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Bundesgerichtshof zu Ku’damm-RennenAutoraser können Mörder sein

Der BGH bestätigt das Urteil zum tödlichen Ku’damm-Rennen. Der Fahrer sei mit „äußerstem Risiko“ gerast, ein Mordvorsatz daher gegeben.

Geschah hier ein Mord? Die Unfallstelle in Berlin am Tag nach dem Ku'damm-Rennen Foto: Britta Pedersen/dpa

Kalrsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der sogenannten Ku’damm-Raser bestätigt. Das Urteil gegen seinen Rennpartner wurde aufgehoben, hier muss das Landgericht Berlin neu verhandeln.

Im Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer – Hamdi H. (damals 27) und Marvin N. (24) – nachts um halb eins spontan ein Wettrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm. Ampeln wurden ignoriert, die Geschwindigkeit lag zum Schluss bei 160 bis 170 Stundenkilometern. Kurz vor dem Ziel kollidierte H. mit einem Jeep, der bei Grün aus einer Seitenstraße kam. Der Fahrer, ein Rentner, starb noch an der Unfallstelle.

Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Raser im Februar 2017 zum ersten Mal wegen Mordes. Doch der BGH hob das Urteil wieder auf. Ein Tötungsvorsatz sei nicht ausreichend bewiesen. Im März 2019 verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Angeklagten erneut wegen Mordes. Diesmal bestätigte der BGH das Berliner Urteil im Wesentlichen.

Vorab betonte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible, wie schwierig solche Raserfälle zu lösen seien, weil sie sich von klassischen Tötungsdelikten unterschieden. „Hier wird ja nicht mit einer Waffe geschossen.“ Dreh- und Angelpunkt sei die Feststellung eines Tötungsvorsatzes: Wenn der Raser sich gleichgültig mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden hat, sei dies als bedingter Vorsatz zu werten. Hat der Raser jedoch darauf vertraut, es werde schon gut gehen, liege Fahrlässigkeit vor, referierte die Richterin. Es komme bei dieser Abgrenzung immer auf den Einzelfall an.

Mord-Urteil bleibt wohl die Ausnahme

Hamdi H. habe erkannt, dass er einen Unfall nicht vermeiden könne, wenn bei dieser Geschwindigkeit ein Fahrzeug kreuze, so die BGH-Richterin. „Aus diesem außergewöhnlich gefährlichen Fahrverhalten durfte das Landgericht auf den bedingten Vorsatz schließen.“

Die Anwälte von H. hatten zwar auf die hohe Eigengefährdung H.s hingewiesen. Diese spreche dafür, dass H. auf einen unfallfreien Ausgang vertraute. Das Landgericht hatte dies jedoch verneint. H. habe im Fall eines Unfalls auf den Airbag seines Fahrzeugs gesetzt. Diese Wertung des Landgerichts müsse der BGH „hinnehmen“, sagte Sost-Scheible. Der BGH könne in der Revision nur Rechtsfragen prüfen. Dass das Landgericht mögliche Kollisionen mit kreuzenden Lkws außer Betracht ließ, sei kein Rechtsfehler so Sost-Scheible.

Außerdem hatten die Anwälte argumentiert, dass bei einem Unfall auch H.s Ziel, das Rennen zu gewinnen und damit die Anerkennung seiner Freunde zu bekommen, gefährdet war. Auch dies spreche für die Hoffnung auf ein unfallfreies Rennen, so die Anwälte. Dem hielt der BGH entgegen, dass H. im Rennen hinten lag und das schwächere Fahrzeug fuhr. Um zu gewinnen, musste er „das Risiko aufs Äußerste steigern“, so Sost-Scheible. Das Landgericht durfte deshalb daraus schließen, dass H. alle Bedenken zurückgestellt hatte.

N. bleibt in U-Haft

Als Mordmerkmale hat der BGH „niedrige Beweggründe“ und „Heimtücke“ akzeptiert. Dass das Landgericht das benutzte Auto zudem als „gemeingefährliches Mittel“ einstufte, hat den BGH jedoch nicht überzeugt. Aber darauf kam es wegen der anderen Mordmerkmale nicht an.

Sost-Scheible betonte, dass ein Mord-Urteil in Raserfällen wohl „die Ausnahme“ bleiben wird. Hier aber sei die Gefährlichkeit der Fahrt kaum noch zu übertreffen und die Geschwindigkeit „unfassbar hoch“ gewesen.

Im Fall des zweiten Fahrers, Marvin N., der nicht mit dem Jeep kollidierte, hatte das Landgericht Mittäterschaft angenommen. Darin sah der BGH jetzt aber einen Rechtsfehler, da kein „gemeinsamer Tatentschluss“ nachgewiesen wurde.

Der BGH lehnte es ab, N. bis zur neuen Verhandlung am Landgericht Berlin aus der U-Haft zu entlassen. Denn N. drohe immer noch eine hohe Strafe – nun wegen versuchten Mordes.

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65 Kommentare

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  • Ich halte das mit dem "bedingten Vorsatz" für konstruiert.

    Jemand, der spielsüchtig ist, weiß auch theoretisch, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wird, trotzdem spielt er in der Absicht, zu gewinnen. Ihm vorzuwerfen, der würde "vorsätzlich" verlieren, wäre absurd.

    Im vorliegenden Fall scheint das Tätermotiv doch ganz ähnlich zu sein. Jemand schloss eine Wette auf etwas ab, in der Absicht, diese zu gewinnen. Dass dabei jemand zu Tode gekommen ist, scheint nicht das Ziel der Aktion gewesen zu sein, sondern ein Risiko, dass der Täter aufgrund von Selbstüberschätzung eingegangen ist.

    Normalerweise bezeichnet man so etwas als Fahrlässigkeit.

    • @Ein alter Kauz:

      Wäre hier nicht eigentlich der Terminus: "billigend inkaufnehmen" richtiger? Bei Fahrlässigkeit" denke ich ja nicht richtig an die Gefahr. Aber wer so rast, nimmt billigend in Kauf. Was meinen Sie?

      • @Thomas Schöffel:

        Wo setzt man die Grenze zwischen "nicht richtig an die Gefahr denken" und "richtig an die Gefahr denken"? Und wie will man zweifelsfrei herausfinden, wie deutlich genau der Täter das Risiko vor seinem inneren Auge sah? Darüber können wir nur mutmaßen.

        Für eine naheliegende Vermutung halte ich aber, dass die Gefahr eher verdrängt als bejaht wurde. Wenn ich etwas "billige", dann denke ich ja sehr bewusst daran, und ein waches Reflexionsvermögen passt, denke ich, eher schlecht mit einer rauschhaften Wettspieler-Mentalität zusammen.

        Ausschließen kann ich natürlich nicht, dass ich falschliege, und er's doch bewusst gebilligt hat. Man kann ja wie gesagt nur mutmaßen, was im Kopf eines Menschen vor sich geht. Aber heißt es nicht "in dubio pro reo?" Das würde dann ja doch eher dafür sprechen, vorsichtshalber von meiner Annahme auszugehen, um sicher zu sein, dass man keine unter Umständen zu harte Strafe verhängt.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Wollte die SPD nicht den Mordparagraphen überarbeiten lassen für genau solche Fälle in denen es Mord war, (wer so schnell durch die Innenstadt fährt könnte genausogut mit einem Gewehr auf eine Menschenmenge feuern) es aber juristisch eigentlich kein Mord ist?

  • Es wird Zeit, dass der Mordparagraph überarbeitet wird. In den Raserfällen, in denen der Tod Unbeteiligter ebenso wie der eigene billigend in Kauf genommen wird, Mordmerkmale zu konstruieren, relativiert echte Morde - aus Habgier, um Straftaten zu vertuschen, aus rassistischen Motiven etc. Das heißt nicht, dass lange Gefängnisstrafen für Raser wie Hamdi H. unangemessen wären, aber die Definition passt einfach nicht.

    • @Kunz:

      (Mal abgesehen davon, dass ich grundsätzlich von dem Konzept"Mörder" gar nix halte):



      Da der Betrieb eines Kraftfahrzeuges in jedem Falle gemeingefährlich ist, also /jeder/ Kraftfahrer, auch bei noch so defensiver Fahrweise, unausweichlich andere VerkehrsteilnehmerInnen mit einer beständigen Todesgefahr bedroht, sehe ich z.b. sehr gute Gründe dafür, das Tatbestandsmerkmal "mit gemeingefährlichen Mitteln" hier ebenso anzunehmen, wie jenes der "Heimtücke". (definition: "Unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers")

      • @Wagenbär:

        Ergänzung:



        In Anbetracht der sexualisierten "Auto-Kultur" speziell in der "Auto-Poser" Szene und z.b. der sexualisierten Sprache dieser Leute könnte man auch das Tatbestandsmal "zur Befriedigung des Sexualtriebes" in Erwägung ziehen.

  • Wenn junge Leute nachts im leeren Industriegebiet ein illegales Rennen fahren, kann das auch nur fahrlässig sein und sie gefährden vor allem sich selber und vielleicht auch die vorsätzlich sich mit gefährdenden Zuschauer aus dem Freundeskreis. Auch 160 auf der Autobahn bei Begrenzung 100 ist meist nur fahrlässig. Aber 160 in der Innenstadt ist in jedem Fall die billigendebInkaufnahme der Tötung von Menschen. Und das ist nun mal schon immer eine der drei Vorsatzformen. Verwunderlich ist nicht das Urteil, sondern dass man solche eindeutigen Fälle bisher falsch als bloß fahrlässig eingestuft hat.

    • @Balder :

      Anschließe mich vollumfänglich

  • Ich finde. Wer Rennen mitten in der Stadt fährt, der nimmt billigend in Kauf, einen unwissenden Nichtbeteiligten zu töten. Da sehe ich schon einen gewissen Vorsatz, wenn auch nicht einen auf eine bestimmte Person gerichteten. Und ohne den zweiten Raser hätte dieses absurde Rennen gar nicht erst stattfinden können. Von daher kann aus meiner Sicht auch der zweite Fahrer nicht als unschuldig dastehen, denn wäre er vorne gefahren...

  • 0G
    03201 (Profil gelöscht)

    Ich denke auch, dass es zu hoch gegriffen ist, Raser*innen als Mörder*innen zu bewerten.Obwohl ich die Gefühle der Angehörigen verstehen kann

  • Wenn ein Raser ein Mörder ist, welche Steigerung ist dann noch möglich, um Menschen zu bestrafen, die vorsätzlich in eine Menschenmenge fahren, um möglichst viele Personen umzubringen?

    • @Patricia Winter:

      Wenn jemand der eine Person tötet ein Mörder ist, welche Steigerung ist dann noch möglich, um Menschen zu bestrafen die hundert Menschen töten? Merkste selber..

    • @Patricia Winter:

      Ein Raser ist kein Mörder. Hier wurden aber Menschen getötet.

      Und warum sollte es weitere Steigerungsmöglichkeiten für die Tötung von Menschen geben, als die, die die Gesetze heute schon vorsehen?

  • Ich bin ja kein Jurist, aber gehören zu Mord nicht bestimmte Tatmerkmale wie Heimtücke usw. Ich meine, der Raser ist ja nicht losgefahren um Leute abzumurksen, aber er hat die Todesgefahr billigend inkaufgenommen. Nennt man das nicht Totschlag?

    • @Thomas Schöffel:

      Irgendwo habe ich vor Jahren mal ein Interview mit einem anonymen Raser gelesen. Die Schlussfrage des Interviewers lautete, was der junge Raser denn mache, wenn es bei einem Rennen in der Stadt zu einem Unfall mit Unbeteiligten käme und jemand dabei zu Schaden käme. Seine Antwort: Darüber würde er sich erst Gedanken machen, wenn es tatsächlich passiert.

      Wenn das die Mentalität von Rasern ist, dann darf man nur hoffen, nicht am falschen Ort zur falschen Zeit zu sein... Jemand, der den Kick sucht, und die Gefährdung anderer dafür ohne mit der Wimper zu zucken in Kauf nimmt, gehört erzogen.

    • @Thomas Schöffel:

      DIe Heimtücke besteht darin, für den "Kick" des Rennens alles andere hintanzustellen und mögliche Opfer außer Acht zu lassen. Wenn jemand meine und die Existenz anderer Menschen für seine Vorhaben komplett ignoriert nenne ich das heimtückisch. Denn wenn ich bei einer grünen Ampel korrekt losfahre, kann ich nichts machen, wenn ein /e Raser*in mich totfährt.

      • @Joba:

        Da bringens was durcheinander. Was Sie schildern ist eher das Mordmerkmal "niedriger Beweggrund". Heimtückisch ist, wenn Sie so handeln, dass das Opfer keine Chance hat zu reagieren. Also z.B. sich anschleichen und von hinten in den Kopf schießen.

  • RS
    Ria Sauter

    Ein Auto, das mit unfassbar hoher Geschwindigkeit durch eine Stadt rast ist keine Waffe?



    Das sollte man bitte mal überdenken.



    Es muss nicht immer ein Schuss fallen, bis jemand getötet wird.

    • @Ria Sauter:

      Und ab wieviel km/h zu schnell wäre dann ihrer Ansicht nach ein Anklage wegen versuchten Mordes obligatorisch?

  • Das Urteil des BGH ist, insbesondere für die Angehörigen des Opfers schwer auszuhalten, aber „rechtlich“ nachvollziehbar und vertretbar.

    I. Denn:



    1. Es gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Und



    2. Mittäterschaft setzt eben nunmal einen „gemeinsamen Tatentschluss“ voraus; also BEIDE Fahrer müssten die eingetretene Tötung eines Verkehrsteilnehmers VOR ihrem Eintreten als Taterfolg vorhergesehen UND billigend in Kauf genommen haben (bedingter Vorsatz).



    Beim rammenden Fahrer kann dies zweifelsfrei angenommen werden.



    Beim hinterher-fahrenden(!) Fahrer ist dies nicht ohne jeden Zweifel (vgl. Ziff. 1) anzunehmen. Denn dafür hätten StA und Gericht den Nachweis führen müssen, dass beide Fahrer den Entschluss zur (bedingt vorsätzlichen) Tötung eines Verkehrsteilnehmers durch den vorausfahrenden Fahrer gefasst hätten. Und das ist nicht frei von Zweifeln möglich.

    II. Doch eine Verurteilung des hinterher-fahrenden Fahrers wegen versuchten Mordes ist durchaus möglich, da mit dem Ansetzen zur Tatbegehung durch nur einen Tatbeteiligten das Versuchsstadium für alle Tatbeteiligten erreicht ist. (Dennoch muss ein gemeinsam gefasster Tatentschluss nachgewiesen werden ☹ ).

    Der „Versuch“ einer Tat „kann“, muss aber nicht geringer bestraft werden, als die Vollendung der Tat.

    Also kann am Schluss für den hinterher-fahrenden Fahrer letztlich das gleiche Strafmaß ausgesprochen werden, wie für den rammenden Fahrer!!!

    😉

    • RS
      Ria Sauter
      @tazeline:

      Ihre Vorhersage in die Ohren der Richter bitte!

  • Wer einen Führerschein besitzt, der weiß aus der Fahrschule, wie gefährlich Fehlverhalten im Verkehr Für Fahrer und Unfallgegner sein kann. Wer bei der Ausbildung zum Fahren eine asoziale Gesinnung verbergen kann, hat zumindest eine gewisse Intelligenz, die dann einen solche Fall noch schwerwiegender machen kann. Denn er lernt ja, was Gefährdung anderer bedeutet und schließt dies für sein Verhalten aus.

    Der Staat hat die Pflicht, die Bürger vor solchen Tätern zu schützen. Und dieser Pflicht kommt er nach,, wenn er durch entsprechende Strafen Wiederholungstäter abhält. Auch wenn solche Fahrten ohne Unfall ausgehen, bleibt dennoch der Vorwurf eines Mordversuches.

  • Das Urteil ist in höchstem Maße fragwürdig weil der Mordvorwurf über gleich mehrere Ecken auf Krampf herbeidefiniert wurde und wirft Fragen auf die nicht sinnvoll zu beantworten sind. Etwa ab wievielen km/h zu schnell Autofahrer nun generell wegen versuchten Mordes angeklagt werden müssten oder ob vergleichbare Anklagen nicht auch gegen Betreiber von Kohlekraftwerken oder Hersteller von Tabak- und FastFood-Produkten geführt werden müssten auch deren Handeln ließe sich durchaus als "außergewöhnlich gefährliche[s] Fahrverhalten" interpretieren und führt ebenfalls zu Toten.



    Vor Allem aber gräbt die Justiz am eigenen Fundament wenn sich, wie in diesem Fall, der Eindruck aufnötigt, dass sich die Anklage weniger am Tatgeschehen als am Grad der öffentlichen Empörung orientiert.

    • @Ingo Bernable:

      Dass die Richterin auf die generelle Einzelfallentscheidung hingewiesen hat haben sie gelesen? Das Urteil ist hart und wurde zweimal gefällt und zweimal vom BGH überprüft, also fragwürdig ist, bzw. war das Urteil, sonst wäre der BGH ja nicht eingeschaltet worden.

      Der Rest ist whataboutism und folglich uninteressant an dieser Stelle.

      • @Homunkulus:

        Habe ich gelesen. Die Frage die sich anschließen muss, ist dann aber doch die was diesen Fall so anders macht, dass diese Ausnahmebehandlung zu rechtfertigen ist. Da ist eine spektakuläre Kulisse, zwei degoutante Protagonisten, ein argloser Rentner als Opfer bei dem es leicht fällt Mitleid zu haben, eine große Story für die Medien, vor Allem die mit den großen Buchstaben, und eine bis ans Limit empörte Öffentlichkeit. All diese Faktoren sollten bei der Beurteilung des Straftatbestandes und der Strafzumessung keine Rolle spielen. Als Restmenge verbleiben zwei Idioten die sich nicht an die (Verkehrs)regeln halten und damit einen Toten verusachen. Und an genau dieser Stelle ist die Frage nach dem Whatabout all den anderen Idioten im Lande die ebenfalls täglich verantwortungslos fahren oder Schadstoffe produzieren und damit ebenfalls Tote verursachen eben doch angebracht. Wenn man dieses Urteil als angebracht und gerecht wertet, muss - gleiches Recht für Alle - in vergleichbaren Fällen vergleichbar geurteilt werden, dann aber wird es sehr viele neue Gefängnisse brauchen.

    • @Ingo Bernable:

      Eine (ernst gemeinte) Frage: Sind Sie Jurist? Ich bin es nicht, und ich masse mir auch vor dem Hintergrund der Komplexität der Fragestellungen deshalb auch nicht an, das Urteil als "fragwürdig" zu bezeichnen.



      Und was den Vergleich mit den Tabak- und Fast-Food-Produzenten betrifft: der Rentner hätte selbst entscheiden können, dies zu konsumieren. Nicht aber, ob ihn jemand mit 160km/h rammt. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich...

      • @Emmo:

        Nein, ich bin kein Jurist. Aber wie kommt es, dass sie mir diese Frage stellen, all jenen die das Urteil hier bejubeln, es aber genau so gut oder schlecht einordnen können aber nicht. Eine Jurisdiktion deren Grundlagen und Entscheidungen nur noch einem arkanen Zirkel Eingeweihter zugänglich sind verfehlt das Ziel der Gesellschaft Gerechtigkeit zu vermitteln.



        Für die Unterscheidung zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung gibt es gute Gründe. Hier wurden sie willentlich verzerrrt um das gewünschte Ergenis zu bekommen. Meinem Empfinden nach wurde damit die Grenze zur Rechtsbeugung überschritten und der Umstand, dass dies vom BGH gebilligt wurde macht mir Sorge weil der Populismus offenbar mittlerweile auch in der Justiz Einzug hält.



        Zu den Tabak- und Fast-Food-Produzenten: Wenn man das Argument gemäß ihrer Interpretation missversteht, könnte man zynischerweise entgegnen der Rentner hätte ja auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten können, dass das gefährlich sein kann ist schließlich bekannt. Aber darum ging es nicht, sondern darum wie die Haftbarkeit für indirekte und nicht intendierte Folgen von Handlungen rechtlich zu werten sind. Paradoxerweise schlagen sie dabei von dem einen Extrem das die Raser als Mörder sieht ins andere Extrem um und sehen die ausschließliche Verantwortung bei den Verbrauchern die die entsprechenden Produkte wider besseren Wissens konsumieren. Jede Form von Produkthaftung wäre damit dann ja überflüssig.

        • @Ingo Bernable:

          Wann ist das letzte Mal ein Fast-Food Produzent bei Ihnen eingebrochen und hat Sie gegen Ihren Willen mit seinen Produkten gestopft wie eine Gans bis Sie Tod waren?



          Dieser absurde Vergleich zeigt deutlich, wer hier etwas willentlich verzerrt.

        • @Ingo Bernable:

          "könnte man zynischerweise entgegnen der Rentner hätte ja auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten können, dass das gefährlich sein kann ist schließlich bekannt."



          Einspruch! Nicht mal zynischerweise hätte man das entgegnen können, es sei denn eine andere Art der Fortbewegung als das KFZ ist in Ihren Augen keine Verkehrsteilnahme. Das nenn ich mal eine sehr beschränkte Sichtweise.

          • @leisetreter:

            Ich sprach ja auch gar nicht von KFZ, sondern von Verkehrsteilnahme. Und tatsächlich zwingt ihn ja auch niemand.

            • @Ingo Bernable:

              Also niemand zwingt den Rentner oder all die anderen potentiellen Opfer die Wohnung zu verlassen?



              Sobald ich die Wohnung verlasse, bin ich nunmal Verkehrsteilnehmer. Und zwischen den gemeinen Verkehrsteilnehmenden und den Straßenverkehrsteilnehmenden würde ich nicht unterscheiden wollen, da letztere zumal bei den genannten Geschwindigkeiten auch schon mal von der Straße abkommen.

            • @Ingo Bernable:

              Na warum begrenzen Sie das auf die Teilnahme am Straßenverkehr, hätte auch ein Fußgänger sein können und schon sind wir beim allgemeinen Lebensrisiko, tja und da greift das "zwingt ihn ja auch niemand" plötzlich nicht mehr. Dann können Sie auch einem Vergewaltigungsopfer vorwerfen, es hätte ja nicht allein oder gar im Rock losziehen dürfen.

        • @Ingo Bernable:

          Gemäss meinem Rechtsempfinden ist eine Verurteilung wegen Mordes auch schwer vorstellbar.



          Aber Sie unterstellen allen (!) beteiligten Gerichten, dass sie unter dem Druck der Öffentlichkeit ("willentlich verzerrt um das gewünschte Ergebnis zu bekommen"). Wenn das tatsächlich so ist (was ja durchaus sein KANN), wird das BVG oder supranationale Instanzen das Urteil kassieren.

        • @Ingo Bernable:

          "willentlich verzerrt" , "Grenze zur Rechtsbeugung überschritten". Also Bitte, lesen sie doch noch mal die gute Zusammenfassung des Urteils durch Herrn Rath. Dann müssten Sie feststellen, dass Ihre obigen Formulierungen völlig überzogen sind. Im Übrigen können sie sehr einfach die Begriffe "Fahrlässigkeit" und "bedinger Vorsatz" im Internet recherchieren, und sich ein Bild über die Abgrenzung dazu im deutschen Recht zu machen.

          • @Karl B:

            Die Unterschiede sind mir sehr wohl bekannt. Dazu wäre zum Einen zu sagen, dass ich die Rechtsfigur des bedingen Vorsatz generell ziemlich problematisch sehe weil sie sich primär an der subjektiven Einschätzung des Täteters zum Tatzeitpunkt orientiert. Also etwas, dass ex-post allzu oft nicht einmal die Person selbst valide wiedergeben kann und Dritte noch weniger. Die Schwierigkeit dieser Abschätzung hat Sost-Scheible ja sogar selbst betont, allerdings nur um sie dann doch zu tätigen und an der Einschätzung die Raser hätten dem Renngewinn alles, auch das eigene Leben und das Anderer, untergeordnet, bleibt für ein Lebenslänglich ein deutlich zu großes Fragezeichen. Wäre die gegenteilige Einschätzung, dass sie einen guten Ausgang voraussetzten und sei es nur weil ein Personenschaden zwangläufig auch einen Blechschaden bedeuten würde, nicht genauso plausibel. Wenn eine gleichwertige, alternative Erklärung des Tatgeschehens aber möglich ist wurde das Urteil nicht auf Basis von Beweisen, sondern auf Annahmen und Vermutungen gefällt.



            Mehr zum Thema auch hier: www.tagesspiegel.d...icht/25929086.html

      • @Emmo:

        Das Gericht übernimmt hier einfach mal Aufgaben der Legislative und definiert Straftatbestände um. Damit greift das Gericht sogar in die Gewaltenteilung ein, wenn man es gaenau nimmt. Mordmerkmale sind nicht erfüllt. Diese sind definiert und auch ein juristischer Laie, der diese schon einmal gehört oder gelesen hat, kann sich dazu äußern.



        So unsympathisch und verachtenswert diese zwei Vollidioten sind, sie sind schlichtweg keine Mörder.

        • @Hampelstielz:

          Ist schon lustig: Einerseits sehen Sie die richterliche Rechtsfortbildung als Eingriff in die Gewaltenteilung (was sowohl rechtshistorisch wie auch rechtsdogmatisch wie auch rechtsphilosophisch falsch ist da verweise ich mal auf Jhering und Windscheid), andererseits verweisen Sie auf die -definierten Mordmerkmale- offenbar ohne zu wissen, dass deren konkreter Inhalt im Wesentlichen von den Gerichten stammt.



          Natürlich kann sich ein Laie dazu äußern, wie ich mich zur Stringtheorie äußern kann, die Gemeinsamkeit ist, dass es wohl meistens falsch ist. Aber um die Hybris, es besser zu wissen wie die Berufsjuristen mehrerer Gerichte beneide ich Sie fast.

          • @BluesBrothers:

            Jura mit Physik zu vergleichen ist für sich eine Leistung ;).

        • @Hampelstielz:

          Das sind schon schwere Vorwürfe, die Sie gegen das Gericht erheben. Wie gesagt, es kann durchaus sein, dass Sie rechthaben - ich kann das nicht beurteilen.



          Wenn das tatsächlich so ist, wird das BVG das Urteil kassieren.

    • @Ingo Bernable:

      Ich habe die Überschrift des Artikels gelesen und gleich in die selbe Richtung gedacht. Ob Auto-Raser so hart wie Mörder bestraft werden sollten, weiß ich nicht, aber ein Auto-Raser ist kein Mörder, nur weil er rast. Wer das behauptet, macht sich seine Welt, wie sie ihm gefällt.

      • @Thorsten Neff:

        Aber wie kommt es dann, dass die übergeordnete Instanz eines der Urteile bestätigt? Glauben Sie, dass alle beteiligten Richter in die selbe Pippi Langstrumpf Kita gegangen sind?

        Ich finde es merkwürdig den Gerichten hier funjuristerei und Willkür anzudichten.

        • @Homunkulus:

          Dazu braucht es keine Kita und auch keine Verschwörung, der öffentliche Druck und die Gelegenheit sich zu profilieren und 'endlich mal ein Zeichen zu setzen' reichen vollkommen. Wie gesagt: Populismus. Dass das funktioniert kann man an einem Großteil der Kommentare hier ablesen und wie die Reaktionen im Boulevard aussehen will ich lieber gar nicht erst wissen.

  • Ein gutes Ergebnis. Ein Todesfahrer bleibt für lange Zeit im Gefängnis.

    Und für alle, die jetzt weinen wegen der langen Strafe. Das Opfer dieser schwachsinnigen Fahrt ist tot und bleibt tot.

  • Tja,



    ein Schritt in die richtige Richtung. Bedenklich finde ich, dass es indirekt strafverschärfend wirken kann, das "schwächere Fahrzeug" zu fahren.

    Im Übrigen frage ich mich, ob ein "Paul H." das gleiche Urteil kassiert hätte...

    • @s0r:

      Bedenklich finde ich, dass es indirekt strafverschärfend wirken kann, das "schwächere Fahrzeug" zu fahren.

      wie kommen Sie darauf? Einer hat den Jeep gerammt und somit den Rentner getötet. Der andere hat den Jeep nicht gerammt. Das da die Bewertung unterschiedlich ausfällt sollte klar sein und hat nichts mit dem "schwächeren Fahrzeug" zu tun.

    • @s0r:

      Man kann sich das fragen, genausogut kann man aber auch das Horoskop in der Frau im Spiegel lesen. Bringt nix und zur Diskussion schon mal gar nix.

    • @s0r:

      Das hab ich mich auch gefragt

    • @s0r:

      Hmm in anbetracht der Tatsache, dass das Rennen gegen einen Marvin stattfand und die "Kräftegleichgewicht" der Autos hier letztlich zufall war, denke ich schon, dass auch ein Marvin das Urteil gekriegt hätte. Nun wird es "nur" versuchter Mord.

  • Das Urteil überrascht mich, finde es persönlich aber sehr positiv.



    Für Raserei in diesem Umfang gibt es keine Entschuldigung.

  • "Hier wird ja nicht mit einer Waffe geschossen!"... welche juristischen Winkelzüge, in einem für den einfachen Menschen klare Sache, werden in einem solchen Verfahren bemüht?



    Jeder mit etwas Lebenserfahrung weiß, wie so etwas, wie ein Autorennen abläuft und wie sich dies bei den Fahrern emotional hochschaukelt. Stichwort "Adrenalin"!



    Vor vielen Jahren gab es das Duell mit 2 Schusswaffen, das an einem einsamen Ort mit einer dritten Person stattfand. Niemand wurde darüber hinaus gefährdet.



    Heutzutage wird die Schusswaffe gegen ein Fahrzeug ersetzt... ergo.. das Fahrzeug ist die Waffe.



    Die beiden Kontrahenten tragen ihr Duell im öffentlichen Strassenverkehr und nicht auf einer abgesperrten Rennstrecke aus... ergo... nehmen diese Kontrahenten in Kauf, das unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, bzw.Passanten zu Schaden kommen.



    Ihre Fahrzeuge werden zur Waffe. Bei Eintreten eines Unfalles mit Todesfolge, ist für mein Verständnis dies mit Mord gleichzusetzen



    Die charakterliche Eignung zur Führung eines KFZ im öffentlichen Strassenverkehr ist bei solchen Menschen grundsätzlich in Frage zu stellen.

    • @Raiso:

      Die offensichtliche charakterliche Nichteignung eines Kraftfahrzeug-Führers macht einen (jungen) Menschen nicht zum Mörder! Eine lange Haftstrafe mag geboten sein, aber demjenigen das Etikett eines Mörders anzuheften, einfach weil kein anderes Gesetz da ist, halte ich für bedrohlich bequem.

    • @Raiso:

      Autos sind keine Waffe, sondern ein Verkehr- und Transportmittel, insofern als, dass sie für diesen Zweck entwickelt wurden, nicht zuletzt auch unter der Zielsetzung einer möglichst hohen Sicherheit.



      Bei einem Pistolenduell kann man durchaus davon ausgehen, dass allen Beteiligten klar ist, dass idR nur einer der Duellanten das Feld lebend verlassen wird. Das ist bei einem Autorennen nicht der Fall.



      Das Argument Auto als Waffe ist komplett von hinten aufgezäumt. Ein Mensch ist zu Tode gekommen, also waren die Umstände die dazu führten offenbar geeignet zu töten, also waren sie eine Waffe, also war es Mord. Wenn man sich daruf ernsthaft einlässt, kann man zukünftig jede fahrlässige Tötung als Mord aburteilen. Der Umstand, dass Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit auch etwas damit zu tun haben genauer hinzuschauen und auszudifferenzieren, gerade auch dann wenn die 'Volksseele' kocht und die Täter nicht gerade Sympathieträger sind, geht dabei nur leider über Bord.

      • @Ingo Bernable:

        Messer sind auch keine Waffen wenn ich sie zum Kochen verwende. Ein Hammer oder Axt auch nicht. Ich kann sie aber alle als Waffe benutzen. LKWs sind auch keine Waffe aber ich erinnere mich da an mehrere Ereignise in der jüngsten Vergangenheit.

        Warum also sollen Autos keine sein (können)?

      • @Ingo Bernable:

        Eine Kriegsaxt ist eine Waffe,



        eine ebenso große Holzaxt nicht, sondern ein gefährliches Werkzeug. Ein Mord kann auch gänzlich ohne Waffe oder Werkzeug verübt werden. Die Kette die Sie zeichnen, Tod-Umstände geeignet-Waffe-Mord, um diese dann zu widerlegen, ist damit offensichtlich nichts als eine Ablenkung. Btw: Es gibt auch fahrlässige Tötungen mit Waffen.

      • @Ingo Bernable:

        Ein Auto wird bei Vollidioten, die den Tod Anderer ganz bewusst für ihren irren Spleen in Kauf nehmen, selbstverständlich zur Waffe.

        Davon mal ganz abgesehen ist mental (Benutzer) und physisch schon der SUV eine Vorstufe zum Panzer.

      • @Ingo Bernable:

        wenn es kein duell wäre ,sondern einfach mal ein paar freudneschüsse ins Feld ablässt kein untercsheid ob ich in die Luft schiesse (wobei die geschosse auch wieder mitunter mit weiterhin tödlicher Energie herunterkommen) oder einfach wild ins Feld ,oder auf einer belebten Hauptstrasse herumballere.

      • @Ingo Bernable:

        Der Betrieb von Kraftfahrzeugen /ist/ in jedem Falle und immer gemeingefährlich.

        • 9G
          97287 (Profil gelöscht)
          @Wagenbär:

          Angenommen ein Polizist liefert sich mit einem Bankräuber ein Feuergefecht im öffentlichen Raum. Ein Spaziergänger läuft in die Schusslinie, der Passant wird von 2 Kugeln getroffen und verblutet. Wird einer der beiden Schützen als Mörder angeklagt?

      • @Ingo Bernable:

        Man kann viele nützliche Dinge zum Mord zweckentfremden: Axt, Spritze, Messer, gußeiserne Bratpfanne, Benzin+Feuerzeug... und eben ein Auto.

        • @kommentomat:

          Und doch ist der Begriff Waffe bereits definiert und ein Fahrzeug fällt im Regelfall nicht darunter. Es könnte als Waffe gebraucht werden, wenn jemand damit gezielt eine Person schädigen will. War das hier der Fall? Nein, war es nicht.

          • @Hampelstielz:

            Natürlich war es das.

            Weil diese Leute genau wissen, dass es jemanden "erwischen" kann, und es ihnen egal ist.

        • @kommentomat:

          Word! Und ein Rennauto in der Stadt hat mit Transport und Fortbewegung nur noch mittelbar was zu tun.

        • @kommentomat:

          Wer mit 160/170km/h in der Stadt unterwegs ist und rote Ampeln ignoriert, der macht sein Fahrzeug zu einer Waffe. Genauso könnte man mit einer Feuerwaffe in der Gegend herumballern. In beiden Fällen nimmt der Täter in Kauf, das andere zu Schaden kommen. Das Argument, das der Raser nicht die Absicht hatte, das jemand durch einen von ihm verursachten Unfall Schaden erleidet, da er dann selbst auch verletzt oder getötet werden könnte, greift zu kurz. Wer so unverantwortlich durch den Stadtverkehr rast, muss damit rechnen, das etwas passiert und Menschen um's Leben kommen können.



          Unsere Zeit leidet daran, das vieles immer mehr verkompliziert, relativiert und solange verdreht und auf den Kopf gestellt wird, das selbst Täter dann noch als Opfer betrachtet werden. Die wahren Opfer fallen dann "hinten" runter.

          • @Raiso:

            Zustimmung.

            Komische Wahrnehmung einiger Kommentatoren hier, die wahrscheinlich auch erklären könnten, warum eine schwierige Kindheit einen zwangsläufig mit fetten SUVs o.ä. auf den Ku'damm zwingt.