Tariftreuegesetz im Bundestag: Gegen Lohndumping – mit Ausnahmen
SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wirbt im Bundestag für das neue Tariftreuegesetz. Grüne, Linke und Gewerkschaften kritisieren Ausnahmeregeln.
taz/dpa | Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat im Bundestag für die Pläne der Koalition zur Einführung eines sogenannten Tariftreuegesetzes geworben. Man stärke damit denen den Rücken, die ihre Leute anständig bezahlen und gut behandeln, sagte die SPD-Vorsitzende am Freitag. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament wurde zugleich Kritik laut, nicht nur von Redner:innen der Opposition. Auch der Koalitionspartner Union meldete mit Blick auf vermeintliche Belastungen für Unternehmen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf an.
Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro künftig in der Regel nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.
Nicht tariforientierte Unternehmen hätten bisher bei der Auftragsvergabe einen Wettbewerbsvorteil gehabt, weil sie wegen geringerer Personalkosten günstigere Angebote machen könnten, heißt es zur Begründung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So soll das Gesetz nicht „für die Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge“ gelten.
„Zum fairen Wettbewerb gehört auch, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben“, sagte Bas in der Debatte. „Wer nach Tarif bezahlt, darf bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht der Dumme sein.“ Ihren Angaben zufolge geht es nicht nur um die Bezahlung, sondern auch um Mindestjahresurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie versprach, man werde das Gesetz so unbürokratisch wie möglich umsetzen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagte, Wettbewerb dürfe nicht jenen Unternehmen das Leben schwermachen, die anständig zahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten würden. „Konkurrenz darf eben nicht über Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen laufen, sondern über Qualität, Innovation und Produktivität“, so Schmidt. Das sei gut für die Arbeitnehmer:innen aber auch für die Wirtschaft. Sie freue sich „auf die Beratungen, das Gesetz noch besser zu machen“.
Grummeln in der Union
Dass sich die Union mit dem vorgelegten Entwurf nicht so recht wohlfühlt, wurde in der Debatte deutlich. Es müsse sorgsam geprüft werden, „ob dieser Entwurf zu den Zielen führen kann, die wir alle erreichen wollen“, sagte die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen. Sie warnte davor, „den Mittelstand zu überfordern“.
Ihre Parteikollegin Nora Seitz sagte, die Union bekenne sich als Bestandteil des Koalitionsvertrags zwar zu diesem Gesetz. Vereinbart sei aber auch, dass man sich bei Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum beschränke, das sei im aktuellen Entwurf nur bedingt der Fall. „Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft geben uns hier einen klaren Auftrag zu Nachbesserungen.“
Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sprach von einem „Bürokratiemonster, das Betriebe gängelt, Unternehmer misstrauisch beäugt und Beamtenstellen sichert“. Goßner warf der Regierung vor, „sozialistische Träumereien in Paragrafen gegossen“ zu haben. Das Gesetz sei ein „Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers“ und „Bullshit“.
Grüne und Linke kritisieren Ausnahme für die Bundeswehr
Grünen und Linke sind generell für die Pläne, kritisieren aber unter anderem den aus ihrer Sicht viel zu hohen Schwellenwert. Kein Steuergeld für Lohndumping, das müsse auch bei Aufträgen unter 50.000 Euro gelten, sagte die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang. Außerdem habe sie „kein Verständnis für die grundsätzliche Ausnahme von allen Beschaffungen der Bundeswehr“. Schließlich gelte der Anspruch an gute Arbeit auch für die deutsche Rüstungsindustrie.
Der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser sagte, immer mehr Unternehmen verschafften sich mit Tarifflucht „schmutzige Wettbewerbsvorteile“. Das Gesetz sei überfällig, es weise aber noch „große Schwachstellen“ auf. Auch er kritisierte den Schwellenwert von 50.000 Euro, in einzelnen Bereichen sogar 100.000 Euro, als zu hoch. „Dadurch dürften mindestens ein Drittel der Aufträge des Bundes außen vor bleiben“, konstatierte Meiser.
Als „absurd“ bezeichnete er es, dass der Bereich der Bundeswehr ausgespart bleiben soll. „Wenn es um Aufrüstung geht, scheint Lohndumping offenbar auch für die SPD kein Problem mehr zu sein“, kritisierte der Linken-Abgeordnete.
Arbeitgeber fordern Stopp des Gesetzes
Kritik an den Plänen kommt von den Arbeitgebern: Das Tariftreuegesetz sei ein Anti-Wachstumsgesetz, heißt es von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. „Es schafft neue Bürokratie, schließt gerade kleinere Betriebe von öffentlichen Ausschreibungen aus und blockiert den Weg zu mehr Tarifbindung.
Gerade in dieser wirtschaftlich angespannten Lage ist das das falsche Signal“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete sprach von „Tarifzensur“ und forderte, dieses Gesetz müsse gestoppt werden.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di forderte hingegen, die Wirksamkeit des Gesetzes nachzuschärfen. „In der jetzt vorliegenden Form droht das Bundestariftreuegesetz für wichtige Bereiche ins Leere zu laufen“, sagte der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Es müsse bei der Vergabe aller öffentlichen Aufträge darum gehen, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zur Bedingung zu machen, damit das Tarifsystem zu stärken und Preisdumping zulasten der Qualität einzudämmen. „Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch gespickt mit Ausnahmeregelungen“, kritisierte Werneke.
Unter anderem bemängelte auch der Ver.di-Chef, dass die Beschaffung für die Bundeswehr und weitere Sicherheitsbereiche ausgenommen werden sollen. „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen auch dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern“, so Werneke.
Ferner forderte er, den Schwellenwert von 50.000 auf 10.000 Euro abzusenken. Zudem dürften keine konkurrierenden Gesetze wie etwa das Vergabebeschleunigungsgesetz mit zum Teil deutlich höheren Schwellenwerten und Direktvergaben das Tariftreuegesetz aushebeln.
Schon die Ampelkoalition hatte sich die Einführung eines Tariftreuegesetzes vorgenommen, setzte das aber nicht mehr um. Über den jetzt von der schwarz-roten Koalition vorgelegten Gesetzentwurf wird nun zunächst in den Ausschüssen weiter beraten. Nach einem Bundestagsbeschluss benötigt es auch noch die Zustimmung des Bundesrates.
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