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Antisemitismus an der FU BerlinRauswurf löst kein Problem

Viele fordern, die Freie Universität solle einen mutmaßlich antisemitischen Angreifer exmatrikulieren. Doch diese Möglichkeit hat die Uni gar nicht.

Polizei löst die Besetzung eines Hörsaals an der Freien Universität auf Foto: Halil Sagirkaya / Anadolu

BERLIN taz | Der brutale Übergriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira von der Freien Universität (FU) hat eine Debatte über eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes ausgelöst. Grund dafür waren Forderungen, etwa vom Zentralrat der Juden und aus der CDU, den mutmaßlichen Täter und Mitstudenten von Shapira nun von der Universität zu exmatrikulieren. Doch das ist derzeit rechtlich nicht möglich und auch politisch riskant.

Shapira war in der Nacht zu Samstag mit mehrfachen Frakturen im Gesicht ins Krankenhaus gebracht worden. Laut Polizei soll ein 23-jähriger Tatverdächtiger ihn in der Brunnenstraße in Mitte „unvermittelt mehrmals in Gesicht geschlagen“ und ihm dabei die Verletzungen zugefügt haben. Der Staatsschutz ermittelt aufgrund einer antisemitisch motivierten Tat.

Noch bis vor drei Jahren hatten Berliner Universitäten das Recht, Stu­den­t*in­nen aus „ordnungsrechtlichen“ Gründen auszuschließen. Diese Befugnis hatte der damalige rot-rot-grünen Senat mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2021 abgeschafft.

Das bis dahin geltende Ordnungsrecht sei „rechtlich nicht sicher und nicht präzise formuliert“ gewesen, begründet das Tobias Schulze, hochschulpolitischer Sprecher der Linken. Es habe sich um einen „Gummiparagrafen“ gehandelt, der theoretisch dazu geeignet gewesen wäre, Studierende für das Kleben von Plakaten von der Uni zu verweisen.

Noch nie angewendet

Praktisch aber sei der Paragraf nie zur Anwendung gekommen. Die Durchsetzung war kompliziert, auch das sei ein Grund gewesen, ihn zu streichen. Die Einschätzung damals, die für Schulze auch heute noch gilt: „Das Hausrecht ist das schärfere Schwert.“ Unileitungen können Studierende damit für drei Monate aus den Räumen der Universität verweisen und diese Maßnahme auch für weitere drei Monate verlängern.

Die heutige Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra hatte sich damals als SPD-Abgeordnete ebenfalls für die Abschaffung stark gemacht. Am Mittwoch bekräftigte sie, dass sie Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen weiterhin ablehne. Stattdessen solle die Uni umgehend ein Hausverbot durchsetzen. „Das ist dringend erforderlich, um Opfer vor Gewalttätern zu schützen und auf dem Universitätsgelände einen sicheren Raum für die Studierenden zu schaffen“, sagte sie.

Es müsse grundsätzlich unterschieden werden zwischen Gewalttaten, Antisemitismus und Volksverhetzung auf der einen und politischen Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, sagte Czyborra. „Eine Demokratie muss innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche politische Meinungen aushalten.“ Sowohl einem Hausverbot als auch einer Exmatrikulation stehe das Grundrecht auf freie Berufswahl entgegen. „Bevor über schärfere Maßnahmen diskutiert wird, müssen die bisherigen Mittel ausgeschöpft werden“, so die Senatorin.

Was die Forderungen nach Exmatrikulation bisher außer Acht lassen: Auch mit dem damals gültigen Gesetz wäre es wohl nicht möglich gewesen, den mutmaßlichen Angreifer von der Uni auszuschließen. Denn ein „Widerruf der Einschreibung“ war im Hochschulgesetz ausdrücklich vorgesehen für gewalttätige Störaktionen des Hochschulbetriebs oder für Versuche, Hochschulmitglieder mit Gewalt oder Gewaltandrohungen von ihren Aufgaben abzuhalten – nicht für Vorfälle außerhalb der Uni.

Uni prüft weiter Hausverbot

Von der FU selbst hieß es, dass man ein Hausverbot prüfen wolle, „wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der Freien Universität Berlin ist“.

Maßnahmen an Unis

Exmatrikulation Die Freie Universität exmatrikuliert Student*innen, wenn diese ihr Studium trotz schriftlicher Aufforderung nicht aufgenommen haben, wenn die Immatrikulation vorläufig und zeitlich begrenzt erfolgte, wenn sie endgültig durch vorgeschriebene Prüfungen gefallen sind oder wenn sie das Studium beendet haben.

Aktionsplan Mit einem

hebt die Kultusministerkonferenz die Unis als Orte von Austausch hervor und betont ihre Verpflichtung im Kampf gegen Antisemitismus. (usch)

Die jüdische Studierendenunion (JSUD) kritisierte nicht nur die FU scharf. An den Berliner Unis seien jüdische Stu­den­t*in­nen „einem antisemitischen Klima und einer konstanten Bedrohungslage“ ausgesetzt, sagte JSUD-Präsidentin Hanna Veiler. Diese gingen von antisemitischen Gruppierungen und antisemitischen Vorfällen aus, gegen die die Unis nicht entschieden genug vorgingen. „Das war schon vor der Terrorattacke der Hamas so, und das haben wir auch konstant angemerkt“, sagt sie. „Doch seit dem 7. Oktober sehen wir ein Ausmaß an Antisemitismus, das wir nicht für möglich gehalten haben.“ Und niemand müsse Angst vor Konsequenzen haben: „Man muss dazu nur das Wort Jude durch Zionist ersetzen“, sagt sie. „Wir sind wütend, die Unileitungen hätten dem längst begegnen müssen.“

„Jetzt wäre es das Mindeste, dass die Unis sich eingestehen, dass sie ein Antisemitismusproblem haben – und dass sie keine Mechanismen haben, um dagegen vorzugehen“, sagt Veiler. Kurzfristig sei es das Hauptinteresse, dass jüdische Stu­den­t*in­nen nicht mit antisemitischen Straf­tä­te­r*in­nen in einem Hörsaal sitzen. Langfristig müssten die Unis sich mit strukturellem Antisemitismus auseinandersetzen, fordert Veiler. Auch die JSUD fordert Exmatrikulation „von Antisemiten“, von Stu­den­t*in­nen mit „extremen Positionierungen und menschenverachtenden Ideologien, die zu Gewalt führen“. „Denn Antisemitismus ist keine politische Meinung“, so Veiler.

Tobias Schulze verweist auf die Möglichkeit der Unis, Opfer über das Hausrecht davor zu schützen, mit Tätern in einem Seminar zu sitzen. Dies könnten sie über das Anmeldesystem für Kurse einfach ausschließen.

Besetzungen, Demos, Performances

In den vergangenen Monaten hatte es mehrfach Auseinandersetzungen an den Unis mit Bezug zum Nahostkonflikt gegeben. Etwa als Stu­den­t*in­nen für eine propalästinensische Protestaktion Mitte Dezember einen Hörsaal der FU über Stunden besetzt hatten, ohne dass die Unileitung eingeschritten war. An der Universität der Künste waren Gruppen mit propalästinensischen Performances aufgefallen. Am Mittwoch sprach der Asta der FU von einer „aufgeheizten Stimmung voll verbaler und physischer antisemitischer Gewalt“.

Die Grünen fordern konkrete Maßnahmen gegen Antisemitismus an Hochschulen. Dazu gehöre es, die Betroffenheit jüdischer Stu­den­t*in­nen sichtbar zu machen und ernst zu nehmen, Schutzräume und Ansprechpersonen zu schaffen und sich Ex­per­t*in­nen zu holen, um sich mit strukturellem Antisemitismus auseinanderzusetzen. Wie und ob Exmatrikulationen überhaupt möglich sind, sei bisher gar nicht klar, sagt deren Sprecherin für Wissenschaft und Forschung, Laura Neugebauer. „Klar ist: Die Unis müssen endlich aufhören, sich wegzuducken“, sagt sie.

Das Opfer Lahav Shapira, Bruder des Comedians Shahak Shapira, war bereits in der Vergangenheit in Auseinandersetzungen mit Bezug zum Israel-Palästina-Konflikt verwickelt. Bei der Hörsaalbesetzung propalästinensischer Ak­ti­vis­t:in­nen im Dezember versuchte Shapira vor Ort ein Plakat anzubringen, das an einen von der Hamas Entführten erinnert, und riss wohl auch Plakate der politischen Opponenten herunter.

Öffentlich markiert

Dabei war es zu verbalen und leichten körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Im Anschluss wurde Shapira öffentlich markiert. So veröffentlichte beispielsweise ein anonymer, sich als marxistisch bezeichnender Account auf der Plattform X ein Bild von Shapira mit dem Text: „Merkt euch das Gesicht“. Shapira, so hieß es weiter, würde durch „aggressives und gewalttätiges Verhalten“ bei Palästina-Veranstaltungen auffallen.

Seit dem Angriff auf ihn versuchen linke propalästinensische Kreise weiterhin Deutungshoheit über den Fall zu erlangen. So twitterte die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden“: „Es war nicht eine antisemitisch motivierte Tat, da das Opfer ein bekannter Provokateur ist.“ Shahak Shapira antwortete auf diverse ähnliche Posts, die auch nahelegten, sein Bruder sei ein politisch Rechter: Wer nun nichts anderes tue, „als Antisemitismus pauschal auszuschließen, Gewalt zu relativieren und den Betroffenen zu diffamieren“, sei „vielleicht einfach nicht links sondern halt selbst ein Fascho-Schwein“.

Bereits am Donnerstag könnte sich die aufgeladene Stimmung an der FU erneut entladen. Angekündigt ist eine propalästinensische Kundgebung vor der Mensa II mit dem Titel „Schluss mit den Lügen und der Heuchelei“. Dabei gehe es gegen „die Hetze und Repression, mit denen Staat und Universität jede palästinasolidarische Stimme zu unterdrücken suchen“.

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49 Kommentare

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  • Würde er von einer Schule fliegen? Wohl ja.

  • Wie verkopft muss man sein um hier nicht ein klares Zeichen zu setzen?

  • "Laut Polizei soll ein 23-jähriger Tatverdächtiger ihn in der Brunnenstraße in Mitte „unvermittelt mehrmals in Gesicht geschlagen“ und ihm dabei die Verletzungen zugefügt haben."

    Ist das ein Versehen oder eine Verharmlosung? Der angegriffene Student hat mehrere Gesichtsfrakturen und angeblich hat der Angreifer auf ihn eingetreten als er auf dem Boden lag und mehrmals auch in sein Gesicht getreten. (Lt. DIE ZEIT)

    "Diese Befugnis hatte der damalige rot-rot-grünen Senat mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2021 abgeschafft."

    Oh.

    "Wer nun nichts anderes tue, „als Antisemitismus pauschal auszuschließen, Gewalt zu relativieren und den Betroffenen zu diffamieren“, sei „vielleicht einfach nicht links sondern halt selbst ein Fascho-Schwein“."

    So etwas denke ich nur, traue mich aber seit Jahren nicht, es auszusprechen.

    Gerade wenn es um den 07.10.23 geht und die furchtbaren Gewalttaten, denen (auch) die Frauen und weiblichen Kinder ausgesetzt waren bzw. es gegenwärtig in den Tunneln der Entführer immer noch sind.

  • Bei dem Supermarkt in dem ich gerade war, wurde vorhin das Hausrecht durchgesetzt: eine Person wurde am Eintreten gehindert. (vielleicht hatte er vorher geklaut).



    Die Universitäten setzen auch sonst bei Verstößen der Regeln das Hausrecht durch. Z.B. wird einem Professor, der einer Studentin für sexuelle Dienste Vorteile gewährte, Hausverbot erteilt (Fall in Hamburg vor ein paar Jahren).

  • Ich kann jemanden auf Grund einer Gewalttat gegen einen Kommilitonen nicht exmatrikulieren, weil das gegen das Grundrecht der freien Berufswahl verstößt? Das ist aus so vielen Gründen falsch, dass man gar nicht weiß. wo ,am anfangen soll. Erst einmal kann jeder Betrieb Mitarbeit entlassen, wenn es zu solch einem Vorfall kommt und da spielt es auch keine Rolle, ob der Vorfall im Betrieb stattgefunden hat oder außerhalb. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundrechte auch eingeschränkt werden, sonst könnte man zb auch niemanden inhaftieren und bei bestimmten Berufen habe ich auch ein Führungszeugnis vorzulegen und sollte ein Eintrag vorliegen, kann ich diesen Beruf dann nicht ausüben und das ist möglich, trotz des Grundrechts auf freie Berufswahl. Es wäre also sicher möglich, ein Gesetz zu verabschieden, dass es erlaubt, den betreffenden Studenten zu exmatrikulieren

  • "Rauswurf löst kein Problem"? Wirklich nicht? Solange nicht der Kopf jedes Antisemiten geradegerückt ist, ist nichts, aber auch gar nichts erreicht? Sorry, es wäre schon geholfen, wenn man solchen Leuten wenigsten nicht beim Studium begegnen würde. Im Übrigen, würde ein Rauswurf nicht eine klare Botschaft an alle senden, die Ähnliches im Sinn haben?

  • Ein Rauswurf löst natürlich nicht das Problem mit den Nazis.



    Aber er wptde zumindest verhindern, dass der fast Totschläger nicht mehr dort ist.

    Aber da das Opfer ja anscheinend dem falschen Rassismus zum Opfer fällt, begnügt man sich mit relatvierungen.



    Ich vermisse hier einen konsequenten antirassistischenn Einsatz der Taz.

    • @Demokrat:

      "Aber da das Opfer ja anscheinend dem falschen Rassismus zum Opfer fällt, begnügt man sich mit relatvierungen."

      Vielleicht hat das Opfer einfach nur die falsche Hautfarbe; es fällt "uns" immer noch schwer zu glauben, dass auch "Weiße" Opfer sein oder einer verfolgten Minderheit angehören können.

  • Man stelle sich vor, der Täter wäre ein bekennender Rechtsextremist und das Opfer ein Muslim gewesen ...

    Innerhalb kürzester Zeit wären alle Linken, Künstler und Intellektuellen auf den Barrikaden und würden lauthals den Rauswurf des Täters fordern.

    Ist es aber nicht. Das Oper ist ein Israeli und der Täter ein Muslim.

    Und die Linken, Künstler und Intellektuellen so: *schauen auf den Boden und sagen nichts*

  • Es ist zum Heulen.



    Nie wieder sagt man. Man geht zu Millionen auf die Strasse. Wehren den Anfängen.

    Und da hat man wirklich eigenen konkreten Fall von rechter Gewalt, kann man nix machen.



    Zu kompliziert.



    Es ist zum schämen.

  • Das Hauptproblem - den eliminatorischen Antisemitismus - löst der Rauswurf alleine nicht. Es würde ihm aber zumindest Einhalt gebieten - und das ist absolut nötig! Dazu der Spiegel: www.spiegel.de/net...-aa9c-72027a01402e



    Leider ist der Übergriff auf Lahav Shapira ein "Angriff mit Ansage": www.spiegel.de/net...-aa9c-72027a01402e

  • Unabhängig von dem vielen politischen Blabla (so sehe ich das) reicht alleine schon eine Körperverletzung für eine Möglichkeit zur Exmatrikulation in meinen Augen aus. Wie Suryo es für Azubis sagt. Da brauchen wir garnicht Nahost und den ganzen Kram mit einzubeziehen (typisch für die heutige Zeit).

  • Wissenschaftssenatorin Czyborra dazu:. »Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen lehne ich weiterhin ab. Eine Demokratie muss innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche politische Meinungen aushalten.«



    Einem Juden das Gesicht zu zerschlagen zählt offenbar als politische Meinungsäußerung.

    • @PeterArt:

      Was in jedem Betrieb und an jeder Schule zum Rauswurf führte, ist im akademischen Elfenbeinturm eben etwas ganz anderes.

      Wo kämen wir hin, wenn für Studenten die gleichen Regeln gälten wie für jeden anderen in diesem Land? Die Unizeit ist eben die schönste Zeit im Leben der deutschen Mittelschicht, und da die nahezu alle Ebenen dieses Landes, d.h. Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Medien dominiert, gelten für den Nachwuchs, bzw. die Institution, die für den Nachwuchs der eigenen Schicht sorgt - die Uni - ganz eigene Regeln.

  • Es ist richtig, dass die Universität den Täter nicht für eine private Tat belangen darf.



    Anders sieht es zum Glück für das Opfer aus. Dieses kann anordnen lassen, dass der Täter sich nicht nähern darf.

    Meines Erachtens der richtige Weg um das Opfer zu schützen.

    • @Littleneo:

      Warum ist das bei einer Uni richtig?

      Bei einem Betrieb würde ein gewalttätiger Azubi entlassen. Stichwort Betriebsfrieden.

      Wo soll der fundamentale Unterschied liegen?

      • @Suryo:

        Wenn ein Azubi außerhalb der Arbeitszeit einen Kollegen verprügelt, im Betrieb jedoch normales Verhalten aufweist, würde eine Kündigung definitiv vorm Arbeitsgericht landen.



        Eine Einstweilige Verfügung des Kollegen hätte die gleiche Wirkung und ist rechtssicher.

  • Man stelle sich das Ganze mal als Gewalttat unter Azubis in einem Betrieb vor.

    Selbstverständlich würde der Täter entlassen.

    Aber bei Studenten soll das etwas ganz anderes sein.

    Warum? Weil Studenten der Mittel- und Oberschicht angehören. Pure Doppelmoral.

    • @Suryo:

      Eine Doppelmoral besteht darin, Fakten selektiv zu benutzen, um den eigenen Standpunkt zu untermauern.



      Woher kommt Ihre Behauptung, Azubis würden nicht der Mittel- oder Oberschicht angehören, woher die Behauptung, Studenten nicht der Unterschicht?



      Aus einem antisemitischen Gegensatz einen Klassenkampf zu zimmern, klingt zwar edel ist aber reinster Populismus, der letzten Endes unterstellt, Antisemitismus gäbe es nur in Mittel- und Oberschicht.



      Meilenweit am Thema und der Wirklichkeit vorbei.

      • @Encantado:

        Wo ist denn hier eine Unterstellung? Vielleicht etwas pauschal formuliert, aber der Tendenz nach sind Unis bürgerliche Veranstaltungen… Es wird auch nirgends insinuiert, Antisemitismus so ein reines Problem des Bürgertums. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass das selbe Problem in einem bürgerlich geprägten Bereich ganz andere Konsequenzen für die Verursacher hat…

      • @Encantado:

        "... der letzten Endes unterstellt, Antisemitismus gäbe es nur in Mittel- und Oberschicht."

        Wie bitte? Wie können sie das herauslesen?

        Fakt ist: geht antisemitische Gewalt von Studenten aus, dann kann die Uni nichts machen und redet sogar noch von "Konflikten", als sei das so eine Art robuste Diskussion im Hörsaal.

        In jedem anderen Kontext wäre absolut klar, dass der Täter fliegt. Niemand würde sagen "Ooooh, der arme Azubi, den darf man doch nicht doppelt durch den Verlust seines Ausbildungsplatzes bestrafen."

        Darum ginge es gar nicht. Man würde auf die Wahrung des Betriebsfriedens abstellen und gut. Keine weitere Diskussion. Zu recht.

      • @Encantado:

        Die Uni als solche ist ein Mittel- und Oberschichtding.

        Und weil das so ist, gelten für ihre Angehörigen andere Regeln als für den Pöbel, um es polemisch auszudrücken.

        Das ist ähnlich wie die Tatsache, dass jedes Jahr gerne wieder darüber berichtet wird, wie wahnsinnig schwer Studenten es in Unistädten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

        Von Azubis und Lehrlingen redet in der Regel kein Mensch.

        Nochmal: würde ein Azubi einen anderen verprügeln, flöge er und es gäbe überhaupt keine Diskussion.

        Was genau macht einen Studenten, macht eine Uni so fundamental anders? Warum gelten für Studenten und Unis völlig andere Regeln, bzw. gar keine???

  • Ein Student wird krankhausenreif geschlagen, weil er Jude ist, und die für den Wissenschaftsbereich zuständige Senatorin faselt etwas von Austausch, Internationalität, von Konflikten, die es halt mal so auf dem Campus gebe und stellt dabei en passant noch den Sachverhalt auf den Kopf (niemand hat eine Exmatrikulation wegen "politischer Meinungen" verlangt).

    Es ist einfach nur erbärmlich!

  • Was ist denn, wenn der Täter kein Student ist, und nicht exmatrikuliert werden kann, sollen wir dann fordern, sein Arbeitgeber möge ihn entlassen oder seine Kirchengemeinde ihn exkommunizieren?

    Wenn unser Strafrecht nicht ausreicht, solche Taten zu ahnden, wäre es dann nicht sinnvoller, das Strafrecht nachzubessern, anstatt Sanktionen außerhalb ordentlicher rechtsstaatlicher Verfahren zu fordern?

    Oder bietet das Strafrecht gar ausreichende Mittel und Wege, warum lassen wir dann nicht der Justiz ihren Lauf? Wenn der Täter erst in Haft ist, ist die Forderung nach Exmatrikulation gegenstandslos.

    • @Moby Dick:

      Wenn eine solche Straftat im Kontext des Arbeitgebers passiert, ja dann sollte der entlassen werden oder im Falle der Kirchengemeinde exkommuniziert werden.



      Das passiert auch in der gängigen Praxis. Wenn ich meinen Arbeitskollegen ins Krankenhaus verprügel, dann werde ich fristlos Entlassen, da eine Zusammenarbeit dann nicht mehr möglich ist.

      Ja Straftaten haben Konsequenzen, deswegen haben wir das Strafrecht und Institutionen haben die Pflicht ihre Angestellten oder Studenten zu schützen.

      • @Walterismus:

        Es passierte aber nicht im Kontext der Universität.

        Ja, Straftaten haben Konsequenzen. Und dafür haben wir Institutionen.

    • @Moby Dick:

      Ja wo kämen wir denn hin, wenn ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen fliegen würde, weil er seine Kollegen verprügelt? Wo kämen wir denn hin, wenn Schulen Schülern, die das Schulleben durch Gewalt und Terror bereichern, der Schule verweisen dürften? Wo kämen wir denn hin, wenn wir einem als Berufskraftfahrer getarnten Verkehrsrowdy die Fahreignung und Fahrerlaubnis entziehen würden? Was wäre denn bloß los, wenn schwerwiegendes Fehlverhalten für die Verursacher plötzlich Konsequenzen hätte? Usw. ...?! Denken Sie mal drüber nach.

      • @Klaus Kuckuck:

        Ja schon gut wenn ein Arbeitgeber in der Zeitung von einer Prügelei auf dem Dorffest liest und gleich mal ein paar Leute entlässt. Jeder sollte seine Mitbürger nach Gutdünken maßregeln. Das ist auch viel effizienter, so Legislative, Judikative und Exekutive direkt in einer Hand. Die Justiz wird dann auch entlastet.



        Denken Sie mal drüber nach.

      • @Klaus Kuckuck:

        Sehr gerne würden wir Schüler, die außerhalb der Schule Mitschüler verprügeln, über whatsapp mobben, hetzen o.ä. der Schule verweisen. Es ist leider kaum möglich.

        • @Hauptschullehrkraft:

          Wo unterrichten Sie? In NRW ist ein Schulverweis gem. Par. 53 SchulG möglich. Entscheidend ist, on das Fehlverhalten Auswirkungen auf den Schulbetrirb hat. Bei körperlicher Gewalt ist davon auszugehen. Wenn Sie außerhalb NRWs unterrichten, nennn Sie mir Ihren Dienstort/Bundesland. Ich suche die Bestimmung für Sie raus. Es muss ja nicht sein, dass Sie Ihren Lehrbetrieb, aufgrund prügelnder Schüler in einem Klima der Angst durchführen müssen.

    • @Moby Dick:

      Eine Firma kann in solchen Fällen feuern, wenn jemand einen anderen Mitarbeiter angreift, es geht daher darum der Uni die gleichen Mittel zu geben.

    • @Moby Dick:

      Wären das hier Azubis, gäbe es gar keine Diskussion. Der Betrieb würde den Täter entlassen und fertig.

      Aber bei Studenten ist es etwas gaaaaanz anderes. Warum eigentlich?

      • @Suryo:

        Betrieb - Privatwirtschaft.



        Uni - Zwangsexmatrikulation = Verwaltungsakt, Grundlage ist das Hochschulgesetz.

  • Wer in einer Uni andere mit Gewalt angreift hat rauszufliegen. Punkt. Wir diskutieren über inklusive Sprache und SafeSpaces dann muss bei so etwas ganz klar geahndet werden.

    • @Machiavelli:

      Korrekt, auch in der Schule fliegt man dann bereits raus, trotz Schulpflicht. Es gibt keine Studienpflicht, daher sollte man die Person rausschmeißen.

      Ja dann kann die Person nicht mehr weiter studieren, dass ist sie aber selber Schuld und dafür hat Sie kein Mitleid oder Solidarität zu erwarten. Wenn sowas nicht geahndet und bestraft wird, dann braucht man sich über die Umfrageergebnisse der AFD nicht wundern.

    • @Machiavelli:

      Die Tat war nicht auf dem Universitätsgelände.

      • @Littleneo:

        An meiner Schule wurden zwei Schüler rausgeworfen weil sie nach der Schule in einem Einkaufszentrum einen anderen Jungen zusammengeschlagen haben. Gerade bei Studenten sollte man die Meßlatte höher anlegen. Sie fliegen auch raus wenn sie ihren Kollegen nach Dienstschluss überfallen.

      • @Littleneo:

        Na und?

        Wenn ein Azubi einen anderen angriffe, wäre es auch egal, ob das auf dem Werksgelände passierte oder nicht. Der Betriebsfrieden wäre in jedem Fall gefährdet. Warum sollte das Opfer einer Gewalttat mit dem Täter zusammenarbeiten müssen?

        • @Suryo:

          Das Opfer muss nicht mit dem Täter zusammenarbeiten. Allerdings empfand ich es immer als eine wichtige Errungenschaft unserer Zivilisation, daß die Feststellung der Täterschaft einem ordentlichen Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren obliegt.

        • @Suryo:

          Das Opfer hat die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung. Es ist nur nicht Aufgabe der Universität.

  • Und am Freitag geht es weiter, diesmal mit einer Mahnwache mit dem Titel Campus Solidarität: Gemeinsam für jüdisches Leben und das Existenzrecht Israels.

    Freitag, 9. Februar 2024, 13 Uhr, FU Berlin vor der Mensa 2, Rost- und Silberlaube. Details finden sich auf Instagram unter „fridaysforisrael“.

    "Nie wieder ist jetzt" fordert jetzt mal etwas Einsatz, wenn in dieser Stadt jüdische Studenten krankenhausreif geschlagen werden, weil sie Juden sind.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Danke für den Beitrag!

      Skandalös finde ich diesen Satz:

      "Eine Demokratie muss innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche politische Meinungen aushalten.“

      Die einzigen, die derzeit etwas aushalten müssen sind jüdische Studierende, deren körperliche Unversehrtheit und Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

      Mit atemberaubender Geschwindigkeit wenden sich Verbrechen an Jüdinnen und Juden als Vorwurf gegen sie.

      Solidarität? Fehlanzeige. Wenn es gegen Israel und wie hier in einem Aufwasch gegen Juden geht, ist kein Parteigänger zu unappetitlich. Egal, ob es Islamisten oder Steinzeit-Kommunisten sind.

      • @Jim Hawkins:

        Richtig.

        Man muss es immer wieder wiederholen:

        Es sind ALLEIN Juden, die derzeit Angst haben müssen, sich als Juden erkennen zu geben. NUR jüdische Einrichtungen müssen von der Polizei geschützt werden. KEIN propalästinensischer Student hat Angst, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden.

        • @Suryo:

          Auch Taten gegen Muslime haben seit dem 7.10. zugenommen.

          • @Littleneo:

            Gibt es dazu Statistiken? Würde mich wirklich interessieren

          • @Littleneo:

            Aber nicht durch jüdische Täter. Es muss derzeit absolut JEDE jüdische Einrichtung in Deutschland geschützt werden. JEDER Jude überlegt sich, sein Jüdischsein sichtbar zu machen.

            Nicht annähernd vergleichbar mit der Situation von Muslimen und/oder Palästinensern in Deutschland.

      • @Jim Hawkins:

        Vor allem auch, weil jemanden ins Gesicht schlagen nun wirklich keine Äußerung einer "politischen Meinung" ist.



        Das ist zuallererst eine Straftat

  • Bei einer schweren antisemitischen und hassgeleiteten Gewalttat sind alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Hier kann es kein Pardon geben. D. h. konkret: Hausverbot solange wie möglich. Strafverfahren und Erwirkung eines unbefristeten Annäherungsverbotes für den Tatverdächtigen, welches zu einem quasi Betretungsverbot der Uni durch den Gewalttäter zur Folge hätte. Hochschule, Politiker und der gesamte Teil der demokratischen Studentenschaft machen nachdrücklich und dauerhaft auf die Verächtlichkeit des Angriffs aufmerksam. Jegliche potentiell antisemitischen Aktionen, Demos uns Gruppenbetätigungen werden auf dem Hochschulgelände per Hausrecht verboten. Die betroffenen Antisemiten und Antisemiten können dann gerne versuchen juristisch dagegen vorzugehen. Wer diese Mindestmaßnahmen gegen gewaltbejahenden Antisemitismus von vornherein ablehnt, muss sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Seite er/sie wirklich steht.