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113 ErstunterzeichnendeAbgeordnete reichen AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein

Bis zur Neuwahl bleibt nicht viel Zeit, am Mittwoch aber hat eine Gruppe Abgeordneter im Bundestag Ernst gemacht: Sie haben ihren AfD-Verbotsantrag eingereicht.

Die Forderung dieser Demonstrierenden ist klar: Ein AfD-Verbot soll her Foto: Martin Müller/imago

Berlin taz | Die Ampelregierung ist geplatzt, am 23. Februar 2025 wird neu gewählt. Am Mittwoch kam der Bundestag deshalb zu einer seiner nur noch wenigen verbleibenden Sitzungen zusammen. Und eine Gruppe Abgeordneter um den CDU-Mann Marco Wanderwitz machte dort doch noch bei einem Thema Ernst: Sie haben den AfD-Verbotsantrag eingereicht.

Für die Einreichung waren 37 Abgeordnete nötig – 5 Prozent des Bundestags. Die Zahl der Unterstützenden ist nun aber deutlich größer: 113 Abgeordnete gehören zu den Erstunterzeichnenden. Die meisten kommen von den Grünen, 56 Parlamentarier*innen, es folgen 31 Sozialdemokrat*innen, 18 der 28 Linken-Abgeordneten, SSW-Mann Stefan Seidler, aber auch sieben Abgeordnete der CDU. Zu letzteren zählen die frühere Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Annette Widmann-Mauz, Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas oder der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter.

Andere Parteiprominente, die den Antrag unterstützen, sind Ralf Stegner oder Bau-Staatssekretärin Elisabeth Kaiser von der SPD. Bei den Grünen sind es Kulturministerin Claudia Roth, Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt, Michael Kellner, Janosch Dahmen oder mit Ekin Deligöz auch hier eine Staatssekretärin. Von den Linken ist Fraktionschefin Heidi Reichinnek dabei, die auch Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl ist.

„Unsere Forderung liegt jetzt auf dem Tisch im Bundestag“, sagte Wanderwitz der taz. „Wir müssen diese wirkmächtige rechtsradikale Partei der im Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen. Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie.“

Auch die Linken-Abgeordnete Martina Renner, die zu den Initiatoren um Wanderwitz gehört, bestätigte die Einreichung des Antrags. „Ich freue mich über die stetig wachsende Unterstützung unter den Abgeordneten. Die sicherlich auch damit zu tun hat, dass die AfD schon wieder eine Rolle in einem Rechtsterrorkomplex spielt“, sagte Renner der taz. „Immer mehr Kol­le­g*in­nen sehen ihre Verantwortung, die Demokratie und die Menschen in diesem Land vor der Gefahr zu schützen, die von dieser Nazi-Partei ausgeht.“

In dem Antrag der Abgeordneten heißt es, die AfD wende sich „gegen zentrale Grundprinzipien“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie stelle die Menschenwürde von Migranten, Menschen mit Behinderungen und denen mit nicht heteronormativer Sexualität unverhohlen infrage. Sie strebe einen völkischen Staat an und bagatellisiere NS-Verbrechen. Sie beschäftige mehr als 100 Rechtsextreme allein im Bundestag und sei in Teilen ein „verlängerter Arm autoritärer ausländischer Regime“. Und sie mache die freie Presse und andere Par­la­men­ta­rie­r*in­nen verächtlich.

Der Antrag bräuchte eine Mehrheit der 733 Abgeordneten

Mit dem Verbotsantrag soll eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege geleitet werden, ob die AfD verfassungswidrige Ziele verfolgt – es wäre die Grundlage für ein Verbot. Dafür bräuchte der Antrag im Bundestag eine einfache Mehrheit der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten – die bisher noch nicht absehbar ist. Die Erstunterzeichnenden aber werben nun um weitere Unterstützer*innen.

Die Fraktionsspitze der Union um Friedrich Merz aber lehnt den AfD-Verbotsantrag ab, die SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich hält ihn zum jetzigen Zeitpunkt für zu früh. Das BSW ist komplett gegen das Vorhaben, die FDP ebenso. Und auch bei den Grünen gibt es eine kleine Gruppe um Renate Künast und Irene Mihalic, die Bedenken anmeldete und einen Alternativantrag formuliert hat: Der Bundestag solle zunächst eine Materialsammlung zur AfD bei den Sicherheitsbehörden anfordern und erst auf dieser Grundlage über einen Verbotsantrag entscheiden.

Zudem hatten die AfD-Verbotsbefürworter Hoffnung auf eine Ankündigung von Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gesetzt: Dieser wollte bis Jahresende verkünden, ob eine bundesweite Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme“ Vereinigung erfolgt. Das fällt nun aus: weil mit der Neuwahl die Entscheidung zu nah an den Wahltermin rücken würde und ein Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien wäre. Und weil Haldenwang aus dem Amt ausgeschieden ist – und Bundestagskandidat der CDU in seiner Heimatstadt Wuppertal wird. Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilte am Mittwoch mit, dass der 64-Jährige deshalb ab sofort die Amtsgeschäfte ruhen lassen wird.

Die Verbotsbefürworter hatten zuletzt aber betont, dass die Gefahr der AfD für Demokratie inzwischen zu groß sei, um noch länger mit dem Antrag zu warten. Sie verwiesen etwa auf die jüngsten Festnahmen von acht terrorverdächtigen Rechtsextremen in Sachsen – unter denen drei AfD-Lokalfunktionäre waren. Nach taz-Informationen sollen auch drei weitere Aktive der Parteijugend, der Jungen Alternative, unter den Beschuldigten sein. Wann der Antrag im Bundestag debattiert und abgestimmt werden kann, ist noch offen – und auch, ob beides tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode möglich ist.

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64 Kommentare

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  • Bei der Einreichung dieses Antrages wird die AFD Spitze einen Champagner aufgemacht haben.



    Dies wird jede Menge Stimmen zur AFD spülen.

  • Ich sehe das eher motorsportlich : wer bemst verliert. Ich warte, dass jetzt endlich mal ein AfDler mitdiskutiert und uns z.B. erklärt , ob er aus seiner Sicht verboten werden möchte oder nicht , einfach um den uns heiligen Gedanken des Selbstbestimmungsrechts zu pflegen.

  • Ich glaube, der Antrag kommt zu früh. Langfristig kann ich mir momentan nicht vorstellen, dass die AfD weitermachen darf. Dazu sind die Aussagen fast immer im Konflikt mit dem Grundgesetz, Menschenwürde und internationalen Abkommen, die Deutschland beachten muss. Wenn eine Partei Positionen vertritt, die eigentlich nur mit einer neuen Verfassung gehen würde, kann sie nicht langfristig legal bleiben. Ob das momentan bereits feststellbar ist, daran habe ich Zweifel. Außerdem fressen die natürlich dann Kreide und halten den Mund. Aber wenn rechtsetreme gewaltbereite Zellen aufflliegen, die zur AfD oder zur Jungen Alternative zu rechnen sind, dann zeigt das in eine Richtung, wo der Staat aktiv werden muss. Ich würde mir wünschen, dass so ein Antrag durchgeht. (Und rechne mit der Gründung eine Nachfolgepartei in Kürze)

    • @Andreas_2020:

      Wenn dieser Antrag durchgeht bedeutet das noch kein Verbot. Sondern nur den Auftrag an das BVerfG, ein Verbot zu prüfen - mit offenem Ausgang.

      Und Nachfolgeparteien: Nachfolgeorganisationen werden automatisch mit verboten. Schauen Sie mal nach, was mit SRP und KPD passiert ist.

      • @B. Iotox:

        Bei der KPD hat’s fünf Jahre gedauert von Verbotsantrag der Bundesregierung bis zur Entscheidung des Verfassungsgericht. Und bei der KPD war’s offensichtlich mit ihren Kontakten zur SED und DDR das damals als Hochverrat galt.



        Eine Nachfolgepartei war in den 1960er sicher die DKP. Jetzt absolute Splitterpartei.

  • Perfektes Timing, um so kurz vor der Wahl mit "die da oben gegen uns" auch noch die letzten AfD-Wählenden zu motivieren, vom Sofa an die Wahlurne zu gehen.

    • @Desdur Nahe:

      Schonmal mit Afdlern geredet? Die sind sowieso in ihrer "alle gegen uns"-Heldenerzählung gefangen.



      Und bei denen ist ohnehin jede Aktion gegen die AFD "kurz vor der Wahl". Die Tschechen nehmen russische Spione aus der AfD fest? Ein halbes Jahr vor der LT-Wahl? Verschwörung! Die Sächsischen Separatisten werden festgenommen? Verschwörung, so kurz vor der Wahl! Und da war die Wahl sogar noch im September.



      Einfach das richtige machen, die hasserfüllten Wehleidigen werden eh ihre Platte abspielen.

      • @Genosse Luzifer:

        Offensichtlich haben Sie noch nicht mit AFDlern gesprochen.



        Bei den potentiellen AFD Wählern sind jede Menge ehemalig Nichtwähler - also Leute die je nach weiter Entwicklung oder momentaner Stimmungslage entweder Nicht wählen oder AFD wählen.

    • @Desdur Nahe:

      Wie kommen Sie darauf, dass die AfD nicht eh ihre gesamte Wählerschaft mobilisiert?

    • @Desdur Nahe:

      Stmmt ;o) ! Sollen die Linke bleiben und AFD und BSW richtig Auftrieb bekommen. Das wird echt lustig für die Altparteien CDU/CSU, SPD und FDP.

  • Sollte man nicht, bevor man die AfD verbietet , sich fragen wie so eine Partei ohne jegliche Lösung für irgendein Problem und die nur auf Hass setzt gewählt wird ?? Es wird doch niemand glauben das wenn man die AfD jetzt verbietet dieser Personenkreis dann wieder SPD, Grüne ... wählt ?? Was ist die Ursache das Rattenfänger wie AfD, BSW einen solchen Zulauf haben ?? Da wünscht man sich die guten, alten Zeiten mit 3 starken Parteien zurück, jede Gesinnung hatte seinen Platz oder man ging nicht wählen.

    • @Günter Witte:

      Der Grund steckt schon im Namen. Die Afd ist bei sehr vielen Themen nicht nur gefühlt sondern tatsächlich die einzige Partei die eine gänzlich andere Politik will - und somit die einzige Alternative ist. Sie ist, nur um ein paar Beispiele zu nennen, die einzige Partei die wieder voll in die Kernkraft einsteigen will mit Bau neuer Akws. Sie ist die einzige Partei, die gar keinen Klimaschutz will. Sie ist die einzige Partei, die wieder billiges Gas aus Russland will etc. Das mag man alles furchtbar finden, aber es sind halt Alleinstellungsmerkmale.

      Im übrigen, der Afd vorzuwerfen keine Lösungen zu haben überzeugt Afdler nicht, solange die anderen auch keine haben.

    • @Günter Witte:

      " Was ist die Ursache das Rattenfänger wie AfD, BSW einen solchen Zulauf haben ?? " Das ist die wichtigste Frage. Ich würde sagen Natur des homo politicus simplificans + Überheblichkeit. Die "Etablierten" betreiben Selektion der Kandidaten nach Partei-, nicht nach Wählerkriterien und frönen der Betriebsblindheit: Was wir uns nicht vorstellen können gibt es nicht, wir haben früher Wahlen gewonnen, gewinnen wir sie auch heute. "Gute alte, Zeiten" möchte ich lieber nicht . Ich habe 1980 die Entstehung der Grünen im Westen miterlebt. Das war angebracht. Wir wären sonst jetzt in der Kohle-/ Kernkraftfalle. AfD und BSW bezahlen wir über die Parteienfinanzierung mit, das ist ärgerlich. Es ist wie in der Medizin : Neue Keime brauchen neue Therapien

    • @Günter Witte:

      So ein Parteiverbot dient nicht primär dazu, verfassungsfeindliche politische Einstellungen zu ändern, sondern zu verhindern, dass solche Einstellungen wählbar werden und potenziell die Kontrolle über die Staatsgewalt übernehmen. Letztlich geht es um die - schon von Plato als großer Pferdefuß benannte - Anfälligkeit einer Demokratie, versehentlich ihre Werte, Institutionen und letztlich auch sich selbst abzuschaffen, indem sie den falschen Leuten die Zügel der Macht in die Hand gibt. Dieser Gefahr soll durch die Möglichkeit des Parteiverbots begegnet werden.

      Natürlich wäre es ein willkommener Nebeneffekt, wenn es DANEBEN vielleicht auch noch den einen oder anderen AfD-Wähler in seinem Furor ein wenig einbremst und zum Nachdenken bringt, dass die AfD aus Karlsruhe bescheinigt bekommt, dass sie und eben auch ihre Wähler eben NICHT die Rechte der Bürger verteidigen, wie sie vorgeben, sondern sie zersetzen möchten - dass sie UNRECHT haben mit ihrem Furor. Deutsche, gerade die besonders autoritätsgläubigen, sind so wahnsinnig gerne im Recht - und haben deshalb auch eine Menge intrinsischen Respekt vor Richtern, verkörpern die doch gleich Beides: Autorität UND Rechthaben.

    • @Günter Witte:

      Das ist auch nicht das Ziel eines Parteiverbots. Stattdessen kann man Afdern mit dem Verbot das Staatsgeld streichen und verhindern dass sie Posten besetzen um den Staat "von innen" zu zerstören.



      Aber es stimmt dass die hasserfüllten Rechtsradikalen davon keine besseren Menschen werden. Allerdings scheinen die auch gar kein Interesse daran zu haben, bessere Menschen zu sein. Sie wollen eher stumpfen Hass und Geschichten darüber wie toll Deutschland Deutschland mal war.

      • @Genosse Luzifer:

        Nur ist der "Erfolg" der AfD immer an Politische Entscheidungen der Regierungen gekoppelt : 2015 lag die AfD praktisch schon auf dem Totenbett, bis Merkel die Grenzen öffnete (und nicht mehr schloss). Inklusive der Bundestagswahl 2021 hatte die AfD bei 6 Wahlen hintereinander Verluste eingefahren, muss man sich jetzt nicht fragen warum sie in den letzten 3 Jahren so stark wurde ?? Bestes Beispiel für schlechte Politik, von allen Parteien, haben wir in dieser Woche zu Haufe, unwürdiger kann man sich nicht darstellen. Das jetzt ein Partei verbot dies ausgleichen soll ist nicht der richtige Weg.

        • @Günter Witte:

          Seufz, das Märchen von der Grenzöffnung in 2015 scheint wohl unausrottbar zu sein.



          Also noch einmal zur sachlichen Richtigstellung: 2015 wurden keine Grenzen geöffnet, weder durch Frau Merkel noch durch sonst jemanden. Die Grenzen innerhalb der EU waren zu dem Zeitpunkt bereits seit mehr als 10 Jahren geöffnet.



          Nehmen auch Sie das bitte endlich zur Kenntnis und hören Sie auf, solche AfD-Propaganda zu verbreiten wie die Falschaussage von Merkels angeblicher illegaler Grenzöffnung.

  • Zur Diskussion sei daran erinnert, daß im Oktober eine Petition an den Bundestag übergeben worden sei, die von 857.000 Petenten unterzeichnet war. Ausgehend von den "Omas" und vom "Volksverpetzer":

    www.fr.de/politik/...ften-93357273.html

    Wer beim BT die Online-Petitionen verfolgt, wird diese Zahl überwältigend finden.

    Und zu dem, was da unter dem Artikel steht:



    Die BRD hat lt. Zensus 82,7 Mio Einwohner. Die da genannten "20 bis 30 Prozent" davon wären eine Bandbreite von 16,54 bis 24,81 Millionen.

    • @dtx:

      Ausserdem ist der Artikel der Frankfurter Rundschau falsch. Die Petition wurde dem Bundesrat übergeben. Nicht dem Petitionsausschuß des Bundestages. Der Bundesrat hat keinen Petitionsauschuss.

      www.bundesrat.de/S...ng-afd-verbot.html



      Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig nimmt am Mittwoch, um 11:45 Uhr, für den Bundesrat die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" entgegen. An dem Fototermin nehmen Initiatorinnen und Initiatoren der Petition sowie Vertreterinnen und Vertreter des innn.it e.V. teil.

    • @dtx:

      Da man bei dieser Petitition nicht seine vollständige Anschrift angeben musste ist die rechtlich wertlos. Der Petitionsausschuss wird sich damit nicht beschäftigen. Grund eine stichprobenartige Überprüfung der Petenten ist nicht möglich. Bei einer Petition mit 50000 überprüfbaren Unterzeichnern müsste der Bundestag darüber beraten

      www.imtest.de/ratg...ten-pflicht/148430



      Jeder Unterzeichnende muss eindeutig als real existierende Person identifizierbar sein. Petitionen gilt es zusätzlich laut Artikel 17 des Grundgesetzes prinzipiell schriftlich .einzureichen. Obendrein müssen sie den Namen und die Adresse der Petentin oder des Petenten enthalten...

  • Super. 113 Abgeordneten ist entweder unbekannt, wie lange so ein Verbotsverfahren dauert oder sie haben beschlossen, die AfD im Wahlkampf zu unterstützen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ich habe das schon mehrere Anhänger der "Verbot = Unterstützung" Hypothese gefragt, aber noch nie eine Antwort bekommen:



      Wo sind denn die Massen an Wählern, die nur darauf warten dass ein Verbotsverfahren läuft um sich endlich mit der armen AfD zu solidarisieren? Wo sind die Leute, denen dieses eine Detail bisher gefehlt hat um sie zu wählen? Und wie viele sind das? 1 Million? 2? 3?



      Und wenn diese Hypothese richtig wäre, dann müsste man das doch an den plötzlichen Stimmenzuwächsen während der bisherigen Verbotsverfahren erkennen, oder? Wie groß waren die denn?

  • Wenn nicht jetzt, wann dann? Alle reden von wehrhafter Demokratie und den meisten fällt nichts besseres ein als den Faschisten nachzueifern. So mancher Politiker scheint sich schon mal ein ideologisches Türchen in Richtung der völkischen Neupartei offenzuhalten. Karriere first, bedenken second.

    • @Lui:

      "Wenn nicht jetzt, wann dann?“

      Wenn hinreichend Beweise vorliegen, die nicht nur politisch sondern auch juristisch überzeugen. Danach klingen mir die Argumente der Antragsbefürworter bislang eher nicht: Klar kann man "dran fühlen", dass die AfD mit etlichen wesentlichen Elementen der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes auf Kriegsfuß steht, aber "dran fühlen können" reicht nicht. Es muss eindeutig und mit konkreten, die Partei als Ganzes erfassenden Fakten unterlegt sein. Wer dagegen von Dingen wie "Verächtlichmachung der Presse" (die grundsätzlich unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist) redet, lässt fürchten, dass er mehr auf der Empörungsschiene fährt als kühl juristisch abzuwägen.

      Dieser Antrag ist ja nur darauf gerichtet, dass der Bundestag seinerseits einen Antrag in Karlsruhe stellen möge. Erst da wird über Sieg oder Blamage entschieden, und für den Sieg liegt die Latte dort verdammt hoch. Hat man nicht genug in der Hand um auch sie zu nehmen, ist der Antrag nur ein symbolisches Aufbäumen, das von einem symbolisch mindestens so schwer wiegenden Sieg der AfD vor Gericht komplett negiert würde.

      Kurz: Kannste so machen, ist dann halt Kacke....

      • @Normalo:

        Aber ganz genau !!!

      • @Normalo:

        Was ist denn ein konkreter Hinweis? Welche Gegenstände reichen als Beweis aus? Wenn Hakenkreuz und Reichsadler das Logo schmücken? Selbst dann wird erbärmlich relativiert.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Ja, wird es, und man muss auch nicht unbedingt glücklich mit der Höhe der Hürden sein, die das BVerfG in den letzten Urteilen über Verbotsanträge aufgestellt hat. Nichtsdestotrotz sind diese Hürden nunmal da (und das auch nicht ohne Grund), und außer einer einer -gefährlichen - Aufweichung der Verbotskriterien des Art. 21 GG kann kein Maß an politischem Willen, so ein Parteiverbot durchzusetzen, sie aus dem Weg räumen.

          Was also ausreichen könnte, wären dokumentierte Ausrutscher nicht bloß einzelner Funktionäre oder Teile des Parteiapparates oder nichtöffentliche Positionierungen, an die die Dienste im Rahmen ihrer Überwachung der AfD legal(!) herangekommen sind. Letzteres dürfte der Hintergrund des Alternativantrags sein. Auch der könnte freilich zu früh kommen, weil wahrscheinlich die Fraktion der AfD von einer Offenlegung nicht auszuschließen wäre und dann Rückschlüsse auf die Herkunft ziehen könnte. Mal davon abgesehen, dass das nicht ungefährlich für eventuelle interne Informanten wäre, würde es auch weitere Ermittlungen erschweren (falls auch das bislang "dienstlich" gesammelte Material noch nicht ausreicht).

          Möglichereise ist der Königsweg "Abwarten und BfV machen lassen".

  • Hurra Frau Künast! Hurra!

  • Den Alternativantrag, noch irgendwo so kurz vor Weihnachten irgendwelche Konvolute anzufordern, konnte in Anbetracht der geplanten Zeitabläufe gerne steckenbleiben. Wenn frau sich schon unbedingt dazu positionieren mußte, konnte gleich rundheraus gesagt werden, das nicht mittragen zu wollen.

    Aber gut, der Bundestag hat meines Wissens 736 Mitglieder. Wer die Fraktions- und Gruppenstärken zusammenzählt, übersieht vielleicht ein paar Fraktionslose. Es sind ja im Laufe der Zeit schon ein paar aus der AfD-Fraktion ausgeschieden. Das gesichert rechte Lager (Union, FDP und AfD, Stand 2021) bringe 372 zusammen. Wird tatsächlich die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Mitglieder gebraucht, ist das, wenn sich unter den anderen Fraktionen schon jetzt so viele Bedenkenträger und Widerständler finden, äußerst knapp.

    • @dtx:

      1. Der Antrag stammt aus der Union. Hier also die Union als Unlauter und Querulant bei der Abstimmung zu diffamieren läuft also fehl und ist in dem Zusammenhang unangebracht. Aber passt halt nicht in das Narrativ welches man aufstellen will, dass die CDU nur darauf wartet mit der AFD koalieren zu können.

      2. Seit wann ist die FDP eine Rechte Partei? Sie steht für Liberalismus/Neoliberalismus, was keine Rechte Position ist, außer man definiert nur den Sozialismus als Links.







      Manchmal ist es einfach unangebracht gegen des rechte demokratische! Lager zu hetzen.

      • @Walterismus:

        1. Der Initiator ist zwar CDU-Mitglied, aber der Antrag wird vom derzeitigen CDU-Vorstand nicht mitgetragen. Stünde die Unionsfraktion auch nur in nennenswertem Umfang dahinter, wären die 5 Prozent kein Thema. Schließlich ist ja wohl auch nicht so, daß da ein Parteitagsbeschluß gefaßt worden wäre, den Vorstand und Fraktion sich jetzt einfach nur weigern würden umzusetzen. Also scheint es ziemlich weit hergeholt zu behaupten, der Antrag stamme von der Partei.



        Und die Schlußfolgerung daraus, die CDU wolle mit der AfD zusammenarbeiten, steht bitte wo in meinem Beitrag?

        2. Gibt es Anlaß, die Bundestagsfraktionen danach zu kategorisieren, wie sie sich wahrscheinlich bei den restlichen Abstimmungen verhalten werden. Die FDP-Fraktion hat bekanntlich recht zügig die Seite gewechselt. Es ist nicht anzunehmen, daß sie demnächst, im Gegensatz zu 2021, Herrn Scholz noch einmal das Vertrauen ausspräche. Sie trägt erklärtermaßen auch den hier diskutierten Antrag nicht mit, und zwar geschlossen.



        Jedem, der nun noch den Kopf hob, fiel wenig ein, was in der Restzeit noch zu beschließen wäre. Die Beispiele waren aber stets andere. Schaun wir mal, was als kleinste Gemeinsamkeit übrig bleibt.

        • @dtx:

          Sorry, die 5 Prozent haben sie. Aber wäre es ein innerparteiliches Anliegen der Union, gäbe es gar keine Frage, das auf die Tagesordnung zu hieven und mehrheitlich verabschiedet zu bekommen.

    • @dtx:

      Ich gebe zu Bedenken, dass der Antrag (zum Antrag) aus der Union stammt. Wieviele von denen schon allein wegen der Konkurrenz am rechten Rand für den Antrag stimmen werden ist ungewiss, aber es könnten so einige sein.



      Aber wenn ich ehrlich bin, glaube ich auch nicht an eine Mehrheit für den Antrag. Und das ist vielleicht ganz gut so, ich würde ein AfD-Verbot mit sehr großen Bauchschmerzen sehen. Was macht dann das Drittel meiner lokalen Mitmenschen, die diese Partei gewählt haben? Alle artig CDU oder FDP wählen bzw. zu Hause bleiben und sich schämen? Ich glaube nicht...

      • @Fabian Wetzel:

        Der Gedanke, dass die Fahnenträger des AfD-Verbotsverfahrens gerade aus den Reihen der Unionsfraktion kommen, hat etwas für sich. Man möchte unliebsame Konkurrenz am rechten Rand los werden, gemäß dem alten Strausschen Leitsatz, dass es rechts von der Union keine Partei geben dürfe.



        Die AfD ist also seit ihrer Gründung Stachel im Fleische der Konservativen, die das rechtskonservative nationale Spektrum gerne wieder alleine abdecken würden (nach den - aus deren Sicht - linken Irrungen und Wirrungen der Merkel-Jahre). Die schrittweise Radikalisierung/Faschisierung der AfD über die Jahre spielt den konservativen Verbotsbefürwortern dabei sicherlich in die Hände.



        Es zeigt sich hier eine Spaltung des rechten konservativen Lagers, denn ein anderer (größerer) Teil will noch abwarten, erst noch „Material“ sammeln, möglicherweise, um sich doch noch ein Hintertürchen für eine Zusammenarbeit mit der AfD offen zu halten.



        Whatever, es stellt sich die Frage, ob Linke dieses Spielchen unbedingt mitspielen sollten. Ich sage Nein, bin aber dennoch für das Verbotsverfahren, weil wir hier möglicherweise die letzte Demokratie-Ausfahrt auf der Autoritarismus-Autobahn vor uns haben.

        • @Abdurchdiemitte:

          Nun, aus Sicht vieler CDU-Leute führte Merkel die Partei viel zu weit nach links, mit der Konsequenz, dass konservative Positionen aufgegeben wurden, die dann von der AfD besetzt wurden. Die CDU übernahm statt dessen viele Positionen der SPD, mit dem Ergebnis, dass diese heute bei 15 % dümpelt, Tendenz eher weiter fallend als zunehmend.



          Wenn Friedrich Merz aus der CDU nun wieder eine bürgerlich-konservative Mitte-Rechts-Partei macht, dann schärft das einerseits das Profil der Union und gibt andererseits der SPD die Chance, Positionen links der Mitte, die in den unter Merkel von der CDU besetzt worden waren, wieder für sich zu reklamieren und dadurch ebenfalls wieder ein klareres Profil als Mitte-Links-Partei zu gewinnen. Die beiden Parteien dürfen nur nicht den Fehler machen, wieder miteinander zu koalieren, weil dann ein Déjà-vu aus 2005-2009 bzw. 2013-2021 droht, eine Zeit, die bleiernen, lähmenden politischen Stillstand symbolisiert wie kaum eine andere Zeit unserer Republik.

      • @Fabian Wetzel:

        Siehe die Antwort an @Walterismus. Es ist bei dem Stand der Dinge schon müßig zu betrachten, welchen Stand Herr Wanderwitz in seiner Partei bzw. Fraktion habe und ob er den jetzt stellen müsse, weil er womöglich bezweifele, noch einmal ein Mandat zu erhalten.

        Der § 43 BVerfGG www.gesetze-im-int.../bverfgg/__43.html bezeichnet als Antragsberechtigten unter anderem "den Bundestag". Das bedeutet, daß man einen mehrheitlichen Beschluß braucht. Und daß die Abstimmung dazu wohl auf die Tagesordnung müßte.



        Nun sind aber die Sitzungsstunden dieses Bundestages offenbar gezählt. Herr Merz hat schon aus diesem Grunde einen Punkt, wenn er fordert, sich bei der Aufstellung der Tagesordnungen auf Gesetzesvorhaben zu konzentrieren, die eine Chance haben, beschlossen zu werden. Ansonsten liefe man wohl Gefahr, gerade das, was noch möglich wäre, wegen Zeitmangel in die Tonne zu treten.

  • 113 Abgeordnete, die den Verbotsantrag gegen die AfD unterschrieben haben … gemessen an dem Umstand, wie der Antrag im Vorfeld medial kleingeschrieben wurde, ist das nicht schlecht. Es weckt die Hoffnung, dass die politische Selbstlähmung gegenüber den Feinden der Demokratie endlich aufhört.



    Zumindest wird es zusätzliche Dynamik in den eh schon kurzen Bundestags-Wahlkampf bringen, was ja dem demokratischen Diskurs hierzulande nicht schaden kann. In welche Richtung allerdings das Pendel am 23. Februar ausgeschlagen hat, wird man dann sehen.



    TROTZDEM ist dieser Verbotsantrag der richtige Schritt zur richtigen Zeit - auch dann, wenn er erfolglos bleibt: er klärt die politischen Verhältnisse in diesem Land.

  • Wie man mit dem politischen Gegner umgeht, sagt viel über die demokratische Kultur eines Landes aus. Deshalb sollte man sich hüten, dieselbe Umgangsformen an den Tag zu legen ("Nazi-Partei" etc.), die man der AfD vorwirft.

    Und auch deshalb ist es wichtig, dass dieser Antrag eingereicht wurde. Wichtig ist dabei, dass man sich auf handfeste, relevante Argumente fokussiert, die die Verfassungswidrigkeit der Partei offen legen. Reine Meinungsäußerungen ("Verächtlichmachung der Presse" etc.) gehören natürlich nicht dazu. Auch sollten Behauptungen ("verlängerter Arm autoritärer ausländischer Regime“) bewiesen werden. In über 11 Jahren nach der Gründung sollte beweissicheres Material für die Untermauerung des Antrages vorhanden sein.

    Ein Verfahren könnte Klarheit schaffen und faktische Beweise anerkennen und dagegen bloße Behauptuungen und Vermutungen entkräften.

    Das wäre ein großer Schritt in Richtung demokratischer Kultur.

    • @Black & White:

      Man sollte sich wohl eher davor hüten die AfD als demokratische Partei zu bezeichnen. Das sind Nazis!

      • @Andreas J:

        Dann war es die CDU vor Merkel auch...Welche Konsequenzen hatte das?

    • @Black & White:

      Für die Betrachtung der AfD als Nazi-Partei gibt es genügend Anhaltspunkte. Unter Anderem auch die immer wieder auftauchenden Verbindungen zu Neonazis außerhalb des Parlaments.

      • @aujau:

        Den Begriff "Nazi" ist m.E. nur im historischen Kontext erlaubt, alles andere stellt eine Verharmlosung und Relativierung des Holocaust dar. An diesen Standard sollte sich die heutige Gesellschaft halten, ohne Ausnahme.

        Auch die Generalisierungen halte ich für mehr als zweifelhaft, sie unterstützen keine sachliche Diskussion.

        Deshalb sollten diejenigen unter uns, die für respektvollem Umgang miteinander eintreten auch diese Werte nicht wegschmeißen, wenn es gegen den politischen Gegner geht. Das das nicht in jedem Fall einfach ist, kann ich nachvollziehen.

        • @Black & White:

          Nehmen wir mal den Begriff Nazi im vielleicht etwas ungenauen, nicht wissenschaftlich präzisen Sprachgebrauch als Kurzform von Neonazi an:



          Erwiesenermaßen gab und gibt es Leitfiguren, Mitglieder, Mitarbeiter:innen und Gruppierungen in Partei sowie ihrem Um- und Vorfeld, die genau das sind. Und es gibt Mitglieder, die vielleicht keine praktizierenden Nazis sind, aber sich bewusst in einer Partei mit solchen aufhalten, unter der Ägide der sehr einflussreichen Person eines Neonazis namens Ladig oder Höcke.

          Da kann mensch noch soviel lavieren und relativieren. Was watschelt und quakt wie eine Ente...

        • @Black & White:

          "Deshalb sollten diejenigen unter uns, die für respektvollem Umgang miteinander eintreten auch diese Werte nicht wegschmeißen, wenn es gegen den politischen Gegner geht."



          Völlig d'accord.



          Es sei allerdings darauf verwiesen, dass Rechtsextreme nicht einfach nur 'politische Gegner' sind. Sie sind im Zweifelsfall gewalttätige Gegner von Verfassung, Demokratie und allgemeinen Menschenrechten. Das zu verharmlosen heißt ihnen den Weg zu ebnen.



          Das einzig womöglich nicht völlig sichere ist die Frage mit Beweislast, ob die AfD als Partei zur Gänze oder zum größten Teil hierzu zu rechnen ist. Dass sie es in Teilen ist, ist bereits nicht mehr fraglich.

  • Wofür ist der Antrag gut, wenn es doch 50% der Abgeordneten sein müssen? Was hat es mit den 5% auf sich, die am Anfang erwähnt sind. Oder anders gefragt, kann das BVerfG dem Antrag stattgeben oder nicht?

    • @Strolch:

      Jetzt habe ich’s kapiert. Antrag zur Abstimmung im BT. Dem müssen dann 50% zustimmen. Stand auf der Leitung. Sorry.

    • @Strolch:

      nein sie haben nur die Abstimmung im Bundestag darüber, ob der Antrag dem BVerfG vorgelegt werden soll, beantragt.

      "Gesetzesvorlagen werden beim Deutschen Bundestag durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht. Im letzten Fall muss der Antrag von fünf Prozent der Abgeordneten oder von einer Fraktion unterstützt werden."

      • @Klassenkleinste:

        Und der § 43 BVerfGG besagt, daß der Antrag auf ein Verbotsverfahren "von dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung" gestellt werden könne. Und:



        "Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden."

  • Die Bedenkenträger*innen fordern, "der Bundestag solle zunächst eine Materialsammlung zur AfD bei den Sicherheitsbehörden anfordern und erst auf dieser Grundlage über einen Verbotsantrag entscheiden".



    Ist die AfD diesen Mandatsträge*innen tatsächlich so unbekannt? Sind sie über Verstrickungen, Machenschaften und Ziele so wenig informiert? Ich bin davon ausgegangen, dass die Beobachtung des politischen Gegners für die demokratischen Parteien im Bundestag durchaus wesentlich und Teil ihres politischen Kampfes sei. Das sollte allen Demokraten Angst und Bange machen - Teile des Bundestags sind offenbar völlig unvorbereitet auf noch härtere Auseinandersetzungen mit der AfD.

    • @NurFürDieKommentareHier:

      Die AfDler sind halt such nicht doof und halten handfest verfassungsfeindliche Äußerungen und Vorhaben aus ihren offiziellen Positionierungen raus. Da schlägt mal hier, mal dort ein Kader oder auch ein Orts- oder Landesverband über die Stränge, aber Bundesparteitage und Leute wie Weidel oder Chrupalla, die für die ganze Partei reden, halten sich schön am gesicherten Rand des noch so gerade FDGO-Konformen.

      Von daher ist der Fall gegen die Partei als Ganze kein leichter. Und vergessen Sie bitte nicht, dass man diesen Fall letztlich nicht in Berlin sondern in Karlsruhe gewinnen muss, wo sie es mit den Verbotsgründen so genau nehmen, dass in jüngerer Zeit jeder Antrag unter Siegesgegröle der betroffenen Extremisten abgeschmettert wurde.

      Von daher wäre es ziemlich geschlampt, NICHT die Dokumentation der Dienste einzusehen, weil die öffentlichen Beweis vielleicht politisch und menschlich regend aber nicht unbedingt gerichtsfest sind. Ein sekundärer Grund dürfte sein sicherzustellen, dass nicht wie bei der ersten Blamage gegen die NPD auch der AfD-Apparat so mit V-Leuten durchsetzt ist, dass das Verfassungsgericht zweifelt, ober er noch unabhängig vom Verfassungsschutz funktioniert.

    • @NurFürDieKommentareHier:

      Es geht nicht ums kennen. Es geht um gerichtsfeste Belege.

  • Hm, bin echt gespannt, was daraus wird. Beide Szenarien wollen mir noch nicht so richtig positiv erscheinen. Entweder er wird abgelehnt. Das würde der AfD enormen Aufschwung geben.



    Oder aber dem Antrag wird stattgegeben. Das wäre natürlich die wünschenswertere Variante. Dennoch würde ich befürchten, daß die Terrorgefahr eher massiv steigt, wenn die AfD wirklich auf Bundesebene verboten werden würde. Rein vom Gefühl her, halte ich den Zeitpunkt auch nicht für den besten. Aber ich muss schon auch zugeben, daß der Antrag eine gewisse Hoffnung weckt, auch wenn die Argumente dagegensprechen :)

    • @Nobodys Hero:

      Es wird für sehr lange Zeit keinen besseren Zeitpunkt mehr geben. Einige der Abgeordneten, die jetzt zu den Initiatoren zählen, werden wohl am 23. Februar kein weiteres Mandat erhalten. Und für die wäre es schon blöd, wenn eines Tages mal die Enkel fragen, weshalb Omi oder Opi den Antrag nicht gestellt habe.

  • "die SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich hält ihn zum jetzigen Zeitpunkt für zu früh. "



    Kann ich jetzt so auf die Schnelle nicht finden: was wäre denn der richtige Zeitpunkt? Wenn die AfD den Kanzler stellt?

    • @Encantado:

      Der richtige Zeitpunkt ist schon lange verstrichen. Aber sei's drum, Herr Merz ist dagegen, am 23. Februar wird gewählt und die SPD aller Voraussicht nach wieder in der Regierung sitzen. Wer sich vorher vermault hat, könnte dann, wie Nikki Haley oder Mike Pompeo, vielleicht das Nachsehen haben.

      • @dtx:

        "Der richtige Zeitpunkt ist schon lange verstrichen."



        Und deswegen lassen wir's jetzt, oder wie soll ich Sie verstehen?



        "Aber sei's drum, Herr Merz ist dagegen, am 23. Februar wird gewählt und die SPD aller Voraussicht nach wieder in der Regierung sitzen. "



        Diesen Zusammenhang verstehe ich jetzt leider ebenfalls nicht.

  • Es wurde auch Zeit, wenn der Bundestag nicht zustimmt ist den demokratischen Parteien nicht zu helfen.

    • @Bambus05:

      Weiß nicht. Bei TAG24 griff man einen Bericht über eine Bürgerschaftsabgeordnete auf, die ihr Mandat wegen Problemen mit dem Jugendamt nun von Russland aus ausübe. Wohl zeitnah zur Ausreise habe sie dann auch noch ein Mandat in der Bezirksvertretung von Harburg erhalten, obwohl schon ein Parteiausschlußverfahren anhängig gewesen sei.

      Die Frage ist eben: Wieso merkt denn das keiner? Als es endlich mal in die Presse kam, dann auch nur wegen ihrer Diäten in guter fünfstelliger Höhe. Die Sache an sich war wohl "keine Nachricht", solange noch keine Summen aufgelaufen waren, auch wenn ihr vielleicht die Mandate hätten aberkannt werden müssen. Interesse an ordnungsgemäßer Volksvertretung? Anscheinend Fehlanzeige.

  • Eines der höchsten deutschen Gerichte gibt ein rechtsradikales Hetzblatt im Namen der Pressefreiheit wieder frei. Über ein Verbot der AfD wird das höchste deutsche Gericht entscheiden. Man kann guten Gewissens vermuten, daß auch da wieder den Rechtsradikalen Tür und Tor geöffnet werden.

  • Na endlich. Um 2 vor 12.



    Jetzt bin ich mal gespannt, ob der Antrag auch eine Mehrheit bekommt - und wer dagegen stimmt.

    • @B. Iotox:

      Und dann? Wenn die AfD verboten ist?



      Dann wählen diese 20% brav SPD oder Grüne?

      Das sind nur Schattenkämpfe. Die Parteien müssen aufhören Politik gegen die AfD zu machen und dafür Politik für die Menschen machen. Dann würden auch ihre Zustimmungswerte wieder steigen.

      In den USA hat es auch nicht gereicht einfach nur gegen Trump zu sein.

      • @Herr Lich:

        Sorry, Herr Lich, Sie sind bei diesem Thema nicht richtig informiert.



        Wenn dieser Antrag angenommen wird, ist das kein AfD-Verbot. Sondern nur der Auftrag an das BVerfG, ein Verbot zu prüfen - denn Parteien verbieten darf nur das BVerfG. Wann und wie das BVerfG entscheiden wird steht in den Sternen.



        Außerdem macht niemand "Politik gegen die AfD" - gegen Faktenverdreher und Lügner wie z.B. die AfD kann man mit Politik nichts tun, denen gehen manche Menschen immer auf den Leim.

        Und dann, wenn die AfD verboten ist? Dann verliert sie ihre Parlamentssitze (bis hin zum EP), ihre staatliche Förderung, ihr Vemögen, ihre Sitze in den Talk Shows. Dann ist der Spuk vorbei. Und den AfD-Anhängern wird klar gezeigt: Ihr seid Verfassungsfeinden hinterher gelaufen.

      • @Herr Lich:

        Die wählen CDU oder BSW.

      • @Herr Lich:

        "Die Parteien müssen aufhören Politik gegen die AfD zu machen und dafür Politik für die Menschen machen. Dann würden auch ihre Zustimmungswerte wieder steigen."



        Grundsätzlich richtig. Dennoch die Frage: glauben Sie, dass AfD-Politik für die Menschen ist?



        Ich denke eher weniger. Stellt sich die Frage nach dem Grund ihrer Popularität.