Börsenstart der Marinesparte von Thyssen : Nicht nur Anleger:innen sollen profitieren
Rüstungsunternehmen werden in den kommenden Jahren enorm von öffentlichen Aufträgen profitieren. Davon muss auch die Allgemeinheit etwas haben.
Foto: Marcus Brandt/dpa
D er Konzern Thyssenkrupp hat seine Marinesparte TKMS an die Börse gebracht. Die Aktie hat einen imposanten Start hingelegt. Kein Wunder: Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote baut, sind sehr gut. Anleger:innen erwarten satte Profite. Nicht nur, aber auch Deutschland steckt viel Geld in Aufrüstung und versorgt TKMS mit Aufträgen in Milliardenhöhe.
Die Bundesregierung hat sich bestimmte Mitspracherechte gesichert, damit sie an strategischen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt ist. Das ist gut. Eine staatliche Beteiligung gibt es aber nicht. Das ist schlecht. So werden wieder einmal die Kosten sozialisiert und die Gewinne privatisiert.
Und nicht nur das. Unternehmenseigner:innen und Anleger:innen werden an der Aufrüstung in den kommenden Jahren extrem viel verdienen. Gleichzeitig wird nach dem Willen von Schwarz-Rot das neue Tariftreuegesetz nicht für Beschaffungsaufträge der Bundeswehr gelten.
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Das Gesetz sieht vor, dass für Beschäftigte von Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gelten müssen, etwa bei Entlohung, Urlaubstagen oder Weihnachtsgeld. Für die Rüstungsbranche gilt das nicht – obwohl Hunderte von Milliarden an die Unternehmen fließen werden. Für die Beschäftigten von TKMS mag das wegen der dort starken Gewerkschaft kein größeres Problem sein. Aber für die Mitarbeiter:innen der vielen Zulieferer durchaus.
Abgesehen davon, dass die Beschäftigten vom kommenden Rüstungsboom nicht angemessen profitieren sollen: Es ist nicht einzusehen, dass von den künftig anstehenden wahnwitzigen Gewinnen in der Branche nur die Kapitalseite etwas haben soll. Auch die Allgemeinheit muss etwas davon haben. Denn die muss schließlich für die hohen Rüstungsausgaben aufkommen.
Wenn der Staat schon nicht selbst die Gewinne in der Rüstungsindustrie einstreicht, muss er wenigstens eine Übergewinnsteuer einführen und so nicht angemessenen Gewinne abschöpfen. Wie „nicht angemessen“ definiert werden kann, zeigen zahlreiche historische Beispiele etwa in den USA oder Großbritannien.
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