Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Zum „Recht auf Vergessenwerden“ bei Falschinformationen hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Rechtsprechung des EuGH bestätigt.
Die Hamburger Linke fordert eine Alternative zu den beaufsichtigten Urintests bei Gefangenen. Laut Gericht verletzen sie deren Persönlichkeitsrechte.
Der Streaminganbieter Netflix sieht sich wegen Filmbiografien mit Verleumdungsklagen konfrontiert. Wie frei darf Fiktion mit Wahrheit umgehen?
Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.
Die Bundesregierung plant eine einheitliche Identitätsnummer für jeden Bürger. Datenschützer sind skeptisch.
Vietnams Regime nutzt angebliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz, um kritische Videos aus Deutschland entfernen zu lassen.
Kritische Berichte muss die Suchmachine auch nach Jahren nicht auslisten, urteilt der Bundesgerichtshof. Zumindest nicht, wenn sie stimmen.
Verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven gelöscht werden müssen. Das ist gut so.
Union und SPD fordern Law & Order, dabei wurden in der letzten Legislaturperiode Sicherheitsmaßnahmen drastisch ausgeweitet. Eine traurige Bilanz.
Karlsruher Richter müssen entscheiden, wann die Freizeit von Politikern im öffentlichen Interesse ist. Im Fall Wowereit tun sie sich schwer.
Nach jeder Katastrophe, nach jedem Terroranschlag das Gleiche: grausame Opferfotos, unbestätigte Informationen und Twitter-Hysterie.
Ein neues Mahnmal in Neustadt in Holstein erinnert an die dortigen „Euthanasie“-Opfer im Nationalsozialismus. Die Behörden haben lange gebremst.
Eine Zeitschrift an der Uni Frankfurt darf einen „Pick-up-Artist“ nicht nennen. Das Urteil ersticke eine Debatte über Sexismus, sagt der AStA.
Ein Affe schießt ein Selfie und das Bild geht um die Welt. Das Urheberrecht hält der Affe trotzdem nicht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Jörg Kachelmann erhält Schmerzensgeld. Die Aufarbeitung des medialen Umgangs mit ihm sollte aber außerhalb der Gerichte stattfinden.
Juristen melden verfassungsrechtliche Bedenken an, ob die Polizei twittern darf, wie sie Demonstranten bewertet. Die Polizei verteidigt ihre Strategie.
Eine Frau entdeckt sich selbst auf einem öffentlich ausgestellten Foto und verklagt den Urheber. Aber ist doch Kunst!? Die Rechtslage ist diffizil.
Die Basilika St. Clemens in Hannover muss ihre Videokameras abschalten. Nach dem Gottesdienst bleiben die Pforten nun dicht.