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NDR verbaselt Gesichter-VerpixelungTV-Bericht wird teuer für Mutter

Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

MDR-Screenshot. Der NDR zeigte die Aufnahmen unverpixelt. Das wurde teuer – aber nicht für den NDR Foto: Screen­shot MDR

Hamburg taz | Das Amtsgericht Wismar hat eine Mutter zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, weil sie Videoaufnahmen aus ihrem eigenen Haus an den NDR übermittelt haben soll. Im Mai 2022 hatte das NDR-„Nordmagazin“ diese Aufnahmen, die zeigen, wie der Sohn von Frau A. im Juni 2021 vom Jugendamt abgeholt wird, unverpixelt in einem Beitrag gezeigt. Woraufhin eine Jugendamtsmitarbeiterin dagegen klagte, dass sie zu sehen war.

Das Urteil sorgte für Empörung in Mütter-Foren. Es sei überhaupt nicht bewiesen, dass Frau A. die Bilder dem Sender gegeben habe. „Der Prozess hatte es in sich“, sagt die Mutter ­Andrea Kuwalewsky, die Frau A. als ehrenamtliche Beiständin begleitet. „Wenn das Schule macht, traut sich bald keine Frau mehr an die Öffentlichkeit.“

Erst in der vergangenen Woche hatte die taz von einem ähnlichen Fall berichtet. Frau W. wurde zu 2.500 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, verurteilt. Auch in ihrem Fall ging es in einem Fernsehbeitrag um Mütter, die von ihren Kindern getrennt werden. Das Landgericht hatte Frau W. aus dem „Off“ gesprochene Aussagen in dem NDR-Beitrag zugeordnet.

Auch im Fall von Frau W. wurde nicht der Sender, sondern die Mutter juristisch angegriffen. Allerdings erklärte sich der NDR nach Erscheinen des Artikels bereit, die Geldsumme zu zahlen, sodass die finanziell klamme Frau doch nicht in Haft musste.

Im Wismarer Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Wir haben Berufung eingelegt“, sagt Anwalt Dominic Vogg, der Frau A. vertritt. Dass in dem Haus Videokameras existierten, darauf habe ein Warnschild am Eingang aufmerksam gemacht, so seien die Aufnahmen legal entstanden. Doch wie die Aufnahmen in die Hände des NDR kamen, sei nicht geklärt. „Wir wissen nicht, wer das gemacht hat“, sagt Vogg. Sein Beweisantrag, doch bitte den NDR dazu zu hören, sei vom Amtsgericht abgelehnt worden. Die Begründung: Der Sender könnte sich ja auf den Quellenschutz berufen.

NDR spricht von einem Versehen

Verdeckt entstandene Aufnahmen werden von Medien gepixelt, um zu vermeiden, dass die dort gezeigten Personen einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild gemäß dem Kunsturhebergesetz reklamieren. So haben auch andere Sender, die wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Aufnahmen aus dem Haus von Frau A. zeigten, die Gesichter der Akteure unkenntlich gemacht. Diese Bilder sind heute noch online verfügbar, der Bericht des NDR ist hingegen nicht mehr in der Mediathek zu finden.

Der Verzicht auf die Verpixelung sei „Aufgrund einer Personenverwechslung in der Redaktion“ passiert, sagt NDR-Sprecherin Iris Bents. „Wegen dieses Versehens wurde der Beitrag umgehend offline gestellt.“ Der Rechtsvertreter der Mutter habe sich mit der Bitte um Unterstützung an den NDR gewandt. „Der NDR wird mit dem Anwalt in Kontakt treten“, sagt Bents.

Frau A. sagt, sie habe den Eindruck, dass ein Keil zwischen sie und die Presse getrieben werden solle. Ihr Sohn wurde nach der Herausnahme für mehrere Monate in ein Heim gegeben und danach zum Vater. Ihr Anwalt sagt, die Herausnahme sei nicht rechtmäßig gewesen, weil der dazugehörige Beschluss schon seine Rechtskraft verloren gehabt habe. Ohnehin hätte dieser nur den Gerichtsvollzieher berechtigt, die Wohnung zu betreten, unter zu Hilfenahme von Polizisten. Das Jugendamt hätte nicht mit ins Haus gedurft und somit Hausfriedensbruch begangen.

Wegen diesem und weiterer Delikte hatten Vogg und seine Mandantin im Juni 2022 Strafanzeige gestellt. Der Strafbefehl gegen die Mutter wegen der unverpixelten Aufnahmen könnte eine Reaktion darauf sein, sagt Vogg. „Ich vermute, dass der Staat seine Beamten und Angestellten schützen will.“

Konkret zur Last gelegt wurde der Frau in dem Strafbefehl des Amtsgerichts, entgegen der Vorschriften des Kunsturhebergesetzes ein Bildnis verbreitet zu haben. Allerdings kommt ihr Anwalt zu dem Schluss, dass, selbst wenn seine Mandantin das Material der Presse gegeben hätte, das Urteil nicht haltbar wäre.

Nun entscheidet das Landgericht Schwerin

„Die Weitergabe von Bildnissen ist zwischen Personen, wo ein Vertrauensverhältnis besteht, nicht strafbar“, sagt er. Zwischen einem Journalisten und seinem Informanten bestehe ein solches Verhältnis, „wenigstens dann, wenn dieser Journalist Materialien von seinem Informanten erhält“. Das ist die juristische Einschätzung von Rechtsanwalt Vogg. Der Fall wird in der nächsten Instanz vor dem Landgericht Schwerin entschieden werden.

Die beiden bisherigen Urteile in Folge sorgen jedenfalls schon für Unruhe in Mütterkreisen. „Dass auf Basis von Vermutungen Personen verurteilt werden, halten wir für fragwürdig und gefährlich“, sagt Stefanie Ponikau, die stellvertretende Vorsitzende der Mütterinitiative Alleinerziehende, die für rund 2.000 Mütter spricht. Wenn Protagonistinnen, die sich an Medien wenden, um über Missstände zu berichten, strafrechtlich eingeschüchtert und „gesilenced“ würden, werde „die Pressefreiheit bedroht“.

Frau A.s Beiständin Andrea Kuwalewsky sagt, sie habe den Eindruck, dass hier auch die Presse eingeschüchtert werden solle, damit sie „von solchen Fällen die Finger lässt“.

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44 Kommentare

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  • "Sein Beweisantrag, doch bitte den NDR dazu zu hören, sei vom Amtsgericht abgelehnt worden. Die Begründung: Der Sender könnte sich ja auf den Quellenschutz berufen." Das ist eine erstaunliche Auffassung von Recht: Weil der entscheidend beteiligte zweite Akteur evtl. Quellenschutz geltend macht, gilt der erste automatisch als schuldig? Oder verstehe ich da was falsch?

  • Deutsche Ämter machen keine Fehler... Und für die Folgen dieser 'nicht gemachten Fehler' ist der 'Täter' verantwortlich... - und für alles andere auch.



    Ironie off

  • Es ist verboten, Überwachungskameras so auszurichten, dass sie auch den Bürgersteig und die Straße mit auf dem Bild haben.



    Ich denke, dass Frau A. deshalb die Strafe zahlen soll.

    • @Diogeno:

      "Es ist verboten, Überwachungskameras so auszurichten, dass sie auch den Bürgersteig und die Straße mit auf dem Bild haben."

      Im Artikel steht doch ganz klar, daß die Kameras im Haus waren und auch mit einem Hinweisschild wurde darauf hingewiesen.



      Die Aufnahmen erfolgten also vollkommen legal.

      Ob die unbearbeitet Ausstrahlung legal war, hätte ein Gericht prüfen müssen. Aber dazu hätte jemand den Sender anzeigen müssen.



      Die Anzeige gegen die Frau dagegen ist reine Schikane, und es wirft ein verheerendes Licht auf den ganzen Rechtstaat, wenn ein Gericht dabei mitmacht.

      • @Don Geraldo:

        Das steht zwar so im Text, aber die Bilder der Kamera zeigen die Straße/ den Gehweg, somit ist das filmen nicht mehr legal, und auch Hinweise auf eine Kamera machen es nicht legal.

        Und auch wenn Aufnahmen legal sind:



        Aufnahmen von fremden Personen sind nur legal, wenn ich diese für mich mache (z.B. darf ich im öffentlichen Raum ein Bild vom Kölner Dom mit fremden Menschen darauf machen).

        Ich darf dieses Bild jedoch nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen, ohne die Zustimmung der darauf erkennbaren Personen.

        Somit ist diese Anzeige keine Schikane, denn die Frau hätte vor der Weitergabe SELBER die Bilder unkenntlich machen müssen.

        Und bevor hier jetzt gesagt wird "Aber sie hat die Bilder doch nicht weitergegeben, das war wer anderes":

        Es ist IHRE Kamera in IHREM Haus. Für Aufnahmen ist SIE zuständig, und da sie nicht benennen kann, wer anscheinend ihre Speicherplatte gestohlen hat, ist sie für alle Bilder verantwortlich.

    • @Diogeno:

      Darum geht es hier doch gar nicht.

  • Der Sohn von Frau A. möchte ich nicht sein.

  • Zu dem Bericht habe ich eine Frage an die Redaktion der TAZ. Dort gibt rd sicher kompetente Juristen, die dies beantworten können.

    Bei einem solchen Vorgang sind ja Vertreter der Staates beteiligt. Aus der Sicht der Mutter entführen sie zwar legal, aber ihrer Ansicht nicht korrekt ihr Kind. Sie fotografiert die beteiligten Vertreter des Staates.

    Haben diese das Recht auf ihr privates Bild? Nach meinem Verständnis nicht, aber vielleicht liege ich da falsch. Der Staat und seine Angestellten und Beamten müssen doch erkennbar sein. Danke für eine korrekte Information.

    • @fvaderno:

      Sehe ich auch so, Beamte im dienst sind primär Werkzeuge des Staates und sollten somit gefilmt werden dürfen!



      Wenn die ihr Gesicht nicht zeigen wollen, sollen sie eben einem Helm/Maske und eine einkennbare id tragen, die Polizei machst auch so.

      • @Peters Wonder:

        Magst du so sehen - aber das Gesetz sagt etwas anderes...

  • Das ist doch eine klare medienrechtliche Frage, interessant für jede*n, der/die mit den Medien zusammenarbeitet, egal welchen Familienstandes. Das geht alle an. Warum lese ich im Artikel immer "in Mütterkreisen", "Mütter sind empört" usw.? Sind alle Forist*innen hier etwa Mütter? Ich nicht.

    • @miri:

      Ich bin auch keine mutter, trotzdem wurde mir der artikel von algorythem empfohlen, also scheint deren seo team alles richtig gemacht zu haben ;)

      Aber recht hast du trotzdem, wäre super wenn ihr das kochmal überarbeitet.

  • Hä? Aber vielleicht hat das Jugendamt jeden Grund da einzugreifen... Vielleicht sollte man sich aufregen, das hier offensichtlich ein Nebenkriegsplatz aufgemachht wird. Verstehe das nicht... Ist doch nicht Frau gleich Opfer, oder?

    • @Christian Ziems:

      Den Nebenkriegsplatz hat aber doch das Jugendamt aufgemacht?



      Ich verstehe den Fall auch nicht ganz.

      • @Herma Huhn:

        Den Nebenkriegsschauplatz hat die Mutter aufgemacht. Sie hat die Mitarbeiterin des Jugendamts gefilmt und den Film durch den NDR der Öffentlichkeit freigegeben, ohne das Gesicht der Betroffenen zu verpixeln. Und nicht das Jugendamt hat dagegen geklagt, kann es auch gar nicht, sondern die Betroffene selbst.Mitarbeiter von Jugendämtern sind kein Freiwild.

        • @Martin Sauer:

          Ist das so?! Wo genau wurde denn bewiesen, dass sie dieses Material tatsächlich an den Sender übergeben hat?!

        • @Martin Sauer:

          Kannst du denn beweisen, dass sie die Bildmaterialien an den NDR gegeben hat?! NEIN!

  • Dass der NDR angeblich aufgrund einer Verwechselung auf Verpixelung verzichtete, klingt ein bißchen so wie die Entschuldigung auf einer Maus ausgerutscht zu sein.

  • Hm, muss man sich von den Medien erst schriftlich versichern lassen, dass sie die ausgehändigt Daten nach geltendem Recht behandeln, was sie ja ohnehin tun müssten, weil es ihr Job ist.



    Aufjedenfall ein Patzer von NDR.

    • @MontyTonty:

      Man selbst darf nach geltendem Recht in der Regel die Aufnahmen nicht unverpixelt an Dritte weitergeben. Und der NDR ist ja keine Behörde.Es steht der Betroffenen auch zu den NDR zu verklagen. Muss sie aber nicht.

  • Ich versehe nicht, dass der Fall überhaupt angeklagt wurde: Die Betroffene hat (nicht geheime) Informationen zur journalistischen Nutzung an die Presse gegeben. Wenn der NDR den Fehler begeht die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht zu beachten, so liegt das außerhalb ihrer Einflussphäre. Auch eine Fahrlässigkeit kann ihr dabei nicht vorgeworfen werden, dann sie durfte sich zweifelsohne auf das redliche & professionelle Vorgehen des NDR verlassen.

    • @JLloyd:

      Da liegen Sie falsch.

      Man darf zwar Aufnahmen und Bilder machen (privat wie im öffentlichen Raum), man darf diese aber nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Personen an Fremde Dritte weitergeben oder die Aufnahmen öffentlich machen.

      Zumindest nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Personen oder ohne ihre Rechte zu wahren.

      Da die Bilder unverpixelt veröffentlicht wurden, hat die Frau diese also auch unverpixelt an den NDR weitergegeben, was sie nicht darf.

  • Wer hat denn die Videoaufnahmen gemacht? Diejenige oder derjenige trägt auch die Verantwortung. Und wenn es Frau A. war, dann hat sie die Aufnahmen zu verpixeln. Und ja, das kann jeder am PC.

    • @uffbasse:

      Naja... Eine für mich eigenartige Auffassung von Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

      Es ist doch nicht das Aufnehmen an sich bestraft worden, sondern die unverpixelte Veröffentlichung.



      Veröffentlicht hat ja wohl der NDR, nicht Frau A.?!



      Siehe Vergleich mit MDR.



      Also... Wäre es meiner Ansicht auch die Verantwortung des Senders die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

      Wenn dagegen das Aufnehmen als strafbare Handlung gewertet würde, dann wäre das Frau A. zu beanstanden.

      • @Schusters Bernd :

        "Es ist doch nicht das Aufnehmen an sich bestraft worden, sondern die unverpixelte Veröffentlichung."

        Das wird aus dem Artikel nicht klar.

        • @Gagman:

          Ich korrigiere mich. Das "nicht auf dem Gehweg" stand wohl in einem Kommentar und stimmt laut Bild zum Artikel irgendwie nicht...



          Im Artikel steht allerdings etwas zum Betreten des Hauses durch JA-Mitarbeiter und Hausfriedensbruch.

        • @Gagman:

          Doch, das wird klar. Es ist dort zu lesen, dass es Hinweisschilder zu den Videokameras gab und die Aufnahmen somit legal entstanden sind. Im Haus, nicht auf dem Gehweg.

          • @blutorange:

            Auf dem obigen Foto ist auch die Straße inkl. Gehweg zu sehen - wie gesagt: vieles ist nicht klar. Wenn das ein Standbild der fraglichen Videoaufzeichnung ist, dann wurde - verbotenerweise - öffentlicher Verkehrsraum mit einer Videoaufzeichnung "überwacht". Das kann man auch mit einem Hinweisschild nicht "legalisieren".

  • Es müssen ja irgendwelche Mitarbeiter (vermutlich des JA) zum vermeintlichen Eingenschutz von Gericht falsch ausgesagt haben.

    Und über diesen Mitarbeiter gilt es jetzt das komplette Füllhorn juristischer Möglichkeiten auszukübeln. Zivilrecht, Strafrecht, Disziplinarrecht. Das volle Programm.

    • @Bolzkopf:

      Warum falsch ausgesagt? Das klingt spannend! :)

  • Auch wenn sie es dem NDR gegeben hat: sie wird bestraft weil der NDR es ausstrahlt? Da sehe ich eher den NDR zahlen.

  • Verstehe ich nicht - der NDR ist doch keine Privatklitsche, bei der auch mal der unbedarfte Praktikant ran darf.

    Solche brisanten Beiträge werden doch vor Abnahme und Ausstrahlung juristisch geprüft. Damit die öffentlich rechtlichen Medien sauber informieren, gibt es ja wohl die verhältnismäßig hohe Finanzierung. Weshalb ist jetzt die Frau dran?

    (Und danke für die Mitteilung, dass im anderen Fall der NDR zumindest die Kosten übernommen hat. )

  • Die Beklagte wäre evtl. gut beraten, wenn sie den Rechtsanwalt wechseln würde. Das o.g. Bild zeigt auch den öffentlichen Raum, die Kameraaufnahmen können somit gar nicht legal entstanden sein, da nützt dann auch ein Hinweisschild nichts, wie der Anwalt meint. Naja, die nächste Instanz kommt ja noch.

    • @unbedeutend:

      Ja, aber Alle bis auf den Händeindiehüftenstemmer stehen auf dem Privatgelände.

    • @unbedeutend:

      "Das o.g. Bild zeigt auch den öffentlichen Raum, die Kameraaufnahmen können somit gar nicht legal entstanden sein"



      Können Sie mich hier erhellen? Seit wann darf vom öffentlichen Raum kein Bild gemacht werden?

      • @Encantado:

        Das Bild stammt dem Artikel nach aus einem Video, das von einer im Haus installierten Überwachungskamera aufgenommen wurde.



        Private Überwachungskameras dürfen nur Privatgrundstücke überwachen. Menschen die daran vorbei gehen dürfen nicht aufgezeichnet werden.

      • @Encantado:

        Es steht leider nicht im Artikel, wie die Aufnahmen entstanden sind. Aber wenn ein Schild da steht, das auf die Aufnahmen hinweist, wird es eine dauerhaft installierte Überwachungskamera sein. und die darf nicht in den öffentlichen Raum gerichtet aufgestellt werden.



        Mit einer Kamera, die Sie in der Hand halten, hätten Sie diese Aufnahmen machen dürfen. Dann hätte aber das Schild möglicherweise keine Bewandnis.

        • @Herma Huhn:

          Verstehe... also solange wir nicht wissen, wie das zustandekam, lässt sich eh nichts sagen.



          Und, darüber hinaus, wenn ich mich recht entsinne, sind Bilder (nicht Filme) im öffentlichen Raum sehr wohl möglich, auch wenn Personen - als Teil der Szenerie - mit im Bild sind.



          Ich würde das verwendete Bild deshalb zumindest als Grenzfall betrachten, deren Illegalität nicht eindeutig festzustellen ist...

      • @Encantado:

        Man darf Fotos im öffentlichen Raum machen, keine Frage - aber hier erfasst eine private Kamera dauerhaft auch die Straße vor dem Haus und somit auch Passanten, PKWs etc. und diese dauerhafte Videoaufzeichnung ist nicht zulässig. Da nützt auch das Schild am Haus nichts.

  • Es wird Zeit sich Sorgen zu machen, wenn so offensichtliche Fehlurteile möglich sind und der Staat das tendenziell systematisch als Repressionsmittel nutzt.

    Wenn ich dem NDR ein "analoges" Foto gebe, dann muss der NDR ggf. die Gesichter verpixeln, weil das mir technisch gar nicht möglich ist. Außerdem der Sender für die Rechtskonformität seiner Beiträge verantwortlich.

    Man muss kein Jura studiert haben um zu merken, das hier was nicht stimmt.

    • @Sonntagssegler:

      Grundsätzlich sehe ich die Medien in der Pflicht, die bei Erhalt solcher "Ware" dafür sorgt, dass die Bilder nur verpixelt veröffentlich werden.

      Außerdem, wenn es um den Begriff "Verbreitung" geht, befindet sich der Sender und nicht die Frau in der Pflicht.

      • @LordHarambe:

        Aber der Sender hat eine Rechtsabteilung und kann gegenhalten, also werden wieder die Schwächsten angegriffen.

        Was ich da toll fände: eine Dokuserie über solche Verfehlungen der Justiz.

        • @Arne Babenhauserheide:

          👍👍