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Todesfall Hans-Jürgen RoseNicht zuständig

Hans-Jürgen Rose starb, nachdem er im Polizeirevier Dessau war. Vieles deutet auf Polizeigewalt hin. Doch der Generalbundesanwalt lehnt den Fall ab.

Hans-Jürgen Rose, Anfang der 1990er Jahre Foto: Recherche Zentrum

Berlin taz | Der Generalbundesanwalt hat es abgelehnt, Ermittlungen im Todesfall Hans Jürgen Rose aus Dessau aufzunehmen. Eine Strafanzeige der Familie Rose gegen Beamte des Dessauer Polizeireviers gab die Karlsruher Behörde nun an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt ab.

Der damals 36-jährige Rose war im Dezember 1997 an schwersten inneren Verletzungen gestorben, unmittelbar nachdem er aus dem Polizeirevier Dessau entlassen worden war. Die NGO Recherche Zentrum hatte nach jahrelangen Recherchen im März dieses Jahres Erkenntnisse präsentiert, die nahelegen, dass Rose nach einer Alkoholkontrolle durch Polizeibeamte auf dem Revier tödlich verletzt wurde. Roses Familie und das Recherche Zentrum hatten daraufhin Anzeige wegen Mordes gegen vier Dessauer Polizeibeamte beim Generalbundesanwalt erstattet.

Unter anderem hatten sie ein Schriftgutachten vorgelegt, das die Manipulation von Eintragungen im Lagefilm des Reviers belegen soll. Der Lagefilm ist eine Art Logbuch, in dem die Geschehnisse einer Schicht eingetragen werden. Zudem erklärte die damals mit der Untersuchung von Roses Leichnam betraute Rechtsmedizinerin, sie habe schon damals festgestellt, dass die Verletzungen Roses unter anderem auf Schlagstöcke zurückzuführen seien müssen.

Die Verletzungen – unter anderem eine Querschnittlähmung – seien nicht mit den Gegebenheiten am Fundort Roses, auf der Straße nahe dem Revier, in Einklang zu bringen, so die Medizinerin. In den Polizeiakten finden sich Hinweise darauf, dass Rose in den Speisesaal des Reviers gebracht und dort möglicherweise misshandelt wurde. Die Liste der Indizien ist lang – die Justiz in Sachsen-Anhalt hatte die Ermittlungen aber 2002 und 2014 eingestellt.

Hans-Jürgen Rose starb nach dem Aufenthalt im selben Polizeirevier, in dem 2002 Mario Bichtemann und 2005 Oury Jalloh starben.

GBA: kein Staatsschutzbezug

Der Generalbundesanwalt erklärte nun, nicht für den Fall zuständig zu sein. Die Begründung, die der taz vorliegt, hat es in sich: Sollte Rose tatsächlich von Polizisten getötet worden sein, sei dies eine „spontane“ Reaktion auf dessen Verhalten gegenüber den Polizisten. In diesem Fall handele es sich zwar um ein „gravierendes Verschulden einzelner Beamter“, ohne aber dass ein „zielgerichteter Angriff auf (…) wesentliche, die freiheitliche Verfassungsordnung tragende Belange festzustellen wäre“, so begründete der Generalbundesanwalt die Ablehnung. Die Tat sei in ihrer Motivation und Wirkung nicht geeignet, Verfassungsgrundsätze zu untergraben.

Der Generalbundesanwalt wies die Annahme, dass Rose von Polizisten getötet wurde, also nicht per se zurück – stellte sich aber auf den Standpunkt, dass dies nicht ausreiche, um eine Zuständigkeit seiner Behörde zu begründen.

Die „in der Tat ungewöhnliche – möglicherweise auf Fehlverhalten von Beamten des Reviers Dessau-Roßlau hindeutende – Häufung erklärungsbedürftiger Todesfälle“ lasse keinen „über Vermutungen hinausgehenden Schluss auf eine politische oder rassistische Motivation der behaupteten Handlungen“ zu, so der Generalbundesanwalt weiter. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die möglichen Tötungsakte „aus einer Verfassungsgrundsätzen elementar widersprechenden, minderheitenfeindlichen Motivation heraus erfolgt wären.“

Wenn Polizeibeamte im Amt schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten begingen, „wäre eine solche Tat mit Sicherheit geeignet, das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Polizei und deren gesetzestreue Aufgabenerfüllung zu untergraben“, so die Behörde weiter. „Allerdings genügt die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch eine Straftat nicht, um deren Staatsschutzbezug zu begründen“ – es fehle der „für den Staatsschutzcharakter notwendigen übergreifenden Charakter der Tat(en).“ Aus diesen Gründen sei die oberste Strafverfolgungsbehörde in Karlsruhe nicht zuständig.

Das Recherche Zentrum kritisierte, dass nun wieder sachsen-anhaltinische Staatsanwälte ermitteln sollen. Der Aufklärungswille der Behörde sei „zweifelhaft“.

Familie und Anwalt kritisieren die Entscheidung

Iris Rose, die Witwe des Toten, sagte zur Entscheidung des Generalbundesanwalts der taz, die Begründung sei nicht nachvollziehbar. „Besonders die Mutter von Jürgen ist wahnsinnig enttäuscht. Sie wünscht sich so sehr, dass das nach so vielen Jahren endlich geklärt wird.“ Auch Iris Rose hat Zweifel, dass die Behörden in Sachsen-Anhalt nun aufklären werden, wer für den Tod verantwortlich war: „Was soll dabei herauskommen? Wir haben gar kein Vertrauen, weil die das ja die ganzen Jahre mit Absicht nicht geklärt haben. Die sind doch einfach voreingenommen.“

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der die Familie vertritt, kritisierte, der Generalbundesanwalt drücke sich um seine Verantwortung, „teilweise absurd“ sei die Begründung. „Nach dem Motto: Selbst wenn auf einem Polizeirevier drei Menschen aus menschenverachtenden Motiven von Polizeibeamten ermordet und diese Taten vertuscht werden, würde doch deswegen das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gefährdet sein.“ Scharmer forderte, es brauche endlich unabhängige Stellen, die für Ermittlungen gegen Po­li­zei­be­am­t:in­nen zuständig sind. „Das wäre auch im Interesse einer Polizei, die auf eine konsequente Verfolgung von Gewalt und rechten Umtrieben in den eigenen Reihen setzen würde.“

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26 Kommentare

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  • Der Rechtsfindung dient die Haltung des Generalbundesanwalts mit Sicherheit nicht. Bei der Häufung von Todesfällen in einem Revier hätte natürlich die Möglichkeit bestanden die Ermittlungen zu übernehmen. Jetzt prüft halt die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen und man muss kein Prophet sein um zu erahnen, dass auch dieser Fall, ähnlich wie bei Oury Jallow, vor dem Euopäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg landen wird.

    • @Sam Spade:

      Naja...Man muss schon Prophet sein um zu wissen, dass die Prozesskosten tragbar sind für die Familienangehörigen.

      • @TiPo:

        Man muss kein Prophet sein um zu wissen, dass bei Fällen in der die Kommission des EuGH in Straßburg aufgefordert wird diese zu prüfen keine Kosten für die Antragsseite entstehen. Nennt sich auch Individualbeschwerde nach Artikel 34 EMRK. Voraussetzung ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist gemäß Art. 35 EMRK.

        • @Sam Spade:

          EuGH oder EGMR?

          • @Francesco:

            Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hätte es korrekt heißen müssen, statt der verallgmeinernden Abkürzung EuGH für Europäischer Gerichtshof.

            • @Sam Spade:

              Die Abkürzung EuGH für Europäischer Gerichtshof ist verallgemeinernd, sondern bezeichnet eine andere Institution, nämlich das oberste Gericht der EU.

  • Die Generalbundesanwaltschaft hätte mit ebenso guten Gründen auch argumentieren können, dass eine rassistische Motivation und Absprache zur gemeinschaftlichen Begehung von schweren Straftaten und Verbrechen nicht ausgeschlossen werden kann, und dass von ihr deshalb zunächst weiter ermittelt werden muss. Aber sie scheut das Verfahren, weil sie keinen Blumentopf gewinnen kann solange alle vor Ort eine Mauer des Achweigens bilden. Es müsste bei Fällen von Polizeigewalt eine Kronzeugenregelung her.

    • @hedele:

      "Die Generalbundesanwaltschaft hätte mit ebenso guten Gründen auch argumentieren können, dass eine rassistische Motivation ... nicht ausgeschlossen werden kann..."

      Oben ist ein Foto von Hans-Jürgen Rose. Um welche Art Rassismus soll es sich bei ihm handeln. Rassismus gegen blonde, weiße Deutsche???

      Es liegen eine Menge Indizien auf dem Tisch, dass auf diesem Revier Beamte ihre Gewaltphantasien ausleben. Mit tödlichem Ausgang. Dem muss ernsthaft nachgegangen werden. Allerdings sollte man Motive nicht an den Haaren herbeiziehen.

    • @hedele:

      Die Tat gegen Rosen soll eine rassistische Motivation haben?

      Klingt nicht sehr einleuchtend.

  • "wenn auf einem Polizeirevier drei Menschen aus menschenverachtenden Motiven von Polizeibeamten ermordet und diese Taten vertuscht werden"

    Das sind schon heftige Unterstellungen. Erstmal gilt wie immer die Unschuldsvermutung und wenn, wie im Fall vom OJ., drei Gerichtsverhandlungen mit entsprechend Untersuchungen mit Freispruch enden, sollte man das irgendwann mal akzeptieren.

    • @Wonneproppen:

      Warum sollte man Mord/Totschlag akzeptieren? Könnten sie das mal erklären?

      • @Thorsten Gorch:

        Weil es, mehrfach gerichtlich festgestellt, keinen gab. Die permanente Wiederholung einer Unterstellung macht sie nicht wahrer.

        • @Wonneproppen:

          Genau, die Artikel Beschriebenen Fälle haben sich die Opfer alle selber zugefügt. Das die StA und Gerichte keine Beweise finden (bzw. es niemanden zuordnen können) ist das eine, aber das es wenigsten Totschlag in allen 3 Fällen war - das bezweifeln Sie auch? Alles bedauerlich "Unfälle"?

  • Ohne Oury Jallow würde über Hans Jürgen Rose keiner mehr reden.

    Traurig.

  • "Selbst wenn auf einem Polizeirevier drei Menschen aus menschenverachtenden Motiven von Polizeibeamten ermordet und diese Taten vertuscht werden, würde doch deswegen das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gefährdet sein."

    --> So schrecklich und zynisch das auch klingt, aber der GBA hat schon Recht: Es ist eben ein Polizeirevier. Wären es mehrere, wäre es ein anderes Thema, denn dann stünde die Verfassungstreue der gesamten Sachsen-Anhaltinischen Polizei auf dem Prüfstand und der notwendige "zielgerichteter Angriff auf (…) wesentliche, die freiheitliche Verfassungsordnung tragende Belange". So ist es halt ein einziges, sehr gefährliches Polizeirevier. Schrecklich, aber eben nicht staatsgefährdend.

    "Scharmer forderte, es brauche endlich unabhängige Stellen, die für Ermittlungen gegen Po­li­zei­be­am­t:in­nen zuständig sind."

    --> Inhaltlich bin ich da voll dabei. Allerdings sollten die Stellen nicht unabhängig sein, sondern eine dem Justizministerium unterstellte eigene Behörde, die ausschließlich mit der Verfolgung von Polizeikriminalität befasst ist. Das wäre das notwendige Gegengewicht zur dem Innenministerium unterstellten Polizei.

    • @Kriebs:

      Wüsste nicht, was die herkömmlichen Ermittlungen voraus hätten. Nur noch ein Beamtenapparat mehr. "Verfolgung von Polizeikriminalität". Von was sprechen wir? Zehn Fällen pro Jahr? Und wenn da auch lauter Freisprüche rauskommen, brauchen wir noch ein Amt?

      • @Wonneproppen:

        "Wüsste nicht, was die herkömmlichen Ermittlungen voraus hätten."

        --> Derzeit ermitteln Polizisten gegen Polizisten und (maximal) Staatsanwälte gegen Polizisten.

        Bei den Ermittlungen von Polizisten gegen Polizisten spielt Korps-Geist eine wesentliche Rolle, genau wie der Gedanke, dass man mal auf die Kollegen, gegen die man (formal) ermittelt angewiesen sein könnte. Hart gesagt: Wer bei der nächsten 1. Mai Demo oder bei einem Hochrisiko-Hooligan-Spiel in Kampfmontur neben mir steht, fasse ich lieber nicht so hart an.

        Staatsanwälte sind zudem chronisch überarbeitet und würden ihre Arbeit überhaupt nicht mehr schaffen, wenn die Polizei nicht den größten Teil der Ermittlungsarbeit erledigen würde. Die haben also auch - normalerweise - kein großes intrinsisches Interesse Polizisten "hart zu grillen".

        Daher braucht es eine eigene, gänzlich unabhängige Behörde um diesen verhängnisvollen Kreis gegenseitiger Abhängigkeiten und Kumpanei zu durchbrechen.

        Wenn es wirklich nur 10 Fälle wären, muss das ja keine große Behörde sein, da reichen dann ja bereits 5 bis 10 Personen. Anzeigen gegen Polizeibeamte gibt es aber deutlich mehr als 10. (anzeigeverhalten-polizeigewalt.de/)

  • Die Entscheidung ist nachvollziehbar.

    Hätte der Generalbundesanwalt den Fall zuständigkeitshalber übernommen, wäre die Bundesanwaltschaft zukünftig bei allen Tötungsdeligten mit Polizeibeteiligung zuständig.

    Und auch die Zurückverweisung an die alte Staatsanwaltschaft ist gesetzeskonform. Dir Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden kann man sich nicht einfach aussuchen.

  • Die Rechercheergebnisse des Recherchezentrums zu dem Fall (Video in Netz) sind erschütternd. Der Fall gehört auf die Liste von amnesty international in Bezug auf ungerechtfertigte Polizeigewalt (hier wohl Kriminalität im Amt) in Deutschland.



    Und es es wäre geboten, dass sich Annalena Baerbock mit den Angehörigen trifft, um zu dokumentieren, dass der Einsatz für Menschenrechte nicht nur in fernen Weltregionen wichtig ist, sondern auch in Deutschland, wo sich die Politik (vor allem die CDU) weigert, Polizeigewalt systematisch zu erforschen und herauszufinden, warum Staatsanwalttschaften dem in der Regel nicht genug nachgehen. Erstaunlich, dass sich nur wenige wissenschaftliche Arbeiten dem Verstoß gegen Grundrechte durch diePolizei wenden. Vermutlich, weil es ein Tabu ist, sich kritisch damit auseinanderzusetzen. Einer Dokumentation der ARD zum Thema Polizeigewalt zufolge können Polizsten, die sich offensiv gegen Rassismus bei der Polizei stellen, ihre Karriere vergessen, weil ungeschriebene Gesetze verhindern, dass gegen Rassismus vorgegangen wird. In der Dokumentaton wurde deutlich, dass es ein regelrecht ein Tabu bei der Polizei ist, sich mit Polizeigewalt auseinanderzusetzen.

    • @Lindenberg:

      Welcher Fall gehört auf die Liste?



      Dieser Fall hier ? Oder die seinerzeit von Scholz angeordnete Kotzfolter mit Todesfolge?



      Oder der Fall Jalloh?

  • Die zum Tod von Hans-Jürgen Rose ermittelten Verletzungen hat sich Rose selbst zugefügt. Wir leben also in einem verfassungsrechtlich organisiertem Rechtsstaat, in dem sich die Generalbundesanwaltschaft mit vor Schleim triefenden Rechtfertigungen ihres Amtes selbst enthebt. Wären die Vorkommnisse nicht so traurig ernst, man müsste sie satirisch aufbereiten.

    • @Struppo:

      ???

      Der Generalbundesanwalt räumt doch ein, dass Rose umgebracht worden sein könnte

      Nur ergibt sich aus den Tatumständen keine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.

      Die Argumentation ist da durchaus nachvollziehbar.

      Was Sie da jetzt satirisch aufbereiten wollen, erschließt sich mir nicht.

      • @rero:

        "Der Generalbundesanwalt räumt doch ein, dass Rose umgebracht worden sein könnte"...Ein Konjunktiv ist kein! Tateingeständnis. Die Ergebinisse der gerichtsmedizinischen Obduktion sind demgegenüber eindeutig. Fremdeinwirken - außerhalb der Polizeipräsenz - ist auszuschließen. Solche in sich widersprüchlichen, schmierigen Argumente, bezüglich der Nichtzuständigkeit, lassen in mir berechtigte Zweifel an einer fairen, unabhängigen Aufklärung der Vorkommnisse aufkommen. Gute Satire hat schon immer das Level von Nachdenken und Aufklärung angehoben.

        • @Struppo:

          Vom Generalbundesanwalt wird auch kein Tateingeständnis kommen. Das kann logischerweise nur vom Täter kommen.

          Die Obduktionsergebnisse sind deutlich. Nur lässt sich damit keine Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft begründen.

          Die Generalstaatsanwaltschaft ist in der Verantwortung.

        • @Struppo:

          Ein Staatsanwalt ist kein Richter. Er kann weder eine Straftat feststellen, noch ein Schuldeingeständnis abgeben. Dies insbesondere gilt insbesondere dann, wenn er nicht für den Fall zuständig ist. Die Landesbehörden sind im Übrigen nicht weisungsgebunden. Daher hat er vollkommen zu Recht alles im Konjunktiv dargestellt.

          • @DiMa:

            Die Landesbehörden sind dem GBA gegenüber nicht weisungsgebunden, um ganz präzise zu sein.