlichen Podcastzusammen mit Jakob Augstein. Im Januar 2025 erscheint sein neues Buch »Falsche Wahrheiten: 12 linke Glaubenssätze, die unser Land in die Irre führen«.《 - vielleicht doch besser Inhalte nicht nach der Schublade beurteilen, in der sie abgelegt sind?



      .



      @Don Geraldo hat den Sachverhalt m.E. formal richtig dargelegt, und Dobrindt argumentiert ja auch so. Und die Mühlen der Justiz sollen ja auch langsam mahlen (Hauptsacheverfahren, Instanzenweg), wg. Gründlichkeit



      .



      Nur gibt es schon höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen zum Thema, und über die hat sich Dobrindt nach Auffassung des Gerichts hinweggesetzt.



      .



      Wiegt schwer und ist dann eben doch ein Angriff auf den Rechtsstaat.

  • Ja wie? -

    “Diffamierungskampagne gegen Pro Asyl



    Frontalangriff auf die Gewaltenteilung



    Kommentar von Daniela Sepehri



    Innenminister Dobrindt will sich nicht an die Gerichtsentscheidung halten. Gleichzeitig steht Pro Asyl unter Beschuss.

    Was erwarten 🥅 Dob🐂t? Nix Erfahrungsjurist!



    Bayrischer SoziologeGeschäftführer BMI!



    & Knast/(Dob🐂t🐂tStall)?



    “ Zwar hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) es grundsätzlich für möglich, Zwangshaft auch gegen Amtsträger zu verhängen.



    Allerdings bedürfe es dazu einer klaren nationalen Rechtsgrundlage, und die fehlt nach Einschätzung von Juristen“



    UND DIE SCHAFFT WER?



    & grundsätzlich



    “Der EuGH bezeichnet das Verhalten der bayerischen Landesregierung als eine "beharrliche Weigerung", einer gerichtlichen Entscheidung nachzukommen, mit der ihr aufgegeben werde, "eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung" zu erfüllen. Diese Pflicht ergebe sich aus Unionsrecht. Daher habe das nationale Gericht sogar Zwangshaft gegen die Verantwortlichen des Freistaats Bayern zu verhängen, entschied der EuGH…



    & aE Verhältnismäßigkeit •

    unterm—-



    www.zeit.de/mobili...utsche-umwelthilfe

  • Ist leider nichts neues bei der CSU, da gibt's eine lange Historie von Korruption und antidemokratischem Verhalten.

  • Aus Art 20 GG



    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.



    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    • @LeSti:

      Schonn.

      “…haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ But.

      Kannse gut verstehen.



      Nur wie s.o. Lovando 9:45 a weng andersrum via EuGH a weng aufdröselt - im Prinzip ja!



      Nur fehlt derzeit ne Rechtsgrundlage & dann!!!



      Muß zudem in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.



      (& das - wissen die Schweinebacken nur zu genau! Gellewelle&Wollnichtwoll - leider - einschließlich SoziologeGeschäftsführer BMI -



      Dob🐂t •



      “Scheiß doch auf unseren Amtseid!“



      Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“*



      & Fritzchen



      Er lautet: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“*

      kurz - *Der alte Zausel - hilft halt auch nicht immer & ohne GG - unterm Arm untergehöcherlt, wird’s eh nix •

  • Wehret den Anfängen! Diese Grundhaltung eines deutschen (!!!) Ministers sollte alle Alarmglocken läuten lassen, alle. Stattdessen regen sich die rechtslastigen Kommentatoren über eine Mütze im Parlament auf. Seht Euch die Entwicklung im Land der "unbegrenzten Freiheit" an, da sieht man wie schnell demokratische Grundsätze verdunsten - und hier beginnt dieser Prozeß sichtbar auch....

  • Was folgt, ist kein politischer Diskurs, sondern eine Kampagne gegen Zivilgesellschaft und unabhängige Justiz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigt an, sich nicht an die Gerichtsentscheidung zu halten – in derselben autoritären Logik, die wir von Donald Trump kennen: Gerichte zählen nur dann, wenn sie die eigene Haltung bestätigen.



    ----



    "Uns Doberind" trmpft hat ein wenig. Er versucht es wohl noch.



    Wir & auch er, sollten mal LAUT darüber nachdenken, ob wir einen "Innen DT" oder jemand auf dem Posten wollen, der sich an "UNSERE" Verfassung, incl. der EU-Vorgaben/Gesetze hält.



    Das Studium von JUS bedeutet nicht, Sinn & Inhalt des o.a. verstanden zu haben. Ludwig Thoma (1) hat das mal treffend beschrieben: "Er war Jurist ....!"



    Btw: Ich hoffe, das unsere Gerichte, letztlich der EuGH, den o.a. mal klar macht, was sein darf & was nicht. Auch unsere "Nachbarn" könnten da hilfreich sein!



    (1)de.wikipedia.org/w...t_und_Verurteilung

  • "Wer Grundrechte verteidigt, ist kein Feind der Ordnung, sondern ihre letzte Verteidigungslinie."

    Der Satz mag stimmen, aber es stimmt auch das es nicht Sache des Staates ist die ganzen NGO zu unterstützen, also keine Gelder mehr für alle NGO finanziert aus unseren Steuergelder und konsequente Aberkennung derGemeinnützigkeit aller NGOs. Das Geld das hier eingespart wird, sollte die Sozialkassen unterstützen.

    Dann werden die NGOs die Bürger für sinnvoll halten durch Spenden unterstützt, die keiner braucht werden langsam verschwinden.

    • @Thomas Zwarkat:

      Diakonisches Werk? Caritas? Rotes Kreuz? Brot für die Welt? Ärzte ohne Grenzen? Die Tafeln? SOS Kinderdorf? Sportvereine? Freie Kinder- und Jugendhilfeträger? ... Ist Ihnen bewusst, welch großer Teil der sozialen Dienste von spenden-, sponsoren- und stiftungsfinanzierten zivilgesellschaftlichen Organisationen und ehrenamtlichen Helfer:innen geleistet wird? Wenn Sie das Geld aus der Projektförderung und die Steuergelder aus der Streichung der Gemeinnützigkeit in "die Sozialkassen" umleiten, möchte ich mal sehen, wie sie damit die NGO-Struturen ersetzen. Meine Prognose: Die sozialen Probleme fliegen Ihnen sowas von um die Ohren. Ganz abgesehen davon will der Staat das gar nicht alles selber machen, das Zusammenwirken von staatlichen Stellen und unabhängigen Organisationen ist gewollt und eine wichtige Säule unserer Demokratie. Es ist durchaus "Sache des Staates ... die ganzen NGO zu unterstützen".

      Nichts gegen finanzielle Transparenz dabei.

    • @Thomas Zwarkat:

      Dann belegen Sie doch mal, wieviel Steuergeld Pro Asyl bekommt.

    • @Thomas Zwarkat:

      "Dann werden die NGOs die Bürger für sinnvoll halten durch Spenden unterstützt, die keiner braucht werden langsam verschwinden"

      Die USA zeigen nachdrücklich, was für eine großartige Idee das ist. LOL.